1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 09.12.2016, B 326 Betreff: 1. Umsetzung der UN-Konvention für
Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer
barrierefreien Stadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7481 - NR 1583/09 GRÜNE, E 228/04
CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 401/14 - Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
21.01.2010, § 7481, entsprechend, legte der Magistrat am 22. Juni 2012 den
ersten Bericht (B 276) vor, der den Bericht über Schritte zur Umsetzung der
Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (im Folgenden "UN-BRK") und die Berichterstattung zu "Frankfurt
auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" zusammenführte. Dem folgte
turnusgemäß am 10.10.2014 der zweite Bericht (B 401). Gemäß dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung hat
das federführende Dezernat Soziales, Senioren, Jugend und Recht nach Ablauf von
zwei Jahren erneut eine Umfrage über den Stand der Umsetzung der Vorgaben der
UN-BRK bei den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main
durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden in dem vorliegenden Bericht
nach Dezernaten geordnet dargestellt. Zu berücksichtigen ist, dass der vorliegende Bericht
auf dem Bericht B 401 aus 2014 aufbaut. Es werden Entwicklungen aufgezeigt, die
sich in dem Zeitraum zwischen diesen beiden Vorlagen ergeben haben. Um
umfangreiche Wiederholungen zu vermeiden, werden Beschreibungen und
Feststellungen, die bereits im Magistratsbericht B 401 vom 10.10.2014 Erwähnung
fanden, im vorliegenden Bericht nicht erneut aufgeführt. Aus diesem Grunde werden auch Organisationseinheiten
nicht aufgeführt, bei denen sich seither keine Sachstandsveränderungen ergeben
haben. Sofern einzelne Dezernate in anderen bereits vorliegenden Berichten an
die Stadtverordnetenversammlung Maßnahmen im Sinne der UN-BRK dargestellt
haben, wird aus dem oben erwähnten Grunde im entsprechenden Abschnitt auf diese
Berichte verwiesen. Die im Zeitraum seit dem letzten Bericht vorgenommenen
baulichen Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sind in die
Berichtstexte der einzelnen Dezernate integriert. Vorbemerkung: Der Magistrat legt Wert auf die
Feststellung, dass er sich der Forderung nach sozialer Inklusion aller
Bevölkerungsgruppen anschließt, die in der UN-BRK als Verstärkung des
Zugehörigkeitsgefühls (enhanced sense of belonging) formuliert wird. Daraus
ergibt sich, dass die zentralen Forderungen der Konvention wie z. B.
Barrierefreiheit in all ihren Aspekten, Selbstbestimmung bei der Wahl der
Wohnform, Zugang zu inklusiver Bildung und zum Arbeitsmarkt sowie die Teilhabe
am kulturellen Leben und an politischen Entscheidungen, im alltäglichen
Verwaltungshandeln Beachtung finden. Es wird die Schaffung von Strukturen angestrebt, die
eine Abkehr von der bislang verfolgten Behindertenpolitik ermöglichen, die in
erster Linie auf Fürsorge und das Ausgleichen von (vermeintlichen) Defiziten
abzielte. Ziel ist, den Anspruch aller Menschen auf Selbstbestimmung, Freiheit
von Diskriminierung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft, einzulösen. Damit geben die Forderungen der UN-BRK einen
bedeutsamen Impuls zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und tragen zur
Humanisierung unseres Zusammenlebens bei. Dezernat I
Oberbürgermeister Amt des
Oberbürgermeisters: Artikel 9 Zugänglichkeit Das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
entwickelt zurzeit ein gesamtstädtisches Konzept zur
Neu-Frankfurter-Kommunikation, bei dem das Thema Barrierefreiheit mitgedacht
und wenn möglich umgesetzt wird. Bei der nächsten Veranstaltung "Tage der offenen Tür"
beabsichtigt das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing, erneut
Gebärdendolmetscher/-innen für Führungen im Römer zu beauftragen. Die Tourismus und Congress GmbH arbeitet seit Anfang
2011 unter dem Titel "Frankfurt am Main barrierefrei" daran, das touristische
Angebot der Stadt barrierefrei zu gestalten und Reisende in Bezug auf
Barrierefreiheit zu informieren und zu beraten. Für Endverbraucher,
Journalisten und Reiseveranstalter und -büros - sowohl national als auch
international - ist die Tourismus und Congress GmbH ein wichtiger
Ansprechpartner. Im Folgenden werden die Maßnahmen erläutert, welche seit der
letzten Berichterstattung im Mai 2014 diesbezüglich realisiert wurden: Das Projekt "Reisen für Alle" ist ein vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördertes Kooperationsvorhaben
des Deutschen Seminars für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. und des Vereins
Tourismus für Alle Deutschland e.V. - NatKo. Ziel ist die bundesweite
Einführung eines Kennzeichnungssystems "Reisen für Alle". Die Tourismus und
Congress GmbH beteiligt sich an dem Projekt, indem eine Mitarbeiterin im August
2015 an einer speziellen Schulung teilnahm und Datenerhebungen in touristischen
Einrichtungen in Frankfurt durchführt. Die Tourist Information Hauptbahnhof
wurde als eine der ersten Einrichtungen in Hessen erhoben (Dezember 2015) und
offiziell zertifiziert. Für die nächsten Jahre sind weitere Erhebungen geplant,
sodass das Kennzeichnungssystem flächendeckend umgesetzt werden kann. In der Tourist Information Römer wurde im August 2015
ein taktiles Leitsystem in Form von selbstklebenden Leitlinien und
Aufmerksamkeitsfeldern verlegt, welches blinden und sehbehinderten Besuchern
als Orientierung dient. Artikel 21 Zugang zu Informationen Das damalige Presse- und Informationsamt hat
mitgeteilt, dass im zweiten Halbjahr 2016 mit der Einführung eines neuen
Media-Players es möglich sein wird, im Bedarfsfall Videos mit Untertiteln zu
versehen. Zurzeit wird geprüft, welche Personalressourcen für die Nutzung
dieser Option notwendig werden. Seit September 2014 stehen touristische Informationen
der Tourismus und Congress GmbH auch in Leichter Sprache zur Verfügung. Der
komprimierte Reiseführer mit Beschreibung der wichtigsten Sehenswürdigkeiten
wurde in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Main-Taunus erstellt und richtet
sich an Menschen mit Lernbehinderungen, Leseschwächen, Hörbehinderungen etc.
Den Reiseführer gibt es als PDF zum kostenlosen Download von der Homepage sowie
in gedruckter Form auf Fachmessen und zum Versand. Die barrierefreien Stadtrundgänge der Tourismus und
Congress GmbH (d.h. stufenloser Rundgang, Rundgang mit
Gebärdensprachdolmetscher und "Frankfurt begreifen") sind das ganze Jahr
buchbar. Der Rundgang "Frankfurt begreifen", welcher insbesondere die
Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Menschen berücksichtigt, wird zudem
auch an öffentlichen Terminen angeboten. Im Dezember 2015 wurde ein Relaunch der gesamten
Internetpräsenz der Tourismus und Congress GmbH durchgeführt und auch die
Webseite http://www.frankfurt-tourismus.de/barrierefrei mit Informationen für
Reisende mit Behinderung neu gestaltet. Artikel 29 Förderung der Teilnahme von Menschen mit
Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben Die Tourismus und Congress GmbH nimmt regelmäßig an
fachspezifischen Messen teil, um Frankfurt am Main als eine barrierefreie
Reisedestination zu vermarkten. In den Jahren 2014, 2015 und 2016 gehören dazu
die Teilnahme an der SightCity-Messe am Frankfurter Flughafen, Rehab in
Karlsruhe sowie RehaCare in Düsseldorf. Des Weiteren unterstützt die
Tourismus und Congress GmbH Veranstaltungen in Frankfurt am Main, die einen
Bezug zum Thema Barrierefreiheit haben, als Kooperationspartner. So arbeitete
die TCF auch bei der Organisation des Deutschen Seniorentags, der vom 2. bis 4.
Juli 2015 in Frankfurt stattfand, mit und präsentierte sich auf der
begleitenden Messe am großen Frankfurt-Stand. Dezernat II Finanzen, Beteiligungen und
Kirchen
Mit Bericht B 401
vom 10.10.2014 wurde zuletzt über die Umsetzung der UN-Konvention für Menschen
mit Behinderungen im Dezernat III (jetzt Dezernat II) berichtet. Seitdem wurde
durch das Beteiligungsmanagement eine Maßnahme für die Tourismus + Congress
GmbH bewilligt. Diese kann aus der unten stehenden Tabelle entnommen werden.
Für die weiteren städtischen Gesellschaften sind die jeweiligen Fachdezernate
gemäß Dezernatsverteilungsplan zuständig. Im aktuellen Berichtszeitraum ist
das Kassen- und Steueramt in eine neue Liegenschaft, Stephanstraße 15,
umgezogen. Im Rahmen dessen wurde das neue Dienstgebäude barrierefrei
ertüchtigt. Da über die weitere Nutzung des Dienstgebäudes Paulsplatz 9 aktuell
noch keine Entscheidung getroffen wurde, ist der bewilligte Umbau des
Personenaufzuges zunächst zurückgestellt worden. Die Maßnahmen sind ebenfalls
in der Tabelle dargestellt.
