Meine Nachbarschaft: Hermannstraße
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Vorlagen
Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7036 entstanden aus Vorlage: OF 890/3 vom 13.05.2025 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die preiswerten Mietverhältnisse in den Wohnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße auch in Zukunft zu erhalten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die VBL auffordern kann, den Mieter/innen einen Nachtrag im Mietvertrag anzubieten, mit dem Eigenbedarfskündigungen des Mietverhältnisses durch einen neuen privaten Käufer ausgeschlossen werden. Begründung: Wohnraum im Nordend ist knapp und teuer. Vor allem lange bestehende Mietverträge sind bei Vermietern unbeliebt, weil die Mieten noch einigermaßen erschwinglich sind. Zurzeit ist vermehrt zu beobachten, dass gerade Häuser mit alteingesessenen Mieter/innen Gegenstand von Spekulation werden. Im Fall der Wohnungen der VBL - einer Anstalt des öffentlichen Rechts - sollte daher der Verkauf mit Unterstützung der Stadt und allen ihr politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln so transparent und sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1423 Beratung im Ortsbeirat: 3
Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9
Antrag vom 11.05.2025, OF 1012/9 Betreff: Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Sinaipark ein Spielmobil aufzustellen. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks 9 sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz des Spielmobils mit bis zu 1.000 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder im Sinaipark bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1012/9 wurde zurückgezogen.
Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7036 entstanden aus Vorlage: OF 890/3 vom 13.05.2025 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die preiswerten Mietverhältnisse in den Wohnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße auch in Zukunft zu erhalten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die VBL auffordern kann, den Mieter/innen einen Nachtrag im Mietvertrag anzubieten, mit dem Eigenbedarfskündigungen des Mietverhältnisses durch einen neuen privaten Käufer ausgeschlossen werden. Begründung: Wohnraum im Nordend ist knapp und teuer. Vor allem lange bestehende Mietverträge sind bei Vermietern unbeliebt, weil die Mieten noch einigermaßen erschwinglich sind. Zurzeit ist vermehrt zu beobachten, dass gerade Häuser mit alteingesessenen Mieter/innen Gegenstand von Spekulation werden. Im Fall der Wohnungen der VBL - einer Anstalt des öffentlichen Rechts - sollte daher der Verkauf mit Unterstützung der Stadt und allen ihr politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln so transparent und sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1423 Beratung im Ortsbeirat: 3
Umgestaltung Oeder Weg
Antrag vom 22.05.2024, OF 713/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Die provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen sollen angepasst und verstetigt werden. Oberstes Ziel aller Maßnahmen soll die Reduzierung der Geschwindigkeit aller Fahrzeuge incl. Fahrräder sein und die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Alle, die den Oeder Weg nutzen. Gleichzeitig soll der Oeder Weg als Einkaufsstraße, auch für Geschäfte mit überörtlichem Kundenstamm attraktiv bleiben. Eine einseitige Konzentration auf Gastronomie soll verhindert werden. Aufenthaltsflächen sollen die Straße beleben, aber keine Belastung darstellen für die Anwohnenden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der Magistrat aufzufordern folgende Maßnahmen des provisorisch umgestalteten Oeder Wegs umzusetzen und die aktuelle Gestaltung entsprechend anzupassen: - Die Lieferzonen werden in Liefer- und Kurzzeitparkzonen werktags zwischen 7:00 - 20:00 Uhr umgewandelt. Somit können sie auch von Kunden der Geschäfte genutzt werden. - es werden zusätzliche sichere, barrierefreie Querungsmöglichkeiten im Bereich, Hermannstraße und Fichardstraße eingerichtet. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob die Fahrspuren im Bereich einer oder mehrerer Querungen auf eine Fahrspur verengt werden können - die Kreuzungsbereiche an der Wolfsgangstraße und im Bereich Bornwiesenweg werden z.B. durch zusätzliche Aufpflasterungen des gesamten Kreuzungsbereiches sicherer gestaltet - die Querungsmöglichkeiten im Bereich des Bornwiesenwegs werden verbessert - alle Kreuzungsbereiche werden barrierefrei umgestaltet - Auf den jetzigen Flächen der Begrünungsmaßnahmen mit Pflanzgefäßen wird geprüft, ob dort stattdessen Bäume direkt in die Erde gepflanzt werden können und entsprechend gepflanzt - Die jetzigen Pflanzgefäße werden durch begrünte Beete in der Erde ersetzt. - In geeigneter Beteiligungsform werden die aktuellen Aufenthaltsbereiche in Lage und Gestaltung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern überprüft und ggfls. angepasst. - die Zufahrtssperren am südlichen und nördlichen Ende des Oeder Wegs werden aufgehoben - die Anlieger frei - Verkehrszeichen werden entfernt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
Standort Parklet auf dem Oeder Weg auf Höhe Adlerflychtstraße
Antrag vom 20.11.2023, OF 609/3 Betreff: Standort Parklet auf dem Oeder Weg auf Höhe Adlerflychtstraße Das o.g. Parklet befindet sich direkt vor einem Imbissbetrieb und wird von den Gästen des Betriebes genutzt. Von anderen Gastronomiebetrieben wurde der Vorwurf der Ungleichbehandlung ggü Ortsbeiratsmitgliedern geäußert. Dieser Betrieb hätte genehmigungs- und kostenfrei eine Außengastronomiefläche, andere Betriebe müssten sich Flächen genehmigen lassen und auf eigene Kosten bestuhlen. Zumal die Fläche erst nachträglich eingerichtet wurde. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, verstößt die Stadt mit dem Standort dieses Parklets mit Sitzmöbeln gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Gastronomiebetrieben bei der Vergabe von Außengastronomieflächen.? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 609/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Entsiegelung der Fläche Humboldtstraße/Ecke Hermannstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3799 entstanden aus Vorlage: OF 473/3 vom 06.02.2023 Betreff: Entsiegelung der Fläche Humboldtstraße/Ecke Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche an der nordöstlichen Humboldtstraße/Ecke Hermannstraße (vor dem Flurstück 26/2) entsiegelt und bepflanzt werden kann. Die gepflasterte Fläche ist in städtischem Besitz und wird häufig für Müllablagerungen genutzt. Begründung: Vor dem Haus an der Humboldtstraße/Ecke Hermannstraße befindet sich im Bereich der Hermannstraße kein Vorgarten wie sonst in der Straße üblich. Stattdessen dient diese öffentliche Fläche einer Verbreiterung des Gehwegs und wird gerne zur Müllablagerung genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung würde - abgesehen vom klimatischen Aspekt - die graue Fläche aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1490 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradbügel auf der Freifläche vor der Humboldtstraße 28 installieren
Antrag vom 10.01.2023, OF 459/3 Betreff: Fahrradbügel auf der Freifläche vor der Humboldtstraße 28 installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf einer Freifläche zwischen dem Bürgersteig und dem Zaun vor dem Haus Humboldtstraße 28 (Ecke Hermannstraße) Fahhrradbügel zu installieren. Begründung: Es gibt im Ortsbezirk,auch von den Bewohnern des Hauses Humboldtstraße 28 die Nachfrage nach zusätzlichen Fahhrradstellplätzen. An dieser Stelle besteht die Möglichkeit Fahrradbügel zu installieren ohne PKW-Stellplätze zu verringern oder die Fußgänger zu beeinträchtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 459/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 459/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 459/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 459/3 wurde zurückgezogen.
Frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über Bauvorhaben
Anregung vom 28.03.2022, OA 172 entstanden aus Vorlage: OF 266/3 vom 17.03.2022 Betreff: Frühzeitige Unterrichtung der Ortsbeiräte über Bauvorhaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie der Ortsbeirat über Bauvorhaben im Bereich der Innenentwicklung/Nachverdichtung frühzeitig, spätestens nach Vorliegen einer Bauvoranfrage, informiert werden kann und wie dem Ortsbeirat Gelegenheit zur Prüfung und Stellungnahme gegeben werden kann. Auch wenn aus rechtlicher Sicht eine Beteiligung des Ortsbeirates bei privaten Bauvorhaben nicht vorgesehen ist, ist es sinnvoll, bei Baukörpern, die das Erscheinungsbild erheblich verändern, und bei besonderen Eingriffen in begrünte Bereiche, den Ortsbeirat in Kenntnis zu setzen. Begründung: Der Ortsbeirat unterstützt grundsätzlich Wohnungsbauvorhaben, die im Sinne der Nachverdichtung auf bereits versiegelten Flächen und vorrangig auch für bezahlbaren Wohnraum entstehen sollen. Zuletzt veranlasst ein Bauvorhaben der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte, auf ihrem Areal in der Adlerflychtstraße ein Wohngebäude zu errichten, den Ortsbeirat, in diesem Sinne tätig zu werden. Für den Wohnungsneubau auf einer überwiegend entsiegelten Fläche mit wertvollem Baumbestand wurde dem Vernehmen nach bereits eine Baugenehmigung erteilt sowie die Fällung der Bäume genehmigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.08.2022, B 321 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 172 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1606, 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.05.2022 Aktenzeichen: 61 1
Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1472 entstanden aus Vorlage: OF 158/3 vom 11.11.2021 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden, auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und den Behindertenbeauftragten von Beginn der Planung an zu beteiligen; - Umgestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplan Barrierefreiheit auszurichten. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: 1. Kreuzung Stalburgstraße/Lersnerstraße: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen; 2. Kreuzung Adlerflychtstraße/Sömmerringstraße: Alle vier Übergänge müssen gemäß Arbeitsplan Barrierefreiheit nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich; 3. Hermannstraße: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg; 4. Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens; 5. Einmündung Finkenhofstraße: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden, Querungsmöglichkeit im Rahmen der Platzneugestaltung einplanen; 6. Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens, Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren; 7. Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 8. Einmündung Mittelweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 9. Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit zwei Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze, macht Ladevorgang unmöglich; 10. Kreuzung Jahnstraße/Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan Barriere freiheit gestalten, unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1111 Aktenzeichen: 66 0
Lärmgedämmte Altglascontainer
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7217 entstanden aus Vorlage: OF 1053/3 vom 02.02.2021 Betreff: Lärmgedämmte Altglascontainer Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service (FES) GmbH alle Altglascontainer im Nordend auszutauschen und durch lärmgedämmte Container zu ersetzen bzw. mitzuteilen, ob und an welchem Termin der Austausch im Nordend erfolgen soll. Eventuell könnte der Altglascontainer vor der Hermannstraße 46 bereits früher ausgetauscht werden, da sich für ihn kein Verstellort findet und die Bewohner unter dem Lärm leiden. Begründung: Immer wieder klagen Anwohner über die Lärmbelästigung durch Altglascontainer vor ihrer Haustür. Einem Zeitungsbericht (FNP vom 28.01.2021) zufolge will die von der Stadt beauftragte Firma Remondis die alten Container durch neue, lärmgedämmte Behälter ersetzen. Es wäre gut zu wissen, wie lange die Bewohner des Nordends auf den Austausch warten müssen, da für einige die jetzige Situation sehr unbefriedigend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 1002 Aktenzeichen: 79 4
Schnelleres Fußgänger-Grün
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1004/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schnelleres Fußgänger-Grün Der Magistrat wird gebeten, bei der Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße das Umschalten auf Grün nach Anforderung durch Fußgänger genauso schnell zu gewährleisten, wie dies bei der völlig analogen Ampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße der Fall ist. Begründung: Die Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße ist dafür bekannt, dass es sehr lange dauert, bis sie für die Fußgänger auf Grün umschaltet. Und das, obwohl sie eine reine Anforderungsampel für Fußgänger ist. Das hat zur Folge, dass viele Passanten die Eckenheimer Landstraße dort überqueren, ohne die Ampel zu drücken, oder sie sie bei Rot überqueren, insbesondere wenn sie die U-Bahn an der Haltestelle noch erreichen wollen. Das ist angesichts der ohnehin komplizierten Fahrbeziehungen an dieser Kreuzung sehr gefährlich. Die Situation bei der Ampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße ist bezüglich Fahrbeziehungen und Ampelstandort völlig analog, inklusive der angrenzenden U-Bahn-Haltestelle und der auch dort bestehenden Vorrangschaltung für ankommende U-Bahnen. Diese Ampel schaltet bei der Anforderung durch Fußgänger sehr schnell um, was dazu führt, dass sie von allen querenden Fußgängern genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 735 Aktenzeichen: 32 1
Rückversetzung eines Altglascontainers in der Hermannstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6280 entstanden aus Vorlage: OF 890/3 vom 10.06.2020 Betreff: Rückversetzung eines Altglascontainers in der Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, den Altglascontainer in der Hermannstraße 46 wieder an seinen alten Standort vor der Nummer 74 verstellen zu lassen. Begründung: Im Zuge einer verkehrlichen Neuordnung wurde der Altglascontainer versetzt und sorgt an seinem jetzigen Platz für große Lärmbelastung bei Bewohnern, die aus gesundheitlichen Gründen an ihre Wohnung gebunden sind. Der alte Standort befand sich dagegen an einem Garagengebäude, wo der Lärm nicht störte. Dieser Zustand sollte wiederhergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1834 Aktenzeichen: 66 5
Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichten
Antrag vom 03.03.2020, OF 835/3 Betreff: Am Adlerflychtspielplatz eine Spielstraße einrichten Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Straße zwischen Adlerflychtstraße und Stalburgstraße die am Adlerflychtspielplatz entlang führt (parallel zum Oederweg) als Spielstraße, bzw. Verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Auf der zum Spielplatz gelegenen Seite sollten zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr die derzeitig genehmigten Parkplätze erhalten bleiben. Auf der dem Spielplatz gegenüberliegenden Seite können die derzeitig ausgewiesen Parkplätze erhalten bleiben. Begründung: Die Spiel- und Bewegungsräume im Nordend sind begrenzt, gleichzeitig steigen die Bevölkerungszahlen auch hier ständig an. Die vorgeschlagene Straße ist keine Durchgangsstraße und würde mit ihrer Umwandlung in eine Spielstraße bzw. einen Verkehrsberuhigten Bereich eine Erweiterung des Adlerflychtspielplatzes bedeuten und damit einen besonderen Mehrwert erzeugen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.02.2020, OF 814/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1649 2020 Auskunftsersuchen V 1650 2020 1. Die Vorlage OF 814/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 835/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Was passiert mit den Gebäuden der Berta-Jourdan-Schule im Nordend?
