1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B
401 Betreff:
1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2.
Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010,
§ 7481 - NR 1583/09 GRÜNE, E
228/04 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, B 276/12 - Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
21.01.2010, § 7481, entsprechend, legte der Magistrat mit der Vorlage B 276 vom
22. Juni 2012 den ersten Bericht vor, der den Bericht über Schritte zur
Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen (im Folgenden "UN-BRK") und die Berichterstattung zu
"Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" zusammenführte. Gemäß dem Auftrag der
Stadtverordnetenversammlung hat das federführende Dezernat Soziales, Senioren,
Jugend und Recht nach Ablauf von zwei Jahren erneut eine Umfrage über den Stand
der Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK bei den Dezernaten, Ämtern und Betrieben
der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden
in dem vorliegenden Bericht nach Dezernaten dargestellt. Zu berücksichtigen
ist, dass der vorliegende Bericht auf dem Bericht B 276 aus 2012 aufbaut. Es
werden nur Entwicklungen aufgezeigt, die sich in dem Zeitraum zwischen diesen
beiden Vorlagen ergeben haben. Um umfangreiche Wiederholungen zu vermeiden,
werden Beschreibungen und Feststellungen, die bereits im Magistratsbericht B
276 vom 22. Juni 2012 Erwähnung fanden, im vorliegenden Bericht nicht erneut
aufgeführt. Aus diesem Grunde werden auch Organisationseinheiten nicht
aufgeführt, bei denen sich seither keine Sachstandsveränderungen ergeben haben.
Sofern einzelne Dezernate in anderen bereits
vorliegenden Berichten an die Stadtverordnetenversammlung Maßnahmen im Sinne
der UN-BRK dargestellt haben, wird aus dem oben erwähnten Grunde im
entsprechenden Abschnitt auf diese Berichte verwiesen. Die im Zeitraum seit dem
letzten Bericht vorgenommenen baulichen Maßnahmen zur Herstellung von
Barrierefreiheit sind in die Berichtstexte der einzelnen Dezernate integriert.
Vorbemerkung Der Magistrat legt Wert auf die
Feststellung, dass er sich der Forderung nach sozialer Inklusion aller
Bevölkerungsgruppen anschließt, die in der UN-BRK als Verstärkung des
Zugehörigkeitsgefühls (enhanced sense of belonging) formuliert wird. Daraus
ergibt sich, dass die zentralen Forderungen der Konvention wie z. B.
Barrierefreiheit in all ihren Aspekten, Selbstbestimmung bei der Wahl der
Wohnform, Zugang zu inklusiver Bildung und zum Arbeitsmarkt, sowie die Teilhabe
am kulturellen Leben und an politischen Entscheidungen, im alltäglichen
Verwaltungshandeln Beachtung finden. Es wird die Schaffung von Strukturen angestrebt, die
eine Abkehr von der bislang verfolgten Behindertenpolitik ermöglichen, die in
erster Linie auf Fürsorge und das Ausgleichen von (vermeintlichen) Defiziten
abzielte. Ziel ist, den Anspruch aller Menschen auf Selbstbestimmung, Freiheit
von Diskriminierung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft, einzulösen. Damit geben die Forderungen der UN-BRK einen
bedeutsamen Impuls zur Weiterentwicklung der Gesellschaft und tragen zur
Humanisierung des Zusammenlebens bei. Dezernat I Amt des Oberbürgermeisters Artikel 4 Allgemeine
Verpflichtungen Das
Personal- und Organisationsamt hat als Amt der "inneren Verwaltung" die
besonderen Belange schwerbehinderter Mitarbeiter/innen bei der Stadt Frankfurt
am Main im Fokus. Die Stadt Frankfurt a.M. hat mit ihrer
Integrationsvereinbarung und den Integrationsrichtlinien den gesetzlichen
Vorgaben in Bezug auf die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte der
schwerbehinderten Menschen Rechnung getragen. Die städtischen Integrationsrichtlinien, die das
wichtigste Regelwerk zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter
Beschäftigter in der Stadtverwaltung darstellen, werden aktuell vom Personal-
und Organisationsamt im Rahmen einer Projektgruppe unter der Beteiligung der
Gesamtschwerbehindertenvertretung und des Gesamtpersonalrates im Sinne des
Inklusionsgedanken überarbeitet. Die wesentlichen Inhalte der
UN-Behindertenrechtskonvention wurden in das städtische Fortbildungsprogramm
inzwischen gut integriert. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Angebote
"Die UN-Behindertenrechstkonvention in der Praxis" sowie "Diversität -
Mosaik der Arbeitswelt", die sich beide im Schulungsbereich der
Führungskräfteentwicklung befinden. Auch im Rahmen der Fortbildungen, die sich
mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) befassen, werden die
entsprechenden Rechtsgrundlagen unter dem Aspekt der Benachteiligung im
Arbeitsalltag/Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers beleuchtet. Darüber
hinaus gibt es spezielle Fortbildungsangebote: "Gebärdensprachkurs" und
"Barrierefreie PDF-Dateien aus Microsoft Word erstellen". Alle städtischen Fortbildungen können von Menschen
mit und ohne Behinderung besucht werden. Bei Bedarf werden vom Personal- und
Organisationsamt Gebärdensprachdolmetscher/innen vermittelt. Im IT-Bereich
werden für blinde und hochgradig sehbehinderte Mitarbeiter/innen
Einzelschulungen angeboten. Die verantwortlichen Mitarbeiter der Tourismus und
Congress GmbH nehmen ebenso kontinuierlich an themenbezogenen Schulungen und
Informationsveranstaltungen teil, um sich in Bezug auf barrierefreie Produkte
und aktuelle Entwicklungen weiterzubilden. Hierzu zählen bspw. Schulungen in
der Erstellung barrierefreie PDF-Dokumente sowie die Teilnahme am
Fachkongress "Tourismus für Alle" und dem "Tag des barrierefreien Tourismus"
auf der Internationalen Tourismus-Börse in Berlin. Artikel 5 Diskriminierung
Eine Benachteiligung oder
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen findet nicht statt. Bei Einstellung sowie im Rahmen von
Stellenbesetzungsverfahren werden Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen
besonders berücksichtigt. Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten bzw.
diesen gleichgestellten Menschen vor, so ist ihnen bei gleicher Eignung der
Vorzug vor anderen Bewerber/innen zu geben. Bei Stellenausschreibungen wird
darauf hingewiesen, dass schwerbehinderte Bewerber/innen im Rahmen der
geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt werden. Ausgehend vom Gedanken der Inklusion wird das Ziel
angestrebt, Jugendliche mit Behinderungen noch stärker für eine
Ausbildungsmöglichkeit bei der Stadtverwaltung zu interessieren und zu
gewinnen. Artikel 6 Frauen mit
Behinderungen Benachteiligungen von Frauen mit Behinderungen
bestehen nicht.
Artikel 8
Bewusstseinsbildung In
der am 1. Februar 2011 in Kraft getretenen Integrationsvereinbarung für die
Mitarbeiter/innen der Stadt Frankfurt am Main wurde neben dem dauerhaften Ziel,
die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen über 10% zu sichern,
erstmalig der Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion
festgeschrieben.
Vier Projektgruppen, die mit
Vertreter/innen aus dem Personal- und Organisationsamt, dem Gesamtpersonalrat,
der Gesamtschwerbehindertenvertrauensfrau sowie mit Mitgliedern der
örtlichen Schwerbehindertenvertretungen besetzt sind, arbeiten daran, die Ziele
der Integrationsvereinbarung in die städtische Praxis umzusetzen. Bewusstseinsbildung ist einer der Schwerpunkte, mit
denen sich die Projektgruppe "Inklusion" befasst. Das Ziel ist es, den
Perspektivwechsel von der Integration hin zur Inklusion innerhalb der
Stadtverwaltung zu gestalten. Im Vordergrund steht im ersten Schritt die
Bekanntmachung der UN-BRK und weitere Sensibilisierung der Beschäftigten
für die Vorteile eines förderlichen Miteinanders von Menschen mit und ohne
Behinderungen im Arbeitsalltag. Dabei sind auch Berichte über die erreichten
Erfolge wichtig.
Das Personal- und Organisationsamt
berichtet regelmäßig in dem jährlichen Schwerbehindertenbericht an die
Stadtverordnetenversammlung über die Beschäftigung von schwerbehinderten
Menschen bei der Stadtverwaltung und informiert auch in diesem Zusammenhang
über die interne Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen.
Die konstant hohe Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen bei
der Stadt Frankfurt am Main, die mit 11,32% im Jahr 2012 bereits zum achten Mal
doppelt so hoch war, wie gesetzlich vorgeschrieben, wird auf diesem Wege nach
außen dokumentiert und dient u.a. dazu, die Vorteile der gelungenen Integration
und der Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen zu kommunizieren
und beispielgebend für andere Arbeitgeber ein Zeichen zu setzen. Der Information von städtischen Beschäftigten über
die Umsetzung der temporären Ziele aus der Integrationsvereinbarung wird
ebenfalls eine hohe Bedeutung beigemessen. Mit einem Rundschreiben in den
Nachrichten der Stadtverwaltung wurden alle städtischen Mitarbeiter/innen über
die Ergebnisse aus der Projektgruppe "Barrierefreiheit" informiert. Da den Führungskräften der Stadtverwaltung bei der
Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eine besondere
Verantwortung zukommt, wurde vom Personal- und Organisationsamt ein
ausführliches Informationsschreiben zum Thema "Teilhabe behinderter Menschen im
Beruf", das sich speziell an diesen Personenkreis richtet, entwickelt und an
alle Personalverantwortlichen versandt. Es ist angedacht, das Thema "Inklusion" als 4. Säule
des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu installieren und die BGM-Plattform
im städtischen Intranet um den Bereich "Inklusion" zu erweitern. Damit soll
künftig allen städtischen Bediensteten ein zentrales Informationsportal zur
internen Umsetzung der UN-BRK bei der Stadtverwaltung zur Verfügung stehen.
Im Rahmen von Veranstaltungen mit touristischen
Leistungsträgern in Frankfurt am Main und Hessen hatte die Tourismus und
Congress GmbH zudem die Möglichkeit, das Thema des barrierefreien Reisens
vorzustellen und die teilnehmenden Institutionen, Unternehmen und Personen
dementsprechend zu informieren und zu sensibilisieren. Dazu zählen u.a.
Vorträge beim Hessischen Tourismustag sowie dem Hessischen Bädertag. Artikel 9 Zugänglichkeit
Das Presse- und Informationsamt
hat am barrierefreien Zugang zu den Inhalten der städtischen Homepage
frankfurt.de mitgearbeitet und wirkt auch weiterhin bei dem durch das Amt für
Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) federführenden anstehenden
"Relaunch" darauf hin. Für das Jahr 2015 ist der Relaunch der Homepage
www.frankfurt-tourismus.de geplant. Bereits bei den ersten Überlegungen (sowohl
gestalterisch als auch inhaltlich) wurde die Barrierefreiheit
berücksichtigt.
Die Richtlinien für barrierefreie
Webinhalte/WCAG wurden zudem in die öffentliche Ausschreibung aufgenommen
und stellen eine wichtige Anforderung dar. Für den "Tag der offenen Tür" im März 2014 wurde vom
Presse- und Informationsamt eine Gebärdendolmetscherin für Führungen im Römer
beauftragt. Die Broschüre "Frankfurt am Main
barrierefrei" der Tourismus und Congress GmbH, die im März 2012 das erste
Mal veröffentlicht wurde, wird im Mai 2014 in deutscher Sprache neu aufgelegt.
Sie enthält neu erhobene Objekte sowie aktualisierte Informationen und wird
erneut als Print- und PDF-Version zur Verfügung stehen. Da die Aktualität und
Validität der Daten von großer Wichtigkeit für die Zielgruppe der Reisenden mit
Behinderung ist, wurden die Informationen zur Barrierefreiheit fast
ausschließlich durch eigene Datenerhebungen der TCF in den letzten Monaten
erfasst. Zusätzlich werden bis September 2014
touristische Informationen der Stadt Frankfurt am Main auch in "Leichte
Sprache" übersetzt. In Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Main-Taunus wird ein
komprimierter Reiseführer für Menschen mit Lernbehinderungen, Leseschwächen,
Hörbehinderungen etc. ausgearbeitet, der dann kostenfrei zur Verfügung gestellt
wird. Die barrierefreien Stadtrundgänge der
TCF (d.h. stufenloser Rundgang, Rundgang mit Gebärdensprachdolmetscher und
"Frankfurt begreifen") sind das ganze Jahr buchbar. Der Rundgang "Frankfurt
begreifen", welcher insbesondere die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten
Menschen berücksichtigt, wird zudem auch an öffentlich Terminen
angebotenen. Seit April 2013 steht blinden und
sehbehinderten Gästen in der Tourist Information Römer außerdem ein taktiler
Lageplan der Frankfurter Innenstadt zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit der
blista - Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. - wurde der Plan auf Basis
des gewohnten Stadtplans ausgearbeitet und stellt auf einer Fläche von 54 x
72 cm das Gebiet innerhalb des Anlagenrings dar. Die verschiedenen Flächen wie
Straßen, Fußgängerzonen, Grünflächen und Gewässer haben dabei jeweils eine
eigene Struktur, sodass sie ertastet werden können. Straßen und
Sehenswürdigkeiten sind in Braille beschriftet. Für Menschen mit
eingeschränktem Sehvermögen ist der Plan zusätzlich kontrastreich und in
Großschrift gestaltet. Bei Baumaßnahmen wird immer auf eine möglichst
barrierefreie Zugänglichkeit geachtet und falls möglich auch die Vorschriften
in Absprache mit der Denkmalpflege und den Schwerbehindertenbeauftragten
umgesetzt. Das Personal- und Organisationsamt
gewährleistet einen barrierefreien Zutritt zu seinem Dienstgebäude in der Alten
Mainzer Gasse 4. Alle Schulungs- und Ausbildungsräume sind für Menschen mit
Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar. Ein Aufzug sowie zwei
Toilettenanlagen für Menschen im Rollstuhl sind im Dienstgebäude vorhanden.
