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OA (Anregung Ortsbeirat)

Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberwege an Haltestellen mit asynchroner Ampelschaltung sicherer gestalten

27.08.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2395 entstanden aus Vorlage: OF 327/1 vom 01.07.2013 Betreff: Fußgängerüberwege an Haltestellen mit asynchroner Ampelschaltung sicherer gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Schienenübergänge im Gallus mit asynchroner Ampelschaltung durch eine in anderen Frankfurter Stadtteilen bereits erfolgreich eingesetzte Bodenmarkierung sicherer gemacht werden können. Beispiele der Absicherung von Schienenübergängen mit und ohne Bodenmarkierung. Begründung: Die Straßenbahnhaltestellen "Galluswarte" und "Mönchhofstraße" zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass die Ampelschaltungen zwischen Straße und Gleisbett unterschiedlich getaktet sind. Ein Grün zur Überquerung der Gleise muss nicht mit einem Grün an der Straße einhergehen. Dies kann zu gefährlichen Situationen führen. Zuständige Stellen haben dies bereits an anderen Haltestellen erkannt und entsprechend gehandelt. Eine Überprüfung der Situation an den angegebenen Haltestellen sollte daher erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1712 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 493 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes

16.05.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben

16.05.2013 · Aktualisiert: 10.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 701/6 vom 01.05.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben Der Ortsbeirat 6 begrüßt die vom Stadtplanungsamt in der Sitzung am 9. April 2013 vorgestellten Pläne zur weiteren Entwicklung des Gebiets zwischen der Eichenstraße und der Mainzer Landstraße in Griesheim prinzipiell. Der Magistrat wird gebeten, diese Pläne unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen und in regelmäßiger Rücksprache mit dem Ortsbeirat 6 voranzutreiben. Dabei ist insbesondere über auftretende Konflikte und Schwierigkeiten zu berichten, damit gemeinsam mit dem Ortsbeirat entschieden werden kann, wie jeweils zu verfahren ist. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: 1. Die Holzhandlung an der Ecke Waldschulstraße/Mainzer Landstraße ist etabliert und wichtig für den Stadtteil. Überlegungen, hier die Straße wieder durchgängig verlaufen zu lassen, sollten erst einmal nicht weiter verfolgt werden. 2. Die wenigen Spielplätze in dem Gebiet sind, wenn irgend möglich, zu erhalten, auch wenn vom Bebauungsplan her Wohnbebauung an ihrer Stelle möglich wäre. Zumindest ist sehr sorgfältig zu prüfen, wie bei einer eventuellen Umstrukturierung (Wohnbebauung an Stellen, wo heute Spielplätze sind) geeigneter Ersatz geschaffen werden kann. Wie bei den bestehenden Spielplätzen sind Ersatzmaßnahmen auch wieder in Zusammenarbeit mit den Anwohnern zu schaffen. 3. Die Idee, die ursprünglich einmal geplanten Wegeverbindungen in nördlicher bzw. südlicher Richtung nun zu etablieren, sollte sehr vorsichtig verfolgt werden. Da hier über Jahrzehnte gewachsene Strukturen entstanden sind, ist es derzeit schwierig vorauszusehen, welche Probleme und Konflikte im Einzelnen entstehen würden. Hier sollte mit Fingerspitzengefühl und in enger Absprache mit dem Ortsbeirat geprüft werden, welche Wegeverbindungen machbar sind, und welche man vielleicht besser nicht einrichtet. Der Ortsbeirat 6 begrüßt ausdrücklich die folgenden Punkte in den vorgestellten Plänen. Auch sie sollten jedoch vorsichtig verfolgt werden, über Konflikte und Schwierigkeiten ist zu berichten: 1. Verlagerung von Gewerbe aus den faktisch mehr zum Wohnen genutzten Gebieten in die weiter zu entwickelnden Gewerbegebiete entlang der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie; 2. Maßnahmen gegen ungenehmigtes Gewerbe; 3. Entwicklung von Wohnbebauung auf bisherigen Grünflächen, wo dies vom Bebauungsplan her vorgesehen ist (unter o. a. Einschränkung bzgl. Spielplätzen); 4. Entwicklung von Grünflächen auf Flächen, die derzeit vom Gewerbe genutzt werden, die vom Bebauungsplan her aber als Grünflächen vorgesehen sind. Begründung: Die vorgestellten Pläne sind geeignet, eine dringend notwendige positive Entwicklung der Mitte Griesheims zwischen Bahnlinie und Mainzer Landstraße zu bewirken. Der ungezügelten Ausbreitung immer neuer, oft optisch wenig ansprechender Gewerbebetriebe, die teilweise erhebliche Störungen für die Nachbarschaft mit sich bringen, könnte Einhalt geboten werden. Nach und nach könnte die Entwicklung des Gebiets in der Form vorangetrieben werden, dass Wohnen und Gewerbe besser getrennt werden, als dies heute der Fall ist. Dadurch könnten die auch weiter für Gewerbe vorgesehenen Gebiete aufgewertet und höherwertiges Gewerbe etabliert werden. Auch wenn man sich darüber im Klaren sein muss, dass große Teile des Gebiets heute als reines Gewerbegebiet ausgewiesen sind und eine Umstrukturierung nicht einfach sein wird, wird man mit diesem Plan doch nach und nach in die richtige Richtung gehen und das störende Gewerbe reduzieren können. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt und auch angesichts des vielfach in Griesheim geäußerten Wunschs nach mehr Wohnbebauung in dem Gebiet in der Mitte Griesheims sind auch die Teile der Pläne, die neue Wohnbebauung ermöglichen, sehr zu begrüßen. Auch dies wird zu einer Aufwertung des Gebiets und damit zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1256 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schnellfahrende auf der Mainzer Landstraße endlich wirksam ausbremsen

14.05.2013 · Aktualisiert: 06.08.2013

Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2171 entstanden aus Vorlage: OF 300/1 vom 27.04.2013 Betreff: Schnellfahrende auf der Mainzer Landstraße endlich wirksam ausbremsen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in der Mainzer Landstraße im Bereich zwischen Rebstöcker Straße und Schmidtstraße (stadtauswärts) eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage installiert wird. Begründung: Seit Jahren beklagen sich Anwohnerinnen und Anwohner über das viel zu hohe Tempo von in Richtung Höchst fahrenden Personen. Die Mainzer Landstraße ist - so wird dem Ortsbeirat immer wieder berichtet - gerade in den Abend- und Nachtstunden eine beliebte Rennstrecke. Durch das hohe Tempo entsteht eine erhebliche Gefährdung und der von den Fahrzeugen ausgehende Lärm mindert die Lebensqualität in diesem bewohnten Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1193

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Altenwohnanlage Birminghamstraße 10 bis 22: Seniorengerechte Sitzbänke aufstellen

30.04.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

Antrag vom 30.04.2013, OF 711/6 Betreff: Altenwohnanlage Birminghamstraße 10 bis 22: Seniorengerechte Sitzbänke aufstellen Der Magistrat wird gebeten, sich beim Eigentümer der Altenwohnanlage Birminghamstraße 10-22, der Wohnheim GmbH, dafür einzusetzen, dass in der kleinen Parkanlage seniorengerechte Sitzbänke aufgestellt werden. Begründung: Die Bewohner der Altenwohnanlage äußern den berechtigten Wunsch, nach Sitzbänken in der zugehörigen kleinen Parkanlage. Bei den Sitzbänken sind solche Modelle auszuwählen die als seniorengerecht einzuordnen sind, also insbesondere eine größere Sitzhöhe als übliche Bänke aufweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 711/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 711/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 711/6 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße

24.03.2013 · Aktualisiert: 17.04.2013

Antrag vom 24.03.2013, OF 681/6 Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragestellungen zu berichten: Ausstattung des beschrankten Bahnübergangs mit einer Lichtzeichenanlage Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße / Birminghamstraße dergestalt, dass die Vorfahrtsstraße abknickend von der Birminghamstraße in die östliche Oeserstraße verläuft Begründung: Zur Zeit wird die Schließung der Schranken nicht gesondert vorab signalisiert und wird nur durch das Absenken der Schranken selbst sichtbar. Insbesondere zu Beginn dieses Vorganges sind die Schranken noch fast in einer 90 Grad Position zur Straße und die anfängliche geringe Neigung ist kaum erkennbar. Daher fahren dann noch Fahrzeuge in den Bereich zwischen den Schranken und sind auch gelegentlich an den sich dann weiter schließenden Schranken hängen geblieben. Eine Lichtzeichenanlage, die wie z.B. am Bahnübergang Elektronstraße bereits vorab ein Rotsignal gibt, würde dies vermeiden. Nach Ansicht von Beobachtern fließt mehr Verkehr über die Strecke Birminghamstraße - östliche Oeserstraße als von der östlichen Oeserstraße über den Bahnübergang in die westliche Oeserstraße. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im vorgeschlagenen Sinne würde eine Anpassung an die tatsächlichen Verkehrsströme darstellen und die Staus vermindern. Aus östlicher Richtung kommende Fahrzeuge könnten ohne wie bisher als Linksabbieger warten zu müssen direkt in die Birminghamstraße einfahren und zur Mainzer Landstraße gelangen. Beide Fragestellungen wurden auch auf der Veranstaltung zur Bahnunterführung Oeserstraße angesprochen und erscheinen nicht offenkundig unsinnig zu sein. Daher wird der Magistrat um eine fachliche Einschätzung gebeten. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.04.2013, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 681/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2013 1. Die Vorlage OF 681/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Erster Absatz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme)

Parteien: CDU FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugeparkte Radwege Schmidtstraße

12.03.2013 · Aktualisiert: 07.01.2016

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2048 entstanden aus Vorlage: OF 282/1 vom 10.03.2013 Betreff: Zugeparkte Radwege Schmidtstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den benutzungspflichtigen Radweg auf beiden Seiten der Schmidtstraße aufzuheben und eine Radspur in beide Richtungen auf der Fahrbahn einzurichten beziehungsweise es dem Radverkehr zu gestatten, die Busspur mit nutzen zu können. Das Parken auf dem Gehweg ist - wo räumlich möglich - auf beiden Seiten einzurichten. Hierbei ist darauf zu achten, dass in einigen Bereichen Treppen den Gehweg einengen. Diese Bereiche sind durch Poller vor Falschparkern zu sichern. Bereits bestehende abgepollerte Bereiche sind zu belassen. Der Autoverkehr wird durchgängig auf zwei Spuren abgewickelt. Lediglich im südlichen Abschnitt wird eine kurze Rechtsabbiegerspur eingerichtet. Begründung: Der Antrag ist Ergebnis eines Ortstermins. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 918 Antrag vom 22.11.2015, OF 694/1 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4817 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteigabsenkungen im Bereich der Birmingham- und der Coventrystraße in Nied

12.03.2013 · Aktualisiert: 02.08.2013

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2029 entstanden aus Vorlage: OF 665/6 vom 23.02.2013 Betreff: Bürgersteigabsenkungen im Bereich der Birmingham- und der Coventrystraße in Nied Der Magistrat wird gebeten, 1. die Absenkung der Bürgersteige im Bereich der Verkehrsinsel in der Birminghamstraße an der Einmündung mit der Coventrystraße so zu verbreitern, dass Personen beispielsweise mit Rollstühlen dort ohne Probleme die Straße überqueren können. Das Verkehrsschild, das auf der Verkehrsinsel beim Überqueren der Straße im Weg steht, ist an eine geeignetere Stelle zu versetzen. 2. die bestehenden Absenkungen der Bürgersteige im Einmündungsbereich der Werner-Bockelmann-Straße mit der Birminhamstraße so zu verbreitern, dass z. B. auch Rollstuhlfahrer ohne Probleme die Fahrbahn der Werner-Bockelmann-Straße überqueren können. 3. den Bürgersteig in der Coventrystraße, von der Birminghamstraße aus gesehen auf der linken Seite nach der Pizzeria, wo man als Fußgänger die Einmündung zur Tiefgarage bzw. zu den Parkplätzen überquert (im Bereich, in dem die Coventrystraße eine Kurve im rechten Winkel macht), abzusenken. 4. den Bürgersteig vor der Ausfahrt vom Jugendhaus Nied auf die Birminghamstraße im Bereich der Fußgängerüberquerung auszubessern. Begründung: An den unter den Ziffern 1. bis 3. genannten Stellen ist es beispielsweise für Rollstuhlfahrer oder auch Personen, die etwa einen Kinderwagen schieben, aufgrund der zu engen bzw. nicht ausreichend dimensionierten Absenkungen der Bordsteine schwierig, von einem Bürgersteig über die Fahrbahn zum anderen Bürgersteig zu gelangen. Unter Ziffer 4. geht es um eine schadhafte Stelle im Bürgersteig im Bereich der Ausfahrt des Jugendhauses Nied. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 797 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rotlichtüberwachung Mainzer Landstraße

19.02.2013 · Aktualisiert: 14.06.2019

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1985 entstanden aus Vorlage: OF 266/1 vom 03.02.2013 Betreff: Rotlichtüberwachung Mainzer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Rotlichtüberwachung in der Mainzer Landstraße im Bereich Wickerer Straße und Mönchhofstraße deutlich zu intensivieren. Begründung: Aus der Bewohnerschaft werden seit geraumer Zeit eine hohe Zahl von Verstößen gemeldet, die immer wieder zu gefährlichen Situationen führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 731 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen

22.01.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1852 entstanden aus Vorlage: OF 599/6 vom 07.01.2013 Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Waldschulstraße in Griesheim aufzuheben. Stattdessen soll die Beschilderung "Fußgänger" mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" die vorsichtige Nutzung für langsame Radfahrer ermöglichen, ohne schnelle Radler auf diese Radwege zu zwingen. Begründung: Es ist jetzt schon gute 15 Jahre her, seit die Straßenverkehrs-Ordnung in der Form geändert wurde, dass für Radwege wie auch für getrennte Fuß- und Radwege (VZ 241) eine Mindestbreite von 1,50 Meter vorgeschrieben wurde. Der Radweg entlang der Waldschulstraße ist jedoch nur genau einen Meter breit, also deutlich zu schmal. Inzwischen hat sich die Technik gerade bei den Fahrrädern so verbessert, dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können als früher. Einen weiteren Schub erhält diese Entwicklung durch die immer zahlreicher werdenden Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor zur Unterstützung. Diese sind so konzipiert, dass eine Geschwindigkeit von 25 km/h als Normalgeschwindigkeit angesehen werden kann. Auch die Fahrer von Pedelecs werden derzeit auf die schmalen Radwege entlang der Waldschulstraße gezwungen. Durch solche "Radwege" wird die Weiterentwicklung des Radfahrens in Frankfurt erheblich behindert. Die Benutzung dieses Radweges führt zu erheblichen Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die den schmalen Radweg oft übersehen. Besonders die Bereiche vor dem Bürgerhaus und vor den Einkaufsmärkten sind äußerst stark frequentiert, sodass eine riskante und unakzeptable Situation entsteht. An mehreren Stellen kreuzen sich außerdem auch noch Fuß- und Radweg, so z. B. auf dem Weg vom Bürgerhaus zum Bahnhof. An diesen Stellen kommt es besonders häufig zu Konflikten. Radfahrende sind jedoch aufgrund des Verkehrszeichens 241 gezwungen, diesen Radweg zu benutzen. Durch die angeregte Beschilderung wäre die Benutzungspflicht aufgehoben, sodass es in der Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden liegen würde, ob sie lieber auf der Straße fahren oder auf dem ehemaligen Radweg, wobei sie dann aber verpflichtet wären, auf diesem wegen der Fußgänger besonders vorsichtig zu fahren. Mit dieser Lösung wäre sowohl denjenigen gedient, die mit dem Fahrrad etwas schneller fahren wollen, als auch denjenigen, die sich auf dem Bürgersteig sicherer fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 521 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?