Anregung vom 20.02.2020, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 818/3 vom 28.01.2020 Betreff: Was passiert mit den Gebäuden der Berta-Jourdan-Schule im Nordend? Für die Berta-Jourdan-Schule wird an neuem Standort ein neues Gebäude entstehen, erste Planungsmittel sind im aktuellen Haushaltsentwurf 2020/2021 bereits eingestellt. Dadurch werden die Gebäude der beiden aktuellen Standorte an der Adlerflychtstraße und an der Glauburgstraße (ehem. Glauburgschule) inkl. der Turnhalle frei. In diesem Zusammenhang stellen sich bereits heute Fragen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: a) Wie werden die bisherigen Gebäude der Berta-Jourdan-Schule im Nordend nach dem geplanten Umzug an einen neuen Standort genutzt? b) Ist ein möglichst reibungsloser Übergang geplant, um Leerstände zu vermeiden? c) Wird sichergestellt, dass z. B. die Schulturnhalle auch in der Übergangszeit komplett genutzt bleibt, z. B. durch zusätzliche Nutzungen benachbarter Schulen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1502 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 464 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2394 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 81 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 538 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 91 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 538 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 60 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 538 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 25.05.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 538 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.06.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 538 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Unterbrechung der Sitzung von 20:49 Uhr bis 20:57 Uhr. Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5519, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5621, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5957, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 40-34
Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1869 entstanden aus Vorlage: OF 247/3 vom 18.05.2017 Betreff: Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Vorgang: M 210/16 Dem Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern sowie Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern, gemäß dem Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210, wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Die Anzahl der Sozialbezirke im gesamten Nordend - entsprechend die Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher - bleibt bei sechs. 2. Im Sinne einer gerechten Aufteilung der Sozialbezirke sollen von der Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern, handhabbare Kriterien für die Art der ehrenamtlichen Arbeit entwickelt werden. 3. Mit diesen Kriterien soll auch eine Grundlage dafür geschaffen werden, Informationen aus dem Sozialbezirk in geeigneter Weise an den Ortsbeirat weiterzugeben. Begründung: Das Nordend versteht sich als ein Stadtteil, dessen Grenze in West und Ost - die Trennlinie ist hierbei die Friedberger Landstraße - so nicht existiert. Es besteht allerdings in der Zuordnung der Sozialbezirke zu den Sozialrathäusern eine Trennung. Mitten durch die Hermannstraße verläuft die Grenze zwischen zwei Sozialrathäusern. Der nördliche Teil der Straße sowie die weiter nördlich folgenden Bezirke westlich der Eckenheimer Landstraße (Sozialbezirk 201/202/203) gehören zum Sozialrathaus Dornbusch, der südliche Teil der Straße (Sozialbezirk 120) sowie alle anderen (211/212, 130, 230 sowie 221/222) gehören zum Sozialrathaus Ost/Bornheim. Bei der Aufstellung zur Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialvorsteher wurde in der Magistratsvorlage M 210 vorgeschlagen, einen Sozialbezirk in Nordend-Ost - also östlich der Friedberger Landstraße - einzusparen, dies allein aufgrund der Einwohnerzahl. Dies entspricht nicht dem Anspruch, mit dem die Änderung der Satzung begründet worden ist, nämlich nicht nur die Einwohnerzahl zu berücksichtigen, sondern auch die Fallzahlbelastung. Für eine sinnvolle, handhabbare Erfassung dieser Belastung müssen die Kriterien erst noch erarbeitet werden. Auch kann - nach der neuen Satzung - die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche verschoben werden, die Friedberger Landstraße ist nicht zwangsläufig eine Grenze. Dies wäre ebenfalls zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2037 Antrag vom 13.05.2020, OF 867/3 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6277 Aktenzeichen: 51
Diagonalsperre Kreuzung Oberweg/Humboldtstraße sofort wieder entfernen
Antrag vom 19.06.2017, OF 281/3 Betreff: Diagonalsperre Kreuzung Oberweg/Humboldtstraße sofort wieder entfernen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die kürzlich wieder angebrachte Diagonalsperre an der Kreuzung Oberweg/Humboldtstraße sofort wieder zu entfernen. Durch Installation der Diagonalsperre ist die Ausfahrt über den Oberweg auf den Oederweg versperrt, diese muß wieder geöffnet werden, um chaotische Verkehrsverhältnisse in der Jahnstraße zu vermeiden. Begründung: Während des Baus der Hochbahnsteige in der Eckenheimer Landstraße wurde die Diagonalsperre Oberweg/Humboldtstraße entfernt und anschließend nicht wieder aufgebaut, was angesichts der veränderten Verkehrsführung im Viertel absolut sinnvoll war. Sie wurde nun wieder eingebaut und muß sofort wieder entfernt werden. Vor der Neuinstallation teilte sich der Autoverkehr im Viertel unterhalb der Hermannstraße auf die "Ausfahrten" Oberweg zum Oederweg und Jahnstraße zur Eckenheimer Landstraße. Da der Verlauf der Einbahnstraße Mittelweg in der veränderten Verkehrsführung umgekehrt wurde, fällt dieser als Ausfahrt weg. Daher ist die Jahnstraße nach Installation der Diagonalsperre der einzige Ausgang des gesamten Verkehrs aus dem Viertel. Nun ist die schmale Jahnstraße überhaupt nicht dazu ausgelegt, diesem Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Die Situation in der Jahnstraße zeigt, dass das Viertel dringend zwei Ausfahrten braucht und deshalb die Ausfahrt über den Oberweg zum Oederweg wieder geöffnet werden muß. Die Autos in der Jahnstraße parken bis zur Kreuzung mit der Eckenheimer Landstraße, d.h. die Kreuzung ist weder für Autos, noch für Fußgänger einsehbar, vor allem nicht für Kinder. Die Überquerung der Jahnstraße gehört aber zu dem Schulweg der Liebfrauenschüler aus dem Viertel. Es gibt für die Kinder weder einen Zebrastreifen noch einen Fußgängerampel, was bisher kein Problem war, allerdings mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen unbedingt notwendig wäre. Da die Autofahrer die Eckenheimer Landstraße aufgrund der parkenden Autos nicht einsehen können, fahren sie bis über den Fahrradweg auf die Straße. Das zwingt wiederum die Fahrradfahrer dazu, auf die Fahrbahn auszuweichen. Da sich aber genau in Höhe der Jahnstraße die Fahrbahn wegen der Bahnschienen sowieso verengt, ist eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer gegeben. Dieses Chaos trägt erheblich zu der ohnehin schon unübersichtlichen Situation an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Anlagenring bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur Sitzung am 07.12.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 281/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haltestelle Musterschule – Einmündung Hermannstr./Eckenheimer Landstr.: Aus- und einsteigende Fahrgäste und Fahrradfahrer besser schützen
