Meine Nachbarschaft: Bornheimer Landstraße
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Bewohnerparken auch an Samstagen
Anregung an den Magistrat vom 11.12.2014, OM 3739 entstanden aus Vorlage: OF 697/3 vom 28.10.2014 Betreff: Bewohnerparken auch an Samstagen Der Magistrat wird gebeten, in den Straßen bzw. Straßenabschnitten ohne Ladengeschäfte für folgende Bereiche der innenstadtnahen Bewohnerparkzonen des Nordends die Geltungsdauer auf den Samstag auszuweiten: - Regelungsbereich 20 gesamt; - Regelungsbereich 22 südlich der Koselstraße (einschließlich); - Regelungsbereich 24 südlich der Bornheimer Landstraße (einschließlich); - Regelungsbereich 25 südlich der Kantstraße. Die Reservierungszeiten gelten samstags durchgängig von 9 bis 22 Uhr. Begründung: Gerade samstags nutzen viele auswärtige Käufer ganztägig die innenstadtnahen Bereiche des Nordends zum Parken, um die Kosten für das Parkhaus zu sparen. Dies belastet die Bewohner dieser Bereiche des Nordends in erheblichem Maße auch zwischen 10 und 16 Uhr, sodass samstags das Bewohnerparken durchgängig gelten sollte. Auch die abendlichen motorisierten Kneipenbesucher führen zu einer erheblichen Belastung, sodass eine Ausweitung der Reservierungszeit bis 22 Uhr angezeigt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 207 Aktenzeichen: 32 1
Standort für Quartiersgarage im Kreuzungsbereich nördliche Günthersburgallee/Rothschildallee endlich prüfen!
Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3578 entstanden aus Vorlage: OF 675/3 vom 25.09.2014 Betreff: Standort für Quartiersgarage im Kreuzungsbereich nördliche Günthersburgallee/Rothschildallee endlich prüfen! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Kreuzung nördliche Günthersburgallee/Rothschildallee, falls möglich unter der ehemals als Löschwasserteich (?) genutzten Grünfläche oder dem Mittelstreifen der Rothschildallee, eine weitere Quartiersgarage gebaut werden kann. Begründung: Der erfolgreiche Bau der Quartiersgarage Glauburgschule zeigt, dass das Konzept Quartiersgarage wesentlich zur Lösung der Parkplatzproblematik für Anwohner im Nordend beitragen kann. Der Mangel an Anwohnerparkplätzen ist im Gebiet der Kreuzung nördliche Günthersburgallee/Rothschildallee in den letzten Jahren immer unerträglicher geworden. Der gesamte Kreuzungsbereich einschließlich der Querungen des Mittelstreifens der Rothschildallee werden von den Anwohnern und der gewachsenen Zahl von Nordendbesuchern als Nachtparkplatz benutzt. Der Bereich Rothschildallee wurde schon im Rahmen der Standortanalyse "Quartiersgaragen in Frankfurt am Main" (2006) als potenzieller Standort identifiziert. Es wäre daher abzuklären, ob der Bau einer Quartiersgarage dort möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 57 Aktenzeichen: 61 1
Ausweitung Bewohnerparken
Antrag vom 23.09.2014, OF 672/3 Betreff: Ausweitung Bewohnerparken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für folgende Bereiche der innenstadtnahen Bewohnerparkzonen des Nordends die Geltungsdauer auf alle Werktage (also einschließlich Samstag) auszuweiten: Regelungsbereich 20 gesamt, Regelungsbereich 22 südlich der Koselstraße (einschließlich), Regelungsbereich 24 südlich der Bornheimer Landstraße (einschließlich), Regelungsbereich 25 südlich der Kantstraße. Die Reservierungszeiten gelten an allen Werktagen bis abends bis 22 Uhr, am Samstag gilt das Bewohnerparken durchgängig von 9 bis 22 Uhr. Begründung: Gerade am Samstag nutzen viele auswärtige Käufer ganztägig die innenstadtnahen Bereiche des Nordends zum Parken, um die Kosten für das Parkhaus zu sparen. Dies belastet die Bewohner dieser Bereiche des Nordends in erheblichem Maße auch zwischen 10 und 16 Uhr, so dass am Samstag das Bewohnerparken durchgängig gelten sollte. Auch die abendlichen motorisierten Kneipenbesucher führen zu einer erheblichen Belastung, so dass eine generelle Ausweitung der Reservierungszeiten bis 22 Uhr angezeigt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 09.10.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 672/3 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Fußgänger- und Radfahrerquerung des Alleenrings in Höhe Günthersburgallee sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3438 entstanden aus Vorlage: OF 621/3 vom 24.06.2014 Betreff: Fußgänger- und Radfahrerquerung des Alleenrings in Höhe Günthersburgallee sicherer gestalten Die Fußgänger- und Radfahrerquerung über den Alleenring in Höhe Günthersburgallee ist extrem stark frequentiert und aufgrund des abschüssigen Gefälles auf der südlichen Seite gerade für Kinder auf Fahrrädern gefährlich. Eine Trennung der Fußgänger und Radfahrer ist dringend erforderlich, um die Situation zu entschärfen. So könnte etwa eine Radfahrerfurt auf der südlichen Seite direkt in die Martin-Luther-Straße überlegt werden (so wie der Weg bereits von vielen genutzt wird). Eventuell ist dies auf der nördlichen Seite ebenfalls möglich. Spätestens wenn tatsächlich die Auslagerung der Merianschule auf die nördliche Günthersburgallee erfolgt, muss die Querung in irgendeiner Form für das dann zu erwartende Fußgängeraufkommen von täglich mehr als 300 Grundschülern sicherer gemacht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht, die Fußgänger- und Radfahrerquerung über den Alleenring in Höhe Günthersburgallee sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1628 Aktenzeichen: 32 1
Anwohner über die geplante Auslagerung der Merianschule informieren, Abwägungsentscheidung begründen
Antrag vom 10.07.2014, OF 641/3 Betreff: Anwohner über die geplante Auslagerung der Merianschule informieren, Abwägungsentscheidung begründen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit dem Stadtschulamt einen Informationstermin zu vereinbaren, zu dem die von der Auslagerung der Merianschule betroffenen Anwohner/Innen der oberen Günthersburgallee und der oberen Martin-Luther-Straße eingeladen werden. Hier sollte die geplante Baumaßnahme an der Merianschule nochmals kurz erläutert werden und insbes. auf die geplante Bauzeit von 3 Jahren eingegangen werden. Hier sollten vorgestellt werden: - Lagepläne und Querschnitte der geplanten Containeranlage mit genauen Abmessungen und einer graphischen Darstellung des Straßenbildes - Wo wird ein Freigelände entstehen, in dem die Kinder ihre Pause verbringen - Weitere geplante Maßnahmen im Umfeld wie Verkehrsführungsänderungen (sollen Parkplätze wegfallen, wie wird eingezäunt, etc.) - Notfallpläne (Krankenwagen und Feuerwehrzufahrten) - Welche Pflanzungen müssen weichen, wie werden sie nach der Baumaßnahme ersetzt? - Sieht der Magistrat Auswirkungen in der Frischluftzufuhr der Stadt durch die knapp 8m hohen Container in dieser von städtischer Seite als "Frischluftschneise" ausgewiesenen Allee? - etc. Gleichzeitig sollte seitens des Stadtschulamtes detailliert das Ergebnis der Abwägungsentscheidung vorgestellt und begründet werden, u.a. welche alternativen Standorte wurden geprüft und warum hat man sich gegen sie entschieden (z.B. Alternativstandorte wie das Betriebsgelände des Grünflächenamtes am Günthersburgpark, eine seit Jahren leerstehende Schule Seilerstr. Ecke Friedberger Tor, etc.)? Begründung: Die Auslagerung der ganzen Schule verlangt von allen Seiten eine hohe Kompromißbereitschaft. Insbesondere die Dauer von 3 Jahren weckt Ängste und bedarf der Erläuterung. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig möglichst frühzeitig den Dialog mit allen Betroffenen zu suchen und ihre Bedenken ernst zu nehmen. Die Prüfung von Alternativstandorten nimmt einen wichtigen Stellenwert in der derzeitigen Diskussion ein. Das Stadtschulamt muß deutlich machen, daß nach Abwägung vieler verschiedener Möglichkeiten dieser Standort der einzig mögliche ist. Nur dann können wir die Akzeptanz aller Betroffenen erwarten. Nur dann kann auch der Ortsbeirat 3 - Nordend diese Entscheidung mittragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 18 Der Vertreter der LINKE. ist während der Abstimmung nicht anwesend. Beschluss: Die Vorlage OF 641/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass diese dem Einladungsschreiben an die Dezernentin zur Vorbereitung auf den Bericht in der Ortsbeiratssitzung am 11.09.2014 als Anlage beigefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorgeschlagener Informationstermin mit Stadtschulamt, Anwohnern der oberen Günthersburgallee und Anwohnern der oberen Martin-Luther-Straße
Antrag vom 09.07.2014, OF 643/3 Betreff: Vorgeschlagener Informationstermin mit Stadtschulamt, Anwohnern der oberen Günthersburgallee und Anwohnern der oberen Martin-Luther-Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, a) dem Stadtschulamt vorzuschlagen, den vorgeschlagenen Informationstermin in der geräumigen Kantine der Grünflächenamts-Werkstatt stattfinden zu lassen. b) Den Eltern der Merianschüler/innen und ihren Kindern einen Informationsrundgang durch die Grünflächenamts-Werkstatt anzubieten. c) Die Meinung des Kinderbeauftragten zur Begründung zu b) einzuholen. Begründung: a) Der Antrag von Frau Ehrhard (CDU) enthält Punkte, die den Teilnehmern der Bürgerinitiativen-Diskussion am 8. Juli im Wartburg-Gemeindesaal wichtig waren. Wie sich herausstellte, hatten aber nur wenige das Gelände und die Räume des Grünflächenamts im oberen Günthersburgpark gesehen. Der Vorschlag, dies nachzuholen, wurde positiv aufgenommen. Dies lässt sich gut mit der von Frau Ehrhardt vorgeschlagenen Informationsveranstaltung verbinden und spart Zeit. Die Alternative wäre ein Rundgang mit OBR-Mitglied Gerhard Brandt (FDP), der bei der Bürgerinitiative bekannt ist und akzeptiert wird. b) Bei allen Diskussionen dazu wird fast nie die Perspektive der betroffenen Kinder berücksichtigt. Ist es denn normal, Kinder drei Jahre lang in Container zu sperren, um "Wissen" in sie abzufüllen wie Sand in einen Sandsack? Gibt es keinerlei Mitbestimmung oder Selbstbestimmung für Kinder? Sind Kinder Gegenstände, die man irgendwo lagern kann? Eins ist klar: Wenn die Merianschul-Kinder noch nicht völlig abgestumpft sind, dann werden sie von den Möglichkeiten des Werkstättengeländes begeistert sein: Hierhin könnten wir Kaninchenställe bauen, und im Winter kommen sie in die Werkstatt. Und dorthin eine Voliere mit Vögeln. Und da ein riesiges Erdbeerbeet! Es gibt noch jede Menge gutes Holz unter den Wellblechdächern - und eine Holzwerkstatt! Und: Man kann singen und Krach machen, ohne die Nachbarn zu stören. Kantine und Küche sind auch da. Für all die Möglichkeiten läuft manches Kind gern eine Viertelstunde länger zur Schule. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 643/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Auslagerung der Merianschule - Option der Nutzung des Geländes der Werkstatt des Grünflächenamtes am Günthersburgpark nochmals kurzfristig prüfen
