Meine Nachbarschaft: Auerfeldstraße
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Vorlagen
Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße/Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4722 entstanden aus Vorlage: OF 359/11 vom 23.09.2015 Betreff: Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße/Seckbach Vorgang: V 1018/14 OBR 11; ST 1069/14; V 1216/15 OBR 11; ST 910/15 Durch zahlreiche Anfragen und Anregungen fordert der Ortsbeirat seit mehreren Jahren, die Verkehrssituation in der Nußgartenstraße in Seckbach zu verbessern. Kein Vorschlag des Ortsbeirats wie das Aufstellen von Blumenkübeln oder zusätzliche Fahrbahnmarkierungen wurde aufgegriffen oder realisiert. Die zugesagte Langzeitmessung der Durchfahrgeschwindigkeit wurde zwar im Jahr 2014 angekündigt, aber bis heute nicht durchgeführt. Der Magistrat wird aufgefordert, - die zugesagte Langzeitmessung - außerhalb von Schulferien - endlich durchzuführen; - nach deren Auswertung ein Konzept zu erarbeiten, das die Sicherheit von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Spaziergängerinnen und Spaziergängern verbessert; - daraus resultierende Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Probleme durch Schleichverkehr, Raserinnen sowie Raser in der Nußgartenstraße entwickeln sich zur unendlichen Geschichte. Bereits in der Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1069, hat der Magistrat die Probleme eingeräumt und eine Langzeitmessung angekündigt. Auf weitere Nachfragen durch den Ortsbeirat wurde mit der Stellungnahme vom 19.06.2015, ST 910, mitgeteilt, dass durch technische Probleme die Messungen nicht abgeschlossen werden konnten. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass solche Schwierigkeiten behebbar sein müssten und bittet erneut um die Bearbeitung des Anliegens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.05.2014, V 1018 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1069 Auskunftsersuchen vom 12.01.2015, V 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 910 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 276 Aktenzeichen: 66 0
Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4261 entstanden aus Vorlage: OF 333/11 vom 03.06.2015 Betreff: Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark auf der Freifläche (von der Auerfeldstraße kommend in Richtung BGU) direkt unten am ersten Zugang zum Park möglich ist und falls ja, diese auszuweisen. Begründung: Der Huthpark verfügt seit 2013 über das Ausflugscafé "Bergstation". Dieses ist unter anderem über den steilen, stetig ansteigenden Probst-Goebel-Weg von Seckbach aus zu erreichen. Menschen mit Gehbehinderung, die unter anderem in Nutzung eines Rollators unterwegs sind, haben enorme Schwierigkeiten, zum Beispiel das Ausflugscafé "Bergstation" zu erreichen. Wären auf dem Areal des Huthparkes zwei Behindertenparkplätze, so könnte man bequem und fast ohne nennenswerte Steigung das Ausflugscafé erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1417 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 540 Aktenzeichen: 67 0
Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.04.2015, OA 622 entstanden aus Vorlage: OF 320/11 vom 30.03.2015 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße folgende Punkte aufzunehmen: 1. Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49; 2. geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg. Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 327 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 321/11 vom 30.03.2015 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte Der Magistrat wird aufgefordert, kontinuierliche Geschwindigkeitskontrollen in der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen Zentgrafenschule und den Seitenstraßen Hofhausstraße/Am Schießrain durchzuführen. Begründung: In der Wilhelmshöher Straße wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h des Öfteren gravierend überschritten, vorzugsweise in den verkehrsärmeren Tages- und Nachtzeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 966 Aktenzeichen: 32 4
Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 310/11 vom 12.02.2015 Betreff: Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der S-Kurve der Hofhausstraße (Höhe Hintergasse/Zentgrafenstraße) eine Mittellinie auf die Straße aufzubringen. Aufgrund der hier vorhandenen erhöhten Unfallgefahr ist ausnahmsweise von den Richtlinien innerhalb Tempo-30-Zonen abzuweichen. Begründung: Obwohl die Straße im besagten Bereich breit genug für zwei Autos ist, schneiden die meisten bergauf fahrenden Autofahrerinnen und Autofahrer die Kurve so stark an, dass sie dadurch auf die andere Straßenseite geraten und somit den Gegenverkehr gefährden. Da der Kurvenbereich für Autofahrerinnen und Autofahrer schlecht einsehbar ist, ergibt sich hier eine erhöhte Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 909 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3922 entstanden aus Vorlage: OF 750/10 vom 26.01.2015 Betreff: Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, für den nicht mehr verantwortbaren Schleichverkehr über den Heiligenstockweg und die Hofhausstraße/die Goldpeppingstraße/die Gundelandstraße eine spürbare und langfristige Lösung zu finden, die beiden Stadtteilen Schutz vor Schleichfahrerinnen und Schleichfahrern, insbesondere den morgendlichen Verkehr betreffend, bietet. Hier ist darauf zu achten, dass nur gleichzeitig durchgeführte Maßnahmen in beiden Stadtteilen Sinn ergeben würden. Begründung: Einzelne Maßnahmen belasten den jeweils anderen Stadtteil, beispielsweise auch Bereiche wie den Straßenverkehr an der Liesel-Oestreicher-Schule vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 872 Aktenzeichen: 61 1