Antrag vom 31.10.2016, OF 122/3 Betreff: Haltestelle Musterschule - Einmündung Hermannstr./Eckenheimer Landstr.: Aus- und einsteigende Fahrgäste und Fahrradfahrer besser schützen Die neue Haltestelle Musterschule der U5 stadteinwärts beginnt hinter der Einmündung der Hermannstr. in die Eckenheimer Landstraße. Dort wird der Fahrradweg, der auf der Eckenheimer Landstr. auf der Fahrbahn verläuft, in Richtung Gehweg geleitet. Mitten auf der Einmündung der Hermannstraße befindet sich daher ein Fahrradpiktogramm, auf dem weiteren Verlauf des Weges gibt es keines mehr. Der schmale Radweg unterscheidet sich vom Gehweg dadurch, dass er asphaltiert und in Abständen mit Zebrastreifen markiert ist. Radfahrer auf dem Radweg der Eckenheimer bekommen mit den Autofahrern die Signale zum Fahren. Wenn gerade eine Bahn in die Haltestelle einfährt, besteht die Gefahr, dass Fußgänger, die die Bahn erreichen wollen, schnell über den Fahrradweg laufen, ohne die Radfahrer zu beachten. Auch für Radfahrer, die aus der Hermannstraße kommen, ist die Situation unübersichtlich, da es für sie nur den Hinweis auf die Weiterführung ihres Radweges stadteinwärts gibt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, Möglichkeiten zu finden, um die unübersichtliche und damit für Fußgänger und Radfahrer z.T. gefährliche Situation an der Haltestelle Musterschule/Einmündung Hermannstraße zu verbessern. Dazu könnte gehören: - gut sichtbar eine Ampel für stadteinwärts fahrende Radfahrer auf der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung mit der Hermannstraße zu installieren, die auf Rot schaltet, wenn eine Bahn einfährt. Sie müsste auch für die aus der Hermannstraße einbiegenden Radfahrer sichtbar sein. - Darüber hinaus sollten Radpiktogramme auf dem gesamten Radweg hinter der Haltestelle angebracht werden, um daran zu erinnern, dass dies ein Radweg ist. - Das große Fahrradpiktogramm auf der Hermannstraße sollte mit einem Pfeil in Richtung Stadtmitte - Radweg neben dem Fußweg - versehen werden. - Für die Sicherheit des Fahrradverkehrs aus der Hermannstraße sollten Richtungspfeile geradeaus (Richtung Koselstraße) und nach links auf den Boden aufgetragen werden. Da dies die Haltestelle an einer Schule ist, ergibt sich durch das zeitweise hohe Aufkommen von Schülergruppen eine besondere Notwendigkeit, zu handeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 122/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 122/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 122/3 wurde zurückgezogen.
Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze
Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4634 entstanden aus Vorlage: OF 840/3 vom 03.09.2015 Betreff: Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze Vorgang: OM 3444/14 OBR 3; ST 1629/14 Mit der Stellungnahme ST 1629 unterstützt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirates (OM 3444), im Stadtteil an geeigneten Stellen Autoparkplätze in Fahrradparkplätze umzuwidmen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in den nachfolgend aufgeführten Straßenabschnitten Autoparkplätze in Fahrradparkplätze umzuwidmen: Position Straße Straßenabschnitt Anzahl Bemerkung 1 Koselstraße Friedberger Landstraße/ Eckenheimer Landstraße 2 Mehrere Gastronomiebetriebe, evtl. Gehwegnasen einbeziehen 2 Zeißelstraße Lenaustraße/Eckenheimer Landstraße 2 Gehwegnasen in der Weberstraße 3 Adlerflychtstraße Eckenheimer Landstraße/Oeder Weg 2 Kino Mal Seh ́n 4 Weberstraße Eiserne Hand/Glauburgstraße/ Ecke Schwarzburgstraße 2 1 Hohe Wohndichte Wohndichte und Gastronomie 5 Wielandstraße Friedberger Landstraße/ Eckenheimer Landstraße 3 Hohe Wohndichte 6 Spohrstraße Neuhofstraße/Nibelungenallee 2 Hohe Wohndichte 7 Bäckerweg Friedberger Platz/Mauerweg 2 Hohe Wohndichte 8 Bornheimer Landstraße Friedberger Platz/Berger Straße 2 Hohe Wohndichte, zahlreiche gastronomische Betriebe 9 Günthersburgallee Friedberger Platz 1 bis 2 Hohe Wohndichte/Friedberger Platz/ "wildparkende" Autos/Spielstraße 10 Luisenstraße Ecke Lido/Luisenplatz 1 bis 2 Hohe Wohndichte/Gastronomie 11 Eckenheimer Landstraße Bürgersteig zwischen Marschnerstraße/Glauburgstraße 1 bzw. 2 Es bestehen zwei Supermärkte 12 Scheffelstraße In Höhe Klinik Maingau auf Höhe der Hausnummer 17 1 bzw. 2 Hohe Besucherinnen- und Besucherzahl 13 Schopenhauerstraße Nr. 9 Zwischen Einfahrt und Bewohnerparkschild 1 bzw. 2 Kita KIBIZ, Spielplatz, Café Schneider, Anwohner 14 Glauburgstraße Zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg: Höhe Stalburg Theater und Höhe Schiller Apotheke 2 Cafés, Stalburg Theater, viele Anwohnerfahrräder 15 Vogelsbergstraße Zwischen Günthersburgallee und Martin-Luther-Platz, einmal Höhe Kronberger Bäckerei 1 bzw. 2 Zahlreiche "wildparkende" Fahrräder, Bäckerei Vor der Umsetzung sollen die Planungen dem Ortsbeirat für evtl. Stellungnahmen zugeleitet werden. Nach Absprache zwischen Magistrat, Ortsbeirat und evtl. Anwohnerinnen und Anwohnern können weitere Straßenabschnitte festgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3444 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1029 Antrag vom 01.02.2017, OF 159/3 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 336 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1434 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze
Antrag vom 14.05.2015, OF 800/3 Betreff: Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze Vorgang: ST 1629/14 Mit der Stellungnahme St 1629 unterstützt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirates (OM 3444), im Stadtteil an geeigneten Stellen Autoparkplätze in Fahrradparkplätze umzuwidmen. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, dem Magistrat in unten aufgeführten Straßenabschnitten Auto- in Fahrradparkplätze umzuwidmen: Position Straße Straßenabschniitt Anzahl Bemerkung 1 Koselstraße Friedberger Ldstr./ Eckenheimer Ldstr. 2 Mehrere Gastronomie- betriebe, evtl. Gehwegnasen einbeziehen 2 Zeißelstraße Lenaustr./Eckenheimer Ldstr. 2 Gehwegnasen in der Weberstraße 3 Adlerflychtstraße Eckenheimer Ldstr./Oeder Weg 2 Kino Mal sehn 4 Weberstraße Eiserne Hand /Glauburgstraße 2 Hohe Wohndichte 5 Wielandstraße Friedberger Ldstr./ Eckenheimer Ldstr. 3 Hohe Wohndichte 6 Spohrstraß e Neuhofstraße/ Nibelungenallee 2 Hohe Wohndichte 7 Bäckerweg Friedberger Platz/ Mauerweg 2 Hohe Wohndichte 8 Bornheimer Ldstr. Friedberger Platz/ Berger Straße 3 Hohe Wohndichte, zahlreiche gastronomische Betriebe 9 Eckenheimer Landstraße Bürgersteig zw. Marschnerstr./Glauburgstr. 1 bzw. 2 Es bestehen zwei Supermärkte Nach Absprache zwischen Magistrat, Ortsbeirat und evtl. AnwohnerInnen können weitere Straßenabschnitte festgelegt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.09.2015, OF 840/3 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1629 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 800/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 800/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 840/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 800/3 wird durch die Vorlage OF 840/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 840/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