Die Tourist Information am Hauptbahnhof wurde im
Sommer 2014 unter Aspekten der barrierefreien Zugänglichkeit umgestaltet. Im
Dezember 2013 wurde die manuelle Tür bereits durch eine automatische Schiebetür
ersetzt, welche den Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen aber auch
Reisenden mit Gepäck vereinfacht. Von Juli bis August 2014 wurde zudem der
Counterbereich der Tourist Information verändert: zu den bisherigen zwei
Counter wurde ein abgesenkter Counter hinzugefügt, an dem bspw. Rollstuhlfahrer
beraten werden können. Nach der baulichen Umgestaltung wird ein
Blindenleitsystem in Form von selbstklebenden Platten als Orientierungshilfe
verlegt werden.
Artikel 29 Förderung der Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben
Die Tourismus und Congress GmbH nimmt regelmäßig an
fachspezifischen Messen teil, um Frankfurt am Main als eine barrierefreie
Reisedestination zu vermarkten. Dazu gehören die jährliche Teilnahme an der
SightCity-Messe am Frankfurter Flughafen sowie der RehaCare in Düsseldorf.
Des Weiteren unterstützt die TCF Veranstaltungen in
Frankfurt am Main, die einen Bezug zum Thema Barrierefreiheit haben, als
Kooperationspartner. Im Juni 2013 arbeitete die TCF eng mit dem
Organisationsteam der Rollstuhl-Basketball EM zusammen, übernahm die
Hotelvermittlung für Aktive und Zuschauer und vermarktete die Veranstaltung
online, in Printprodukten und auf Messen. Auch für den Deutschen Seniorentag,
der im Juli 2015 in Frankfurt am Main stattfinden wird, wurde die TCF als
offizieller Kooperationspartner ernannt und wird sich dementsprechend in
Organisation, Betreuung und Vermarktung miteinbringen. Dezernat II Planen und Bauen Ergänzend zu den bereits abgegebenen Stellungnahmen
wird das Folgende berichtet: Im Sinne der UN-Konvention werden unsere Planungen so
entwickelt und abgestimmt, dass die Belange aller Menschen zu einer
gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft berücksichtigt sind
sowie eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird. Diesem Ziel
entsprechend werden beispielsweise Verkehrsplanungen, Konzepte zum öffentlichen
Raum oder die Entwicklungen zu Freiräumen vorgenommen und in umfangreichen
Abstimmungen überprüft und optimiert. Dabei wird im Rahmen der Abstimmungen das
Planungsbewusstsein für diese Aufgabenstellung erweitert und zunehmend
integraler Bestandteil der Herangehensweisen an Planungsaufgaben. Innerhalb des Denkmalamtes sind alle Bereiche auch
für Menschen mit Behinderungen erreichbar. Der Internetauftritt wird ebenfalls
barrierefrei sein. Im Rahmen von Führungen oder Vorträgen wird auf
Barrierefreiheit geachtet. Dies ist jedoch auf Baustellen nicht vollumfänglich
möglich. Das Amt für Wohnungswesen trägt zu
einer angemessenen Wohnungsversorgung behinderter Menschen durch die
Vermittlung öffentlich geförderter und für den Personenkreis geeigneter
Wohnungen bei. Wir verweisen insofern auf die Jahresberichte der Kommunalen
Wohnraumversorgung. Zur Optimierung der Wohnungsvermittlung wurde ein
Wohnungskataster aufgebaut, das Daten zu barrierefreien oder rollstuhlgerechten
Wohnungen enthält, die laufend ergänzt und aktualisiert werden. Das Amt
unterbreitet dem für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stadtplanungsamt
zudem Vorschläge zu Bedarf und Wohnungsgemenge. Für das Amt ist zu den
einzelnen Artikeln der BRK Folgendes festzuhalten: Artikel 5 Diskriminierung Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung liegen
nach unserer Auffassung nicht vor. Menschen mit Behinderungen werden, soweit
das von ihnen gewünscht ist, im Hinblick auf Wartezeiten bevorzugt
behandelt. Artikel 8
Bewusstseinsbildung Hierzu regen wir an, entsprechende Kurse in das
städtische Fortbildungsprogramm aufzunehmen. Die Beschäftigung von
insgesamt 24 Bediensteten mit Behinderungen im Amt für Wohnungswesen trägt dazu
bei, Vorurteile zu bekämpfen und das Bewusstsein für die Fähigkeiten von
Menschen mit Behinderungen zu stärken. Artikel 9 Zugänglichkeit Das Amt für Wohnungswesen veranlasste
im Auftrag der ABG Holding folgende Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit
der Frankfurter Bürgerhäuser: SAALBAU BERGEN Einbau einer Aufzugsanlage
SAALBAU BORNHEIM Elektr. Türöffner, Einbau eines barrierefreien WCs
SAALBAU SÜDBAHNHOF Einbau einer barrierefreien WC-Anlage
Artikel 21 Zugang zu
Informationen Eine
Beschilderung in Brailleschrift ist im Amt für Wohnungswesen nicht umgesetzt.
Hier halten wir eine gesamtstädtische Regelung für sinnvoll. Der Pförtnerdienst
ist angehalten, Unterstützung zu leisten. Die Bereitstellung barrierefreier
Informationen wird grundsätzlich angestrebt, stößt aber bei einigen
Publikationen mit umfangreichen Tabellen und Grafiken an Grenzen.
Veröffentlichungen in "Leichter Sprache" / Brailleschrift / CD oder DVD liegen
nicht vor. Bislang ist allerdings hier auch kein Bedarf erkennbar. Stadtvermessungsamt Artikel 9 Zugänglichkeit
Im Stadtvermessungsamt,
Kurt-Schumacher-Straße 10, wurden die folgenden baulichen Veränderungen
vorgenommen:
Umbau einer schwergängigen Teeküchentür
Umbau der schwergängigen Brandschutztür barrierefreier Zugang zur Verwaltung
Dezernat III Für den Berichtszeitraum wurden durch das
Beteiligungsmanagement zwei Maßnahmen für die Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH
und eine Maßnahme für die TCF GmbH bewilligt. Diese können aus der beiliegenden
Tabelle entnommen werden. Für die weiteren städtischen Gesellschaften sind die
jeweiligen Fachdezernate gemäß Dezernatsverteilungsplan zuständig. Zu den einzelnen Artikeln wird wie folgt Stellung
genommen: Artikel 5 Diskriminierung Im Rahmen seines
Verwaltungshandelns ist das Dezernat III stets darauf bedacht, Menschen mit
Behinderung nicht zu benachteiligen. Bei der Aufgabenerfüllung des Dezernates
sind bisher keine Diskriminierungsfälle bekannt geworden. Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Eine Benachteiligung von
Frauen mit Behinderung kann nicht festgestellt werden. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Innerhalb des
Dezernates III wird im Publikumsbetrieb durch die Serviceorientierung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich gewährleistet, dass Menschen mit
Behinderungen eine besondere Aufmerksamkeit erhalten. Im Rahmen der
Aufgaben-erledigung des Dezernates sind bisher keine Diskriminierungsfälle
bekannt geworden. Das Dezernat III sieht es als Führungsaufgabe, die
Bewusstseinsbildung im Sinne des Diversity-Ansatzes bei seinen Mitarbeitern
zu fördern und wird die Thematik künftig in Führungskräfteschulungen
integrieren. Artikel 9 Zugänglichkeit Die bauliche Umgestaltung des Eingangsbereichs
Paulsplatz 9 unter Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
wurde im Berichtszeitraum umgesetzt. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Bei geplanten Baumaßnahmen wird stets ein Augenmerk
auf die Möglichkeiten der barrierefreien Umsetzung gelegt, sofern nicht weitere
zu beachtende Richtlinien entgegenstehen. Bei Neuanmietungen ist es für das
Dezernat III selbstverständlich, darauf zu achten, dass diese Liegenschaften
barrierefrei sind.
Durch den Einbau der sich
automatisch öffnenden Eingangstür im Haus - Paulsplatz 9 - sowie des sich dort
befindlichen Aufzugs ist der barrierefreie Zugang für Menschen im Rollstuhl
möglich. Die Aufzugstastatur ist entsprechend ausgestaltet. Über den Aufzug ist
es möglich, zu einer Toilettenanlage für Menschen mit Rollstuhl zu gelangen.
Zur Begrüßung und Information der
Besucher des Dezernates III steht ein Empfangsdienst zur Verfügung. Eine
zusätzliche Beschilderung in Brailleschrift ist dadurch entbehrlich. Artikel 21 Zugang zu Informationen Im Bereich der Publikationen wird auf eine
barrierefreie Gestaltung und Darstellung geachtet. Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung
Bei der Besetzung von Stellen werden die gesetzlichen
Regelungen des AGG sowie die entsprechende Rechtsprechung eingehalten und
im Ablauf des Auswahlverfahrens berücksichtigt. Bei gleicher Eignung werden
schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, soweit keine sachlichen
Gründe entgegenstehen. Darüber hinaus werden durch das Dezernat III
wiederkehrend Behindertenwerkstätten beauftragt, einfache Tätigkeiten, wie z.
Bsp. die Aktenvernichtung, auszuführen. Dezernat IV Stadtschulamt
Diese
zusammenfassende Stellungnahme zu Artikel 5 - 9 und 24, 27 UN-BRK schließt an
die bereits vorliegenden Berichte an und berücksichtigt die seitdem erfolgten
Entwicklungen. Vorbemerkung Als Schulträger sowie als öffentlicher
Jugendhilfeträger für die Leistungsbereiche Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege und "schulnahe" Jugendhilfe markiert das Dezernat IV ein
umfangreiches Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiet. Dabei findet die Maxime
"Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit im Bildungsbereich für Kinder und
Jugendliche herzustellen" in den vielfältigen Aktivitäten des Dezernats IV
ihren Niederschlag. Die umfangreiche Stellungnahme des Dezernats IV zur
Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7481) bietet Aufschluss
darüber. Die Festlegung verbindlicher
Zeitpläne mit kurz-, mittel- und langfristigen Zielen, deren Nachprüfbarkeit
sichergestellt wird, ist oftmals schwierig oder nicht möglich. Im Folgenden
wird dies für die einzelnen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche aufgezeigt.