Weitere Planungen bezüglich der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 756/10 Betreff: Weitere Planungen bezüglich der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661 Vorgang: ST 115/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, über die weiteren Planungen bezüglich einer Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle an die A 661 zu berichten. Von besonderem Interesse ist hierbei der voraussichtliche Zeitplan. Begründung: Mit Stellungnahme vom 23. Januar 2015 (ST 115) hatte der Magistrat mitgeteilt, dass er den Bau einer durchgehenden Abbiegespur an der Friedberger Landstraße von der Hofhausstraße bis zur Anschlussstelle an die A 661 weiterverfolgt. Diese Abbiegespur ist dringend erforderlich, um Rückstaus zu vermeiden. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Auskünfte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 115 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1254 2015 Die Vorlage OF 756/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3778 entstanden aus Vorlage: OF 732/10 vom 05.01.2015 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch Verkehrszählungen, Kennzeichenerfassungen und Verkehrsbefragungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen die Belastungen folgender Straßen zu ermitteln: - Sigmund-Freund-Straße; - Heiligenstockweg; - Hofhausstraße; - Harheimer Weg; - Am Dachsberg. Ferner wird der Magistrat gebeten, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und als Grundlage für Entlastungsstrategien zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3777 entstanden aus Vorlage: OF 731/10 vom 05.01.2015 Betreff: Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 10 aktuelle Verkehrsstatistiken für die Straßen Am Dachsberg, Heiligenstockweg, Hofhausstraße (in Richtung Preungesheim) sowie Friedberger Landstraße (im stadteinwärts gelegenen Bereich auf Höhe der BG-Unfallklinik) vorzulegen. Begründung: Der Ortsbezirk 10 wird durch Durchgangsverkehr vermehrt belastet. Entlastende Maßnahmen sind dringend erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet zur Vorbereitung weiterer Anregungen um die entsprechenden Statistiken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Wie lauten die Ergebnisse der Langzeitmessung in der Nußgartenstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2014, OF 303/11 Betreff: Wie lauten die Ergebnisse der Langzeitmessung in der Nußgartenstraße? Vorgang: ST 1069/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wurde die Langzeitmessung in der Nußgartenstraße bereits durchgeführt? 2. Falls nicht, wann wird die Langzeitmessung durchgeführt? 3. Wann ist voraussichtlich mit der Auswertung der Langzeitmessung zu rechnen? 4. Wann wird der Magistrat dem Ortsbeirat hierzu berichten und gleichzeitig Vorschläge für eine nachhaltige Geschwindigkeitsreduzierung unterbreiten? Begründung: In seiner Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1069, kündigt der Magistrat eine Langzeitmessung in der Nußgartenstraße an. Mittels dieser Langzeitmessung soll(te) die Verkehrsmenge und die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten festgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1069 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1216 2015 Die Vorlage OF 303/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Nußgartenstraße (Seckbach)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2014, OF 242/11 Betreff: Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit Jahren versucht der Ortsbeirat 11 einen Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße zu leisten. Dort gibt es permanent Gefährdungen von Anwohnern und Spaziergängern, durch Raser, die mit ihren PKWs die Nußgartenstraße in eine Rennbahn verwandeln. Der Ortsbeirat 11 hat mit drei Anträgen (OF 80/11, OF127/11 und OF 177/) darum gebeten, dass im Bereich der Wohnhäuser Blumenkübel aufgestellt werden, um die Fahrbahn zu verengen, bzw. Fahrbahnmarkierungen anzubringen, um Fußgängerwege zu markieren. Alle Ortsbeiratsanträge wurden vom Magistrat abgelehnt, ohne Alternativvorschläge aufzuzeigen. Daher fragen wir den Magistrat: 1. Wie beurteilt der Magistrat die Gefährdung der Anwohner und Spaziergänger in der Nußgartenstraße durch Raser? 2. Welche eigenen Vorstellungen hat der Magistrat alternativ zu den Vorschlägen des Ortsbeirats entwickelt? 3. Wann werden diese Maßnahmen des Magistrats umgesetzt? Begründung: Gerade im Berufsverkehr wird die Nußgartenstraße als Schleichweg sehr stark befahren. Auch wenn es nur wenige Anwohner gibt, sind deren Sicherheit sowie die Sicherheit zahlreicher Spaziergänger ein ernstzunehmendes Anliegen. Es besteht Handlungsbedarf. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 12.05.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1018 2014 Die Vorlage OF 242/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung CDU
Partei: LINKE.