U 5 - barrierefreier Umbau der Haltestelle .Musterschule.: Optimierung der Verkehrsführung und Schaffung zusätzlicher Parkplätze für Anwohner und Besucher
Antrag vom 28.01.2015, OF 742/3 Betreff: U 5 - barrierefreier Umbau der Haltestelle "Musterschule": Optimierung der Verkehrsführung und Schaffung zusätzlicher Parkplätze für Anwohner und Besucher Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der abschließenden Planungen zum Umbau der U5 - Station Musterschule folgende planerischen Problembereiche zu überprüfen und ggf. zu korrigieren und die Ergebnisse erneut im Ortsbeirat vorzustellen: - Verkehrsführung im Bereich zwischen Jahnstraße und Adlerflychtstraße sowie im Bereich zwischen Hebelstraße und Zeißelstraße, wobei vor allem nochmals die Aufhebung von Durchfahrsperren wie z.B. die Pollersperre im Oberweg und die Drehung von Einbahnstraßen zu überprüfen wäre - eine Kompensation für den Verlust von Parkplätzen um die Haltestelle Musterschule: Ausweisung von weiter entfernten Parkplätzen, Nutzung der ehemaligen Quartiersgarage Philantropin(Lichtigfeldschule), Öffnung des Schulhofs Musterschule für nächtliches Anwohnerparken(?), Vereinbarung zur Nutzung des Parkplatzes des Maingaukrankenhauses für Anwohner, etc. sondieren. Begründung: Der problematische oberirdische Neubau der U5-Station Musterschule hat gravierende dauerhafte Belastungen für die Anwohner zur Folge, insbesondere durch die eingeschränkten Zufahrt/Abfahrtmöglichkeiten für PKW und LKW und den drastischen Wegfall von Parkplätzen. Um diese Belastungen zu lindern und auch gerade die vielen mittelständischen Betriebe im Bereich der Haltestelle Musterschule nicht in ihrer Existenz zu gefährden, ist eine detaillierte Überprüfung der bisherigen Planungen dringend notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 12.02.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 742/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 12.03.2015, TO I, TOP 11 Der Antragsteller ändert vor Abstimmung die Vorlage OF 742/3 dahin gehend ab, dass unter dem zweiten Spiegelstrich des Tenors die Worte "Nutzung . . Anwohnerparken(?)" gestrichen werden. Beschluss: Die Vorlage OF 742/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Sanierungsvorhaben Hermannstraße Nr. 19
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2013, OM 2138 entstanden aus Vorlage: OF 342/3 vom 31.01.2013 Betreff: Sanierungsvorhaben Hermannstraße Nr. 19 Der Magistrat wird gebeten, das vermutliche Umbau- und/oder Sanierungsvorhaben Hermannstraße Nr. 19 zu prüfen und hierzu folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat der Zustand der Gründerzeitvilla Hermannstraße Nr. 19 bekannt? 2. Ist/sind dem Magistrat der/die Eigentümer bekannt und hat es in diesem Fall mit ihm/ihnen Gespräche über die Nutzung der Liegenschaft gegeben? 3. Ist dem Magistrat bekannt, dass die Villa trotz eines neuen Anstrichs einen nach wie vor trostlosen Eindruck macht? 4. Sind dem Magistrat die Absichten des bzw. der Eigentümer hinsichtlich der zukünftigen Nutzung der Liegenschaft bekannt, wie z. B. Miet- oder Eigentumswohnungen? Zurzeit bewohnen offensichtlich nur zwei Personen die Liegenschaft. 5. Kann der Magistrat Auskunft über den Verbleib der bisherigen Mieter erteilen? 6. Teilt der Magistrat die Befürchtungen des Ortsbeirates, dass im Falle der Liegenschaft Hermannstraße Nr. 19 durch "Luxussanierung" der Gentrifizierung des Stadtteils Vorschub geleistet wird, und wie gedenkt er, dieser Entwicklung Einhalt zu bieten? Begründung: Es handelt sich hier um eine der wenigen kleinen Gründerzeitvillen, die noch im Stadtteil erhalten geblieben sind. Doch seit Jahren ist das Haus immer mehr verfallen, bis sich vor ein/zwei Jahren Bauschutt davor türmte und offensichtlich im Inneren Arbeiten stattfanden. Seit Kurzem präsentiert sich die Fassade mit einem neuen Anstrich. Der Rest sieht nach wie vor trostlos aus. Dem Anschein nach scheint das Haus momentan nur von zwei Personen bewohnt zu sein. Der Ortsbeirat möchte daher informiert werden, welches Konzept (Miet-, Eigentums- oder Luxuswohnungen) dem vermutlichen Umbau- und/oder Sanierungsvorhaben zugrunde liegt angesichts der Tatsache, dass im Nordend immer mehr hochpreisiger Wohnraum entsteht, dem bisher von der Stadt Frankfurt offensichtlich nur wenig entgegengesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1131 Aktenzeichen: 63 0
Fahrradparkplätze auf der Fahrbahn in der Adlerflychtstraße einrichten
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1918 entstanden aus Vorlage: OF 277/3 vom 18.10.2012 Betreff: Fahrradparkplätze auf der Fahrbahn in der Adlerflychtstraße einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Gebäude Adlerflychtstraße Nr. 6, in welchem sich das Mal Seh'n Kino und das Café Filmriss befinden, Fahrradparkplätze auf der Fahrbahn in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Der hierfür genutzte Parkraum sollte nicht zulasten des Anwohnerparkraums gehen. Begründung: Fahrradparkplätze im Nordend sind nach wie vor nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Besonders im Bereich des Mal Seh'n Kinos, wo sich keine Fahrradabstellmöglichkeiten im Straßenbereich befinden, kommt es durch Fahrräder, welche auf dem Gehsteig abgestellt werden, oft zu Problemen/Behinderungen, besonders für die vielen blinden/sehbehinderten Fußgänger, welche in diesem Bereich aufgrund der dort ebenfalls ansässigen Stiftung für Blinde und Sehbehinderte unterwegs sind. Ausreichende Fahrradparkplätze (für Besucher des Kinos, aber auch für Anwohner) auf der Fahrbahn - wie bereits erfolgreich in der Zeißelstraße Nr. 17 umgesetzt - würden hier einen Beitrag zur Verbesserung der Fußgängersituation leisten. Da der Parkraum in diesem Bereich generell knapp ist, sollte der hierfür genutzte Parkraum außerhalb des Anwohnerparkraums liegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 83 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Gentrifizierung oder was: Hermannstraße Nr. 15
