Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM
3987 entstanden aus Vorlage:
OF 310/11 vom
12.02.2015 Betreff: Markierung der Mittellinie in der
Hofhausstraße Der Magistrat wird
aufgefordert, in der S-Kurve der Hofhausstraße
(Höhe Hintergasse/Zentgrafenstraße) eine Mittellinie auf die Straße
aufzubringen. Aufgrund der hier vorhandenen erhöhten Unfallgefahr ist
ausnahmsweise von den Richtlinien innerhalb Tempo-30-Zonen abzuweichen. Begründung: Obwohl die Straße im besagten Bereich breit genug für
zwei Autos ist, schneiden die meisten bergauf fahrenden Autofahrerinnen und
Autofahrer die Kurve so stark an, dass sie dadurch auf die andere Straßenseite
geraten und somit den Gegenverkehr gefährden. Da der Kurvenbereich für
Autofahrerinnen und Autofahrer schlecht einsehbar ist, ergibt sich hier eine
erhöhte Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2015, ST 909
Aktenzeichen: 32 1