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Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Vorlagentyp: NR AfD

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 105 vom 05.08.2019 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, den Aspekt der gezielten Steuerung des Zuzugs in das Konzept aufzunehmen. Begründung: In den letzten 20 Jahren hat die Bevölkerung der Stadt Frankfurt von ca. 640.000 im Jahr 1999 auf derzeit etwa 750.000 zugenommen. Dies stellt die Stadt vor Herausforderungen, die sie nur durch gezielte Planung und Steuerung bewältigen kann. Nach mehrjähriger Arbeit hat der Magistrat mit der Vorlage M 105 am 05.08.2019 nunmehr sein integriertes Stadtentwicklungskonzepts vorgelegt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ein Konzept zur Bewältigung des prognostizierten Zuzugs nach Frankfurt. Was in diesem Konzept völlig fehlt, ist der Aspekt der Steuerung dieses Zuzugs von Personen in die Region bzw. nach Frankfurt. Dieser Zuzug wird vom Magistrat als praktisch naturgesetzlich vorgegeben - und daher als unbeeinflussbar - angesehen. Ein Stadtentwicklungskonzept muss sich jedoch mit der Frage befassen, ob der prognostizierte Zuzug als insgesamt positiv für die Stadt zu bewerten ist und - falls nicht - mit welchen Maßnahmen dieser Zuzug gesteuert oder begrenzt werden kann. Es ist ganz offensichtlich, dass auf einer begrenzten Fläche (Stadt Frankfurt am Main: knapp 250 qkm) nicht beliebig viele Einrichtungen errichtet werden können. Der Mangel an Flächen in der Stadt zeigt sich in fast allen Bereichen: es fehlen Flächen für die Wohnbebauung ebenso wie Gewerbeflächen, Flächen für Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kitas, Verkehrsflächen) und Flächen für Freizeit- und Sporteinrichtungen. Insoweit ist es offensichtlich, dass es für das Wachstum Grenzen gibt und bei Überschreitung dieser Grenzen die negativen Auswirkungen dieses Wachstums überwiegen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, in das das integrierte Stadtentwicklungskonzept den Aspekt der gezielten Steuerung des Zuzugs aufzunehmen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2019, NR 1021 Betreff: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 105 vom 05.08.2019 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat beauftragt wird, den Aspekt der gezielten Steuerung des Zuzugs in das Konzept aufzunehmen. Begründung: In den letzten 20 Jahren hat die Bevölkerung der Stadt Frankfurt von ca. 640.000 im Jahr 1999 auf derzeit etwa 750.000 zugenommen. Dies stellt die Stadt vor Herausforderungen, die sie nur durch gezielte Planung und Steuerung bewältigen kann. Nach mehrjähriger Arbeit hat der Magistrat mit der Vorlage M 105 am 05.08.2019 nunmehr sein integriertes Stadtentwicklungskonzepts vorgelegt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ein Konzept zur Bewältigung des prognostizierten Zuzugs nach Frankfurt. Was in diesem Konzept völlig fehlt, ist der Aspekt der Steuerung dieses Zuzugs von Personen in die Region bzw. nach Frankfurt. Dieser Zuzug wird vom Magistrat als praktisch naturgesetzlich vorgegeben - und daher als unbeeinflussbar - angesehen. Ein Stadtentwicklungskonzept muss sich jedoch mit der Frage befassen, ob der prognostizierte Zuzug als insgesamt positiv für die Stadt zu bewerten ist und - falls nicht - mit welchen Maßnahmen dieser Zuzug gesteuert oder begrenzt werden kann. Es ist ganz offensichtlich, dass auf einer begrenzten Fläche (Stadt Frankfurt am Main: knapp 250 qkm) nicht beliebig viele Einrichtungen errichtet werden können. Der Mangel an Flächen in der Stadt zeigt sich in fast allen Bereichen: es fehlen Flächen für die Wohnbebauung ebenso wie Gewerbeflächen, Flächen für Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kitas, Verkehrsflächen) und Flächen für Freizeit- und Sporteinrichtungen. Insoweit ist es offensichtlich, dass es für das Wachstum Grenzen gibt und bei Überschreitung dieser Grenzen die negativen Auswirkungen dieses Wachstums überwiegen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, in das das integrierte Stadtentwicklungskonzept den Aspekt der gezielten Steuerung des Zuzugs aufzunehmen. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Helmut Alt Stadtv. Valentin Dillig Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Monika Krause Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Stadtv. Horst Reschke Stadtv. Reinhard Stammwitz Stadtv. Oliver Wurtz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1003 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 456 wird abgelehnt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 458 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 1021), LINKE. und BFF (= Ablehnung), FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1003) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 1003, OA 456 und OA 458) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 105 und OA 456 = Ablehnung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1003 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 1021 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 456 wird abgelehnt. 5. a) Die Beratung der Vorlage OA 458 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tafel-Stein, Dr. Kochsiek, Yilmaz, Mund, Baier, Pawlik, Zieran, Stammwitz und Dr. Kößler sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 1021), LINKE. und BFF (= Ablehnung), FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1003) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 1003, OA 456 und OA 458) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4793, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019