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1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 401 Betreff: 1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7481 - NR 1583/09 GRÜNE, E 228/04 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, B 276/12 - Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.01.2010, § 7481, entsprechend, legte der Magistrat mit der Vorlage B 276 vom 22. Juni 2012 den ersten Bericht vor, der den Bericht über Schritte zur Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden "UN-BRK") und die Berichterstattung zu "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" zusammenführte. Gemäß dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung hat das federführende Dezernat Soziales, Senioren, Jugend und Recht nach Ablauf von zwei Jahren erneut eine Umfrage über den Stand der Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK bei den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden in dem vorliegenden Bericht nach Dezernaten dargestellt. Zu berücksichtigen ist, dass der vorliegende Bericht auf dem Bericht B 276 aus 2012 aufbaut. Es werden nur Entwicklungen aufgezeigt, die sich in dem Zeitraum zwischen diesen beiden Vorlagen ergeben haben. Um umfangreiche Wiederholungen zu vermeiden, werden Beschreibungen und Feststellungen, die bereits im Magistratsbericht B 276 vom 22. Juni 2012 Erwähnung fanden, im vorliegenden Bericht nicht erneut aufgeführt. Aus diesem Grunde werden auch Organisationseinheiten nicht aufgeführt, bei denen sich seither keine Sachstandsveränderungen ergeben haben. Sofern einzelne Dezernate in anderen bereits vorliegenden Berichten an die Stadtverordnetenversammlung Maßnahmen im Sinne der UN-BRK dargestellt haben, wird aus dem oben erwähnten Grunde im entsprechenden Abschnitt auf diese Berichte verwiesen. Die im Zeitraum seit dem letzten Bericht vorgenommenen baulichen Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sind in die Berichtstexte der einzelnen Dezernate integriert. Vorbemerkung Der Magistrat legt Wert auf die Feststellung, dass er sich der Forderung nach sozialer Inklusion aller Bevölkerungsgruppen anschließt, die in der UN-BRK als Verstärkung des Zugehörigkeitsgefühls (enhanced sense of belonging) formuliert wird. Daraus ergibt sich, dass die zentralen Forderungen der Konvention wie z. B. Barrierefreiheit in all ihren Aspekten, Selbstbestimmung bei der Wahl der Wohnform, Zugang zu inklusiver Bildung und zum Arbeitsmarkt, sowie die Teilhabe am kulturellen Leben und an politischen Entscheidungen, im alltäglichen Verwaltungshandeln Beachtung finden. Es wird die Schaffung von Strukturen angestrebt, die eine Abkehr von der bislang verfolgten Behindertenpolitik ermöglichen, die in erster Linie auf Fürsorge und das Ausgleichen von (vermeintlichen) Defiziten abzielte. Ziel ist, den Anspruch aller Menschen auf Selbstbestimmung, Freiheit von Diskriminierung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, einzulösen. Damit geben die Forderungen der UN-BRK einen bedeutsamen Impuls zur Weiterentwicklung der Gesellschaft und tragen zur Humanisierung des Zusammenlebens bei. Dezernat I Amt des Oberbürgermeisters Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Das Personal- und Organisationsamt hat als Amt der "inneren Verwaltung" die besonderen Belange schwerbehinderter Mitarbeiter/innen bei der Stadt Frankfurt am Main im Fokus. Die Stadt Frankfurt a.M. hat mit ihrer Integrationsvereinbarung und den Integrationsrichtlinien den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte der schwerbehinderten Menschen Rechnung getragen. Die städtischen Integrationsrichtlinien, die das wichtigste Regelwerk zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter in der Stadtverwaltung darstellen, werden aktuell vom Personal- und Organisationsamt im Rahmen einer Projektgruppe unter der Beteiligung der Gesamtschwerbehindertenvertretung und des Gesamtpersonalrates im Sinne des Inklusionsgedanken überarbeitet. Die wesentlichen Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention wurden in das städtische Fortbildungsprogramm inzwischen gut integriert. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Angebote "Die UN-Behindertenrechstkonvention in der Praxis" sowie "Diversität - Mosaik der Arbeitswelt", die sich beide im Schulungsbereich der Führungskräfteentwicklung befinden. Auch im Rahmen der Fortbildungen, die sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) befassen, werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen unter dem Aspekt der Benachteiligung im Arbeitsalltag/Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers beleuchtet. Darüber hinaus gibt es spezielle Fortbildungsangebote: "Gebärdensprachkurs" und "Barrierefreie PDF-Dateien aus Microsoft Word erstellen". Alle städtischen Fortbildungen können von Menschen mit und ohne Behinderung besucht werden. Bei Bedarf werden vom Personal- und Organisationsamt Gebärdensprachdolmetscher/innen vermittelt. Im IT-Bereich werden für blinde und hochgradig sehbehinderte Mitarbeiter/innen Einzelschulungen angeboten. Die verantwortlichen Mitarbeiter der Tourismus und Congress GmbH nehmen ebenso kontinuierlich an themenbezogenen Schulungen und Informationsveranstaltungen teil, um sich in Bezug auf barrierefreie Produkte und aktuelle Entwicklungen weiterzubilden. Hierzu zählen bspw. Schulungen in der Erstellung barrierefreie PDF-Dokumente sowie die Teilnahme am Fachkongress "Tourismus für Alle" und dem "Tag des barrierefreien Tourismus" auf der Internationalen Tourismus-Börse in Berlin. Artikel 5 Diskriminierung Eine Benachteiligung oder Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen findet nicht statt. Bei Einstellung sowie im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren werden Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigt. Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten bzw. diesen gleichgestellten Menschen vor, so ist ihnen bei gleicher Eignung der Vorzug vor anderen Bewerber/innen zu geben. Bei Stellenausschreibungen wird darauf hingewiesen, dass schwerbehinderte Bewerber/innen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt werden. Ausgehend vom Gedanken der Inklusion wird das Ziel angestrebt, Jugendliche mit Behinderungen noch stärker für eine Ausbildungsmöglichkeit bei der Stadtverwaltung zu interessieren und zu gewinnen. Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Benachteiligungen von Frauen mit Behinderungen bestehen nicht. Artikel 8 Bewusstseinsbildung In der am 1. Februar 2011 in Kraft getretenen Integrationsvereinbarung für die Mitarbeiter/innen der Stadt Frankfurt am Main wurde neben dem dauerhaften Ziel, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen über 10% zu sichern, erstmalig der Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion festgeschrieben. Vier Projektgruppen, die mit Vertreter/innen aus dem Personal- und Organisationsamt, dem Gesamtpersonalrat, der Gesamtschwerbehindertenvertrauensfrau sowie mit Mitgliedern der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen besetzt sind, arbeiten daran, die Ziele der Integrationsvereinbarung in die städtische Praxis umzusetzen. Bewusstseinsbildung ist einer der Schwerpunkte, mit denen sich die Projektgruppe "Inklusion" befasst. Das Ziel ist es, den Perspektivwechsel von der Integration hin zur Inklusion innerhalb der Stadtverwaltung zu gestalten. Im Vordergrund steht im ersten Schritt die Bekanntmachung der UN-BRK und weitere Sensibilisierung der Beschäftigten für die Vorteile eines förderlichen Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderungen im Arbeitsalltag. Dabei sind auch Berichte über die erreichten Erfolge wichtig. Das Personal- und Organisationsamt berichtet regelmäßig in dem jährlichen Schwerbehindertenbericht an die Stadtverordnetenversammlung über die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadtverwaltung und informiert auch in diesem Zusammenhang über die interne Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen. Die konstant hohe Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Frankfurt am Main, die mit 11,32% im Jahr 2012 bereits zum achten Mal doppelt so hoch war, wie gesetzlich vorgeschrieben, wird auf diesem Wege nach außen dokumentiert und dient u.a. dazu, die Vorteile der gelungenen Integration und der Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen zu kommunizieren und beispielgebend für andere Arbeitgeber ein Zeichen zu setzen. Der Information von städtischen Beschäftigten über die Umsetzung der temporären Ziele aus der Integrationsvereinbarung wird ebenfalls eine hohe Bedeutung beigemessen. Mit einem Rundschreiben in den Nachrichten der Stadtverwaltung wurden alle städtischen Mitarbeiter/innen über die Ergebnisse aus der Projektgruppe "Barrierefreiheit" informiert. Da den Führungskräften der Stadtverwaltung bei der Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eine besondere Verantwortung zukommt, wurde vom Personal- und Organisationsamt ein ausführliches Informationsschreiben zum Thema "Teilhabe behinderter Menschen im Beruf", das sich speziell an diesen Personenkreis richtet, entwickelt und an alle Personalverantwortlichen versandt. Es ist angedacht, das Thema "Inklusion" als 4. Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu installieren und die BGM-Plattform im städtischen Intranet um den Bereich "Inklusion" zu erweitern. Damit soll künftig allen städtischen Bediensteten ein zentrales Informationsportal zur internen Umsetzung der UN-BRK bei der Stadtverwaltung zur Verfügung stehen. Im Rahmen von Veranstaltungen mit touristischen Leistungsträgern in Frankfurt am Main und Hessen hatte die Tourismus und Congress GmbH zudem die Möglichkeit, das Thema des barrierefreien Reisens vorzustellen und die teilnehmenden Institutionen, Unternehmen und Personen dementsprechend zu informieren und zu sensibilisieren. Dazu zählen u.a. Vorträge beim Hessischen Tourismustag sowie dem Hessischen Bädertag. Artikel 9 Zugänglichkeit Das Presse- und Informationsamt hat am barrierefreien Zugang zu den Inhalten der städtischen Homepage frankfurt.de mitgearbeitet und wirkt auch weiterhin bei dem durch das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) federführenden anstehenden "Relaunch" darauf hin. Für das Jahr 2015 ist der Relaunch der Homepage www.frankfurt-tourismus.de geplant. Bereits bei den ersten Überlegungen (sowohl gestalterisch als auch inhaltlich) wurde die Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte/WCAG wurden zudem in die öffentliche Ausschreibung aufgenommen und stellen eine wichtige Anforderung dar. Für den "Tag der offenen Tür" im März 2014 wurde vom Presse- und Informationsamt eine Gebärdendolmetscherin für Führungen im Römer beauftragt. Die Broschüre "Frankfurt am Main barrierefrei" der Tourismus und Congress GmbH, die im März 2012 das erste Mal veröffentlicht wurde, wird im Mai 2014 in deutscher Sprache neu aufgelegt. Sie enthält neu erhobene Objekte sowie aktualisierte Informationen und wird erneut als Print- und PDF-Version zur Verfügung stehen. Da die Aktualität und Validität der Daten von großer Wichtigkeit für die Zielgruppe der Reisenden mit Behinderung ist, wurden die Informationen zur Barrierefreiheit fast ausschließlich durch eigene Datenerhebungen der TCF in den letzten Monaten erfasst. Zusätzlich werden bis September 2014 touristische Informationen der Stadt Frankfurt am Main auch in "Leichte Sprache" übersetzt. In Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Main-Taunus wird ein komprimierter Reiseführer für Menschen mit Lernbehinderungen, Leseschwächen, Hörbehinderungen