Antrag vom 08.07.2014, OF 642/3 Betreff: Auslagerung der Merianschule - Option der Nutzung des Geländes der Werkstatt des Grünflächenamtes am Günthersburgpark nochmals kurzfristig prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig nochmals die Auslagerung der Merianschule auf das 2015 freiwerdende Gelände der Werkstatt des Grünflächenamts am Günthersburgpark zu prüfen. Dabei sollte das Für-und-Wider von Auslagerung obere Günthersburgallee/Martin-Lutherstraße zu Werkstattgelände unter folgenden Gesichtspunkten beurteilt werden: - pädagogische Vor- und Nachteile der verschiedenen Standorte - ökologische Auswirkungen, d.h. Grünflächenbelastung etc. - technische Realisierung, u.a. Nutzung vorhandener Infrastruktur, Gebäude etc. - wirtschaftliche Bewertung, d.h. Investitionskosten und Folgekosten der vorgeschlagenen Standortoptionen Begründung: Die vorgesehene Auslagerung der Merianschule als Containerlösung auf die Grünflächen der oberen Günthersburgallee/Martin-Lutherstraße ist eine extreme Belastung für die dortigen Anwohner und u.a. ökologisch und ökonomisch problematisch. Gleichzeitig wird eine Zwischennutzung(bis 2017/2018) für die 2015 frei werdende Werkstatt des Grünflächenamts am Günthersburgpark gesucht, um eine Verwahrlosung des Geländes zu vermeiden. Eine Nutzung des Werkstattgeländes für die Auslagerung der Merianschule wäre somit eine klassische Win-Win-Situation, vorausgesetzt das Gelände ist entsprechend der obigen Bewertungskriterien geeignet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 642/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass diese dem Einladungsschreiben an die Dezernentin zur Vorbereitung auf den Bericht in der Ortsbeiratssitzung am 11.09.2014 als Anlage beigefügt und nicht als Anregung an den Magistrat beschlossen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme Der Vertreter der LINKE. hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Auslagerung der Merianschule wegen Sanierungsarbeiten
Antrag vom 25.06.2014, OF 620/3 Betreff: Auslagerung der Merianschule wegen Sanierungsarbeiten Auf der Sitzung des Ortsbeirates vom 5. Juni 2014 stellten Vertreterinnen und Vertreter des Stadtschulamtes Pläne zur Auslagerung der Merianschule wegen der Sanierungsmaßnahmen vor. Es wird beabsichtigt, dass die Container für die Schule auf dem Grünstreifen der oberen Martin-Luther-Straße und für die Kita auf dem Grünstreifen der oberen Güntersburgallee für 2-3 Jahre aufgestellt werden. Trotz des Versprechens, die Grünanlagen pfleglich zu behandeln, dürfte der Schaden für die Grünanlagen und Bäume erheblich sein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, - mit Anwohnerinnen und Anwohnern und dem Ortsbeirat eine Ortsbegehung in den oberen Teil der Günthersburgallee bzw. der Martin-Luther-Straße durchzuführen und mit den BürgerInnen ihre Planungen vorzustellen und zu diskutieren - mitzuteilen, welche Alternativen zur Verlagerung der Merianschule untersucht und warum diese verworfen wurden - ernsthaft zu prüfen, ob für die Zeit der Sanierungsarbeiten die Merianschule in die Räume der Glauburgschule, die z. Z. eine Außenstelle der Bertha-Jourdan-Schule ist, ausgelagert wird, - zu untersuchen, ob die Möglichkeit besteht, die Kita für die Zeit der Sanierung in der neu erstellten Kindertagesstätte auf dem Gelände der Glauburgschule unterzubringen. Begründung: Abgesehen von den zu erwartenden nachhaltigen Schäden an den Grünflächen und auch evtl. an den Bäumen erscheint die räumliche Entfernung der Container vom Ort der Merianschule problematisch. Aber vor allem die Querung des Alleenringes ist vor allem für die Kinder der Grundschule und Kitanicht ungefährlich zu sein. Es dürfte sehr schwierig werden, die Schul- und Kindergartenkinder ohne großen Aufwand an Geld und Personal unbeschadet über die vielbefahrene Rothschildalle zu bringen Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 620/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 620/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 620/3 dem Schreiben an das Stadtschulamt zur Vorbereitung auf den Bericht in der nächsten Ortsbeiratssitzung beizufügen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 09.10.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 620/3 wird bis zur Vorstellung der Auslagerungspläne durch das Stadtschulamt zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 620/3 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Auslagerung der Merianschule in die Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße - Information der Anwohner
Antrag vom 23.06.2014, OF 619/3 Betreff: Auslagerung der Merianschule in die Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße - Information der Anwohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Anwohner der oberen Günthersburgallee/oberen Martin-Luther-Straße über die vorgesehene Auslagerung der Merianschule als Containeranlage während der Sanierung der Schule zeitnah zu informieren. Begründung: Das Aufstellen der Schulcontainer auf den Grünstreifen der oberen Günthersburgallee bzw. oberen Martin-Luther-Straße wird zu erheblichen Belastungen der Anwohner in diesen Straßenabschnitten führen, da - die Containerflächen einen großen Teil der bisherigen Grünanlagen belegen werden und die gesamten Flächen aus versicherungstechnischen Gründen eingezäunt werden müssen, - eine hohe Anzahl der schon jetzt zu wenigen Anwohnerparkplätze in der Phase der Containeraufstellung wegfallen werden. Eine transparente Informationspolitik im Interesse der Bürger ist daher unabdingbar, um das sehr komplexe Projekt der Sanierung der Merianschule nicht weiter zu verzögern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 619/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 18 Es besteht Einvernehmen, dass die Ortsvorsteherin zur Thematik "Auslagerung Merianschule" das Stadtschulamt in Vorbereitung auf den Bericht in der nächsten Ortsbeiratssitzung schriftlich darum bittet, noch einmal explizit auch eine Auslagerung in die Hans-Böckler-Schule zu prüfen, insbesondere, ob dort leer stehende Räume zur Verfügung stehen. Mögliche Hinderungsgründe (z. B. Bäume auf dem Schulhof) sollen detailliert dargelegt werden, aber kein Grund dafür sein, eine mögliche Auslagerung nicht bis zum Ende zu prüfen. Auch soll das Stadtschulamt Informationen zur Auslagerung und Zukunft der städtischen Kita, die zurzeit im Gebäude der Merianschule untergebracht ist, geben. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 619/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 619/3 dem Schreiben an das Stadtschulamt zur Vorbereitung auf den Bericht in der nächsten Ortsbeiratssitzung beizufügen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 09.10.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 619/3 wird bis zur Vorstellung der Auslagerungspläne durch das Stadtschulamt zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 619/3 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erinnerung der Anbringung von Pollern zur Sicherung des Übergangs zum Spielplatz Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3120 entstanden aus Vorlage: OF 595/3 vom 24.04.2014 Betreff: Erinnerung der Anbringung von Pollern zur Sicherung des Übergangs zum Spielplatz Günthersburgallee Vorgang: ST 1950/12 Der Magistrat wird aufgefordert, den Übergang zum Spielplatz Günthersburgallee durch zusätzliche Poller abzusichern. Begründung: Im Dezember 2012 wurde in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1950) der Anregung zur Sicherung des Übergangs zum Spielplatz Günthersburgallee entsprochen und die Markierung umgesetzt. Die Einhaltung der Markierung ist jedoch freiwillig, die Ignorierung der Piktogramme hat keine Auswirkungen nach der aktuellen StVO. Daher wurde zur Unterstützung der Piktogramme und zum Freihalten des wichtigen Übergangs eine Unterstützung durch rot-weiße Poller zugesichert. Diese wurden bis heute nicht angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1950 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 850 Aktenzeichen: 66 0
Markt auf dem Friedberger Platz inklusive After-Work-Party erhalten - den vereinbarten Maßnahmenkatalog zur Marktsicherung auch in 2014 konsequent umsetzen!
Antrag vom 05.03.2014, OF 552/3 Betreff: Markt auf dem Friedberger Platz inklusive After-Work-Party erhalten - den vereinbarten Maßnahmenkatalog zur Marktsicherung auch in 2014 konsequent umsetzen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Wochenmarkt am Friedberger Platz mit dem Freitagstermin zu erhalten und gleichzeitig für geordnete Verhältnisse der anschließend stattfindenden After-Work-Party zu sorgen. Dazu sollten die im Rahmen des Runden Tischs in 2011/2012/2013 erarbeiteten Maßnahmen auch in 2014 konsequent umgesetzt werden, u.a. - Ende des Markts um 20Uhr - Beendigung der After-Work-Party um 22Uhr einschließlich der Partyaktivitäten entlang der Bornheimer Landstraße und auf dem Luisenplatz - Präventive Vorortmaßnahmen durch Stadtpolizei, Gastronomen und freiwillige Gruppierungen zur Verhinderung eventueller Auswüchse - Bereitstellung ausreichender Toilettenanlagen und Müllentsorgungskapazitäten Begründung: Der Freitagswochenmarkt am Friedberger Platz wurde auf Initiative des Ortsbeirat Nordend geschaffen und wird von seinen Nutzerinnen und Nutzern in hervorragender Weise angenommen. Die After-Work-Party am Friedberger Platz, die sich aus dem eigentlichen Wochenmarkt entwickelt hat, ist ein kulturelles Phänomen von überregionaler fast schon bundesweiter Bedeutung, welches von der urbanen Attraktivität des Nordends und der Stadt Frankfurt als Ganzem zeugt. Es ist daher Aufgabe des Magistrats den vereinbarten Maßnahmenkatalog zur Marktsicherung auch in 2014 umzusetzen bei Wahrung der Interessen von Anwohnern, Marktbesuchern und Marktbeschickern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 552/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 08.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 552/3 wurde zurückgezogen. Es besteht Einvernehmen, dass die Ortsvorsteherin Herrn Stadtrat Frank um einen wöchentlichen Lagebericht bittet und ihn für die Ortsbeiratssitzung am 09.10.2014 einlädt, um eine Rückschau auf den Sommer bezüglich des Friedberger Platzes zu halten.
