Meine Nachbarschaft: Baustraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Sanierung des letzten Abschnitts des Treunerwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7340 entstanden aus Vorlage: OF 1087/9 vom 21.08.2025 Betreff: Sanierung des letzten Abschnitts des Treunerwegs Während des Ausbaus der S6-Strecke wurde der Treunerweg über Jahre hinweg als Baustraße genutzt. In dieser Zeit fanden zahlreiche Schwertransporte über diese Strecke statt, was erhebliche Schäden an der Fahrbahn verursacht hat. Der vordere Teil des Weges, von der Höllbergstraße aus, wurde im Rahmen der Baumaßnahmen bereits saniert. Der hintere Abschnitt hingegen, insbesondere der Bereich bis zur Unterführung Niedwiesenstraße, befindet sich weiterhin in einem desolaten Zustand. Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist dieser Abschnitt nur unter großen Mühen und mit potenziellen Gefahren nutzbar. Tiefe Schlaglöcher, starke Unebenheiten sowie zahlreiche Absenkungen machen eine sichere Nutzung nahezu unmöglich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, kurzfristig den noch nicht sanierten Abschnitt des Treunerwegs instand zu setzen und die Verkehrssicherheit für alle Nutzer*innen wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenGeplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 942/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten zur nächsten Ortsbeiratssitzung einen Vertreter des ASE einzuladen, der zu den geplanten Umbaumaßnahmen in der Kurhessenstraße in Höhe des geplanten Kreisverkehrs in Höhe der Straße "Am Schwalbenschwanz" Stellung nimmt. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner entlang der Baustraße. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 942/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 942 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 942/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenErsatzflächen für den KGV Ostend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6154 entstanden aus Vorlage: OF 674/11 vom 08.11.2024 Betreff: Ersatzflächen für den KGV Ostend Durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn gehen dem Kleingartenbau-Verein Ostend e. V. (KGV Ostend) in der Motzstraße Flächen verloren, die für die Baustraße und die Lagerung von Material benötigt werden. Direkt neben diesem Gelände befindet sich der Geflügelzuchtverein Riederwald e. V. Dort werden nach äußerem Augenschein viele Parzellen nicht mehr genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die ungenutzten Flächen an den KGV Ostend übergeben werden können. Die Ersatzflächen sollen nicht als Ausgleichsflächen gewertet werden. Begründung: Die Wohnsituation im Riederwald ist sehr beengt. Für viele Familien bieten die Kleingärten eine wichtige Möglichkeit zur Freizeitgestaltung und zur Selbstversorgung. Bei den Kleingartenvereinen gibt es lange Wartelisten, während bei den Geflügelzuchtvereinen die Aktivitäten eher abnehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6118 entstanden aus Vorlage: OF 1240/5 vom 21.10.2024 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße Vorgang: M 67/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die Ludwig-Gallmeyer-Straße trotz des Status als Baustraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen; 2. alternativ zu Ziffer 1. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festzusetzen und 3. einen Zeithorizont für den endgültigen Ausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße anzugeben. Begründung: In der Vorlage M 67 heißt es, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße "als verkehrsberuhigter Bereich mit niveausgleichem Ausbau angelegt [wird]". Im November 2018 wurde den Anwohnerinnen und Anwohner per Infobrief mitgeteilt, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße als Baustraße hergestellt worden sei und, dass die "Straße [...] komplett fertiggestellt [wird], wenn der überwiegende Teil der Grundstücke bebaut ist.". Letztere Aussage ist nunmehr sechs Jahre her. Die Ludwig-Gallmeyer-Straße ist immer noch Baustraße und nicht fertiggestellt. Dadurch ist sie auch noch nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dies ist sehr bedauerlich, da mittlerweile viele Familien mit Kindern dort hingezogen sind. Daher sind zum einen verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen und den Anwohnerinnen und Anwohner ist ein Zeithorizont für den endgültigen Ausbau zu nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.03.2017, M 67 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 384 Beratung im Ortsbeirat: 5
Baustraße im Berkersheimer Niddatal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6060 entstanden aus Vorlage: OF 909/10 vom 21.10.2024 Betreff: Baustraße im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung der Bautätigkeiten der Bahn im Berkersheimer Niddatal die dortige stark erhöhte Baustraße im weiträumigen Bereich der Bahnüberführung Wiesengarten auf das ursprüngliche, deutlich niedrigere Höhenniveau wieder zurückbauen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 607 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 79 2024 Die Vorlage OF 474/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenStädtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5641 entstanden aus Vorlage: OF 635/11 vom 08.06.2024 Betreff: Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen S-Bahn Mehrmals wurde den Mitgliedern des Ortsbeirats von der Deutschen Bahn bereits die Planungen zum Bau der Nordmainischen S-Bahn vorgestellt. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Verantwortung der Deutschen Bahn begrenzt ist und viele Maßnahmen direkt in der Verantwortung der Stadt Frankfurt liegen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Baumaßnahmen sind geplant, um den Baustellenverkehr für die Nordmainische S-Bahn zu gewährleisten? Führt der Baustellenverkehr dabei durch den Riederwald? Müssen Teile des Waldes gefällt werden? 2. Welcher Zeitraum ist für die Baumaßnahme geplant? 3. Welcher Rückbau von Baustraßen ist geplant? 4. Wie erfolgt die Anbindung der neuen Haltestelle "Fechenheim"? Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit Vertretenden der Deutschen Bahn das Gesamtkonzept im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Schon bei der Vorbereitung des Baus des Riederwaldtunnels hat sich gezeigt, dass Mensch und Umwelt rund um den Bau stark beeinträchtigt sind. Dies ist nun auch bei der lange herbeigesehnten Nordmainischen S-Bahn zu erwarten. Bei den bisherigen Informationen der Deutschen Bahn wurde jedoch kaum auf die Vorbereitungsmaßnahmen eingegangen. Um in den Stadtteilen nicht überrascht zu werden, ist es notwendig, dass auch der Magistrat der Stadt Frankfurt seiner Informationspflicht nachkommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2013 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Fuß- und Radweg Teufelsbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 entstanden aus Vorlage: OF 564/11 vom 12.02.2024 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 4933/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, auf die Autobahn GmbH des Bundes einzuwirken, um im Teufelsbruch wieder einen Fuß- und Radweg zu schaffen. Begründung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat den gesamten ehemaligen Teufelsbruch im Zuge des Baus des Riederwaldtunnels gesperrt. Damit ist eine wichtige Verbindung im Grüngürtel vom Riederwald zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße in Fechenheim sowie zum Fechenheimer Wald verloren gegangen. Es wird ein Umweg durch bebautes Gebiet erforderlich. Auf Anfrage hat die Autobahn GmbH des Bundes erklärt, es verlaufe dort eine Baustraße und das Gebiet müsse gesperrt bleiben. Nach Auffassung des Ortsbeirats besteht aber genug Platz, um am östlichen Rand des Teufelsbruchs einen Fuß- und Radweg einzurichten. Es ist zu beachten, dass die Baustelle voraussichtlich mindestens zehn Jahre bestehen wird. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Vorlage OM 4933, die um eine Querungsmöglichkeit durch das Baufeld weiter nördlich bittet. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung: Stefan Helming Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4933 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 Antrag vom 14.01.2025, OF 683/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6463 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-5
