Quartiersgarage im Kreuzungsbereich nördliche Günthersburgallee - Rothschildallee
Begründung
nördliche Günthersburgallee - Rothschildallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge nochmals prüfen und berichten, ob im Bereich der Kreuzung Nördliche Günthersburgallee-Rothschildallee, falls möglich unter der ehemals als Löschwasserteich(?) genutzten Grünfläche oder dem Mittelstreifen der Rothschildallee, eine Quartiersgarage gebaut werden kann. Begründung: Der Mangel an Anwohnerparkplätzen ist im Gebiet der Kreuzung von nördlicher Günthersburgallee und Rothschildallee in den letzten Jahren immer unerträglicher geworden. Der gesamte Kreuzungsbereich einschließlich der Querungen des Mittelstreifens der Rothschildallee wird von den Anwohnern und der gewachsenen Zahl von Nordendbesuchern als Nachtparkplatz benutzt. Der Bereich Rothschildallee wurde im Rahmen der Standortanalyse .Quartiersgaragen in Frankfurt am Main'(2006) als potentieller Standort identifiziert. Es wäre daher abzuklären, ob der Bau einer Quartiersgarage dort möglich ist.