Quartiersgarage im Kreuzungsbereich nördliche Günthersburgallee/Rothschildallee
Antrag vom 05.02.2014, OF 542/3 Betreff: Quartiersgarage im Kreuzungsbereich nördliche Günthersburgallee/Rothschildallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge nochmals prüfen und berichten, ob im Bereich der Kreuzung Nördliche Günthersburgallee-Rothschildallee, falls möglich unter der ehemals als Löschwasserteich(?) genutzten Grünfläche oder dem Mittelstreifen der Rothschildallee, eine Quartiersgarage gebaut werden kann. Begründung: Der Mangel an Anwohnerparkplätzen ist im Gebiet der Kreuzung von nördlicher Günthersburgallee und Rothschildallee in den letzten Jahren immer unerträglicher geworden. Der gesamte Kreuzungsbereich einschließlich der Querungen des Mittelstreifens der Rothschildallee wird von den Anwohnern und der gewachsenen Zahl von Nordendbesuchern als Nachtparkplatz benutzt. Der Bereich Rothschildallee wurde im Rahmen der Standortanalyse .Quartiersgaragen in Frankfurt am Main'(2006) als potentieller Standort identifiziert. Es wäre daher abzuklären, ob der Bau einer Quartiersgarage dort möglich ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 542/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Ausweisung von Joggingrouten im Nordend
Antrag vom 05.02.2014, OF 539/3 Betreff: Ausweisung von Joggingrouten im Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, analog zu Fahrradrouten, Joggingrouten im Nordend auszuweisen., z.B. Günthersburgallee - Lohrberg oder Sandweg - Mainufer. Begründung: Jogging als Fitnesssportart erfreut sich zunehmender Beliebtheit im Nordend und sollte aus gesundheitspolitischen Gründen verstärkt gefördert werden. Es gibt viele relativ häufig genutzte Joggingstrecken wie von der Günthersburgallee zum Lohrberg oder direkt auf den Parkwegen u.a. des Holzhausenparks. Um einerseits eine Übernutzung gegenwärtiger Joggingstrecken entgegen zu wirken und andererseits den Joggingsport weiter zu unterstützen, wäre es daher wünschenswert, wenn neue Joggingrouten ausgewiesen würden. Hinzukommt, dass die vielen Neuzuzüge des Nordends(das Nordend wächst und der/die durchschnittliche Nordendler/in wohnt nur ca. 7 Jahre im Nordend!) über das Joggingpotential adäquat informiert würden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2014, TO I, TOP 24 Ein mitglied der SPD war bei der Abstimmung nicht anwesend. Beschluss: Die Vorlage OF 539/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 6 GRÜNE, 2 SPD und FDP (= Annahme)
Außengastronomie: Überschreitung der Auflagen am Beispiel Sommergärten Berger Straße und Harvey’s am Friedberger Platz
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2659 entstanden aus Vorlage: OF 480/3 vom 24.10.2013 Betreff: Außengastronomie: Überschreitung der Auflagen am Beispiel Sommergärten Berger Straße und Harvey's am Friedberger Platz Vorgang: ST 429/11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie Gastronomiebetriebe nachhaltig dazu aufgefordert werden, sich an alle Kriterien der Außengastronomie zu halten und Vereinbarungen, die unter anderem nach Ortsterminen mit dem Ortsbeirat und den Fachämtern getroffen wurden, eingehalten werden. Dies soll ausführlich am Beispiel der Gastronomiebetriebe mit Sommergärten auf der Berger Straße und des Harvey's am Friedberger Platz aufgezeigt werden. Begründung: Insbesondere für gehbehinderte Menschen, Familien mit Kinderwagen u. Ä. stellen die durch Sommergärten bzw. Außengastronomie herbeigeführten engen Wege eine großes Erschwernis im Alltag dar. Gemäß einer Anfrage des Ortsbeirates im Frühjahr 2013 gab es laut Magistrat bei über 80 Prozent aller Sommergärten auf der Berger Straße Abweichungen vom Genehmigungsstand. Diese massiven Verstöße wurden seitens des Ortsbeirates bereits vermutet. Die Betreiber wurden lediglich verwarnt. In einer zweiten Runde soll nun wiederholt kontrolliert werden, um bei erneuten Verstößen Ordnungsgelder zu verhängen. Diese Abweichung von 80 Prozent gilt auch für das Harvey's am Friedberger Platz. Hier liegen viele Beschwerden vor, da es praktisch keine freie Fläche vor dem Lokal mehr gibt. Die Bestuhlung nimmt nicht nur den kompletten Vorplatz ein, sie geht auch bis zum Beginn der Günthersburgallee. Die Stellungnahme ST 429 spricht zwar von einer Ermessensentscheidung bei Genehmigungen bei einem nutzbaren Gehweg von 1,50 Metern Breite. Diese 1,50 Meter gibt es an dieser Stelle nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 429 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 194 Aktenzeichen: 66 5
Nachruhe geht vor: Freitags wieder Ruhe auf Friedberger Platz, Luisenplatz und Co.
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 442/3 vom 29.08.2013 Betreff: Nachruhe geht vor: Freitags wieder Ruhe auf Friedberger Platz, Luisenplatz und Co. Die Meinungen über den Freitagsmarkt am Friedberger Platz und die sich daran anschließende Party gehen wieder weit auseinander. Doch alle Interessengruppen haben ein gemeinsames Anliegen: Die Nachtruhe der direkten Anwohnerinnen und Anwohner zu wahren, die aktuell durch die Ausweitung auf das Umfeld und den Luisenplatz über alle Maßen gestört ist, vor allem durch enthemmte, alkoholisierte Feiernde, deren Verhalten in den späten Stunden inakzeptabel ist. Der Markt am Freitag und die Fortsetzung bis ca. 22 Uhr direkt auf dem Friedberger Platz erscheinen allerdings relativ befriedet und beruhigt, vor allem durch den Einsatz der "Pro-Freitags-Gruppe", der Mitarbeiter der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES. Jetzt gilt es, die Auswüchse am Rande dieses Begegnungstreffs wirkungsvoll in den Griff zu bekommen, sodass weder Feiernde an den Randzonen des Friedberger Platzes, auf der Bornheimer Landstraße noch auf dem Luisenplatz die Nachtruhe stören bzw. niemand belästigt wird oder es kein Durchkommen gibt. Für die Einleitung weiterer Maßnahmen, die auf die neue Situation eingehen, haben sich viele Beteiligte des Runden Tisches ausgesprochen, auch wenn die Vertreter der "Pro-Mittwochs-Gruppe" ausschließlich eine Verlegung auf Mittwoch als einzige wirkungsvolle Maßnahme ansehen. Für diese Maßnahmen benötigt es jetzt auch wieder verstärkt die Unterstützung der städtischen Stellen, vor allem solange es noch wärmer ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, mit eigenen Maßnahmen die neuen und die eingeübten Ideen der "Pro-Freitags -Gruppe" zu unterstützen und wieder für stabile Verhältnisse an jedem Freitag ab 22 Uhr zu sorgen. Die Maßnahmen sind im Einzelnen: 1. Freitags ab 22 Uhr Schließung der Außengastronomie der Gaststätten am Friedberger Platz, auf der Bornheimer Landstraße und am Luisenplatz - wenn möglich auf freiwilliger Basis, ansonsten mit einem Aussetzen der Genehmigungen. 2. Freitags ab 22 Uhr kein Außer Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken, Take-away-Food (wie Pizza) etc. über Absprachen mit allen Gastronomen und Kioskbetreibern in diesem Bereich. 3. Mit den Marktbeschickern ist zu vereinbaren, dass ab 19 Uhr kein Alkohol mehr an den Marktständen verkauft wird. 4. Feiernde auf dem Friedberger Platz werden von den "Geh-Helfern" direkt nach Hause oder an einen anderen Ort zum Weiterfeiern gebeten. Als akuter Einsatz wird an den nächsten Freitagen zusätzlich ein Wagen der FES eingesetzt, der mit Gelblicht um 22 Uhr auf den Luisenplatz fährt und diesen räumt. Aber: Der Luisenplatz gilt auch vor 22 Uhr nicht als Feierort. 5. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt beteiligt sich wieder stärker an den Maßnahmen. Die dafür notwendigen Mittel werden zur Verfügung gestellt. 6. Genehmigung für die "Pro-Freitags-Gruppe", Plakate auf den Friedberger Platz zu stellen und Flyer zu verteilen (als Akutmaßnahme auch auf dem Luisenplatz), die aussagen, dass bis "22 Uhr" nur auf dem Friedberger Platz gilt, der Luisenplatz kein Feierplatz ist und die auf den neuen "Happy Hour-Ort" an anderer Stelle hinweisen. 7. In regelmäßigen Abständen eine Steuerungsgruppe zu installieren und halbjährlich dem Runden Tisch zu berichten. Der Runde Tisch erarbeitet einen Zeitplan, bis wann und wie die neuen Maßnahmen angesichts der veränderten Situation greifen müssen. 8. Mit mindestens acht Toiletten auf dem Friedberger Platz (keine Toiletten auf dem Luisenplatz) vor allem an den warmen Tagen dafür zu sorgen, dass das absolut inakzeptable Wildpinkeln unterbleibt. 9. Vor allem an warmen und heißen Tagen eine höhere Präsenz der Stadtpolizei zur "Geh-Hilfe"-Unterstützung der "Pro-Freitags-Gruppe" sowie zum Unterbinden des Wildpinkelns (auch wenn es sich als schwierig erweist) zu gewährleisten. 10. Vor allem an warmen und heißen Tagen ein konsequentes Ahnden von Falschparkern und verstärktes Abschleppen von illegal parkenden Autos sowie mehrere Aktionen zur Alkoholkontrolle durchzuführen. 11. Vor allem an warmen und heißen Tagen durch plötzliches Auftauchen von Streifenwagen der Stadtpolizei Präsenz zu zeigen, mit der Bitte an die Landespolizei, hier verstärkt zu unterstützen. Die dafür notwenigen Mittel werden bereitgestellt. 12. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, wöchentlich die Besucherzahlen auf dem Luisenplatz und dem Friedberger Platz um 22:00 und 23:00 Uhr zu dokumentieren und diese Zahlen mit einer Bewertung der Situation aus Sicht der Ordnungskräfte dem Ortsbeirat 3 (Ortsvorsteherin) jeweils zeitnah zur Verfügung zu stellen, damit die Entwicklung beobachtet werden kann. Sollten Beschwerden auch von anderen Plätzen und Straßen im direkten Umfeld auftreten, so sollten diese ebenfalls mitgeteilt werden. Begründung: Der Friedberger Platz und der Luisenplatz wurden anstelle von Verkehrskreuzungsbereichen eingerichtet, um den Menschen im Stadtteil die Möglichkeit zu geben, sich zu begegnen. Genau dies soll auch der Markt, neben seiner Grundversorgung, erreichen. Aber dieses "sich treffen" muss spätestens um 22:30 Uhr (an sehr warmen Tagen um 23 Uhr) zu einem Ende kommen, damit die Nachtruhe der direkten Anwohnerinnen und Anwohner nicht gestört wird. Zudem kann es nicht sein, dass durch Alkohol enthemmte Menschen dieses Engagement der Bürgerinnen und Bürger in diesem Stadtteil torpedieren und sich so dermaßen daneben benehmen. Deshalb ist es wichtig, dass wirkungsvolle Maßnahmen sowie eine Diskussion über "Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen" eine Veränderung herbeiführen - ohne dass zurzeit umfassende ordnungspolitische Maßnahmen getroffen werden, wie es die Aussetzung des Marktes im Juli und August oder sogar die Verlegung des Marktes von freitags auf mittwochs wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 0
Friedberger Markt Ja! - Ballermann Nein!