Blumenlädchen in Ginnheim erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 entstanden aus Vorlage: OF 567/9 vom 06.07.2023 Betreff: Blumenlädchen in Ginnheim erhalten Vorgang: OA 311/23 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, eine eventuelle Baustraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße zur Baustelle des neuen S-Bahn-Haltepunkts "Ginnheim" so zu planen, dass der Standort des Blumenladens an der Ecke Platenstraße/Ginnheimer Landstraße nicht tangiert wird und die Sondernutzungsgenehmigung des Blumenladens dort zu verlängern. Die Lage des Blumenladens lässt keinen Konflikt mit einer eventuellen Baustraße unter der Brücke erwarten. Der Blumenladen befindet sich am Rand des Geländes, direkt vor einem Pfeiler und sollte die Einrichtung einer Baustraße nicht behindern. Quelle: Geoportal Begründung: In dem o. g. Bericht wird erläutert, dass der Magistrat am 20.01.2023 eine Stellungnahme abgegeben hat, die die Baulogistik der DB Netz AG im Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt "Ginnheim" ablehnt und damit auf die Anregung des Ortsbeirats vom 19.01.2023, OA 311, reagiert, eine Baustellenzufahrt von der Ginnheimer Landstraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2023, OA 311 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1788 Aktenzeichen: 67-0
Wiederherstellung der Grünanlage Harkortstraße und der Auffahrt Lahmeyerbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3650 entstanden aus Vorlage: OF 387/11 vom 22.02.2023 Betreff: Wiederherstellung der Grünanlage Harkortstraße und der Auffahrt Lahmeyerbrücke Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Grünanlage Harkortstraße und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke wiederherzustellen. Daf ür sollen auch zusätzliche Bäume und Sträucher gepflanzt und damit die Grünanlage aufgewertet werden. Begründung: Für den Neubau der Lahmeyerbrücke wurde eine gesonderte Auf- und Abfahrt errichtet, die die Grünanlage entlang der Harkortstraße und den Randstreifen der Auffahrt zur Lahmeyerbrücke betraf. Für die übergangsweise errichtete Straße wurden damals Bäume und Hecken gefällt. Seit einiger Zeit ist die Baumaßnahme Lahmeyerstraße beendet, der Rückbau der Baustraße ist bisher jedoch nicht erfolgt. Dies muss nun schnell erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1424 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 390/11 vom 16.02.2023 Betreff: Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Fechenheimer Wald keine weiteren städtischen Waldflächen mehr an die Autobahn GmbH abzutreten. Weitere Neuplanungen müssen verhindert werden. Begründung: Die Autobahn GmbH plant die Anschlussstelle Borsigallee um. Anstelle der genehmigten, eng an der Autobahn entlang geführten Auf- und Abfahrtsspuren sollen großkurvige Varianten umgesetzt werden. Dem entsprechenden Entwurf zufolge müssen dafür weitere städtische Waldflächen gerodet werden. Wie schon bei den kürzlich gerodeten Flächen für die Baustraße, ist daher mit einem Besitzeinweisungsverfahren zu rechnen. Die Stadtregierung will sich aufgrund des Klimawandels für jeden einzelnen Baum einsetzen. In diesem Sinne muss sie sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gegen eine Rodung weiterer Bäume für den Autobahnausbau der A 66/A 661 stellen und der Autobahn GmbH die Besitzeinweisung versagen. Es geht nicht nur um den Erhalt der Bäume. Durch die Neuplanung kann sich das Bauprojekt erneut um weitere Jahre verzögern. Dies ist den Anwohnerinnen und Anwohnern, die jetzt schon seit Jahren an einer Großbaustelle leben, keinesfalls zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1620 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3186, 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.04.2023 Aktenzeichen: 67-3
Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 9-1
Belastung der Westend-Bewohner
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenAlle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenErhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2163 entstanden aus Vorlage: OF 164/7 vom 06.05.2022 Betreff: Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Rande des Niddaparks der circa 200 Meter lange Abschnitt der derzeitigen Baustraße zwischen der A 66-Brücke und der Bahnunterführung am südlichen Ende der Straße Am Ginnheimer Wäldchen ("EÜ Reichelstraße") nach Ende der Bauarbeiten rund um den Ausbau der S-Bahn-Linie S 6 als Fuß- und Radweg ausgebaut und dauerhaft als neue Verbindung erhalten werden kann. Begründung: Derzeit wird die S 6, die sich auf der Strecke der Main-Weser-Bahn zwischen Westbahnhof und Bad Vilbel befindet, von 2 auf 4 Gleise ausgebaut. Dafür wurden zahlreiche temporäre Baustraßen angelegt, die nach Abschluss der Baumaßnahme planmäßig zurückgebaut werden sollen. Der oben angegebene Teilabschnitt führt durch den Ortsbezirk 7. Bisher muss man an dieser Stelle die dortige Kleingartenanlage westlich der Bahnstrecke über eine Schleife durch den Niddapark umgehen oder umfahren. Die Route entlang der S 6 von Bockenheim nach Heddernheim und Eschersheim (Kasseler Straße - Salvador-Allende-Straße - Knöterichweg - Unterführung Bockenheim Sport-Uni - Am Ginnheimer Wäldchen - Niedwiesenstraße) ist schon heute attraktiv für den Radverkehr, denn sie besteht aus nahezu autofreien bzw. wenig von Kfz befahrenen Nebenstraßen mit Tempo 30. Es ist auch eine ausgeschilderte Radroute im städtischen Radroutennetz, das in den letzten Jahren entwickelt und umgesetzt wurde. Diese Radroute würde durch die neue Verbindung um rund 200 Meter verkürzt werden. Dafür würden eine kurvenreiche Strecke durch ein Waldstück und zwei enge Kreuzungen entfallen. Der Weg durch das Waldstück ist insbesondere bei Dunkelheit und bei Nässe eine Problemstelle, weil der Weg unbefestigt, kurvenreich und unübersichtlich ist. Der ADFC und andere Akteurinnen und Akteure wünschen sich, dass unbefestigte Radrouten langfristig befestigt werden. Darauf könnte dort im Waldstück dann verzichtet werden. Die neue Verbindung würde die Fahrzeit für den Radverkehr deutlich verkürzen und den Radverkehr somit insgesamt noch attraktiver machen. Außerdem würde der alte Weg durch den Niddapark damit voraussichtlich erheblich vom Radverkehr entlastet werden und würde dadurch attraktiver für Menschen, die dort spazieren gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2285 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
„Charge Point Operator“ - ELadestationen in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.02.2022, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 90/16 vom 11.02.2022 Betreff: "Charge Point Operator" - E-Ladestationen in Bergen-Enkheim Vorgang: OM 531/21 OBR 16; ST 1893/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Im Falle einer positiven Prüfung für Bergen-Enkheim (siehe Stellungnahme ST 1893) wird der Magistrat gebeten, bei der Mainova AG auf eine Einrichtung von je einem Schnelllade-/Gleichstromparkplatz auf dem Gelände Parkplatz Triebstraße vor Hausnummer 34 und auf dem Parkplatz vor der Verwaltungsstelle Bergen und von je einem Schnelllade- und einem Wechselstromparkplatz auf dem Parkplatz vor dem Enkheimer Schwimmbad, dem Parkplatz am Enkheimer Friedhof und dem Parkplatz vor der Schelmenburg hinzuwirken. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Neubaugebiet "Leuchte" Infrastruktur für E-Ladestationen geplant ist. Begründung: Zu Ziffer 1.: Fast jedes fünfte neu zugelassene Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug und diese Tendenz wird weiter steigen. Ab spätestens 2025 wird sich höchstwahrscheinlich jeder überlegen, überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Allerdings ist aktuell in Bergen-Enkheim kaum eine Versorgung gegeben; die bestehenden Ladestationen stehen an der Stadtteilgrenze und sind für die meisten unattraktiv. Der Vorteil der Standorte ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen Bürgerinnen und Bürgern. Verwaltung, Post und Freizeit wären gleichermaßen bedient und die Ladepunkte wären gleichmäßig auf den Stadtteil aufgeteilt. Zu Ziffer 2.: Am 14.06.21 begannen die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet "Leuchte". Voraussichtlich im Frühjahr 2023 kann der Hochbau beginnen. Der Presse ist zu entnehmen, dass der sogenannte "Baustraßenstandard" zur Anwendung kommen soll (Ilse Romahn, Spatenstich im Neubaugebiet "Leuchte", Frankfurt-live.com, abgerufen am 30.01.22). Der klassische Straßenaufbau einschließlich Versorgungsleitungen wird direkt hergestellt. Es wäre wünschenswert, wenn auf dem 12,3 Hektar großen Gelände direkt eine E-Ladeinfrastruktur mitgedacht werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 531 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1893 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1867 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5145 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 15.03.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1403, 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 15.03.2022 Aktenzeichen: 91 50