Beschreibung der Maßnahme
Adresse Erläuterungen zu Wirksamkeit Planung / Baubeginn Monat Planung /Baubeginn Jahr
Nachrüstung Drehtürenantriebe und elektronische
Türöffner (Haupteingang und Geschosstüren Büroetagen)
Stephanstr. 15 Barrierefreier Zugang zum Gebäude ist gewährt
03 2016 Anforderungsgerechter Umbau Behindertentoilette
Stephanstr. 15 Optimierung der bereits vorhandenen Behindertentoilette
04 2016 Umbau des Aufzuges (Bedienelemente, Sprechansage, Spiegel,
Handlauf) Paulsplatz 9 Optimierung der Bedienbarkeit, barrierefreier Zugang zum
Gebäude 2017 taktiles Leitsystem im Innenraum Touristeninfo am Römerberg
Am Römerberg bessere und eigeständige Orientierung im Innenraum
07 2015 Zu den Artikeln der UN-BRK wird
wie folgt Stellung genommen: Artikel 4 Allgemeine
Verpflichtungen Im Rahmen seines Verwaltungshandelns
ist das Dezernat II stets darauf bedacht, Menschen mit Behinderung nicht zu
benachteiligen. Artikel 5
Diskriminierung Bei der Aufgabenerfüllung des Dezernates sind bisher
keine Diskriminierungsfälle bekannt geworden. Artikel 6 Frauen mit
Behinderungen Eine Benachteiligung von Frauen
mit Behinderung kann nicht festgestellt werden. Artikel 8
Bewusstseinsbildung Innerhalb des Dezernates II wird im Publikumsbetrieb
durch die Serviceorientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
grundsätzlich gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen eine besondere
Aufmerksamkeit erhalten. Im Rahmen der Aufgabenerledigung des Dezernates sind
bisher keine Diskriminierungsfälle bekannt geworden. Das Dezernat II sieht es als Führungsaufgabe, die
Bewusstseinsbildung im Sinne des Diversity-Ansatzes bei seinen Mitarbeitern zu
fördern und wird die Thematik künftig in Führungskräfteschulungen
integrieren. Artikel 9
Zugänglichkeit Bei geplanten Baumaßnahmen wird stets ein Augenmerk
auf die Möglichkeiten der barrierefreien Umsetzung gelegt, sofern nicht weitere
zu beachtende Richtlinien entgegenstehen. Bei der Neuanmietung der Liegenschaft Stephanstraße
15 wurde eine besondere Priorität auf die Herstellung der barrierefreien
Zugänglichkeit gelegt. Hierzu wurden der Gebäudeeingang sowie die Zugänge zu
den Büroetagen barrierefrei ertüchtigt. Die bereits im Gebäude vorhandene
Behindertentoilette, welche aber nicht den Anforderungen entsprach, wurde
ebenso anforderungsgerecht umgebaut. Durch den Einbau der sich automatisch öffnenden
Eingangstür im Haus Paulsplatz 9 sowie des sich dort befindlichen Aufzugs ist
der barrierefreie Zugang für Menschen im Rollstuhl möglich. Um die Bedienung
des Aufzuges für Rollstuhlfahrer zu erleichtern, ist ein Umbau der
Bedienelemente auf niedrigere Höhe vorgesehen. Ebenso soll der Aufzug mit einer
Sprechansage zur erreichten Etage, einem Spiegel sowie einem Handlauf
ausgestattet werden. Zur Begrüßung und Information der Besucher des
Dezernates II steht sowohl im Paulsplatz 9 sowie in der Stephanstraße 15 ein
Empfangsdienst zur Verfügung. Eine zusätzliche Beschilderung in Brailleschrift
ist dadurch entbehrlich. Artikel 21 Zugang zu Informationen Im Bereich der Publikationen wird auf
eine barrierefreie Gestaltung und Darstellung geachtet. Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung
Bei der Besetzung von Stellen werden
die gesetzlichen Regelungen des AGG sowie die entsprechende Rechtsprechung
eingehalten und im Ablauf des Auswahlverfahrens berücksichtigt. Bei gleicher
Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, soweit
keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Darüber hinaus werden durch das
Dezernat II wiederkehrend Behindertenwerkstätten beauftragt, einfache
Tätigkeiten, wie z. Bsp. die Aktenvernichtung, auszuführen. Dezernat III Personal und
Gesundheit Personal- und Organisationsamt: Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Das Personal- und Organisationsamt setzt sich wie in
den vergangenen Jahren auf hohem Niveau für die Einhaltung und Umsetzung der
UN-Konvention für Menschen mit Behinderung ein. Dabei werden bestehende
Verwaltungsvorschriften immer wieder geprüft, neue Leitziele erstellt und
Praktiken angepasst. Mit einer Beschäftigungsquote von 11,05 % im Jahr 2015
bestätigt die Stadtverwaltung wieder die am 01.02.2011 in Kraft getretene
interne Integrationsvereinbarung, die Beschäftigungsquote von über 10 % auf
Dauer zu festigen. Die Stadt Frankfurt am Main setzt mit diesem stetigen Erfolg
ein weiteres Zeichen bei ihren vorbildlichen Inklusions-Anstrengungen, die sie
als Arbeitgeberin seit vielen Jahren leistet. In fast jedem Amt und Betrieb
beschäftigt die Stadt erheblich mehr schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter als vom Gesetz vorgeschrieben. Zur Verfolgung und Realisierung der mit
Magistratsbeschluss vom 19.10.2015 neu angepassten temporären Ziele zur
stadtinternen Integrationsvereinbarung wurden Projektgruppen gebildet. Das
Personal- und Organisationsamt, die Schwerbehindertenvertretungen und der
Gesamtpersonalrat arbeiten gemeinsam an folgenden Themen: Projektgruppe:
Schwerbehindertenvertretung Auftrag: Weiterentwicklung und Stärkung der
Schwerbehindertenvertretung Projektgruppe:
Fachsymposium Inklusion Auftrag: Durchführen
eines Fachsymposiums Inklusion in der Arbeitswelt im
Jahr 2018 Projektgruppe:
Handlungsoptionen zur Umsetzung der UN-Konvention Auftrag: Erarbeiten
von Handlungsoptionen auf der Grundlage des Aktionsplans der gesetzlichen
Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen Projektgruppe:
Handlungsansätze und Rahmenbedingungen Auftrag: Prüfen der Handlungsansätze und
Rahmenbedingungen zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen Das Thema Inklusion ist ein fester
Bestandteil des städtischen Fortbildungsprogramms. Es findet sich im
Schulungsbereich der Führungskräfteentwicklung und im Themenbereich
Betriebliches Gesundheitsmanagement im speziellen Unterthemenbereich Inklusion
sowie in weiteren Bereichen, wie Bürger/innen- und Serviceorientierung,
Verwaltung und Personalservice wieder. Die wesentlichen Inhalte der
UN-Behindertenrechtskonvention wurden bisher im Rahmen der Fortbildungsangebote
"Die UN-Behindertenrechtskonvention in der Praxis" sowie "Diversität - Mosaik
der Arbeitswelt" vermittelt. Mit der neuen Fortbildungsbroschüre 2016 - 2018
wird ein weiteres Angebot in das Fortbildungsprogramm aufgenommen, das sich u.
a. mit Inklusion unter dem Aspekt "Leichte Sprache" befasst. Darüber hinaus
werden auch im Rahmen der Fortbildungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) bzw. zu den Grundlagen der Personalservicearbeit und zum
Beurteilungswesen die entsprechenden Rechtsgrundlagen unter dem Aspekt der
Vermeidung der Benachteiligung im Arbeitsalltag/Maßnahmen und Pflichten des
Arbeitgebers behandelt. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch ein
spezielles Fortbildungsangebot "Gebärdensprachkurs". Alle städtischen Fortbildungen werden auch
bereichsbezogen angeboten. Sie können von Menschen mit und ohne Behinderung
besucht werden. Bei Bedarf werden vom Personal- und Organisationsamt
Gebärdensprachdolmetscher/innen vermittelt. Im IT-Bereich werden für blinde und
hochgradig sehbehinderte Mitarbeiter/innen Einzelschulungen angeboten. Artikel 5 Diskriminierung Eine Benachteiligung oder Diskriminierung von
Menschen mit Behinderungen findet aus unserer Sicht nicht statt. Bei Einstellung sowie im Rahmen von
Stellenbesetzungsverfahren werden Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen
besonders berücksichtigt. Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten bzw. diesen
gleichgestellten Menschen vor, so ist ihnen bei gleicher Eignung der Vorzug vor
anderen Bewerber/innen zu geben. Bei Stellenausschreibungen wird darauf
hingewiesen, dass schwerbehinderte Bewerber/innen im Rahmen der geltenden
Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt werden. Artikel 6 Frauen mit Behinderungen Benachteiligungen von Frauen mit Behinderungen
bestehen aus unserer Sicht nicht. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Unter dem Motto "Komm mit, mach mit, bleib fit!" fand
am 24.06.2015 der gesamtstädtische Gesundheitstag der Stadt Frankfurt am Main
statt. Mit großem Engagement und der tatkräftigen Unterstützung vieler
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtete der Arbeitskreis Betriebliche
Gesundheitsförderung diesen außergewöhnlich erfolgreichen Gesundheitstag aus.
Eingeladen waren auch "Behinderten-Sportvereine", wie zum Beispiel der
Rollstuhl Sportclub Frankfurt (Tischtennis), die Mainhatten Skywheelers
(Rollstuhlbasketball), der Hessische Behinderten- und
Rehabilitations-Sportverband e.V. (Rollstuhlparcours), die TG Unterliederbach
mit einem Behindertenmannschaftssport (Torball für Blinde und Sehbehinderte)
sowie der Deutsche Alpenverein mit einer Klettertherapie für Menschen mit
Einschränkungen. Alle Akteure überzeugten mit interessanten und hoch
informativen Angeboten, die die Teilnehmenden zum Mitmachen, Ausprobieren und
gedanklichen Austausch anregten. Wie viele Beschäftigte im Nachgang
berichteten, wurden die Aktionen als Herausforderung und Bereicherung
erlebt. Der Gesundheitstag der Stadt
Frankfurt am Main zeigte, dass Sport helfen kann, die Menschen für Themen zu
sensibilisieren, Inklusion zu fördern und Barrieren im Kopf abzubauen. Das
außergewöhnliche Erlebnis- wie Informationsangebot und die persönlichen
Kontakte boten nicht eingeschränkten Menschen die Möglichkeit, sich in die Lage
von Behinderten zu versetzen. Neuland für Viele, aber dank dieser Aktion
konnten Sichtweisen verändert und Gedanken für vielfältige Ideen zum
Thema Inklusion geöffnet werden. Erfolgreich wurde inzwischen das Thema Inklusion als
4. Säule in das Betriebliche Gesundheitsmanagement integriert und das
städtische Intranet in diesem Sinne ergänzt. Den städtischen Mitarbeiter/inne/n
steht somit ein zentrales Informationsportal zur internen Umsetzung der UN-BRK
bei der Stadtverwaltung zur Verfügung. Auch der jährliche Bericht des
Magistrats zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt
Frankfurt am Main wird in Zukunft dort abrufbar sein. Für interessierte Personen wurde ein Flyer "Menschen
mit Behinderung/Das sollten Sie wissen" entwickelt und allgemein zur Verfügung
gestellt. Das Personal- und Organisationsamt
unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit besonderen Bedürfnissen
auf vielfältige Weise und schärft zudem - um die gemeinsame Arbeit an einer
Kultur der Inklusion voranzubringen - das Bewusstsein für die Arbeitssituation
von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, Hindernisse zu erkennen und
abzubauen. Mit individuellen Maßnahmen zur Verbesserung der persönlichen
Arbeitssituation wurde der gute Ausstattungsstandard bei den Arbeitsplätzen
schwerbehinderter Menschen unter Mithilfe der Schwerbehindertenvertretungen
weiter optimiert.
