Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 27.04.2015, OA 622 entstanden aus Vorlage:
OF 320/11 vom
30.03.2015 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der
Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST
1493/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und
die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
folgende Punkte aufzunehmen: 1. Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß
Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49; 2. geschwindigkeitsabhängige Steuerung der
Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg. Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Vertreterinnen
und Vertreter der Stadt die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der
unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der
Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der
Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun
allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen
Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das
vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2011, ST 182
Etatanregung vom
19.03.2012, EA 49
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.09.2015, ST 1331
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 327
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
(= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 40. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1