Durch die Darstellung der aktuellen Entwicklungen wird ein Vorankommen in der
Umsetzung der UN-BRK deutlich. Hessisches Schulgesetz (HSchG)
Zum 01.08.2011 trat das neue
HSchG in Kraft, in welchem die Neuausrichtung der sonderpädagogischen Förderung
und die inklusive Beschulung aufgenommen sind. Der im HSchG formulierte
Ressourcenvorbehalt führt in der Praxis bis dato dazu, dass der
Inklusionsgedanke der UN-BRK nur defensiv verfolgt werden kann. Insbesondere
die fachlich gebotene Verlagerung sonderpädagogischer Lehrkräfte an die
Regelschule ist nach wie vor problematisch. Situation im
Schuljahr 2013/14 Die inklusive Beschulung ist im
Schuljahr 2013/2014 in das zweite Umsetzungsjahr gegangen. Am neuen Verfahren
zur Feststellung und Höhe des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie für die
Zuweisung des Kindes auf die Regel- bzw. die Förderschule ist in bestimmten
Fällen der Schulträger verbindlich anzuhören. Immer dann, wenn der Elternwunsch auf inklusive
Beschulung besteht, tagt ein individueller "Förderausschuss" (§ 54 HSchG) und
spricht entsprechende Empfehlungen aus. Er ist das zentrale Gremium der
Inklusion und zusammengesetzt aus Eltern des Kindes, Schulleiter/in und
Klassenlehrerin der gewünschten Schule, Vertreter/in des zuständigen Beratungs-
und Förderzentrums sowie beratenden Personen. Der Schulträger wird immer dann
stimmberechtigt beteiligt, wenn sächliche bzw. räumliche Ausstattungen oder
Veränderungen für eine inklusive Beschulung notwendig sind. Im Nachgang der
ersten Förderausschussperiode wurde mit dem Staatlichen Schulamt vereinbart,
dass der Schulträger grundsätzlich bei Förderausschüssen hinzugezogen
wird, die Empfehlungen aussprechen für Schülerinnen und Schüler im
Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung". Für das Schuljahr 2013/2014 hat der Schulträger in
diesen Förderausschüssen wieder allen notwendigen Umbauten und Ausstattungen
zugestimmt, was im Umkehrschluss bedeutet: kein Regelschulwunsch wurde wegen
des Schulträgers abgelehnt. Zu Ablehnungen kam es jedoch aufgrund von nicht
ausreichenden personellen Ressourcen. Förderschullehrer(innen)stunden fließen
weiterhin nahezu ausschließlich aus frei werdenden Stunden des auslaufenden
"Gemeinsamen Unterrichtes" (GU) in die Inklusion. Das begrenzt die Höhe von
vornherein und so konnten leider nicht alle Elternwünsche erfüllt werden. Aber
auch die angespannte Haushaltslage der Stadt Frankfurt am Main lässt leider
befürchten, dass es perspektivisch für den Schulträger schwierig werden könnte,
allen notwendigen Umbauten und Ausstattungen im Rahmen inklusiver Beschulung an
allgemeinen Schulen gerecht zu werden. Für die Frankfurter Schulen kann
deshalb leider kein verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung der UN-Konvention für
Menschen mit Behinderung vorgelegt werden. Bauliche Maßnahmen werden in den nächsten Jahren im
Zuge der durchgeführten Förderausschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel umgesetzt. Da die auf den Schulträger zukommenden Anträge für
inklusive Beschulung nicht planbar sind, kann hier auch kein verlässlicher
Zeitplan entwickelt werden. Sind umfangreiche Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen an Schulen durchzuführen, so werden die Vorgaben der UN-BRK
berücksichtigt. Welche Maßnahmen im Detail in den kommenden Jahren umgesetzt
werden, bleibt den künftigen Haushaltsberatungen vorbehalten, sodass aufgrund
der aktuellen Haushaltslage kein verlässlicher Zeitplan vorgelegt werden
kann. Hervorzuheben ist jedoch, dass im Rahmen des im Mai
2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen
"Aktionsplan-Baumaßnahmen Schulen", § 4544 (M 45), der alle geplanten
baulichen Maßnahmen des Schulträgers ab einer Investitionssumme von 50 T€
in den kommenden fünf Jahren antizipiert (vgl.
www.stadtschulamt. stadt-frankfurt.de/Schulen), u.a. auch
Bauprojekte zur Barrierefreiheit (z.B. Akustikoptimierung) berücksichtigt
werden. Im Bereich der Ausstattung von
Schulen sind es häufig Informationstechnik und spezifische IT-Geräte, die als
sächliche Hilfsmittel dienen, um behinderungsbedingte persönliche Nachteile
auszugleichen. In 2012 wurde das Projekt "Schule 2020" gestartet, welches unter
anderem Inklusionsaspekte berücksichtigen wird. Ergebnisse des Projektes werden
aller Voraussicht nach in der zweiten Jahreshälfte Jahr 2014 vorliegen und
Grundlage für Entscheidungen und ggf. Umsetzungsschritte liefern. Kommunales Projekt "Pilotregion Frankfurt-Süd - Inklusive
Schulentwicklung" In der Pilotregion Frankfurt-Süd wird
das Ziel verfolgt, die bestehende Regelung der sonderpädagogischen Förderung
gemäß Hess. Schulgesetz (§§ 49ff.) im Sinne der Schüler/innen, Eltern und
Schulen qualitativ weiterzuentwickeln. Hier werden Faktoren erprobt und
reflektiert, die inklusive Schule ermöglichen. Seit dem Schuljahr 2013/14 loten
die beteiligten Fachämter (Stadtschulamt, Jugend- und Sozialamt, Staatliches
Schulamt) im Sinne einer kommunalen Verantwortungspartnerschaft bestmögliche
inklusionsfreundliche Rahmenbedingungen aus und entwickeln abgestimmte
Unterstützungsstrukturen. Die Pilotregion umfasst die Stadtteile Oberrad,
Sachsenhausen, Niederrad und Goldstein. Das Projekt war zunächst befristet bis
zum Sommer 2014. Mittlerweile konnte die Projektdauer um ein weiteres Schuljahr
bis zum Sommer 2015 verlängert werden. Die kommunal unterstützte inklusive Beschulung ist
als Verbundsystem organisiert, in dem drei Grundschulen (Gruneliusschule,
Willemerschule, Frauenhofschule), eine weiterführende Schule
(Carl-von-Weinberg-Schule) und die sonderpädagogischen Unterstützungssysteme
(regionales Beratungs- und Förderzentrum Wallschule, Zentrum für
Erziehungshilfe) eingebunden sind. Diese Schulen und sonderpädagogischen
Unterstützungssysteme arbeiten in einer Konzeptgruppe zusammen, in der
ebenfalls Vertretungen der beteiligten Fachämter eingebunden sind sowie die
beiden Koordinationsfachkräfte des Stadtschulamtes und des Staatlichen
Schulamtes. Die Moderation der Konzeptgruppe liegt in den Händen einer
Inklusionsberaterin des Staatlichen Schulamtes, die in Personalunion auch
Grundschulleiterin und Mitwirkende im Verbundsystem Nord ist. Das Verbundsystem der Pilotregion-Süd soll dazu
beitragen, dass Schulen voneinander lernen können, wie Inklusion gelingen
kann. Um diesen Prozess zu fördern, sind u. a. moderierte Werkstattgespräche
eingerichtet worden und die beteiligten Schulen erhalten Unterstützungen auf
ihren spezifischen Entwicklungspfaden zur Inklusion. Auch die Frage nach den
Übergängen Kita/Grundschule/Weiterführende Schule soll in den Blick genommen
und beschrieben werden. Dem Elternwunsch auf inklusive Beschulung ihrer Kinder,
die ihren Wohnsitz in den Schulbezirken der mitwirkenden Grundschulen haben,
wird in der Regel entsprochen. Darüber hinaus gilt es, in einem überschaubaren
Rahmen Ideen und Ansätze für die stadtweite Schulentwicklungsplanung zu
gewinnen - insbesondere im Hinblick auf das geplante stadtweite Vorhaben
"Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main", das zum
Schuljahr 2015/16 starten soll. Die ämterübergreifende Steuerungsgruppe hat in der
ersten Jahreshälfte 2014 für relevante Themenfelder der inklusiven
Schulentwicklung (= Zusammenarbeit auf den verschiedenen Ebenen im inklusiven
Verbundsystem, Zusammenführung rBFZ und ZfE, Einbindung Sozialrathaus,
Übergänge Kita/Grundschule/weiterführende Schule,
Zugänglichkeit/Barrierefreiheit, Kooperation mit weiteren
Unterstützungssystemen, Beteiligung der Schülerinnen und Schüler,
Zusammenarbeit mit Eltern, Unterrichtsqualität, Realisierung des Elternwillen
auf inklusive Unterrichtung) Gelingensindikatoren erarbeitet, die für die
Evaluation und die anschließende Berichterstattung herangezogen werden.
Modellregion für
Inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
30.01.2014, § 4145, strebt die Stadt Frankfurt am Main an, eine
Modellregion für inklusive Schulentwicklung gemäß den fachlichen Kriterien des
Hessischen Kultusministeriums zu werden. Diese Kriterien sehen unter anderem
vor, dass stationäre Förderschulsysteme zugunsten der inklusiven Unterrichtung
in der allgemeinen Schule schrittweise umgewandelt werden. Und der
Schulträger verpflichtet sich, im Rahmen der Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes allgemeine Schulen auszuweisen, die für die
Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperlich und motorische Entwicklung
besonders ausgestattet sind. Weiterhin ist sicherzustellen, dass im Kontext des
Elternwahlrechts stationäre, bedarfsgerechte Fördersysteme bzw. Förderschulen
vorgehalten werden. Die Ressourcenzuweisung des Hessischen
Kultusministeriums hat die steigenden Kinderzahlen in Frankfurt zu
berücksichtigen und die aktuell vorgesehene "Deckelung" der Stunden von
Förderschullehrkräften ist für das Gebiet des Schulträgers aufzuheben. Ist dies gegeben, wird das Projekt "Modellregion für
inklusive Schulentwicklung" in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt zum
Schuljahr 2015/16 beginnen. Bereits im Beteiligungsprozess der
Schulentwicklungsplanung "Frankfurt macht Schule" war das Thema "Modellregion"
im Themenwerkraum "Schule und Heterogenität" eingebettet und dort sind
Maßnahmenvorschläge erarbeitet worden. Die Modellregion ist auf fünf Jahre
angelegt und der Umwandlungsprozess soll zum Ende des Schuljahres 2019/20
abgeschlossen sein. Vor dem Hintergrund nachhaltig steigender Schülerzahlen in
Frankfurt am Main ist vorgesehen, die frei werdenden räumlichen Ressourcen
weiter schulisch zu nutzen. Der Schulträger hat aktuell einen Entwurf für ein
Rahmenpapier (= Kooperationsvereinbarung) zur Implementierung der Modellregion
in die Frankfurter Schullandschaft entwickelt und per Magistratsvortrag in den
parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Dieser Entwurf enthält die Bedingungen
zur Teilnahme an der Modellregion, die mit dem Land Hessen zu verhandeln sind.
Folgende Punkte werden berücksichtigt: - die Wahlfreiheit für Eltern zwischen inklusiver
Beschulung an allgemeinen Schulen und der Beschulung an einer Förderschule wird
gewährleistet; - stationäre
Fördersysteme werden gezielt nach eingehender Prüfung sukzessive umgewandelt,
die Versorgung mit Förderschulen wird entsprechend angepasst; - sicherstellen, dass durch die
Inklusion frei werdende Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung in
Frankfurt verbleiben und an den allgemeinen Schulen im Rahmen der Inklusion
eingesetzt werden. Der prosperierenden demografischen Entwicklung in Frankfurt
muss hierbei Rechnung getragen werden; - die Partizipation von Eltern, Schulen, Jugendhilfe,
Verbänden und Wissenschaft bei der Erarbeitung der Gesamtkonzeption wird
gewährleistet; - die
begleitende Evaluation der Pilotregion Süd als Grundlage für die Modellregion
wird durchgeführt; - analog
der schrittweisen Umlenkung der Förderschullehrkräfte in die Regelschule, wird
der Schulträger durch eine Umsteuerung und regionale Bündelung von stadtweit
frei werdenden Ressourcen aus der sozialpädagogischen Förderung und Jugendhilfe
an Schulen die inklusive Beschulung in den Grundschulen unterstützen. Weiterentwicklung
der Frankfurter Schullandschaft Inklusion ist ein wichtiges Ziel für
die einzelnen Schulen in ihrer Weiterentwicklung, aber auch bei der
Weiterentwicklung der Frankfurter Schullandschaft insgesamt. Die Verständigung
über Vision und konkrete Standards einer inklusiven Schule muss über die
Schulentwicklungsplanung unter Beteiligung der Jugendhilfeplanung erfolgen. Auf
dieser Grundlage können Schulen und Jugendhilfe ihre Kooperation im Interesse
von verbesserten Bildungschancen für alle und mehr Teilhabe von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderung gestalten. Bei der aktuellen Schulentwicklungsplanung "Frankfurt
macht Schule" wird eine getrennte Betrachtung der allgemeinen Schulen und der
Förderschulen zugunsten eines gemeinsamen Schulentwicklungsplans überwunden.