Artikel 9 Zugänglichkeit Das Personal- und Organisationsamt gewährleistet
einen barrierefreien Zutritt zu seinem Dienstgebäude in der Alten Mainzer Gasse
4. Alle Schulungs- und Ausbildungsräume sind für Menschen mit Behinderungen
barrierefrei zugänglich und nutzbar. Ein Aufzug sowie zwei Toilettenanlagen für
Menschen im Rollstuhl sind im Dienstgebäude vorhanden. Beim derzeitigen Um- und
Ausbau des Dienstgebäudes in der Alten Mainzer Gasse 4, werden die
barrierefreien Maßnahmen weiter ausgebaut. Gesundheitsamt: Das Gesundheitsamt ist Anlaufstelle
für das unterschiedlichste Publikum, selbstverständlich auch für Menschen mit
Behinderung. Daher sehen wir ein zielstrebiges und strukturiertes Vorgehen bei
der Inklusion als wichtig an. Zumal es sich hier nicht um "neu geschaffenes
Recht", sondern die Umsetzung ganz selbstverständlicher Rechte jedes Einzelnen
handelt. Im Gesundheitsamt ist dieser
Betrachtungswinkel mittlerweile so routiniert, dass z. B. bei baulichen
Maßnahmen neben der eigenen Expertise, schon sehr früh im Planungsprozess die
Schwerbehindertenvertretung wie auch die Arbeitsmedizin und der
Sicherheitsschutz mit ihrem Knowhow eingebunden werden. Damit sind von
fachkundiger Seite Aspekte der UN-Konvention eingebracht. Die Einführung von kurz-, mittel- und langfristigen
Zielen befürworten wir, da es hierdurch zu einer "Verbindlichkeit" kommt, die
die Inklusion noch forcierter voranschreiten lässt und zu einem
Selbstverständnis im täglichen Handeln führt. Wichtig ist hierbei, dass die
Ziele klar und deutlich formuliert sind - unter Berücksichtigung städtischer
Vorgaben, Machbarkeit und knapper (werdender) Budgets. Aufgrund der Vielschichtigkeit und breit gefächerten
Formulierungen in der Behindertenrechtskonvention ist die Umsetzung in vielen
Teilen offen und bedarf der Konkretisierung. Bei Umsetzungen z.B. im Rahmen der
Optimierung des Wegeleitsystems orientierte sich das Gesundheitsamt an den
DIN-Normen. Aber immer mit dem Unsicherheitsfaktor "Reicht das aus?/Ist die
Norm damit erfüllt?", da es bislang keine klaren Vorgaben bzw. festgelegten
Mindeststandards gibt. Im Sinne eines einheitlichen Handelns der
Stadtverwaltung, auch in die Richtung gehend, dass sich die Bürgerinnen und
Bürger z.B. darauf verlassen können, dass in allen öffentlichen Gebäuden dieser
Stadtverwaltung ein Mindeststandard vorliegt (z. B. alle Stellen sind mit dem
Rollstuhl zu erreichen), ist die Einführung von Standards sinnvoll. Gerade für Baumaßnahmen wird ein Frankfurter
Aktionsplan mit verbindlichen Richtlinien, Ausschreibungskriterien, Leitfäden
etc. zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als sinnvoll erachtet, da
oftmals ‚nach oben alles offen ist', d. h. es eine Vielzahl von Maßnahmen gibt,
die für die Umsetzung der Barrierefreiheit denkbar wären. Dies ist z.B. bei der
Gestaltung von Evakuierungsmaßnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen der
Fall. Hier sind z. B. in der Brandschutzordnung entsprechende Regelungen zu
treffen. Ebenso wird bei der Raumverteilung darauf geachtet, dass
mobilitätseingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst ebenerdig
in der Nähe von Notausgängen ein Büro erhalten. Auch hier stellt sich wieder
die Frage: Ist die UN-Konvention hinsichtlich Artikel 11 damit erfüllt oder
sind weitergehende Maßnahmen erforderlich? Da aber generell nicht geregelt ist, wie weit hier die
Bemühungen der Ämter mindestens gehen sollen, kommen an dieser Stelle
persönliche Einschätzungen zum Tragen. Das führt dazu, dass in allen
Dienstgebäuden unterschiedlich gehandelt wird. Durch die Schaffung von
Mindeststandards kann dies minimiert werden, sodass für alle
mobilitätseingeschränkten Personen Klarheit herrscht. Für das alltägliche Arbeiten in den Ämtern, bei dem konkrete
Entscheidungen getroffen werden müssen, würde das zu einer erheblich besseren
Umsetzung der UN-Konvention und Zeitersparnissen beitragen. Der Verweis auf das
Positionspapier der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft ist hier wenig
hilfreich. Die in dem Positionspapier genannten Maßnahmen sind ähnlich wie die
UN-Konvention sehr unkonkret. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel hat das
Gesundheitsamt generell darauf hingewirkt, dass Zugangshindernisse und
-barrieren konsequent abgebaut wurden. Das Dienstleistungsangebot des
Gesundheitsamtes kann barrierefrei, auch von Menschen mit Behinderung,
uneingeschränkt genutzt werden. Speziell zu Artikel 25 Gesundheit: Das Gesundheitsamt fördert das Projekt der Mobilen
Kinderkrankenpflege des Diakonischen Werks. Im Rahmen dieser Förderung besteht
eine Konzentration auf behinderte und chronisch kranke Kinder. Mit dieser
Förderung wird eine häusliche fachspezifische Kinderkrankenpflege
sichergestellt, die keine Krankenkassenleistung darstellt. Drogenreferat: Zur UN-BRK: Die bestehenden Verwaltungsvorschriften, Praktiken und
Leitlinien, die sich aus der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
ergeben, werden vom Drogenreferat umgesetzt. Kooperationspartner des
Drogenreferates sind die Träger der Drogenhilfe in Frankfurt am Main. Als
Träger der freien Wohlfahrtspflege ist die Umsetzung der UN-BRK für sie
obligatorisch. Menschen, die Einrichtungen und Projekte der Sucht- und
Drogenhilfe aufgrund ihrer Abhängigkeitserkrankungen nutzen, sind seelisch
behindert, beziehungsweise von seelischer Behinderung bedroht (vgl. § 2 Abs. 1
SGB IX). Angebote der Drogenhilfe sind somit auch als Leistungen i.S.d. §§ 53
ff SGB XII zu verstehen. Im Rahmen der Möglichkeiten der Drogenhilfe werden die
Forderungen der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in der Arbeit
berücksichtigt. Zur Barrierefreiheit: Die Büroräume des Drogenreferates sind stufenlos, auch für
Rollstuhlfahrer erreichbar. Ein geeigneter Sanitärraum ist nicht
vorhanden. Dezernat
IV Planen und
Wohnen Denkmalamt:
Im Rahmen denkmalschutzrechtlicher
Beratungen und Genehmigungen kann durch das Denkmalamt die barrierefreie
Ausführung weder verlangt noch geprüft werden. Allerdings finden Maßnahmen in
Kulturdenkmalen, die ausdrücklich der Barrierefreiheit dienen, besondere
Beachtung und haben in der Genehmigungspraxis einen hohen Stellenwert. Innerhalb des Denkmalamtes sind alle Bereiche auch
für Menschen mit Behinderung erreichbar. Im Rahmen von Führungen oder Vorträgen
wird auf die Barrierefreiheit geachtet. Dies ist jedoch auf Baustellen nicht
vollumfänglich möglich. Der Internetauftritt des Denkmalamtes wurde 2014
barrierearm umgestaltet. Stadtplanungsamt: Wie in den vorhergehenden Stellungnahmen zu den
Berichten des Magistrats B 725 v. 28.08.2009, B 266 v. 23.04.2010, B 276 v.
