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Bericht zur UN-Konvention für Menschen mit Behinderung - Inklusion in Frankfurt voranbringen

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

UN-Konvention für Menschen mit Behinderung - Inklusion in Frankfurt voranbringen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 15.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt und unterstützt die Initiativen des Magistrats zur lokalen Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung. Der vorliegende Bericht B276 gibt einen guten Überblick über die vielfältigen Maßnahmen innerhalb der Stadt. In der Zusammenfassung des Berichts auf Seite 69 heißt es: "Die Umsetzung der Vorgaben der BRK (Behindertenrechtskonvention) erfolgt in den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Während einzelne Organisationseinheiten bereits sehr konkret Veränderungen in Angriff nehmen bzw. genommen haben, sind andere noch in der Phase der Prüfung bestehender Strukturen auf ihre Kompatibilität mit den Vorgaben der BRK." Damit die Förderung von Chancengleichheit und gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung schnellstmöglich voran gebracht wird, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert einen verbindlichen Zeitplan zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung vorzulegen. Hierbei sind kurz-, mittel- und langfristige Ziele festzulegen, deren Nachprüfbarkeit sichergestellt wird.

Inhalt

Antrag vom 07.11.2012, NR 446

Betreff: Bericht zur UN-Konvention für Menschen mit Behinderung - Inklusion in Frankfurt voranbringen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 15.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt und unterstützt die Initiativen des Magistrats zur lokalen Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung. Der vorliegende Bericht B276 gibt einen guten Überblick über die vielfältigen Maßnahmen innerhalb der Stadt. In der Zusammenfassung des Berichts auf Seite 69 heißt es: "Die Umsetzung der Vorgaben der BRK (Behindertenrechtskonvention) erfolgt in den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Während einzelne Organisationseinheiten bereits sehr konkret Veränderungen in Angriff nehmen bzw. genommen haben, sind andere noch in der Phase der Prüfung bestehender Strukturen auf ihre Kompatibilität mit den Vorgaben der BRK." Damit die Förderung von Chancengleichheit und gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung schnellstmöglich voran gebracht wird, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert einen verbindlichen Zeitplan zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung vorzulegen. Hierbei sind kurz-, mittel- und langfristige Ziele festzulegen, deren Nachprüfbarkeit sichergestellt wird.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 276

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