etc. ausgearbeitet, der dann kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die barrierefreien Stadtrundgänge der TCF (d.h. stufenloser Rundgang, Rundgang mit Gebärdensprachdolmetscher und "Frankfurt begreifen") sind das ganze Jahr buchbar. Der Rundgang "Frankfurt begreifen", welcher insbesondere die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Menschen berücksichtigt, wird zudem auch an öffentlich Terminen angebotenen. Seit April 2013 steht blinden und sehbehinderten Gästen in der Tourist Information Römer außerdem ein taktiler Lageplan der Frankfurter Innenstadt zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit der blista - Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. - wurde der Plan auf Basis des gewohnten Stadtplans ausgearbeitet und stellt auf einer Fläche von 54 x 72 cm das Gebiet innerhalb des Anlagenrings dar. Die verschiedenen Flächen wie Straßen, Fußgängerzonen, Grünflächen und Gewässer haben dabei jeweils eine eigene Struktur, sodass sie ertastet werden können. Straßen und Sehenswürdigkeiten sind in Braille beschriftet. Für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen ist der Plan zusätzlich kontrastreich und in Großschrift gestaltet. Bei Baumaßnahmen wird immer auf eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit geachtet und falls möglich auch die Vorschriften in Absprache mit der Denkmalpflege und den Schwerbehindertenbeauftragten umgesetzt. Das Personal- und Organisationsamt gewährleistet einen barrierefreien Zutritt zu seinem Dienstgebäude in der Alten Mainzer Gasse 4. Alle Schulungs- und Ausbildungsräume sind für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar. Ein Aufzug sowie zwei Toilettenanlagen für Menschen im Rollstuhl sind im Dienstgebäude vorhanden. Die Tourist Information am Hauptbahnhof wurde im Sommer 2014 unter Aspekten der barrierefreien Zugänglichkeit umgestaltet. Im Dezember 2013 wurde die manuelle Tür bereits durch eine automatische Schiebetür ersetzt, welche den Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen aber auch Reisenden mit Gepäck vereinfacht. Von Juli bis August 2014 wurde zudem der Counterbereich der Tourist Information verändert: zu den bisherigen zwei Counter wurde ein abgesenkter Counter hinzugefügt, an dem bspw. Rollstuhlfahrer beraten werden können. Nach der baulichen Umgestaltung wird ein Blindenleitsystem in Form von selbstklebenden Platten als Orientierungshilfe verlegt werden. Artikel 29 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben Die Tourismus und Congress GmbH nimmt regelmäßig an fachspezifischen Messen teil, um Frankfurt am Main als eine barrierefreie Reisedestination zu vermarkten. Dazu gehören die jährliche Teilnahme an der SightCity-Messe am Frankfurter Flughafen sowie der RehaCare in Düsseldorf. Des Weiteren unterstützt die TCF Veranstaltungen in Frankfurt am Main, die einen Bezug zum Thema Barrierefreiheit haben, als Kooperationspartner. Im Juni 2013 arbeitete die TCF eng mit dem Organisationsteam der Rollstuhl-Basketball EM zusammen, übernahm die Hotelvermittlung für Aktive und Zuschauer und vermarktete die Veranstaltung online, in Printprodukten und auf Messen. Auch für den Deutschen Seniorentag, der im Juli 2015 in Frankfurt am Main stattfinden wird, wurde die TCF als offizieller Kooperationspartner ernannt und wird sich dementsprechend in Organisation, Betreuung und Vermarktung miteinbringen. Dezernat II Planen und Bauen Ergänzend zu den bereits abgegebenen Stellungnahmen wird das Folgende berichtet: Im Sinne der UN-Konvention werden unsere Planungen so entwickelt und abgestimmt, dass die Belange aller Menschen zu einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft berücksichtigt sind sowie eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird. Diesem Ziel entsprechend werden beispielsweise Verkehrsplanungen, Konzepte zum öffentlichen Raum oder die Entwicklungen zu Freiräumen vorgenommen und in umfangreichen Abstimmungen überprüft und optimiert. Dabei wird im Rahmen der Abstimmungen das Planungsbewusstsein für diese Aufgabenstellung erweitert und zunehmend integraler Bestandteil der Herangehensweisen an Planungsaufgaben. Innerhalb des Denkmalamtes sind alle Bereiche auch für Menschen mit Behinderungen erreichbar. Der Internetauftritt wird ebenfalls barrierefrei sein. Im Rahmen von Führungen oder Vorträgen wird auf Barrierefreiheit geachtet. Dies ist jedoch auf Baustellen nicht vollumfänglich möglich. Das Amt für Wohnungswesen trägt zu einer angemessenen Wohnungsversorgung behinderter Menschen durch die Vermittlung öffentlich geförderter und für den Personenkreis geeigneter Wohnungen bei. Wir verweisen insofern auf die Jahresberichte der Kommunalen Wohnraumversorgung. Zur Optimierung der Wohnungsvermittlung wurde ein Wohnungskataster aufgebaut, das Daten zu barrierefreien oder rollstuhlgerechten Wohnungen enthält, die laufend ergänzt und aktualisiert werden. Das Amt unterbreitet dem für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stadtplanungsamt zudem Vorschläge zu Bedarf und Wohnungsgemenge. Für das Amt ist zu den einzelnen Artikeln der BRK Folgendes festzuhalten: Artikel 5 Diskriminierung Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung liegen nach unserer Auffassung nicht vor. Menschen mit Behinderungen werden, soweit das von ihnen gewünscht ist, im Hinblick auf Wartezeiten bevorzugt behandelt. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Hierzu regen wir an, entsprechende Kurse in das städtische Fortbildungsprogramm aufzunehmen. Die Beschäftigung von insgesamt 24 Bediensteten mit Behinderungen im Amt für Wohnungswesen trägt dazu bei, Vorurteile zu bekämpfen und das Bewusstsein für die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Artikel 9 Zugänglichkeit Das Amt für Wohnungswesen veranlasste im Auftrag der ABG Holding folgende Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Frankfurter Bürgerhäuser: SAALBAU BERGEN Einbau einer Aufzugsanlage SAALBAU BORNHEIM Elektr. Türöffner, Einbau eines barrierefreien WCs SAALBAU SÜDBAHNHOF Einbau einer barrierefreien WC-Anlage Artikel 21 Zugang zu Informationen Eine Beschilderung in Brailleschrift ist im Amt für Wohnungswesen nicht umgesetzt. Hier halten wir eine gesamtstädtische Regelung für sinnvoll. Der Pförtnerdienst ist angehalten, Unterstützung zu leisten. Die Bereitstellung barrierefreier Informationen wird grundsätzlich angestrebt, stößt aber bei einigen Publikationen mit umfangreichen Tabellen und Grafiken an Grenzen. Veröffentlichungen in "Leichter Sprache" / Brailleschrift / CD oder DVD liegen nicht vor. Bislang ist allerdings hier auch kein Bedarf erkennbar. Stadtvermessungsamt Artikel 9 Zugänglichkeit Im Stadtvermessungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 10, wurden die folgenden baulichen Veränderungen vorgenommen: Umbau einer schwergängigen Teeküchentür Umbau der schwergängigen Brandschutztür barrierefreier Zugang zur Verwaltung Dezernat III Für den Berichtszeitraum wurden durch das Beteiligungsmanagement zwei Maßnahmen für die Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH und eine Maßnahme für die TCF GmbH bewilligt. Diese können aus der beiliegenden Tabelle entnommen werden. Für die weiteren städtischen Gesellschaften sind die jeweiligen Fachdezernate gemäß Dezernatsverteilungsplan zuständig. Zu den einzelnen Artikeln wird wie folgt Stellung genommen: Artikel 5 Diskriminierung Im Rahmen seines Verwaltungshandelns ist das Dezernat III stets darauf bedacht, Menschen mit Behinderung nicht zu benachteiligen. Bei der Aufgabenerfüllung des Dezernates sind bisher keine Diskriminierungsfälle bekannt geworden. Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Eine Benachteiligung von Frauen mit Behinderung kann nicht festgestellt werden. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Innerhalb des Dezernates III wird im Publikumsbetrieb durch die Serviceorientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen eine besondere Aufmerksamkeit erhalten. Im Rahmen der Aufgaben-erledigung des Dezernates sind bisher keine Diskriminierungsfälle bekannt geworden. Das Dezernat III sieht es als Führungsaufgabe, die Bewusstseinsbildung im Sinne des Diversity-Ansatzes bei seinen Mitarbeitern zu fördern und wird die Thematik künftig in Führungskräfteschulungen integrieren. Artikel 9 Zugänglichkeit Die bauliche Umgestaltung des Eingangsbereichs Paulsplatz 9 unter Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen wurde im Berichtszeitraum umgesetzt. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Bei geplanten Baumaßnahmen wird stets ein Augenmerk auf die Möglichkeiten der barrierefreien Umsetzung gelegt, sofern nicht weitere zu beachtende Richtlinien entgegenstehen. Bei Neuanmietungen ist es für das Dezernat III selbstverständlich, darauf zu achten, dass diese Liegenschaften barrierefrei sind. Durch den Einbau der sich automatisch öffnenden Eingangstür im Haus - Paulsplatz 9 - sowie des sich dort befindlichen Aufzugs ist der barrierefreie Zugang für Menschen im Rollstuhl möglich. Die Aufzugstastatur ist entsprechend ausgestaltet. Über den Aufzug ist es möglich, zu einer Toilettenanlage für Menschen mit Rollstuhl zu gelangen. Zur Begrüßung und Information der Besucher des Dezernates III steht ein Empfangsdienst zur Verfügung. Eine zusätzliche Beschilderung in Brailleschrift ist dadurch entbehrlich. Artikel 21 Zugang zu Informationen Im Bereich der Publikationen wird auf eine barrierefreie Gestaltung und Darstellung geachtet. Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Bei der Besetzung von Stellen werden die gesetzlichen Regelungen des AGG sowie die entsprechende Rechtsprechung eingehalten und im Ablauf des Auswahlverfahrens berücksichtigt. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Darüber hinaus werden durch das Dezernat III wiederkehrend Behindertenwerkstätten beauftragt, einfache Tätigkeiten, wie z. Bsp. die Aktenvernichtung, auszuführen. Dezernat IV Stadtschulamt Diese zusammenfassende Stellungnahme zu Artikel 5 - 9 und 24, 27 UN-BRK schließt an die bereits vorliegenden Berichte an und berücksichtigt die seitdem erfolgten Entwicklungen. Vorbemerkung Als Schulträger sowie als öffentlicher Jugendhilfeträger für die Leistungsbereiche Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und "schulnahe" Jugendhilfe markiert das Dezernat IV ein umfangreiches Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiet. Dabei findet die Maxime "Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit im Bildungsbereich für Kinder und Jugendliche herzustellen" in den vielfältigen Aktivitäten des Dezernats IV ihren Niederschlag. Die umfangreiche Stellungnahme des Dezernats IV zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7481) bietet Aufschluss darüber. Die Festlegung verbindlicher Zeitpläne mit kurz-, mittel- und langfristigen Zielen, deren Nachprüfbarkeit sichergestellt wird, ist oftmals schwierig oder nicht möglich. Im Folgenden wird dies für die einzelnen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche aufgezeigt. Durch die Darstellung der aktuellen Entwicklungen wird ein Vorankommen in der Umsetzung der UN-BRK deutlich. Hessisches Schulgesetz (HSchG) Zum 01.08.2011 trat das neue HSchG in Kraft, in welchem die Neuausrichtung der sonderpädagogischen Förderung und die inklusive Beschulung aufgenommen sind. Der im HSchG formulierte Ressourcenvorbehalt führt in der Praxis bis dato dazu, dass der Inklusionsgedanke der UN-BRK nur defensiv verfolgt werden kann. Insbesondere die fachlich gebotene Verlagerung sonderpädagogischer Lehrkräfte an die Regelschule ist