Die pädagogischen Programme der Jugendhilfe werden schrittweise eine
Neujustierung mit inklusiver Ausrichtung erfahren, und bei der
erforderlichen Ausbauplanung ganztägig arbeitender Schulen werden Anforderungen
an eine inklusive Schulentwicklung mit einbezogen. Weiterentwicklung der
Frankfurter Kitalandschaft (Kindertageseinrichtungen) In den Frankfurter Kindertageseinrichtungen ist die
gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen ein
selbstverständliches und weitverbreitetes Angebot für alle Altersstufen. Alle
Kitaträger haben den Auftrag, Kinder in vielfältigen Lebenssituationen (dies
schließt umfassende Beeinträchtigungen ein) gleichermaßen aufzunehmen. Der Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsauftrag gilt für alle Kinder. In den Frankfurter Kindertageseinrichtungen wurden im
letzten Jahr insgesamt 641 "Integrationsmaßnahmen" durchgeführt (50 im
U3-Bereich, 421 im Kindergarten und 170 im Hort[1] ). Ziel ist es,
die bestehenden integrativen Handlungsansätze zu einer inklusiven Pädagogik
weiterzuentwickeln. Für die gesamte Kinder- und Jugendarbeit der Stadt
Frankfurt sind die Leitlinien Inklusion erstellt worden. Die Umsetzung von
weiteren konkreten Schritten, wird im Rahmen einer trägerübergreifenden
Arbeitsgruppe erarbeitet. Ziele: - Das vorrangige Ziel ist es, allen Familien einen
frühzeitigen und wohnortnahen Zugang zu einem passenden Kitaangebot zu
ermöglichen. - Die
Informationen über bestehende Angebote sind besser zu vernetzten und leichter
zugänglich zu machen. - Den
Zugang zu Unterstützungssystemen, die mit der Kita kooperieren zu
verbessern. Vor dem
Hintergrund ansteigender Kinderzahlen und der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf
einen Kinderbetreuungsplatz ist der Prozess der Inklusion eine herausfordernde
Aufgabe. Betreuungsangebote werden weiterhin ausgebaut und die Qualität in den
Einrichtungen dauerhaft gewährleistet. Die inklusive Weiterentwicklung der
Angebote erfordert entsprechende Konzepte, ausreichende Ressourcen und eine
hohe Fachlichkeit. Dezernat V Bürgeramt, Statistik und Wahlen
Artikel 9 Zugänglichkeit Artikel 21
Zugang zu Informationen Zusammenfassende Stellungnahme: Aus Mitteln des Dezernates Soziales, Senioren, Jugend
und Recht wurden in den vergangenen Jahren diverse Baumaßnahmen durchgeführt,
um Barrierefreiheit in unseren Dienstgebäuden zu erreichen. Es ist geplant, die
Maßnahmen im Rahmen der vorhandenen Finanzmittel weiterzuführen. Im Bereich Wahlen wurden die Wahllokale, die bislang
nicht barrierefrei waren, mit Rampen ausgestattet, um allen Bürgerinnen und
Bürgern Zugang zu den Wahllokalen zu ermöglichen. In der Statistik spielt das Thema Barrierefreiheit
seit Jahren eine große Rolle. Dort wird daran gearbeitet, alle
Veröffentlichungen möglichst barrierefrei anzubieten. Viele Veröffentlichungen
sind bereits barrierefrei, bei anderen wird die Verwirklichung angesichts der
Komplexität des Themas noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Amt für Informations- und
Kommunikationstechnik Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Auftrages
"Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" sind beim Amt für I
Informations- und Kommunikationstechnik nicht geplant. Wie wir in der
Vergangenheit bereits berichtet hatten, wurde für unser Amt im Jahr 2010 ein
neues Dienstgebäude (Rechenzentrum der Stadt Frankfurt am Main) erstellt.
Hierbei wurden die Anforderungen der Hessischen Bauordnung gemäß § 46 erfüllt.
Der öffentliche Bereich des Gebäudes wurde entsprechend der DIN-Normen
barrierefrei gebaut. Die Voraussetzungen an eine familien-, mobilitäts-
und seniorengerechte Nutzung des Gebäudes sind somit im Rahmen der
Planungs- und Bauphase durch die Beteiligung der örtlichen
Schwerbehindertenvertretung und dem Amt für Informations- und
Kommunikationstechnik geschaffen worden. Zudem ist das Amt für Informations- und
Kommunikationstechnik verantwortlich für die Bereitstellung von
Informationen der Stadt im Internet (www.frankfurt.de) und für das
stadtinterne Intranet. Beide Angebote werden seit vielen Jahren barrierefrei
zur Verfügung gestellt. Dezernat VI Im Rahmen des seit 2006 laufenden Pilotprojekts
Nahmobilität und des Bundesforschungsprojekts "Vernetzte Spiel- und
Begegnungsräume" (2007-2010) wurden im Nordend vielfältige Ideen und
Vorschläge erarbeitet, die kleinen Alltagsorte im Viertel zu beleben und den
Aufenthalt und das Zu-Fuß-Unterwegssein im Stadtteil angenehmer und sicherer zu
machen. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die barrierefreie Ausgestaltung
gelegt. In diesem Zusammenhang sind an wichtigen Querungsstellen die
Gehwegbereiche erweitert und die Bordsteine umfassend abgesenkt worden
(Gehwegnasen). Außerdem wurden Sitzrouten mit mehr
als 40 neuen Bänken eingerichtet, um besonders für Menschen mit eingeschränktem
Bewegungsradius die Nutzbarkeit des Straßenraums zu erhöhen, indem
Möglichkeiten zum Ausruhen und Verweilen geschaffen wurden. Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 5 Diskriminierung Das Dezernat VI hat grundsätzlich das Bestreben, die
Belange aller Menschen so zu berücksichtigen, dass ihnen die
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine
selbstbestimmte Lebensführung möglich sind. Dazu sollen die erforderlichen
Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit bei Planungen mit Zuständigkeit
bzw. Beteiligung des Dezernates VI angemessen berücksichtigt werden. Für
Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum wurde seitens des Dezernates VI der
Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt" erarbeitet - eine
Interpretationshilfe für eine einheitliche Umsetzung der Barrierefreiheit im
Sinne des landesweit mit den Verbänden abgestimmten Leitfadens
"Unbehinderte Mobilität" der Hessischen Straßen- und
Verkehrsverwaltung (HSVV). Dieser Arbeitsplan ist seit Anfang 2009 Grundlage
der verkehrlichen Planungen zur Barrierefreiheit. Er wird in Abstimmung mit der
städtischen Behindertenbeauftragten sowie den anderen Fachämtern (insbesondere
dem Stadtplanungsamt und dem Grünflächenamt) kontinuierlich weiterentwickelt
und bei allen durchzuführenden Maßnahmen berücksichtigt und angewendet. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen
Straßenraumes stellte auch im Rahmen des Pilotprojekts Nahmobilität sowie
Bundesforschungsprojekts einen wichtigen Planungsgrundsatz dar. Aufgrund der
zahlreichen Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen im Nordend spielte der
Aspekt der taktilen Wegeführung eine besondere Rolle. In dem Zusammenhang wurde
die pilothafte Anwendung der taktilen Bodenelemente erfolgreich mit Blinden und
Sehbehinderten erprobt und weiterentwickelt. Artikel 8
Bewusstseinsbildung Durch die konsequente Umsetzung der Standards für
einen barrierefreien öffentlichen Straßenraum konnte das Thema sukzessive
im Bewusstsein der verantwortlichen Planenden und Bauausführenden weiter
verankert werden.
Artikel 9 Zugänglichkeit
Insbesondere mit dem Programm "Gehwegnasen" ist es
gelungen, im Zuge von Hauptwegebeziehungen die Querbarkeit von Straßen für den
Fußverkehr zu verbessern. Dabei wurden in Teilbereichen jeweils Nullabsenkungen
vorgenommen, um die Benutzbarkeit mit Rollstühlen, Rollatoren usw. zu
gewährleisten. Um gleichzeitig die Barrierefreiheit für Blinde und
Sehbehinderte, für die ein deutlich tastbarer Bordstein sonst eine wichtige
Orientierungshilfe darstellt, gewährleisten zu können, wurden die Gehwegnasen
auf der Grundlage des zwischen den Fachämtern und den Interessenverbänden
abgestimmten Arbeitsplans "Barrierefreiheit" für Frankfurt mit
taktilen Bodenelementen ausgestattet. Dabei zeigen die Rillen an der
Querungsstelle für Blinde und Sehbehinderte in Laufrichtung und vor dem
Abschnitt mit Nullabsenkung quer zur Laufrichtung. Darüber hinaus erfolgt die
Zuführung von der inneren Leitlinie (z. B. Hauskante, Grundstückseinfriedung
als tastbare Kante) zur Querungsstelle über einen 60 cm breiten Streifen mit
Noppenplatten.
Standorte der Gehwegnasen im
Nordend: Glauburgstraße / Humboldtstraße
Glauburgstraße / Weberstraße Glauburgstraße / Gluckstraße
Glauburgstraße / Lortzingstraße Schwarzburgstraße / Gluckstraße
Schwarzburgstraße / Lenaustraße Schwarzburgstraße / Lortzingstraße
Nordendstraße / Gluckstraße Nordendstraße / Lenaustraße
Nordendstraße / Brahmsstraße Eckenheimer Landstraße /
Adlerflychtstraße Eckenheimer Landstraße / Hermannstraße / Koselstraße
Oeder Weg / Mittelweg Bornwiesenweg / Baustraße /
Lersnerstraße Bornheimer Landstraße / Burgstraße / Elkenbachstraße
Rohrbachstraße / Martin-Luther-Straße Sandweg / Thomasiusstraße
Sandweg / Baumweg Eckenheimer Landstraße / Zeißelstraße Oeder Weg /
Wolfsgangstraße Oeder Weg / Lersnerstraße Hermannstraße /
Humboldtstraße Musikantenweg / Hegelstraße Weberstr. /
Zeißelstr Weberstr. / Koselstr Merianstr. / Bäckerweg
Artikel 21 Zugang zu
Informationen
Informationen werden auf der
städtischen Website www.frankfurt.de zur Verfügung gestellt und sind
überwiegend barrierefrei. Verkehrsgesellschaft Frankfurt
Artikel 9 Zugänglichkeit
Station Konstablerwache
D-Ebene Anpassung und Ergänzung der barrierefreien Elemente
an 2 Bahnsteigkanten Station Enkheim Anpassung und Ergänzung der barrierefreien Elemente
an den Überwegen mit Anbindung der Fußgängerüberwege zum System Bus
Dezernat VII Die dem Wortlaut der UN-BRK zugrunde liegenden
Aspekte und Anregungen werden für die weiteren Maßnahmen zur Schaffung
barrierefreier Strukturen in baulicher, visueller und akustischer Hinsicht -
ungeachtet des mittlerweile recht hohen Zielerreichungsgrades in den zum
Bereich des Dezernats Kultur und Wissenschaft gehörenden Einrichtungen,
Betrieben und Ämtern - weiterhin angemessene Berücksichtigung finden. Für den Zeitraum seit der letzten Berichterstattung
ist aus Sicht des Dezernats Kultur und Wissenschaft zu konstatieren, dass eine
Steigerung und Weiterentwicklung von Möglichkeiten zur chancengleichen
Partizipation an dem Gesamtangebot städtischer Kultureinrichtungen zum
Selbstverständnis des Handelns gehört. Es handelt sich dabei um einen
kontinuierlichen Prozess, bei dem die Optimierungspotentiale überwiegend
programm- bzw. anlassbezogen bewertet und ggfs. umgesetzt werden. Dies erfolgt
sukzessive durch hauseigene Planungsdispositionen, aber auch im
Zusammenwirken mit zahlreichen städtischen und nichtstädtischen Akteuren sowie
auch im Kontext von externen Anregungen und Initiativen. Artikel 8
Bewusstseinsbildung In
allen Dezernatsbereichen besteht ein hohes Maß an Bewusstsein in Bezug auf die
Zielsetzungen der BRK. Allein schon das vielfältige Spektrum an Aufgaben der
Institute, Einrichtungen und Ämter, die größtenteils mit hoher
Publikumsfrequenz einhergehen, ist ein Garant für Aufgeschlossenheit gegenüber
Menschen mit Behinderungen. Dementsprechend leisten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der städtischen Kultur-, Freizeit und Wissenschaftseinrichtungen
mit einem aus ihrer Aufgabenstellung erweiterten Bewusstseinsgrad einen aktiven
Beitrag hinsichtlich der Umsetzung der Ziele der BRK. Zusammenfassende Stellungnahme zu
Artikel 9 Zugänglichkeit Artikel 21 Zugang zu Informationen
Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Artikel 30 Teilnahme am
kulturellen Leben Schwerpunkte der Maßnahmen und Handlungsoptionen für
dieses Themenbündel sind einerseits weiterhin die Ertüchtigung von
Gebäuden, Arealen, dazugehöriger Freiflächen und sonstiger institutioneller
Infrastruktur für eine barrierefreie Zugänglichkeit und Erschließung aller
Funktionalbereiche und andererseits der Komplex des Zugangs zu
Informationen wie auch die kontinuierliche Verbesserung der Teilhabe am
kulturellen Leben sowie an Erholung und Freizeit. Wie bereits im letzten
Bericht dargestellt, konnte bis auf Ausnahmen wegen Denkmalschutzes bzw.
spezifischer Gebäudesubstanz der Bestand an Gebäuden, Arealen und sonstiger
institutioneller Infrastruktur in ihrer Zugänglichkeit und Ausstattung
barrierefrei (um)gestaltet werden. Dies gilt sowohl für die Städtischen Bühnen als auch
für den Museumsbereich einschließlich Institut für Stadtgeschichte. Alle
bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen der vergangenen Jahre
orientierten sich an den Standards und Vorgaben einer barrierefreien Gestaltung
von Gebäuden und ihrer Infrastruktur. Gleiche Anforderungen sind für die
zwischenzeitlich abgeschlossenen Bauvorhaben im Zoologischen Garten zu
konstatieren, wo weitere Optimierungspotentiale durch die Schaffung eines neuen
barrierefreien Eingangskomplexes mit Zooshop, moderner barrierefreier
Besucher-WC-Anlagen sowie einem barrierefrei zu erschließenden
Bärenanlagenkomplex in dieser publikumsstarken Frankfurter Kultur- und
Freizeiteinrichtung erreicht werden konnten. Auch bei anstehenden Neubau- und
Sanierungsvorhaben in den übrigen zum Dezernatsbereich dazugehörenden
Einrichtungen, Betrieben und Ämtern erfolgt die Planung mit dem Ziel der
Sicherstellung einer barrierefreien Zugangs- und Besucherinfrastruktur.