E-Ladestationen im Neubaugebiet Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 85/16 Betreff: E-Ladestationen im Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat soll beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten: In der Antwort auf die Anfrage ST 1893 bezeichnete der Magistrat den Ausbau der Ladeinfrastruktur als wichtige Voraussetzung, um für eine zügige Etablierung von Elektrofahrzeugen möglich zu machen. Der Magistrat wird deswegen gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Neubaugebiet Leuchte E-Ladestationen geplant sind. Begründung: Am 14.06.21 begannen die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet "Leuchte". Voraussichtlich im Frühjahr 2023 kann der Hochbau beginnen. Der Presse ist zu entnehmen, dass der sogenannte "Baustraßenstandard" zur Anwendung kommen soll (Ilse Romahn, Spatenstich im Neubaugebiet "Leuchte", Frankfurt-live.com, abgerufen am 30.01.22). Der klassische Straßenaufbau einschließlich Versorgungsleitungen wird direkt hergestellt. Es wäre von daher wünschenswert, wenn auf dem 12,3 Hektar großen Gelände direkt eine E-Ladeinfrastruktur mitgedacht werden könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 85/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 90/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnlage einer Gehwegverbindung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 212 entstanden aus Vorlage: OF 11/14 vom 25.05.2021 Betreff: Anlage einer Gehwegverbindung Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Feldrandweg am Baugebiet Harheim-Süd und dem Wendehammer der Straße Im Niederfeld einen Gehweg am nordwestlichen Rand des Regenüberlaufbeckens anzulegen. Begründung: Bei der Fläche handelt es sich um eine parkähnlich angelegte Ausgleichsfläche für die Bebauung in Harheim-Süd. In den vergangenen Jahren hat sich an der Stelle, an der nun ein Gehweg angelegt werden soll, ein Trampelpfad gebildet, der die Grünfläche stark beeinträchtigt. Jedoch zeigt das "Abstimmen mit den Füßen" auch, dass an dieser Stelle eine Wegeverbindung fehlt. Dies erschließt sich auch aus einem Blick auf das unten abgebildete Luftbild. Die beantragte neue Wegeverbindung ist grün eingezeichnet. Der alternative Weg, der einen großen Umweg bedeutet, ist rot markiert. Die Anlage eines neuen (Kies-) Weges durch die Ausgleichsfläche würde diese zwar geringfügig beeinträchtigen, jedoch Flurschäden durch Trampelpfade verhindern und auch, sofern mit einem Poller abgesperrt, das mitunter vorkommende unbefugte Befahren mit Kfz unterbinden. Bei dem auf dem Luftbild sichtbaren grauen Weg handelt es sich um eine inzwischen wieder entfernte Baustraße. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1630 Aktenzeichen: 67 0
Sindlingen: Rad- und Fußweg an der Okrifteler Straße - Wurde da etwas verwechselt? Die Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, behandelt ein anderes Problem
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6893 entstanden aus Vorlage: OF 1401/6 vom 08.11.2020 Betreff: Sindlingen: Rad- und Fußweg an der Okrifteler Straße - Wurde da etwas verwechselt? Die Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, behandelt ein anderes Problem Vorgang: OA 448/01 OBR 6; ST 1363/02; OM 6163/20 OBR 6; ST 1771/20 Der Magistrat wird gebeten, den Inhalt seiner Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, hinsichtlich Inhalt und Ortskenntnis zu überprüfen und dringend zu korrigieren. Es geht nicht um einen Ausbau der kompletten sog. Baustraße, die den Lkw-Verkehr vom und zum Sindlinger Klärwerk führt, und die zurzeit saniert und ausgebaut wird. Das ist ein anderes Thema. In der ursprünglichen Anregung des Ortsbeirates 6 aus dem Jahr 2001 (Vorlage OA 448, siehe Anlage) geht es vielmehr um einen fehlenden Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Hattersheim, Sindlingen in Richtung Industriepark Süd und Kelsterbach. Im diesem nur circa 100 Meter langen Abschnitt der Okrifteler Straße (von der Unterführung der B 40a bis zum Beginn der Baustraße, Bereich "Glückswiese") nutzen zurzeit Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Reiter und Fußgänger gemeinsam die Fahrbahnen. Eine mehr als verbesserungswürdige Situation. Maßnahmen zur Schließung dieser Lücke wären ideal zur Umsetzung der Ziele des Radfahrbüros: Netzlücken schließen, Gefahrenpunkte beheben, Radfahren beschleunigen und damit attraktiv machen. Eine aktuelle Lageskizze ist beigefügt. Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.11.2001, OA 448 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2002, ST 1363 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6163 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1771 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 684 Aktenzeichen: 66 2
Westend: Gefährlich für Radfahrer, Kreuzungen entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6751 entstanden aus Vorlage: OF 1185/2 vom 16.09.2020 Betreff: Westend: Gefährlich für Radfahrer, Kreuzungen entschärfen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Gervinusstraße/Körnerstraße Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 2. an der Kreuzung Leerbachstraße/Gervinusstraße Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 3. an der Kreuzung Ecke Böhmerstraße/Reuterweg Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 4. an der Kreuzung Böhmerstraße/Parkstraße Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 5. an der Kreuzung Böhmerstraße/ Oberlindau Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 6. an der Straßenkreuzung Auf der Körnerwiese/Gervinusstraße, Höhe Hausnummer 2, die beidseitigen Sperrflächen mit Fahrradbügeln auszustatten; 7. an der Ecke Oberlindau/Wolfsgangstraße, Höhe Hausnummer 142, die bestehende Sperrfläche zu erneuern, auf der gegenüberliegenden Seite, Hausnummer 111, ebenfalls eine Sperrfläche aufzubringen und auf beiden Seiten auf den Sperrflächen Fahrradbügel und gegebenenfalls Poller anzubringen. Die Querung für Fußgänger muss dabei gewährleistet sein; 8. zu den genannten Maßnahmen durch die Feuerwehr prüfen zu lassen, ob eine Durchfahrtsmöglichkeit der Feuerwehr bei vollständig genutzten Radbügeln gewährleistet ist. Begründung: Wer im Westend mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an vielen Kreuzungen auf gefährliche Situationen einrichten. Unzulässig geparkte Fahrzeuge versperren vor den Kreuzungen die Sicht in die querenden Straßen bzw. Fahrzeugführer übersehen heranfahrende Fahrradfahrer. Auszug StVO: "§ 12 Halten und Parken [...] (3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten [...]." Vorbildlich: Beidseits ist die Straßenkreuzung gegen unzulässiges Parken gesichert und für Fahrräder gibt es noch genügend Platz zum Parken (1) Körnerstraße/ Gervinusstraße (2) Gervinusstraße/ Leerbachstraße (3) Böhmerstraße/ Reuterweg (West) (3) Böhmerstraße/ Reuterweg (Ost) (4) Böhmerstraße/ Parkstraße (5) Böhmerstraße/Oberlindau (6) Auf der Körnerwiese/ Gervinusstraße (7) Oberlindau/ Wolfsgangstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Für Navigationsgeräte: Zufahrtsstraße zu der Abwasserreinigungsanlage (ARA) und der Schlammverbrennungsanlage (SEVA) am Roten Weg in Sindlingen benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2020, OF 1357/6 Betreff: Für Navigationsgeräte: Zufahrtsstraße zu der Abwasserreinigungsanlage (ARA) und der Schlammverbrennungsanlage (SEVA) am Roten Weg in Sindlingen benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3, Absatz 2, Punkt 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Zufahrtsstraße zur Abwassereinigungsanlage (ARA) und der Schlammentwässerungs- und Verbrennungsanlage (SEVA) - soweit sie auf Frankfurter Gebiet verläuft - als "Klärwerksstraße" zu benennen. Durch die offizielle Namensgebung soll es dem Andienungsverkehr (Lastkraftwagen, zum Teil mit Gefahrengut) ermöglicht werden, die Anlagen in den Navi einzugeben und somit die engen Sindlinger Wohnstraßen ( Sindlinger Bahnstraße, Westenbergerstraße, Huthmacherstraße, Steinmetzstraße, Okrifteler Straße) zu meiden. Begründung: Seit dem Bau der Abwasserreinigungs- und Schlammverbrennungsanlagen wird der Andienungsverkehr über eine provisorische sog. "Baustraße" geführt. Diese Straße Ist unbenannt und taucht in keinem Navigationssystem auf mit der Folge, dass ortsunkundige Fahrer von LKW, Chemikalientransportern (u.a. Gefahrgut !) und andere Versorgungsfahrzeuge ihren Weg durch Sindlinger Wohnstraßen nehmen und Anlieger gefährden. Die Straßenbenennung sollte dazu beitragen, diese unbefriedigende Situation wesentlich zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 28 2020 Die Vorlage OF 1357/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBeschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6229 entstanden aus Vorlage: OF 742/11 vom 22.06.2020 Betreff: Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah umsetzen Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Pestalozzischule zeitnah zu veranlassen: 1. gemäß dem Protokoll vom 27.08.2019: am Fußgängerüberweg (FGÜ) vor der Schule, Vatterstraße 1, eine Sperrfläche zu markieren und diese massiv abzusichern und vor der Schule auf Länge der Markierung Halteverbotsschilder aufzustellen; 2. gemäß dem Protokoll vom 13.12.2019: in der Haenischstraße vor der Baustellenausfahrt das Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen; 3. den FGÜ über die Haenischstraße (zurzeit gelb) weiß zu streichen; 4. Installation einer Fußgängerampel über die Gustav-Behringer-Straße bzw. über die Baustraße - je nach Bauphase; 5. Installation einer Beleuchtung des Überweges Gustav-Behringer-Straße (Strommast befindet sich direkt am Überweg); 6. Installation einer Fußgängerampel direkt vor der Schule in der Vatterstraße statt des Zebrastreifens; 7. Einführung der Schülerinnen und Schüler durch die Verkehrspolizei vor der jeweiligen Bauphase in Abstimmung mit der Schulleitung. Besondere Berücksichtigung muss die Zeit nach den Sommerferien finden, wenn die Erstklässler eingeschult werden; 8. Kontaktaufnahme mit den Baufirmen der Baustelle Riederwaldtunnel, um zu vereinbaren, dass die Baustellenandienung erst ab 9:00 Uhr erfolgen soll. Desweiteren sollen die Fahrer der Baustellenfahrzeuge für den Schulweg sensibilisiert werden; 9. Installation eines Blinklichtes an der Kreuzung Erlenbruch/Haenischstraße für die stadtauswärts fahrenden Linksabbieger in die Haenischstraße sowie eines weiteren Blinklichtes für die stadteinwärts fahrenden Rechtsabbieger in die Haenischstraße, um die Aufmerksamkeit auf die Fußgängerüberwege zu lenken. Begründung: Bei den Ortsbegehungen am 27.08.2019 und 13.12.2019 wurden o. g. Maßnahmen mit den zuständigen Fachämtern erarbeitet. Zusätzlich hat die Schulleitung weitere Maßnahmen als notwendig erkannt. Es ist mit einer starken Zunahme des Verkehrs in der Vatterstraße zu rechnen, sobald der Ringverkehr eingerichtet ist. Zusätzlich hat die VGF mit Bautätigkeiten begonnen, sodass zu erwarten ist, dass der Lieferverkehr von zwei Baustellen und der zusätzliche Autoverkehr, der durch die Einrichtung der Ringstraße entsteht, zu chaotischen Zuständen führt. Die Situation auf den Fußgängerüberwegen Erlenbruch, Haenischstraße, Gustav-Behringer-Straße und Vatterstraße ist für Grundschulkinder so unübersichtlich, dass Maßnahmen erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 646 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda jederzeit gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2020, OA 561 entstanden aus Vorlage: OF 975/10 vom 05.05.2020 Betreff: Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda jederzeit gewährleisten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Zugang für Fußgänger, Fahrradfahrer und Reiter von Berkersheim an die Nidda muss während der Bauarbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke und danach jederzeit gewährleistet sein. Der Magistrat wird angewiesen, Genehmigungen an die Deutsche Bahn AG oder das vonseiten der Stadt erforderliche Einvernehmen zu Genehmigungen anderer Behörden in diesem Bereich nur zu erteilen, wenn dies gewährleistet ist. Begründung: Die Deutsche Bahn AG hat zwischenzeitlich und ohne entsprechende Information und entgegen der erteilten Information des Ortsbeirats die Unterführung im Wiesengarten vollständig verbaut. Damit verbleibt für Fußgänger, Radfahrer und Reiter nur noch der beschrankte Bahnübergang, der teilweise sehr lange geschlossen ist. Dadurch kommt es selbst bei coronabedingt eingeschränktem Fahrplan zu erheblichen Traubenbildungen an der Schranke, in denen die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden. Die Deutsche Bahn AG hat aber angekündigt, dass sie auch den Bahnübergang im Verlaufe der Bauarbeiten schließen will, wobei voraussichtlich die Unterführung im Wiesengarten nicht wieder geöffnet sein wird. Damit wären die nächsten Querungsmöglichkeiten der Bahn die Friedberger Straße in Bad Vilbel oder die Homburger Landstraße am Frankfurter Berg. Die damit verbundenen Umwege, um an die Nidda oder zu den Reitsporteinrichtungen zu gelangen, sind für Fußgänger, Radfahrer und Reiter schlicht unzumutbar. Insofern muss während der Bauarbeiten zumindest für diese Gruppen immer eine Querungsmöglichkeit erhalten bleiben, zumal davon eine Hauptradroute und die Zufahrt zu einer Fernradroute betroffen sind. Auch ist für Radfahrer schon gegenwärtig nicht mehr ersichtlich, wie sie etwa zur Reithalle kommen sollen, weil sie vom Bahnübergang auf die Parallel-Baustraße zur Bahn verwiesen werden, die nach dem Bahnhof für Radfahrer gesperrt ist. Aber auch für die Landwirte ist eine Führung über die genannten langen Alternativrouten wirtschaftlich nicht vertretbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 561 im Rahmen der Vorlage NR 1191 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage OA 561 im Rahmen der Vorlage NR 1191 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6057, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66 0
Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 757/10 Betreff: Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Laut Auskunft des Grünflächenamts wird gegenwärtig durch das Vogelschutzgehölz am Ulmenrück zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim ein Weg angelegt als "genehmigte Baumaßnahme der Hessenwasser GmbH, die im Rahmen des 4gleisiger Ausbau der S-Bahn eine neue Entleerungsleitung - Baufeld und Baustraße - bauen muss. Die Maßnahme ist vertraglich genehmigt, einschließlich der Wiederherstellung". Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat prüfen und berichten: - Wie kann es sein, dass hier während der Brutzeit in einem Vogelschutzbereich gebaut wird? - Was ist unter einer "vertraglichen Genehmigung" zu verstehen? Wegen der massiven Eingriffe in die naturschutzrechtlichen Belange sind hier Genehmigungen erforderlich. Sind diese im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgt und welche Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe sind vereinbart? - Ergänzt ein solcher Vertrag den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn? - Wird ein solcher Weg an den Nidda-Ufer-Radweg angeschlossen und ist dann mit entsprechendem Bauverkehr auch auf diesem zu rechnen, wovon bisher nie die Rede war und was im Planfeststellungsbeschluss auch nicht vorgesehen sein kann? - Wäre eine solche Ausnahmenutzung des Nidda-Ufer-Radwegs dann auch mit dem öffentlich rechtlichen Vertrag genehmigt? Begründung: Die Sach- und Rechtslage in diesem Zusammenhang ist völlig unklar und bedarf der Aufklärung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1249 2019 Die Vorlage OF 757/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auflistung im Tenor um die Frage "Wieso wird/wurde der Ortsbeirat 10 nicht informiert bzw. involviert?" erweitert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenWann wird die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahnstrecke in Berkersheim endlich eingerichtet?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 594/10 vom 04.09.2018 Betreff: Wann wird die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahnstrecke in Berkersheim endlich eingerichtet? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Baustraße entlang der Main-Weser-Bahnstrecke in Berkersheim endlich eingerichtet wird? Begründung: Die Deutsche Bahn nimmt wiederum Transporte durch die Berkersheimer Bahnstraße mit großen Lastern vor. Dies führt zu den erwarteten hohen Belastungen für die Anwohner. Insofern ist es erforderlich, hier Klarheit darüber zu schaffen, wann nun endlich die bahnparallele Baustraße eingerichtet wird. Nach den dem Ortsbeirat vorgestellten Planungen müsste diese längst errichtet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 89 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Stand der Ausbauarbeiten an der Main-Weser-Strecke