nach wie vor problematisch. Situation im Schuljahr 2013/14 Die inklusive Beschulung ist im Schuljahr 2013/2014 in das zweite Umsetzungsjahr gegangen. Am neuen Verfahren zur Feststellung und Höhe des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie für die Zuweisung des Kindes auf die Regel- bzw. die Förderschule ist in bestimmten Fällen der Schulträger verbindlich anzuhören. Immer dann, wenn der Elternwunsch auf inklusive Beschulung besteht, tagt ein individueller "Förderausschuss" (§ 54 HSchG) und spricht entsprechende Empfehlungen aus. Er ist das zentrale Gremium der Inklusion und zusammengesetzt aus Eltern des Kindes, Schulleiter/in und Klassenlehrerin der gewünschten Schule, Vertreter/in des zuständigen Beratungs- und Förderzentrums sowie beratenden Personen. Der Schulträger wird immer dann stimmberechtigt beteiligt, wenn sächliche bzw. räumliche Ausstattungen oder Veränderungen für eine inklusive Beschulung notwendig sind. Im Nachgang der ersten Förderausschussperiode wurde mit dem Staatlichen Schulamt vereinbart, dass der Schulträger grundsätzlich bei Förderausschüssen hinzugezogen wird, die Empfehlungen aussprechen für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung". Für das Schuljahr 2013/2014 hat der Schulträger in diesen Förderausschüssen wieder allen notwendigen Umbauten und Ausstattungen zugestimmt, was im Umkehrschluss bedeutet: kein Regelschulwunsch wurde wegen des Schulträgers abgelehnt. Zu Ablehnungen kam es jedoch aufgrund von nicht ausreichenden personellen Ressourcen. Förderschullehrer(innen)stunden fließen weiterhin nahezu ausschließlich aus frei werdenden Stunden des auslaufenden "Gemeinsamen Unterrichtes" (GU) in die Inklusion. Das begrenzt die Höhe von vornherein und so konnten leider nicht alle Elternwünsche erfüllt werden. Aber auch die angespannte Haushaltslage der Stadt Frankfurt am Main lässt leider befürchten, dass es perspektivisch für den Schulträger schwierig werden könnte, allen notwendigen Umbauten und Ausstattungen im Rahmen inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen gerecht zu werden. Für die Frankfurter Schulen kann deshalb leider kein verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung vorgelegt werden. Bauliche Maßnahmen werden in den nächsten Jahren im Zuge der durchgeführten Förderausschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt. Da die auf den Schulträger zukommenden Anträge für inklusive Beschulung nicht planbar sind, kann hier auch kein verlässlicher Zeitplan entwickelt werden. Sind umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen durchzuführen, so werden die Vorgaben der UN-BRK berücksichtigt. Welche Maßnahmen im Detail in den kommenden Jahren umgesetzt werden, bleibt den künftigen Haushaltsberatungen vorbehalten, sodass aufgrund der aktuellen Haushaltslage kein verlässlicher Zeitplan vorgelegt werden kann. Hervorzuheben ist jedoch, dass im Rahmen des im Mai 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Aktionsplan-Baumaßnahmen Schulen", § 4544 (M 45), der alle geplanten baulichen Maßnahmen des Schulträgers ab einer Investitionssumme von 50 T€ in den kommenden fünf Jahren antizipiert (vgl. www.stadtschulamt. stadt-frankfurt.de/Schulen), u.a. auch Bauprojekte zur Barrierefreiheit (z.B. Akustikoptimierung) berücksichtigt werden. Im Bereich der Ausstattung von Schulen sind es häufig Informationstechnik und spezifische IT-Geräte, die als sächliche Hilfsmittel dienen, um behinderungsbedingte persönliche Nachteile auszugleichen. In 2012 wurde das Projekt "Schule 2020" gestartet, welches unter anderem Inklusionsaspekte berücksichtigen wird. Ergebnisse des Projektes werden aller Voraussicht nach in der zweiten Jahreshälfte Jahr 2014 vorliegen und Grundlage für Entscheidungen und ggf. Umsetzungsschritte liefern. Kommunales Projekt "Pilotregion Frankfurt-Süd - Inklusive Schulentwicklung" In der Pilotregion Frankfurt-Süd wird das Ziel verfolgt, die bestehende Regelung der sonderpädagogischen Förderung gemäß Hess. Schulgesetz (§§ 49ff.) im Sinne der Schüler/innen, Eltern und Schulen qualitativ weiterzuentwickeln. Hier werden Faktoren erprobt und reflektiert, die inklusive Schule ermöglichen. Seit dem Schuljahr 2013/14 loten die beteiligten Fachämter (Stadtschulamt, Jugend- und Sozialamt, Staatliches Schulamt) im Sinne einer kommunalen Verantwortungspartnerschaft bestmögliche inklusionsfreundliche Rahmenbedingungen aus und entwickeln abgestimmte Unterstützungsstrukturen. Die Pilotregion umfasst die Stadtteile Oberrad, Sachsenhausen, Niederrad und Goldstein. Das Projekt war zunächst befristet bis zum Sommer 2014. Mittlerweile konnte die Projektdauer um ein weiteres Schuljahr bis zum Sommer 2015 verlängert werden. Die kommunal unterstützte inklusive Beschulung ist als Verbundsystem organisiert, in dem drei Grundschulen (Gruneliusschule, Willemerschule, Frauenhofschule), eine weiterführende Schule (Carl-von-Weinberg-Schule) und die sonderpädagogischen Unterstützungssysteme (regionales Beratungs- und Förderzentrum Wallschule, Zentrum für Erziehungshilfe) eingebunden sind. Diese Schulen und sonderpädagogischen Unterstützungssysteme arbeiten in einer Konzeptgruppe zusammen, in der ebenfalls Vertretungen der beteiligten Fachämter eingebunden sind sowie die beiden Koordinationsfachkräfte des Stadtschulamtes und des Staatlichen Schulamtes. Die Moderation der Konzeptgruppe liegt in den Händen einer Inklusionsberaterin des Staatlichen Schulamtes, die in Personalunion auch Grundschulleiterin und Mitwirkende im Verbundsystem Nord ist. Das Verbundsystem der Pilotregion-Süd soll dazu beitragen, dass Schulen voneinander lernen können, wie Inklusion gelingen kann. Um diesen Prozess zu fördern, sind u. a. moderierte Werkstattgespräche eingerichtet worden und die beteiligten Schulen erhalten Unterstützungen auf ihren spezifischen Entwicklungspfaden zur Inklusion. Auch die Frage nach den Übergängen Kita/Grundschule/Weiterführende Schule soll in den Blick genommen und beschrieben werden. Dem Elternwunsch auf inklusive Beschulung ihrer Kinder, die ihren Wohnsitz in den Schulbezirken der mitwirkenden Grundschulen haben, wird in der Regel entsprochen. Darüber hinaus gilt es, in einem überschaubaren Rahmen Ideen und Ansätze für die stadtweite Schulentwicklungsplanung zu gewinnen - insbesondere im Hinblick auf das geplante stadtweite Vorhaben "Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main", das zum Schuljahr 2015/16 starten soll. Die ämterübergreifende Steuerungsgruppe hat in der ersten Jahreshälfte 2014 für relevante Themenfelder der inklusiven Schulentwicklung (= Zusammenarbeit auf den verschiedenen Ebenen im inklusiven Verbundsystem, Zusammenführung rBFZ und ZfE, Einbindung Sozialrathaus, Übergänge Kita/Grundschule/weiterführende Schule, Zugänglichkeit/Barrierefreiheit, Kooperation mit weiteren Unterstützungssystemen, Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, Zusammenarbeit mit Eltern, Unterrichtsqualität, Realisierung des Elternwillen auf inklusive Unterrichtung) Gelingensindikatoren erarbeitet, die für die Evaluation und die anschließende Berichterstattung herangezogen werden. Modellregion für Inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014, § 4145, strebt die Stadt Frankfurt am Main an, eine Modellregion für inklusive Schulentwicklung gemäß den fachlichen Kriterien des Hessischen Kultusministeriums zu werden. Diese Kriterien sehen unter anderem vor, dass stationäre Förderschulsysteme zugunsten der inklusiven Unterrichtung in der allgemeinen Schule schrittweise umgewandelt werden. Und der Schulträger verpflichtet sich, im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes allgemeine Schulen auszuweisen, die für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperlich und motorische Entwicklung besonders ausgestattet sind. Weiterhin ist sicherzustellen, dass im Kontext des Elternwahlrechts stationäre, bedarfsgerechte Fördersysteme bzw. Förderschulen vorgehalten werden. Die Ressourcenzuweisung des Hessischen Kultusministeriums hat die steigenden Kinderzahlen in Frankfurt zu berücksichtigen und die aktuell vorgesehene "Deckelung" der Stunden von Förderschullehrkräften ist für das Gebiet des Schulträgers aufzuheben. Ist dies gegeben, wird das Projekt "Modellregion für inklusive Schulentwicklung" in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt zum Schuljahr 2015/16 beginnen. Bereits im Beteiligungsprozess der Schulentwicklungsplanung "Frankfurt macht Schule" war das Thema "Modellregion" im Themenwerkraum "Schule und Heterogenität" eingebettet und dort sind Maßnahmenvorschläge erarbeitet worden. Die Modellregion ist auf fünf Jahre angelegt und der Umwandlungsprozess soll zum Ende des Schuljahres 2019/20 abgeschlossen sein. Vor dem Hintergrund nachhaltig steigender Schülerzahlen in Frankfurt am Main ist vorgesehen, die frei werdenden räumlichen Ressourcen weiter schulisch zu nutzen. Der Schulträger hat aktuell einen Entwurf für ein Rahmenpapier (= Kooperationsvereinbarung) zur Implementierung der Modellregion in die Frankfurter Schullandschaft entwickelt und per Magistratsvortrag in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Dieser Entwurf enthält die Bedingungen zur Teilnahme an der Modellregion, die mit dem Land Hessen zu verhandeln sind. Folgende Punkte werden berücksichtigt: - die Wahlfreiheit für Eltern zwischen inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen und der Beschulung an einer Förderschule wird gewährleistet; - stationäre Fördersysteme werden gezielt nach eingehender Prüfung sukzessive umgewandelt, die Versorgung mit Förderschulen wird entsprechend angepasst; - sicherstellen, dass durch die Inklusion frei werdende Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Ausbildung in Frankfurt verbleiben und an den allgemeinen Schulen im Rahmen der Inklusion eingesetzt werden. Der prosperierenden demografischen Entwicklung in Frankfurt muss hierbei Rechnung getragen werden; - die Partizipation von Eltern, Schulen, Jugendhilfe, Verbänden und Wissenschaft bei der Erarbeitung der Gesamtkonzeption wird gewährleistet; - die begleitende Evaluation der Pilotregion Süd als Grundlage für die Modellregion wird durchgeführt; - analog der schrittweisen Umlenkung der Förderschullehrkräfte in die Regelschule, wird der Schulträger durch eine Umsteuerung und regionale Bündelung von stadtweit frei werdenden Ressourcen aus der sozialpädagogischen Förderung und Jugendhilfe an Schulen die inklusive Beschulung in den Grundschulen unterstützen. Weiterentwicklung der Frankfurter Schullandschaft Inklusion ist ein wichtiges Ziel für die einzelnen Schulen in ihrer Weiterentwicklung, aber auch bei der Weiterentwicklung der Frankfurter Schullandschaft insgesamt. Die Verständigung über Vision und konkrete Standards einer inklusiven Schule muss über die Schulentwicklungsplanung unter Beteiligung der Jugendhilfeplanung erfolgen. Auf dieser Grundlage können Schulen und Jugendhilfe ihre Kooperation im Interesse von verbesserten Bildungschancen für alle und mehr Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gestalten. Bei der aktuellen Schulentwicklungsplanung "Frankfurt macht Schule" wird eine getrennte Betrachtung der allgemeinen Schulen und der Förderschulen zugunsten eines gemeinsamen Schulentwicklungsplans überwunden. Die pädagogischen Programme der Jugendhilfe werden schrittweise eine Neujustierung mit inklusiver Ausrichtung erfahren, und bei der erforderlichen Ausbauplanung ganztägig arbeitender Schulen werden Anforderungen an eine inklusive Schulentwicklung mit einbezogen. Weiterentwicklung der Frankfurter Kitalandschaft (Kindertageseinrichtungen) In den Frankfurter Kindertageseinrichtungen ist die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen ein selbstverständliches und weitverbreitetes Angebot für alle Altersstufen. Alle Kitaträger haben den Auftrag, Kinder in vielfältigen Lebenssituationen (dies schließt umfassende Beeinträchtigungen ein) gleichermaßen aufzunehmen. Der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag gilt für alle Kinder. In den Frankfurter Kindertageseinrichtungen wurden im letzten Jahr insgesamt 641 "Integrationsmaßnahmen" durchgeführt (50 im U3-Bereich, 421 im Kindergarten und 170 im Hort[1] ). Ziel ist es, die bestehenden integrativen Handlungsansätze zu einer inklusiven Pädagogik weiterzuentwickeln. Für die gesamte Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Frankfurt sind die Leitlinien Inklusion erstellt worden. Die Umsetzung von weiteren konkreten Schritten, wird im Rahmen einer trägerübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet. Ziele: - Das vorrangige Ziel ist es, allen Familien einen frühzeitigen und wohnortnahen Zugang zu einem passenden Kitaangebot zu ermöglichen. - Die Informationen über bestehende Angebote sind besser zu vernetzten und leichter zugänglich zu machen. - Den Zugang zu Unterstützungssystemen, die mit der Kita kooperieren zu verbessern. Vor dem Hintergrund ansteigender Kinderzahlen und der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz ist der Prozess der Inklusion eine herausfordernde Aufgabe. Betreuungsangebote werden weiterhin ausgebaut und die Qualität in den Einrichtungen dauerhaft gewährleistet. Die inklusive Weiterentwicklung der Angebote erfordert entsprechende Konzepte, ausreichende Ressourcen und eine hohe Fachlichkeit. Dezernat V Bürgeramt, Statistik und Wahlen Artikel 9 Zugänglichkeit Artikel 21 Zugang zu Informationen Zusammenfassende Stellungnahme: Aus Mitteln des Dezernates Soziales, Senioren, Jugend und Recht wurden in den vergangenen Jahren diverse Baumaßnahmen durchgeführt, um Barrierefreiheit in unseren Dienstgebäuden zu erreichen. Es ist geplant, die Maßnahmen im Rahmen der vorhandenen Finanzmittel weiterzuführen. Im Bereich Wahlen wurden die Wahllokale, die bislang nicht barrierefrei waren, mit Rampen ausgestattet, um allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu den Wahllokalen zu ermöglichen. In der Statistik spielt das Thema Barrierefreiheit seit Jahren eine große Rolle. Dort wird daran gearbeitet, alle Veröffentlichungen möglichst barrierefrei anzubieten. Viele Veröffentlichungen sind bereits barrierefrei, bei anderen wird die Verwirklichung angesichts der Komplexität des Themas noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Auftrages "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" sind beim Amt für I Informations- und Kommunikationstechnik nicht geplant. Wie wir in der Vergangenheit bereits berichtet hatten, wurde für unser Amt im Jahr 2010 ein neues Dienstgebäude (Rechenzentrum der Stadt Frankfurt am Main) erstellt. Hierbei wurden die Anforderungen der Hessischen Bauordnung gemäß § 46 erfüllt. Der öffentliche Bereich des Gebäudes wurde entsprechend der DIN-Normen barrierefrei gebaut. Die Voraussetzungen an eine familien-, mobilitäts- und seniorengerechte Nutzung des Gebäudes sind somit im Rahmen der Planungs- und Bauphase durch die Beteiligung der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik geschaffen worden. Zudem ist das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik verantwortlich für die Bereitstellung von Informationen der Stadt im Internet (www.frankfurt.de) und für das stadtinterne Intranet. Beide Angebote werden seit vielen Jahren barrierefrei zur Verfügung gestellt. Dezernat VI Im Rahmen des seit 2006 laufenden Pilotprojekts Nahmobilität und des Bundesforschungsprojekts "Vernetzte Spiel- und Begegnungsräume" (2007-2010) wurden im Nordend vielfältige Ideen und Vorschläge erarbeitet, die kleinen Alltagsorte im Viertel zu beleben und den Aufenthalt und das Zu-Fuß-Unterwegssein im Stadtteil angenehmer und sicherer zu machen. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die barrierefreie Ausgestaltung gelegt. In diesem Zusammenhang sind an wichtigen Querungsstellen die Gehwegbereiche erweitert und die Bordsteine umfassend abgesenkt worden (Gehwegnasen). Außerdem wurden Sitzrouten mit mehr als 40 neuen Bänken eingerichtet, um besonders für Menschen mit eingeschränktem Bewegungsradius die Nutzbarkeit des Straßenraums zu erhöhen, indem Möglichkeiten zum Ausruhen und Verweilen geschaffen wurden. Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Artikel 5 Diskriminierung Das Dezernat VI hat grundsätzlich das Bestreben, die Belange aller Menschen so zu berücksichtigen, dass ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich sind. Dazu sollen die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit bei Planungen mit Zuständigkeit bzw. Beteiligung des Dezernates VI angemessen berücksichtigt werden. Für Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum wurde seitens des Dezernates VI der Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt" erarbeitet - eine Interpretationshilfe für eine einheitliche Umsetzung der Barrierefreiheit im Sinne des landesweit mit den Verbänden abgestimmten Leitfadens "Unbehinderte Mobilität" der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV). Dieser Arbeitsplan ist seit Anfang 2009 Grundlage der verkehrlichen Planungen zur Barrierefreiheit. Er wird in Abstimmung mit der städtischen Behindertenbeauftragten sowie den anderen Fachämtern (insbesondere dem Stadtplanungsamt und dem Grünflächenamt) kontinuierlich weiterentwickelt und bei allen durchzuführenden Maßnahmen berücksichtigt und angewendet. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Straßenraumes stellte auch im Rahmen des Pilotprojekts Nahmobilität sowie Bundesforschungsprojekts einen wichtigen Planungsgrundsatz dar. Aufgrund der zahlreichen Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen im Nordend spielte der Aspekt der taktilen Wegeführung eine besondere Rolle. In dem Zusammenhang wurde die pilothafte Anwendung der taktilen Bodenelemente erfolgreich mit Blinden und Sehbehinderten erprobt und weiterentwickelt. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Durch die konsequente Umsetzung der Standards für einen barrierefreien öffentlichen Straßenraum konnte das Thema sukzessive im Bewusstsein der verantwortlichen Planenden und Bauausführenden weiter verankert werden. Artikel 9 Zugänglichkeit Insbesondere mit dem Programm "Gehwegnasen" ist es gelungen, im Zuge von Hauptwegebeziehungen die Querbarkeit von Straßen für den Fußverkehr zu verbessern. Dabei wurden in Teilbereichen jeweils Nullabsenkungen vorgenommen, um die Benutzbarkeit mit Rollstühlen, Rollatoren usw. zu gewährleisten. Um gleichzeitig die Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte, für die ein deutlich tastbarer Bordstein sonst eine wichtige Orientierungshilfe darstellt, gewährleisten zu können, wurden die Gehwegnasen auf der Grundlage des zwischen den Fachämtern und den Interessenverbänden abgestimmten Arbeitsplans "Barrierefreiheit" für Frankfurt mit taktilen Bodenelementen ausgestattet. Dabei zeigen die Rillen an der Querungsstelle für Blinde und Sehbehinderte in Laufrichtung und vor dem Abschnitt mit Nullabsenkung quer zur Laufrichtung. Darüber hinaus erfolgt die Zuführung von der inneren Leitlinie (z. B. Hauskante, Grundstückseinfriedung als tastbare Kante) zur Querungsstelle über einen 60 cm breiten Streifen mit Noppenplatten. Standorte der Gehwegnasen im Nordend: Glauburgstraße / Humboldtstraße Glauburgstraße / Weberstraße Glauburgstraße / Gluckstraße Glauburgstraße / Lortzingstraße Schwarzburgstraße / Gluckstraße Schwarzburgstraße / Lenaustraße Schwarzburgstraße / Lortzingstraße Nordendstraße / Gluckstraße Nordendstraße / Lenaustraße Nordendstraße / Brahmsstraße Eckenheimer Landstraße / Adlerflychtstraße Eckenheimer Landstraße / Hermannstraße / Koselstraße Oeder Weg / Mittelweg Bornwiesenweg / Baustraße / Lersnerstraße Bornheimer Landstraße / Burgstraße / Elkenbachstraße Rohrbachstraße / Martin-Luther-Straße Sandweg / Thomasiusstraße Sandweg / Baumweg Eckenheimer Landstraße / Zeißelstraße Oeder Weg / Wolfsgangstraße Oeder Weg / Lersnerstraße Hermannstraße / Humboldtstraße Musikantenweg / Hegelstraße Weberstr. / Zeißelstr Weberstr. / Koselstr Merianstr. / Bäckerweg Artikel 21 Zugang zu Informationen Informationen werden auf der städtischen Website www.frankfurt.de zur Verfügung gestellt und sind überwiegend barrierefrei. Verkehrsgesellschaft Frankfurt Artikel 9 Zugänglichkeit Station Konstablerwache D-Ebene Anpassung und Ergänzung der barrierefreien Elemente an 2 Bahnsteigkanten Station Enkheim Anpassung und Ergänzung der barrierefreien Elemente an den Überwegen mit Anbindung der Fußgängerüberwege zum System Bus Dezernat VII Die dem Wortlaut der UN-BRK zugrunde liegenden Aspekte und Anregungen werden für die weiteren Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Strukturen in baulicher, visueller und akustischer Hinsicht - ungeachtet des mittlerweile recht hohen Zielerreichungsgrades in den zum Bereich des Dezernats Kultur und Wissenschaft gehörenden Einrichtungen, Betrieben und Ämtern - weiterhin angemessene Berücksichtigung finden. Für den Zeitraum seit der letzten Berichterstattung ist aus Sicht des Dezernats Kultur und Wissenschaft zu konstatieren, dass eine Steigerung und Weiterentwicklung von Möglichkeiten zur chancengleichen Partizipation an dem Gesamtangebot städtischer Kultureinrichtungen zum Selbstverständnis des Handelns gehört. Es handelt sich dabei um einen kontinuierlichen Prozess, bei dem die Optimierungspotentiale überwiegend programm- bzw. anlassbezogen bewertet und ggfs. umgesetzt werden. Dies erfolgt sukzessive durch hauseigene Planungsdispositionen, aber auch im Zusammenwirken mit zahlreichen städtischen und nichtstädtischen Akteuren sowie auch im Kontext von externen Anregungen und Initiativen. Artikel 8 Bewusstseinsbildung In allen Dezernatsbereichen besteht ein hohes Maß an Bewusstsein in Bezug auf die Zielsetzungen der BRK. Allein schon das vielfältige Spektrum an Aufgaben der Institute, Einrichtungen und Ämter, die größtenteils mit hoher Publikumsfrequenz einhergehen, ist ein Garant für Aufgeschlossenheit gegenüber Menschen mit Behinderungen. Dementsprechend leisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Kultur-, Freizeit und Wissenschaftseinrichtungen mit einem aus ihrer Aufgabenstellung erweiterten Bewusstseinsgrad einen aktiven Beitrag hinsichtlich der Umsetzung der Ziele der BRK. Zusammenfassende Stellungnahme zu Artikel 9 Zugänglichkeit Artikel 21 Zugang zu Informationen Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Artikel 30 Teilnahme am kulturellen Leben Schwerpunkte der Maßnahmen und Handlungsoptionen für dieses Themenbündel sind einerseits weiterhin die Ertüchtigung von Gebäuden, Arealen, dazugehöriger Freiflächen und sonstiger institutioneller Infrastruktur für eine barrierefreie Zugänglichkeit und Erschließung aller Funktionalbereiche und andererseits der Komplex des Zugangs zu Informationen wie auch die kontinuierliche Verbesserung der Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung und Freizeit. Wie bereits im letzten Bericht dargestellt, konnte bis auf Ausnahmen wegen Denkmalschutzes bzw. spezifischer Gebäudesubstanz der Bestand an Gebäuden, Arealen und sonstiger institutioneller Infrastruktur in ihrer Zugänglichkeit und Ausstattung barrierefrei (um)gestaltet werden. Dies gilt sowohl für die Städtischen Bühnen als auch für