22.06.2012, B 401 v. 10.10.2014 detailliert ausgeführt, ist das
Stadtplanungsamt bestrebt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Ziele der
UN-Konvention für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Dies geschieht zeitlich
fortlaufend insbesondere auch im Rahmen der Wohnungsbauförderungsprogramme und
in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten und der Frankfurter
Behindertenarbeitsgemeinschaft. Im Zusammenhang mit der jährlichen Programmanmeldung
für den geförderten Wohnungsbau berät das Stadtplanungsamt regelmäßig
Investoren zum barrierefreien Bauen. Förderrichtlinien werden unter
Berücksichtigung aller Belange kontinuierlich fortgeschrieben und
weiterentwickelt. Bestehende Regelungen, Normen und Vorschriften, die die
Belange von Menschen mit Behinderung betreffen, werden der Prüfung von
Förderanträgen zugrunde gelegt. Auch der öffentliche Raum wird auftragsgemäß seitens
des Stadtplanungsamtes beplant. Im Rahmen des Ausbauprogramms Schöneres
Frankfurt werden Konzepte zur Restrukturierung sowie Revitalisierung des
öffentlichen Raums erarbeitet und baulich umgesetzt. Regelmäßig werden diese
Projekte mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main
abgestimmt. Die Erfahrungen aus den Beratungen bzw. aus der Umsetzung münden in
Richtlinienpapiere, die innerhalb des Magistrats abgestimmt werden und somit
für die weiteren baulichen Umsetzungen sowie für den Unterhalt maßgeblich
sind. Vor diesem Hintergrund sind weitere
gesonderte städtische Regelwerke aus Sicht des Stadtplanungsamtes derzeit nicht
erforderlich. Stadtvermessungsamt: Das Dienstgebäude "Kurt-Schumacher-Straße 10" selbst
ist aufgrund seiner Architektur, des Brandschutzes etc. nicht vollkommen
barrierefrei. Mehrere schwergängige Türen wurden inzwischen mit Mitteln des
hierfür zur Verfügung stehenden Förderfonds beim Dezernat Soziales, Senioren,
Jugend und Recht bzw. Zuschuss des Landeswohlfahrtsverbandes umgebaut und
elektrische Türöffner installiert (u. a. in der Tiefgarage). Aufgrund unseres Zuwendungsantrages vom 16.12.2015
wurden dem Stadtvermessungsamt mit Schreiben vom 01.02.2016 Mittel in Höhe von
10.293,50 € für die barrierefreie Ertüchtigung schwergängiger
Brandschutztüren von der Stabsstelle Inklusion des Dezernats Soziales,
Senioren, Jugend und Recht für das Jahr 2016 bewilligt. Durch die Bewilligung
dieser Gelder wurde die Stadtwerke Holding am 13.07.2016 mit dem Umbau von fünf
schwergängigen Teeküchentüren (Brandschutztüren) mit elektromagnetischen
Türfeststelleinrichtungen beauftragt. Amt für
Wohnungswesen: Zu Artikel 9 und Artikel 21: Eine behindertengerechte Anpassung
der Aufzüge ist mit dem Vermieter des Gebäudes bereits ausgehandelt. Die
Umsetzung ist für das zweite Halbjahr 2016 geplant. Weiterhin werden alle
Eingangstüren zu den Stockwerken und die Türen im Erdgeschoss
behindertenfreundlich und barrierefrei mit elektromotorischen Türantrieben
ausgestattet. ABG Frankfurt
Holding: Die
Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit unserer Aufzugsanlagen wird Zug um Zug
durch vertretbare Umbaumaßnahmen ausgeführt, wie z. B. durch Anböschung oder
Erstellung von Rampen im Außenbereich, zusätzliche Installationen von
Treppenliften im EG-Bereich. Für diese Umsetzung hat sich die ABG einen
Zeitraum von 5 Jahren (seit 2013) gesetzt. Lediglich bei einer geringen Anzahl unserer
Aufzugsanlagen steht der Aufwand in keinem Verhältnis der durchzuführenden
Maßnahmen einer DIN-gerechten Ausführung von notwendigen Rampen aufgrund nicht
vorhandener Grundstücksflächen in den Außenanlagen bzw. Flächen innerhalb des
Eingangsbereiches des Gebäudes. Oder aber, die Aufzugstüren entsprechen hier
nicht der vorgesehenen Breite im Hinblick auf die Barrierefreiheit. Gleichwohl
sind diese Aufzugsanlagen jedoch geeignet, um in der Mobilität eingeschränkten
Personen einen beschwerdefreien Zugang zu ihren Wohnungen zu verschaffen.
Für einzelne Maßnahmen zur Überwindung von
vorhandenen Barrieren steht die ABG jedoch darüber hinaus bereit, individuelle
Lösungen mit den betroffenen Mietern/Innen zu finden. Unsere Neubauprojekte
werden längst an behinderten- und seniorengerechten Standards ausgerichtet.
Die ABG ist in Bezug auf den demografischen Wandel
und akut betroffene Mieter mit Behinderung gut vorbereitet, z. B. durch den
Einsatz altersgerechter Assistenzsysteme oder den Siedlungsservice, der bei
Bedarf für Einkäufe, Haushaltsaufgaben etc. in Anspruch genommen werden
kann. Dezernat V Bau und Immobilien, Reformprojekte,
Bürgerservice und IT Bürgeramt,
Statistik und Wahlen: Artikel 9 Zugänglichkeit Wir haben in den letzten Jahren aus Mitteln des
Dezernats Soziales, Senioren, Jugend und Recht und aus Eigenmitteln diverse
Baumaßnahmen durchgeführt, um die Barrierefreiheit in unseren Dienstgebäuden zu
erreichen bzw. zu verbessern. Es ist geplant, die Maßnahmen im Rahmen der
vorhandenen Finanzmittel weiterzuführen. Bei der Neuanmietung von Standorten melden wir im
Voraus unsere Anforderungen an die Barrierefreiheit beim Eigentümer/Vermieter
an und überwachen die Umsetzung. Im Bereich Wahlen wurden die Wahllokale, die bislang
nicht barrierefrei waren, mit Rampen ausgestattet, um allen Bürgerinnen und
Bürgern Zugang zu den Wahllokalen zu ermöglichen. Näheres ist der Tabelle zu entnehmen:
Beschreibung der Maßnahme
Adresse Erläuterungen zu Wirksamkeit Planung / Baubeginn Monat Planung /Baubeginn Jahr
Barrierefreie Ertüchtigung der Verkehrswege im Bürgeramt
Sachsenhausen Große Rittergasse 103
Einbau einer behindertengerechten Automatiktür zwischen Info-
und Bedienbereich (gleichzeitig Zugschutz) 06 2014 Barrierefreier Umbau einer Mitarbeitertoilette in der
Verwaltungsabteilung Zeil 3 Umbau des Anschlags einer Mitarbeitertoilette zur verbesserten
Zugänglichkeit für Gehbehinderte 01 2016 Barrierefreier Umbau einer Kundentoilette für Behinderte im
Zentralen Bürgeramt Zeil 3 Komplettsanierung einer Kundentoilette für Behinderte auf
aktuelle Standards hin 04 2016 Barrierefreie Ertüchtigung der Verkehrswege in Wahllokalen
diverse Insbesondere Instandsetzung oder Anbringung von Rampen für
Rollstuhlfahrer fortlaufend fortlaufend Barrierefreie Einrichtung des neuen Bürgeramts Höchst
Dalbergstr. 14 Einbau von behindertengerechten Toiletten / Verbauen von
rollstuhlgeeigneten Teppichböden / Vermeiden von Stufen u. Hindernissen
12 2013 Artikel 21 Zugang zu Informationen In der Statistik spielt das Thema Barrierefreiheit
seit Jahren eine große Rolle. Dort wird daran gearbeitet, alle
Veröffentlichungen möglichst barrierefrei anzubieten. Viele Veröffentlichungen
sind bereits barrierefrei, bei anderen wird die Verwirklichung angesichts der
Komplexität des Themas noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Amt für Informations- und Kommunikationstechnik,
Stabsstelle E-Government und Koordinierungsstelle für Aufgaben der
Verwaltungsstrukturreform: Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Die allgemeinen Verpflichtungen nach Artikel 4 werden
vom Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, von der Stabsstelle
E-Government und von der Koordinierungsstelle für Aufgaben der
Verwaltungsstrukturreform eingehalten. Artikel 5 Diskriminierung Bewerber/innen mit Behinderungen werden bei
Stellenbesetzungen im Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, in der
Stabsstelle E-Government und in der Koordinierungsstelle für Aufgaben der
Verwaltungsstrukturreform bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Den Mitarbeiter/innen des Amtes für Informations- und
Kommunikationstechnik, der Stabsstelle E-Government und der
Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform stehen alle
Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen zu diesem Themenschwerpunkt offen. Artikel 9 Zugänglichkeit Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Auftrages
"Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" sind beim Amt für
Informations-und Kommunikationstechnik weiterhin nicht geplant. Wie bereits in
den letzten Jahren dargestellt, wurde für unser Amt im Jahr 2010 ein neues
Dienstgebäude (Rechenzentrum der Stadt Frankfurt am Main) erstellt. Hierbei
wurden die Anforderungen der hessischen Bauordnung gemäß § 46 erfüllt. Der
öffentliche Bereich des Gebäudes wurde entsprechend der DIN-Normen barrierefrei
gebaut. Die Barrierefreiheit wird durch die Vorratshaltung von Ersatzteilen zur
umgehenden Reparatur notwendiger Techniken gewährleistet. Die Voraussetzungen an eine familien-, mobilitäts-
und seniorengerechte Nutzung des Gebäudes sind somit im Rahmen der Planungs-
und Bauphase durch die Beteiligung der örtlichen Schwerbehindertenvertretung
und dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik geschaffen worden.
Beim Dienstgebäude handelt es sich darüber hinaus um
ein Rechenzentrum mit besonderen Sicherheitsanforderungen ohne regulären
Publikumsverkehr und Sprechzeiten. Besucher/innen werden grundsätzlich im
Gebäude begleitet, weshalb auf eine Beschilderung generell verzichtet wurde.
