Anbindung Luthmerstraße an Mainzer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2009, OM
3591 entstanden aus Vorlage:
OF 1286/6 vom
04.09.2009 Betreff: Anbindung Luthmerstraße an Mainzer
Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Luthmerstraße direkt
an die Mainzer Landstraße anzubinden und so eine bessere Zu- und Abfahrt zum
Haus Nied/Saalbau Nied zu ermöglichen. Neben der Straßenbahnhaltestelle
"Luthmerstraße" könnte eine gerade Überquerung der Straßenbahntrasse gebaut
werden. Begründung: Zurzeit erfolgt die Anfahrt zum
Haus Nied in der Luthmerstraße über die Strecke Oeserstraße, Lorzstraße und
Schmidtbornstraße. In diesen engen Straßen ist beidseitiges Parken erlaubt und
es kommt besonders bei größeren Fahrzeugen wie Bussen und Lkws zu
Schwierigkeiten. In den engen Kurven kommt es, verschärft durch falsch parkende
Fahrzeuge, zu Konflikten und in der Folge zu Beschwerden von Anwohnern. Eine direkte Zu- und Abfahrt von der Mainzer
Landstraße zum Haus Nied für anliefernde Lkws sowie für mit Pkws und Bussen
anreisende Besucher würde den Nieder Ortskern und die Straße Alt-Nied von
unnötigem Verkehr entlasten. Nach dem Umbau der Mainzer Landstraße im Abschnitt
zwischen Birminghamstraße und Nieder Kirchweg wird sowieso ein direkter Zugang
zur Luthmerstraße bestehen. Da dieser Umbau nicht unmittelbar vor der
Realisierung steht, ist es sinnvoll, diese Maßnahme vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.04.2010, ST 501
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2010, ST 1306
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6
am 09.02.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6
am 09.03.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6
am 13.04.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 66 0