Ergänzend sei hinzugefügt, dass bei anstehenden Neubaumaßnahmen ohnehin die
Vorgaben der Hessischen Bauordnung und die DIN-Normen zum Thema
Barrierefreiheit berücksichtigt werden müssen. Bei anstehenden Neubauvorhaben, Bau- sowie
Sanierungsmaßnahmen im Bestand erfolgt die Planungsphase in enger Abstimmung
mit der städtischen Behindertenbeauftragten. Für die geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen des
Jüdischen Museums gilt dies ebenso wie für die Optimierung einer Villa des
Liebieg-Hauses, wo ein Aufzugseinbau vorgesehen ist. Die Neubauplanung des
Historischen Museums folgt im Sinne obiger Ausführungen den gesetzlichen
Vorgaben und Normen bezgl. der Barrierefreiheit. In der Spielplan- und Programmgestaltung der
Kulturinstitutionen wie Oper, Schauspiel und Museen stehen langfristige
Planungsphasen einer Fokussierung bzw. Präzisierung auf die BRK-Maßgaben
und der Umsetzung im Wege. Dort, wo punktuelle Defizite identifiziert werden
könnten, besteht die Möglichkeit, mit geeigneten Begleitmaßnahmen wie
Führungen, Einführungsveranstaltungen etc. dem entgegenzuwirken. Während in den
Museen und Ausstellungshäusern besondere Angebote wie Führungen, Audioguide
etc. bei Wechselausstellungen eingesetzt werden können, ist ein BRK-konformes
Ausstellungsdesign der Wechselausstellungen davon abhängig, welche Vorgaben
seitens der entleihenden Institution gemacht werden. Im Bühnenbereich werden bundesweit erste Erfahrungen
mit Audio-Guides für Blinde und Sehbehinderte gesammelt, wie etwa bei den
Städtischen Bühnen Bielefeld. Dort werden auch Spezialabonnements für diesen
Personenkreis und eine Livebegleitung via Kopfhörer durch die hauseigene
Dramaturgie angeboten. Auch ein Vorhalten von Sitzplatzkontingenten in den
ersten Reihen gehört zum dortigen Maßnahmenpaket. Die dort gewonnen Erfahrungen
werden dann auch durch andere Theaterhäuser zu bewerten sein. Dezernat VIII Um die Bedeutung der UN-BRK für die Stadtgesellschaft
deutlich zu machen, hat im Juli 2013 die Stabsstelle Inklusion im Dezernat
VIII ihre Arbeit aufgenommen. Eine ihrer zentralen Aufgaben ist es, zur
Bewusstseinsbildung im Sinne der gesellschaftlichen Inklusion, wie sie die
UN-BRK fordert, beizutragen und sie fest in der Stadtgesellschaft zu verankern.
Dazu sind auch dezernatsübergreifende Abstimmungen innerhalb der Verwaltung
notwendig. Parallel-Strategien sind mit dem Inklusionsgedanken nicht zu
vereinbaren. Für ein zielorientiertes Vorgehen
erscheint die Erarbeitung eines verwaltungsinternen inklusiven Leitbildes mit
konkreten Planungen sinnvoll und zweckmäßig. In Kooperation mit Ämtern und
Institutionen führt die Stabsstelle bereits jetzt Veranstaltungen zum Thema
Inklusion durch und bereitet eine Tagung für das Jahr 2015 vor. Im September
findet auf Anregung und mit Unterstützung der Stabsstelle die Jahrestagung des
Vereins für soziale und kulturelle Arbeit e.V., Berlin, in Frankfurt am Main
statt unter dem Motto "Stadtteilzentren - alle(s) inklusive?! Für vielfältige
Kulturen und Empowerment in Nachbarschaften". Die Übertragung von Verwaltungsdokumenten (z. B.
Informationen der Verwaltung, Antragsformulare, Bescheide) in Leichte Sprache
wird derzeit vorbereitet. Gleichzeitig wenden sich zunehmend Personen an die
Stabsstelle, die von Ausgrenzungserfahrungen im Alltag berichten, die
bisher noch nicht im Fokus der Verwaltung waren, aber dringend der Aufarbeitung
bedürfen. Auch in diesen Fällen ist die Lösung des oft sehr vielschichtigen
Problems nur in Zusammenarbeit mit anderen Dezernaten und Institutionen
möglich.
Jugend- und Sozialamt (JSA) Der Magistratsbericht B 276/12 enthält auf den Seiten
42 - 55 für das Jugend- und Sozialamt eine Fülle von bereits regelhaft
praktizierten Beispielen zur Umsetzung der UN-Konvention, die weitergeführt und
intensiviert werden. Ergänzend dazu wird Folgendes festgehalten: Artikel 4 Allgemeine
Verpflichtungen Grundsätzlich besteht im Jugend- und Sozialamt ein
hoher Sensibilitätsgrad für die Belange von Menschen mit Behinderungen gleich
welcher Art, der mit einer akzeptierenden und von Empathie getragenen Haltung
einhergeht. Die Frankfurter Richtlinien und die
einschlägigen Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen wurden zum
Teil bereits im Sinne der UN-Konvention überprüft und umgestaltet. Eine
Beteiligung der FBAG bei der Erstellung von Richtlinien findet anlassbezogen
statt. Obgleich Bundesrecht (SGB I - XII)
und Landesrecht (z. B. § 17 HKJGB) sowie die auf Landesebene abgeschlossenen
Hessischen Rahmenvereinbarungen nicht durchgängig mit den Forderungen der
UN-BRK übereinstimmen, regeln sie Art und Inhalt der Leistungs- und
Entgeltvereinbarungen im Bereich der Jugendhilfe (SGB VIII) und sind vom
Jugend- und Sozialamt zu befolgen. Mit allen Trägern der Jugendhilfe sind
aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des § 8a Abs. 4 SGB VIII verbindliche
Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen getroffen worden. Die
Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gelten für behinderte
und nichtbehinderte junge Menschen gleichermaßen. Die Träger haben auf der
Grundlage dieser Vereinbarungen trägereigene Schutzkonzepte entwickelt.
Zusätzlich sind die im Auftrag des Jugendhilfeausschusses unter der
Federführung des JSA erarbeiteten Leitlinien Inklusion für die Arbeit mit
Kindern und jungen Menschen ebenfalls verpflichtender Bestandteil aller
Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. Die Erstellung von Leistungsvereinbarungen im Bereich
Soziales (SGB XII) erfolgt nach einem Muster, welches individuell an die
entsprechende Leistung angepasst wird. Leistungen, die durch den Träger
erbracht werden, werden in der neuen Form der Leistungsvereinbarung nicht mehr
in dieser selbst beschrieben, sondern diese verweist auf das aktuelle, zwischen
dem JSA und dem Träger, abgestimmte Konzept. Der Inhalt der
Leistungsvereinbarung beziffert die rechtlichen Grundlagen, die Art der
Leistung und umfasst standardisiert auch Vorgaben zum Kinderschutz und zur
Verhinderung von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt. Alle Konzepte
werden grundsätzlich dahingehend überprüft, ob sie mit den Anforderungen der
UN-BRK in Übereinstimmung sind. Artikel 5 Diskriminierung
Schutz vor Diskriminierung ist durch ein
zuverlässiges Beschwerdemanagement für Leistungsempfänger gegeben. Der
Beschwerdeweg geht entweder direkt über Vorgesetzte oder schriftlich durch zum
Beispiel E-Mails an zentrale Postfächer des Amtes. Alle eingehenden
schriftlichen Beschwerden werden als Tagebuchvorgang mit Fristsetzung und
Terminüberwachung herausgehoben bearbeitet. Für Kinder- und Jugendliche in Einrichtungen haben
die Träger der Einrichtungen nach § 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII im
Betriebserlaubnisverfahren geeignete Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte
dem JSA vorzulegen. Diese Beteiligungs- und Beschwerdemanagementkonzepte gelten
für behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche gleichermaßen und
entsprechen den Anforderungen der UN-Konvention. Artikel 6 Frauen mit
Behinderungen
Das Gender-Mainstreaming-Prinzip
wird durchgängig beachtet. Grundsätzlich wird jedwede geschlechtsspezifische
Bevorzugung oder Benachteiligung unterlassen. Dieser Grundsatz schließt
naturgemäß Frauen mit Behinderungen ein. Artikel 7 Kinder mit
Behinderungen
Kinder und Jugendliche genießen
die gleichen Freiheitsrechte wie Erwachsene und das JSA hat keine Befugnis, in
die Freiheitsrechte von Minderjährigen einzugreifen bzw. diese zu beschränken.
Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen, die ausschließlich von den
Personensorgeberechtigten (Eltern) getroffen werden, bedürfen nach § 1631b BGB
zusätzlich der Genehmigung des Familiengerichts. In einem gerichtlichen
Verfahren werden durch die Bestellung eines Verfahrensbeistandes und der
persönlichen Anhörung des minderjährigen Kindes die verfassungsmäßigen Rechte
der betroffenen Kinder gewahrt. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen
behinderten und nichtbehinderten Kindern. Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem
Entwicklungsstand in allen sie betreffenden Entscheidungen im Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe zu beteiligen (§ 8 Abs. 1 SGB VIII). Die Beteiligung
der betroffenen Kinder und Jugendlichen im jugendhilferechtlichen
Hilfeplanverfahren nach § 36 Abs. 1 SGB VIII ist ein zentrales Grundprinzip der
Kinder- und Jugendhilfe. Das JSA hat durch seine Standards des
Hilfeplanverfahrens sichergestellt, dass - unabhängig von einer Behinderung -
neben der Beteiligung der Personensorgeberechtigten (Eltern) immer auch die
betroffenen Kinder- und Jugendlichen altersentsprechend beteiligt werden.
Gerade im Bereich der Leistungen für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche wurden im Vergleich zum Magistratsbericht B
276/12 die Leistungen für Schulbegleitung zur Sicherstellung einer inklusiven
Beschulung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiter ausgebaut und die
Verfahren vereinfacht. Zusätzlich zu den Trägern, die bereits bisher
Schulbegleiter zur Verfügung stellten, wurden aufgrund des stark gestiegenen
Bedarfs mit weiteren Trägern der Jugendhilfe Leistungs- und
Entgeltvereinbarungen für diese Hilfeform abgeschlossen. Nach Art. 7 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention
soll bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, das Wohl des
Kindes vorrangig zu berücksichtigen sein. Das "Wohl des Kindes" ist als eines
der wesentlichen Strukturprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe zentraler Dreh-
und Angelpunkt für das Handeln des JSA. Dabei wird nicht zwischen behinderten
und nichtbehinderten Kindern unterschieden. Artikel 8
Bewusstseinsbildung Um
das Wissen über den Paradigmenwechsel, der durch die Inklusionsforderung
der UN-BRK entstanden ist, fest im Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu verankern, wird zusätzlich zu den bestehenden
Fortbildungsangeboten des Personal- und Organisationsamtes derzeit im JSA
intern eine Fortbildung mit Workshopelementen erarbeitet, die ab Ende des
Jahres 2014 durchgeführt wird. Artikel 9 Zugänglichkeit
Im Bereich des
Liegenschaftsmanagements wurde im Rahmen von Umbauten und Sanierungsarbeiten in
den Dienstgebäuden des Jugend- und Sozialamtes ein hohes Maß an baulicher
Barrierefreiheit in allen Dienstgebäuden bereits umgesetzt. Zusätzlich wurden
in den Jahren 2012 und 2013 die folgenden Baumaßnahmen durchgeführt bzw. für
die Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige finanziert: Eschersheimer Landstr.
