Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM
444 entstanden aus Vorlage:
OF 59/11 vom
30.09.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzweg (Seckbach)
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderung der
Beschilderung an der Einmündung Kreuzweg / Berger Weg durchzuführen: Der Kreuzweg wird als Einbahnstraße in Richtung
bergauf ausgewiesen. Die Durchfahrt in Nord - Südrichtung (bergab) wird
unterbunden. An der Kreuzung Berger Weg / Kreuzweg ist das Zeichen 267 (Verbot
der Einfahrt) mit dem Zusatz "Radfahrer und landwirtschaftlicher Verkehr frei"
aufzustellen. Begründung: Diese Regelung ist Teil der ursprünglich geplanten
Maßnahmen gemäß Magistratsbericht vom 18.02.2005, M 33; allerdings ohne den
Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei". Da der Schleichverkehr vom Berger
Weg kommend sehr stark zugenommen hat, ist die hiermit beantragte Maßnahme
umgehend umzusetzen. Auszug
aus der M 33, vom 18.02.2005: Kreuzweg / Berger Straße (Anlage 2, Blatt 6): Der
auf dem Kreuzweg in Richtung Süden fahrende Schleichverkehr fährt teilweise mit
überhöhter Geschwindigkeit, dadurch werden hier vor allem Fußgänger und
Radfahrer gefährdet. An der Einmündung in den Berger Weg wird die Einfahrt in
den Kreuzweg für alle Fahrzeuge, mit der Ausnahme des Radverkehrs, verboten
(Zeichen 267 "Verbot der Einfahrt" mit dem Zusatz "Radfahrer frei"). Für den
aus östlicher Richtung kommenden Kfz-Verkehr im Berger Weg besteht nach wie vor
die Möglichkeit, über die weiter westlich anschließende Nußgartenstraße in
Richtung Seckbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.02.2012, ST 200
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1