Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Befristung der Genehmigung bei Sperrung des öffentlichen Straßenraumes für private Baumaßnahmen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 26.08.2010, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 960/3 vom 04.05.2010

Betreff: Befristung der Genehmigung bei Sperrung des öffentlichen Straßenraumes für private Baumaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die wiederholte Sperrung des öffentlichen Straßenraumes für private Baumaßnahmen zu begrenzen, indem beispielsweise maximal zweimal eine Verlängerung der Genehmigung zur Sperrung des öffentlichen Straßenraumes für die gleiche Baumaßnahme erteilt wird. Die Sperrung erfolgt nur für anderweitig nicht auszuführende Arbeiten und der Gehweg ist freizuhalten, gegebenenfalls müssen Überbauungen zum Schutz der Fußgänger erfolgen. Überschreitungen der Genehmigungszeiten sind entsprechend zu ahnden. Begründung: Für die Baumaßnahmen an einem Wohnhaus in der Bornheimer Landstraße werden seit Jahren mehrere Parkplätze gesperrt, die Fußgänger müssen auf die andere Straßenseite ausweichen. Die gesperrte Fläche wird für ein Baustellenklo und als Parkplatz für Pkws der Bauarbeiter genutzt. Dieses Beispiel ist sicherlich besonders extrem, aber kein Einzelfall. Es finden überall im Nordend viele Baumaßnahmen statt. Sicherlich sind dabei auch Sperrungen eines Teils des öffentlichen Raumes erforderlich. Allerdings ist die Zeit der Sperrung so kurz wie möglich zu halten und nur für anderweitig nicht durchführbare Maßnahmen zu gestatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3