den Museumsbereich einschließlich Institut für Stadtgeschichte. Alle bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen der vergangenen Jahre orientierten sich an den Standards und Vorgaben einer barrierefreien Gestaltung von Gebäuden und ihrer Infrastruktur. Gleiche Anforderungen sind für die zwischenzeitlich abgeschlossenen Bauvorhaben im Zoologischen Garten zu konstatieren, wo weitere Optimierungspotentiale durch die Schaffung eines neuen barrierefreien Eingangskomplexes mit Zooshop, moderner barrierefreier Besucher-WC-Anlagen sowie einem barrierefrei zu erschließenden Bärenanlagenkomplex in dieser publikumsstarken Frankfurter Kultur- und Freizeiteinrichtung erreicht werden konnten. Auch bei anstehenden Neubau- und Sanierungsvorhaben in den übrigen zum Dezernatsbereich dazugehörenden Einrichtungen, Betrieben und Ämtern erfolgt die Planung mit dem Ziel der Sicherstellung einer barrierefreien Zugangs- und Besucherinfrastruktur. Ergänzend sei hinzugefügt, dass bei anstehenden Neubaumaßnahmen ohnehin die Vorgaben der Hessischen Bauordnung und die DIN-Normen zum Thema Barrierefreiheit berücksichtigt werden müssen. Bei anstehenden Neubauvorhaben, Bau- sowie Sanierungsmaßnahmen im Bestand erfolgt die Planungsphase in enger Abstimmung mit der städtischen Behindertenbeauftragten. Für die geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen des Jüdischen Museums gilt dies ebenso wie für die Optimierung einer Villa des Liebieg-Hauses, wo ein Aufzugseinbau vorgesehen ist. Die Neubauplanung des Historischen Museums folgt im Sinne obiger Ausführungen den gesetzlichen Vorgaben und Normen bezgl. der Barrierefreiheit. In der Spielplan- und Programmgestaltung der Kulturinstitutionen wie Oper, Schauspiel und Museen stehen langfristige Planungsphasen einer Fokussierung bzw. Präzisierung auf die BRK-Maßgaben und der Umsetzung im Wege. Dort, wo punktuelle Defizite identifiziert werden könnten, besteht die Möglichkeit, mit geeigneten Begleitmaßnahmen wie Führungen, Einführungsveranstaltungen etc. dem entgegenzuwirken. Während in den Museen und Ausstellungshäusern besondere Angebote wie Führungen, Audioguide etc. bei Wechselausstellungen eingesetzt werden können, ist ein BRK-konformes Ausstellungsdesign der Wechselausstellungen davon abhängig, welche Vorgaben seitens der entleihenden Institution gemacht werden. Im Bühnenbereich werden bundesweit erste Erfahrungen mit Audio-Guides für Blinde und Sehbehinderte gesammelt, wie etwa bei den Städtischen Bühnen Bielefeld. Dort werden auch Spezialabonnements für diesen Personenkreis und eine Livebegleitung via Kopfhörer durch die hauseigene Dramaturgie angeboten. Auch ein Vorhalten von Sitzplatzkontingenten in den ersten Reihen gehört zum dortigen Maßnahmenpaket. Die dort gewonnen Erfahrungen werden dann auch durch andere Theaterhäuser zu bewerten sein. Dezernat VIII Um die Bedeutung der UN-BRK für die Stadtgesellschaft deutlich zu machen, hat im Juli 2013 die Stabsstelle Inklusion im Dezernat VIII ihre Arbeit aufgenommen. Eine ihrer zentralen Aufgaben ist es, zur Bewusstseinsbildung im Sinne der gesellschaftlichen Inklusion, wie sie die UN-BRK fordert, beizutragen und sie fest in der Stadtgesellschaft zu verankern. Dazu sind auch dezernatsübergreifende Abstimmungen innerhalb der Verwaltung notwendig. Parallel-Strategien sind mit dem Inklusionsgedanken nicht zu vereinbaren. Für ein zielorientiertes Vorgehen erscheint die Erarbeitung eines verwaltungsinternen inklusiven Leitbildes mit konkreten Planungen sinnvoll und zweckmäßig. In Kooperation mit Ämtern und Institutionen führt die Stabsstelle bereits jetzt Veranstaltungen zum Thema Inklusion durch und bereitet eine Tagung für das Jahr 2015 vor. Im September findet auf Anregung und mit Unterstützung der Stabsstelle die Jahrestagung des Vereins für soziale und kulturelle Arbeit e.V., Berlin, in Frankfurt am Main statt unter dem Motto "Stadtteilzentren - alle(s) inklusive?! Für vielfältige Kulturen und Empowerment in Nachbarschaften". Die Übertragung von Verwaltungsdokumenten (z. B. Informationen der Verwaltung, Antragsformulare, Bescheide) in Leichte Sprache wird derzeit vorbereitet. Gleichzeitig wenden sich zunehmend Personen an die Stabsstelle, die von Ausgrenzungserfahrungen im Alltag berichten, die bisher noch nicht im Fokus der Verwaltung waren, aber dringend der Aufarbeitung bedürfen. Auch in diesen Fällen ist die Lösung des oft sehr vielschichtigen Problems nur in Zusammenarbeit mit anderen Dezernaten und Institutionen möglich. Jugend- und Sozialamt (JSA) Der Magistratsbericht B 276/12 enthält auf den Seiten 42 - 55 für das Jugend- und Sozialamt eine Fülle von bereits regelhaft praktizierten Beispielen zur Umsetzung der UN-Konvention, die weitergeführt und intensiviert werden. Ergänzend dazu wird Folgendes festgehalten: Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Grundsätzlich besteht im Jugend- und Sozialamt ein hoher Sensibilitätsgrad für die Belange von Menschen mit Behinderungen gleich welcher Art, der mit einer akzeptierenden und von Empathie getragenen Haltung einhergeht. Die Frankfurter Richtlinien und die einschlägigen Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen wurden zum Teil bereits im Sinne der UN-Konvention überprüft und umgestaltet. Eine Beteiligung der FBAG bei der Erstellung von Richtlinien findet anlassbezogen statt. Obgleich Bundesrecht (SGB I - XII) und Landesrecht (z. B. § 17 HKJGB) sowie die auf Landesebene abgeschlossenen Hessischen Rahmenvereinbarungen nicht durchgängig mit den Forderungen der UN-BRK übereinstimmen, regeln sie Art und Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen im Bereich der Jugendhilfe (SGB VIII) und sind vom Jugend- und Sozialamt zu befolgen. Mit allen Trägern der Jugendhilfe sind aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des § 8a Abs. 4 SGB VIII verbindliche Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen getroffen worden. Die Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gelten für behinderte und nichtbehinderte junge Menschen gleichermaßen. Die Träger haben auf der Grundlage dieser Vereinbarungen trägereigene Schutzkonzepte entwickelt. Zusätzlich sind die im Auftrag des Jugendhilfeausschusses unter der Federführung des JSA erarbeiteten Leitlinien Inklusion für die Arbeit mit Kindern und jungen Menschen ebenfalls verpflichtender Bestandteil aller Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. Die Erstellung von Leistungsvereinbarungen im Bereich Soziales (SGB XII) erfolgt nach einem Muster, welches individuell an die entsprechende Leistung angepasst wird. Leistungen, die durch den Träger erbracht werden, werden in der neuen Form der Leistungsvereinbarung nicht mehr in dieser selbst beschrieben, sondern diese verweist auf das aktuelle, zwischen dem JSA und dem Träger, abgestimmte Konzept. Der Inhalt der Leistungsvereinbarung beziffert die rechtlichen Grundlagen, die Art der Leistung und umfasst standardisiert auch Vorgaben zum Kinderschutz und zur Verhinderung von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt. Alle Konzepte werden grundsätzlich dahingehend überprüft, ob sie mit den Anforderungen der UN-BRK in Übereinstimmung sind. Artikel 5 Diskriminierung Schutz vor Diskriminierung ist durch ein zuverlässiges Beschwerdemanagement für Leistungsempfänger gegeben. Der Beschwerdeweg geht entweder direkt über Vorgesetzte oder schriftlich durch zum Beispiel E-Mails an zentrale Postfächer des Amtes. Alle eingehenden schriftlichen Beschwerden werden als Tagebuchvorgang mit Fristsetzung und Terminüberwachung herausgehoben bearbeitet. Für Kinder- und Jugendliche in Einrichtungen haben die Träger der Einrichtungen nach § 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII im Betriebserlaubnisverfahren geeignete Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte dem JSA vorzulegen. Diese Beteiligungs- und Beschwerdemanagementkonzepte gelten für behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche gleichermaßen und entsprechen den Anforderungen der UN-Konvention. Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Das Gender-Mainstreaming-Prinzip wird durchgängig beachtet. Grundsätzlich wird jedwede geschlechtsspezifische Bevorzugung oder Benachteiligung unterlassen. Dieser Grundsatz schließt naturgemäß Frauen mit Behinderungen ein. Artikel 7 Kinder mit Behinderungen Kinder und Jugendliche genießen die gleichen Freiheitsrechte wie Erwachsene und das JSA hat keine Befugnis, in die Freiheitsrechte von Minderjährigen einzugreifen bzw. diese zu beschränken. Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen, die ausschließlich von den Personensorgeberechtigten (Eltern) getroffen werden, bedürfen nach § 1631b BGB zusätzlich der Genehmigung des Familiengerichts. In einem gerichtlichen Verfahren werden durch die Bestellung eines Verfahrensbeistandes und der persönlichen Anhörung des minderjährigen Kindes die verfassungsmäßigen Rechte der betroffenen Kinder gewahrt. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen behinderten und nichtbehinderten Kindern. Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand in allen sie betreffenden Entscheidungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu beteiligen (§ 8 Abs. 1 SGB VIII). Die Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen im jugendhilferechtlichen Hilfeplanverfahren nach § 36 Abs. 1 SGB VIII ist ein zentrales Grundprinzip der Kinder- und Jugendhilfe. Das JSA hat durch seine Standards des Hilfeplanverfahrens sichergestellt, dass - unabhängig von einer Behinderung - neben der Beteiligung der Personensorgeberechtigten (Eltern) immer auch die betroffenen Kinder- und Jugendlichen altersentsprechend beteiligt werden. Gerade im Bereich der Leistungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wurden im Vergleich zum Magistratsbericht B 276/12 die Leistungen für Schulbegleitung zur Sicherstellung einer inklusiven Beschulung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiter ausgebaut und die Verfahren vereinfacht. Zusätzlich zu den Trägern, die bereits bisher Schulbegleiter zur Verfügung stellten, wurden aufgrund des stark gestiegenen Bedarfs mit weiteren Trägern der Jugendhilfe Leistungs- und Entgeltvereinbarungen für diese Hilfeform abgeschlossen. Nach Art. 7 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention soll bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen sein. Das "Wohl des Kindes" ist als eines der wesentlichen Strukturprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe zentraler Dreh- und Angelpunkt für das Handeln des JSA. Dabei wird nicht zwischen behinderten und nichtbehinderten Kindern unterschieden. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Um das Wissen über den Paradigmenwechsel, der durch die Inklusionsforderung der UN-BRK entstanden ist, fest im Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verankern, wird zusätzlich zu den bestehenden Fortbildungsangeboten des Personal- und Organisationsamtes derzeit im JSA intern eine Fortbildung mit Workshopelementen erarbeitet, die ab Ende des Jahres 2014 durchgeführt wird. Artikel 9 Zugänglichkeit Im Bereich des Liegenschaftsmanagements wurde im Rahmen von Umbauten und Sanierungsarbeiten in den Dienstgebäuden des Jugend- und Sozialamtes ein hohes Maß an baulicher Barrierefreiheit in allen Dienstgebäuden bereits umgesetzt. Zusätzlich wurden in den Jahren 2012 und 2013 die folgenden Baumaßnahmen durchgeführt bzw. für die Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige finanziert: Eschersheimer Landstr. 