Die Personenaufzüge sind mit einer Sprachansage ausgestattet. Zudem ist das Amt für Informations-
und Kommunikationstechnik verantwortlich für die Bereitstellung von
Informationen der Stadt Frankfurt am Main im Internet (www.frankfurt.de) und
für das stadtinterne Intranet. Beide Angebote werden seit vielen Jahren
barrierefrei zur Verfügung gestellt. Artikel 21 Zugang zu Informationen Die barrierefreie Bereitstellung von Informationen
wird ständig überprüft und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Liegenschaftsamt: Bei allen Neuanmietungen von Liegenschaften für
städtische Bedarfe ist die barrierefreie Ausstattung der Liegenschaft Bedingung
für den Vertragsschluss. Liegenschaften im Eigentum der Stadt Frankfurt am
Main werden sukzessive barrierefrei saniert. Beispielsweise wurde 2015 an die Verwaltungsstelle
Kalbach, altes Kalbacher Rathaus, eine Rampe für einen barrierefreien Zugang
angebaut. Diese Maßnahme mit einem veranschlagten Gesamtbudget in Höhe von
53.000 € (brutto), wurde vom Dezernat VIII mit einer Zuwendung in Höhe von
31.668 € unterstützt. Exemplarisch sei auch die umfangreiche Sanierung der
Liegenschaft Justinianstraße 5 (Holzhausenschlösschen) benannt, welche in 2016
abgeschlossen wurde. Hier war die Stadt Frankfurt am Main mit einem
Kostenanteil von 2.149.114 € insbesondere an dem Projektteil
"Barrierefreie Erschließung" beteiligt. Dezernat VI
Verkehr Straßenverkehrsamt: Zur Förderung des Fußgängerverkehrs wird bei dem
Neubau von Haltestellen, Gehwegen und Signalanlagen eine Barrierefreiheit
gewährleistet. Das bedeutet im Einzelnen, dass die Querungsstellen mit einer
Breite von ca. 2,0 m mit einer Randsteinhöhe von 0 - 3 cm für gehbehinderte
Menschen ausgebaut werden. Für sehschwache Menschen wird bei Querungsstellen
mit derselben Breite eine Randsteinhöhe von 3 - 6 cm eingerichtet. Zusätzlich
werden die Signalanlagen mit Akustiken ausgestattet. Ein Pilotton erleichtert
das Auffinden der Lichtsignalanlage und der Freigabeton, der von einem
Vibrationstaster unterstützt wird, zeigt die Freigabe an. An reinen
Fußgängerschutzanlagen werden die Freigabezeiten für zu Fuß Gehende und
Kraftfahrzeuge mittels Infrarotdetektoren bemessen. Durch die Aufstellung von Pollern auf Gehwegen und
der Anbringung von Markierungen von Sperrflächen auf der Fahrbahn wird die
Sicht auf Fußgängerüberwege gewährleistet. Des Weiteren erfolgen Sperrungen
bzw. Teilsperrungen bei Baumaßnahmen, sofern dies erforderlich ist. Bei
Notwendigkeit werden Fußgängerüberwege angelegt oder temporäre
Lichtsignalanlagen aufgestellt. Es werden Kontrollen durch die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit durchgeführt. Es erfolgt eine Führung und Fortschreibung einer
Liste, in der alle allgemeinen Sonderparkplätze für Schwerbehinderte aufgeführt
sind. Diese sind auf der Website www.frankfurt-handicap.de abrufbar.
In den Jahren 2014 und 2015 wurden insgesamt 57
Lichtsignalanlagen mit signaltechnischen Zusatzeinrichtungen ausgerüstet. Dabei
handelt es sich um folgende Lichtsignalanlagen: 1.
Adolf-Miersch-Straße / Lyoner Straße 2. Alt
Nied/Oeser Straße / An der Wörthspitze 3.
Bockenheimer Anlage / Leerbachstraße 4. Berger
Straße / Friedberger Anlage 5.
Bolongarostraße / Ludwig-Scriba-Straße 6. Darmstädter
Landstraße / Babenhäuser Landstraße 7.
Deutschherrnufer / Speckweg / Gerbermühlstraße / Mainwasenweg 8.
Dillenburger Straße / Kaltmühlstraße 9.
Dillenburger Straße / Zeilweg 10. Eschersheimer
Landstraße / Marbachweg / Am Dornbusch 11. Eschenheimer
Anlage / Petersstraße / Peterstor 12. Eckenheimer
Landstraße/Hauptfriedhof Nord/Kaiser-Sigmund-Straße/Kühornshofweg 13. Eckenheimer
Landstraße / Hauptfriedhof Süd / Malapertstraße 14. Eckenheimer
Landstraße / Scheffeleck / Eschenheimer Anlage 15. Eckenheimer
Landstraße / Marbachweg 16. Eckenheimer
Landstraße / Nationalbibliothek 17. Europaallee /
Emser Brücke 18. Europaallee /
Stevensonstraße 19. Europaallee /
Hattersheimer Straße 20. Europaallee /
Pariser Straße 21. Friedberger
Landstraße / Merianstraße 22. Friedberger Tor /
Konrad-Adenauer-Straße / Vilbeler Straße 23. Friedberger Tor /
Seller Straße / Bleichstraße 24. Gießener Straße /
Theobald-Ziegler-Straße / Süd 25. Gießener Straße /
Theobald-Ziegler-Straße / Nord 26.
Walter-Kolb-Straße / Elisabethenstraße / Dreikönigstraße 27. Europa-Allee /
Güterplatz / Osloer Straße / Hohenstaufenstraße 28. Gutleutstraße /
Zanderstraße 29. Heerstraße /
Eberstadtstraße 30. Homburger
Landstraße / Marbachweg 31. Homburger
Landstraße Hausnr. 732 / Konrad-Duden-Weg 32. Hügelstraße /
Jean-Monnet-Straße / Nordzubringer A661 33. Hunsrückstraße /
Wartburgstraße / Heimchenweg 34.
Ludwig-Landmann-Straße / Heerstraße 35. Mörfelder
Landstraße / Stresemannallee 36. Mörfelder
Landstraße / Großer Hasenpfad 37. Flößerbrücke /
Wasserweg / Deutschherrnufer 38.
Ignatz-Bubis-Brücke/Frankensteiner
Platz/Seehofstr./Deutschherrnufer/Dreieichstr. 39. Offenbacher
Landstraße / Balduinstraße 40. Olof-Palme-Straße
/ Höhe Aldi Markt 41. Oeser Straße /
Spielmannstraße 42. Weißfrauenstraße
/ Bethmannstraße / Münzgasse / Seckbächer Gasse 43. Battonstraße /
Kurt-Schumacher-Straße 44. Pfaffenwiese /
Annabergstraße / Lenzenbergstraße 45. Praunheimer
Landstraße / An den Geiselwiesen 46. Praunheimer
Landstraße / Hausnummer 206 47. Nibelungenallee /
Eckenheimer Landstraße / Adickesallee 48.
Rosa-Luxemburg-Straße / Graf-von-Stauffenberg-Allee 49. Sindlinger
Kreisel / Sindlinger Bahnstraße / Höchster Farbenstraße 50. Stresemannallee /
Gartenstraße 51. Stresemannallee /
Paul-Ehrlich-Straße 52. Stresemannallee /
Kennedy-Allee 53. Stresemannallee /
Oskar-Sommer-Straße / Straßheimstraße 54. Stresemannallee /
Tiroler Straße / Heimatring 55. Stresemannallee /
Unter den Platanen 56. Stresemannallee /
Unter den Eschen / Unter den Eichen 57. Stresemannallee /
S-Bahn-Station Stresemannallee Amt für
Straßenbau und Erschließung: Das Dezernat VI setzt bei
Straßenbauprojekten, unabhängig ob städtische oder Investorenprojekte,
kontinuierlich auf barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum. Hierzu werden die
einschlägigen technischen Regelwerke und sonstigen Vorgaben konsequent
eingehalten. Zu den Artikeln im Einzelnen: Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Der vom Dezernat
VI entwickelte sogenannte Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt", welcher
für Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum als Planungshilfe für eine
einheitliche Umsetzung der Barrierefreiheit seit 2009 dient, wurde in den
Jahren 2014/2015 fortgeschrieben. In die Fortschreibung flossen die Erfahrungen
aus Straßenbauprojekten der letzten Jahre ein mit dem Ziel, die Belange von
mobilitätseingeschränkten Personen noch besser im Straßenbau berücksichtigen zu
können. Die Anregungen und Verbesserungsvorschläge von Betroffenen und den
einschlägigen Verbänden wurden aufgenommen. Der aktuelle Arbeitsplan
Barrierefreiheit für Frankfurt vom 26.10.2015 ist Grundlage bei allen
Straßenbauprojekten. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Dezernats VI sind im Laufe der letzten Jahre zum Thema
Barrierefreiheit geschult worden. Es besteht ein verstärktes Bewusstsein für
die Belange von Menschen mit Behinderungen. Verbesserungsanregungen im
Bestandsstraßennetz auf Vorschlag von Verbänden und Betroffenen werden
kurzfristig geprüft und nach den Möglichkeiten umgesetzt. Artikel 9 Zugänglichkeit Das Amt für Straßenbau und
Erschließung ist im Jahr 2015 in ein neues Dienstgebäude in der Nähe der
Galluswarte gezogen. Das Gebäude erfüllt die Anforderungen an die
Barrierefreiheit, so hat es zum Beispiel Aufzüge mit Lautsprecheransagen oder
die Beschriftung der Treppenhandläufe mit Brailleschrift. In den letzten
Jahren wurde eine Reihe von Straßenbauprojekten umgesetzt, die nach den
Vorgaben zur Barrierefreiheit geplant und gebaut wurden. Einige dieser Projekte
sind hier im Folgenden aufgeführt, die Liste ist nicht abschließend: · Kreisel
Morgenstern-/Schneckenhofstraße: Einrichtung eines Kreisverkehrs mit
barrierefreien Querungen unter Verkürzung der Querungslängen · Bahnhof Höchst-Nordseite:
Umgestaltung des gesamten Vorplatzes unter Aufnahme und Ordnung der
Funktionen auf der Platzfläche und Einrichtung eines Leitsystems · Atzelbergplatz:
Neugestaltung des gesamten Platzes · Bahnhof Rödelheim-Ostseite: Neugestaltung
des gesamten Platzes · Wilhelm-Epstein-Straße: Neugestaltung des
Straßenzuges unter Einrichtung von barrierefreien Querungen und
Leitsystemen · Gehwegnase Grethenweg/Mailänder Straße:
Verkürzung der Querungslängen und Einrichtung von Leitsystemen · Martin-Elsässer-Platz:
Neugestaltung des gesamten Platzes, Errichtung einer Skulptur mit
Brailleschrift · Honsell-/Osthafenbrücke: Barrierefreie
Gestaltung der Brücken und deren Anschlüsse an das umliegende
Straßennetz · Diverse Anpassungen von Querungen
("Gehwegnasen") Noch in Bau befinden sich u. a.