Antrag vom 23.10.2012, OF 352/3 Betreff: Gentrifizierung oder was: Hermannstraße Nr. 15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Bauprojekt Hermannstraße 15 zu prüfen und darüber zu berichten · Ist dem Magistrat bekannt, dass das ehemalige Bürogebäude gegenwärtig umgebaut wird? · Ist dem Magistrat bekannt, dass das Gebäude aufwendig saniert wird, um hochpreisige "Nordend-Lofts" zu errichten, wie es ein Plakat ankündigt? · Hat der Magistrat mit dem Eigentümer Gespräche über die Umwandlung des ehem. Bürogebäudes geführt mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen? · Könnte der Magistrat sich vorstellen, in dem sanierten Gebäude anteilig öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten oder Belegrechte zu erwerben? · Wäre der Magistrat bereit, angesichts der zunehmenden Gentrifizierung im Stadtteil ernsthaft nach Gegenmitteln zu suchen und diese auch konsequent anzuwenden, wie z. B. Milieuschutz? Begründung: Das Haus Hermannstraße 15, ein neueres großes Bürogebäude, wird umgebaut. Ein großes Plakat verkündet, dass hier "Nordend-Lofts" entstehen, d. h. es wird ganz offensichtlich weitere hochpreisige Wohnungen geben, die auf dem privaten Wohnungsmarkt auch gerne als Luxuswohnungen angeboten werden. Die beklagte Gentrifizierung des Stadtteils würde also ungehindert weitergehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO II, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 623 2013 Die Vorlage OF 352/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)
Fahrradparkplätze im Bereich der neu geschaffenen Gehwegnase an der Adlerflychtstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1565 entstanden aus Vorlage: OF 259/3 vom 03.09.2012 Betreff: Fahrradparkplätze im Bereich der neu geschaffenen Gehwegnase an der Adlerflychtstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung der Adlerflychtstraße in die Eckenheimer Landstraße im Bereich der neuen Gehwegnase Fahrradständer zu installieren. Der Standort sollte mit der benachbarten Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte abgestimmt werden. Begründung: Der Bedarf an Fahrradständern ist in diesem Bereich durch das ebenfalls benachbarte Mal Seh'n Kino häufig sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1952 Aktenzeichen: 66 2
Runder Tisch: Mit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80 - Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden
Antrag vom 19.01.2012, OF 123/3 Betreff: Runder Tisch: Mit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80 - Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden Vorgang: ST 1445/11 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, das Dezernat II (Bildung und Frauen) als Bauherrendezernat aufzufordern, umgehend einen Runden Tisch zu koordinieren mit Vertreter/innen der zuständigen Dezernate (II und IV) und Ämter (Stadtschulamt und Hochbauamt), sowie Vertreter/innen des Ortsbeirates 3, mit dem Ziel, - die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1445, erwähnte Kostenzusammenstellung zu erläutern und die Gründe der völlig aus dem Ruder gelaufenen Kostenentwicklung darzulegen und - die sich in Prüfung befindenden Möglichkeiten zu erläutern, "unter denen eine Umsetzung des Projektes zeitnah erfolgen kann" (s. o. a. Stellungnahme des Magistrats). Der Runde Tisch soll rechtzeitig vor der nächsten Sitzung des Ortsbeirates am 16.02. tagen. Begründung: Der in der Stellungnahme des Magistrats bezifferte Kostenrahmen von ungefähr 2,7 Mio. € ist für eine zweigruppige Kita nicht nachzuvollziehen und unvertretbar. Der Ortsbeirat hält an dem Standort für den Bau einer Kita fest und fordert den Magistrat und die zuständigen Dezernate und Ämter auf, zügig ein Konzept vorzulegen, das (nach siebenjährigem Vorlauf) die Erweiterung des dringend notwendigen Kita-Platzangebots im Nordend zeitnah sicherstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 123/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Oeder Weg soll Allee werden
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2012, OM 804 entstanden aus Vorlage: OF 102/3 vom 17.11.2011 Betreff: Oeder Weg soll Allee werden Der Magistrat wird aufgefordert, den Oeder Weg zu einer Allee umzugestalten. Hierzu ist es vor allem erforderlich, Bäume zwischen Adlerflychtstraße und Oberweg anzupflanzen. Weiterhin soll geprüft werden, an welchen bereits einseitig bepflanzten Abschnitten des Oeder Wegs eine Bepflanzung der anderen Straßenseite möglich ist; diese sollte dann durchgeführt werden. Ziel sollte es sein, dass der gesamte Oeder Weg möglichst beidseits mit Bäumen bepflanzt ist. Begründung: Der südliche Bereich des Oeder Wegs, der teilweise dichten, alten Baumbestand hat, sollte als Maßstab dienen, um den gesamten Oeder Weg als Allee anzulegen. Gerade der Abschnitt zwischen Adlerflychtstraße und Oberweg wirkt sehr kahl und unattraktiv und sollte dringend umgestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 583 Aktenzeichen: 61 1
Mit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita.80 -.Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden
Antrag vom 19.01.2012, OF 124/3 Betreff: Mit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80 - Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden Vorgang: ST 1445/11 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat die in der o. a. Stellungnahme des Magistrats erwähnte Kostenzusammenstellung zu erläutern und die Gründe der völlig aus dem Ruder gelaufenen Kostenentwicklung darzulegen und 2. dem Ortsbeirat umgehend die sich in Prüfung befindenden Möglichkeiten zu erläutern, "unter denen eine Umsetzung des Projektes zeitnah erfolgen kann" (Stellungnahme des Magistrats). Begründung: Der in der Stellungnahme des Magistrats bezifferte Kostenrahmen von ungefähr 2,7 Mio. € ist für eine zweigruppige Kita nicht nachzuvollziehen und unvertretbar. Der Ortsbeirat hält an dem Standort für den Bau einer Kita fest und fordert den Magistrat und die zuständigen Dezernate und Ämter auf, zügig ein Konzept vorzulegen, das (nach siebenjährigem Vorlauf) die Erweiterung des dringend notwendigen Kita-Platzangebots im Nordend zeitnah sicherstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1445 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 124/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 125/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ringbuslinien mit Minibussen
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 687 entstanden aus Vorlage: OF 78/3 vom 20.10.2011 Betreff: Ringbuslinien mit Minibussen Vorgang: OM 4113/10 OBR 3 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen von Minibuslinien zur Erschließung ost-westlicher Wege im Nordend gemäß der Anregung OM 4113 durch einen konkreten Umsetzungsvorschlag des Ortsbeirates zu beschleunigen, um so die zunehmend überlasteten Nord-Süd-Strecken tangential zu verbinden und somit zu entlasten. Angesichts der Straßenführungen im Nordend mit zahlreichen Einbahnstraßen und künstlichen Sperrungen ergibt sich die Einführung von Ringbuslinien mit Minibussen (wie beispielsweise der sogenannte Lohrbergbus) mindestens im 30-Minuten-Takt als sinnvollste Variante zur Erschließung des Nordends: Im Uhrzeigersinn: Wolfsgangstraße, Glauburgstraße, Alleenring, Berger Straße, Bornheimer Landstraße, Koselstraße, Adlerflychtstraße, Fichardstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Gegen den Uhrzeigersinn: Oeder Weg, Hermannstraße, Koselstraße, Bornheimer Landstraße, Berger