Weiter lesenParkverbot Hofhausstraße, Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2880 entstanden aus Vorlage: OF 233/11 vom 29.01.2014 Betreff: Parkverbot Hofhausstraße, Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, auf der rechten Seite der Hofhausstraße, zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Hintergasse Parkverbotsschilder aufzustellen. Begründung: Seinerzeit sollte durch die Erlaubnis von Halte- und Parkmöglichkeiten auf der rechten Seite das zu schnelle Fahren auf der Hofhausstraße in Richtung Wilhelmshöher Straße erschwert und verhindert werden. Zwischenzeitlich musste jedoch festgestellt werden, dass wegen der zu schmalen Bürgersteige gefährliche Verkehrssituationen für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer entstehen. Die ohnehin sehr schmalen Bürgersteige in Seckbach werden durch die Parkmöglichkeit noch stärker eingeschränkt, sodass auf der rechten Seite nun niemand mehr die Bürgersteige nutzen kann. Eine Nutzung auf der gegenüberliegenden linken Seite ist jedoch ebenso wenig hilfreich, da dann die Hofhausstraße in Höhe der Hintergasse in einer gefährlichen Kurve, die schwer einsehbar ist, überquert werden müsste. Die Parkplätze werden auch von großen Campingbussen und überbreiten Wagen genutzt, sodass selbst für normale Fußgängerinnen und Fußgänger kaum Platz auf dem Bürgersteig bleibt. Sollte dies bezweifelt werden, wäre eine Ortsbegehung anzuraten. Schon jetzt liegen zahlreiche Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner und Nutzer vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 720 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1420 Aktenzeichen: 32 1
Wilder Müll in Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2326 entstanden aus Vorlage: OF 469/10 vom 08.06.2013 Betreff: Wilder Müll in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie auf dem Feldweg oberhalb der Autobahn östlich vom Frankfurter Bogen zwischen Preungesheimer Dreieck und Hofhausstraße, der zum großen Teil zum GrünGürtel-Radweg gehört, das Abladen riesiger Müllmengen unterbunden werden kann. Mögliche Maßnahmen wären beispielsweise: 1. Sperrung des Weges an allen Einfahrten für unbefugten Fahrzeugverkehr; 2. Ermittlung der Müllsünder durch 2.1 Untersuchung des Mülls auf Hinweise durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt; 2.2 Überwachung des Weges durch Polizei/Ordnungsamt; 2.3 Ermittlung durch Staatsanwaltschaft/Kriminalpolizei; 3. Erhöhung der Bußgelder für ermittelte Müllsünderinnen und Müllsünder zur Steigerung des Risikos. Begründung: Anfang der Woche vor Pfingsten wurden durch die FES diverse große Müllhaufen an diesem Weg beseitigt. Schon im Laufe der Woche entstanden neue Müllhaufen, sowohl an den vorherigen als auch an anderen Stellen. Vorbeikommende Spaziergängerinnen und Spaziergänger wie auch Radfahrerinnen und Radfahrer waren schockiert. Hier müsste dringend dieser Form von Vandalismus Einhalt geboten werden, sei es durch Sperrung des Weges für den Autoverkehr, wobei eine Lösung für die Landwirte und Kleingärtner gefunden werden müsste, aber vor allem durch Ermittlung und empfindlichere Bestrafung der Müllsünderinnen und Müllsünder oder andere geeignete Maßnahmen. Sollte sich das Problem dann an andere Stellen verlagern, müsste dort entsprechend verfahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1399 Aktenzeichen: 79 4
Verkehrsberuhigung in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.04.2013, OM 2120 entstanden aus Vorlage: OF 177/11 vom 02.04.2013 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Nußgartenstraße Vorgang: OIB 88/12 OBR 11; ST 1663/12 Der Magistrat wird gebeten, in der Nußgartenstraße in Seckbach Fahrbahnmarkierungen anbringen zu lassen. Mit der Anbringung von Randstreifen soll die Fahrbahn optisch eingeengt werden. Vor der beginnenden Wohnbebauung sollen Tempo 30-Piktogramme auf dem Fahrbahnbelag aufgebracht werden. Begründung: Seit Jahren beschweren sich Anwohnerinnen und Anwohner der Nußgartenstraße über Raserinnen und Raser. Da dort keine Bürgersteige vorhanden sind, werden immer wieder Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet. Der Ortsbeirat hat im vergangenen Jahr beantragt, Blumenkübel aufzustellen (OIB 88). Dies wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1663, abgelehnt, obwohl der Ortsbeirat bereit war, die Blumenkübel aus eigenen Mitteln zu finanzieren und die Anwohnerinnen und Anwohner die Pflege und das Gießen der Pflanzen zugesichert hatten. Durch diese Ablehnung wurde das Problem nicht gelöst. Es geht nicht nur um den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner. Zahlreiche Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Familien mit Kindern, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und so weiter werden gefährdet. Daher erfolgt mit dieser Antragstellung ein weiterer Versuch, die Raserei in der Nußgartenstraße einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.05.2012, OIB 88 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1663 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1253 Aktenzeichen: 32 1
Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 166/11 vom 25.02.2013 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen und Busse an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nußgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße - Berger Weg/Nußgartenstraße - Gwinnerstraße/Gelastraße - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 Aktenzeichen: 32 4
Ein- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2012, OF 346/10 Betreff: Ein- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Ein- und Abfahrten auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts an der Hofhausstraße und an der Überquerung der A 661 so zu optimieren, dass die gegenwärtigen Rückstaus reduziert werden. Außerdem möge der Magistrat berichten, wann die zugesagte Verlängerung der Einfädelspur auf die A 661 von der Friedberger Landstraße in Richtung Bad Homburg nun endlich realisiert wird. Begründung: Die Stausituation auf der Friedberger Landstraße hat sich auch nach Beendigung der Bauarbeiten für die Straßenbahnlinie 18 keinesfalls gebessert, was zu einem massiven Schleichverkehr durch den Frankfurter Bogen und Berkersheim führt. