Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A.661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 18.06.2012, OA 223 entstanden aus Vorlage:
OF 132/11 vom
02.06.2012 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten
zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung
der Stadtteile Bornheim und Seckbach Vorgang: OA 1223/10 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das vom
Ortsbeirat 11 am 22.11.2010 vorgelegte Szenario 4 (OA 1223) um die
nachfolgenden Punkte sowie das Planungsgebiet im Nordwesten bis zur
Hofhausstraße zu erweitern: 1. Reduzierte und aufgelockerte Bebauung aus frei
stehenden Einzelhäusern statt einer "Clusterbebauung" auch für das Neubaugebiet
"An der Festeburg" zur Erhaltung der Frischluftzufuhr nach Frankfurt und einer
ausreichenden Durchlüftung der Siedlung sowie zur Berücksichtigung von
Naturschutz und Grüngürtel; 2. Straßenanbindung des Neubaugebiets "An der
Festeburg" über die Hauptstraße An der Festeburg/Friedberger Landstraße und
eine ausschließlich fußläufige Verbindung vom südlichen Ende des Hartmannweges
aus; 3. Einhausung der A 661 mindestens bis zur
Überführung der Hofhausstraße, um die Mehrbelastung der Siedlung mit Abgasen
und Lärm erträglich zu halten. Begründung: Frischluftzufuhr INDEX
Die umfangreiche und
dichte Wohnbebauung des Szenario 3 der Studie von AS&P würde die wichtige
Frischluftzufuhr aus Richtung Norden nach Frankfurt hinein unterbrechen. Um
genau diese Frischluftschneise zu erhalten, wurde vor einigen Jahren eine
nördliche Bebauung oberhalb der Unfallklinik (Planung "Seckbach Nord")
verworfen. Die geplante Querbebauung (Riegel)
würde auch zu einer schlechteren Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg"
und des angrenzenden Areals führen. Schon jetzt aber "steht" die Luft in der
Siedlung, besonders im Sommer. Außerdem wurde an der BG-Unfallklinik ein
zweiter Hubschrauberlandeplatz eingerichtet. Dadurch ist die Belastung mit
Abgasen noch erheblich stärker geworden, weshalb eine ausreichende
Frischluftzufuhr umso wichtiger ist. Die Frischluftzufuhr nach Frankfurt und
eine ausreichende Durchlüftung der Siedlung "An der Festeburg" können nur durch
eine lockere Bebauung des Neubaugebiets, nicht aber durch die geplante
"Clusterbebauung" erhalten werden. Abgase Im jetzigen Bauzustand verteilen sich die
Abgasemissionen entlang der Trasse der A 661, die aufgrund des enormen
Verkehrsaufkommens bereits jetzt viel zu hoch sind. Mit der geplanten
Einhausung sammeln sich die Abgase im Tunnel und treten dann an den Enden aus.
Der nördliche Tunnelausgang soll nach den vorgesehenen Planungen an der
Friedberger Landstraße enden. Nun könnte man annehmen, dass sich die Abgase
gleichmäßig auf die beiden Tunnelenden verteilen. Die Einhausung liegt jedoch
in einer Steigung. Infolge der inneren Erwärmung durch die Fahrzeugmotoren
entsteht ein Kamineffekt, was eine aufwärtsgerichtete Strömung bedeutet. Damit
treten die Abgase überwiegend am oberen Tunnelmund an der Friedberger
Landstraße aus. Da die Winde hier vorwiegend aus westlichen bis südwestlichen
Richtungen wehen, wird die geballte Schadstofffracht in die Siedlung "An der
Festeburg" getragen. Davon sind auch Personal und Patienten der
Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik betroffen, da die Klimaanlagen die
schadstoffhaltige Luft ansaugen. Um dies zu verhindern, muss zusätzlich zum
Einbau effizienter Filteranlagen die Einhausung mindestens bis zur Überführung
der Hofhausstraße gebaut werden. Lärm Durch die geplanten Neubauten wird der Start- und
Landungslärm der Hubschrauber verstärkt. Es entsteht ein Echo zwischen dem
Querbau am Ende des Hartmannweges (Klinikgebäude) und den geplanten Wohnblocks
("Querriegel") und damit ein "Aufschaukeln" des Lärms. Auch dies bedeutet, dass
nur eine lockere Bebauung des geplanten Neubaugebiets für den Siedlungsbestand
verträglich ist. Die Gebäude der Unfallklinik lenken schon jetzt den Lärm von
der A 661 und der Bundesstraße B 3/B 521 in die Siedlung "An der
Festeburg" hinein und verstärkt diesen. Eine Einhausung in der geplanten Form
