Beordnung und Verschönerung des Luisenplatzes
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2010, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 882/3 vom 23.01.2010
Betreff: Beordnung und Verschönerung des Luisenplatzes Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob
- rund um die Insel des Luisenplatzes durch weiße Zickzackstreifen (Zeichen 299) auf der Pflasterung oder durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. Findlinge) darauf hingewiesen werden kann, dass das Halten bzw. Parken direkt an der Insel des Luisenplatzes untersagt ist.
- die bestehenden Poller vor den Häusern in der Luisenstraße, beginnend an der Ecke Luisenstraße Nr. 19/21 ab der Straßenlaterne (vor dem Buchhandlung) bis kurz vor der Einmündung zur Bornheimer Landstraße vor dem Haus Luisenstraße Nr. 23 (Pizzeria), soweit in Richtung Grundstücksgrenzen zurückgesetzt werden können, dass insgesamt ca. drei bis vier Fahrzeuge hintereinander legal parken können, zumal in diesem Bereich der Bürgersteig ausreichend breit ist.
- auf der Südseite der Insel des Luisenplatzes der feine Kiesbelag im Bereich der Sitzbänke durch Pflastersteine ersetzt, das Unkraut im Bodenbelag und an den Hecken regelmäßig beseitigt und durch das Setzen weiterer blühender und robuster Pflanzen der Erholungswert gesteigert werden kann.
- auf der Westseite der Insel des Luisenplatzes anstelle der Stufen auf einer Breite von ca. einem Meter bis eineinhalb Metern eine behinderten-/kinderwagengerechte Abschrägung errichtet werden kann.
- verstärkt der ruhende Verkehr in diesem Bereich kontrolliert werden kann. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Personen können den Luisenplatz nur von der östlichen Seite aus Richtung Bornheimer Landstraße Nr. 21 erreichen, da lediglich in diesem Bereich der Weg abgeschrägt ist. Von der westlichen Seite kann man den Platz nur über Stufen erreichen, sodass mobilitätseingeschränkte Personen mit einem Rollstuhl o. ä. um den Platz herum fahren müssen. Dies ist zudem oft nicht möglich, da Fahrzeuge direkt an der Insel verbotswidrig parken. Mit den Maßnahmen wird mobilitätseingeschränkten Personen und Personen mit Kinderwagen das Überqueren der Fahrbahn und der Insel erleichtert bzw. erst möglich gemacht. Unter den Bänken auf der Südseite des Inselplatzes bilden sich regelmäßig Pfützen, sodass ein Sitzen auf den Bänken nicht möglich ist. Wird der feine Kiesbelag gegen Pflastersteine ausgetauscht, ist auch auf der Südseite das Sitzen auf den Bänken möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3