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf, um den morgendlichen Rückstau an der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße, der dazu führt, dass die Bewohner des Frankfurter Bogens lieber durch Preungesheim fahren, statt auf der gut ausgebauten Friedberger Landstraße an der Wohnbebauung vorbeizufahren, zurückzuführen. Durch eine sinnvolle Einfädelspur hier wäre sicherlich eine Besserung zu erzielen. Sodann ist die Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße in Richtung Bad Homburg immer noch nicht verlängert, so dass auch der Verkehr, der eigentlich gar nicht in die Stadt will, die Friedberger Landstraße mit verstopft. Ferner sind die Einfädelung des Verkehrs der von der A 661 aus Richtung Offenbach Richtung Innenstadt kommt und dem, der Richtung Offenbach auf die A 661 will, so unglücklich miteinander verschränkt, dass hier durch eine Optimierung der Einfädelungsregelungen der Verkehrsfluss auch zu bessern sein sollte. Um den Schleichverkehr zu reduzieren, muss eine solche Optimierung dringend geprüft werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 573 2012 Die Vorlage OF 346/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenKünftige Abbiegespur zur A661 auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2012, OF 345/10 Betreff: Künftige Abbiegespur zur A661 auf der Friedberger Landstraße Vorgang: ST 190/11; § 10484/05; M 205/05 Der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011 (ST 190) zu vorstehendem Thema ist zu entnehmen dass "entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10484/05 zur M 205/05 (...) derzeit eine Baureifplanung zur Anlage eines zusätzlichen Fahrstreifens auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Verbindung zur BAB A 661 erarbeitet" wird. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, folgenden Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung an den Ortsbeirat 11 zu leiten: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie der aktuelle Sachstand für die notwendige Abbiegespur aus dem Neubaugebiet Frankfurter Bogen ist, 2. wie die Realisierung der Abbiegespur beschleunigt werden kann und bis wann mit einer solchen zu rechnen ist. Begründung: Auf die entsprechenden diversen Anregungen des Ortsbeirates 10 sowie der Stadtverordnetenversammlung der letzten Jahre wird verwiesen. Unverändert ist durch den fehlenden Stauraum beziehungsweise die noch immer fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße jedes ein- und ausfahrende Fahrzeuge eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die kreuzenden Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Teilweise ist der Bereich für die auf die Friedberger Landstraße einfahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch das Brückengeländer uneinsehbar. Mit Blick auf die für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen wichtige Erschließungsfunktion für den Individualverkehr ist hier eine umgehende Entschärfung des unübersichtlichen Verkehrsbereiches angezeigt, zumal die Abbiegespur auch den Verkehrsfluss auf der Friedberger Landstraße unterstützt und somit den Durchgangsverkehr in Preungesheim und Berkersheim mindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2005, M 205 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 10, 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 345/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 603 2013 Die Vorlage OF 345/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAlbert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A.661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2012, OA 223 entstanden aus Vorlage: OF 132/11 vom 02.06.2012 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Vorgang: OA 1223/10 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das vom Ortsbeirat 11 am 22.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OA 1223) um die nachfolgenden Punkte sowie das Planungsgebiet im Nordwesten bis zur Hofhausstraße zu erweitern: 1. Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus frei stehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg" zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel; 2. Straßenanbindung des Neubaugebiets "An der Festeburg" über die Hauptstraße An der Festeburg/Friedberger Landstraße und eine ausschließlich fußläufige Verbindung vom südlichen Ende des Hartmannweges aus; 3. Einhausung der A 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten. Begründung: Frischluftzufuhr INDEX Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr umso wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der A 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärtsgerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der A 661 und der Bundesstraße B 3/B 521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der A 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der A 661, d. h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Verkehrstechnische Anbindung Das Szenario 3 der Studie von AS&P sieht einen Zugang zum geplanten Neubaugebiet über das südliche Ende des Hartmannweges vor. Bei der Betroffenenbefragung durch die Stadt Frankfurt wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass hier statt eines Fußweges eventuell auch eine Straße gebaut werden könnte. Sowohl der Hartmannweg als auch die zuführende Anliegerstraße An der Festeburg sind aufgrund der Anforderungen an eine Zugangsstraße für das Neubaugebiet jedoch viel zu schmal. Dies bedeutet, dass hier lediglich eine fußläufige Verbindung zum geplanten Neubaugebiet vorgesehen werden kann. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der A 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Hier handelt es sich lediglich um eine Strecke von ca. 600 Metern ab Brücke Friedberger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.11.2010, OA 1223 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1849 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.08.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Annahme) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 173 Beschluss: Der Vorlage OA 223 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1942, 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.08.2012 Aktenzeichen: 61 0
Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2012, OF 127/11 Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget sechs, mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße. Die Aufstellung soll in Höhe der Hausnummern 33, 37 und 43 (auf der linken Straßenseite) und in Höhe der Hausnummern 33, 35 und 39 (auf der rechten Seite) erfolgen. Die Blumenkübel sollen zur Verschönerung und zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereit erklärt, sich um die Bewässerung und Pflege der Pflanzen zu kümmern. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 88 2012 Die Vorlage OF 127/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt geändert wird: "Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget sechs mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße bis zu einem Betrag von 2.500 Euro netto." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenAlbert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661; städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 125/11 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661; städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird gebeten: das vom Ortsbeirat 11 am 03.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OF 511) um die nachfolgenden Punkte zu erweitern, sowie das Planungsgebiet im Norden bis zur Hofhausstraße zu erweitern. - Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus freistehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet "An der Festeburg", zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von Naturschutz und Grüngürtel - Einhausung der BAB 661 mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen und Lärm erträglich zu halten Begründung: Frischluftzufuhr Die umfangreiche und dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord") verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel) würde auch zu einer schlechteren "Durchlüftung" der Siedlung "An der Festeburg" und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft hier in der Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde inzwischen an der BG-Unfallklinik ein zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende Frischluftzufuhr um so wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante "Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die Abgasemissionen entlang der Trasse der BAB 661, die aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus. Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärts gerichtete Strömung bedeutet. Damit treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks ("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von der BAB 661 und der Bundesstraße B3 / B521 in die Siedlung "An der Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der BAB 661 entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge (Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen (Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der BAB 661, d.h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos. Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden. Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde, würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde zugepflastert. Das betroffene Gelände ist außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer Bebauung entstehen darf. Erweiterung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der BAB 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren Planungsablauf einbezogen werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 125/11 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenHaushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 102/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Bau der Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße, in den Haushalt einzustellen. Der bereits bestehende verkehrsberuhigte Bereich ist bis zur Hausnummer 26 / 28 der Zentgrafenstraße fort zu führen. Begründung: Im genannten Straßenabschnitt befindet sich der evangelische Kindergarten und teilweise ist die Straße hier bereits niveaugleich angelegt bzw. nur einseitig mit einem Gehweg versehen. Von daher bietet sich die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 48 2012 Die Vorlage OF 102/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 103/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 72/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens bis Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn, ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die sowieso anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 49 2012 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 105/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: ST 73/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für Planung und Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 73 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 51 2012 Die Vorlage OF 105/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2012, OM 759 entstanden aus Vorlage: OF 80/11 vom 10.01.2012 Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Der Magistrat wird gebeten, möglichst in Absprache mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, sechs mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße aufstellen zu lassen. Die Aufstellung soll in Höhe der Hausnummern 33, 37 und 43 (auf der linken Straßenseite) und in Höhe der Hausnummern 33, 35 und 39 (auf der rechten Seite) erfolgen. Die Blumenkübel sollen zur Verschönerung und zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereit erklärt, sich um die Bewässerung und Pflege der Pflanzen zu kümmern. Begründung: In dem oberen Bereich der Nußgartenstraße verführt die Abschüssigkeit viel Kraftfahrzeugfahrerinnen und Kraftfahrzeugfahrer dazu, schneller als die vorgeschriebenen 30 km/h zu fahren. Dadurch werden Anwohnerinnen und Anwohner, Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Tiere gefährdet. Durch die optische Verengung der Fahrbahn durch Blumenkübel soll die Situation entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1664 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 16.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 27.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Es werden keine Beschlüsse gefasst. Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 444 entstanden aus Vorlage: OF 59/11 vom 30.09.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach) Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderung der Beschilderung an der Einmündung Kreuzweg / Berger Weg durchzuführen: Der Kreuzweg wird als Einbahnstraße in Richtung bergauf ausgewiesen. Die Durchfahrt in Nord - Südrichtung (bergab) wird unterbunden. An der Kreuzung Berger Weg / Kreuzweg ist das Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) mit dem Zusatz "Radfahrer und landwirtschaftlicher Verkehr frei" aufzustellen. Begründung: Diese Regelung ist Teil der ursprünglich geplanten Maßnahmen gemäß Magistratsbericht vom 18.02.2005, M 33; allerdings ohne den Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei". Da der Schleichverkehr vom Berger Weg kommend sehr stark zugenommen hat, ist die hiermit beantragte Maßnahme umgehend umzusetzen. Auszug aus der M 33, vom 18.02.2005: Kreuzweg / Berger Straße (Anlage 2, Blatt 6): Der auf dem Kreuzweg in Richtung Süden fahrende Schleichverkehr fährt teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit, dadurch werden