27.11.2012 · Aktualisiert: 09.01.2014

Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 561/6 vom 03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von welchen; 2. ob er in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verzögerung beim Bau der Kita in der Birminghamstraße in Nied

25.09.2012 · Aktualisiert: 23.04.2013

Anregung vom 25.09.2012, OA 255 entstanden aus Vorlage: OF 503/6 vom 19.09.2012 Betreff: Verzögerung beim Bau der Kita in der Birminghamstraße in Nied Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: 1. Wann wird der Bau der neuen Kita in der Birminghamstraße in Nied nun beginnen? 2. Wann wird die Kita betriebsbereit sein? 3. Welche Änderungen werden gegenüber dem, was im Ortsbeirat dieses Jahr vorgestellt wurde, durchgeführt? 4. Wie hoch fallen die Einsparungen aus, die durch diese Änderungen erzielt werden? Begründung: Wie durch die Presse mitgeteilt wurde, soll sich der Bau der neuen Kita in der Birminghamstraße in Nied verzögern, obwohl noch im Mai diesen Jahres zugesagt wurde, dass die Finanzierung steht und der Baubeginn im Spätsommer diesen Jahres sein wird. Inzwischen soll nun laut Presseberichten auf einmal nicht mehr genügend Geld vorhanden sein. Der Baubeginn muss daher verschoben werden (in der Zeitung ist nun vom Frühjahr nächsten Jahres die Rede). Es sollen zudem noch Änderungen durchgeführt werden, um Kosten zu senken. Der Ortsbeirat möchte im Interesse der Eltern, die dringend einen Kita-Platz für ihre Kinder brauchen, wissen, wann die Stadt nun wirklich mit dem Bau beginnt. Zudem ist es wichtig zu erfahren, was überhaupt geändert werden soll und wie viel Geld dabei eingespart wird. Natürlich ist es begrüßenswert, wenn es gelingt, beim Bau einer Kita Geld zu sparen. Das eingesparte Geld kann beispielsweise für den Bau weiterer dringend benötigter Kitas verwendet werden. Aber warum plant man dann nicht von vornherein entsprechend? Schon im Mai diesen Jahres war bekannt, dass die Stadt knapp bei Kasse ist. Wenn die politisch Verantwortlichen trotzdem Planungen und Zusagen machen, die sie später nicht einhalten können, sind die Bürgerinnen und Bürger zu Recht verärgert, besonders wenn dringend benötigte Betreuungsplätze weiter auf sich warten lassen. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger hofft der Ortsbeirat, nun eine verlässliche Aussage zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2013, ST 223 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 255 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 108 Beschluss: Der Vorlage OA 255 wird zugestimmt. 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 255 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2323, 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 05.11.2012 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims

21.08.2012 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße/Oeserstraße

16.05.2012 · Aktualisiert: 20.06.2012

Antrag vom 16.05.2012, OF 398/6 Betreff: Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße/Oeserstraße Vorgang: V 55/11 OBR 6; ST 88/12 Der Magistrat wird aufgefordert, das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 09.08.2011, V 55, nun bald zu beantworten und zu berichten, ob an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße eine Ampel eingerichtet werden kann, die den Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung regelt (einschließlich der Einmündung "Am Neufeld"). Begründung: Der Ortsbeirat hatte im August letzten Jahres das o.g. Auskunftsersuchen beschlossen, weil es an der genannten Kreuzung immer wieder zu Verkehrsunfällen kommt. Im letzten Jahr hatte sich zudem ein tragischer Unfall mit Todesfolge ereignet. Bis heute ist aber noch nichts berichtet worden. Der Magistrat hat zwischenzeitlich lediglich mitgeteilt, dass es noch nicht möglich war, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Das ist inzwischen aber auch schon wieder fast ein halbes Jahr her (ST 88 v. 13.1.2012). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 398/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnerparken im Bereich der Weilbacher Straße

24.04.2012 · Aktualisiert: 11.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2012, OM 1121 entstanden aus Vorlage: OF 165/1 vom 06.04.2012 Betreff: Anwohnerparken im Bereich der Weilbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, im Karree Bischofsheimer Straße, Bischofsheimer Platz, Marxheimer Straße, Marxheimer Platz, östliche Frankenallee und Mainzer Landstraße eine Anwohnerparkzone einzurichten. Begründung: Im oben genannten Gebiet herrscht enormer Parkplatznotstand für die Anwohner, da durch die Besucher der Kleingartenanlage sowie der Moschee in der Mönchhofstraße in der Regel alle Parkplätze zugestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1147 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 149 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen

17.04.2012 · Aktualisiert: 07.08.2012

Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 342/6 vom 02.04.2012 Betreff: Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Waldschulstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 (Stichstraße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (VZ 250) und nur Anliegerverkehr (VZ 1020-30) zu erlauben. Begründung: In dieser Stichstraße befinden sich keine öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibende etc., sondern es besteht eine reine Wohnbebauung. Durch die vorgeschlagene Ausweisung wird Parkplatzsuchverkehr durch Ortsfremde vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1164 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen!

17.04.2012 · Aktualisiert: 04.07.2012

Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1076 entstanden aus Vorlage: OF 341/6 vom 31.03.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen! Vorgang: OM 617/11 OBR 6; ST 259/12 Der Ortsbeirat 6 bat den Magistrat mit seiner Anregung vom 29.11.2011, OM 617, in der Lärchenstraße in Griesheim verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchzuführen. In seiner Stellungnahme vom 10.02.2012, ST 259, antwortete der Magistrat, dass sich dies so, wie vom Ortsbeirat gewünscht, nicht verwirklichen lasse, da die Straße zu schmal sei. Wörtlich heißt es: "Im betroffenen Straßenbereich sind die benötigten Mindestmaße für zwei Radfahrstreifen und Zweirichtungsverkehr nicht gegeben. Aufgrund der vielen Bauminseln kann auch eine Änderung der Parkordnung keinen zusätzlichen Parkgewinn bringen. Aus o. g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden." Der Magistrat wird gebeten, genauere Überlegungen anzustellen, wie die unterbreiteten Vorschläge zumindest teilweise umgesetzt werden können, beispielsweise dadurch, dass das versetzte Parken nur in bestimmten Bereichen oder nur ein Fahrradstreifen auf einer Seite (immer noch besser als gar keiner) realisiert werden. Zur besseren Beurteilung der Situation ist ein Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und des Ortsbeirates 6 durchzuführen. Begründung: Die Lärchenstraße ist im Bereich zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße breit und gerade. Dies verführt zum Rasen. Wenn es nicht möglich sein sollte, die vom Ortsbeirat 6 vorgeschlagenen Maßnahmen komplett umzusetzen, müsste es doch möglich sein, zumindest kleinere Maßnahmen durchzuführen. Die Straße einfach so zu lassen, wie sie ist, wäre jedenfalls die schlechteste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1021

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse

20.03.2012 · Aktualisiert: 20.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1006 entstanden aus Vorlage: OF 139/1 vom 04.03.2012 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße von der Reinigungsklasse III (5-fache wöchentliche Reinigung) in die Reinigungsklasse II (2-fache wöchentliche Reinigung) einzustufen. Begründung: Eine 5-fache wöchentliche Reinigung ist laut Aussage der Anwohner in diesem Straßenabschnitt nicht notwendig. Die Reinigungsintervalle sollten den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um so die Kosten nicht unnötig zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 784 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Hinweisschild zum Fußballplatz in Nied

15.02.2012 · Aktualisiert: 28.03.2012

Antrag vom 15.02.2012, OF 313/6 Betreff: Hinweisschild zum Fußballplatz in Nied Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrsschild an der Kreuzung Birminghamstraße/Ecke Werner-Bockelmann-Straße anbringen zu lassen, das Autofahrer, die von der Mainzer Landstraße her kommen, zum Fußballplatz der Alema nnia Nied weist. Begründung: Der Fußballplatz der Alemannia Nied liegt am Ende der Werner-Bockelmann-Straße, für Ortsunkundige sehr versteckt und nicht leicht zu finden. Für Besucher, die von der Oeserstraße her anfahren, wurde bereits ein Hinweisschild aufgestellt. Doch viele Gäste kommen von der anderen Seite, von der Mainzer Landstraße bzw. der Schwanheimer Brücke. Dort steht bisher noch kein Schild. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 313/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerinnen und Bewohnern Einfahrt in Weilbacher Straße ermöglichen

