Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 105 vom 05.08.2019 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, den Aspekt der gezielten Steuerung des Zuzugs in das Konzept aufzunehmen. Begründung: In den letzten 20 Jahren hat die Bevölkerung der Stadt Frankfurt von ca. 640.000 im Jahr 1999 auf derzeit etwa 750.000 zugenommen. Dies stellt die Stadt vor Herausforderungen, die sie nur durch gezielte Planung und Steuerung bewältigen kann. Nach mehrjähriger Arbeit hat der Magistrat mit der Vorlage M 105 am 05.08.2019 nunmehr sein integriertes Stadtentwicklungskonzepts vorgelegt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ein Konzept zur Bewältigung des prognostizierten Zuzugs nach Frankfurt. Was in diesem Konzept völlig fehlt, ist der Aspekt der Steuerung dieses Zuzugs von Personen in die Region bzw. nach Frankfurt. Dieser Zuzug wird vom Magistrat als praktisch naturgesetzlich vorgegeben - und daher als unbeeinflussbar - angesehen. Ein Stadtentwicklungskonzept muss sich jedoch mit der Frage befassen, ob der prognostizierte Zuzug als insgesamt positiv für die Stadt zu bewerten ist und - falls nicht - mit welchen Maßnahmen dieser Zuzug gesteuert oder begrenzt werden kann. Es ist ganz offensichtlich, dass auf einer begrenzten Fläche (Stadt Frankfurt am Main: knapp 250 qkm) nicht beliebig viele Einrichtungen errichtet werden können. Der Mangel an Flächen in der Stadt zeigt sich in fast allen Bereichen: es fehlen Flächen für die Wohnbebauung ebenso wie Gewerbeflächen, Flächen für Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kitas, Verkehrsflächen) und Flächen für Freizeit- und Sporteinrichtungen. Insoweit ist es offensichtlich, dass es für das Wachstum Grenzen gibt und bei Überschreitung dieser Grenzen die negativen Auswirkungen dieses Wachstums überwiegen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, in das das integrierte Stadtentwicklungskonzept den Aspekt der gezielten Steuerung des Zuzugs aufzunehmen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.11.2019, NR 1021 Betreff: Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 105 vom 05.08.2019 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, den Aspekt der gezielten
Steuerung des Zuzugs in das Konzept aufzunehmen. Begründung: In den letzten 20 Jahren hat die Bevölkerung der
Stadt Frankfurt von ca. 640.000 im Jahr 1999 auf derzeit etwa 750.000
zugenommen. Dies stellt die Stadt vor Herausforderungen, die sie nur durch
gezielte Planung und Steuerung bewältigen kann. Nach mehrjähriger Arbeit hat der Magistrat mit der
Vorlage M 105 am 05.08.2019 nunmehr sein integriertes Stadtentwicklungskonzepts
vorgelegt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ein Konzept zur Bewältigung
des prognostizierten Zuzugs nach Frankfurt. Was in diesem Konzept völlig fehlt, ist der Aspekt
der Steuerung dieses Zuzugs von Personen in die Region bzw. nach Frankfurt.
Dieser Zuzug wird vom Magistrat als praktisch naturgesetzlich vorgegeben - und
daher als unbeeinflussbar - angesehen. Ein Stadtentwicklungskonzept muss sich
jedoch mit der Frage befassen, ob der prognostizierte Zuzug als insgesamt
positiv für die Stadt zu bewerten ist und - falls nicht - mit welchen Maßnahmen
dieser Zuzug gesteuert oder begrenzt werden kann. Es ist ganz offensichtlich, dass auf einer begrenzten
Fläche (Stadt Frankfurt am Main: knapp 250 qkm) nicht beliebig viele
Einrichtungen errichtet werden können. Der Mangel an Flächen in der Stadt zeigt
sich in fast allen Bereichen: es fehlen Flächen für die Wohnbebauung ebenso wie
Gewerbeflächen, Flächen für Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kitas,
Verkehrsflächen) und Flächen für Freizeit- und Sporteinrichtungen. Insoweit ist
es offensichtlich, dass es für das Wachstum Grenzen gibt und bei Überschreitung
dieser Grenzen die negativen Auswirkungen dieses Wachstums überwiegen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, in das
das integrierte Stadtentwicklungskonzept den Aspekt der gezielten Steuerung des
Zuzugs aufzunehmen. Antragsteller:
AfD
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Helmut
Alt Stadtv.
Valentin Dillig
Stadtv. Markus
Fuchs Stadtv.
Monika Krause
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Horst
Reschke
Stadtv. Reinhard Stammwitz
Stadtv. Oliver
Wurtz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 05.08.2019, M 105
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 13.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 32
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1003 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage
NR 1021 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 456 wird abgelehnt.
5. Die Beratung
der Vorlage OA 458 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen
NR 1021), LINKE. und BFF (= Ablehnung), FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen
NR 1003) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 1003, OA 456 und OA 458)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung)
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 105 und OA 456 =
Ablehnung) 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1003 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OA 456 wird abgelehnt. 5. a) Die Beratung der Vorlage OA 458 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Tafel-Stein, Dr. Kochsiek, Yilmaz, Mund, Baier, Pawlik,
Zieran, Stammwitz und Dr. Kößler sowie von Stadtrat Josef dienen zur
Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen
NR 1021), LINKE. und BFF (= Ablehnung), FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen
NR 1003) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 1003, OA 456 und OA 458)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung)
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): §
4793, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019