Antrag vom 28.08.2013, OF 443/3 Betreff: Friedberger Markt Ja! - Ballermann Nein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Wochenmarkt am Friedberger Platz mit dem Freitagstermin zu erhalten und gleichzeitig für geordnete Verhältnisse der anschließend stattfindenden After-Work-Party zu sorgen. Dazu sollten die im Rahmen des Runden Tischs in 2011/2012 erarbeiteten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, u.a. - Ende des Markts um 20Uhr - Beendigung der After-Work-Party um 22Uhr einschließlich der Partyaktivitäten entlang der Bornheimer Landstraße und auf dem Luisenplatz - Präventive Vorortmaßnahmen durch Stadtpolizei, Gastronomen und freiwillige Gruppierungen zur Verhinderung eventueller Auswüchse - Bereitstellung ausreichender Toilettenanlagen und Müllentsorgungskapazitäten Begründung: Der Freitagswochenmarkt am Friedberger Platz wurde auf Initiative des Ortsbeirat Nordend geschaffen und wird von seinen Nutzerinnen und Nutzern in hervorragender Weise angenommen. Die After-Work-Party am Friedberger Platz, die sich aus dem eigentlichen Wochenmarkt entwickelt hat, ist ein kulturelles Phänomen von überregionaler fast schon bundesweiter Bedeutung, welches von der urbanen Attraktivität des Nordends und der Stadt Frankfurt als Ganzem zeugt. Es wäre daher geradezu fahrlässig, einen funktionierenden Wochenmarkt und eine für Frankfurts kulturelle Offenheit stehende Veranstaltung wie die After-Work-Party am Friedberger Platz durch administrative Maßnahmen wie z.B. Verlagerung oder Schließung des Wochenmarkts zu gefährden. Derartige Maßnahmen stellen nur die Ultima Ratio dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 29.08.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 443/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 442/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Drängelgitter am Grünstreifen obere Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2013, OM 2238 entstanden aus Vorlage: OF 390/3 vom 07.05.2013 Betreff: Drängelgitter am Grünstreifen obere Günthersburgallee Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf dem Grünstreifen in der oberen Günthersburgallee südlich der Litfaßsäule vor Beginn des großen Beetes beidseitig Drängelgitter zu installieren; 2. am unteren Ende dieses Bereichs der Günthersburgallee auf der westlichen Seite ein Zusatzschild zu installieren, dass das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt. Zusätzlich ist auch hier ein Drängelgitter im Bereich d es Zebrastreifens zu installieren. Begründung: Durch die neu geschaffenen direkten Übergänge in die Grünanlage wird diese von Radfahrern verstärkt genutzt, anstatt auf die parallel verlaufende Straße auszuweichen. Dies führt zu Konflikten mit den Fußgängern im Bereich der Grünanlage, zumal die Radfahrer oftmals mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1271 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 495 Aktenzeichen: 66 5
Quartiersgarage im Kreuzungsbereich nördliche Günthersburgallee - Rothschildallee
Antrag vom 28.02.2013, OF 364/3 Betreff: Quartiersgarage im Kreuzungsbereich nördliche Günthersburgallee - Rothschildallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge nochmals prüfen und berichten, ob im Bereich der Kreuzung Nördliche Günthersburgallee-Rothschildallee, falls möglich unter der ehemals als Löschwasserteich(?) genutzten Grünfläche oder dem Mittelstreifen der Rothschildallee, eine Quartiersgarage gebaut werden kann. Begründung: Der Mangel an Anwohnerparkplätzen ist im Gebiet der Kreuzung von nördlicher Günthersburgallee und Rothschildallee in den letzten Jahren immer unerträglicher geworden. Der gesamte Kreuzungsbereich einschließlich der Querungen des Mittelstreifens der Rothschildallee wird von den Anwohnern und der gewachsenen Zahl von Nordendbesuchern als Nachtparkplatz benutzt. Der Bereich Rothschildallee wurde im Rahmen der Standortanalyse .Quartiersgaragen in Frankfurt am Main'(2006) als potentieller Standort identifiziert. Es wäre daher abzuklären, ob der Bau einer Quartiersgarage dort möglich ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 364/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 18.04.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 364/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 12 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 364/3 ändert der Antragsteller den Tenor dahin gehend ab, dass die Worte "oder dem Mittelstreifen der Rothschildallee" gestrichen werden. Beschluss: Die Vorlage OF 364/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Haushalt 2013 Planung und Umsetzung neuer Radanlagen für das Nordend
Antrag vom 24.01.2013, OF 316/3 Betreff: Haushalt 2013 Planung und Umsetzung neuer Radanlagen für das Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat zu bitten, für den HH 2013, 100.000 € für die Planung und Umsetzung neuer Radverkehrsanlagen im Nordend einzustellen - im speziellen für eine durchgängige Radspur auf der Friedberger Landstraße zwischen Anlagenring und Alleenring und für zwei weitere Querungen des Anlagenrings - einmal zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße und einmal zwischen Friedberger Landstraße und Höhenstraße. Begründung: Immer mehr Menschen ziehen in die Neubaugebiete rund um die Friedberger Warte und starten von dort aus ihre Radfahrt nach Süden - vor allem in die Innenstadt. Da auch in 2013 eine Erhöhung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr im Nordend zu erwarten ist, sollte hier schon in die Zukunft geplant werden, um mögliche Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern: FußgängerInnen, RadfahrerInnen und AutofahrerInnen zu vermeiden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 60 2013 Die Vorlage OF 316/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2013 werden die notwendigen Mittel für die Planung und Umsetzung neuer Radverkehrsanlagen im Nordend, im Speziellen für eine durchgängige Radspur auf der Friedberger Landstraße zwischen Anlagenring und Alleenring und für zwei weitere Radwegequerungen über den Alleenring, einmal zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße (Höhe Brahmsstraße) und einmal zwischen Friedberger Landstraße und Burgstraße (Höhe Günthersburgallee), eingestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Sicherung des Übergangs zum Spielplatz Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1559 entstanden aus Vorlage: OF 223/3 vom 08.08.2012 Betreff: Sicherung des Übergangs zum Spielplatz Günthersburgallee Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Sicherung des unversiegelten Übergangs in der Mitte der Günthersburgallee nördlich des Spielplatzes Günthersburgallee umzusetzen. Geeignete Maßnahmen könnten sein: - Ein deutlicheres Halteverbotszeichen und der Hinweis auf den Übergang zum Spielplatz; - Poller direkt auf der Straße oder besser Fahrradständer, die an der Stelle sicher gut angenommen werden würden; - auch Alternativen zu Zebrastreifen wie Karomuster (wie in der Martin-Luther-Straße); - Aufbringung des Piktogramms "Hänsel und Gretel". Begründung: Der unversiegelte Übergang in der Mitte der Günthersburgallee, der vom Park bis fast zum Friedberger Platz gerade von Erwachsenen mit Kindern als eine Alternative zum oft sehr eng zugeparkten Gehweg genutzt wird, ist oft durch parkende Autos (siehe Bild) schwer zugänglich. Besonders der Übergang zum Spielplatz und Bolzplatz aus Richtung Rothschildallee ist davon sehr betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1950 Aktenzeichen: 66 2
Drängelgitter am Grünstreifen obere Günthersburgallee
Antrag vom 03.09.2012, OF 257/3 Betreff: Drängelgitter am Grünstreifen obere Günthersburgallee Der Ortsbeirat 3 Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert auf dem Fußweg der Grünanlage der Rothschildallee jeweils - in Höhe der Einmündung der Günthersburgallee und im Kreuzungsbereich mit Martin Luther- und Gabelsbergerstraße sowie - im Bereich der Ampel des Kreuzungsbereiches mit der Rohrbachstr. jeweils Drängelgitter zu installieren, um querende Fußgänger vor schnell auf dem Fußweg der Grünanlage der Rothschildallee fahrenden Fahradfahrern zu schützen; Begründung: Durch die Fußgängerübergänge über die Rothschildallee wird deren Grünanlage von Radfahrern verstärkt genutzt, anstatt auf die parallel verlaufende Straße auszuweichen. Dies führt zu Konflikten mit den Fußgängern im Bereich der Grünanlage, da die Radfahrer auf dem Fußweg oftmals mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.09.2012, OF 265/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 257/3 wird durch die Vorlage OF 265/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 265/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Ringbuslinien mit Minibussen
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 687 entstanden aus Vorlage: OF 78/3 vom 20.10.2011 Betreff: Ringbuslinien mit Minibussen Vorgang: OM 4113/10 OBR 3 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen von Minibuslinien zur Erschließung ost-westlicher Wege im Nordend gemäß der Anregung OM 4113 durch einen konkreten Umsetzungsvorschlag des Ortsbeirates zu beschleunigen, um so die zunehmend überlasteten Nord-Süd-Strecken tangential zu verbinden und somit zu entlasten. Angesichts der Straßenführungen im Nordend mit zahlreichen Einbahnstraßen und künstlichen Sperrungen ergibt sich die Einführung von Ringbuslinien mit Minibussen (wie beispielsweise der sogenannte Lohrbergbus) mindestens im 30-Minuten-Takt als sinnvollste Variante zur Erschließung des Nordends: Im Uhrzeigersinn: Wolfsgangstraße, Glauburgstraße, Alleenring, Berger Straße, Bornheimer Landstraße, Koselstraße, Adlerflychtstraße, Fichardstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Gegen den Uhrzeigersinn: Oeder Weg, Hermannstraße, Koselstraße, Bornheimer Landstraße, Berger Straße, Hegelstraße, Sandweg, Alleenring, Glauburgstraße, Wolfsgangstraße, Fürstenbergerstraße, Eschersheimer Landstraße. Es werden ebenfalls die U-Bahn-Linien U 1 bis U 5 sowie U 8, die Straßenbahnlinien 12 und 18 sowie mehrere Buslinien verbunden. Detaillierte Linienverlaufspläne, Darstellungen der Einzugsgebiete und Routenverlaufsbeschreibungen finden sich im Anhang. Begründung: Das Nordend ist zwar sehr gut in Nord-Süd-Richtung mit schienengebundenem Personennahverkehr (SPNV) erschlossen, doch in Ost-West-Richtung gibt es deutlich zu wenig Verbindungen. Dadurch muss zur Bewegung in dieser Richtung