29.11.2011 · Aktualisiert: 03.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 643 entstanden aus Vorlage: OF 76/1 vom 09.10.2011 Betreff: Bewohnerinnen und Bewohnern Einfahrt in Weilbacher Straße ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, 1. an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße, auf der Mainzer Landstraße vor der Schmidtstraße, in östlicher Richtung das Verkehrszeichen 272 (Wendeverbot) durch ein Beschränkungszeichen 1048-12 zu ergänzen; Zeichen 272 Zeichen 1048-12 2. an dem Fußgängerüberweg auf der nordwestlichen Seite der Kreuzung als zusätzliche Sicherungsmaßnahme ein gelbes Blinklicht anzubringen, das aktiv ist, wenn die Fußgängerampel "grün" zeigt. Begründung: Zurzeit können die Anwohner aus westlicher Richtung, über die Mainzer Landstraße kommend, nicht direkt in die Weilbacher Straße einfahren. Die Anwohner müssen einen erheblichen Umweg fahren, um zu ihrer Wohnung zu kommen. Beim Wenden besteht keine Gefährdung durch Fahrzeuge, die auf der Mainzer Landstraße in westlicher Richtung fahren oder die aus der Schmidtstraße kommend abbiegen (keine gleichzeitige Grünphase). Nur mit der Fußgängerampel auf der Fahrspur der Mainzer Landstraße Richtung Westen kommt es zu einer kurzen Überschneidung der Grünphase. Deshalb sollte hier als Sicherungsmaßnahme ein Warnblinklicht angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 354 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Alemannia-Sportplatz in Nied Zaun schließen

29.11.2011 · Aktualisiert: 15.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 624 entstanden aus Vorlage: OF 210/6 vom 08.11.2011 Betreff: Am Alemannia-Sportplatz in Nied Zaun schließen Der Magistrat wird gebeten, den Zaun am Alemannia-Sportplatz in Nied zwischen den zwei Eingangstoren auf der westlichen Seite des Platzes aus Sicherheitsgründen zu schließen. Begründung: Seitdem die Bäume und Sträucher entlang des Weges auf der westlichen Seite des Sportplatzes (Verlängerung der Werner-Bockelmann-Straße zum Denisweg) entfernt wurden, besteht zwischen den zwei Eingängen zum Sportplatz bis auf eine Leitplanke freier Zugang zum Gelände der Alemannia, so auch zum Vereinshaus. Es wurde bereits mehrmals eingebrochen, was zu größeren Schäden führte, sodass ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. Die Fortsetzung des Zauns zwischen den beiden Toren ist dringend erforderlich, um kriminelle Elemente vom Gelände fernzuhalten. Außerdem begünstigt die mangelnde Beleuchtung bei Dunkelheit im Umfeld des Sportgeländes die Einbruchgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 223 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten

29.11.2011 · Aktualisiert: 27.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 617 entstanden aus Vorlage: OF 193/6 vom 14.11.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen Radfahrstreifen einzurichten. Zusätzlich ist der durchwegs gerade Straßenverlauf zu variieren, z. B. mittels Einrichten von Schrägparkplätzen. Langfristig sollten die Ziele dieser eher provisorischen Maßnahmen in eine Planung zur Neugestaltung dieser Straße einfließen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und ein Kindergarten, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Radfahrstreifens in diesem Bereich ist schon ohne weitere Begründung sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Radfahrstreifen in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Langfristig ist es sicher sinnvoll, die Straßenführung und den Straßenquerschnitt den tatsächlichen Entwicklungen in der Stadt anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 259 Antrag vom 31.03.2012, OF 341/6 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Prüfung von behördlichen Anforderungen an eine mögliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim

11.11.2011 · Aktualisiert: 07.12.2011

Antrag vom 11.11.2011, OF 196/6 Betreff: Prüfung von behördlichen Anforderungen an eine mögliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim Die Stadt hat mittlerweile das ehemalige Pumpwerk Griesheim im Niedwald erworben. Zwei potentielle Interessenten, die Ideenwerkstatt Griesheim und die Kulturinitiative Freiraum, gibt es für die Nutzung des Gebäudes. Beide Interessenten haben hierzu Konzepte entwickelt. Diesen Interessenten ist es nun wichtig zu wissen, welche Auflagen und Bedingungen von Seiten dieser Behörden für die angestrebte Nutzung gemacht werden müssen. Die Interessenten müssen sich ein Bild machen können, ob z.B. Umbauten am Gebäude erforderlich werden und welche Kosten hieraus entstehen können. Dies voraus geschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bezüglich der Frage der angestrebten künftigen Nutzung des Gebäudes des ehemaligen Pumpwerks Griesheim im Niedwald zu prüfen, welche Anforderungen oder Vorgaben bei der Umsetzung der Konzepte der beiden o.g. Interessenten durch die zu beteiligenden Behörden, wie z.B. Bauaufsicht, Brandschutz, Landschaftsschutz und Forstamt an die künftigen Nutzer gestellt werden müssen und welche Kosten, zumindest annähernd, sich daraus ergeben können. Insbesondere ist eine Aussage über die Bausubstanz zu machen, auch im Hinblick auf eventuelle bauliche Veränderungen (z.B. Zwischendecke). Auch hinsichtlich eventuell notwendiger Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Fenster, Dämmung) sind Aussagen notwendig. Schließlich sollte auch die Genehmigungsfähigkeit von Anträgen zur Nutzungsänderung geprüft werden. Begründung: Bei einem Treffen der Ideenwerkstatt Griesheim und der Kulturinitiative Freiraum in Beisein von Mitgliedern des Ortsbeirats 6 kamen die gestellten Fragen auf, die im Interesse einer zügigen Entwicklung des Projekts möglichst bald geklärt werden sollten. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 175 2011 Die Vorlage OF 196/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem letzten Satz beginnend mit "Schließlich sollte auch . ." der nachfolgende Absatz eingefügt wird: "Anwohner in den Siedlungen Neufeld und Lindenhag berichten von zunehmender Feuchtigkeit und infolgedessen von Schimmelbildung in den Kellerräumen. Sie bringen dies mit einem steigenden Grundwasserspiegel infolge der im Jahr 2007 beendeten Trinkwasserförderung in Verbindung. Kann der Magistrat ausschließen, dass mit dem Ende der Grundwasserförderung derartige Nachteile für die umgebenden Häuser verknüpft sind?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Parteien: CDU SPD GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Fahrradweg auf der Mainzer Landstraße

25.10.2011 · Aktualisiert: 05.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 510 entstanden aus Vorlage: OF 72/1 vom 09.10.2011 Betreff: Ein Fahrradweg auf der Mainzer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Anbindung der westlichen Stadtteile an die Frankfurter Innenstadt durch Errichtung eines durchgängigen Radwegs auf der Mainzer Landstraße maßgeblich zu verbessern. Eine entsprechende Planung für den Abschnitt Platz der Republik bis Mönchhofstraße mit Radwegen ausschließlich im Fahrbahnbereich soll dem Ortsbeirat 1 zur Beratung vorgelegt werden. Begründung: Es gibt derzeit keine vernünftige Radwegverbindung aus Richtung Gallus in die Innenstadt. Auch das Fahrradportal der Stadt Frankfurt nennt keine einzige Radroute, die die Stadtteile Gallus, Nied, Griesheim oder Höchst mit der Innenstadt verbindet. In der Vergangenheit galt die Frankenallee als empfohlene Radroute, trotz der engen Radwege im schlechten Zustand mit zahlreichen Auf- und Abfahrten und einigen engen Schlenkern. Der Radweg an der Frankenallee wurde aber im Sommer 2011 aufgehoben, seitdem gibt es keine West-Ost-Route mehr. Die Mainzer Landstraße bietet sich hingegen aus mehreren Gründen an, um dort eine lange Radroute einzurichten, die mindestens das Gallus in voller Länge durchmisst: 1. Es gibt genügend Platz für eine Fahrradspur auf der Fahrbahn. Fast überall hat die Mainzer Landstraße derzeit eine überbreite Fahrbahn, von der sich ohne Abstriche für den motorisierten Verkehr eine großzügige Fahrradspur abtrennen lässt. 2. Die derzeit zu beobachtende Nutzung der Straße mit zwei Fahrzeugen nebeneinander verstößt meist gegen die StVO, da dabei die durchgezogene Linie zur Straßenbahntrasse überfahren wird, was zu einer zusätzlichen Gefährdung von Autos und Behinderungen der Straßenbahnen führt. Eine etwas engere Fahrbahn macht solche gefährlichen Manöver weniger attraktiv und senkt somit das Unfallrisiko. 3. Entlang der Mainzer Landstraße gibt es zahlreiche Unternehmen, sodass ein hohes Radfahrpotenzial für Berufspendler existiert. Derzeit schreckt ein fehlender Radweg aber noch zahlreiche potenzielle Nutzerinnen und Nutzer ab. 4. Durch die Bündelung mit der sowohl durch Pkw als auch die Straßenbahn genutzten Mainzer Landstraße erlangt ein neuer Radweg in kürzester Zeit eine hohe Sichtbarkeit, wodurch seine intensive Nutzung wiederum unterstützt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 560 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 20.03.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Alemannia-Sportplatz in Nied Hang zum Denisweg stabilisieren

