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Das Produktive Quartier am Gutleuthafen - nutzungsgemischt, gemeinwohlorientiert, nachhaltig!

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Magistrat wird beauftragt auf Grundlage der Ziele für die städtebauliche Entwicklung des Schwerpunktraums 5 "Gutleuthafen" aus dem integriertem Stadtentwicklungskonzept (iStEK) "Frankfurt 2030+" (§ 4793 vom 07.11.2019) sowie des als Anlage 1 beigefügten Strukturkonzeptes den Bereich zwischen Main-Neckar-Brücke im Osten und der Erntestraße im Westen in Form eines "Produktiven Quartiers" zu entwickeln.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, das Gebiet der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße / Östlich Erntestraße - und Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße / Wurzelstraße - in einer Gesamtentwicklung als nutzungsgemischtes, gemeinwohlorientiertes und nachhaltiges Modellquartier gemäß der in der Begründung dargelegten Zielsetzung umzusetzen. Die den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne entsprechenden unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkte bleiben davon unberührt.
  3. Ausdrückliches Ziel der Entwicklung der stadteigenen Flächen im südlichen Teil des Gebiets direkt am Gutleuthafen ist neben der Wohnraumschaffung auch die Integration von Handwerk und Gewerbe. Im gesamten Planungsgebiet sind für vorhandene Betriebe Möglichkeiten einer Integration in das neue Quartier zu prüfen. Der vorhandene Betriebshof des Grünflächenamtes genießt Bestandsschutz im neuen Quartier.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, für die im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen, sofern diese verfügbar sind, entsprechend der Beschlusslage (§ 3418 vom 22.06.2023) Konzeptverfahren durchzuführen.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, für die neue Grundschule "Gutleutviertel" (§ 6008 vom 02.07.2020) sowie entsprechend weitere, erforderliche soziale Infrastruktur geeignete Flächen in städtischem Eigentum innerhalb der Quartiersplanung am Gutleuthafen bereitzuhalten.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, zur weiteren Konkretisierung der Ziele der städtebaulichen Entwicklung des im Strukturkonzept in Anlage 1 beschriebenen Gebiets, welches die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 929 und Nr. 934 umfasst, ein kooperatives Dialogverfahren mit allen relevanten Anspruchsgruppen und betroffenen Ämtern und Betrieben durchzuführen. Dazu gehört auch die Einbindung potenzieller, zukünftigen Nutzer und Initiativen. Das Ergebnis bildet die Grundlage für anschließende städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerbe mit erweiterter Öffentlichkeitsbeteiligung.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat die angestrebte gemeinwohlorientierte Entwicklung am Gutleuthafen durch einen geeigneten Projektsteuerer mit einschlägigen Erfahrungen in der Quartiersentwicklung und Stadterneuerung begleiten lassen und dessen Beauftragung vorbereiten wird.

Begründung

A. Allgemeines

Produktives Quartier "Gutleut-West" Auf Grundlage der Zielsetzung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (iStEK) "Frankfurt 2030+" (§ 4793 vom 07.11.2019) zum Schwerpunktraum 5 "Gutleuthafen" wird für den Teilbereich des westlichen Gutleutviertels zwischen Main-Neckar-Brücke im Osten und der Erntestraße im Westen die Entwicklung eines nutzungsgemischten Stadtquartiers angestrebt - bei Erhöhung des Wohnanteils und unter Berücksichtigung des Gewerbebestands.

B. Finanzielle Auswirkungen

Der Begriff der "Produktiven Stadt" aus der "Neuen Leipzig Charta 2020" für die Nationale Stadtentwicklungspolitik des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen beschreibt das Konzept der Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten, unter dem stadtaffine, innovative und umweltschonende Produktionsformen wieder in die Stadtentwicklung integriert werden sollen.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Das westliche Gutleutviertel wurde im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (§ 7283 vom 04.03.2021) als Quartier identifiziert, das sich grundsätzlich für eine solche ortsspezifische und wohldosierte Mischung von Gewerbe, Wohnen sowie kulturellen und sozialen Einrichtungen eignet und dabei auch gezielte Flächenangebote für urbane Produktion, urbanes Handwerk und lokale Ökonomien bietet.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 28
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 67
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Sitzung 28
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 119
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU AFD Wohnen Gartenpartei
Sitzung 28
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 76
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT BFF-BIG
Sitzung 31
OBR 1
TO I, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke Die Partei
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
BFF
Sitzung 31
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT FRAKTION BFF-BIG ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU AFD Gartenpartei
Sitzung 33
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
CDU AFD Gartenpartei