per ÖPNV meist der umständliche Weg in die Innenstadt und mit ein- oder gar zweimaligen Umsteigen zurück in den Stadtteil gewählt werden. Alternativ muss erst der Weg bis zum Alleenring gewählt werden, um sich mit der Buslinie 32 in Ost-West-Richtung zu bewegen und dann eine Bewegung in Nord-Süd-Richtung anzuschließen. Dazu kommt, dass die bestehenden SPNV-Verbindungen in den letzten Jahren immer stärker belastet wurden, und sich dieser Trend auch noch weiter fortsetzen wird: - Auf der A-Strecke ist zur U 1, U 2 und U 3 noch die U 8 hinzugekommen, mit der die Bewohner des Riedbergs in die Innenstadt fahren. Der Riedberg wird in den nächsten Jahren seiner Bewohnerzahl mehr als verdoppeln, sodass hier also mit zunehmend volleren Bahnen gerechnet werden muss. Schon heute ist der Abschnitt vom Rande des Nordends bis zur Hauptwache der am stärksten genutzte Abschnitt im gesamten U-Bahn-Netz überhaupt. - Mit dem kommenden Ausbau der U 5 bis zum Frankfurter Berg wächst auch hier der Druck auf diese Linie. Die Züge werden voller werden. - Neben der Straßenbahnlinie 12 wird ab Dezember 2011 auch noch die Straßenbahnlinie 18 über die Friedberger Landstraße fahren, die voraussichtlich weitgehend von Bewohnern des Frankfurter Bogens, New Betts und New Atterberry genutzt werden wird. Durch die zusätzlichen Bahnen sind weitere Rückstaus, insbesondere am Anlagenring und der Konstablerwache, zu erwarten. - Die U 4 wurde über die ehemalige Endhaltestelle Seckbacher Landstraße hinaus bis nach Enkheim verlängert, was wiederum zusätzliche Fahrgäste in die U 4 gebracht hat. Man sieht also, dass sich in den letzten Jahren auf allen SPNV-Linien im Nordend das Fahrgastaufkommen schon erhöht hat oder noch weiter erhöhen wird. Dies macht es gerade in Stoßzeiten nicht nur schwierig, einen Sitzplatz zu finden, sondern oft ist nicht einmal mehr der Zustieg möglich. Eine Linie mit Minibussen kann hier spürbar unterstützen, um einerseits die Nord-Süd-Strecken zu entlasten und andererseits die fußläufigen Entfernungen zur nächsten Haltestelle weiter zu verkürzen, was gerade älteren Bewohnern eine große Erleichterung bringt. Im Bereich zwischen dem Anlagenring und dem Alleenring fährt derzeit nur die Buslinie 36 in einer diagonalen Verbindung Konstablerwache - Campus Westend, was den Bedarf an reinen Ost-West-Verbindungen nicht deckt. Ein Minibus in diesem mittleren Segment von Frankfurts am dichtesten besiedelten Stadtteil steht allerdings vor der Herausforderung, wie in den (oft ganz bewusst) engen Straßen, den zahlreichen Einbahnstraßen und mit den Sperrungen ein stabiler und von seinen Fahrtzeiten her attraktiver Busverkehr organisiert werden kann. Hinsichtlich der Fahrzeuge eröffnet die Nutzung von Kleinbussen (wie beispielsweise für den Lohrbergbus) zahlreiche Möglichkeiten, auch kleinere Straßen wirkungsvoll als Teil der Route zu nutzen. Solche Busse kombinieren einen niederflurigen Zustieg mit einer wirtschaftlich sinnvollen Platzkapazität. Für die Routenwahl erscheint es sinnvoll, gezielt Verknüpfungen mit Haltestellen des SPNV zu ermöglichen, ohne dabei die Machbarkeit einer zügigen Fahrt aus dem Blick zu verlieren. Durch die hohe Zahl von Einbahnstraßen ist es allerdings nicht zu vermeiden, dass eine durchgehende Busverbindung, zumindest auf Teilstrecken, nicht über die gleichen Straßen geführt werden kann. Daher erscheint das Konzept einer Ringbuslinie sinnvoll. Als Beleg der Machbarkeit finden sich im Anhang Routenvorschläge für zwei Ringbuslinien, einmal im Uhrzeigersinn, einmal gegen den Uhrzeigersinn. Die beiden Routen lassen sich (ggf. mit kleinen Optimierungen) im Halbstundentakt pro Richtung umsetzen. Bedingt durch die Routenführung durch zum Teil auch kleine Straßen würde bei hoher Akzeptanz und bei Bedarf zur Kapazitätserhöhung eine Taktverdichtung notwendig werden, da größere Busse in Teilabschnitten nicht nutzbar erscheinen (z. B. Luisenplatz, Hegelstraße). Anlage 1-8 (ca. 3,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 456 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1595 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2909 Aktenzeichen: 92 11
Quartiersgarage im Kreuzungsbereich nördliche Günthersburgallee - Rothschildallee
Antrag vom 01.09.2011, OF 61/3 Betreff: Quartiersgarage im Kreuzungsbereich nördliche Günthersburgallee - Rothschildallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge nochmals prüfen und berichten, ob im Bereich der Kreuzung Nördliche Günthersburgallee-Rothschildallee, falls möglich unter der ehemals als Löschwasserteich(?) genutzten Grünfläche, eine Quartiersgarage gebaut werden kann. Begründung: Der Mangel an Anwohnerparkplätzen ist im Gebiet der Kreuzung von Nördlicher Günthersburgallee und Rothschildallee in den letzten Jahren immer unerträglicher geworden. Der gesamte Kreuzungsbereich einschließlich der Querungen des Mittelstreifens der Rothschildallee wird von den Anwohnern und der gewachsenen Zahl von Nordendbesuchern als Nachtparkplatz benutzt. Der Bereich Rothschildallee wurde im Rahmen der Standortanalyse' Quartiersgaragen in Frankfurt am Main'(2006) als potentieller Standort identifiziert. Es wäre daher abzuklären, ob der Bau einer Quartiergarage dort möglich ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2011, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 61/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 61/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 01.12.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 61/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Blinklicht für die Fußgängerampeln Friedberger Landstraße/Bornheimer Landstraße und Friedberger Landstraße/Scheffelstraße
Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 154 entstanden aus Vorlage: OF 19/3 vom 26.05.2011 Betreff: Blinklicht für die Fußgängerampeln Friedberger Landstraße/Bornheimer Landstraße und Friedberger Landstraße/Scheffelstraße Der Magistrat wird aufgefordert, für die abbiegenden Fahrzeuge aus der Scheffelstraße in die Friedberger Landstraße und aus der Friedberger Landstraße in die Bornheimer Landstraße ein Blinklicht zu installieren. Begründung: An beiden Ampeln kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger durch abbiegende Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Fahrradständer in der Bornheimer Landstraße/Fahrradständer vor Baumscheiben
Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 155 entstanden aus Vorlage: OF 21/3 vom 26.05.2011 Betreff: Fahrradständer in der Bornheimer Landstraße/Fahrradständer vor Baumscheiben Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Günthersburgallee jeweils im Bereich der Bäume zwischen Baumscheibe und Gehweg Fahrradständer zu installieren. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, künftig bei allen Baumaßnahmen im Ortsbezirk 3 bei Baumplanzungen - wenn möglich - zusätzliche Fahrradständer in derartigen Bereichen vorzusehen. Begründung: Die Nutzung von Fahrrädern nimmt erfreulicherweise weiter zu. Natürlich steigt damit auch der Bedarf an Abstellmöglichkeiten. Im Bereich von Bäumen im Straßenraum entsteht häufig eine kleine Freifläche am Ende der Baumscheibe hin zum Gehweg, wenn die Autos in diesem Abschnitt diagonal parken. Diese Freiräume sollten für Fahrradständer genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Freitagstreffpunkt Friedberger Platz muss anwohnerverträglich sein
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2011, OM 32 entstanden aus Vorlage: OF 2/3 vom 05.05.2011 Betreff: Freitagstreffpunkt Friedberger Platz muss anwohnerverträglich sein Bekanntermaßen hat sich freitagabends der Markt am Friedberger Platz zu einem beliebten Treffpunkt in unserem Stadtteil entwickelt. Die große Menschenanzahl verursacht mittlerweile jedoch Belastungen für die Anwohner, die so nicht akzeptabel sind. Insbesondere nach Marktschluss ab 20 Uhr nehmen die Missstände durch Gegröle, störendes Verhalten, Alkoholmissbrauch und wilde Müllentsorgung deutlich zu. Dies erfordert kurzfristig regulierende Maßnahmen seitens der Stadt. Die daraus entstehenden Kosten für die Stadt sollten nicht in vollem Umfang auf die Standbetreiber des Freitagsmarktes am Friedberger Platz umgelegt werden, weil die kostentreibenden Probleme größtenteils nach Ende des Marktes anfallen. Eine allzu deutliche Erhöhung der Gebühren für Reinigung und Sanitäranlagen könnte insbesondere für die kleineren Standbetreiber das wirtschaftliche Aus bedeuten. Die Attraktivität des Marktes am Friedberger Platz durch die Vielfalt der Stände soll auf jeden Fall für die Menschen im Nordend erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, - die Kontrollen von Falschparkern und bei sonstigen Ordnungsverstößen freitagabends bis Mitternacht rund um den Friedberger Platz durch Fußstreifen der Stadtpolizei merklich zu verstärken; - die Anzahl der temporären Mülleimer auf dem Platz freitags stark zu erhöhen, die dann samstags wieder zu entfernen sind; - wie bereits im Sommer 2010 geplant, einen Toilettenwagen am Friedberger Platz im Bereich der Bornheimer Landstraße aufzustellen, der samstags wieder zu entfernen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 910 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1263 Aktenzeichen: 32 0
Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2011, OM 4993 entstanden aus Vorlage: OF 1087/3 vom 27.01.2011 Betreff: Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 Sozialwohnungsbau im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie auf dem Areal, das im Süden von der Adickesallee, im Westen von der Bertramstraße, im Norden von dem Gelände des Sportclubs SC 1880 und im Osten von der Feldgerichtstraße bzw. dem verlängerten Fußweg zur Adickesallee eingegrenzt wird und auf dem sich derzeit die ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäude des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung befinden, zeitnah neuer Wohnraum geschaffen werden kann, und zwar insbesondere unter Berücksichtigung einer Wohnraumschaffung durch die städtische Wohnbaugesellschaft ABG Holding, die dabei hinreichend Sozialwohnungen zu errichten hätte, und in diesem Zuge mitzuteilen, a) ob und wie die betroffenen Grundstücke von der Stadt Frankfurt dafür erworben werden müssen, b) ob das ehemalige Verwaltungsgebäude der Oberfinanzdirektion tatsächlich denkmalgeschützt ist, c) falls ja, ob und wie das denkmalgeschützte Gebäude in Wohnraum umgenutzt werden kann. 2. welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, für das ehemalige Südmilch-Gelände (Merianstraße/Elkenbachstraße/Bornheimer Landstraße) sowie das Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 bei zukünftiger Nutzungsänderung Wohnbebauung zu vereinbaren bzw. festzuschreiben. 3. ob im Bestand der städtischen ABG Holding Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Sozialwohnungen im Nordend zu schaffen (z. B. durch Dachausbau) und mitzuteilen, welche weiteren Möglichkeiten der Magistrat zur Schaffung von Sozialwohnungen im Nordend sieht. 4. ob auch Konzepte wie generationsübergreifendes, soziales Wohnen und genossenschaftliches Wohnen auf den Arealen möglich sind. 5. ob für alle vorgenannten Vorhaben aufgrund der baulichen Gegebenheiten ein Konzept für den Bau von Quartiersgaragen vorgesehen werden kann. Begründung: Laut Frankfurter Neue Presse vom 20.01.2011 wird Wohnen zum Top-Thema. Auch zahlreiche Zeitungsartikel anderer Frankfurter Tageszeitungen zum Thema "Wohnen in Frankfurt" unterstreichen diesen Befund. Das Nordend ist im wachsenden Frankfurt als Stadtteil zum Wohnen sehr beliebt, nur fehlt es an ausreichenden freien Wohnbauflächen. Auch wird vereinzelt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen beklagt. Daher ist der Stadtteil darauf angewiesen, dass bestehende Flächennutzungen kritisch überprüft werden, insbesondere wenn aktuell bebaute Flächen von Leerstand ohne kurz- und mittelfristige Nutzungsperspektive geprägt oder unterqualifiziert genutzt sind. Solche Areale sind möglicherweise die im Tenor näher bezeichneten Flächen. Für das unter Ziffer 1. bezeichnete Areal mit den ehemaligen Gerichts- und Verwaltungsgebäuden des Arbeits- und Sozialgerichts, der Oberfinanzdirektion sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist festzustellen, dass die Arbeits- und Sozialgerichte mittlerweile ins Gutleutviertel, die Oberfinanzdirektion nach Sachsenhausen und die Bundesanstalt an den Frankfurter Flughafen und das Frischezentrum gezogen sind. Die Pläne für die Schaffung eines gemeinsamen Justizbehördenzentrums aller Gerichtszweige an dieser Stelle scheinen endgültig aufgegeben worden zu sein. Neue Planungen sind nicht öffentlich bekannt geworden. Es wird Zeit, über eine sinnvolle Nutzung nachzudenken. Dabei ist es angezeigt, auch den Quartiersgaragenbau mit zu betrachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 691 Aktenzeichen: 61 0
Zukunft von leer stehenden Häusern - erst Mietervertreibung, dann Spekulation
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2011, OM 4998 entstanden aus Vorlage: OF 1088/3 vom 27.01.2011 Betreff: Zukunft von leer stehenden Häusern - erst Mietervertreibung, dann Spekulation Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welches die Hintergründe für den Leerstand der folgenden Immobilien sind: 1. Eckhaus Oberweg Nr. 32/Humboldtstraße 2. Eckhaus Händelstraße Nr. 1/Eckenheimer Landstraße Nr. 166 3. Sternstraße Nr. 13 4. Bornheimer Landstraße Nr. 3 5. Berger Straße Nr. 8 6. Herbartstraße Nr. 12 Begründung: Die ehemals im Erdgeschoss befindlichen gastronomischen Betriebe - sowie weitere Wohnungen - stehen seit geraumer Zeit leer. Das Äußere der Häuser macht einen verfallenden Eindruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 694 Anregung an den Magistrat vom 10.12.2015, OM 4848 Aktenzeichen: 63 0
Müllbehälter obere Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM 4935 entstanden aus Vorlage: OF 1082/3 vom 04.01.2011 Betreff: Müllbehälter obere Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Müllbehälter in der oberen Günthersburgallee häufiger bzw. regelmäßiger als bisher geleert werden. Gegebenenfalls wäre zu prüfen, ob hier größere Behälter aufgestellt werden müssen. Begründung: Anwohner berichten, dass die aufgestellten Müllbehälter in der oberen Günthersburgallee häufig überfüllt sind, sodass Hundetüten, Papier und sonstiger Müll auf der Allee verstreut herumliegen. Wenn Wind aufkommt, wird der ganze Müll über die Allee verteilt. Im Winter werden die Hundetüten, die auf dem Boden liegen, von Krähen aufgepickt und verstreut. Hier ist Abhilfe nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2011, ST 459 Aktenzeichen: 67 0
Gehwegnasen sind keine Parkplätze
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM 4933 entstanden aus Vorlage: OF 1077/3 vom 04.01.2011 Betreff: Gehwegnasen sind keine Parkplätze Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Gehwegnase an der Ecke Bornheimer Landstraße und Burgstraße vor dem Kiosk nicht so oft zugeparkt wird. Es muss verhindert werden, dass Autos über den Zebrastreifen auf diesen kleinen Freiraum gelangen können. Begründung: Nach Beobachtungen von Anwohnern wird der Platz vor dem Kiosk offensichtlich oft als Parkplatz genutzt, was möglich ist, da die Autos von der Bornheimer Landstraße aus über den breiten Zebrastreifen auf der Burgstraße auf den Platz gelangen können. Gehwegnasen sollen den Fußgängern ermöglichen, sich frei bewegen zu können. Zurzeit wird ihnen dies an dieser Stelle erheblich erschwert, darum ist Abhilfe nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 549 Aktenzeichen: 66 3
Fahrradbügel auf Parkverbotsflächen
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4688 entstanden aus Vorlage: OF 1003/3 vom 05.08.2010 Betreff: Fahrradbügel auf Parkverbotsflächen An zahlreichen Kreuzungen im Nordend befinden sich markierte Flächen auf der Fahrbahn, die anzeigen, dass dort das Parken untersagt ist. Trotzdem ist zu beobachten, dass diese Flächen häufig mit geparkten Autos zugestellt sind. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf den markierten Flächen an Kreuzungen im Stadtteil, auf denen das Parken von Autos nicht gestattet ist, Fahrradbügel aufgestellt werden können, wie dies zum Beispiel an der Friedberger Landstraße/Vogelsbergstraße der Fall ist. Unter anderem sollte dies an folgenden Kreuzungen erfolgen: Eckenheimer Landstraße Ecke Schwarzburgstraße und Nordendstraße Vogelsbergstraße Ecke Günthersburgallee sowie Ecke Rotlintstraße Richard-Wagner-Straße Ecke Nordendstraße Spohrstraße Ecke Schwarzburgstraße Weberstraße Ecke Neuhofstraße und Wielandstraße Lenaustraße Ecke Glauburgstraße Lortzingstraße Ecke Neuhofstraße Glauburgstraße Ecke Spohrstraße Schleidenstraße Ecke Jahnstraße Musikantenweg Ecke Hegelstraße Burgstraße vor Haus Nr. 15 Diese Liste ist nicht vollständig. Weitere Kreuzungen können hinzugefügt werden. Begründung: Die verbotswidrig geparkten Autos behindern besonders Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen beim gefahrlosen Queren der Straße. Fahrradbügel sind zum Fernhalten von Autos effektiver und ansehnlicher als Poller und bieten außerdem der wachsenden Zahl von Radfahrerinnen und Radfahrern im Stadtteil Abstellmöglichkeiten für ihre Räder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 303 Aktenzeichen: 66 2
Blindensteine an den Fußgängerüberwegen
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 998/3 vom 11.08.2010 Betreff: Blindensteine an den Fußgängerüberwegen Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen und gegebenenfalls zu prüfen, ob für die inzwischen an fast allen größeren Fußgängerüberwegen verlegten weißen Blindensteine mit Rillen in Gehrichtung unterschiedliche Materialien verwendet wurden, da einige von Anwohnern immer wieder als rutschig beschrieben werden. Hier muss sichergestellt werden, dass sie rutschsicher sind. Begründung: Dem Ortsbeirat kommen immer wieder Beschwerden zu Ohren, dass einzelne Fußgängerüberwege durch diese Steine besonders bei Regen oder mit glatten Schuhsohlen, rutschig sind. Genannt wurden die Übergänge Burgstraße/Bornheimer Landstraße, Friedberger Platz/Koselstraße und Schwarzburgstraße/Glauburgstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 305 Aktenzeichen: 32 1
Befristung der Genehmigung bei Sperrung des öffentlichen Straßenraumes für private Baumaßnahmen
Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 960/3 vom 04.05.2010 Betreff: Befristung der Genehmigung bei Sperrung des öffentlichen Straßenraumes für private Baumaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die wiederholte Sperrung des öffentlichen Straßenraumes für private Baumaßnahmen zu begrenzen, indem beispielsweise maximal zweimal eine Verlängerung der Genehmigung zur Sperrung des öffentlichen Straßenraumes für die gleiche Baumaßnahme erteilt wird. Die Sperrung erfolgt nur für anderweitig nicht auszuführende Arbeiten und der Gehweg ist freizuhalten, gegebenenfalls müssen Überbauungen zum Schutz der Fußgänger erfolgen. Überschreitungen der Genehmigungszeiten sind entsprechend zu ahnden. Begründung: Für die Baumaßnahmen an einem Wohnhaus in der Bornheimer Landstraße werden seit Jahren mehrere Parkplätze gesperrt, die Fußgänger müssen auf die andere Straßenseite ausweichen. Die gesperrte Fläche wird für ein Baustellenklo und als Parkplatz für Pkws der Bauarbeiter genutzt. Dieses Beispiel ist sicherlich besonders extrem, aber kein Einzelfall. Es finden überall im Nordend viele Baumaßnahmen statt. Sicherlich sind dabei auch Sperrungen eines Teils des öffentlichen Raumes erforderlich. Allerdings ist die Zeit der Sperrung so kurz wie möglich zu halten und nur für anderweitig nicht durchführbare Maßnahmen zu gestatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 426 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 3 am 10.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Begehbarkeit der Anlage in der oberen Günthersburgallee dauerhaft ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4243 entstanden aus Vorlage: OF 937/3 vom 30.03.2010 Betreff: Begehbarkeit der Anlage in der oberen Günthersburgallee dauerhaft ermöglichen Vorgang: OM 3073/09 OBR 3; ST 867/09 Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass 1. die Wege in der Anlage der oberen Günthersburgallee endlich dauerhaft so befestigt werden, dass sie auch bei schlechtem Wetter begehbar bleiben; 2. endlich die Schutzbügel entfernt werden, die den - inzwischen angelegten - Fußgängerüberweg von der Rothschildallee in diese Anlage von beiden Seiten versperren; 3. endlich auch die weiteren, in der Stellungnahme ST 867/09 angekündigten Maßnahmen zur Sicherung dieses Fußgängerüberweges, wie klare Sperrflächenmarkierungen und Fahrradständer, veranlasst werden - unter Einbeziehung der Handlungskonzepte der Nahmobilität und der Barrierefreiheit. Begründung: Wie sich erwiesen hat (siehe Foto 1 in der Anlage), hält die durchgeführte Ausbesserung der Kiesflächen den Witterungsverhältnissen nicht stand. Wenn der Magistrat eine Befestigung nicht befürwortet, muss geprüft werden, ob es andere, beständigere Ausbesserungsmöglichkeiten gibt. Sowohl Fußgänger als auch Autofahrer sind irritiert von der Fahrbahnmarkierung, die den Überweg von der Rothschildallee in die Anlage der Günthersburgallee darstellen soll. Die Bodenmarkierungen werden zum Teil als Parkplatzmarkierungen (siehe Foto 2) aufgefasst, auch weil die Schutzbügel direkt vor dem Überweg noch nicht entfernt wurden. Sie müssen von den Fußgängern überklettert bzw. umgangen werden. Für Personen mit Kinderwagen oder Mobilitätseingeschränkte ist der Übergang daher nicht nutzbar. Anlage 1 (ca. 325 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1103 Aktenzeichen: 66 0
