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Außengastronomie: Überschreitung der Auflagen am Beispiel Sommergärten Berger Straße und Harvey’s am Friedberger Platz

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2659 entstanden aus Vorlage: OF 480/3 vom 24.10.2013 Betreff: Außengastronomie: Überschreitung der Auflagen am Beispiel Sommergärten Berger Straße und Harvey's am Friedberger Platz Vorgang: ST 429/11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie Gastronomiebetriebe nachhaltig dazu aufgefordert werden, sich an alle Kriterien der Außengastronomie zu halten und Vereinbarungen, die unter anderem nach Ortsterminen mit dem Ortsbeirat und den Fachämtern getroffen wurden, eingehalten werden. Dies soll ausführlich am Beispiel der Gastronomiebetriebe mit Sommergärten auf der Berger Straße und des Harvey's am Friedberger Platz aufgezeigt werden. Begründung: Insbesondere für gehbehinderte Menschen, Familien mit Kinderwagen u. Ä. stellen die durch Sommergärten bzw. Außengastronomie herbeigeführten engen Wege eine großes Erschwernis im Alltag dar. Gemäß einer Anfrage des Ortsbeirates im Frühjahr 2013 gab es laut Magistrat bei über 80 Prozent aller Sommergärten auf der Berger Straße Abweichungen vom Genehmigungsstand. Diese massiven Verstöße wurden seitens des Ortsbeirates bereits vermutet. Die Betreiber wurden lediglich verwarnt. In einer zweiten Runde soll nun wiederholt kontrolliert werden, um bei erneuten Verstößen Ordnungsgelder zu verhängen. Diese Abweichung von 80 Prozent gilt auch für das Harvey's am Friedberger Platz. Hier liegen viele Beschwerden vor, da es praktisch keine freie Fläche vor dem Lokal mehr gibt. Die Bestuhlung nimmt nicht nur den kompletten Vorplatz ein, sie geht auch bis zum Beginn der Günthersburgallee. Die Stellungnahme ST 429 spricht zwar von einer Ermessensentscheidung bei Genehmigungen bei einem nutzbaren Gehweg von 1,50 Metern Breite. Diese 1,50 Meter gibt es an dieser Stelle nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 429 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 194 Aktenzeichen: 66 5