Bewohnerparken auch an Samstagen
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Anregung an den Magistrat vom 11.12.2014, OM 3739 entstanden aus Vorlage: OF 697/3 vom 28.10.2014
Betreff: Bewohnerparken auch an Samstagen Der Magistrat wird gebeten, in den Straßen bzw. Straßenabschnitten ohne Ladengeschäfte für folgende Bereiche der innenstadtnahen Bewohnerparkzonen des Nordends die Geltungsdauer auf den Samstag auszuweiten: - Regelungsbereich 20 gesamt; - Regelungsbereich 22 südlich der Koselstraße (einschließlich); - Regelungsbereich 24 südlich der Bornheimer Landstraße (einschließlich); - Regelungsbereich 25 südlich der Kantstraße. Die Reservierungszeiten gelten samstags durchgängig von 9 bis 22 Uhr. Begründung: Gerade samstags nutzen viele auswärtige Käufer ganztägig die innenstadtnahen Bereiche des Nordends zum Parken, um die Kosten für das Parkhaus zu sparen. Dies belastet die Bewohner dieser Bereiche des Nordends in erheblichem Maße auch zwischen 10 und 16 Uhr, sodass samstags das Bewohnerparken durchgängig gelten sollte. Auch die abendlichen motorisierten Kneipenbesucher führen zu einer erheblichen Belastung, sodass eine Ausweitung der Reservierungszeit bis 22 Uhr angezeigt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3