Vorgarten Günthersburgallee Nr. 68
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4251 entstanden aus Vorlage: OF 957/3 vom 05.05.2010 Betreff: Vorgarten Günthersburgallee Nr. 68 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Versiegelung und Umwandlung des Vorgartens des Gründerzeithauses in der Günthersburgallee Nr. 68 (im Rahmen der durchgeführten Sanierungsmaßnahme) in einen Stellplatz genehmigt wurde. Begründung: Bekanntermaßen sind historische Vorgärten Teil des gründerzeitlichen Nordends und als solche im besonderen Maße schützenswert, wie es auch in der Erhaltungs-/Vorgartensatzung des Nordends dargelegt ist. Aufgrund der desaströsen Parkplatzproblematik im Nordend sind zwar alle möglichen privaten "Parkplatzbeschaffungsmaßnahmen" verständlich, die Zerstörung historischer Vorgärten ist jedoch auf keinen Fall hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2010, ST 958 Aktenzeichen: 63 0
Akustische Ampelanlagen: Koselstraße - Friedberger Landstraße - Bornheimer Landstraße - Friedberger Platz
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4246 entstanden aus Vorlage: OF 943/3 vom 30.03.2010 Betreff: Akustische Ampelanlagen: Koselstraße - Friedberger Landstraße - Bornheimer Landstraße - Friedberger Platz Der Magistrat wird gebeten, die akustischen Ampelanlagen Koselstraße - Friedberger Landstraße - Bornheimer Landstraße - Friedberger Platz so einzurichten, dass diese keine Lärmbelästigungen für die Anwohner darstellen. Nach 22.00 Uhr könnten sie leiser eingestellt werden, angepasst an den niedrigeren Straßenlärmpegel. Begründung: Anwohner fühlen sich durch die akustischen Anlagen rund um den Friedberger Platz belästigt. Besonders abends, wenn der Straßenlärm reduziert ist, hört man die Anlagen ohne erkennbaren Grund besonders laut. Durch eine nächtliche Verringerung der Lautstärke wäre den Anwohnern geholfen, und die Funktion der akustischen Anlagen wäre nicht gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1105 Aktenzeichen: 32 1
Abbiegespur für Radfahrer an der Einmündung Herbartstraße zur Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4245 entstanden aus Vorlage: OF 939/3 vom 20.03.2010 Betreff: Abbiegespur für Radfahrer an der Einmündung Herbartstraße zur Berger Straße Vorgang: OM 3718/09 OBR 3; ST 149/10 Nachdem die Stellungnahme ST 149 vom 11.02.2010 vollkommen unbefriedigend war, wird der Magistrat erneut aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Abbiegespur für Radfahrer in der Einmündung Herbartstraße zur Berger Straße nicht ständig zugeparkt wird. In Betracht kommt eine Gehwegnase mit integriertem Fahrrad- und Fußgängerüberweg. Als Vorbild könnte die Insel im Einmündungsbereich der Bornheimer Landstraße in die Berger Straße dienen. Vor der Ausführung ist die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 316 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung der Bürgersteigmarkierung in der Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4250 entstanden aus Vorlage: OF 955/3 vom 06.05.2010 Betreff: Erneuerung der Bürgersteigmarkierung in der Günthersburgallee Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die Bürgersteigmarkierung in der Günthersburgallee, die den breiten Bürgersteig in Parkraum und Gehweg unterteilt, erneuert und dadurch wieder gut sichtbar gemacht wird, um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger und vor allem der vielen Kinder sicherzustellen und Fahrzeughalter davon abzuhalten, ihre Fahrzeuge - wie jetzt sehr oft zu sehen - zu weit auf den Fußgängerbereich zu fahren und dadurch den Bürgersteig so eng zu machen, dass gerade Eltern mit Kinderwagen oder Kindern an der Hand auf die Straße ausweichen müssen. Begründung: Die Günthersburgallee verfügt auf beiden Seiten der Straße über einen breiten Bürgersteig, der gerade zwischen Vogelsbergstraße und Egenolffstraße auch zum großen Teil als Parkraum legal genutzt wird. Die weiße Markierung auf dem Bürgersteig, die den Autofahrerinnen und Autofahrern sichtbar machen soll, wie weit sie auf dem Bürgersteig vorfahren können, ohne den Fußweg zu verengen, ist an vielen Stellen kaum noch zu sehen. Aufgrund der fehlenden Sichtbarkeit kommt es immer wieder vor, dass gerade ortsfremde Bürgerinnen und Bürger zu weit auf den Fußweg fahren und dadurch den Fußweg zu eng machen, sodass Personen mit Kinderwagen nicht mehr durchkommen und auf die Straße ausweichen müssen. Gerade in der Günthersburgallee bewegen sich aufgrund der vielen Kindereinrichtungen, der Grundschule in der Burgstraße und des Frauengesundheitszentrums viele Eltern mit Kindern und Kinderwagen. Daher ist der autofreie Fußweg, gerade zum Schutz der Kinder, sehr zeitnah wieder sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2010, ST 1007 Aktenzeichen: 66 2
Bornheimer Landstraße Nr. 43
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2010, OM 3958 entstanden aus Vorlage: OF 897/3 vom 23.01.2010 Betreff: Bornheimer Landstraße Nr. 43 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Mülltonnen der Liegenschaft Bornheimer Landstraße Nr. 43 parallel zum Haus und nicht wie bisher im 90-Grad-Winkel auf dem Bürgersteig aufgestellt werden. Begründung: Die Bornheimer Landstraße Nr. 43 hat keinen Vorgarten, sodass die Mülltonnen auf dem Bürgersteig stehen. Anstatt diese entlang der Hauswand aufzustellen, werden diese im 90-Grad-Winkel aufgestellt und behindern den Fußgängerverkehr erheblich. Oft ist ein Durchkommen für mobilitätseingeschränkte Personen mit Rollstühlen sowie Personen mit Kinderwagen nicht möglich. Dies gilt insbesondere dann, wenn am Laternenmast Fahrräder abgestellt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2010, ST 584 Aktenzeichen: 79 4
Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse
Anregung vom 11.02.2010, OA 1067 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 23.01.2010 Betreff: Straßenreinigungsgebühren: Änderung der Reinigungsklasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die nachstehenden Straßen von der Reinigungsklasse 2 (zweifache wöchentliche Reinigung) in die Reinigungsklasse 1 (einfache wöchentliche Reinigung) einzuordnen: Bäckerweg Koselstraße Burgstraße Lersnerstraße Egenolffstraße Luisenstraße Eiserne Hand Mauerweg Elkenbachstraße Mercatorstraße Fichardstraße Merianstraße Fürstenbergerstraße Nordendstraße Günthersburgallee Scheffelstraße Hebelstraße Schleidenstraße Herbartstraße Wolfsgangstraße Holzhausenstraße 2. den gesamten Sandweg in die Reinigungsklasse 2 einzuordnen. Begründung: 1. Es ist unverständlich, weshalb die vorgenannten Straßen in der Reinigungsklasse 2 eingruppiert worden sind, zumal es sich weitestgehend um Seitenstraßen handelt. Ebenso in der Reinigungsklasse 2 befinden sich die Straßen des Anlagen- und Alleenringes, die Friedberger Landstraße und die Eschersheimer Landstraße. Daher gibt es keine sachlichen Gründe, weshalb die vorgenannten Straßen nicht in die Reinigungsklasse 1 eingruppiert werden können. 2. Der Sandweg ist zum Teil in Reinigungsklasse 1, aber zum größten Teil in Reinigungsklasse 3 - also dreifache wöchentliche Reinigung - eingruppiert worden, was vollkommen unverständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.05.2010, B 352 Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B 682 Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 4 Versandpaket: 17.02.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.03.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 1067 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 4 am 09.03.2010, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 1067 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.03.2010, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1067 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7799, 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.03.2010 Aktenzeichen: 79 4
Beordnung und Verschönerung des Luisenplatzes
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2010, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 882/3 vom 23.01.2010 Betreff: Beordnung und Verschönerung des Luisenplatzes Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob 1. rund um die Insel des Luisenplatzes durch weiße Zickzackstreifen (Zeichen 299) auf der Pflasterung oder durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. Findlinge) darauf hingewiesen werden kann, dass das Halten bzw. Parken direkt an der Insel des Luisenplatzes untersagt ist. 2. die bestehenden Poller vor den Häusern in der Luisenstraße, beginnend an der Ecke Luisenstraße Nr. 19/21 ab der Straßenlaterne (vor dem Buchhandlung) bis kurz vor der Einmündung zur Bornheimer Landstraße vor dem Haus Luisenstraße Nr. 23 (Pizzeria), soweit in Richtung Grundstücksgrenzen zurückgesetzt werden können, dass insgesamt ca. drei bis vier Fahrzeuge hintereinander legal parken können, zumal in diesem Bereich der Bürgersteig ausreichend breit ist. 3. auf der Südseite der Insel des Luisenplatzes der feine Kiesbelag im Bereich der Sitzbänke durch Pflastersteine ersetzt, das Unkraut im Bodenbelag und an den Hecken regelmäßig beseitigt und durch das Setzen weiterer blühender und robuster Pflanzen der Erholungswert gesteigert werden kann. 4. auf der Westseite der Insel des Luisenplatzes anstelle der Stufen auf einer Breite von ca. einem Meter bis eineinhalb Metern eine behinderten-/kinderwagengerechte Abschrägung errichtet werden kann. 5. verstärkt der ruhende Verkehr in diesem Bereich kontrolliert werden kann. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Personen können den Luisenplatz nur von der östlichen Seite aus Richtung Bornheimer Landstraße Nr. 21 erreichen, da lediglich in diesem Bereich der Weg abgeschrägt ist. Von der westlichen Seite kann man den Platz nur über Stufen erreichen, sodass mobilitätseingeschränkte Personen mit einem Rollstuhl o. ä. um den Platz herum fahren müssen. Dies ist zudem oft nicht möglich, da Fahrzeuge direkt an der Insel verbotswidrig parken. Mit den Maßnahmen wird mobilitätseingeschränkten Personen und Personen mit Kinderwagen das Überqueren der Fahrbahn und der Insel erleichtert bzw. erst möglich gemacht. Unter den Bänken auf der Südseite des Inselplatzes bilden sich regelmäßig Pfützen, sodass ein Sitzen auf den Bänken nicht möglich ist. Wird der feine Kiesbelag gegen Pflastersteine ausgetauscht, ist auch auf der Südseite das Sitzen auf den Bänken möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2010, ST 1337 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 26.08.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 23.09.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 28.10.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 60 10
