Außengastronomie: Überschreitung der Auflagen am Beispiel Sommergärten Berger Straße und Harvey’s am Friedberger Platz
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM
2659 entstanden aus
Vorlage: OF 480/3 vom
24.10.2013 Betreff: Außengastronomie: Überschreitung der
Auflagen am Beispiel Sommergärten Berger Straße und Harvey's am Friedberger
Platz Vorgang: ST
429/11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, wie Gastronomiebetriebe nachhaltig dazu aufgefordert werden, sich an
alle Kriterien der Außengastronomie zu halten und Vereinbarungen, die unter
anderem nach Ortsterminen mit dem Ortsbeirat und den Fachämtern getroffen
wurden, eingehalten werden. Dies soll ausführlich am Beispiel der
Gastronomiebetriebe mit Sommergärten auf der Berger Straße und des
Harvey's am Friedberger Platz aufgezeigt werden. Begründung: Insbesondere für gehbehinderte Menschen, Familien mit
Kinderwagen u. Ä. stellen die durch Sommergärten bzw. Außengastronomie
herbeigeführten engen Wege eine großes Erschwernis im Alltag dar. Gemäß einer
Anfrage des Ortsbeirates im Frühjahr 2013 gab es laut Magistrat bei über
80 Prozent aller Sommergärten auf der Berger Straße Abweichungen vom
Genehmigungsstand. Diese massiven Verstöße wurden seitens des Ortsbeirates
bereits vermutet. Die Betreiber wurden lediglich verwarnt. In einer zweiten
Runde soll nun wiederholt kontrolliert werden, um bei erneuten Verstößen
Ordnungsgelder zu verhängen. Diese Abweichung von 80 Prozent gilt auch für
das Harvey's am Friedberger Platz. Hier liegen viele Beschwerden vor, da es
praktisch keine freie Fläche vor dem Lokal mehr gibt. Die Bestuhlung nimmt
nicht nur den kompletten Vorplatz ein, sie geht auch bis zum Beginn der
Günthersburgallee. Die Stellungnahme ST 429 spricht zwar von einer
Ermessensentscheidung bei Genehmigungen bei einem nutzbaren Gehweg von
1,50 Metern Breite. Diese 1,50 Meter gibt es an dieser Stelle nicht.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2011, ST 429
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2014, ST 194
Aktenzeichen: 66 5