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2018, OF 431/9 Betreff: Stand der Ausbauarbeiten an der Main-Weser-Strecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welchen Stand die Planungen zu den Ausbauarbeiten, insbesondere der Baustellenerschließung und des Baustraßensystems mittlerweile erreicht hat. Begründung: Die Deutsche Bahn als Projektträgerin hat bereits umfangreiche Rodungsarbeiten vorgenommen, die insbesondere im Bereich der Wiesen zwischen Eschersheim und Ginheim ein Bild der Verwüstung bieten. Da das Gebiet in der kommenden warmen Jahreszeit weiterhin als Naherholungsgebiet genutzt werden können soll, besteht ein gesteigertes Interesse der Bürger daran, dass die Bauarbeiten mit größtmöglicher Schonung durchgeführt werden. Dazu gehört, dass die Baustelle im üblichen Umfang aufgeräumt wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 15.03.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 431/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenAndienung von Baumaterial für den Ausbau der Main-Weser-Bahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2018, OF 442/10 Betreff: Andienung von Baumaterial für den Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wann nun die geplante Errichtung einer Behelfsausfahrt von der B3 in Bad Vilbel mit anschließender Baustraße in Angriff genommen wird, damit das Baumaterial für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in der Ortslage Berkersheim, wie von der Deutschen Bahn fest zugesagt, von dort angeliefert werden kann. Ferner möge der Magistrat klarstellen, ob bei Realisierung dieser Lösung ein Anfahren der Baustelle von Harheim aus überhaupt noch nötig ist, oder ob die Harheimer Brücke nach wie vor ertüchtigt werden soll und ob in diesem Bereich die Schaffung von zusätzlichen Rüstplätzen geplant ist. Begründung: Da offensichtlich die ursprüngliche und planfestgestellte Planung mit Billigung des Magistrats im Rahmen des Ausbaus nicht mehr eingehalten wird, was die Bau-Zuwegung betrifft, besteht zwischenzeitlich erhebliche Unsicherheit bei den Anwohnern. Da diese aber die Deutsche Bahn AG zur Reduzierung der Beeinträchtigungen auf das erforderliche Minimum auf eine klare Planung verweisen können müssen, muss der Magistrat hier umgehend Klarheit schaffen. Diese sollte sich eigentlich aus dem Planfeststellungsbeschluss ergeben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 721 2018 Die Vorlage OF 442/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFühren der Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2017, OF 417/10 Betreff: Führen der Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Bauverkehre für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim nun endgültig geführt werden und wie sichergestellt werden kann, dass sie nicht mehr durch die Berkersheimer Obergasse und Berkersheimer Bahnstraße rollen müssen. Begründung: Nach Informationsstand des OBR 10 durch die Deutsche Bahn AG und ausdrücklich zugesagt, sollte der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn vollständig über die zu erstellende Baustraße über einen zu erstellenden Anschluss an die B 3 von Bad Vilbel aus erfolgen. Die ausführende Baufirma fährt nun aber in erheblichem Umfang Aufschüttungsmaterial über die ja wohl auch aus Sicht der Deutschen Bahn AG hierzu ungeeigneten Straßen, Berkersheimer Obergasse und Berkersheimer Bahnstraße an. Insofern ist dringend Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 700 2017 Die Vorlage OF 417/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBaustellenverkehr der Neubaugebiete nicht durch die engen Straßen der Bestandssiedlung zulassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2017, OF 136/15 Betreff: Baustellenverkehr der Neubaugebiete nicht durch die engen Straßen der Bestandssiedlung zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert bei der Planung der Neubaugebiete "Nieder-Eschbach Süd" und "Am Hollerbusch" eine "Baustraße" für den dazu benötigten Schwerverkehr einzuplanen. Begründung: Die vorhandenen Straßen der Bestandsbebauung sind schmal, die Fußwege meist nur einen Meter breit und für große Baufahrzeuge nicht geeignet. Zudem würden Kinder, die diese schmalen Wege als Schulwege benutzen, besonders gefährdet. Eine temporäre Baustraße könnte u.U. unter Einbeziehung der vorhandenen U-Bahn-Unterführung direkt zur "Homburger-Landstraße" geführt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 136/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenVerfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1888 entstanden aus Vorlage: OF 488/5 vom 04.06.2017 Betreff: Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der Fritz-Boehle-Straße 1. diese als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und 2. dies auch entsprechend baulich darzustellen. Begründung: Die Fritz-Boehle-Straße in Sachsenhausen befindet sich an der Straße Oberer Schafhofweg/Esperantostraße und ist ein neu entwickeltes Wohngebiet, welches von der Nassauischen Heimstätte als "Goetheblick" entwickelt wurde. Im unteren Teil des Gebietes wurden 2011/2012 insgesamt sieben Häuser mit circa 40 Wohnungen erstellt, die als Eigentum verkauft wurden. Gerade jetzt wurden im oberen Teil noch einmal sieben Häuser fertiggestellt, die von der Nassauischen Heimstätte vermietet werden. Während der insgesamt fast siebenjährigen Bauzeit blieb die Straße als Baustraße im "Besitz" der Nassauischen Heimstätte, um diese dann zeitnah nach Fertigstellung des Neubaugebietes fertigzustellen und dann an die Stadt zu übergeben. Das Neubaugebiet "Goetheblick" wurde zwischenzeitlich auch fast komplett bezogen und viele Familien mit Kindern haben hier ihre neue Heimat gefunden. Der Ortsbeirat sieht es daher als sinnvoll an, die Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und dies dann auch baulich darzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1941 Aktenzeichen: 32 1
Stillschweigende Privatisierung einer Grünfläche?
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2017, OF 315/2 Betreff: Stillschweigende Privatisierung einer Grünfläche? TN: BT: Stillschweigende Privatisierung einer Grünfläche ? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Umwandlung der bisherigen öffentlich genutzten Grünfläche zwischen Im Trutz, Gervinusstraße und Körnerstraße in eine private KITA genehmigt wurde und mit welcher Begründung den Anwohnern ihre gewohnte Grünfläche entzogen wurde. Begründung: Jahrzehnte lang wurde die kleine Grünfläche zwischen Trutz, Gervinusstraße und Körnerstraße von den Anwohnern - und besonders den Älteren unter ihnen - genutzt, um auf den Bänken an den Rosenbeeten auszuruhen und sich zu unterhalten. Vor einigen Wochen wurden alle Beete vernichtet, das Areal abgesperrt und mit einem Warnschild versehen, das Areal werde allein von den Kindern des Kindergartens Nezabudka 5 genutzt. Kinder wurden bisher nicht gesehen, der Platz ist kahl und öde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 315/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 315/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
Weiter lesenKein Baustellenverkehr über die Niddabrücke bei Harheim für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - FrankfurtWest
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1799 entstanden aus Vorlage: OF 77/14 vom 05.06.2017 Betreff: Kein Baustellenverkehr über die Niddabrücke bei Harheim für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-West Der Magistrat wird aufgefordert, den Ausbau und die Öffnung der Zufahrt für den Baustellenverkehr durch Harheim und durch das Niddatal zum Ausbau der S-Bahn-Linie zu verhindern, da durch diese Öffnung als Baustraße der sichere Fußgänger- und Radv erkehr zwischen Harheim und Berkersheim (und darüber hinaus) stark beeinträchtigt oder gar unmöglich wird. Begründung: Es ist unverständlich, dass mit finanziellen Mitteln der Stadt Frankfurt der direkte Radverkehr zwischen beiden benachbarten Stadtteilen über Monate oder Jahre hinweg zugunsten der Deutschen Bahn unmöglich gemacht wird, während gleichzeitig die begünstigte Deutsche Bahn nicht bereit und gewillt ist, zum Ausgleich ein barrierefreies Bauwerk über die Baustelle Berkersheimer Bahnhof zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1796 Auskunftsersuchen vom 23.10.2017, V 608 Aktenzeichen: 66 0
Anlieferung von Baumaterialien für die Erneuerung der Bahnunterführung „Am Wiesengarten“ in Frankfurt-Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 287/10 Betreff: Anlieferung von Baumaterialien für die Erneuerung der Bahnunterführung "Am Wiesengarten" in Frankfurt-Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Baumaterialien für die Erneuerung der Bahn-Unterführung am Wiesengarten in Frankurt-Berkersheim ab November 2017 angeliefert werden sollen. Begründung: In einem Ortstermin am 24.04.2017 haben die zuständigen Vertreter der Deutschen Bahn AG für den Netzausbau angekündigt, dass ab November 2017 die bestehende Bahn-Unterführung am Wiesengarten in Frankfurt-Berkersheim abgerissen und durch eine neue ersetzt wird. Die hierfür erforderliche Konstruktion soll nach Aussage der Vertreter der Bahn ein Gewicht von ungefähr 440 t haben. Deshalb müssen erhebliche Mengen an Baumaterialien und Baugeräten an diese Stelle verbracht werden. Die Straßen, die zu diesem Bauplatz führen, sind aber schmal und nicht einmal wie andere Straßen in Wohngebieten ausgebaut, weil in diesem Bereich noch nie eine grundlegende Erschließung stattgefunden hat. Im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn hat sich die Bahn deshalb ausdrücklich entschieden, keinerlei Bauverkehr zur Strecke durch Berkersheim zu führen, sondern eine separate Erschließung über eine Baustraße entlang der Bahntrasse von Bad Vilbel aus vorzunehmen. Da das Brückenbauvorhaben aber ausdrücklich außerhalb der Erweiterung der Main-Weser-Bahn stattfindet und vor deren Baubeginn an dieser Stelle abgeschlossen sein soll, steht diese Baustraße noch nicht zur Verfügung und könnte auch gar nicht genutzt werden, weil auf dem für sie vorgesehenen Gelände die neue Unterführung gegossen werden muss. Vor diesem Hintergrund stellt sich massiv die Frage, wie die entsprechenden Baumaterialien für die neue Unterführung zu diesem frühen Zeitpunkt vor Beginn der Arbeiten an der Main-Weser-Bahn in Berkersheim angeliefert werden sollen, ohne dass die Anwohner unzumutbar belastet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 287/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 484 2017 Die Vorlage OF 287/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBeabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel; hier: Logistikkonzept der DB Netz AG