25.10.2011 · Aktualisiert: 04.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 461 entstanden aus Vorlage: OF 168/6 vom 30.09.2011 Betreff: Am Alemannia-Sportplatz in Nied Hang zum Denisweg stabilisieren Der Magistrat wird gebeten, den Hang auf der Seite des Denisweges so abzusichern, dass bei starken Regenfällen ein Abrutschen verhindert wird. Der Denisweg hat an einer Stelle in Höhe des Sportplatzes schon nachgegeben und ist dort abgesackt. Begründung: Durch die vielen Regenfälle im Sommer sind erste Anzeichen eines Nachgebens des Hanges zu beobachten. Die derzeitige Bepflanzung ist unzureichend und kann den steilen Hang auf Dauer nicht halten. Eine Kombination aus in Stufen angebrachten Gabionen und geeigneter Bepflanzung könnte ein Abrutschen verhindern und den neuen Kunstrasenplatz vor Schäden bewahren. Mit dieser Baumaßnahme wäre die Gefahr beseitigt und der Sportplatz würde ein neues Gesicht erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 86 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim

25.10.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 460 entstanden aus Vorlage: OF 163/6 vom 08.10.2011 Betreff: Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind zu verhindern, dass weiterhin Lkws verbotswidrig von der Waldschulstraße kommend über die Omegabrücke in die Autogenstraße einfahren und dort dann an den Bäumen hängen bleiben, Beschädigungen anrichten und durch langwieriges Rangieren die Anwohner belästigen. In erster Linie ist an eine deutlich verbesserte Beschilderung zu denken, möglicherweise wären auch markierte Hinweise auf der Fahrbahn oder sogar bauliche Maßnahmen sinnvoll. Begründung: Am 14. September 2011 verfuhr sich erneut ein sehr großer Lkw mit Anhänger in die Autogenstraße. Mitglieder des Ortsbeirates 6 hatten Gelegenheit, mit dem Fahrer zu sprechen und erfuhren, dass dieser ein ganz woanders in Frankfurt gelegenes Ziel gesucht und sich einfach total verfahren hatte. Nun stand er auf dem Parkplatz vor dem Netto-Markt und wusste nicht mehr weiter. Immerhin war er nicht in den schmalen Teil der Autogenstraße eingefahren, weil ein Anwohner ihn mit Handzeichen rechtzeitig gewarnt hatte. Sonst hätte ein Lkw dieser Größe festgesteckt. Schilder, die das Befahren der von ihm benutzten Straßen mit Lkws verbieten, hatte er nicht gesehen. Auch wenn Schilder bereits existieren und "eigentlich" alles klar geregelt ist, zeigt die Realität, dass die momentane Lösung einfach nicht funktioniert. Die Beschilderung muss deutlich verbessert werden, vielleicht helfen auch Striche auf der Straße, Kölner Teller, Verengungen oder andere Maßnahmen, um offensichtlich überforderte Lkw-Fahrer vom Befahren dieser Strecke abzuhalten. Irgendetwas muss jedenfalls passieren, der Zustand kann so nicht belassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 300 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnübergang Oeserstraße sicherer machen

13.09.2011 · Aktualisiert: 12.04.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 366 entstanden aus Vorlage: OF 144/6 vom 10.09.2011 Betreff: Bahnübergang Oeserstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der DB Netz AG bzw. dem Eisenbahnbundesamt in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, mit welchen Mitteln, wie z.B. durch Einrichtung eines Lichtsignals, der Bahnübergang in der Oeserstraße sicherer gemacht werden kann. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass aus Osten kommende Pkws in den Bereich des Bahnübergangs einfahren, um nach links in die Birminghamstraße abzubiegen. Wegen des Gegenverkehrs müssen sie jedoch erst einmal warten und kurze Zeit später schließen sich die Schranken. Aus Sicht der Autofahrer ist die Signalregelung hier nicht ausreichend. Jüngst gab es den Vorfall, dass sich die Schranke schloss und dadurch das Dach eines gerade noch wegfahrenden Pkws zerkratzt wurde. Daher wird der Magistrat gebeten, sich mit den entsprechenden Stellen in Verbindung zu setzen, um zu klären, wie man die Situation verbessern kann, bis die endgültigen Planungen zur Beseitigung des Bahnübergangs umgesetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 30 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße

20.07.2011 · Aktualisiert: 17.08.2011

Antrag vom 20.07.2011, OF 76/6 Betreff: Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße möglichst schnell eine Ampel eingerichtet wird, die den Auto- sowie Radfahrer- und Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung regelt (einschließlich der Einmündung "Am Neufeld"). Die benachbarte Fußgängerbedarfsampel in Höhe der Bushaltestelle soll dafür wieder abgebaut werden. Begründung: An der genannten Kreuzung kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen. Erst vor kurzem hat sich dort ein tragischer Unfall mit Todesfolge ereignet. Die Hauptursache dafür ist sicher das hohe Verkehrsaufkommen auf der Waldschul- wie auch auf der Oeserstraße. Dazu kommen noch Fußgänger und Radfahrer sowie der Verkehr der Straße "Am Neufeld". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 55 2011 Die Vorlage OF 76/6 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linksabbiegespur von der Schmidtstraße in die Frankenallee

10.05.2011 · Aktualisiert: 04.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 10.05.2011, OM 51 entstanden aus Vorlage: OF 9/1 vom 01.05.2011 Betreff: Linksabbiegespur von der Schmidtstraße in die Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es eine Möglichkeit gibt, die vor der Kreuzung Schmidtstraße/Frankenallee endende Busspur an ihrem Ende so umzubauen, dass je eine Linksabbiegerspur auf der Schmidtstraße eingerichtet werden kann, um - von der Mainzer Landstraße kommend nach links in die Frankenallee einbiegen zu können (Wohngebiete Mönchhofstraße, Bischofsheimer Platz, Kleingärten et cetera) - aus Richtung Römerhof kommend nach links in die Frankenallee und zum Parkplatz Aldi fahren zu können, ohne dass der Verkehr, der geradeaus fahren will, blockiert wird und sich durch die Abbieger Rückstaus bilden Beispielzeichnung: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 20.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 1 am 25.10.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einkaufsmöglichkeiten Gallus-West

18.01.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2011, OM 4910 entstanden aus Vorlage: OF 722/1 vom 02.01.2011 Betreff: Einkaufsmöglichkeiten Gallus-West Der Magistrat wird aufgefordert, Pläne, die eine Verlegung des bestehenden Supermarktes von der Frankenallee/Schmidtstraße in den Bereich der Mainzer Landstraße westlich der Bahnlinie beinhalten, nicht aktiv weiterzuverfolgen. Begründung: Der Supermarkt an der jetzigen Stelle ist die einzige im Wohnumfeld liegende adäquate Einkaufsmöglichkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. Eine Verlegung des Supermarktes in einen Bereich, in dem es schon genug Einkaufsmöglichkeiten gibt, macht keinen Sinn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2011, ST 500 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschild zum Alemannia-Sportplatz am Ende der Werner-Bockelmann-Straße