wird den Lärm in der Siedlung nicht merklich mindern, da der Lärm nach der
Ausfahrt Friedberger Landstraße (Bergfahrt) weiterhin durch die Unfallklinik in
die Siedlung hineingestrahlt wird. Die Schallemissionen von der A 661
entstehen in etwa gleichmäßig entlang der Trasse in ihrer gesamten Länge
(Motoren-, Roll- und Bremsgeräusche). Jedoch erfolgen die Einwirkungen
(Immissionen) auf die Siedlungen "An der Festeburg", an der Friedberger Warte
und der Walter-Kolb-Siedlung vor allem aus Richtung der Hochlage der
A 661, d. h., der Lärm kommt aus dem BAB-Abschnitt nördlich der
Friedberger Landstraße ungedämpft in die Siedlung. Aus dem Bereich der Tieflage
ist deutlich weniger zu hören. Nach der bisher bekannt gewordenen Planung soll
die Einhausung die Tieflage der Autobahn überdecken und vor der Friedberger
Landstraße enden. Die Quelle der Lärmimmission wird somit nicht überbaut. Für
die drei Siedlungsgebiete ist diese Form der Einhausung praktisch wirkungslos.
Auch um einen nennenswerten Lärmminderungseffekt zu erreichen, muss die
Einhausung mindestens bis zur Überführung der Hofhausstraße gebaut werden.
Naturschutz Die geplante Bebauung ist überwiegend auf
gegenwärtigem Gartengelände angesiedelt, das als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen ist. Hier befinden sich viele einheimische Tierarten, auf die
Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Bebauung gemäß Szenario 3 umgesetzt würde,
würden die meisten Gärten wegfallen und das ganze Gelände würde
zugepflastert.
Das betroffene Gelände ist
außerdem Bestandteil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt und es ist nicht
nachvollziehbar, wie hier überhaupt eine solch umfangreiche und dichte Bebauung
für bis zu 5.000 Menschen angedacht werden kann. Auch dies führt zu der
Schlussfolgerung, dass hier ein Neubaugebiet - wenn überhaupt - nur in lockerer
Bebauung entstehen darf. Verkehrstechnische Anbindung Das Szenario 3 der Studie von AS&P sieht einen
Zugang zum geplanten Neubaugebiet über das südliche Ende des Hartmannweges vor.
Bei der Betroffenenbefragung durch die Stadt Frankfurt wurde den Betroffenen
mitgeteilt, dass hier statt eines Fußweges eventuell auch eine Straße gebaut
werden könnte. Sowohl der Hartmannweg als auch die zuführende Anliegerstraße An
der Festeburg sind aufgrund der Anforderungen an eine Zugangsstraße für das
Neubaugebiet jedoch viel zu schmal. Dies bedeutet, dass hier lediglich eine
fußläufige Verbindung zum geplanten Neubaugebiet vorgesehen werden kann.
Erweiterung des
Planungsgebietes Das Planungsgebiet sollte
dergestalt erweitert werden, dass die Verlängerung der Einhausung der
A 661 über die Friedberger Landstraße hinaus bis zur nächsten
Straßenbrücke (Hofhausstraße) als zu untersuchende Lösung in den weiteren
Planungsablauf einbezogen werden kann. Hier handelt es sich lediglich um eine
Strecke von ca. 600 Metern ab Brücke Friedberger Landstraße. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
22.11.2010, OA 1223
Stellungnahme
des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1849
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Zuständige sonstige
Gremien: KAV
Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.08.2012, TO I, TOP
40 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12
GOS) Abstimmung: Ziffer 3.: CDU,
GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (=
Prüfung und Berichterstattung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE und FDP
gegen SPD (= Ablehnung), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie Piraten (=
Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Annahme)
12. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12
GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und
2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (=
Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU und
GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs (= Annahme)
18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 173 Beschluss: Der Vorlage OA
223 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1942, 12. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.08.2012 Aktenzeichen: 61 0