241-249 Nachrüstung der Brandmeldeanlage
Sozialrathaus Gallus Nachrüstung mit Drehtürantrieben
Frankfurter Stiftung für Gehörlose und
Schwerhörige, Rothschildallee 16 A
Derzeit wird die Beschaffung von
induktiven Höranlagen für die unterschiedlichen Dienstgebäude in Angriff
genommen. Speziell für ältere Menschen und
Personen mit Behinderungen gibt es seit 2007 im Rathaus für Senioren ein
Beratungsangebot, das Unterstützung im Hinblick auf die jeweilige Wohnsituation
bietet. Dies beinhaltet die Beratung über geeignete barrierefreie
Wohnangebote im öffentlich geförderten Bereich und die Information über
frei vermietbare Wohnungen. Beratung und Unterstützung wird insbesondere
auch bei der barrierefreien Umgestaltung der eigenen Wohnung gegeben. Artikel 11 Gefahrensituationen und
humanitäre Notlagen Um in
Gefahrensituationen besonders die Belange von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
mit Behinderungen berücksichtigen zu können, wurden für alle Abteilungen des
Amtes Personen benannt, die in Notfällen dafür Sorge tragen, dass alle im Hause
Befindlichen, sowohl Bedienstete des Amtes als auch Klienten/innen, in
Sicherheit gebracht werden. Artikel
19 Unabhängige
Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Bei der Überarbeitung der Leistungs-, Prüf- und
Vergütungsvereinbarungen im Sinne der UN-Konvention wird in erster Linie auf
den inhaltlich wichtigsten Teil des Vertragswesens fokussiert, das ist das
Konzept der Leistungserbringung, das das Recht auf unabhängige Lebensführung
und Einbeziehung in die Gemeinschaft sicherstellen muss. Die Konzepte werden
sukzessive neu gestaltet und an die Anforderungen der BRK angepasst. Dieser
Prozess erfolgt in Kooperation mit den Leistungsanbietern. Die Autonomie der Menschen mit Behinderung wird
dadurch umgesetzt, dass bei der Ausgestaltung der Leistungserbringung der
Betroffene selbst im Bereich der Pflege bzw. der Eingliederungshilfe
Selbstbestimmungsrechte wahrnehmen kann. Diesem Ziel dienen z.B. Modelle der
selbstorganisierten Pflege bzw. die Leistungserbringung in Form des
persönlichen Budgets. Zum letztgenannten Thema wurden im Fachbereich Soziales
alle Mitarbeitenden mittlerweile durchgängig geschult. Artikel 20 Persönliche
Mobilität Um die
persönliche Mobilität für Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen
zu garantieren, trägt das JSA Frankfurt am Main seit Jahren im Rahmen einer
freiwilligen Leistung die Kosten des Beförderungsdienstes. Zur Konsolidierung
des städtischen Haushalts wurde der Zugang zu den Leistungen des
Beförderungsdienstes zum 01.01.2014 modifiziert. Die Mittel für das pauschale
Guthabenkonto wurden begrenzt. Für den übersteigenden Bedarf stehen nunmehr
Leistungen aus Pflichtmitteln zur Verfügung. Der Magistrat erhebt die
Auswirkungen der Veränderung unter anderem durch eine Befragung der Betroffenen
und wird im Laufe des Jahres 2014 unaufgefordert im Sozialausschuss über die
Erkenntnisse aus dieser Befragung berichten. Artikel 21 Zugang zu
Informationen Für alle
öffentlichen Publikationen wird Barrierefreiheit dadurch hergestellt, dass
Informationen in einer Weise angeboten werden, mit der ein möglichst großer
Personenkreis mit und ohne Behinderungen erreicht wird. Elektronische Informationen in Word- oder
PDF-Formaten werden vor jeder Veröffentlichung barrierefrei überarbeitet.
Broschüren, Faltblätter, Informationsschriften sind so gestaltet, dass sie auch
für Menschen mit Sinnesbehinderungen zugänglich sind bzw. zur Verfügung stehen.
Wichtigste Informationsinhalte von Faltblättern und Informationsschriften
stehen auch in Braille-Schrift zur Verfügung. Alle für Seniorinnen und Senioren interessanten
Termine, Aktuelles und viele Informationen sind auf der barrierefrei
gestalteten Internetseite www.aelterwerden-in-frankfurt.de zu finden. Die
Senioren Zeitschrift ist im Internet ebenfalls barrierefrei gestaltet, kann
aber auch in gedruckter Form oder als Hör-CD bezogen werden. Um den Zugang zu Informationen für alle
Bevölkerungsgruppen sicherzustellen, beteiligt sich das JSA auch an der
Neugestaltung der Veröffentlichungen unter frankfurt.de. Barrierefreiheit und
Leichte Sprache werden hier kontinuierlich thematisiert. Die im Bericht des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung, B 276 vom 22.06.2012, verfassten Angaben zum
Beratungsangebot des Versicherungsamtes sind nicht mehr zutreffend (vgl. Ziffer
7.1, Artikel 21, Seite 51, 4. Absatz): Weder führt das Versicherungsamt
spezielle Informationsveranstaltungen für blinde und gehörlose Menschen durch,
noch werden gleichartige Veranstaltungen in Krankenhäusern, für
Schwerbehindertenvertretungen städtischer Ämter und Betriebe und bei privaten
Arbeitgebern angeboten. Die offiziell seit Anfang 2013 dokumentierte
Prioritätenfestlegung im Versicherungsamt sowie die seitens der Fachbereichs-
und Amtsleitung erwünschte Standardabsenkung in der Aufgabenerfüllung bildet
hierfür bis heute eine weiterhin gültige Grundlage. Gleichwohl erteilt das Versicherungsamt im Rahmen
seiner gesetzlich gestellten Aufgaben, insbesondere auch für behinderte
Menschen, individuelle Auskünfte und Informationen in Angelegenheiten der
Sozialversicherung. Die hierfür zur Verfügung stehenden baulichen Gegebenheiten
und Räumlichkeiten in der Sandgasse 6 sind für Menschen mit körperlichen
Behinderungen nahezu barrierefrei. Artikel 25 Gesundheit Im barrierefrei zugänglichen
Multifunktionsraum des Rathauses für Senioren finden regelmäßige Sprechstunden
zu den Themen Hör-, Seh- und Gedächtnisverlust im Alter statt. Ansprechpartner
sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung für Blinde und
Sehbehinderte, des Deutschen Schwerhörigenbundes und der Alzheimer Gesellschaft
Frankfurt. Für Kinder mit Behinderung werden
bedarfsgerechte Angebote im Rahmen der bestehenden Gremien wie "Frankfurter
Runde" (Frühförderung), AG Herausforderndes Verhalten (Schulassistenz), AG
Autismus an der Schule für Kranke laufend überprüft und neu ausgerichtet, um
eine verbesserte und optimierte Versorgung sicherzustellen. Artikel 30 Teilhabe am kulturellen
Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport Über inklusive Freizeitangebote wurde im Bericht
276/12 ausführlich berichtet. Die Teilhabe am kulturellen Leben sowie an
Erholung, Freizeit und Sport für alle Frankfurterinnen und Frankfurter mit und
ohne Behinderungen wird durch ein breites Spektrum an Tagesfahrten und
Freizeitangeboten für alle Altersgruppen gewährleistet. Diese Angebote werden
anlassbezogen ergänzt und weiter ausgebaut. Die einschlägige Frankfurter
Richtlinie zum § 54 SGB XII Buchstabe I (Freizeitfahrten im Rahmen der
Eingliederungshilfe/ Ferienintensivbetreuung) wird derzeit im genannten Sinn
überarbeitet. Die von der Leitstelle Älterwerden organisierten Aktivitäten
werden ab Herbst diesen Jahres auch Seniorinnen und Senioren mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) offenstehen. Zusammenfassende Stellungnahme des
Jugend- und Sozialamtes: Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Jugend-
und Sozialamt an der Umsetzung der vielfältigen Vorhaben zur Erfüllung der
Forderungen der UN-BRK kontinuierlich weitergearbeitet wird, da noch nicht
alles Erforderliche und Wünschenswerte realisiert werden konnte. Es wurde in
den letzten Jahren deutlich, dass das Amt einer langfristigen Agenda folgen
muss. Sowohl durch das
Dezernat als auch vom Jugend- und Sozialamt selbst, wird über die Kommunalen
Spitzenverbände verstärkt darauf hingewirkt werden, dass die Bundes- und
Landesgesetzgebung, nachdrücklicher als bisher verfolgt, Vorschriften in
Einklang mit der UN-Konvention zu bringen. Das gilt etwa für den
Mehrkostenvorbehalt im SGB XII wie auch für die Ertüchtigung des Regelschul-
und des Jugendhilfesystems für die Aufnahme aller Kinder und Jugendlichen
unabhängig von ihrer Behinderung(sform). Momentan beschränken sich die
aktuellen Bemühungen des Gesetzgebers auf das Ziel, ein Bundesleistungsgesetz
zu schaffen, das eine Grundlage bietet, um gesetzliche Lücken und Widersprüche
in Bezug auf die Umsetzung der BRK zu schließen. Kommunale Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe Frankfurt am Main Über die im Magistratsbericht B 276/12 bereits
beschriebenen Maßnahmen hinaus, setzt die Kommunale Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe, die in den seit Februar 2013 vorliegenden "Leitlinien Inklusion
für die Arbeit mit Kindern und jungen Menschen" dargestellten Grundsätze und
Forderungen um. Standesamt Die Standesamtsbezirke Mitte (Bethmannstraße 3) und
Höchst (Seilerbahn 2) sowie die Abteilung Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und
Namensänderung in der Rottweiler Straße 18 sind barrierefrei erreichbar.
Im Standesamtsbezirk Höchst findet seit Februar 2012
die Außensanierung des Gebäudes statt. Während der Bauarbeiten ist das
Amtsgebäude nicht barrierefrei. Die Trauungen werden im 1. O.G. des
Bolongaropalastes durchgeführt, der ebenfalls nicht barrierefrei ist. Die Trausäle im Römer, MAINTOWER, Palmengarten,
Nikolauskapelle sind barrierefrei. Der Trausaal im Seckbacher Rathaus ist nicht
barrierefrei erreichbar. Bereits seit dem Jahr 2004 wird der Einsatz von
Dolmetschern für gehörlose Bürgerinnen und Bürger finanziell vom Standesamt
übernommen. Dezernat IX Sportamt Das Sportamt hat im Juli 2013 den Magistratsbericht B
353 vorgelegt, in dem unter Bezug auf die UN-BRK, die Aktivitäten und
Bestrebungen im Sinne der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im
Sportbereich ausführlich dargestellt werden. Einbezogen war hierbei auch die
BäderBetriebe Frankfurt GmbH, die einen Abschnitt über die städtischen
Schwimmbäder zugeliefert hat; außerdem wurden in den Bericht Beiträge von der
Saalbau Betriebs GmbH und vom städtischen Schulamt im Hinblick auf die
Barrierefreiheit von deren für Sport nutzbaren Räumlichkeiten
eingearbeitet. Die Inhalte des B 353 sind, was das
Sportamt betrifft, weiterhin zutreffend, nur in einzelnen Punkten besteht
Ergänzungsbedarf (s.u.). Insofern wird auf den B 353/2013 verwiesen, um
umfangreiche Wiederholungen in der städtischen Berichterstattung zu vermeiden.
Die Baumaßnahmen auf Sportstätten mit
dem Ziel, Barrieren abzubauen (Ergänzung zum Teil C von B 353, Bezug: Artikel
9, Zugänglichkeit) sind in den folgenden Tabellen ersichtlich. Hallen Eissporthalle Frankfurt, Am
Bornheimer Hang 4 Einbau eines Aufzugs
Walter-Richter-Halle, Schäfflestraße
20 Sanierung Duschanlagen/Einbau
Behindertentoilette Rampe Haupteingang Turnhalle
Sport- und Freizeitzentrum, Kalbach Am
Martinszehnten 2 Rampe; 3 Behindertenparkplätze an der
Leichtathletikhalle Sportanlagen Sportanlage Ackermannwiese:
Herxheimer Straße 8 Im neuen
Funktionsgebäude wird ein behindertengerechtes WC eingebaut
Sportanlage Brentano: Ludwig-Landmannstraße 350 Neubau eines
Umkleidegebäudes mit Vereinsräumen. Erschließung des 1.OG und des
Bestandsgebäudes mit Tribüne durch einen Plattenformlift
Ergänzungen (aktueller Sachstand) zum
Teil A von B 353 (Bezug: Artikel 30, Teilhabe am kulturellen Leben sowie an
Erholung, Freizeit und Sport) - Förderung: Die Fördermaßnahmen für Sportvereine mit Angeboten
von und für Menschen mit Behinderungen wurden 2013 und werden auch 2014
fortgesetzt. Möglichkeiten zur Verstärkung von
Projektförderungen über das bestehende Niveau hinaus werden aufgrund der
Haushaltslage derzeit nicht gesehen. - Sportangebote: Sportvereine werden weiterhin im Sinne der UN-BRK
ermutigt, ihre Sportangebote als offen für Menschen mit Behinderungen zu
verstehen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und
integrative Angebote auszubauen. Die von den Vereinen gemeldeten Sportangebote
werden weiterhin mit entsprechender Zielgruppenbezeichnung unter
www.frankfurt.de/sportvereine gezeigt. - Sport für Menschen mit Demenz:
Das Projekt "Bewegung für
Menschen mit Demenz" wird auch 2014 fortgesetzt und gefördert: Sportvereine
sollen verstärkt dazu ermutigt und befähigt werden, Sport- und
Bewegungsangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen aufzubauen.