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2017, OF 214/9 Betreff: Beabsichtigter viergleisiger Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel; hier: Logistikkonzept der DB Netz AG Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der DB Netz AG ins Benehmen zu setzen, um zu klären, - welche geänderten Baustraßen und Zufahrtswege, - wo Baustelleneinrichtungen, Lagerplätze usw. nun zum Tragen kommen sollen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, - bei der DB Netz AG das aktuell vorgesehene Logistikkonzept anzufordern und es dem Ortsbeirat 9 zur Kenntnis vorzulegen; - dem Ortsbeirat 9 auch eine evtl. bereits ergangene Genehmigung eines neuen Logistikkonzeptes nebst zugehörigem Genehmigungs- Antrag zur Kenntnis zu geben; - im Zuge eines erforderlichen Planänderungsantrags diesen ebenso wie das Ergebnis, einen Planänderungsbeschluss, dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben und öffentlich auszulegen. Begründung: Wie bekannt, ist die DB Netz AG von ihrem bisherigen Logistikkonzept, das von 1998 stammt und 2004 planfestgestellt wurde, abgerückt. Inzwischen haben sich verschiedene Rahmenbedingungen geändert, wie z. B. sind: - neue einzelne Wohnbebauungen und Siedlungen hinzugekommen; - neue Kinderspielflächen eingerichtet worden; - zu kreuzende Straßenbrücken bzgl. ihrer Belastbarkeit eingeschränkt (z. B. am Frankfurter Berg). Diese Änderungen erfordern geänderte Verkehrswege und Baustelleneinrichtungen sowie bauliche Maßnahmen zur Schaffung logistischer Voraussetzungen. Das wird auch andere Betroffenheiten von Anwohnern nach sich ziehen, z. B. hinsichtlich Besitzeinweisungen. Nach eigener Einschätzung der DB Netz AG ist mit mindestens 85.000 LKW-Fahrten zu rechnen. Eine öffentliche Auslegung des Ergebnisses eines Planänderungsantrags hält auch das Eisenbahn-Bundesamt aus verfahrensrechtlichen Gründen für erforderlich. Antragsteller: FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 214/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 214/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9 am 18.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 214/9 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU und LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: FDP, BFF
Weiter lesenAktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 837 entstanden aus Vorlage: OF 125/9 vom 17.10.2016 Betreff: Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird um Auskunft bzw. Vorstellung gebeten, wie sich die aktuelle zeitliche Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke darstellt und welche Vorkehrungen der Magistrat vorgesehen hat, damit die davon ausgehenden Beeinträchtigungen, insbesondere des öffentlichen Straßen- und Verkehrsnetzes, nicht zu Verkehrskollapsen führen. Besonders betroffen sind u. a. folgende Straßen: Endstüc k des Berkersheimer Weges, Lachweg, Alt-Eschersheim, Niedwiesenstraße (als voraussichtliche Baustraße), Am Weißen Stein, Teilbereiche der Eschersheimer Landstraße, Kurhessenstraße, Woogstraße, Alt-Ginnheim, Teilbereiche der Ginnheimer Landstraße. Deshalb ist eine baldige Vorstellung der aktuellen Planungen, insbesondere auch der zeitlichen, geboten, damit notwendige Folgerungen gezogen und Anpassungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden können. Begründung: Nach verschiedenen Maßnahmen um die Bahnstrecke und nach Presseberichten ist wohl davon auszugehen, dass mit einem Beginn des viergleisigen Ausbaus in absehbarer Zeit (im Jahr 2017) zu rechnen ist. Die Anwohner sollen angeblich nur mit subjektiven Beeinträchtigungen belastet werden. Die sich aus einem Ausbau ergebenden Folgen für Verkehrsführungen und sonstige Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen für die Anwohne können wohl nicht ohne Weiteres aus der Planfeststellung übernommen werden, weil dieser bisher nicht aktualisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 297 Aktenzeichen: 69
Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 786 entstanden aus Vorlage: OF 158/10 vom 18.10.2016 Betreff: Anschluss der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Vorgang: V 66/16 OBR 10; ST 1272/16 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten sowie die Ergebnisses sodann in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 vorzustellen, wie die in der Stellungnahme ST 1272 vom 19.09.2016 erwähnte Anbindung der Baustraße beim Ausbau der Main-Weser-Bahn an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda in Berkersheim erfolgen soll. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten zu erläutern, wie die in diesem Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels befindlichen, besonders schutzwürdigen Streuobstwiesen ohne eine entsprechende Neuauslegung im Rahmen der Planergänzung in den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn einbezogen werden sollen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1272 vom 19.09.2016 ist erstmalig die Rede davon, dass der Bauverkehr beim Ausbau der Main-Weser-Bahn durch eine Anbindung an die B 3 in Höhe der Brücke über die Nidda abgewickelt werden soll. Dies widerspricht allen bisherigen Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses, obwohl immer wieder vorgebracht worden war, dass die dort vorgesehene Abwicklung über die Berkersheimer Bahnstraße unmöglich ist, was nun offensichtlich auch vom Magistrat so gesehen wird. In dem nun zum Anschluss vorgesehenen Bereich überspannt die B 3 in weitem Bogen und erheblicher Höhe die Nidda. Ein Überleiten des Bauverkehrs auf die B 3 wurde deshalb sehr lange oder entsprechend steile Rampen erfordern. Damit sie der Schwerlastverkehr überhaupt nutzen könnte, kommt wohl nur Ersteres in Betracht. In diesem Bereich befinden sich aber besonders schutzwürdige Streuobstwiesen im Bereich der Schutzzone II des Grüngürtels. Insofern erscheint eine solche Lösung ohne erneute Abwägung zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange nicht durchführbar, wobei aber die erforderliche Länge wohl eine Totalzerstörung dieser Gebiete bedeuten würde. Eine solche Abwägung sollte kaum im Rahmen der Planergänzung möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 66 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1272 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 257
Fragen zur „Baustraße“ in Sindlingen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2016, OF 169/6 Betreff: Fragen zur "Baustraße" in Sindlingen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten: 1. Treffen Presseberichte zu, dass die bisher nur für Ausnahmeverkehr genutzte Baustraße zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) und zur Schlammentwässerungs- und -verbrennungsanlage (SEVA) derzeit so saniert wird, dass sie in Zukunft auch allgemeinen Schwerverkehr, verursacht von Gewerbebetrieben aus Sindlingen, aufnehmen kann? 2. Wer entscheidet, welcher Verkehr in Zukunft diese Straße benutzen darf? 3. Welche Kosten entstehen für die Zukunft für den Unterhalt der Straße und wer trägt diese Kosten? 4. Welche haftungsrechtlichen Änderungen würde eine eventuelle Öffnung der Straße für weiteren Schwerverkehr mit sich bringen? 5. Wäre die Straße überhaupt geeignet, um weiteren Verkehr aufzunehmen? 