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Verwaltungshaushalt 2005/2006 Produktbereich: alle Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt

Vorlagentyp: E CDU SPD GRÜNE FDP

Inhalt

Etatantrag vom 24.11.2004, E 228

Betreff: Verwaltungshaushalt 2005/2006 Produktbereich: alle Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 173 vom 10.09.2004, Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für die Haushaltsjahre 2005 und 2006, Investitionsprogramm 2005-2008. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004, § 8341, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für ein Berichtswesen zur Schaffung der Barrierefreiheit im Sinne eines familien-, mobilitäts- und seniorengerechten Frankfurt am Main zu schaffen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  2. Folgende Grundzüge sind dabei zu beachten: - Der Bericht wird, beginnend ab 2006, alle 2 Jahre der Stadtverordneten-versammlung vorgelegt - Die Ämter der Stadtverwaltung und die städtischen bzw. stadtnahen Gesellschaften und Eigenbetriebe haben in eigener Zuständigkeit und Verantwortung über die Maßnahmen und deren Wirksamkeit zur Schaffung eines barrierefreien Frankfurts zu berichten. - Diese sind in einer Prioritätenliste mit den finanziellen Auswirkungen bzw. Planungen im Rahmen des Berichtes darzustellen. - Dem Bericht des Magistrats ist eine Stellungnahme der Behindertenbeauftragten beizufügen. - Die Folgeberichte sollen dynamisch fortgeschrieben werden. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet sich durch den Beitritt zu der sogenannten Erklärung von Barcelona zu besonderen Anstrengungen zu der Integration von Menschen mit Behinderungen. Außerdem unterliegt sie den Normen der weiterentwickelten DIN 18024 - 1 und 18024 - 2 zum barrierefreien Bauen. Für eine planvolle und zielgerichtete Entwicklung Frankfurts zu einer Stadt, die allen Menschen eine barrierefreie Nutzung und Zugänglichkeit von Einrichtungen, Institutionen und des öffentlichen Raumes ermöglicht, ist es notwendig, ein Berichtswesen zu schaffen, dass zum einen eine Bestandsaufnahme umfasst und zum anderen um die neu begonnen und perspektivisch angedachten Maßnahmen laufend ergänzt wird. Dieser Bericht ist unter Mitwirkung aller beteiligten Dezernate und Ämter zu erstellen und von zentraler Stelle zu koordinieren und zusammenzustellen. Diese könnte zum Beispiel bei dem Hauptamt angesiedelt sein. Dem Bericht ist eine Stellungnahme der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main beizufügen.

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