241-249 Nachrüstung der Brandmeldeanlage Sozialrathaus Gallus Nachrüstung mit Drehtürantrieben Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige, Rothschildallee 16 A Derzeit wird die Beschaffung von induktiven Höranlagen für die unterschiedlichen Dienstgebäude in Angriff genommen. Speziell für ältere Menschen und Personen mit Behinderungen gibt es seit 2007 im Rathaus für Senioren ein Beratungsangebot, das Unterstützung im Hinblick auf die jeweilige Wohnsituation bietet. Dies beinhaltet die Beratung über geeignete barrierefreie Wohnangebote im öffentlich geförderten Bereich und die Information über frei vermietbare Wohnungen. Beratung und Unterstützung wird insbesondere auch bei der barrierefreien Umgestaltung der eigenen Wohnung gegeben. Artikel 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen Um in Gefahrensituationen besonders die Belange von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen berücksichtigen zu können, wurden für alle Abteilungen des Amtes Personen benannt, die in Notfällen dafür Sorge tragen, dass alle im Hause Befindlichen, sowohl Bedienstete des Amtes als auch Klienten/innen, in Sicherheit gebracht werden. Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Bei der Überarbeitung der Leistungs-, Prüf- und Vergütungsvereinbarungen im Sinne der UN-Konvention wird in erster Linie auf den inhaltlich wichtigsten Teil des Vertragswesens fokussiert, das ist das Konzept der Leistungserbringung, das das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft sicherstellen muss. Die Konzepte werden sukzessive neu gestaltet und an die Anforderungen der BRK angepasst. Dieser Prozess erfolgt in Kooperation mit den Leistungsanbietern. Die Autonomie der Menschen mit Behinderung wird dadurch umgesetzt, dass bei der Ausgestaltung der Leistungserbringung der Betroffene selbst im Bereich der Pflege bzw. der Eingliederungshilfe Selbstbestimmungsrechte wahrnehmen kann. Diesem Ziel dienen z.B. Modelle der selbstorganisierten Pflege bzw. die Leistungserbringung in Form des persönlichen Budgets. Zum letztgenannten Thema wurden im Fachbereich Soziales alle Mitarbeitenden mittlerweile durchgängig geschult. Artikel 20 Persönliche Mobilität Um die persönliche Mobilität für Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen zu garantieren, trägt das JSA Frankfurt am Main seit Jahren im Rahmen einer freiwilligen Leistung die Kosten des Beförderungsdienstes. Zur Konsolidierung des städtischen Haushalts wurde der Zugang zu den Leistungen des Beförderungsdienstes zum 01.01.2014 modifiziert. Die Mittel für das pauschale Guthabenkonto wurden begrenzt. Für den übersteigenden Bedarf stehen nunmehr Leistungen aus Pflichtmitteln zur Verfügung. Der Magistrat erhebt die Auswirkungen der Veränderung unter anderem durch eine Befragung der Betroffenen und wird im Laufe des Jahres 2014 unaufgefordert im Sozialausschuss über die Erkenntnisse aus dieser Befragung berichten. Artikel 21 Zugang zu Informationen Für alle öffentlichen Publikationen wird Barrierefreiheit dadurch hergestellt, dass Informationen in einer Weise angeboten werden, mit der ein möglichst großer Personenkreis mit und ohne Behinderungen erreicht wird. Elektronische Informationen in Word- oder PDF-Formaten werden vor jeder Veröffentlichung barrierefrei überarbeitet. Broschüren, Faltblätter, Informationsschriften sind so gestaltet, dass sie auch für Menschen mit Sinnesbehinderungen zugänglich sind bzw. zur Verfügung stehen. Wichtigste Informationsinhalte von Faltblättern und Informationsschriften stehen auch in Braille-Schrift zur Verfügung. Alle für Seniorinnen und Senioren interessanten Termine, Aktuelles und viele Informationen sind auf der barrierefrei gestalteten Internetseite www.aelterwerden-in-frankfurt.de zu finden. Die Senioren Zeitschrift ist im Internet ebenfalls barrierefrei gestaltet, kann aber auch in gedruckter Form oder als Hör-CD bezogen werden. Um den Zugang zu Informationen für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen, beteiligt sich das JSA auch an der Neugestaltung der Veröffentlichungen unter frankfurt.de. Barrierefreiheit und Leichte Sprache werden hier kontinuierlich thematisiert. Die im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung, B 276 vom 22.06.2012, verfassten Angaben zum Beratungsangebot des Versicherungsamtes sind nicht mehr zutreffend (vgl. Ziffer 7.1, Artikel 21, Seite 51, 4. Absatz): Weder führt das Versicherungsamt spezielle Informationsveranstaltungen für blinde und gehörlose Menschen durch, noch werden gleichartige Veranstaltungen in Krankenhäusern, für Schwerbehindertenvertretungen städtischer Ämter und Betriebe und bei privaten Arbeitgebern angeboten. Die offiziell seit Anfang 2013 dokumentierte Prioritätenfestlegung im Versicherungsamt sowie die seitens der Fachbereichs- und Amtsleitung erwünschte Standardabsenkung in der Aufgabenerfüllung bildet hierfür bis heute eine weiterhin gültige Grundlage. Gleichwohl erteilt das Versicherungsamt im Rahmen seiner gesetzlich gestellten Aufgaben, insbesondere auch für behinderte Menschen, individuelle Auskünfte und Informationen in Angelegenheiten der Sozialversicherung. Die hierfür zur Verfügung stehenden baulichen Gegebenheiten und Räumlichkeiten in der Sandgasse 6 sind für Menschen mit körperlichen Behinderungen nahezu barrierefrei. Artikel 25 Gesundheit Im barrierefrei zugänglichen Multifunktionsraum des Rathauses für Senioren finden regelmäßige Sprechstunden zu den Themen Hör-, Seh- und Gedächtnisverlust im Alter statt. Ansprechpartner sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung für Blinde und Sehbehinderte, des Deutschen Schwerhörigenbundes und der Alzheimer Gesellschaft Frankfurt. Für Kinder mit Behinderung werden bedarfsgerechte Angebote im Rahmen der bestehenden Gremien wie "Frankfurter Runde" (Frühförderung), AG Herausforderndes Verhalten (Schulassistenz), AG Autismus an der Schule für Kranke laufend überprüft und neu ausgerichtet, um eine verbesserte und optimierte Versorgung sicherzustellen. Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport Über inklusive Freizeitangebote wurde im Bericht 276/12 ausführlich berichtet. Die Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport für alle Frankfurterinnen und Frankfurter mit und ohne Behinderungen wird durch ein breites Spektrum an Tagesfahrten und Freizeitangeboten für alle Altersgruppen gewährleistet. Diese Angebote werden anlassbezogen ergänzt und weiter ausgebaut. Die einschlägige Frankfurter Richtlinie zum § 54 SGB XII Buchstabe I (Freizeitfahrten im Rahmen der Eingliederungshilfe/ Ferienintensivbetreuung) wird derzeit im genannten Sinn überarbeitet. Die von der Leitstelle Älterwerden organisierten Aktivitäten werden ab Herbst diesen Jahres auch Seniorinnen und Senioren mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) offenstehen. Zusammenfassende Stellungnahme des Jugend- und Sozialamtes: Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Jugend- und Sozialamt an der Umsetzung der vielfältigen Vorhaben zur Erfüllung der Forderungen der UN-BRK kontinuierlich weitergearbeitet wird, da noch nicht alles Erforderliche und Wünschenswerte realisiert werden konnte. Es wurde in den letzten Jahren deutlich, dass das Amt einer langfristigen Agenda folgen muss. Sowohl durch das Dezernat als auch vom Jugend- und Sozialamt selbst, wird über die Kommunalen Spitzenverbände verstärkt darauf hingewirkt werden, dass die Bundes- und Landesgesetzgebung, nachdrücklicher als bisher verfolgt, Vorschriften in Einklang mit der UN-Konvention zu bringen. Das gilt etwa für den Mehrkostenvorbehalt im SGB XII wie auch für die Ertüchtigung des Regelschul- und des Jugendhilfesystems für die Aufnahme aller Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Behinderung(sform). Momentan beschränken sich die aktuellen Bemühungen des Gesetzgebers auf das Ziel, ein Bundesleistungsgesetz zu schaffen, das eine Grundlage bietet, um gesetzliche Lücken und Widersprüche in Bezug auf die Umsetzung der BRK zu schließen. Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Über die im Magistratsbericht B 276/12 bereits beschriebenen Maßnahmen hinaus, setzt die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die in den seit Februar 2013 vorliegenden "Leitlinien Inklusion für die Arbeit mit Kindern und jungen Menschen" dargestellten Grundsätze und Forderungen um. Standesamt Die Standesamtsbezirke Mitte (Bethmannstraße 3) und Höchst (Seilerbahn 2) sowie die Abteilung Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und Namensänderung in der Rottweiler Straße 18 sind barrierefrei erreichbar. Im Standesamtsbezirk Höchst findet seit Februar 2012 die Außensanierung des Gebäudes statt. Während der Bauarbeiten ist das Amtsgebäude nicht barrierefrei. Die Trauungen werden im 1. O.G. des Bolongaropalastes durchgeführt, der ebenfalls nicht barrierefrei ist. Die Trausäle im Römer, MAINTOWER, Palmengarten, Nikolauskapelle sind barrierefrei. Der Trausaal im Seckbacher Rathaus ist nicht barrierefrei erreichbar. Bereits seit dem Jahr 2004 wird der Einsatz von Dolmetschern für gehörlose Bürgerinnen und Bürger finanziell vom Standesamt übernommen. Dezernat IX Sportamt Das Sportamt hat im Juli 2013 den Magistratsbericht B 353 vorgelegt, in dem unter Bezug auf die UN-BRK, die Aktivitäten und Bestrebungen im Sinne der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Sportbereich ausführlich dargestellt werden. Einbezogen war hierbei auch die BäderBetriebe Frankfurt GmbH, die einen Abschnitt über die städtischen Schwimmbäder zugeliefert hat; außerdem wurden in den Bericht Beiträge von der Saalbau Betriebs GmbH und vom städtischen Schulamt im Hinblick auf die Barrierefreiheit von deren für Sport nutzbaren Räumlichkeiten eingearbeitet. Die Inhalte des B 353 sind, was das Sportamt betrifft, weiterhin zutreffend, nur in einzelnen Punkten besteht Ergänzungsbedarf (s.u.). Insofern wird auf den B 353/2013 verwiesen, um umfangreiche Wiederholungen in der städtischen Berichterstattung zu vermeiden. Die Baumaßnahmen auf Sportstätten mit dem Ziel, Barrieren abzubauen (Ergänzung zum Teil C von B 353, Bezug: Artikel 9, Zugänglichkeit) sind in den folgenden Tabellen ersichtlich. Hallen Eissporthalle Frankfurt, Am Bornheimer Hang 4 Einbau eines Aufzugs Walter-Richter-Halle, Schäfflestraße 20 Sanierung Duschanlagen/Einbau Behindertentoilette Rampe Haupteingang Turnhalle Sport- und Freizeitzentrum, Kalbach Am Martinszehnten 2 Rampe; 3 Behindertenparkplätze an der Leichtathletikhalle Sportanlagen Sportanlage Ackermannwiese: Herxheimer Straße 8 Im neuen Funktionsgebäude wird ein behindertengerechtes WC eingebaut Sportanlage Brentano: Ludwig-Landmannstraße 350 Neubau eines Umkleidegebäudes mit Vereinsräumen. Erschließung des 1.OG und des Bestandsgebäudes mit Tribüne durch einen Plattenformlift Ergänzungen (aktueller Sachstand) zum Teil A von B 353 (Bezug: Artikel 30, Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport) - Förderung: Die Fördermaßnahmen für Sportvereine mit Angeboten von und für Menschen mit Behinderungen wurden 2013 und werden auch 2014 fortgesetzt. Möglichkeiten zur Verstärkung von Projektförderungen über das bestehende Niveau hinaus werden aufgrund der Haushaltslage derzeit nicht gesehen. - Sportangebote: Sportvereine werden weiterhin im Sinne der UN-BRK ermutigt, ihre Sportangebote als offen für Menschen mit Behinderungen zu verstehen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und integrative Angebote auszubauen. Die von den Vereinen gemeldeten Sportangebote werden weiterhin mit entsprechender Zielgruppenbezeichnung unter www.frankfurt.de/sportvereine gezeigt. - Sport für Menschen mit Demenz: Das Projekt "Bewegung für Menschen mit Demenz" wird auch 2014 fortgesetzt und gefördert: Sportvereine sollen verstärkt dazu ermutigt und befähigt werden, Sport- und Bewegungsangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen aufzubauen. 