Ausbreitung des Götterbaums im Nordend stoppen
Stellungnahme des Magistrats
Der Götterbaum hat sich in Frankfurt mittlerweile flächendeckend im urbanen Raum etabliert und ist besonders auf brachliegenden oder nicht regelmäßig gepflegten Liegenschaften im innerstädtischen Bereich zu finden. Das Grünflächenamt unterhält auf Grünflächen 204 und im Straßenbegleitgrün 79 Bestandsbäume. Es werden gemäß dem Handelsverbot von 2019 keine weiteren Nachpflanzungen dieser Baumart durchgeführt. Zur Erhaltung ihrer wichtigen Funktion für das Stadtklima bleiben Bestandsbäume erhalten. Um die invasive Ausbreitung des Götterbaums einzudämmen, werden Wildlinge und aufkommende Naturverjüngung durch das Grünflächenamt auf den Flächen entnommen, die in dessen Zuständigkeit liegen. In Wohngebieten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches kann das Grünflächenamt nicht tätig werden. Hier obliegt die Zurückdrängung des Götterbaums dem pflichtgemäßen Ermessen der bewirtschaftenden Flächenverwaltung oder des Eigentümers - eine Bekämpfungspflicht gibt es nicht.