10.01.2011 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4860 entstanden aus Vorlage: OF 1678/6 vom 02.12.2010 Betreff: Hinweisschild zum Alemannia-Sportplatz am Ende der Werner-Bockelmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, am Ende der Werner-Bockelmann-Straße, in Höhe Hausnummer 221, an geeigneter Stelle ein Hinweisschild aufzustellen, das den Weg zum Sportplatz der FV Alemannia Nied weist. Begründung: Vielfach kommt es vor, schildern die Vertreter des Nieder Fußballvereins Alemannia, dass Gastmannschaften, Anhänger der Gästeteams oder Schiedsrichter, die zum Sportplatz der Nieder Fußballer gelangen wollen und den Weg noch nicht kennen, die Zufahrt zum Platz nicht finden. In der Birminghamstraße steht ein Schild "Sportplatz" und weist die richtige Richtung in die Werner-Bockelmann-Straße. So gelangt man bis an das Ende dieser Straße auf Höhe der Hausnummer 221, doch dort findet sich leider kein weiterer Hinweis, sodass viele Besucher wieder umkehren, um die Zufahrt zum Platz woanders zu suchen. Tatsächlich führt aber hier am Ende der Straße ein Weg zum Platz. Zur besseren Verdeutlichung der Zufahrt sollte an dieser Stelle ein Hinweisschild aufgestellt werden. Anlage 1 (ca. 164 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.03.2011, ST 405 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarfsplan für Hort-, Kindertagesstätten- und Krippenplätze in Nied erstellen

30.11.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 1642/6 vom 15.11.2010 Betreff: Bedarfsplan für Hort-, Kindertagesstätten- und Krippenplätze in Nied erstellen Der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Nied einen Bedarfsplan für Kinderbetreuungsplätze gegliedert nach Krippe (< 3 Jahre), Kindergarten (3-6 Jahre) sowie Kinderhort zu erstellen. Sollte sich dabei ergeben, dass genügend Kindergartenplätze vorhanden sind, so kann der geplante Neubau einer Kindereinrichtung an der Birminghamstraße für Krippen- und Hortplätze genutzt werden. Begründung: In Verbindung mit dem Neubau der 2. Schule für "Praktisch Bildbare" an der Birminghamstraße in Frankfurt am Main-Nied ist der Bau einer Kindertagesstätte vorgesehen. Nach Abfrage bei allen Nieder Kindertagesstätten scheint es gegenwärtig keinen nennenswerten Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen im Stadtteil zu geben. Groß ist nach wie vor der Bedarf an Krippen- und Hortplätzen. Eine auf eine Bedarfsanalyse gestützte Planung hilft, den tatsächlichen Bedarf zu decken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2011, ST 154 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Fuß- und Radweg Mainzer Landstraße in Nied

26.10.2010 · Aktualisiert: 01.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4645 entstanden aus Vorlage: OF 1608/6 vom 25.09.2010 Betreff: Beleuchtung Fuß- und Radweg Mainzer Landstraße in Nied Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg an der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und S-Bahn-Brücke auf beiden Straßenseiten zu beleuchten. Dabei ist zu prüfen, ob nicht einfach die bestehenden Straßenlaternen in diesem Bereich jeweils so gedreht werden können, dass sie den Fuß- und Radweg ausleuchten. Falls dies nicht möglich sein sollte, etwa weil dann die Pkw-Fahrbahn nicht mehr hell genug ausgeleuchtet wäre, ist zu prüfen, ob nicht an die bestehenden Straßenlaternen noch jeweils eine weitere Lampe angebracht werden kann, die auf den Fuß- und Radweg leuchtet. Begründung: An der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und S-Bahn-Brücke verläuft der Fuß- und Radweg auf beiden Straßenseiten zurückversetzt neben der Fahrbahn - getrennt durch Büsche und Bäume. Diese Trennung vom Autoverkehr ist grundsätzlich gut für Radfahrer und Fußgänger. Jedoch sind diese Wege bei Dunkelheit nicht beleuchtet und dadurch ist es dort sehr düster. Das Licht von den Laternen, die die Straße ausleuchten, wird auf die Fahrbahn geworfen, die Bäume und Büsche halten die Resthelligkeit von den Rad- und Fußwegen aber ansonsten weitgehend ab. Der Weg wird auch bei Dunkelheit stark genutzt. Er dient auch als Zugang zur Straßenbahnhaltestelle Birminghamstraße. Einfache und preiswerte Lösungen könnten die oben genannten sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 343 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffiti an den Stützpfeilern und an den Sicherheitsscheiben der Rad- und Fußgängerbrücke zwischen Ferdinand-Scholling-Ring und Denisweg beseitigen

14.09.2010 · Aktualisiert: 01.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4513 entstanden aus Vorlage: OF 1571/6 vom 27.08.2010 Betreff: Graffiti an den Stützpfeilern und an den Sicherheitsscheiben der Rad- und Fußgängerbrücke zwischen Ferdinand-Scholling-Ring und Denisweg beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Graffitis an den Wänden der Stützpfeiler und am gesamten Brückenbauwerk zu beseitigen. Die Schmierereien auf den Sicherheitsscheiben am oberen Geländer rechts und links sind ebenfalls zu entfernen. Begründung: Bei dem genannten Brückenbauwerk werden die Graffitis überwiegend als Verunstaltung und als Vandalismus empfunden. Insbesondere die Schmierereien auf den Sicherheitsscheiben links und rechts an den Brückengeländern beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild, sondern auch die Durchsicht auf die Bahngleise und die Umgebung. Auf der Brücke sind bewusst Scheiben angebracht worden, um eine Beobachtung der Züge und einen Ausblick auf die Umgebung zu ermöglichen. Die geschilderte Verunreinigung besteht seit längerer Zeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2010, ST 1532 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen

17.08.2010 · Aktualisiert: 06.06.2019

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4395 entstanden aus Vorlage: OF 1541/6 vom 02.08.2010 Betreff: Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen Die Unterführung zwischen Alter Falterstraße und Waldschulstraße in Griesheim kann von der FES gar nicht so oft gereinigt werden, wie sie in kürzester Zeit wieder zugemüllt wird. Anwohner berichten, dass Menschen mit einem Snack aus dem anliegenden Einkaufsmarkt kommen, die Verpackung aufreißen und auf dem Weg zu den Bahnsteigen einfach in der Unterführung fallen lassen. Der so überall herumliegende Müll verleitet dann offensichtlich wieder andere Menschen, an dieser Stelle ebenfalls ihre Kleinabfälle einfach in die Gegend zu werfen. Der Magistrat wird gebeten, an und in der Griesheimer Unterführung Aktionen durchzuführen, um die Verschmutzung dieses Bereiches durch weggeworfenen Müll zu reduzieren. Dabei sollen Kräfte des Ordnungsamtes Müllsünder ansprechen, bei klaren und krassen Verstößen auch Strafzettel verteilen und insgesamt das Bewusstsein für die Problematik schärfen. Begründung: Schon das Wegwerfen einer einzigen Zigarettenkippe oder eines Kaugummis kann prinzipiell mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Rechtslage ist also klar, aber wohl noch zu wenig bekannt. Offensichtlich ist es in dem angesprochenen Bereich nötig, deutlich zu machen, dass das Wegwerfen von Müll einen Schaden für die Allgemeinheit verursacht und deswegen nicht einfach so hingenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2010, ST 1401 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Attraktive Gestaltung und Verschönerung des Umfeldes der Seniorenwohnanlage Birminghamstraße