die Projekte: · Heerstraße: Umgestaltung des gesamten
Straßenabschnittes, barrierefreie Querungen und Leiteinrichtungen ·
Deutschherrnufer/Frankensteiner Platz: Umgestaltung des gesamten
Straßenabschnittes und des Platzes, barrierefreie Querungen und
Leiteinrichtungen · Taunustor: Umgestaltung des gesamten
Straßenabschnittes, Einrichtung barrierefreier Querungen und Leitsysteme
· Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen, Programm 2014/2015 Anhebung der Bordhöhen und Einbau von
Leitelementen, Installation von akustischen Fahrgastinformationen Exemplarisch seien hier einzelne
Projekte aufgeführt, die sich in der Vorbereitung zur Bauausführung bzw. in der
Planung befinden: · Eschenheimer Tor - Nord: Anpassung des
Blindenleitsystems und der Querungen · Eschenheimer Tor - Süd: Anpassung des
Blindenleitsystems und der Querungen · Eschersheimer Landstraße zwischen Weißer Stein
und Hügelstraße: Umgestaltung des gesamten Straßenabschnittes mit
Verbesserungen für den Fuß-und Radverkehr sowie Einrichtung von barrierefreien
Querungen und Leiteinrichtungen · Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und
Am Grünhof: Verbesserung der Querungsmöglichkeiten und der
Aufenthaltsfunktion unter Einbeziehung der Barrierefreiheit · Bahnhof Höchst-Südseite:
Aufnahme und Ordnung der Funktionen des gesamten Platzes und Einbindung in
eine ansprechende Gestaltung, Einrichtung einer barrierefreien Erschließung des
Busbahnhofs · Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen,
Programm 2016/2017/2018: Anhebung der Bordhöhen und Einbau von
Leitelementen, Installation von akustischen Fahrgastinformationen Referat Mobilitäts-
und Verkehrsplanung: In
Zusammenhang mit der Umfeldplanung zur Quartiersgarage ehemalige Glauburgschule
werden seit Ende 2015 in der Lortzingstraße und Lenaustraße sowie im
Kreuzungsbereich Neuhofstraße/Lortzingstraße Maßnahmen zugunsten einer besseren
Aufenthaltsqualität umgesetzt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die
barrierefreie Ausgestaltung gelegt. Artikel 4 (Allgemeine Verpflichtungen) und
Artikel 29 (Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am
politischen und öffentlichen Leben) Das Dezernat VI hat grundsätzlich das Bestreben, die
Belange aller Menschen so zu berücksichtigen, dass ihnen die gleichberechtigte
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung
möglich sind. Dazu sollen die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der
Barrierefreiheit bei Planungen mit Zuständigkeit bzw. Beteiligung des Dezernats
VI angemessen berücksichtigt werden. Für Maßnahmen im öffentlichen
Straßenraum wurde seitens des Dezernats VI der Arbeitsplan "Barrierefreiheit
für Frankfurt" erarbeitet - eine Interpretationshilfe für eine einheitliche
Umsetzung der Barrierefreiheit im Sinne des landesweit mit den Verbänden
abgestimmten Leitfadens "Unbehinderte Mobilität" der hessischen Straßen-und
Verkehrsverwaltung (HSVV). Dieser Arbeitsplan ist seit Anfang 2009 Grundlage
der verkehrlichen Planungen zur Barrierefreiheit. Er wird in Abstimmung mit der
städtischen Behindertenbeauftragten sowie den anderen Fachämtern (insbesondere
dem Stadtplanungsamt und dem Grünflächenamt) kontinuierlich weiterentwickelt
und bei allen durchzuführenden Maßnahmen berücksichtigt und angewendet. Artikel 5 Diskriminierung Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen
Straßenraumes stellte auch im Rahmen der Umfeldplanung zur Quartiersgarage
ehemalige Glauburgschule einen wichtigen Planungsgrundsatz dar. Artikel 6 Frauen mit Behinderungen
Eine Benachteiligung von Frauen mit Behinderung kann
nicht festgestellt werden. Siehe auch Artikel 4. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Durch die konsequente Umsetzung der Standards für
einen barrierefreien öffentlichen Straßenraum konnte das Thema sukzessive im
Bewusstsein der verantwortlichen Planenden und Bauausführenden weiter verankert
werden. Artikel 9 Zugänglichkeit Nach der Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen in
der Quartiersgarage Nordend werden im Straßenraum zugunsten einer besseren
Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit Parkplätze zurückgebaut. In dem
Zusammenhang werden in der Lenaustraße und in der Lortzingstraße Bürgersteige
punktuell verbreitert, damit die Fahrbahn leichter gequert werden kann und die
Geschwindigkeit des Autoverkehrs reduziert wird. Darüber hinaus werden auf der
Einengung in der Lenaustraße vier Sitzbänke aufgestellt. Im Kreuzungsbereich Neuhofstraße/Lortzingstraße wird
die Fahrbahn angerampt und werden Gehwegnasen hergestellt, die den in ihrer
Mobilität eingeschränkten Bürgerinnen und Bürgern ein sicheres und
barrierefreies Überqueren der Straßen ermöglichen. Die Überwege im
Kreuzungsbereich werden an die Vorgaben der Barrierefreiheit angepasst. In
Teilbereichen werden jeweils Nullabsenkungen vorgenommen, um die Benutzbarkeit
mit Rollstühlen, Rollatoren usw. zu gewährleisten. Um gleichzeitig die
Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte herzustellen, werden die
Gehwegnasen mit taktilen Bodenelementen ausgestattet. Artikel 21 Zugang zu Informationen Informationen werden auf der städtischen Website
www.frankfurt.de zur Verfügung gestellt und sind überwiegend barrierefrei.
traffiQ: "Barrierefreiheit" beim ÖPNV bleibt ein Prozess und
wird sich auch in Zukunft mit dem Stand der Technik weiterentwickeln.
"Barrierefreiheit" bleibt auch immer ein Kompromiss. Es müssen Kompromisse
gefunden werden zwischen den unterschiedlichen Anforderungen der
unterschiedlich mobilitätseingeschränkten Fahrgäste. Das Ziel ist also, ein
Optimum für möglichst viele Menschen mit individuell ganz unterschiedlichen
Beeinträchtigungen anzustreben. Eine "vollständige Barrierefreiheit" im Sinne
einer absoluten Freiheit von Hemmnissen für alle Formen von Behinderungen ist
dagegen auf absehbare Zeit nicht möglich. Es werden Einschränkungen dort
bleiben (müssen), wo (noch) keine (technische) Vorsorge oder Abhilfe
gleichermaßen für alle geschaffen werden kann. Ein wesentlicher Schwerpunkt beim Thema der
Barrierefreiheit im ÖPNV liegt auf dem barrierefreien Ausbau von Haltestellen.
Da der Ausbau der Haltestellen ein jahrelanger Prozess ist, war es sinnvoll,
Regelungen zur Reihenfolge des Ausbaus zu definieren. Bei der Festlegung der
Reihenfolge des Ausbaus wird nicht alleine die Anzahl der Fahrgäste
herangezogen. Um den Belangen der in ihrer Mobilität eingeschränkten Fahrgäste
gerecht zu werden, ist für die Priorisierung eine weitergehende Differenzierung
erforderlich:
· Die Anzahl der Fahrgäste
fließt zu 1/3 in die Priorisierung ein. (Je mehr Fahrgäste, desto höher die
Priorisierung, das heißt desto dringlicher ist die Herstellung der
Barrierefreiheit)
· Die Frage, ob es sich um
eine Umsteigehaltestelle handelt und von welchem Verkehrsmittel in welches
umgestiegen werden kann fließt zu 1/6 ein. (Der Umstieg Bus/Straßenbahn oder
Bus/U-Bahn erreicht dabei eine höhere Wertung als der Umstieg Bus/Bus.)
· Die aktuelle
Einstiegssituation (Einstiegshöhe und Haltestellentyp) wird mit 1/3
berücksichtigt. (Haltestellen, an denen beispielsweise von Fahrbahnniveau
eingestiegen werden muss, erhalten eine höhere Priorität, d.h. sie sind
dringender umzubauen als Haltestellen, bei denen wenigstens von einem
"normalen" Bordstein aus eingestiegen werden kann.)
· (Öffentliche)
Einrichtungen/Zielpunkte in der Umgebung der Station oder Haltestelle fließen
zu 1/6 ein. (Haltestellen und Stationen, in deren unmittelbarer Umgebung
(öffentliche) Einrichtungen vorhanden sind, erhalten einen "Zuschlag" für eine
höhere Priorität.) Anhand des
oben angeführten Bewertungsprinzips werden alle Haltestellen und Stationen
beurteilt und die erreichten Punkte addiert. Dies ergibt die
Prioritätenreihung. Der barrierefreie Umbau erfolgt also nicht mehr linien-
oder abschnittsweise, sondern anhand einer objektiv ermittelten Dringlichkeit.