2013 wurden zwei weitere Bewegungsgruppen für
Menschen mit Demenz ins Leben gerufen (beim TV Sindlingen und beim TV
Seckbach). Für das Netzwerkprojekt
"Aktiv-bis-100", dem "Bewegung für Menschen mit Demenz" als Projektzweig
angehört, hat der Turngau Frankfurt e.V. Mitte des Jahres 2013 die
Projektträgerschaft vom Deutschen Turner-Bund übernommen. Das Projekt ist
insofern dem Pilotstatus" entwachsen und hat Wurzeln im Frankfurter Sport
ausgebildet. Im Juni 2014 hat im Projektzweig "Bewegung für Menschen mit
Demenz" eine weitere Informations- und Motivationsveranstaltung für
Sportvereine sowie am 25.09.2014 eine weitere Fortbildung für
Übungsleiter/innen stattgefunden. Ziel ist die Gründung neuer Bewegungsgruppen
für Menschen mit Demenz in weiteren Stadtteilen. Aufgrund der besonderen
Betreuungserfordernisse sind diese Bewegungsgruppen mit erheblichem Aufwand für
die Sportvereine verbunden, der ohne die Unterstützung des Projekts aus
städtischen Mitteln nicht geleistet werden könnte. Die weitere Zukunft des
Projekts hängt insofern auch von der entsprechenden Verfügbarkeit von
Sportfördermitteln ab. Ergänzung zum Teil B (Bezug: Artikel 30 Teilhabe am
kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport): Die Rollstuhlbasketball-EM hat 2013
wie geplant stattgefunden. Der Veranstalter, der Deutsche
Rollstuhlsportverband e.V., war sehr zufrieden mit dem Verlauf, dem
Austragungsort und der geleisteten Unterstützung. Zusätzliche Ergänzung: Artikel 21
Zugang zu Informationen: Die
vierteljährliche Veröffentlichung des Sportamtes Frankfurter-Sport-News wird
auf www.frankfurt.de unter Berücksichtigung der auf der städtischen
Internetpräsenz geltenden Bestimmungen für Barrierefreiheit gezeigt. BäderBetriebe Frankfurt GmbH:
Artikel 4 Allgemeine
Verpflichtungen: Die
BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) ist stets darauf bedacht, Behinderte nicht
zu benachteiligen. Dies gilt selbstverständlich in den dreizehn Frankfurter
Bädern im Kundenkontakt genauso wie für die Beschäftigten der BBF. Als
besonderes Vertretungsorgan für behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
fungiert die vom entsprechenden Personenkreis gewählte
Schwerbehindertenvertretung. Zum Stichtag 31.12.2013 waren innerhalb der 199
Beschäftigte zählenden Belegschaft 14 Schwerbehinderte vertreten. Artikel 6 Frauen mit Behinderung:
Die BBF setzt die
Gleichbehandlung von Frau und Mann auf allen Ebenen um. Eine
geschlechterspezifisch unterschiedliche Behandlung von Menschen mit Behinderung
erfolgt nicht. Artikel 7 Kinder mit
Behinderungen: Es wird
versucht, die von der BBF unterbreiteten Angebote so zu gestalten, dass
behinderte und nichtbehinderte Kinder gleichermaßen daran teilhaben können.
Artikel 8
Bewusstseinsbildung Im
Rahmen der regelmäßig stattfindenden Qualifizierungsmaßnahmen des Personals
wird Wert darauf gelegt, dass bei Schulungen im Bereich Kundenkontakt immer
wieder auch der angemessene Umgang mit Kunden mit Behinderungen thematisiert
wird. Artikel 9 Zugänglichkeit
Für die Frankfurter Schwimmstätten
besteht die Vorgabe, einen barrierefreien Zugang so optimal wie möglich zu
gewährleisten. So wurde im Brentanobad der Weg von der Autokasse zu den
Umkleidekabinen befestigt und ist damit rollstuhlgeeignet. Die entsprechenden
Kategorisierungen der Bäder sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Bäder in
Frankfurt am Main
Bad Typ Adresse
ohne Barrieren
für Menschen im Rollstuhl weitgehend
barrierefrei unter
erschwerten Bedingungen zugänglich eingeschränkt
rollstuhlgerecht
Rebstockbad Erlebnisbad Zum Rebstockbad
7 x x Titus
Thermen Erlebnisbad Walter-Möller-Platz 2 x x Panoramabad Erlebnisbad Inheidenerstraße
60
x x HB
Höchst Hallenbad Melchiorstraße
21 x Riedbad
Bergen- Enkheim Hallen-/Freibad Fritz-Schubert-Ring 2 x x Textorbad Hallenbad Textorstraße
42 x x Brentanobad Freibad Rödelheimer
Parkweg x Freibad
Eschersheim Freibad Alexander-Riese-Weg 2 x x Freibad
Hausen Freibad Ludwig-Landmann-Straße 341 x x Freibad
Nieder-Eschbach Freibad Heinrich-Becker-Straße 22
x Silobad Freibad Hunsrückstr.
100 x x Stadionbad Freibad Mörfelder Ldstr.
362
x
Legende:
Weißer
Rollstuhl auf blauem Grund: ohne Barrieren für Menschen im
Rollstuhl Aufzug mit
Türbreite größer oder gleich 90 cm / Größe / Fahrkabine größer oder
gleich 110 x 140 cm / höchstes Bedienelement 110 cm
Zugang
niveaugleich / Rampe / Schwelle = 3 cm
Blauer
Rollstuhl auf weißem Grund: weitgehend barrierefrei
Türbreite
größer oder gleich 80 cm Aufzug mit
Türbreite größer oder gleich 80 cm / Fahrkabine größer oder
gleich 110 x 130 cm / kein Bedienelement höher als 140 cm
Zugang
niveaugleich / Rampe / Schwelle kleiner oder gleich 3 cm
Weißer
Rollstuhl mit stehender Person auf blauem Grund: unter bestimmten
Bedingungen zugänglich Türbreite
größer oder gleich 70 cm Aufzug mit
Türbreite größer oder gleich 70 cm / Fahrkabine größer oder gleich
70 x 110 cm / kein Bedienelement höher als 140 cm
Zugang über
eine Stufe / Rampe
Blauer
Rollstuhl mit stehender Person auf weißem Grund: unter erschwerten
Bedingungen zugänglich Türbreite
größer oder gleich 60 cm Aufzug mit
Türbreite größer oder gleich 60 cm / Fahrkabine größer oder gleich
60 x 110 cm / kein Bedienelement höher als 140 cm
Zugang über
mehrere Stufen / Rampe
Weißer
Rollstuhl auf blauem Grund mit Aufschrift WC: rollstuhlgerecht
Türbreite
größer oder gleich 90 cm Platz neben WC
größer oder gleich 95 cm Fläche vor dem
WC größer oder gleich 150 cm
kein
Bedienelement höher als 110 cm Höhe WC 46 - 50
cm, stufenlos erreichbar,
Blauer
Rollstuhl auf weißem Grund mit stehender Person mit Aufschrift WC:
eingeschränkt rollstuhlgerecht Als
Behinderten-WC ausgewiesen, entspricht aber nicht der DIN (18024)
Im Rahmen des zum Relaunch vorgesehenen
Internetauftritts der BBF wird angestrebt, die Kriterien zur Bereitstellung von
Informationen in barrierefreier Form so weit als möglich zu beachten. Artikel 29
Förderung zur
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen
Leben Die BBF bietet
diverse Programme an, für die auch die besonderen Förderungsmodalitäten zur
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gelten. Wirtschaftsförderung Frankfurt
GmbH: Artikel 4 Allgemeine
Verpflichtungen Notwendige Vorkehrungen, wie beispielsweise ein
barrierefreier Zugang, wurden getroffen und ermöglichen auch behinderten
Menschen mit der Wirtschaftsförderung in Kontakt zu treten und damit ihre
Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Artikel 8
Bewusstseinsbildung Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über Ziele der BRK informiert. Artikel 9 Zugänglichkeit
Im Dienstgebäude Hanauer
Landstraße 126-128 gibt es keine Beschilderung in Brailleschrift oder eine
akustische Mitteilung in den Aufzügen. Die Möglichkeit, einen
Gebärdensprachdolmetscher hinzuzuziehen, ist in der Wirtschaftsförderung
Frankfurt GmbH bekannt und möglich. Das Gebäude ist für Rollstuhlfahrende
problemlos erreichbar (elektr. Türöffner, Rampe, Fahrstühle). Artikel
21 Zugang zu
Informationen Veröffentlichungen werden so weitgehend wie möglich
barrierefrei ins Internet gestellt. Dies ist bei Nutzung externer Quellen nicht
immer möglich. Artikel 29 Förderung der Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben
Sofern Belange der BRK tangiert
sind, wird bei Vorlagen an die städtischen Körperschaften auf den Stand der
Umsetzung bzw. das Bestehen von Umsetzungshindernissen eingegangen. Branddirektion: Seit dem letzten Bericht wurden keine
neuen Maßnahmen hinsichtlich der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
angestoßen. Neue Planungen und Projekte zur Schaffung der Barrierefreiheit
bestehen derzeit nicht. Die Branddirektion führt jedoch weiterhin jährlich
eine Vielzahl von Maßnahmen zur Brandschutzaufklärung einschließlich
Rettungsübungen durch, in welche behinderte Menschen in Betrieben, Schulen
und Kindergärten integriert sind. Die in unserer Stellungnahme aus dem Jahr 2012
angekündigten Brandschutz- und Einsatzübungen in zwei Behinderteneinrichtungen
wurden durchgeführt. Auch diese Maßnahme wird jährlich in wechselnden
Einrichtungen wiederholt. Weiterhin werden durch die Branddirektion bei
internen und externen Fortbildungsveranstaltungen themenbezogene Schulungen
abgehalten. Wir verweisen nochmals auf die in
ganz Hessen mögliche Nutzung eines Fax-Notrufs für sprach- und hörbehinderte
Menschen. An der Entwicklung einer Notruf-App ist die Branddirektion beratend
beteiligt. Der offizielle Start dieser kostenlosen App ist noch für das Jahr
2014 vorgesehen.
Dezernat X Drogenreferat Kooperationspartner des
Drogenreferates sind die Träger der Drogenhilfe in Frankfurt am Main. Diese
sind als Träger der freien Wohlfahrtspflege der Umsetzung der BRK verpflichtet.