17.08.2010 · Aktualisiert: 06.06.2019

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4387 entstanden aus Vorlage: OF 1527/6 vom 27.07.2010 Betreff: Attraktive Gestaltung und Verschönerung des Umfeldes der Seniorenwohnanlage Birminghamstraße Der Magistrat wird gebeten, auf die Wohnheim GmbH mit dem Ziel einzuwirken, eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld zu erreichen, indem z.B. Wege saniert, Bänke aufgestellt oder ausgetauscht werden und die Bepflanzung der Grünanlagen attraktiver gestaltet wird. Begründung: Gerade in den Sommermonaten halten sich die älteren Bewohner sehr gerne im Freien auf. Viele Senioren sind auf Gehhilfen, Rollatoren oder auch Rollstühle angewiesen, wenn sie ihre Wohnung verlassen möchten. Daher sind ebene, unbeschädigte Wege und häufige Sitzgelegenheiten zum Ausruhen notwendig. Investitionen im Garten und in der Umgebung der Seniorenwohnanlage führen zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensqualität der Bewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2010, ST 1329 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertengerechter Umbau der Bäder in den Wohnungen der Seniorenwohnanlage Birminghamstraße

15.06.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4304 entstanden aus Vorlage: OF 1490/6 vom 30.05.2010 Betreff: Behindertengerechter Umbau der Bäder in den Wohnungen der Seniorenwohnanlage Birminghamstraße Der Magistrat wird gebeten, auf die Wohnheim GmbH mit dem Ziel einzuwirken, die Bäder in den Wohnungen der Seniorenwohnanlage in der Birminghamstraße behindertengerecht umzubauen. Begründung: In den Bädern der Seniorenwohnungen stehen Badewannen, die von älteren und behinderten Personen nicht benutzt werden können, da für sie das Einsteigen in die Wanne wegen der hohen Seitenwände körperlich unmöglich ist. Eine Dusche oder Duschkabine wäre eine große Hilfe für diese Senioren, um sich auch alleine duschen zu können. Beim Forum "Älter werden in Frankfurt" am 5. Mai 2010 im Bildungs- und Kulturzentrum Höchst haben eine große Zahl von Senioren auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2010, ST 1272 Aktenzeichen: 64 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrswidriges Entladen von Fahrzeugen in der Schmidtstraße

13.04.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4091 entstanden aus Vorlage: OF 620/1 vom 28.03.2010 Betreff: Verkehrswidriges Entladen von Fahrzeugen in der Schmidtstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Schmidtstraße in beiden Fahrtrichtungen nicht mehr durch verkehrswidrig abgestellte Autotransporter blockiert wird. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass alle in diesem Bereich bewegten Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sind. Begründung: Durch den Be- und Entladevorgang wird regelmäßig die Busspur blockiert. Die Fahrzeuge werden meistens ohne amtliches Kennzeichen im öffentlichen Straßenraum bewegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 860 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskonzept Europaviertel vorlegen

24.11.2009 · Aktualisiert: 01.10.2012

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3779 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 09.11.2009 Betreff: Verkehrskonzept Europaviertel vorlegen Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat seine Planungen zur verkehrlichen Anbindung des Europaviertels an das Gallus in einer Ortsbeiratssitzung unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorzustellen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, schon jetzt bei den Planungen zu berücksichtigen, dass die im Gallus über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen durch die neuen Verkehrsverbindungen möglichst gering in Mitleidenschaft gezogen werden und überörtlicher Durchgangsverkehr vermieden wird. Vorgestellt werden soll die Verkehrserschließung des Europaviertels im westlichen Bereich zwischen Knorrstraße im Osten und Schloßborner Straße im Westen. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden: 1. Mit welchem Verkehrsaufkommen rechnet die Planung durch die Bebauung des Bereichs nördlich der Idsteiner Straße - in Richtung Osten (Richtung Messe, Innenstadt) - in Richtung Westen (Richtung Schmidtstraße/Autobahn)? 2. Wie stellt sich dieses Verkehrsaufkommen im Vergleich zum derzeitigen dar? 3. Ist die Annahme richtig, dass zukünftig Verkehr aus dem Gallus heraus (zum Beispiel Bewohnerinnen und Bewohner im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Idsteiner Straße) über die Eppenhainer Straße Richtung Schmidtstraße/Autobahn abgeleitet wird, da es sich hier um eine kürzere Strecke zur Schmidtstraße handelt? 4. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Stichstraßen zwischen Mainzer Landstraße und Europaallee zukünftig nicht zu Ausweichstrecken für quartiersfremden Verkehr zu Verkehrsspitzenzeiten werden zu lassen? 5. Welche Maßnahmen sind für die Eppenhainer Straße vorgesehen, um diese für den PKW-Verkehr unattraktiver zu machen, sodass die bisherige Wohnstraße nicht zu einer verkehrsbelasteten Durchgangsstraße verkommt (mit allen negativen Begleiterscheinungen, die längerfristig auch zu einer Änderung der Bewohner/-innenstruktur führen)? 6. Welche Maßnahmen werden getroffen, um zu verhindern, dass die Idsteiner Straße von Fahrzeugen aus Richtung Messe/Innenstadt mit Ziel Autobahn oder westliche Frankfurter Stadtteile als Ausweichstrecke zur parallel verlaufenden Mainzer Landstraße beziehungsweise Europaallee genutzt wird? Begründung: Bei der Idsteiner Straße sowie ihren Querstraßen handelt es sich um reine Wohnstraßen. Bereits die Bebauung des Gebiets nördlich der Idsteiner Straße bringt ein erhöhtes Verkehrsaufkommen mit sich. Sollte sich das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich durch zusätzlichen Fremdverkehr weiter erhöhen, steht zu befürchten, dass sich durch die so verschlechterte Wohnqualität (Lärm, Staub) auch die soziale Struktur des Gebiets verschlechtert (wer es sich leisten kann, zieht weg). Auch das Ziel der Wohnungsbaugesellschaften und Investoren, nördlich der Idsteiner Straße attraktiven Wohnraum anzubieten, kann nicht erreicht werden, wenn diese Wohnungen an stark verkehrsbelasteten Straßen liegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 503 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 13.04.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mögliche Auswirkungen des Gartengroßmarktes Kölle in Nied auf bestehende Gartenbetriebe im Frankfurter Westen

27.10.2009 · Aktualisiert: 03.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3667 entstanden aus Vorlage: OF 1296/6 vom 26.09.2009 Betreff: Mögliche Auswirkungen des Gartengroßmarktes Kölle in Nied auf bestehende Gartenbetriebe im Frankfurter Westen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Errichtung des von der Firma Kölle geplanten Gartengroßmarktes an der Ecke Birminghamstraße/Mainzer Landstraße in Nied auf die im Frankfurter Westen bestehenden Betriebe des Gartenbaus, Blumenhandels etc. (Gärtnereien, Baumschulen, Blumenhändler usw.) und deren wirtschaftliche Entwicklung sowie die dort befindlichen Arbeitsplätze auswirken würde. Sollten dem Magistrat bereits Untersuchungsergebnisse zu diesem Thema vorliegen, so möge er diese dem Ortsbeirat zur Verfügung stellen. Begründung: Die Firma Kölle hat ihre Planung zur Errichtung eines Gartengroßmarktes an oben genannter Örtlichkeit vorgestellt. Gärtnereien, Blumenhändler, Baumschulbetriebe usw. aus dem Frankfurter Westen befürchten negative Auswirkungen für ihre Betriebe, falls dieser Markt entsteht. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2010, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2010, ST 1011 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbindung Luthmerstraße an Mainzer Landstraße

22.09.2009 · Aktualisiert: 04.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.09.2009, OM 3591 entstanden aus Vorlage: OF 1286/6 vom 04.09.2009 Betreff: Anbindung Luthmerstraße an Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Luthmerstraße direkt an die Mainzer Landstraße anzubinden und so eine bessere Zu- und Abfahrt zum Haus Nied/Saalbau Nied zu ermöglichen. Neben der Straßenbahnhaltestelle "Luthmerstraße" könnte eine gerade Überquerung der Straßenbahntrasse gebaut werden. Begründung: Zurzeit erfolgt die Anfahrt zum Haus Nied in der Luthmerstraße über die Strecke Oeserstraße, Lorzstraße und Schmidtbornstraße. In diesen engen Straßen ist beidseitiges Parken erlaubt und es kommt besonders bei größeren Fahrzeugen wie Bussen und Lkws zu Schwierigkeiten. In den engen Kurven kommt es, verschärft durch falsch parkende Fahrzeuge, zu Konflikten und in der Folge zu Beschwerden von Anwohnern. Eine direkte Zu- und Abfahrt von der Mainzer Landstraße zum Haus Nied für anliefernde Lkws sowie für mit Pkws und Bussen anreisende Besucher würde den Nieder Ortskern und die Straße Alt-Nied von unnötigem Verkehr entlasten. Nach dem Umbau der Mainzer Landstraße im Abschnitt zwischen Birminghamstraße und Nieder Kirchweg wird sowieso ein direkter Zugang zur Luthmerstraße bestehen. Da dieser Umbau nicht unmittelbar vor der Realisierung steht, ist es sinnvoll, diese Maßnahme vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 501 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1306 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 09.02.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 09.03.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 13.04.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lachegraben renaturieren

