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Abgrenzungsbügel vor den Häusern Hofhausstraße 26 bis 28 im Stadtteil Seckbach

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4132 entstanden aus Vorlage: OF 428/11 vom 29.03.2010

Betreff: Abgrenzungsbügel vor den Häusern Hofhausstraße 26 bis 28 im Stadtteil Seckbach Der Magistrat wird gebeten, in der Hofhausstraße (Höhe Haus Nr. 26 bis 28) einen Abgrenzungsbügel zwischen Bürgersteig und Straße anbringen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig ist dort sehr schmal, die Sicherheit der Fußgänger, besonders der hier laufenden Kinder, ist durch die stark befahrene Straße sehr gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11