hier vor allem Fußgänger und Radfahrer gefährdet. An der Einmündung in den Berger Weg wird die Einfahrt in den Kreuzweg für alle Fahrzeuge, mit der Ausnahme des Radverkehrs, verboten (Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt" mit dem Zusatz "Radfahrer frei"). Für den aus östlicher Richtung kommenden Kfz-Verkehr im Berger Weg besteht nach wie vor die Möglichkeit, über die weiter westlich anschließende Nußgartenstraße in Richtung Seckbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 200 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A.661 im Ortsbezirk.10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 62/10 vom 20.08.2011 Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, a) durch Ergänzungspflanzungen vorhandene Lücken an den Lärmschutzwällen im Frankfurter Bogen zu schließen: aa) Im Bereich des auslaufenden Lärmschutzdammes bis zur Brücke über die Bundesautobahn A 661 (Hofhausstraße), erforderliche Länge ca. 40 - 60 Meter, Breite ca. 4 - 8 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 1; ab) zwischen dem Wirtschaftsweg und der Autobahnböschung, erforderliche Länge ca. 20 Meter, Breite ca. 4 - 8 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 2; b) die Brachflächen nördlich der Boskoopstraße im Rahmen der Realisierung des geplanten Volksparkes mit einem weiteren Schutzwall zu bepflanzen (erforderliche Länge ca. 350 Meter, Breite ca. 30 Meter, Aufwachshöhe ca. 8 - 15 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 3); c) zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie die weiteren an beziehungsweise durch Brücken entstehenden Lärmschutzlücken geschlossen werden können. Begründung: Die Bundesautobahn A 661 stellt eine der maßgeblichen Ost-West-Verbindungen sowohl für den innerstädtischen als auch den überregionalen Verkehr dar. Sie dient vielen Arbeitnehmern im Ortsbezirk 10 als schneller Zubringer zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet und leistet damit einen Beitrag zur Attraktivität der Stadtteile des Ortsbezirkes 10. Diese grundlegende infrastrukturelle Bedeutung ist mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner an der Bundesautobahn 661, insbesondere im Frankfurter Bogen, in Einklang zu bringen. Die Maßnahmen zu a), b) und c) würden einer spürbaren Verminderung der Lärmbelastung bei gleichbleibender Geschwindigkeit beziehungsweise Mobilität der Verkehrsteilnehmer dienen. Die Ergänzung der Lärmschutzwälle ist zudem relativ schnell und mit verhältnismäßig geringen Kosten umsetzbar, da sie im alleinigen Aufgabenbereich der Stadt Frankfurt liegen. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1303 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1445
Busverbindung zum Lohrberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2011, OF 20/16 Betreff: Busverbindung zum Lohrberg Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, wie in den Sommermonaten am Wochenende ein Busbetrieb mit geeigneten (sprich: in der Größe angepassten) Fahrzeugen von Bergen-Enkheim zum Parkplatz am Lohrberg eingerichtet werden könnte. Bevorzugt sollte eine Verlängerung der Linie 30 geprüft werden, alternativ dazu könnte es nach gleichem Modell aber auch eine Linie 43 zum Lohrberg geben. Diese könnte zum Beispiel ihren Start- und Zielpunkt am Marktplatz in Bergen haben und von dort ab entlang der Linie 43 die Haltestellen abfahren. Eine Anbindung zum Berger Weg könnte dann über den Klingenweg (von der Vilbeler Landstraße aus), über den Klingenweg (von der Wilhelmshöher Straße aus) oder über Hofhausstraße und Kreuzweg oder die Nussbaumstraße. Erfolgen. Der Rückweg könnte entweder in umgekehrter Richtung erfolgen oder mittels Schlüssel an der Schranke direkt über den Klingenweg nach Bergen. Die Taktfrequenz sollte dabei mindestens beibehalten (derzeit im Stundentakt zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr), wenn nicht noch etwas verkürzt werden. Begründung: Der Lohrberg erfüllt mit seiner exzellenten Lage vielfältigste Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und der Erholung. Dazu im krassen Gegensatz standen lange Zeit die Möglichkeiten, den schönen Ort zu erreichen. In den Sommermonaten ist die Überbelegung der Parkplätze und das Parkchaos rund um den Lohrberg bereits legendär geworden. Die Buslinie, die seit Ostern 2011 das Nordend mit dem Lohrberg verbindet muss weiter in den Stadtteil Bergen-Enkheim verlängert werden, um mittelfristig dazu beizutragen, die Lage zu entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.05.2011, OF 14/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 14/16 wird durch die Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 20/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD, und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenErgebnis der Machbarkeitsstudie zur Pflanzung von Bäumen in der Auerfeldstraße (Seckbach) endlich mitteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2010, OM 4746 entstanden aus Vorlage: OF 495/11 vom 30.10.2010 Betreff: Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Pflanzung von Bäumen in der Auerfeldstraße (Seckbach) endlich mitteilen Vorgang: ST 782/09 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dem Ortsbeirat das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Pflanzung von Bäumen in der Auerfeldstraße baldmöglichst mitzuteilen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 18.05.2009, ST 782, teilte der Magistrat mit, dass die vorgeschlagene Pflanzung bereits geprüft würde. Da nunmehr über eineinhalb Jahre vergangen sind, sollte die Machbarkeitsstudie mittlerweile längst erstellt sein. Bis heute wurde der Ortsbeirat allerdings nicht über das Ergebnis informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 238 Aktenzeichen: 66 0
Gestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4617 entstanden aus Vorlage: OF 483/11 vom 24.08.2010 Betreff: Gestaltung der unteren Hofhausstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens bis Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang über die Hofhausstraße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Die anstehende Grundsanierung der Hofhausstraße bietet hierzu eine einmalige Chance. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 72 Aktenzeichen: 66 0
Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße endlich mitteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4616 entstanden aus Vorlage: OF 482/11 vom 08.09.2010 Betreff: Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße endlich mitteilen Vorgang: ST 646/08 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dem Ortsbeirat das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Gehwegs in der Nußgartenstraße baldmöglichst mitzuteilen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.05.2008, ST 646, gab der Magistrat seine Zusage, die oben angegebene Machbarkeitsstudie in sein Arbeitsprogramm für das Jahr 2008 aufzunehmen. Bis heute wurde der Ortsbeirat allerdings nicht über das Ergebnis informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 73 Aktenzeichen: 66 2
Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 entstanden aus Vorlage: OF 481/11 vom 13.09.2010 Betreff: Geschwindigkeitsabhängige Signalsteuerung an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (Seckbach) Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche Lichtsignalanlagen an der Straßenkreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße mit geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen zu versehen. Sollten die vorhandenen Lichtsignalanlagen nicht umrüstbar sein, so sind entsprechend neue zu installieren. Begründung: Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Sowohl in der Wilhelmshöher Straße als auch in der Hofhausstraße halten sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an das vorgeschriebene Tempo. Sehr häufig ist zu beobachten, dass gerade während der Grünphase der Lichtsignalanlagen etliche Autofahrerinnen und Autofahrer sehr stark beschleunigen, um noch sicher in der Grünphase die Straßenkreuzung zu passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Anregung vom 27.04.2015, OA 622 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 487/11 vom 27.09.2010 Betreff: Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr umgehend zur Beseitigung der Gefahren für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer auf der Friedberger Landstraße die verlängerte Abbiegespur von der Hofhausstraße bis zur Ausfahrt an der A 661 einzurichten. Begründung: Auf die diversen Anregungen des Ortsbeirates 10 sowie auch der Stadtverordnetenversammlung der letzten Jahre wird verwiesen. Unverändert ist durch den fehlenden Stauraum beziehungsweise die noch immer fehlende Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße jedes ein- und ausfahrende Fahrzeuge eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere jedoch die kreuzenden Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Teilweise ist der Bereich für die auf die Friedberger Landstraße einfahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch das Brückengeländer uneinsehbar. Mit Blick auf die (für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen) wichtige Erschließungsfunktion für den Individualverkehr ist hier eine umgehende Entschärfung des unübersichtlichen Verkehrsbereiches angezeigt, zumal die Abbiegespur auch den Verkehrsfluss auf der Friedberger Landstraße unterstützt und somit den Durchgangsverkehr in Preungesheim und Berkersheim mindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Abgrenzungsbügel vor den Häusern Hofhausstraße 26 bis 28 im Stadtteil Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4132 entstanden aus Vorlage: OF 428/11 vom 29.03.2010 Betreff: Abgrenzungsbügel vor den Häusern Hofhausstraße 26 bis 28 im Stadtteil Seckbach Der Magistrat wird gebeten, in der Hofhausstraße (Höhe Haus Nr. 26 bis 28) einen Abgrenzungsbügel zwischen Bürgersteig und Straße anbringen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig ist dort sehr schmal, die Sicherheit der Fußgänger, besonders der hier laufenden Kinder, ist durch die stark befahrene Straße sehr gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2010, ST 1026 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2011, ST 239 Aktenzeichen: 66 2
Sanierung der Straßen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3985 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 22.02.2010 Betreff: Sanierung der Straßen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die durch Winterschäden stark beschädigten Straßen im Ortsbezirk 10 grundhaft erneuert werden. Von besonderem Interesse sind hierbei 1. die an diversen Stellen (Bonames, im Niddatal, Frankfurter Berg, Preungesheim) marode Homburger Landstraße; 2. der Berkersheimer Weg im Bereich zwischen Autobahn A 661 und der Homburger Landstraße; 3. die Hofhausstraße im Bereich östlich der Autobahn A 661; 4. Gießener Straße (zwischen Sterlepperstraße und Marbachweg); 5. der Marbachweg von der Eckenheimer Landstraße Richtung Dornbusch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2010, ST 723 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Verkehrserhebung „vor den hessischen Sommerferien“ Hier: Verkehrsberuhigung Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 499/16 vom 09.07.2009 Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Verkehrserhebung "vor den hessischen Sommerferien" Hier: Verkehrsberuhigung Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Verkehrserhebung "vor den hessischen Sommerferien 2009", die auf Grund der OA 740 und der Vorlage NR 983 durchgeführt wurde, dem Ortsbeirat 16 unaufgefordert vor Durchführung jedweder Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Seckbach bei einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen und dem Ortsbeirat 16 darzulegen, welche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und eventuell Schallschutzmaßnahmen für die dicht besiedelte Vilbeler Landstraße vorgesehen sind, wenn wie gefordert noch mehr Durchgangsverkehr auf die Vilbeler Landstraße abgewälzt werden soll. Begründung: Mit der OA 740 und unter Mithilfe der CDU-Fraktion im Römer (Vorlage NR 983) unternimmt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal den Versuch, sämtlichen in Seckbach störenden Verkehr - auch Anliefer- und Anliegerverkehr - auf Bergen-Enkheim, insbesondere die Vilbeler Landstraße abzuwälzen, während er gleichzeitig seit Jahrzehnten trickreich eine Umgehungstraße - die Westumgehung Bergen/Ostumfahrung Seckbach - verhindert hat, die Bergen und Seckbach vom Durchgangsverkehr entlasten würde. Seit Jahren wird der Verkehr vom Autobahnknoten Friedberger Landstraße mit einem Umweg von 8 km über Bergen per Schildern von hinten durch die kalte Küche nach Seckbach geleitet, während die direkte Zufahrt per Einbahnstraße gesperrt und eine Zufahrt für Eingeweihte gut versteckt und nicht ausgeschildert wurde. Und auch diese Zufahrt über die Nußgartenstraße soll nun zu Lasten von Bergen-Enkheim "verkehrsberuhigt" werden. Das ist in Anbetracht des sich über die Wohnstraße Vilbeler Landstraße durch Bergen ergießenden Verkehrs ein Hohn und wird vom Ortsbeirat 16 entschieden zurückgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2009, ST 1450 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2010, ST 396 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2011, ST 335 Aktenzeichen: 32 1
Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 739 entstanden aus Vorlage: OF 253/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf den Straßen Berger Weg, der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen - außer zur Anlieferung - zu erlassen, 2. zusätzlich Maßnahmen zu ergreifen, die in der Nußgartenstraße eine dann illegale Durchfahrt von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen tatsächlich verhindern oder einschränken und gleichzeitig einer Anlieferung nicht im Wege stehen. Begründung: Von Anwohnerinnen und Anwohnern sind immer wieder Klagen zu hören, dass laute LKWs wie andere Pendler diese Strecke nutzen, um auf die Wilhelmshöher Straße zu fahren. Da auf dieser ebenfalls ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (außer Anlieger) erlassen wurde, sollte einer Erweiterung des Verbots nichts im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 85 Beschluss: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4900, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 4
Einbeziehung der Nußgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des Falschparkens
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 741 entstanden aus Vorlage: OF 250/11 vom 31.08.2008 Betreff: Einbeziehung der Nußgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des Falschparkens Vorgang: ST 1459/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Konzept zur Verhinderung des Falschparkens auf dem Berger Weg/Lohrberg - gemäß ST 1459 vom 05.09.2007 - auch in den Bereichen Nußgartenstraße und Kreuzweg anzuwenden. Begründung: Seit Überwachung des Berger Weges parken die Autofahrer vermehrt in der Nußgartenstraße und im Kreuzweg. Teilweise rücksichtslos werden die Straßen sowie die Einfahrten zu den Wohnhäusern und den Freizeitgärten zugestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 133 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 741 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4771, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.10.2008 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 740 entstanden aus Vorlage: OF 251/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den aus dem Nordwesten kommenden Durchgangsverkehr nach Seckbach stärker zu beruhigen und möglichst umzuleiten. Um dies zu erreichen soll(en) 1. in folgenden Bereichen verkehrsberuhigende Maßnahmen eingerichtet werden: a) im Bereich des Berger Weges; b) im Mittelstück der Nußgartenstraße bis Einmündung Hofhausstraße; c) an der Einmündung zur Hofhausstraße (Beginn der Tempo-30-Zone); 2. der Durchgangsverkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem stadtauswärts fahrenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Seit Längerem leiden die Anwohner der oberen Hofhausstraße unter einer starken Verkehrsbelastung. Dabei beklagen sich die Anwohner, dass in großer Zahl auch ortsfremde Kennzeichen auf den Fahrzeugen zu beobachten sind, was ein Indiz dafür ist, dass die Strecke auch viel Durchgangsverkehr zu tragen hat. Auch wird die Strecke gerne sehr schnell abgefahren, da mit keinen anderen Verkehrsteilnehmern gerechnet wird. Zusätzlich liegen Berger Weg und Nußgartenstraße im Grüngürtel und sollen als Naherholungsgebiet dienen. Daher sind Maßnahmen erforderlich, die den Verkehr beruhigen und umleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 77 Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 578 Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1054 Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 737 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 740 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der NR 983 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 740 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 983 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4901, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2008, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 252/11 vom 22.08.2008 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und den Ortsbeirat über die Ergebnisse zu informieren. Diese Kontrollen sollen an mehreren aufeinander folgenden Tagen, über einen Zeitraum von zwei Monaten, alle zwei Wochen in den Nachmittags- und in den Nachtstunden an folgenden Standpunkten stattfinden: - Wilhelmshöher Straße, für den stadtauswärts fahrenden Verkehr, auf der Höhe zwischen den Straßen "An der Rosenkranzkirche" und "Atzelbergstraße", - Wilhelmshöher Straße, für den stadteinwärts fahrenden Verkehr, auf Höhe des Bitzwegs, - Wilhelmshöher Straße, auf der Höhe der Zentgrafenschule, - Nußgartenstraße 150 Meter - 250 Meter vor der Einmündung in den Kreuzweg. 2. zeitgleich zu überprüfen, ob das LKW-Verbot eingehalten wird. Begründung: Aufgrund der Bausubstanz und der Nähe der Häuser zur Straße sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Hofhausstraße und der Wilhelmshöher Straße durch den Durchgangsverkehr besonders betroffen. Um eine nachhaltige Wirkung der Maßnahmen sicherzustellen, müssen die Kontrollen über einen mittleren Zeitraum immer wieder greifen, so soll eine Gewöhnung an diese Maßnahmen erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2008, ST 1636 Aktenzeichen: 32 4
Sämtliche Aktivitäten, Baumaßnahmen und Planungen auf der Friedberger Landstraße zwischen Bad Vilbel, Friedberger Warte bis mindestens zur Gießener Straße tangieren auch die Bürger und den Ortsbeirat im Ortsbezirk 10 hier: Berichterstattung und Stellungna
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2005, OM 3719 entstanden aus Vorlage: OF 805/10 vom 22.08.2005 Betreff: Sämtliche Aktivitäten, Baumaßnahmen und Planungen auf der Friedberger Landstraße zwischen Bad Vilbel, Friedberger Warte bis mindestens zur Gießener Straße tangieren auch die Bürger und den Ortsbeirat im Ortsbezirk 10 hier: Berichterstattung und Stellungnahmen auch auf den Ortsbeirat 10 erweitern Der Magistrat wird gebeten, künftig auch gegenüber dem Ortsbeirat 10 sämtliche Aktivitäten, Baumaßnahmen und Planungen auf der Friedberger Landstraße zwischen Bad Vilbel, Friedberger Warte mindestens bis zur Kreuzung an der Gießener Straße anzuzeigen und den Ortsbeirat entsprechend auch in die laufende Berichterstattung mit einzubeziehen. Begründung: Über die Baumaßnahme im Juli und August dieses Jahres im Bereich Hofhausstraße und BG-Unfallklinik wurde der Ortsbeirat 10 nicht informiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2005, ST 1132 Aktenzeichen: 61 0
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