2013 wurden zwei weitere Bewegungsgruppen für Menschen mit Demenz ins Leben gerufen (beim TV Sindlingen und beim TV Seckbach). Für das Netzwerkprojekt "Aktiv-bis-100", dem "Bewegung für Menschen mit Demenz" als Projektzweig angehört, hat der Turngau Frankfurt e.V. Mitte des Jahres 2013 die Projektträgerschaft vom Deutschen Turner-Bund übernommen. Das Projekt ist insofern dem Pilotstatus" entwachsen und hat Wurzeln im Frankfurter Sport ausgebildet. Im Juni 2014 hat im Projektzweig "Bewegung für Menschen mit Demenz" eine weitere Informations- und Motivationsveranstaltung für Sportvereine sowie am 25.09.2014 eine weitere Fortbildung für Übungsleiter/innen stattgefunden. Ziel ist die Gründung neuer Bewegungsgruppen für Menschen mit Demenz in weiteren Stadtteilen. Aufgrund der besonderen Betreuungserfordernisse sind diese Bewegungsgruppen mit erheblichem Aufwand für die Sportvereine verbunden, der ohne die Unterstützung des Projekts aus städtischen Mitteln nicht geleistet werden könnte. Die weitere Zukunft des Projekts hängt insofern auch von der entsprechenden Verfügbarkeit von Sportfördermitteln ab. Ergänzung zum Teil B (Bezug: Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport): Die Rollstuhlbasketball-EM hat 2013 wie geplant stattgefunden. Der Veranstalter, der Deutsche Rollstuhlsportverband e.V., war sehr zufrieden mit dem Verlauf, dem Austragungsort und der geleisteten Unterstützung. Zusätzliche Ergänzung: Artikel 21 Zugang zu Informationen: Die vierteljährliche Veröffentlichung des Sportamtes Frankfurter-Sport-News wird auf www.frankfurt.de unter Berücksichtigung der auf der städtischen Internetpräsenz geltenden Bestimmungen für Barrierefreiheit gezeigt. BäderBetriebe Frankfurt GmbH: Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen: Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) ist stets darauf bedacht, Behinderte nicht zu benachteiligen. Dies gilt selbstverständlich in den dreizehn Frankfurter Bädern im Kundenkontakt genauso wie für die Beschäftigten der BBF. Als besonderes Vertretungsorgan für behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fungiert die vom entsprechenden Personenkreis gewählte Schwerbehindertenvertretung. Zum Stichtag 31.12.2013 waren innerhalb der 199 Beschäftigte zählenden Belegschaft 14 Schwerbehinderte vertreten. Artikel 6 Frauen mit Behinderung: Die BBF setzt die Gleichbehandlung von Frau und Mann auf allen Ebenen um. Eine geschlechterspezifisch unterschiedliche Behandlung von Menschen mit Behinderung erfolgt nicht. Artikel 7 Kinder mit Behinderungen: Es wird versucht, die von der BBF unterbreiteten Angebote so zu gestalten, dass behinderte und nichtbehinderte Kinder gleichermaßen daran teilhaben können. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Qualifizierungsmaßnahmen des Personals wird Wert darauf gelegt, dass bei Schulungen im Bereich Kundenkontakt immer wieder auch der angemessene Umgang mit Kunden mit Behinderungen thematisiert wird. Artikel 9 Zugänglichkeit Für die Frankfurter Schwimmstätten besteht die Vorgabe, einen barrierefreien Zugang so optimal wie möglich zu gewährleisten. So wurde im Brentanobad der Weg von der Autokasse zu den Umkleidekabinen befestigt und ist damit rollstuhlgeeignet. Die entsprechenden Kategorisierungen der Bäder sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Bäder in Frankfurt am Main Bad Typ Adresse ohne Barrieren für Menschen im Rollstuhl weitgehend barrierefrei unter erschwerten Bedingungen zugänglich eingeschränkt rollstuhlgerecht Rebstockbad Erlebnisbad Zum Rebstockbad 7 x x Titus Thermen Erlebnisbad Walter-Möller-Platz 2 x x Panoramabad Erlebnisbad Inheidenerstraße 60 x x HB Höchst Hallenbad Melchiorstraße 21 x Riedbad Bergen- Enkheim Hallen-/Freibad Fritz-Schubert-Ring 2 x x Textorbad Hallenbad Textorstraße 42 x x Brentanobad Freibad Rödelheimer Parkweg x Freibad Eschersheim Freibad Alexander-Riese-Weg 2 x x Freibad Hausen Freibad Ludwig-Landmann-Straße 341 x x Freibad Nieder-Eschbach Freibad Heinrich-Becker-Straße 22 x Silobad Freibad Hunsrückstr. 100 x x Stadionbad Freibad Mörfelder Ldstr. 362 x Legende: Weißer Rollstuhl auf blauem Grund: ohne Barrieren für Menschen im Rollstuhl Aufzug mit Türbreite größer oder gleich 90 cm / Größe / Fahrkabine größer oder gleich 110 x 140 cm / höchstes Bedienelement 110 cm Zugang niveaugleich / Rampe / Schwelle = 3 cm Blauer Rollstuhl auf weißem Grund: weitgehend barrierefrei Türbreite größer oder gleich 80 cm Aufzug mit Türbreite größer oder gleich 80 cm / Fahrkabine größer oder gleich 110 x 130 cm / kein Bedienelement höher als 140 cm Zugang niveaugleich / Rampe / Schwelle kleiner oder gleich 3 cm Weißer Rollstuhl mit stehender Person auf blauem Grund: unter bestimmten Bedingungen zugänglich Türbreite größer oder gleich 70 cm Aufzug mit Türbreite größer oder gleich 70 cm / Fahrkabine größer oder gleich 70 x 110 cm / kein Bedienelement höher als 140 cm Zugang über eine Stufe / Rampe Blauer Rollstuhl mit stehender Person auf weißem Grund: unter erschwerten Bedingungen zugänglich Türbreite größer oder gleich 60 cm Aufzug mit Türbreite größer oder gleich 60 cm / Fahrkabine größer oder gleich 60 x 110 cm / kein Bedienelement höher als 140 cm Zugang über mehrere Stufen / Rampe Weißer Rollstuhl auf blauem Grund mit Aufschrift WC: rollstuhlgerecht Türbreite größer oder gleich 90 cm Platz neben WC größer oder gleich 95 cm Fläche vor dem WC größer oder gleich 150 cm kein Bedienelement höher als 110 cm Höhe WC 46 - 50 cm, stufenlos erreichbar, Blauer Rollstuhl auf weißem Grund mit stehender Person mit Aufschrift WC: eingeschränkt rollstuhlgerecht Als Behinderten-WC ausgewiesen, entspricht aber nicht der DIN (18024) Im Rahmen des zum Relaunch vorgesehenen Internetauftritts der BBF wird angestrebt, die Kriterien zur Bereitstellung von Informationen in barrierefreier Form so weit als möglich zu beachten. Artikel 29 Förderung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben Die BBF bietet diverse Programme an, für die auch die besonderen Förderungsmodalitäten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gelten. Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH: Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Notwendige Vorkehrungen, wie beispielsweise ein barrierefreier Zugang, wurden getroffen und ermöglichen auch behinderten Menschen mit der Wirtschaftsförderung in Kontakt zu treten und damit ihre Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über Ziele der BRK informiert. Artikel 9 Zugänglichkeit Im Dienstgebäude Hanauer Landstraße 126-128 gibt es keine Beschilderung in Brailleschrift oder eine akustische Mitteilung in den Aufzügen. Die Möglichkeit, einen Gebärdensprachdolmetscher hinzuzuziehen, ist in der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bekannt und möglich. Das Gebäude ist für Rollstuhlfahrende problemlos erreichbar (elektr. Türöffner, Rampe, Fahrstühle). Artikel 21 Zugang zu Informationen Veröffentlichungen werden so weitgehend wie möglich barrierefrei ins Internet gestellt. Dies ist bei Nutzung externer Quellen nicht immer möglich. Artikel 29 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben Sofern Belange der BRK tangiert sind, wird bei Vorlagen an die städtischen Körperschaften auf den Stand der Umsetzung bzw. das Bestehen von Umsetzungshindernissen eingegangen. Branddirektion: Seit dem letzten Bericht wurden keine neuen Maßnahmen hinsichtlich der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen angestoßen. Neue Planungen und Projekte zur Schaffung der Barrierefreiheit bestehen derzeit nicht. Die Branddirektion führt jedoch weiterhin jährlich eine Vielzahl von Maßnahmen zur Brandschutzaufklärung einschließlich Rettungsübungen durch, in welche behinderte Menschen in Betrieben, Schulen und Kindergärten integriert sind. Die in unserer Stellungnahme aus dem Jahr 2012 angekündigten Brandschutz- und Einsatzübungen in zwei Behinderteneinrichtungen wurden durchgeführt. Auch diese Maßnahme wird jährlich in wechselnden Einrichtungen wiederholt. Weiterhin werden durch die Branddirektion bei internen und externen Fortbildungsveranstaltungen themenbezogene Schulungen abgehalten. Wir verweisen nochmals auf die in ganz Hessen mögliche Nutzung eines Fax-Notrufs für sprach- und hörbehinderte Menschen. An der Entwicklung einer Notruf-App ist die Branddirektion beratend beteiligt. Der offizielle Start dieser kostenlosen App ist noch für das Jahr 2014 vorgesehen. Dezernat X Drogenreferat Kooperationspartner des Drogenreferates sind die Träger der Drogenhilfe in Frankfurt am Main. Diese sind als Träger der freien Wohlfahrtspflege der Umsetzung der BRK verpflichtet. Bei der Klientel der Drogenhilfe handelt es sich um seelisch behinderte Menschen, beziehungsweise Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind (vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX). Angebote der Drogenhilfe sind somit auch als Leistung i.S.d. §§ 53 ff SGB XII zu verstehen. Im Rahmen der Möglichkeiten der Drogenhilfe werden die Forderungen der BRK bereits jetzt in der Arbeit berücksichtigt. Kooperationsmodelle sollen entwickelt werden. Gesundheitsamt Das Gesundheitsamt ist Anlaufstelle für das unterschiedlichste Publikum, selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderung. Daher sehen wir ein zielstrebiges und strukturiertes Vorgehen bei der Inklusion als wichtig an. Zumal es sich hier nicht um "neu geschaffenes Recht", sondern die Umsetzung ganz selbstverständlicher Rechte jedes Einzelnen handelt. Im Gesundheitsamt ist dieser Betrachtungswinkel mittlerweile so routiniert, dass z.B. bei baulichen Maßnahmen neben der eigenen Expertise, schon sehr früh im Planungsprozess die Schwerbehindertenvertretung wie auch die Arbeitsmedizin und der Sicherheitsschutz mit ihrem Knowhow eingebunden werden. Damit sind von fachkundiger Seite Aspekte der UN-Konvention eingebracht. Die Einführung von kurz-, mittel- und langfristigen Zielen befürworten wir, da es hierdurch zu einer "Verbindlichkeit" kommt, die die Inklusion noch forcierter voranschreiten lässt und zu einem Selbstverständnis im täglichen Handeln führt. Wichtig ist hierbei, dass die Ziele klar und deutlich formuliert sind - unter Berücksichtigung städtischer Vorgaben, Machbarkeit und knapper (werdender) Budgets. Aufgrund der Vielschichtigkeit und breit gefächerten Formulierungen in der Behindertenrechtskonvention ist die Umsetzung in vielen Teilen offen und bedarf der Konkretisierung. Bei der Umsetzung, z.B. im Rahmen der Optimierung des Wegeleitsystems, orientierte sich das Gesundheitsamt an den DIN-Normen. Aber immer mit dem Unsicherheitsfaktor "Reicht das aus?