6. Wie wird sicher gestellt, dass durch weiteren Schwerverkehr nicht noch mehr Probleme für die RadfahrerInnen entstehen, die diese Straße als wichtigen Verbindungsweg zum Industriepark Höchst ebenfalls benutzen? Begründung: Auf einem Ortstermin vor einigen Jahren wurde seitens verschiedener Ämter darauf hin gewiesen, dass die o.a. Baustraße nur für den Andienungsverkehr zu den Anlagen ARA und SEVA zugelassen ist. Da die Anlieferungen dieser Anlage zum Teil als Gefahrguttransporte gewertet werden müssen, wäre ein Unfall, bei dem zum Beispiel ein LKW aufgrund von Begegnungsverkehr bei unbefestigtem Fahrbahnrand umstürzt, sowohl juristisch als auch in der Sache (Umweltgefährdung) ein großes Problem. Nun werden offensichtlich Ausweichstellen geschaffen, um dieses Problem zu lösen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob, wenn die Straße dann auch für mehr Verkehr geöffnet wird, nicht dann trotz der baulichen Verbesserungen wieder neu Risiken geschaffen werden, die eigentlich nicht vertretbar sind. Auch die Belange der RadfahrerInnen, die diese Straße benutzen, sind zu berücksichtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 161 2016 Die Vorlage OF 169/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSindlingen: Verkehrsberuhigung in der Okrifteler Straße durch Ausbau der „Baustraße“ - bringt ein neuer Dezernent frischen Wind in die endlose Geschichte?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 106 entstanden aus Vorlage: OF 66/6 vom 27.05.2016 Betreff: Sindlingen: Verkehrsberuhigung in der Okrifteler Straße durch Ausbau der "Baustraße" - bringt ein neuer Dezernent frischen Wind in die endlose Geschichte? Vorgang: V 1605/05 OBR 6; ST 238/06; OM 3979/10 OBR 6; ST 867/10; OM 200/11 OBR 6; ST 1350/11; OM 2789/14 OBR 6; ST 427/14 Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand der Planungen zur Sanierung und zum Ausbau der Verbindungsstraße zur Kläranlage und zur SEVA in Sindlingen (sogenannte "Baustraße" parallel zur B 40) dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Seit 1992 bemüht sich das Planungsdezernat vergeblich, eine Planung zum Ausbau der sogenannten "Baustraße" in Sindlingen zu erarbeiten, deren Realisierung die Anwohner der Okrifteler Straße und anderer Straßen des Sindlinger Ortskerns erheblich entlasten würde. Es ist an der Zeit, dass ein neuer Dezernent frischen Wind in die Angelegenheit bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2005, V 1605 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2006, ST 238 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3979 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 867 Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 200 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1350 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2789 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 427 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 977 Aktenzeichen: 61 1
Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet „Südöstlich Urnbergweg"
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2016, OM 25 entstanden aus Vorlage: OF 1/14 vom 15.04.2016 Betreff: Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg" Der Magistrat wird geb eten, über bestehende Feldwege (siehe Anlage) eine Baustraße als Zubringer in das Neubaugebiet "Südöstlich Urnbergweg" herzurichten. Begründung: Eine Vermeidung des Baustellenverkehrs durch die bestehenden Wohngebiete kann auf diese Weise effektiv und ohne großen Aufwand erreicht werden. Das vorgeschlagene Verfahren wurde schon bei den Bauarbeiten zur Niddarenaturierung erfolgreich eingesetzt. Anlage Anlage 1 (ca. 414 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 995 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1754
Zu erwartende Baustraßen im Neubaugebiet .Bonames-Ost.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 911/10 Betreff: Zu erwartende Baustraßen im Neubaugebiet "Bonames-Ost" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu erteilen, durch welche Baustraßen das Baugebiet "Bonames Ost" erschlossen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO II, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1534 2015 Die Vorlage OF 911/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBaustraße Am Himmerich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2015, OM 3985 entstanden aus Vorlage: OF 425/12 vom 01.03.2015 Betreff: Baustraße Am Himmerich Der Magistrat wird aufgefordert, 1. in Absprache mit der Hessen Agentur zu berichten, warum die von der Hessen Agentur am 06.03.2014 zur Andienung versprochene langgestreckte private Baustraße parallel zur öffentlichen Straße Am Himmerich auf den Grundstücken der zurzeit im Bau befindlichen Kätcheslachterrassen bisher nicht realisiert wurde und 2. diese sofort einzurichten. Begründung: Aus einem Schreiben der Hessen Agentur vom 06.03.2014 ergibt sich, dass diese Baustraße zur Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner vom Baustellenverkehr errichtet werden sollte. Anwohner erinnerten unter Beifügung von Lichtbildern an die Umsetzung der Straße. Mit Schreiben vom 19.02.2015 hat die Hessen Agentur dazu Stellung genommen und verweist an das Verkehrssicherheitstelefon der Stadt Frankfurt am Main. Diese Stellungnahme berücksichtigt nicht die Interessen der betroffenen Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 955 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 61 0
Nied: Verbindungsweg zwischen Bahndammweg und neuem Niddaweg für Fußgänger, Radfahrer u. a. besser benutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2887 entstanden aus Vorlage: OF 933/6 vom 03.02.2014 Betreff: Nied: Verbindungsweg zwischen Bahndammweg und neuem Niddaweg für Fußgänger, Radfahrer u. a. besser benutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen "Bahndammweg" und neuem "Niddaweg" für Fußgänger, Radfahrer etc. besser benutzbar zu machen. Begründung: Um während des Baues des neuen Niddawehres als Baustraße für Lkws zu dienen, wurde dieser Weg mit sehr grobem Schotter versehen. Nach Fertigstellung des Wehres entfällt diese Funktion. Jedoch erschwert der verbliebene grobe Schotter die Nutzung des Weges für Fußgänger, Radfahrer etc. Bei Regen ist eine starke Schlammbildung zu beobachten. Ein für die zukünftige Nutzung geeigneter Belag ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 657 Aktenzeichen: 66 2
Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.02.2014, OA 466 entstanden aus Vorlage: OF 212/15 vom 14.02.2014 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Realisierung der Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 vorgenommen werden kann. Begründung: Für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal-Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt, werden mehr als fünf Jahre prognostiziert. Außerdem muss mit Klagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden. Zusätzlich muss zu einem ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde, existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 792 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 19.02.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.02.2014, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 30 = Annahme) FDP und NPD (M 30 = Annahme, OA 466 = vereinfachtes Verfahren) Piraten, RÖMER und REP (M 30 und OA 466 = Annahme) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4313, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 37 0
Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Bahn-Baustelle nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2014, OM 2868 entstanden aus Vorlage: OF 569/10 vom 26.01.2014 Betreff: Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Bahn-Baustelle nutzen 1. Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahn die Berkersheimer Bahnstraße nicht zur Andienung der Baustelle mit Lastkraftwagen verwendet wird. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Baustelle anderweitig, zum Beispiel mit Hilfe einer Baustraße entlang der Gleise beispielsweise von der Nidda-Seite her, angefahren werden kann. Insgesamt sollte eine Baustelleneinrichtung vorgenommen werden, die die Anwohner auch im weiteren Umkreis so wenig wie möglich durch Baustellenlärm belästigt. In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat 10 darum, die Hanglage Berkersheims zu berücksichtigen, die dazu führt, dass am Bahngleis entstehender Baustellenlärm auch in nominell weit entfernten Teilen des Ortsteils Berkersheim überdeutlich hörbar ist. Begründung: Da im Moment Arbeiten zur Befestigung eines Wegs entlang des Bahngleises in der Nähe des Haltepunkts Berkersheim (Weg zwischen Buswendeschleife und Unterführung) unternommen werden, mehren sich Stimmen in Berkersheim, nach denen eine Andienung der Bahn-Baustelle nicht entlang des Berkersheimer Bahnweges stattfinden soll. Die Bahnstraße ist dazu viel zu eng (der Begegnungsverkehr auch mit Personenkraftwagen ist nicht möglich). Nur über diese Straße sind wichtige Einrichtungen fußläufig zu erreichen (S-Bahn, Lebensmittelmarkt, Bushaltestelle, Friedhof, etc.). Darüber hinaus wird die Bahnstraße als Schulweg genutzt und es steht zu befürchten, dass die Erschütterungen durch den Lastkraftwagenverkehr zu Schäden an den unmittelbar am Straßenrand gelegenen Häusern führen. Bauarbeiten am im Vergleich zum Rest des Stadtteils tiefer gelegenen Bahngleis haben in der Vergangenheit regelmäßig gezeigt, dass sich Lärm von dort anders ausbreitet, als man es von vergleichbaren, aber ebenen Flächen gewohnt ist, sodass Lärmschutzmaßnahmen, die über das in solchen Fällen übliche Maß hinausgehen, wünschenswert wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 522 Aktenzeichen: 66 0