Diese Vorgehensweise berücksichtigt besser als bisher die Belange der
Fahrgäste. Außerdem sind wir bemüht, bei den in unserer
Zuständigkeit liegenden Informationsmedien und Schildern, die Lesbarkeit durch
größere Schriften und erhöhten Kontrast kontinuierlich zu überprüfen und
gegebenenfalls zu verbessern. Durch bzw. auf Veranlassung von traffiQ wurden
beispielsweise in den letzten Jahren
· größere
Haltestellenschilder beschafft, die größere Linien- und Zielbeschilderungen
ermöglichen,
· das Format von
Haltestellenaushangfahrplänen standardmäßig von DIN A4 auf DIN A3
umgestellt,
· eine spezielle Broschüre
"Barrierefrei unterwegs in Frankfurt" mit großem Netzplan und Hinweisen für
Sehbehinderte erstellt,
· angefangen, die
Zielbeschilderung auf Fahrzeugen auf kontrastreichere weiße LEDs
umzustellen. Artikel 9 Zugänglichkeit Auf Grundlage der erarbeiteten Prioritätenliste zum
barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen werden gemeinsam mit dem Amt für
Straßenbau und Erschließung sowie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt
am Main mbH (VGF) nun seit 2014 systematisch jährliche Arbeitsprogramme
zusammengestellt. Für die darin enthaltenen Haltestellen werden Anträge für
eine Bezuschussung nach dem GVFG gestellt und nach deren Genehmigung wird der
barrierefreie Ausbau durchgeführt. Die jährlichen Ausbaupakete umfassen dabei ca. 30 -
40 Haltestellen im Busbereich. Hierbei wird allerdings nicht nur die
Bushaltestelle selbst, sondern auch das Umfeld inklusive Ampeln, Überwegen etc.
barrierefrei gestaltet. Um weitere Verbesserungen hinsichtlich der
Barrierefreiheit zu erreichen, werden die Bushaltestellen nach Möglichkeit seit
2015 mit einem speziellen 22 cm hohen Sonderbordstein versehen. Ebenfalls wird
an den wichtigsten Haltestellen nach Möglichkeit ein Dynamischer
Fahrgastinformations-Anzeiger (DFI-Anzeiger) installiert, der auch mit einer
akustischen Sprachausgabe ausgestattet ist. Im Berichtszeitraum wurde zudem vom RMV in
Zusammenarbeit mit traffiQ der Grad der Barrierefreiheit sämtlicher
oberirdischer Haltestellen in Frankfurt detailliert erhoben. Diese Daten werden
momentan aufbereitet und dienen künftig der besseren Information und
Verbesserung der Auskunftssysteme zu barrierefreien Wagen im Öffentlichen
Personennahverkehr. Darüber hinaus wurde die Broschüre "Barrierefrei
unterwegs in Frankfurt" neu aufgelegt und aktualisiert. Sie ist auch auf der
Homepage www.traffiq.de als Download erhältlich. Artikel 29 Förderung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben In dem von traffiQ betreuten Frankfurter
Fahrgastbeirat, der gegenüber traffiQ und den Verkehrsunternehmen die
Interessen der Kunden vertritt und diese berät, hat eine Vertreterin der
Frankfurter Behinderten-Arbeitsgemeinschaft (FBAG) einen festen Sitz. VGF:
Die Nachrüstung mit taktilen
Bodenindikatoren ist an folgenden Haltestellen und Stadtbahnstationen
geplant: · Hauptbahnhof (C-Ebene) · Enkheim
(oberirdisch) · Schweizer Platz · Eschenheimer
Tor · Leipziger Straße · Bornheim
Mitte · Eissporthalle ·
Habsburgerallee · Parlamentsplatz · Südbahnhof
(Fahrebene) Dezernat
VII Kultur und
Wissenschaft Aus Sicht des Dezernats Kultur und Wissenschaft
gehört eine Weiterentwicklung von Möglichkeiten zur chancengleichen
Partizipation an dem Gesamtangebot städtischer Kultureinrichtungen zum
Selbstverständnis des Handelns. Im Vordergrund stehen dabei Aspekte, die dem
Wortlaut der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen (BRK) zugrunde liegen
und wichtige Anregungen für weitere Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier
Strukturen in baulicher, visueller und akustischer Hinsicht liefern. Ungeachtet
des mittlerweile hohen Zielerreichungsgrades in den zum Bereich des Dezernats
Kultur und Wissenschaft gehörenden Einrichtungen, Betrieben und Ämtern gilt zu
konstatieren, dass technischer wie auch kognitiver Fortschritt auch künftig für
weitere Steigerungsgrade der sog. "barrierefreien Infrastruktur" in den
städtischen Kultureinrichtungen sorgen werden. Zu den im Berichtszeitraum
umgesetzten bzw. in der Umsetzungsphase befindlichen Einzelmaßnahmen nehmen
wir, die für unseren Dezernatsbereich relevanten Einzelartikel der UN-BRK
zusammengefasst, wie folgt Stellung: Artikel 8 -
Bewusstseinsbildung Artikel 9 - Zugänglichkeit
Artikel 21- Zugang zu
Informationen Artikel 30 - Teilhabe am
kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport Schwerpunkte der o.a.
Optimierungsschritte bilden das komplexe Neubau- und Sanierungsvorhaben des
Historischen Museums Frankfurt sowie die Städtischen Bühnen.
Historisches Museum Frankfurt Gemeinsam mit städtischen Partnern, dem Hessischen
Ministerium für Soziales und Integration, dem Hessischen Ministerium für
Wissenschaft und Kunst sowie weiteren Förderern und Unterstützern hat das
Historische Museum Frankfurt (HMF) ein zukunftsweisendes Konzept des
"Inklusiven Museums" erarbeitet. Mit seiner Umsetzung verpflichtet sich das HMF
noch stärker als bisher dem Ziel, mit seiner Ausstellungsgestaltung, seinem
Programm und seiner Sammlung alle Bevölkerungsgruppen anzusprechen. Den
Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention folgend, will das HMF, wie in
seinem Leitbild dargestellt, Menschen mit unterschiedlichsten geistigen und
körperlichen Voraussetzungen, verschiedene soziale und kulturelle Gruppen
willkommen heißen und anregen, sich mit der Geschichte, Gegenwart und Zukunft
Frankfurts auseinanderzusetzen. Hier werden sowohl die Bewusstseinsbildung,
Zugang zu Informationen und insbesondere die Teilhabe am kulturellen Leben im
Vordergrund stehen. Das HMF geht von einem "ganzheitlichen
Inklusionsbegriff" aus, das heißt, dass neben Menschen mit speziellen
Bedürfnissen (seien sie dauerhaft oder temporär) alle
Ausstellungsbesucher/innen von der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der
vermittelten Inhalte, von ausreichend Sitzgelegenheiten, einem klaren
Leitsystem, gut lesbaren und verständlichen Texten, von multisensorischen
Angeboten sowie von einem sensibilisierten Personal vor Ort profitieren.
Inklusive Angebote sollen keine speziellen Angebote allein für Menschen mit
Behinderung sein, vielmehr versteht sich das HMF als "Inklusives Museum" um der
Heterogenität seines Publikums gerecht werden zu können. Das Vorhaben "Inklusives Museum" hat alle die
Neukonzeption des HMF betreffenden Maßnahmen von der Planung und Architektur
über die Ausstellungsgestaltung und multimediale Angebote bis hin zu den
Begleitpublikationen und der personellen Vermittlung einbezogen bzw. überprüft.
Zahlreiche Elemente konnten durch zum Teil einfache Modifizierung für Menschen
mit speziellen Bedürfnissen zugänglich gemacht werden. Etwa die Ausstellungsmöbel, die zur besseren
Betrachtung und Bedienung mit einem Rollstuhl unterfahrbar gestaltet werden.
Innerhalb der Ausstellung dient eine Beschilderung in prägnanter Signaletik als
Orientierungshilfe, die Räume folgen einer klaren Struktur und sind
kontrastreich gestaltet. Zehn sog. Hands-On-Stationen in den neuen
Dauerausstellungen bieten ganzheitliche, spielerische Zugänge oder
Vertiefungsmöglichkeiten zu den Ausstellungsinhalten, wobei alle inhaltlichen
Schwerpunkte multisensorisch nach dem Zwei-Sinne-Prinzip vermittelt werden.
Medienstationen werden mit zwei
übereinanderliegenden Lautsprechern (jeweils in Sitz- und Stehhöhe)
ausgestattet und sind durch tastbare Buttons bzw. durch eine linsenförmige
Ausfräsung in der Oberfläche der Tastbildschirme sowie durch erläuternde Ansage
an den Audiostationen auch für Menschen mit Sehbehinderung zugänglich.
Videostationen werden für Besucher/innen mit Hörbehinderung untertitelt, wovon
auch Menschen profitieren, die Deutsch nur als Fremdsprache sprechen. Im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit dem
Literaturhaus Frankfurt werden von zeitgenössischen Autoren/innen neue
literarische Texte in Einfacher Sprache mit Bezug auf Frankfurt und seine
Geschichte sowie auf Exponate des Historischen Museums verfasst und dort
öffentlich gelesen. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration
fördert auch dieses Teilprojekt. Das "Inklusive Museum" des HMF will allen seinen
künftigen Besucher/innen gleichermaßen das Anfassen, Hören, Bewegen, Vernetzen
und Sehen als eine Erlebniswelt anbieten. Städtische Bühnen
Frankfurt GmbH Neben der kontinuierlichen Verbesserung der
barrierefreien Zugänglichkeit des gesamten Gebäudekomplexes einschließlich der
WC-Bereiche für Besucher/innen und Mitarbeiter/innen, die sich weitgehend durch
bauliche Maßnahmen realisieren ließen, werden nunmehr mit dem Einbau einer
Induktiven Höranlage, jeweils im Schauspiel und in der Oper optimale
Bedingungen für Hörgeschädigte aller Altersgruppen geschaffen, um an
Inszenierungen, Aufführungen und sonstigen Publikumsveranstaltungen teilhaben
zu können und zugleich ein möglichst direktes, uneingeschränktes Hörerlebnis zu
genießen. Träger von Hörsystemen (Hörgeräte und Cochlea Implantate - CI) können
somit das jeweilige Bühnengeschehen frei von Nebengeräuschen und in hoher
Qualität wahrnehmen.
Das Signal wird mit den
Mikrophonen der Ton-Technik von der Bühne aufgenommen und abgemischt. Daraufhin
wird das qualitativ hochwertige Signal, welches die Häuser auch für die
hauseigenen Ton-Aufzeichnungen verwenden, über Verstärker an die im
Zuschauersaal eingebauten Kabel (Induktionsschleifen) übertragen. Dieses Signal
kann nun wiederrum mit dem Hörgerät bzw. dem Cochlea Implantat dort aufgenommen
und auf die individuellen Wünsche in Sachen Lautstärke angepasst werden.