23.06.2009 · Aktualisiert: 03.03.2021

Anregung vom 23.06.2009, OA 922 entstanden aus Vorlage: OF 1215/6 vom 06.06.2009 Betreff: Lachegraben renaturieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den zwischen Mainzer Landstraße und Mündung in den Main kanalisierten und größtenteils verrohrten Lachegraben zu renaturieren und einen naturnahen Zustand wiederherzustellen. Begründung: Der Lachegraben beginnt als offener Graben im Kleingartengelände östlich der Bundesautobahn A 5. Ab der Waldschulstraße in Griesheim verläuft er durch eine öffentliche Grünanlage mit altem Baumbestand. Nach der Mainzer Landstraße ist der Lachegraben größtenteils verrohrt und unsichtbar. Er läuft hier überwiegend durch Wiesengrundstücke. Früher bildete sich am offenen Lachegraben ein artenreiches, lebendiges Biotop, in dem Lurche, Salamander, Frösche, Ringelnattern und viele andere Tiere und Pflanzen anzutreffen waren. Dieser zugleich schöne und biologisch wertvolle Zustand soll wieder entstehen, indem der Lachegraben sein altes, offenes Fließbett zurückerhält und aus dem "Dornröschenschlaf" in der dunklen Röhre befreit wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.08.2009, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 922 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 74 Beschluss: Der Vorlage OA 922 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6719, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 79 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Für die Umwandlung des Platzes der Sportanlage Denisweg Mittel aus dem Konjunkturpaket einsetzen Etatantrag der SPD vom 02.01.2009, E 78

10.02.2009 · Aktualisiert: 05.02.2021

Anregung vom 10.02.2009, OA 794 entstanden aus Vorlage: OF 1065/6 vom 30.01.2009 Betreff: Für die Umwandlung des Platzes der Sportanlage Denisweg Mittel aus dem Konjunkturpaket einsetzen Etatantrag der SPD vom 02.01.2009, E 78 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 193 vom 24.10.2008, Haushaltsplan 2009 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2009 - 2012. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5502, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage E 78 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die beantragte Umwandlung des Fußballplatzes der Sportanlage Denisweg in einen Kunstrasenplatz mit Mitteln aus den Konjunkturprogrammen des Landes und des Bundes finanziert oder zumindest teilweise finanziert werden soll, damit die Anlage noch in diesem Jahr saniert werden kann. Begründung: Das Land Hessen sowie der Bund haben Konjunkturpakete zur Stützung und Ankurbelung der Wirtschaft aufgelegt, aus denen die Stadt Frankfurt einen insgesamt dreistelligen Millionenbetrag erwarten kann. Die Mittel sollen unter anderem besonders in die sportliche Infrastruktur fließen. Damit in diesem Bereich vor allem schon lange überfällige Maßnahmen nun endlich umgesetzt werden können, kommen diese Mittel geradezu wie gerufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Etatantrag vom 02.01.2009, E 78 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2009, ST 771 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 11.02.2009 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.02.2009, TO I, TOP 13 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der erste Absatz der Vorlage E 78 wird abgelehnt. b) Die Beratung des zweiten Absatzes der Vorlage E 78 wird bis zur Vorlage eines Magistratsvortrages zur Sanierung der Sportanlagen zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 794 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen BFF (= Annahme); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2009, TO II, TOP 19 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der erste Absatz der Vorlage E 78 wird abgelehnt. b) Die Beratung des zweiten Absatzes der Vorlage E 78 wird bis zur Vorlage eines Magistratsvortrages zur Sanierung der Sportanlagen zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 794 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (E 78 = Ablehnung, OA 794 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (E 78 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (E 78 = Prüfung und Berichterstattung, OA 794 = Ablehnung) Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vereine in die Planung der Turnhalle der Förderschule in Nied einbeziehen

10.02.2009 · Aktualisiert: 05.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2938 entstanden aus Vorlage: OF 1051/6 vom 14.01.2009 Betreff: Vereine in die Planung der Turnhalle der Förderschule in Nied einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, die in Nied ansässigen Sportvereine, insbesondere den FV Alemannia 08 Frankfurt-Nied e.V. und die Sportgemeinschaft 1877 Frankfurt-Nied e.V., in die Planungen zur Ausgestaltung der Sporthalle einzubeziehen, die für die Förderschule an der Birminghamstraße errichtet wird. Begründung: Bei der Vorstellung der Planungen für die in der Birminghamstraße zu errichtende Förderschule am 09.12.2008 wurde dargelegt, dass die Förderschule nach Schulschluss durch die Bürger genutzt werden kann. Dies bezog sich auch auf die Turnhalle der Schule. Damit die Nutzung durch die Nieder Vereine auch möglich ist und ihren Bedürfnissen entspricht, müssen sie in die Planungen zur Ausgestaltung der Halle mit einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2009, ST 591 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsregelung in der Waldschulstraße in Höhe des Niedwalds

09.09.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2595 entstanden aus Vorlage: OF 925/6 vom 23.08.2008 Betreff: Geschwindigkeitsregelung in der Waldschulstraße in Höhe des Niedwalds In der Waldschulstraße in Höhe des Niedwalds wechselt die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb weniger hundert Meter jeweils von Tempo 30 auf Tempo 50 und umgekehrt. Insbesondere in Fahrtrichtung Oeserstraße wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wenige Meter vor dem Stoppschild vor der Oeserstraße auf Tempo 50 freigegeben. Der Magistrat wird daher gebeten, die Geschwindigkeitsregelung in diesem Bereich zu überprüfen, vor allem aber das überflüssige Verkehrszeichen kurz vor der Oeserstraße zu entfernen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Bäume entlang der Waldschulstraße zu beschneiden, die die Verkehrsschilder verdecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2008, ST 1677 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertengerechter Auf-/Abgang Nied Bahnhof (Richtung Birminghamstraße bzw. Haus Nied)

03.06.2008 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2349 entstanden aus Vorlage: OF 837/6 vom 13.05.2008 Betreff: Behindertengerechter Auf-/Abgang Nied Bahnhof (Richtung Birminghamstraße bzw. Haus Nied) Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn in Verhandlungen zu treten, um die Treppenauf-/abgänge am Bahnhof Nied (Bahnsteigende in Richtung Birminghamstraße und Haus Nied, Fahrtrichtung Wiesbaden und Frankfurt) so umzubauen, dass er den Anforderungen entspricht, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität erwarten können. Dieser Umbau sollte es ermöglichen, dass auch Rollstuhl- und Fahrradfahrer, Menschen mit Rollatoren, Eltern mit Kinderwagen etc. den Auf-/Abgang benutzen können. Begründung: Diese Treppenauf-/abgänge können eigentlich nur gesunde und nicht zu schwer beladene Fahrgäste ohne Schwierigkeiten bewältigen. Bereits die Mitnahme eines Kinderwagens oder schwereren Gepäcks lässt die Begehung der Treppe zu einem anstrengenden Kraftakt werden, da sie sehr steil und hoch ist. Für Behinderte bzw. Menschen mit Rollatoren ist es gar nicht möglich, diesen Zugang zu nutzen. Sie müssen einen langen Umweg bis zur Oeserstraße in Kauf nehmen, um dann dort über die Rampe auf den Bahnsteig zu gelangen. Dieser Zustand ist nicht akzeptabel und sollte deshalb schleunigst geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2008, ST 1367 Aktenzeichen: 92 13

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