Verbindungsstraße zum Klärwerk in Sindlingen parallel zur B 40 („Baustraße“)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2789 entstanden aus Vorlage: OF 910/6 vom 28.11.2013 Betreff: Verbindungsstraße zum Klärwerk in Sindlingen parallel zur B 40 ("Baustraße") Der Magistrat wird gebeten, Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung zur Sanierung und zum Ausbau der Verbindungsstraße zur Kläranlage und zur SEVA in Sindlingen (sogenannte "Baustraße" parallel zur B 40) im Ortsbeirat 6 vorzustellen. Begründung: Anlässlich eines Ortstermins am 23. Oktober 2013 informierte das Amt für Straßenbau und Erschließung, dass es Vorplanungen zum teilweisen Ausbau der offiziellen Verbindungsstraße zum Klärwerk Sindlingen gebe. Hintergrund war, dass es auf der einspurigen Straße zu Behinderungen im Begegnungsverkehr, u. a. auch mit landwirtschaftlichem Verkehr und Radfahrern, kommt. Besonders dem Lkw-Gefahrgutverkehr soll eine sichere Nutzung ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 427 Antrag vom 27.05.2016, OF 66/6 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 106 Aktenzeichen: 66 0
Fertigstellung der Straßenoberfläche im Prozessionsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2013, OF 255/12 Betreff: Fertigstellung der Straßenoberfläche im Prozessionsweg Der Magistrat wird gebeten, die Feinasphaltoberflächen der bisher im Baustraßenzustand belassenen Straßen Prozessionsweg -ab Gauguinweg in nordöstlicher Richtung - und Utrilloweg und Monetweg herzustellen, um für die weitgehend besiedelten Bereiche dieses Wohngebiets angemessene Erschließungsstraßen zu schaffen. Begründung: Nach Auffassung des Ortsbeirats sollte nach dem weitgehenden Abschluss der Bebauung, den Anwohnern der unfertige Straßenzustand nicht länger zugemutet werden. Durch die herausstehenden Kanaldeckel und Unebenheiten der Straßenoberfläche ist eine besondere Vorsicht bei der Befahrung der Straßen erforderlich. Besonders im Winter bei Schnee wird die Schneeräumung erschwert und es entstehen unsichere Straßenverhältnisse. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 21.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 255/12 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmbau Knoten Sportfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2264 entstanden aus Vorlage: OF 608/5 vom 08.05.2013 Betreff: Umbau Knoten Sportfeld Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens "Umbau Knoten Sportfeld, 2. Ausbaustufe" folgende Änderungen zu erwirken: 1. Verkürzung der Zeit zwischen Abriss der bestehenden und Bau der neuen Lärmschutzwand in Höhe des Paul-Gerhardt-Rings; 2. Alle Grundstücke westlich der Bahnlinie im Bereich der Bebauungspläne Nr. 885 - Hahnstraße und Nr. 872 - Lyoner Straße sollen dahin gehend überprüft werden, ob sie in den Planfeststellungsunterlagen hinsichtlich der zukünftigen Bebauung korrekt in die Lärmberechnung eingeflossen sind; 3. Bau eines barrierefreien Fuß- und Radweges entlang der neuen Mainbrücke. Dieser Weg soll über das Gelände des Alten Bahnhofs entlang der Donnersbergstraße direkt bis zur Goldsteinstraße geführt werden, aber auch einen barrierefreien Zugang zum Niederräder Ufer vorsehen; 4. Zwischen Goldsteinstraße und Adolf-Miersch-Straße wird entlang der Bahnlinie im Zuge der Bauarbeiten eine Baustraße errichtet. Diese Straße soll nach Abschluss der Arbeiten als Fuß- und Radweg erhalten bleiben und entsprechend hergerichtet werden; 5. Der Fuß- und Radweg über die Golfstraße soll ausreichend große Kurvenradien vorsehen, die das zügige Befahren auch durch Radfahrer erlaubt; 6. Die Verschwenkung des Europaradweges entlang des Mains soll entsprechend der Bedeutung dieses überregionalen Weges so großzügig bemessen werden, dass auch für schnelle Radreisende keine Langsamfahrstelle entsteht. Begründung: Zu 1.: Zwischen Abriss und Neuerrichtung des Lärmschutzes ist ein Zeitverlauf von drei Jahren geplant. Das ist zu lang, da direkt an der Bahnlinie Wohnhäuser stehen. Zu 2.: Der Lärmschutz ist offenbar nicht aufgrund der zukünftig geplanten Bebauung berechnet worden. Zu 3.: Es ist nicht vermittelbar, dass über den Main mit Millionenaufwand eine neue Brücke gebaut wird, aber an dieser Stelle noch immer die barrierefreie Querung für Fußgänger und Radfahrer fehlt. Die Donnersbergstraße als Wegeverbindung von der Goldsteinstraße zum Alten Bahnhof soll erhalten bleiben und zur Mainbrücke fortgesetzt werden. Zu 4.: Es fehlt eine direkte Fuß- und Radwegverbindung von der S-Bahn-Station "Niederrad" zur Goldsteinstraße. Da im Zuge der Bauarbeiten ohnehin eine Baustraße errichtet wird, wäre es unsinnig, diese wieder zurückzubauen. Zu 5.: In den Planungsunterlagen ist der Weg über die Golfstraße mit sehr engen Kurvenradien eingezeichnet. Hier sind für einen zeitgemäßen Fuß- und Radweg ausreichende Kurvenradien vorzusehen. Zu 6.: Der Stützpfeiler für die Vorlandbrücke soll auf dem jetzigen Europaradweg errichtet werden. Die Verschwenkung des Fuß- und Radweges soll an dieser Stelle mit ausreichender Breite und großzügigen Kurvenradien erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1421 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 69
Fertigstellung der Straßen im Baugebiet Kalbach-Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1774 entstanden aus Vorlage: OF 187/12 vom 16.11.2012 Betreff: Fertigstellung der Straßen im Baugebiet Kalbach-Nord Der Magistrat wird gebeten, die Feinasphaltoberflächen der bisher im Baustraßenzustand belassenen Straßen Im Brombeerfeld und Grubweg herzustellen, um für die weitgehend besiedelten Bereiche des Wohngebiets Kalbach-Nord angemessene Erschließungsstraßen zu schaffen. Begründung: Nach Auffassung des Ortsbeirats ist der mehrjährige unfertige Zustand der Straßen in Kalbach-Nord den Anwohnern nicht länger zuzumuten. Durch die herausstehenden Kanaldeckel und Unebenheiten der Straßenoberfläche ist eine besondere Vorsicht bei der Befahrung der Straßen erforderlich. Besonders im Winter bei Schnee wird die Schneeräumung erschwert und es entstehen unsichere Straßenverhältnisse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 365 Aktenzeichen: 66 0
Kein Autoverkehr auf dem Weg Alte Riedbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 entstanden aus Vorlage: OF 175/12 vom 20.10.2012 Betreff: Kein Autoverkehr auf dem Weg Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 225/12 OBR 12; OM 1358/12 OBR 12; ST 1515/12 Der Magistrat wird entsprechend der Anregungen OA 225 und OM 1358 vom 22.06.2012 erneut gebeten, die aufgehobene Straßenverbindung über die Alte Riedbergstraße durch bauliche Barrieren (Schranke, Poller oder Steinblöcke) wirkungsvoll zu sperren, sodass lediglich eine Fuß- und Radwegeverbindung auf dem das Landschaftsschutzgebiet querenden Weg verbleibt. Die Aussagen der Stellungnahme ST 1515 vom 14.09.2012 werden vom Ortsbeirat zurück- gewiesen, da die von der Verwaltung vorgeschlagene Beschilderung zur Unterbindung des illegalen Autoverkehrs schon seit längerer Zeit besteht, jedoch nicht zu einer Einstellung des Schleichverkehrs auf diesem Verbindungsweg geführt hat. Begründung: Der Rückbau der lange Zeit als Baustraße genutzten Feldwegeverbindung über die Alte Riedbergstraße ist Bestandteil des Bebauungsplans und des landschaftlichen Begleitplans. Diese bauleitplanerische Festsetzung wurde wiederholt von der Hessen Agentur gegenüber dem Ortsbeirat und auch gegenüber Anwohnern, die den Schleichverkehr beanstandet hatten, bestätigt. Die Hessen Agentur hat letztmals am 21.06.2012 dem Ortsbeirat den Rückbau dieser Wegeverbindung und die Unterbindung des Schleichverkehrs zugesichert. Die mit der Vorlage ST 1515 des Straßenverkehrsamtes begründete Offenhaltung des Verkehrsweges infolge einer intensiven Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge ist nicht nachvollziehbar. Zu Zeiten intensiver landwirtschaftlicher Aktivitäten (z. B. Erntezeit) könnten bewegliche Poller den Landwirten eine Durchfahrt ermöglichen, sofern sie keine der Umfahrungsmöglichkeiten über andere Feldwege nutzen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.06.2012, OA 225 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1358 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1515 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 128 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Keine Ideen gefunden.