1. Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 4 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Absicherung und Stärkung des vorhandenen Gewerbestandortes als Gewerbegebiet für arbeitsplatzintensive, produzierende, weiterverarbeitende und dienstleistende Betriebe geschaffen werden. Konkurrierende Nutzungen, insbesondere Einzelhandelsbetriebe sowie Einzelhandelsnutzungen, sollen ausgeschlossen werden - mit der Ausnahme des Verkaufs von Produkten, die am Standort hergestellt werden (Werksverkauf). Zudem soll den Gesichtspunkten des Klimaschutzes durch entsprechende Regelungen Rechnung getragen werden.