Die Inbetriebnahme der Induktiven Höranlage als
moderne Hörtechnologie wird dem Schauspiel- und Opernpublikum somit
ermöglichen, ohne Zusatzgeräte, einfach mit der eigenen, im alltäglichen
Einsatz vertrauten Hörverstärkung den jeweiligen Inszenierungen und
Aufführungen sowie Veranstaltungen als Zuschauer beizuwohnen. Zugleich können
die Zuschauer/innen sehr diskret und individuell entscheiden, ob sie die
Induktive Höranlage nutzen möchten. Die Induktionsschleifen (Kabel) sind im Parkett und
den Boden der Ränge verbaut. Dort überlagern sich die Signalüberträger in Form
eines Magnetfelds, welches das Signal möglichst gleichmäßig verteilt.
Vereinfacht kann man dies mit weniger starken Funksignalen vergleichen. Das
Signal beispielsweise weiter zu hören, wenn man den Raum verlassen hat,
funktioniert nicht, dafür wird jedoch auch im Gegensatz zum klassischen Funk
kein Störsignal auf andere Signale übertragen oder Sendefrequenzen
überlagert. Künftige Besucher/innen der Städtischen Bühnen
Frankfurt GmbH können sich vorab oder vor Ort anhand des Bestuhlungsplans über
die jeweilige Abdeckung der Sitzplätze mit der Induktiven Anlage informieren.
Hinweisschilder bzw. Piktogramme als ergänzende Informationsquelle sind
angedacht. Bei Planung und Umsetzung des Vorhabens haben die
Städtischen Bühnen Frankfurt GmbH mit dem Fachreferat "Barrierefreies Planen
und Bauen" des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. (DSB) zusammengearbeitet.
Nach Informationen des Bundesverbandes der Schwerhörigen e.V. (DSB) sind
derzeit rd. 13,7 Millionen Menschen in Deutschland von einer Hörschädigung
betroffen, die mittels moderner Hörtechnologien noch mit Sprachsignalen
versorgt werden können. Induktive Höranlagen als weiterer Optimierungsschritt
der Städtischen Bühnen Frankfurt GmbH auf dem Weg zum barrierefreien Theater-
und Opernhaus können hervorragend dazu beitragen, Trägern von Hörgeräten und
Benutzern von Cochlea Implantaten ihre Teilhabe am kulturellen,
gesellschaftlichen Leben zu verbessern bzw. wieder zu ermöglichen. Dezernat VIII Soziales,
Senioren, Jugend und Recht Stabsstelle
Inklusion: Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen Staatliche Institutionen sind gehalten, Menschen mit
Behinderungen aktiv einzubeziehen. Die Frankfurter
Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) hat per Magistratsbeschluss den Rang
eines magistratsberatenden Gremiums und nimmt in dieser Funktion Stellung zu
Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen. Die FBAG
befasst sich auf engagierte Weise mit vielfältigen Themen in ihren
Fachausschüssen · Kinder und Jugendliche · Verkehr und
Beförderungsdienst · Pflege ·
Bauen und Wohnen Die Geschäftsführung der FBAG wird
durch die in der Stabsstelle Inklusion angesiedelte Beauftragte für Menschen
mit Behinderung ausgeführt. Die Beauftragte berät auch Einzelpersonen, die sich
von Ausgrenzungserfahrungen oder Diskriminierung betroffen fühlen, und nimmt
bei diesen vielschichtigen Problemstellungen eine Mittlerrolle zwischen
Bürger/in und Verwaltung ein. Artikel 8 Bewusstseinsbildung Um die Bewusstseinsbildung für
Inklusion in der Öffentlichkeit zu fördern, hat die Stabsstelle Inklusion des
Dezernats VIII in 2015 eine große Kampagne organisiert und durchgeführt:
· Großformatige Plakate zum
Thema Inklusion in den Leuchtkästen der Straßenbahn- und
U-Bahnhaltestellen, · 33.000 im Stadtgebiet
verteilte Postkarten zum Thema Inklusion, · Pressekonferenz mit
Berichterstattung in den lokalen Medien, · Inklusionsveranstaltung in der
Panoramabar des Schauspiel Frankfurt mit Fachvorträgen von Experten und
künstlerischen Darbietungen, · Start der Website
www.inklusion-frankfurt.de Um die Befassung mit Inklusion auch bei Fachkräften
und Kooperationspartnern zu unterstützen, hat die Stabsstelle Inklusion in 2015
ferner die Fachtagung "Teilhabe sichern - Ausgrenzung umkehren" durchgeführt,
die von ca. 100 Personen besucht wurde. Namhafte Experten wie der Präsident der
Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) Herr Prof. Dr. Dievernich und
Frau Dr. Fuchs von der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin traten nach
fachlichen Vorträgen in einen lebhaften Austausch mit Betroffenen und
Fachleuten ein. Neben dem sachkundigen Publikum wurde die anregende Diskussion
u.a. geführt von Betroffenenvertreter/innen vom Bundesverband
Psychiatrie-Erfahrener, vom Blinden- u. Sehbehindertenbund, von Broken Rainbow,
von Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland und von der Kommunalen
Ausländer- und Ausländerinnenvertretung Frankfurt am Main. Die Tagung fand in
den Räumen des Literaturhauses Frankfurt statt, welches sich in der Folge
weiterhin sehr offen für das Thema Inklusion zeigte und in weitere
Kooperationen eintrat. Bildungsurlaub ist eine weitere Möglichkeit,
Inklusionskenntnisse zu vermitteln. Die Stabsstelle Inklusion stellte ihr
Know-how 2015 einem entsprechenden Seminar zur Verfügung und wird dies nach
Bedarf fortsetzen. Im September 2014 fand auf Anregung und
mit intensiver Unterstützung der Stabsstelle Inklusion die Jahrestagung des
Vereins für soziale und kulturelle Arbeit e.V., Berlin, in Frankfurt am Main
zum Thema "Stadtteilzentren - alle(s) inclusive?! Für vielfältige Kulturen und
Empowerment in Nachbarschaften" statt. In 2015 wurde die große und sehr erfolgreiche
Aufführung des inklusiven Tanzprojekts der Lorenz-Stiftung "Joseph Haydn - Die
Schöpfung" im HR-Sendesaal mitgefördert. Künstlerinnen und Künstler mit und
ohne Behinderung traten gemeinsam auf und fanden beim zum Teil hoch prominenten
Publikum im voll besetzten Saal große Anerkennung. Artikel 9 Zugänglichkeit Die Förderung der Barrierefreiheit
ist eine weitere wichtige Aufgabe der Stabsstelle. ·
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung ist zertifizierte
Sachverständige für barrierefreies Bauen und steht Ämtern, städtischen
Betrieben sowie externen Planern für Beratungen und Stellungnahmen bei
Baumaßnahmen zur Verfügung. o
Exemplarisch seien folgende im Berichtszeitraum stattgefundene
Beratungsleistungen und Sachverständigentätigkeiten im Bereich Öffentlicher
Nahverkehr genannt: § Bus: Barrierefreier Umbau von 69
Bushaltestellen § U-Bahn: Ergänzungen/Erneuerungen
taktiler Leitsysteme in unterirdischen Stadtbahn-Stationen auf den A-, B- und
C-Strecken § Stadtbahn: Neubauprojekt Europa-Viertel,
ferner 7 Haltestellen § S-Bahn: Planungen der Nordmainischen
S-Bahn-Strecke, 3 Stationen § Straßenbahn:
5 Haltestellen o Ferner seien exemplarisch
folgende Sachverständigentätigkeiten und Beratungen für Hochbauprojekte
genannt: § Sanierung und barrierefreie Erschließung
der Elisabethen- und Hostatoschule § barrierefreie Ertüchtigung des
Bolongaropalastes im Zusammenhang mit brandschutztechnischer Sanierung § barrierefreie Zugänge von
Jugendclubs § verschiedene städtische Liegenschaften,
wie z.B. Römer § Dom-Römer-Areal - Freiflächenplanung
§ Vorplatz Hauptbahnhof - Nordseite
§ Philosophicum - Freiflächenplanung
§ Aufzugsplanung für die Geschäftsräume
des Blinden- und Sehbehinderten-Bundes Hessen (BSBH) § Verschiedene
Turnhallen und Sportstätten · Seit dem Haushaltsjahr 2007
wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Entwicklung der
Barrierefreiheit finanziell gefördert. Die Vorhaben werden von den
städtischen Dezernaten und Ämtern der Stabsstelle Inklusion gemeldet und nach
Entscheidung der Dezernentin gefördert. So konnten seither bereits zahlreiche
Vorhaben in die Tat umgesetzt und viele Fortschritte erreicht werden. Beispielhaft seien für
den Berichtszeitraum genannt: o Taktiles Leitsystem in der
Tourist Information Römer o Rampe am Alten Rathaus
Kalbach o Barrierefreie Ertüchtigung der
Gegentribüne Sportanlage Bornheimer Hang o Tast- und Duftgarten im
Botanischen Garten o Rampe am Zugang zum Friedhof
Höchst o Rampen in Kinderzentren
o Aufzug-Notruf für Gehörlose in
der Stadtbücherei Artikel 21 Zugang zu Informationen Was nützt der schönste barrierefreie
Zugang zu einem Amtsgebäude, wenn Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung nicht
herausfinden können, dass sie zu diesem Amt gehen sollten? Deshalb ist es von
großer Bedeutung, grundlegende Informationen barrierefrei und
zielgruppengerecht anzubieten. Die Website www.frankfurt.de wird vom Amt
für Informations- und Kommunikationstechnik gemäß der Verordnung BITV 2.0
barrierefrei gestaltet. Das bedeutet eine für blinde und sehbehinderte Menschen
lesbare Gestaltung der angebotenen Texte. Es bedeutet aber auch den Einsatz von
Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Auch Menschen mit
geringen Deutschkenntnissen profitieren von Leichter Sprache, was angesichts
unserer Neubürger ebenfalls von Bedeutung ist.