Straße, Hegelstraße, Sandweg, Alleenring, Glauburgstraße, Wolfsgangstraße, Fürstenbergerstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden ebenfalls die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Detaillierte Linienverlaufspläne, Darstellungen der Einzugsgebiete und Routenverlaufsbeschreibungen finden sich im Anhang. Begründung: Das Nordend ist zwar sehr gut in Nord-Süd-Richtung mit schienengebundenem Personennahverkehr (SPNV) erschlossen, doch in Ost-West-Richtung gibt es deutlich zu wenig Verbindungen. Dadurch muss zur Bewegung in dieser Richtung per ÖPNV meist der umständliche Weg in die Innenstadt und mit ein- oder gar zweimaligen Umsteigen zurück in den Stadtteil gewählt werden. Alternativ muss erst der Weg bis zum Alleenring gewählt werden, um sich mit der Buslinie 32 in Ost-West-Richtung zu bewegen und dann eine Bewegung in Nord-Süd-Richtung anzuschließen. Dazu kommt, dass die bestehenden SPNV-Verbindungen in den letzten Jahren immer stärker belastet wurden, und sich dieser Trend auch noch weiter fortsetzen wird: - Auf der A-Strecke ist zur U 1, U 2 und U 3 noch die U 8 hinzugekommen, mit der die Bewohner des Riedbergs in die Innenstadt fahren. Der Riedberg wird in den nächsten Jahren seiner Bewohnerzahl mehr als verdoppeln, sodass hier also mit zunehmend volleren Bahnen gerechnet werden muss. Schon heute ist der Abschnitt vom Rande des Nordends bis zur Hauptwache der am stärksten genutzte Abschnitt im gesamten U-Bahn-Netz überhaupt. - Mit dem kommenden Ausbau der U 5 bis zum Frankfurter Berg wächst auch hier der Druck auf diese Linie. Die Züge werden voller werden. - Neben der Straßenbahnlinie 12 wird ab Dezember 2011 auch noch die Straßenbahnlinie 18 über die Friedberger Landstraße fahren, die voraussichtlich weitgehend von Bewohnern des Frankfurter Bogens, New Betts und New Atterberry genutzt werden wird. Durch die zusätzlichen Bahnen sind weitere Rückstaus, insbesondere am Anlagenring und der Konstablerwache, zu erwarten. - Die U 4 wurde über die ehemalige Endhaltestelle Seckbacher Landstraße hinaus bis nach Enkheim verlängert, was wiederum zusätzliche Fahrgäste in die U 4 gebracht hat. Man sieht also, dass sich in den letzten Jahren auf allen SPNV-Linien im Nordend das Fahrgastaufkommen schon erhöht hat oder noch weiter erhöhen wird. Dies macht es gerade in Stoßzeiten nicht nur schwierig, einen Sitzplatz zu finden, sondern oft ist nicht einmal mehr der Zustieg möglich. Eine Linie mit Minibussen kann hier spürbar unterstützen, um einerseits die Nord-Süd-Strecken zu entlasten und andererseits die fußläufigen Entfernungen zur nächsten Haltestelle weiter zu verkürzen, was gerade älteren Bewohnern eine große Erleichterung bringt. Im Bereich zwischen dem Anlagenring und dem Alleenring fährt derzeit nur die Buslinie 36 in einer diagonalen Verbindung Konstablerwache - Campus Westend, was den Bedarf an reinen Ost-West-Verbindungen nicht deckt. Ein Minibus in diesem mittleren Segment von Frankfurts am dichtesten besiedelten Stadtteil steht allerdings vor der Herausforderung, wie in den (oft ganz bewusst) engen Straßen, den zahlreichen Einbahnstraßen und mit den Sperrungen ein stabiler und von seinen Fahrtzeiten her attraktiver Busverkehr organisiert werden kann. Hinsichtlich der Fahrzeuge eröffnet die Nutzung von Kleinbussen (wie beispielsweise für den Lohrbergbus) zahlreiche Möglichkeiten, auch kleinere Straßen wirkungsvoll als Teil der Route zu nutzen. Solche Busse kombinieren einen niederflurigen Zustieg mit einer wirtschaftlich sinnvollen Platzkapazität. Für die Routenwahl erscheint es sinnvoll, gezielt Verknüpfungen mit Haltestellen des SPNV zu ermöglichen, ohne dabei die Machbarkeit einer zügigen Fahrt aus dem Blick zu verlieren. Durch die hohe Zahl von Einbahnstraßen ist es allerdings nicht zu vermeiden, dass eine durchgehende Busverbindung, zumindest auf Teilstrecken, nicht über die gleichen Straßen geführt werden kann. Daher erscheint das Konzept einer Ringbuslinie sinnvoll. Als Beleg der Machbarkeit finden sich im Anhang Routenvorschläge für zwei Ringbuslinien, einmal im Uhrzeigersinn, einmal gegen den Uhrzeigersinn. Die beiden Routen lassen sich (ggf. mit kleinen Optimierungen) im Halbstundentakt pro Richtung umsetzen. Bedingt durch die Routenführung durch zum Teil auch kleine Straßen würde bei hoher Akzeptanz und bei Bedarf zur Kapazitätserhöhung eine Taktverdichtung notwendig werden, da größere Busse in Teilabschnitten nicht nutzbar erscheinen (z. B. Luisenplatz, Hegelstraße). Anlage 1-8 (ca. 3,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 456 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1595 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2909 Aktenzeichen: 92 11
Zebrastreifen für den Oeder Weg
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 697 entstanden aus Vorlage: OF 94/3 vom 20.10.2011 Betreff: Zebrastreifen für den Oeder Weg Der Magistrat wird aufgefordert, einen Fußgängerüberweg über den Oeder Weg zwischen Lersnerstraße und Stalburgstraße einzurichten. Begründung: Aufgrund der für Fußgänger unübersichtlichen Park- und Verkehrssituation an dieser Stelle des Oeder Wegs ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs sinnvoll. Der Abschnitt des Oeder Wegs zwischen Glauburgstraße und Adlerflychtstraße wird von Autofahrern momentan als "Beschleunigungszone" wahrgenommen, was zu verstärkten Geschwindigkeitsüberschreitungen führt, welche das Überqueren für Fußgänger zusätzlich erschweren. Ein Fußgängerüberweg könnte auch dagegen Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 248 Aktenzeichen: 66 2
Mit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80 - Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2011, OM 388 entstanden aus Vorlage: OF 51/3 vom 18.08.2011 Betreff: Mit der Sanierung und baulichen Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80 - Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße muss ohne weiteren Zeitverzug begonnen werden Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Bau- und Finanzierungsvorlage für die Sanierung und bauliche Erweiterung der ehemaligen städtischen Kita 80 - Hexenhäuschen - in der Adlerflychtstraße unverzüglich auf den Weg zu bringen; 2. nach Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlage durch die Stadtverordneten-versammlung mit der Sanierung und Erweiterung des Hexenhäuschens ohne weiteren Zeitverzug zu beginnen und das Vorhaben im Jahr 2012, nach Möglichkeit bis August 2012, fertigzustellen; 3. den Ortsbeirat über die Zeitplanung bis zur Baufertigstellung zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Begründung: Die Weichen für die Sanierung und Erweiterung der Kita wurden bereits 2004 gestellt, die Planung wurde vor vielen Jahren beauftragt; bereits im Haushalt 2009 wurden für das Jahr 2009 572.000 Euro, im Doppelhaushalt 2010/11 für die Jahre 2010 und 2011 weitere 1.019.000 Euro und 281.000 Euro eingestellt. Die Finanzierung ist also gesichert. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) hat längst über die künftige Trägerschaft der Kita entschieden und sie an das Haus der Volksarbeit e. V. vergeben. Zuletzt wurde der Baubeginn wegen der umfangreichen Sanierung der benachbarten beruflichen Schulen Berta Jourdan zurückgestellt. Diese Maßnahme ist vor über einem Jahr abgeschlossen worden. Trotzdem tut sich am Standort der ehemaligen Kita 80 - Hexenhäuschen - nichts. Angesichts der seit Jahren rapide steigenden Kinderzahlen und der sich entsprechend verschärfenden Engpässe bei den Kita-Plätzen im Nordend schwindet das Verständnis für die anhaltenden Verzögerungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1445 Aktenzeichen: 40 4
Fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 284 entstanden aus Vorlage: OF 12/3 vom 26.05.2011 Betreff: Fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltungen an folgenden Kreuzungen geändert werden können: 1. Die Fußgängerampel über die Herrmannstraße an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße erhält eine Grünphase entsprechend der Grünphase für den motorisierten Verkehr in der Eckenheimer Landstraße; 2. Die Fußgänger- und Fahrradampel über die Friedberger Landstraße am nördlichen Ende des Friedberger Platzes wird auch abends und nachts genauso wie tagsüber geschaltet. Begründung: Zu 1: Obwohl der aus der Herrmannstraße kommende Verkehr an der roten Ampel halten muss, ist dennoch die Fußgängerampel über die Herrmannstraße rot geschaltet. Da kein Autoverkehr in die Herrmannstraße einbiegen kann, erscheint diese Ampelschaltung unsinnig und wird entsprechend von Fußgängern häufig ignoriert. Zu 2: Die Fußgänger- und Fahrradüberquerung am nördlichen Ende des Friedberger Platzes ist abends und nachts über eine Bedarfsschaltung geregelt, durch die sehr oft äußerst lange Rotphasen für die Fußgänger und Fahrradfahrer entstehen. Da die Ampelschaltung für die Koselstraße auch nachts unverändert gegenüber der Tagschaltung ist, kann dies auch für die Fußgänger- und Fahrradampel beibehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2011, ST 1040 Auskunftsersuchen vom 08.11.2012, V 551 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg über den Oeder Weg auf Höhe der Fichardstraße und Hermannstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2011, OM 5003 entstanden aus Vorlage: OF 1089/3 vom 27.01.2011 Betreff: Fußgängerüberweg über den Oeder Weg auf Höhe der Fichardstraße und Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. am Kreuzungsbereich Oeder Weg/Fichardstraße/Hermannstraße einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu planen und umzusetzen. 2. mit Zeichen auf der Straße dem Verkehr auf dem Oeder Weg anzuzeigen, dass hier viele Fahrradfahrer den Oeder Weg in West-Ost- bzw. Ost-West-Richtung überqueren. Begründung: Nicht nur Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, auch ein Ortstermin mit dem Verkehrsdezernat zeigen, dass ein Fußgängerüberweg an dieser Stelle eine notwendige zusätzliche sichere Querungsmöglichkeit ist und eine dringende Maßnahme zur Verlangsamung des motorisierten Individualverkehrs auf dem Oeder Weg darstellt. Auch eine Fahrradmarkierung ist notwendig, da dieser Kreuzungsbereich eine stark genutzte Furt für Fahrradfahrer ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2011, ST 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 09.06.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Blindengerechte Wegeführung von der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor zur Bushaltestelle Oeder Weg der stadtauswärts fahrenden Buslinie 36
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4694 entstanden aus Vorlage: OF 1054/3 vom 28.09.2010 Betreff: Blindengerechte Wegeführung von der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor zur Bushaltestelle Oeder Weg der stadtauswärts fahrenden Buslinie 36 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass für blinde und sehbehinderte Menschen auf ihrem Weg vom Nordausgang der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor (vor dem Kino Metropolis) zur Haltestelle Oeder Weg der stadtauswärts fahrenden Buslinie 36 schnellstmöglich eine blindengerechte Wegeführung mit Bodenindikatoren (Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeld) eingerichtet wird. Die Haltestelle selbst sollte bevorzugt barrierefrei umgebaut werden. Begründung: Am 18. September 2010 wurde im Rahmen der Europäischen Woche der Mobilität bei einem Informationsspaziergang zum Blindenleitsystem rund um den Eschenheimer Turm festgestellt, dass es auf dem Weg zur obigen Haltestelle noch keine blindengerechte Wegeführung gibt. Diese beinhaltet rutschfeste Bodenindikatoren, die vom Platz vor dem Kino Metropolis auf die östliche Seite des Oeder Weges führen sollen. Die Bushaltestelle ist noch nicht barrierefrei umgebaut. Da sich im Nordend sowohl in der Eschersheimer Landstraße als auch in der Adlerflychtstraße Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen befinden, wird um Abhilfe gebeten. Es sollten möglichst schon bei Planung dieser Maßnahmen Betroffene mit eingeschaltet werden, um von Anfang an eventuelle Fehler zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Sehbehindertengerechte Gestaltung des Weges von und zur Haltestelle Musterschule- Adlerflychtstraße 8
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2009, OM 2917 entstanden aus Vorlage: OF 626/3 vom 07.01.2009 Betreff: Sehbehindertengerechte Gestaltung des Weges von und zur Haltestelle Musterschule- Adlerflychtstraße 8 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg von und zur U5-Haltestelle Musterschule bis Adlerflychtstraße für sehbehinderte und blinde Menschen in Zusammenarbeit mit der Stiftung für Blinde und Sehbehinderte schnellstmöglich gemäß deren Sicherheits- und Orientierungsbedürfnissen gekennzeichnet und gestaltet wird. Begründung: Die Stiftung für Blinde und Sehbehinderte, Adlerflychtstraße 8, hat eine Beratungsstelle eingerichtet, die älteren an altersbedingter Seheinschränkung leidenden Menschen (Makuladegeneration) Hilfe im Alltag vermittelt. Dieses neue, bisher einzigartige Projekt soll einer aufgrund ihres Alters besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppe zugutekommen und weiter ausgebaut werden. Die Ratsuchenden werden zum großen Teil mit der U5 anreisen, die schon allein aufgrund der unsäglichen hohen Ein- und Ausstiege ein großes Hindernis für körperlich eingeschränkte Menschen darstellt. Bei der genannten Beratungsstelle handelt es sich um eine für Frankfurt neue, für die Stiftung aber um eine zusätzliche weitere Fördermaßnahme. Schon seit längerem wird hier ebenfalls für sehbehinderte und blinde jugendliche Migranten ein Mobilitätsprogramm durchgeführt. Im Rahmen dieser Migrantenschulung kommen auch jetzt schon - neben den Bewohnern des Stiftungshauses - viele ortsunkundige Blinde und Sehbehinderte mit der U5 in die Adlerflychtstraße. Es wird daher eine besondere sichere Gestaltung und Führung der genannten Wegstrecke dringend notwendig. Diese ist zusammen mit den Betroffenen und deren Stellvertretern zu planen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 524 Aktenzeichen: 66 2
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