Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2012, OM
759 entstanden aus Vorlage:
OF 80/11 vom
10.01.2012 Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der
Nußgartenstraße in Seckbach Der Magistrat wird gebeten,
möglichst in Absprache mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, sechs mit
Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße aufstellen zu
lassen. Die Aufstellung soll in Höhe der Hausnummern 33, 37 und 43 (auf der
linken Straßenseite) und in Höhe der Hausnummern 33, 35 und 39 (auf der rechten
Seite) erfolgen. Die Blumenkübel sollen zur Verschönerung und zur
Verkehrsberuhigung beitragen. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereit
erklärt, sich um die Bewässerung und Pflege der Pflanzen zu kümmern. Begründung: In dem oberen Bereich der Nußgartenstraße verführt
die Abschüssigkeit viel Kraftfahrzeugfahrerinnen und Kraftfahrzeugfahrer dazu,
schneller als die vorgeschriebenen 30 km/h zu fahren. Dadurch werden
Anwohnerinnen und Anwohner, Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Tiere
gefährdet. Durch die optische Verengung der Fahrbahn durch Blumenkübel soll die
Situation entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.10.2012, ST 1664
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR
11 am 16.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR
11 am 14.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
11 am 27.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Es werden keine Beschlüsse gefasst.
Aktenzeichen: 66 0