Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Voltenseeweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1: Der Voltenseeweg wurde im Rahmen der Herstellung der Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher, als Ausgleichsmaßnahme für den Bau des U-Bahnbetriebshofs Ost von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main, hergestellt. Das Projekt Fließwasserverbindung wurde von der Verkehrsgesellschaft und dem Magistrat der Stadt Frankfurt, Stadtentwässerung im Ortsbeirat vorgestellt (Ortsbeiratssitzung 17.06.2014). Zu Frage 2: Für die Herstellung der Fließverbindung wurde ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In diesem Zusammenhang konnten Anregungen und Wünsche vorgetragen werden. Mit der Erteilung des wasserrechtlichen Bescheides März 2000/Änderungsbescheid März 2005) liegt Baurecht vor. Dieses wurde nun umgesetzt. Zu Frage 3: Die Grünverbindung Riedgraben / Voltenseeweg liegt in der Landschaftsschutzzone II. Neue Wege in der Zone II sind ausschließlich mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen. Eine Asphaltierung von Wegen ist hier nicht genehmigungsfähig. Außerdem liegt der Voltenseeweg und das Naturschutzgebiet im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet "Seckbacher Ried". Im Radverkehrskonzept der Stadt Frankfurt wurde der Voltenseeweg nicht aufgenommen. Zu Frage 4: Die Baumaßnahme der Verkehrsgesellschaft endet mit dem Anschluss des neu hergestellten Grabens an den Bestandsgraben und somit endet auch die Wegeherstellung an der gleichen Stelle. Eine weiterführende Erneuerung der Wegedecke ist nicht vorgesehen. Der Magistrat unterstützt jedoch generell die Anregung nach einem Schul-Radweg zwischen Seckbach und Enkheim. Derzeit wird ein Radverkehrskonzept für den Osten Frankfurts erarbeitet.