Bei der Klientel der Drogenhilfe handelt es sich um seelisch behinderte
Menschen, beziehungsweise Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind
(vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX). Angebote der Drogenhilfe sind somit auch als Leistung
i.S.d. §§ 53 ff SGB XII zu verstehen. Im Rahmen der Möglichkeiten der
Drogenhilfe werden die Forderungen der BRK bereits jetzt in der Arbeit
berücksichtigt. Kooperationsmodelle
sollen entwickelt werden. Gesundheitsamt Das Gesundheitsamt ist Anlaufstelle
für das unterschiedlichste Publikum, selbstverständlich auch für Menschen mit
Behinderung. Daher sehen wir ein zielstrebiges und strukturiertes Vorgehen bei
der Inklusion als wichtig an. Zumal es sich hier nicht um "neu geschaffenes
Recht", sondern die Umsetzung ganz selbstverständlicher Rechte jedes Einzelnen
handelt. Im Gesundheitsamt
ist dieser Betrachtungswinkel mittlerweile so routiniert, dass z.B. bei
baulichen Maßnahmen neben der eigenen Expertise, schon sehr früh im
Planungsprozess die Schwerbehindertenvertretung wie auch die Arbeitsmedizin und
der Sicherheitsschutz mit ihrem Knowhow eingebunden werden. Damit sind von
fachkundiger Seite Aspekte der UN-Konvention eingebracht. Die Einführung von kurz-, mittel- und langfristigen
Zielen befürworten wir, da es hierdurch zu einer "Verbindlichkeit" kommt, die
die Inklusion noch forcierter voranschreiten lässt und zu einem
Selbstverständnis im täglichen Handeln führt. Wichtig ist hierbei, dass die
Ziele klar und deutlich formuliert sind - unter Berücksichtigung städtischer
Vorgaben, Machbarkeit und knapper (werdender) Budgets. Aufgrund der Vielschichtigkeit und breit gefächerten
Formulierungen in der Behindertenrechtskonvention ist die Umsetzung in vielen
Teilen offen und bedarf der Konkretisierung. Bei der Umsetzung, z.B. im Rahmen der Optimierung des
Wegeleitsystems, orientierte sich das Gesundheitsamt an den DIN-Normen. Aber
immer mit dem Unsicherheitsfaktor "Reicht das aus?/Ist die Norm damit
erfüllt?, da es bislang keine klaren Vorgaben bzw. festgelegten
Mindeststandards gibt. Im Sinne eines einheitlichen Handelns der
Stadtverwaltung, auch in die Richtung gehend, dass sich die Bürgerinnen und
Bürger z. B. darauf verlassen können, dass in allen öffentlichen Gebäuden
dieser Stadtverwaltung ein Mindeststandard vorliegt (z.B. alle Stellen sind mit
dem Rollstuhl zu erreichen), ist die Einführung von Standards sinnvoll. Gerade für Baumaßnahmen wird ein Frankfurter
Aktionsplan mit verbindlichen Richtlinien, Ausschreibungskriterien, Leitfäden
etc. zu Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als sinnvoll erachtet, da
oftmals "nach oben alles offen ist", d.h., es eine Vielzahl von Maßnahmen
gibt, die für die Umsetzung der Barrierefreiheit denkbar wären. Dies ist z.B. bei der Gestaltung von
Evakuierungsmaßnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen der Fall. Hier sind
z.B. in der Brandschutzordnung entsprechende Regelungen zu treffen. Ebenso wird bei der Raumverteilung darauf geachtet,
dass mobilitätseingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst
ebenerdig in der Nähe von Notausgängen ein Büro erhalten. Auch hier stellt sich wieder die Frage: Ist die
UN-Konvention hinsichtlich Artikel 11 damit erfüllt oder sind weitergehende
Maßnahmen erforderlich? Da aber generell nicht geregelt ist, wie weit hier
die Bemühungen der Ämter mindestens gehen sollen, kommen an dieser Stelle
persönliche Einschätzungen zum Tragen. Das führt dazu, dass in allen
Dienstgebäuden unterschiedlich gehandelt wird. Durch die Schaffung von
Mindeststandards kann dies minimiert werden, sodass für alle
mobilitätseingeschränkte Personen Klarheit herrscht. Für das alltägliche Arbeiten in den Ämtern, bei dem
konkrete Entscheidungen getroffen werden müssen, würde das zu einer erheblich
besseren Umsetzung der UN-Konvention und Zeitersparnissen beitragen. Der Verweis auf das Positionspapier der Frankfurter
Behindertenarbeitsgemeinschaft ist hier wenig hilfreich. Die in dem
Positionspapier genannten Maßnahmen sind - ähnlich wie die UN-Konvention - sehr
unkonkret. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Mittel hat das Gesundheitsamt generell darauf hingewirkt, dass
Zugangshindernisse und -barrieren konsequent abgebaut wurden. Das
Dienstleistungsangebot des Gesundheitsamts kann barrierefrei, auch von Menschen
mit Behinderung, uneingeschränkt genutzt werden. Speziell zu Artikel 25 Gesundheit Das Gesundheitsamt fördert das Projekt der Mobilen
Kinderkrankenpflege des Diakonischen Werks. Diese Förderung konzentriert sich
auf behinderte und chronisch kranke Kinder. Damit wird eine häusliche
fachspezifische Kinderkrankenpflege sichergestellt, die keine
Krankenkassenleistung darstellt. Grünflächenamt Das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt arbeitet seit
Jahren mit den geltenden Normen zur Barrierefreiheit. Allen Architekten-
und Ingenieurverträgen des Grünflächenamtes liegen die DIN-Normen 18024-1 und
18024-2 "Barrierefreies Bauen" zugrunde. Bei jedem Neubau und jeder Erneuerung oder Sanierung
von öffentlichen Gebäuden und Grünflächen (z. B. Parkanlagen, Friedhöfe,
Schulhöfe, Spielplätze) rückt das Thema in den Fokus und wird schrittweise in
der gesamten Stadt konsequent umgesetzt. Bei Spielplätzen wird besonders darauf
geachtet, dass integrative Spielgeräte geplant werden bzw. bei einzelnen
Spielplätzen ein besonderer Ausstattungsschwerpunkt auf integrativen
Spielgeräten liegt (z. B. Waldspielpark Schwanheim). So wurden im Jahr 2013 beispielsweise der Hafenpark
und der neue Wasserspielplatz im Volksparkt Niddatal behindertengerecht
gestaltet. Auf dem Friedhof Höchst wurde das Drehtor am Eingang
behindertengerecht umgebaut. Neue Internetseiten und Informationsmaterial des
Grünflächenamtes (Flyer, Formulare, pdf-Dateien zum Download etc.) werden
standardmäßig barrierefrei entwickelt. Vorhandene Dokumente werden sukzessive
barrierefrei umgestaltet. Innerhalb des Grünflächenamtes vertreten zwei
Schwerbehindertenvertreter die Belange und Interessen der Beschäftigten.
Das Grünflächenamt engagiert sich seit 2005 im
Programm "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt". Die
Koordinierung und Federführung für alle städtischen Ämter liegt beim Dezernat
VIII. Wo es sinnvoll und erforderlich ist,
werden projektspezifisch ämterübergreifende Planungsrunden veranstaltet bzw.
die jeweiligen Nutzergruppen frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen (z.
B. bei Workshops oder Online-Befragungen) und deren Belange berücksichtigt. In
Detailfragen wird die Schwerbehindertenvertretung der Stadt hinzugezogen und um
Zustimmung zur Planung gebeten. Der Arbeitskreis "Barrierefreie Stadt" unter
Federführung des Stadtplanungsamtes hat eine Leitlinie zur barrierefreien
Planung im Außenraum erarbeitet, bei der das Grünflächenamt beteiligt war.
Friedhof Sindlingen behindertengerechter Umbau der
WC-Anlage Spielplatz Wörthspitze Ausstattung des Spielplatzes mit
behindertengerechten Spielgeräten Nach Meinung des
Grünflächenamtes sollten ämterübergreifende Arbeitsgruppen nur zu
abgegrenzten Themenschwerpunkten gebildet werden. Für eine Dauereinrichtung
einer solchen Arbeitsgruppe besteht unseres Erachtens kein Bedarf, da die
projektbezogene bilaterale Arbeitsweise in der Regel ausreichend ist.
Palmengarten Artikel 9 Zugänglichkeit
Palmengarten, Gesellschaftshaus Anbringung eines behindertengerechten Handlaufs
Klinikum Frankfurt Höchst GmbH
Das Klinikum Frankfurt Höchst hat
bereits vor Jahren Maßnahmen im Rahmen der UN-Konventionen für Menschen mit
Behinderung unter Vorgaben des Dezernates Umwelt und Gesundheit umgesetzt.
Darüber hinaus ist das Klinikum Frankfurt Höchst
weiterhin daran interessiert, das Klinikum sowohl für MitarbeiterInnen und
PatientInnen behindertengerecht zu gestalten. Auch der Neubau wird auf Menschen
mit Behinderungen ausgerichtet. Im Einzelnen bedeutet dies: Artikel 4 Allgemeine
Verpflichtungen Im
Klinikum Frankfurt Höchst werden die bestehenden
Verwaltungsvorschriften/Leitlinien/Praktiken der Stadt Frankfurt am Main
entsprechend den Vorgaben der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
umgesetzt. Schon aufgrund der besonderen
Situation eines Krankenhauses, finden keine Diskriminierungen von Behinderungen
statt. Patient/innen werden aufgrund des Schweregrades ihrer Erkrankung
entsprechend behandelt. Alle Räumlichkeiten sind behindertengerecht zu
erreichen. Notwendige öffentliche Räumlichkeiten (Raum der Stille,
Wartebereiche, Toiletten) sind ebenfalls weitgehend behindertengerecht
ausgestattet. Artikel 6 Frauen mit
Behinderungen Sowohl die
Frauenbeauftragte als auch die Schwerbehindertenbeauftragte unterstützen die
Geschäftsführung bei der Umsetzung der UN-Konventionen und tragen mit dazu bei,
dass Frauen mit Behinderung im Klinikum Frankfurt Höchst weder wegen ihrer
Behinderung noch wegen ihres Geschlechtes benachteiligt werden. Durch die Arbeit der Schwerbehindertenbeauftragten
wird im Klinikum Frankfurt Höchst die Umsetzung der UN-Konvention für Menschen
mit Behinderung angestrebt. Hierbei findet sowohl die Einhaltung bestehender
Verwaltungsvorschriften, als auch die Ausarbeitung und Umsetzung der
Rechtsvorschriften für die behinderten Beschäftigten des Klinikums statt.
Aufgabe der Schwerbehindertenbeauftragten ist es,
eine Diskriminierung der behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
vermeiden bzw. im Rahmen der Richtlinien der Stadt Frankfurt am Main eine
bevorzugte Behandlung sicherzustellen. Im Rahmen dieser Förderung ermöglicht das Klinikum
Frankfurt Höchst seinen MitarbeiterInnen die Teilnahme an allen betrieblichen
Aktivitäten durch die Sicherstellung jeglicher Unterstützung. Hierzu gehören z.
B. bei Betriebsversammlungen die Stellung von Gebärdendolmetschern sowie die
Sicherstellung der Integration der MitarbeiterInnen in das Arbeitsleben durch
die zur Verfügungsstellung von Hilfsmitteln wie Blindentelefonen,
Speziallesebrillen, behindertengerechter Einrichtung der Büros etc. Artikel 7 Kinder mit
Behinderung Die Betreuung
behinderter Kinder im Rahmen des Sozialpädagogischen Zentrums und der Klinik
für Kinder- und Jugendmedizin findet auf sehr hohem Niveau und mit hoher
Professionalität statt. Hier sind alle Räumlichkeiten, Strukturen und die
Mitarbeiter/Innen auf behinderte Kinder ausgerichtet. Artikel 9 Zugänglichkeit Alle Räumlichkeiten des Klinikums
sind ebenerdig oder über Aufzüge problemlos zu erreichen. Eine
Beschilderung/Wegweisung in Blindenschrift ist nicht vorhanden. Ein Teil der
Türen sind mit automatischen Türöffnern versehen. Die Anzahl der automatisch
öffnenden Türen wird sukzessive erhöht. Die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH gestaltet alle
Außenbereiche z. B. Grünflächen nicht nur behindertengerecht, sondern
gewährleistet auch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel der Bevölkerung
vor Ort ein ansprechendes Ambiente und Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
Durch die behindertengerechte Gestaltung der Gebäude und Außenanlagen können
sowohl Behinderte als auch Nichtbehinderte dieses Angebot in Anspruch
nehmen. Artikel 21 Zugang zu
Informationen Die
Klinikum Frankfurt Höchst GmbH hat ihren Internetauftritt barrierearm
gestaltet, sodass sich alle Interessierten Zugriff auf die wichtigsten
Informationen verschaffen können. Innerhalb der Gebäude des Klinikums sind alle
Informationsstellen ebenfalls sowohl für behinderte als auch nicht behinderte
Mitbürger/innen problemlos zu erreichen. Der Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
wird somit vom Klinikum Frankfurt Höchst mitgetragen und soweit möglich
umgesetzt. Dezernat XI Amt für multikulturelle Angelegenheiten
Artikel 9 Zugänglichkeit
Das Dezernat XI - Integration -
nutzt seit 2006 Büroräume einer durch das Liegenschaftsamt angemieteten
Immobilie in der Lange Straße 25-27. Die Büroflächen des Amtes für
multikulturelle Angelegenheiten (15) sowie der Geschäftsstelle der Kommunalen
Ausländer- und Ausländerinnenvertretung der Stadt Frankfurt am Main - KAV (15A)
sind bereits barrierefrei. Der Aufzug zu allen Geschossen verfügt bereits über
taktile Elemente in Blindenschrift auf der Bedienleiste. Ein zusätzliches
Bedienungselement wurde auf der erforderlichen Höhe einer/eines
Rollstuhlfahrerin/Rollstuhlfahrers angebracht. Die WC-Anlagen sind bereits behindertenfreundlich
ausgestattet. Im Erdgeschoss befindet sich eine barrierefreie WC-Anlage.
Das Dezernat XI - Integration -
ist im Hinblick auf notwendig gewordene Bauunterhaltungsmaßnahmen in der
Liegenschaft seit März 2014 bemüht, die Barrierefreiheit zu verbessern.
Geplant sind geschlechtergetrennte, barrierefreie
WC-Anlagen im Erdgeschoss, die sich an Gemeinschaftsräume anschließen, die
barrierefrei zugänglich und öffentlich durch die Stadtgesellschaft
(Migrantenvereine, Institutionen, Kooperationspartner etc.) nutzbar sind.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
24.11.2004, E 228
Antrag vom
09.10.2009, NR 1583
Bericht des
Magistrats vom 22.06.2012, B 276
Bericht des
Magistrats vom 09.12.2016, B 326
Antrag vom
24.02.2018, OF
540/1
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2891
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.10.2014 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2
am 03.11.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und FREIE
WÄHLER (= Kenntnis als Zwischenbericht) 22. Sitzung der KAV am
03.11.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
35. Sitzung des OBR 6
am 04.11.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR
10 am 04.11.2014, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7
am 04.11.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
16 am 04.11.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4
am 04.11.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1
am 04.11.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9
am 06.11.2014, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos
gegen LINKE. (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 8
am 06.11.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
15 am 07.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5
am 07.11.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
14 am 10.11.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
13 am 11.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3
am 13.11.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 401 wird auf Wunsch der SPD bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
12 am 14.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
11 am 17.11.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 01.12.2014, TO I, TOP 5
Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
37. Sitzung des OBR 3
am 11.12.2014, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 36. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.01.2015, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 401 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER 37. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2015, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 5589, 37. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2015 Aktenzeichen: 51