Rissbildung an Gebäuden im Bereich Germaniastraße - unbefriedigende Unterstützung der Hauseigentümer durch den Magistrat
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2010, OM 3882 entstanden aus Vorlage: OF 819/3 vom 15.10.2009 Betreff: Rissbildung an Gebäuden im Bereich Germaniastraße - unbefriedigende Unterstützung der Hauseigentümer durch den Magistrat Der Magistrat möge bitte nochmals prüfen und berichten, welches die Ursachen für die Rissbildung an Gebäuden im Bereich Germaniastraße und darüber hinaus sind. Betroffen sind neben der Germaniastraße auch die Eichwaldstraße, die Gabelsbergerstraße, die Günthersburgallee und östlich des Günthersburgparks die Dortelweiler Straße. Begründung: Seit einigen Jahren ist das vermehrte Auftreten von starken Gebäuderissen und Bodenabsenkungen im obigen Bereich des östlichen Nordends festzustellen. Die Ursachen sind unklar und bedürfen der eindeutigen Bestimmung, zumal auch öffentliche Gebäude wie die IGS-Nordend betroffen sind. Die bisherigen Maßnahmen des Magistrats waren leider unzureichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2010, ST 452 Aktenzeichen: 63 0
Überprüfung der Gastronomie Marcellino
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2009, OM 3798 entstanden aus Vorlage: OF 825/3 vom 15.10.2009 Betreff: Überprüfung der Gastronomie Marcellino Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Außengastronomie des Restaurants Marcellino, Vogelsbergstraße/Ecke Günthersburgallee, das wohl vor einem Pächterwechsel steht, wieder so zurückgebaut werden kann, dass der Vorgarten wieder zum Vorgarten wird und nicht als Ganzes überdacht ist. Begründung: Die Vorgartensatzung gilt auch für Häuser, in deren Erdgeschoss sich ein Restaurant befindet. Selbstverständlich sind auch Sommergärten im Nordend gerne gesehen, dafür dürfen aber keine Vorgärten versiegelt bzw. überdacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2010, ST 314 Aktenzeichen: 63 0
Einsatz von Gelenkbussen und Fahrzeitverlängerung auf der Buslinie 32
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2009, OM 3797 entstanden aus Vorlage: OF 824/3 vom 16.10.2009 Betreff: Einsatz von Gelenkbussen und Fahrzeitverlängerung auf der Buslinie 32 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - weshalb derzeit auf der Linie 32 zwischen 7 und 8 Uhr morgens regelmäßig keine Gelenkbusse eingesetzt werden; - wie der unzureichenden Platzkapazität zu dieser Tageszeit in Zukunft abgeholfen werden kann; - ob die am Ende der Sommerferien vorgenommene Fahrzeitverlängerung für die gesamten fahrplanmäßig vorgesehen Tageszeiten sinnvoll und notwendig ist; - welche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung der Fahrgäste und der Umwelt durch Abgase wartender Busse veranlasst werden können. Begründung: Auf der Strecke der Buslinie 32 befinden sich zahlreiche Schulen und mehrere Universitätsstandorte. In der Zeit zwischen 7 und 8 Uhr morgens sind derzeit regelmäßig keine Gelenkbusse eingesetzt. Die Fahrzeuge sind daher in der Regel so stark besetzt, dass an bestimmten Haltestellen (Nibelungenplatz, Günthersburgallee) das Einsteigen kaum mehr möglich ist. In einigen Fällen soll auch der Fahrscheinverkauf eingestellt worden sein. Da sich die Bauarbeiten für die Straßenbahn am Nibelungenplatz negativ auf die Pünktlichkeit der Buslinie 32 ausgewirkt haben, sind zum Ende der Sommerferien die Fahrzeiten entsprechend verlängert worden (um 5 Minuten). Am frühen Abend und am Wochenende ist nun zu beobachten, dass Busse an den Haltestellen Günthersburgallee und Nibelungenplatz mehrere Minuten mit laufendem Motor und offenen Türen stehen. Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung der Fahrgäste und der Umwelt durch Abgase erscheinen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2010, ST 259 Aktenzeichen: 92 11
Gefährliche Linksabbiege-Möglichkeit am Friedberger Platz muss entschärft werden
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2009, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 806/3 vom 22.09.2009 Betreff: Gefährliche Linksabbiege-Möglichkeit am Friedberger Platz muss entschärft werden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Linksabbieger auf der Friedberger Landstraße in die Bornheimer Landstraße entschärft werden kann. Mögliche Maßnahmen: - Warnblinklicht für Linksabbieger bei Grün anzeigender Fußgängerampel; - Vorweggeschalteter Zeitkorridor für die Linksabbieger, während der aus Süden und Norden kommende Individualverkehr sowie der Fußgängerverkehr über die Bornheimer Landstraße ein Rotsignal erhalten. Begründung: Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Linksabbieger erhalten (besonders im Berufsverkehr) nur sehr selten die Chance, durch den dichten Individualverkehr in die Bornheimer Landstraße einzubiegen. Zugleich rauscht der Individualverkehr von Norden kommend an den Linksabbiegern vorbei. Hinzu kommt die Straßenbahn, die von den wartenden Linksabbiegern regelmäßig blockiert wird. Sobald sich der Verkehr lichtet, fahren die Linksabbieger zügig in die Bornheimer Landstraße ein. Oft wird dabei übersehen, dass der dort kreuzende Fußgängerverkehr Vorrang hat. Erst vor zwei Wochen gab es hier offenbar einen schweren Unfall mit Verletzten. Allen (Fußgängern, Linksabbiegern, Straßenbahn) wäre daher geholfen, wenn vor allen anderen zunächst die aus der Koselstraße in die Friedberger Landstraße einfahrenden und zur Weiterfahrt wartenden Linksabbieger (und sinnvollerweise dann auch die Geradeausfahrer) zuerst die Gelegenheit erhielten, abzufahren, bevor alle andere Verkehre in den Kreuzungsbereich eingelassen werden. Dafür wäre kein großer Zeitkorridor nötig, da allenfalls maximal 4 Fahrzeuge aus der Koselstraße in die Friedberger Landstraße zum Linksabbiegen einfahren können. Die Wartezeiten für die sonstigen Verkehrsteilnehmer würden sich demnach nicht unangemessen verlängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 154 Aktenzeichen: 32 1
Flächennutzungsplan für das Nordend: Grünflächen erweitern
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2009, OM 3546 entstanden aus Vorlage: OF 756/3 vom 20.08.2009 Betreff: Flächennutzungsplan für das Nordend: Grünflächen erweitern Der Magistrat wird gebeten, folgende Grünflächen in den Flächennutzungsplan aufzunehmen: - Nibelungenallee (ab Eckenheimer Landstraße) - Rothschildallee - Wasserpark - Rotlintstraße (nördlich der Egenolffstraße) - Martin-Luther-Straße (nördlich der Rohrbachstraße) - Eysseneckstraße - Paul-Hindemith-Anlage Begründung: Diese Grünzüge sind sehr wichtig für das Kleinklima des Nordends und der ganzen Stadt. Im Flächennutzungsplan sind nur folgende Grünflächen ausgewiesen: - Günthersburgpark - Bethmannpark - Holzhausenpark - Hauptfriedhof - Günthersburgallee - Adlerflychtplatz und der nördlich angrenzende Grünzug am Oeder Weg - die Grünflächen rund um den HR Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2009, ST 1488 Aktenzeichen: 61 00
Parkende Pkw vor dem Harvey.s
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2009, OM 3449 entstanden aus Vorlage: OF 708/3 vom 04.05.2009 Betreff: Parkende Pkw vor dem Harvey's Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass endgültig und wirksam das ständige Parken in der Durchfahrt Günthersburgallee/Bornheimer Landstraße vor dem Harvey's durch Versetzen der Poller mit einem geringeren als dem 50-cm-Abstand zur Fahrbahn unterbunden wird. Dabei sollen auch Ausnahmemaßnahmen geprüft werden, die möglicherweise im Normalfall aufgrund bestehender Standardregelungen in der StVO nicht zum Tragen kommen. Überwachung allein reicht hier absolut nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2009, ST 1607 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2010, ST 616 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2010, ST 1360 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 26.11.2009, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 3
Übergang Günthersburgallee/Günthersburgpark
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2009, OM 3072 entstanden aus Vorlage: OF 657/3 vom 26.02.2009 Betreff: Übergang Günthersburgallee/Günthersburgpark Der Magistrat wird aufgefordert, den von den Bürgern gewünschten und vom Pilotprojekt "Vernetzte Begegnungs- und Spielstätten" empfohlenen und dem Ortsbeirat vom Magistrat bereits zugesagten direkten Übergang von der Günthersburgallee zum Eingang Günthersburgpark zu planen und umzusetzen. Begründung: Von der Günthersburgallee kommen viele Fußgänger aus südlicher Richtung, um ihren Spazierweg im Günthersburgpark fortzusetzen. Doch müssen Sie an dieser Stelle einen kleinen Umweg in Kauf nehmen, um über Zebrastreifen oder Fußgängerampel den Günthersburgpark zu erreichen. Gerade entlang des neu gestalteten Vorplatzes wird auf der Hartmann-Ibach-Straße so schnell um die unübersichtliche Kurve gefahren, dass es an den beiden Übergängen zu Beinaheunfällen gekommen ist. Diese Gefahrenbereiche könnte man mit einem Übergang entschärfen. Das Nordend braucht mehr innovative Projekte, die aufzeigen, wie Fußgänger, Radfahrer, der ÖPNV und der motorisierte Individualverkehr nebeneinander geführt werden können, ohne dass, wie an dieser Stelle der Fall, die Fußgänger stark benachteiligt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2009, ST 682 Aktenzeichen: 66 2
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