/Ist die Norm damit erfüllt?, da es bislang keine klaren Vorgaben bzw. festgelegten Mindeststandards gibt. Im Sinne eines einheitlichen Handelns der Stadtverwaltung, auch in die Richtung gehend, dass sich die Bürgerinnen und Bürger z. B. darauf verlassen können, dass in allen öffentlichen Gebäuden dieser Stadtverwaltung ein Mindeststandard vorliegt (z.B. alle Stellen sind mit dem Rollstuhl zu erreichen), ist die Einführung von Standards sinnvoll. Gerade für Baumaßnahmen wird ein Frankfurter Aktionsplan mit verbindlichen Richtlinien, Ausschreibungskriterien, Leitfäden etc. zu Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als sinnvoll erachtet, da oftmals "nach oben alles offen ist", d.h., es eine Vielzahl von Maßnahmen gibt, die für die Umsetzung der Barrierefreiheit denkbar wären. Dies ist z.B. bei der Gestaltung von Evakuierungsmaßnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen der Fall. Hier sind z.B. in der Brandschutzordnung entsprechende Regelungen zu treffen. Ebenso wird bei der Raumverteilung darauf geachtet, dass mobilitätseingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst ebenerdig in der Nähe von Notausgängen ein Büro erhalten. Auch hier stellt sich wieder die Frage: Ist die UN-Konvention hinsichtlich Artikel 11 damit erfüllt oder sind weitergehende Maßnahmen erforderlich? Da aber generell nicht geregelt ist, wie weit hier die Bemühungen der Ämter mindestens gehen sollen, kommen an dieser Stelle persönliche Einschätzungen zum Tragen. Das führt dazu, dass in allen Dienstgebäuden unterschiedlich gehandelt wird. Durch die Schaffung von Mindeststandards kann dies minimiert werden, sodass für alle mobilitätseingeschränkte Personen Klarheit herrscht. Für das alltägliche Arbeiten in den Ämtern, bei dem konkrete Entscheidungen getroffen werden müssen, würde das zu einer erheblich besseren Umsetzung der UN-Konvention und Zeitersparnissen beitragen. Der Verweis auf das Positionspapier der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft ist hier wenig hilfreich. Die in dem Positionspapier genannten Maßnahmen sind - ähnlich wie die UN-Konvention - sehr unkonkret. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel hat das Gesundheitsamt generell darauf hingewirkt, dass Zugangshindernisse und -barrieren konsequent abgebaut wurden. Das Dienstleistungsangebot des Gesundheitsamts kann barrierefrei, auch von Menschen mit Behinderung, uneingeschränkt genutzt werden. Speziell zu Artikel 25 Gesundheit Das Gesundheitsamt fördert das Projekt der Mobilen Kinderkrankenpflege des Diakonischen Werks. Diese Förderung konzentriert sich auf behinderte und chronisch kranke Kinder. Damit wird eine häusliche fachspezifische Kinderkrankenpflege sichergestellt, die keine Krankenkassenleistung darstellt. Grünflächenamt Das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt arbeitet seit Jahren mit den geltenden Normen zur Barrierefreiheit. Allen Architekten- und Ingenieurverträgen des Grünflächenamtes liegen die DIN-Normen 18024-1 und 18024-2 "Barrierefreies Bauen" zugrunde. Bei jedem Neubau und jeder Erneuerung oder Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Grünflächen (z. B. Parkanlagen, Friedhöfe, Schulhöfe, Spielplätze) rückt das Thema in den Fokus und wird schrittweise in der gesamten Stadt konsequent umgesetzt. Bei Spielplätzen wird besonders darauf geachtet, dass integrative Spielgeräte geplant werden bzw. bei einzelnen Spielplätzen ein besonderer Ausstattungsschwerpunkt auf integrativen Spielgeräten liegt (z. B. Waldspielpark Schwanheim). So wurden im Jahr 2013 beispielsweise der Hafenpark und der neue Wasserspielplatz im Volksparkt Niddatal behindertengerecht gestaltet. Auf dem Friedhof Höchst wurde das Drehtor am Eingang behindertengerecht umgebaut. Neue Internetseiten und Informationsmaterial des Grünflächenamtes (Flyer, Formulare, pdf-Dateien zum Download etc.) werden standardmäßig barrierefrei entwickelt. Vorhandene Dokumente werden sukzessive barrierefrei umgestaltet. Innerhalb des Grünflächenamtes vertreten zwei Schwerbehindertenvertreter die Belange und Interessen der Beschäftigten. Das Grünflächenamt engagiert sich seit 2005 im Programm "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt". Die Koordinierung und Federführung für alle städtischen Ämter liegt beim Dezernat VIII. Wo es sinnvoll und erforderlich ist, werden projektspezifisch ämterübergreifende Planungsrunden veranstaltet bzw. die jeweiligen Nutzergruppen frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen (z. B. bei Workshops oder Online-Befragungen) und deren Belange berücksichtigt. In Detailfragen wird die Schwerbehindertenvertretung der Stadt hinzugezogen und um Zustimmung zur Planung gebeten. Der Arbeitskreis "Barrierefreie Stadt" unter Federführung des Stadtplanungsamtes hat eine Leitlinie zur barrierefreien Planung im Außenraum erarbeitet, bei der das Grünflächenamt beteiligt war. Friedhof Sindlingen behindertengerechter Umbau der WC-Anlage Spielplatz Wörthspitze Ausstattung des Spielplatzes mit behindertengerechten Spielgeräten Nach Meinung des Grünflächenamtes sollten ämterübergreifende Arbeitsgruppen nur zu abgegrenzten Themenschwerpunkten gebildet werden. Für eine Dauereinrichtung einer solchen Arbeitsgruppe besteht unseres Erachtens kein Bedarf, da die projektbezogene bilaterale Arbeitsweise in der Regel ausreichend ist. Palmengarten Artikel 9 Zugänglichkeit Palmengarten, Gesellschaftshaus Anbringung eines behindertengerechten Handlaufs Klinikum Frankfurt Höchst GmbH Das Klinikum Frankfurt Höchst hat bereits vor Jahren Maßnahmen im Rahmen der UN-Konventionen für Menschen mit Behinderung unter Vorgaben des Dezernates Umwelt und Gesundheit umgesetzt. Darüber hinaus ist das Klinikum Frankfurt Höchst weiterhin daran interessiert, das Klinikum sowohl für MitarbeiterInnen und PatientInnen behindertengerecht zu gestalten. Auch der Neubau wird auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Im Einzelnen bedeutet dies: Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Im Klinikum Frankfurt Höchst werden die bestehenden Verwaltungsvorschriften/Leitlinien/Praktiken der Stadt Frankfurt am Main entsprechend den Vorgaben der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Schon aufgrund der besonderen Situation eines Krankenhauses, finden keine Diskriminierungen von Behinderungen statt. Patient/innen werden aufgrund des Schweregrades ihrer Erkrankung entsprechend behandelt. Alle Räumlichkeiten sind behindertengerecht zu erreichen. Notwendige öffentliche Räumlichkeiten (Raum der Stille, Wartebereiche, Toiletten) sind ebenfalls weitgehend behindertengerecht ausgestattet. Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Sowohl die Frauenbeauftragte als auch die Schwerbehindertenbeauftragte unterstützen die Geschäftsführung bei der Umsetzung der UN-Konventionen und tragen mit dazu bei, dass Frauen mit Behinderung im Klinikum Frankfurt Höchst weder wegen ihrer Behinderung noch wegen ihres Geschlechtes benachteiligt werden. Durch die Arbeit der Schwerbehindertenbeauftragten wird im Klinikum Frankfurt Höchst die Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung angestrebt. Hierbei findet sowohl die Einhaltung bestehender Verwaltungsvorschriften, als auch die Ausarbeitung und Umsetzung der Rechtsvorschriften für die behinderten Beschäftigten des Klinikums statt. Aufgabe der Schwerbehindertenbeauftragten ist es, eine Diskriminierung der behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden bzw. im Rahmen der Richtlinien der Stadt Frankfurt am Main eine bevorzugte Behandlung sicherzustellen. Im Rahmen dieser Förderung ermöglicht das Klinikum Frankfurt Höchst seinen MitarbeiterInnen die Teilnahme an allen betrieblichen Aktivitäten durch die Sicherstellung jeglicher Unterstützung. Hierzu gehören z. B. bei Betriebsversammlungen die Stellung von Gebärdendolmetschern sowie die Sicherstellung der Integration der MitarbeiterInnen in das Arbeitsleben durch die zur Verfügungsstellung von Hilfsmitteln wie Blindentelefonen, Speziallesebrillen, behindertengerechter Einrichtung der Büros etc. Artikel 7 Kinder mit Behinderung Die Betreuung behinderter Kinder im Rahmen des Sozialpädagogischen Zentrums und der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin findet auf sehr hohem Niveau und mit hoher Professionalität statt. Hier sind alle Räumlichkeiten, Strukturen und die Mitarbeiter/Innen auf behinderte Kinder ausgerichtet. Artikel 9 Zugänglichkeit Alle Räumlichkeiten des Klinikums sind ebenerdig oder über Aufzüge problemlos zu erreichen. Eine Beschilderung/Wegweisung in Blindenschrift ist nicht vorhanden. Ein Teil der Türen sind mit automatischen Türöffnern versehen. Die Anzahl der automatisch öffnenden Türen wird sukzessive erhöht. Die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH gestaltet alle Außenbereiche z. B. Grünflächen nicht nur behindertengerecht, sondern gewährleistet auch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel der Bevölkerung vor Ort ein ansprechendes Ambiente und Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Durch die behindertengerechte Gestaltung der Gebäude und Außenanlagen können sowohl Behinderte als auch Nichtbehinderte dieses Angebot in Anspruch nehmen. Artikel 21 Zugang zu Informationen Die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH hat ihren Internetauftritt barrierearm gestaltet, sodass sich alle Interessierten Zugriff auf die wichtigsten Informationen verschaffen können. Innerhalb der Gebäude des Klinikums sind alle Informationsstellen ebenfalls sowohl für behinderte als auch nicht behinderte Mitbürger/innen problemlos zu erreichen. Der Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird somit vom Klinikum Frankfurt Höchst mitgetragen und soweit möglich umgesetzt. Dezernat XI Amt für multikulturelle Angelegenheiten Artikel 9 Zugänglichkeit Das Dezernat XI - Integration - nutzt seit 2006 Büroräume einer durch das Liegenschaftsamt angemieteten Immobilie in der Lange Straße 25-27. Die Büroflächen des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten (15) sowie der Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung der Stadt Frankfurt am Main - KAV (15A) sind bereits barrierefrei. Der Aufzug zu allen Geschossen verfügt bereits über taktile Elemente in Blindenschrift auf der Bedienleiste. Ein zusätzliches Bedienungselement wurde auf der erforderlichen Höhe einer/eines Rollstuhlfahrerin/Rollstuhlfahrers angebracht. Die WC-Anlagen sind bereits behindertenfreundlich ausgestattet. Im Erdgeschoss befindet sich eine barrierefreie WC-Anlage. Das Dezernat XI - Integration - ist im Hinblick auf notwendig gewordene Bauunterhaltungsmaßnahmen in der Liegenschaft seit März 2014 bemüht, die Barrierefreiheit zu verbessern. Geplant sind geschlechtergetrennte, barrierefreie WC-Anlagen im Erdgeschoss, die sich an Gemeinschaftsräume anschließen, die barrierefrei zugänglich und öffentlich durch die Stadtgesellschaft (Migrantenvereine, Institutionen, Kooperationspartner etc.) nutzbar sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 24.11.2004, E 228 Antrag vom 09.10.2009, NR 1583 Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 276 Bericht des Magistrats vom 09.12.2016, B 326 Antrag vom 24.02.2018, OF 540/1 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2891 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.10.2014 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Kenntnis als Zwischenbericht) 22. Sitzung der KAV am 03.11.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 04.11.2014, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 04.11.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 04.11.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 06.11.2014, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 07.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 10.11.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 11.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 401 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. 37. Sitzung des OBR 3 am 11.12.2014, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.01.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 401 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5589, 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2015 Aktenzeichen: 51

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