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Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2012, OM 759 entstanden aus Vorlage: OF 80/11 vom 10.01.2012 Betreff: Aufstellung von Blumenkübeln in der Nußgartenstraße in Seckbach Der Magistrat wird gebeten, möglichst in Absprache mit den Anwohnerinnen und Anwohnern, sechs mit Grünpflanzen bepflanzte Holzblumenkübel in der Nußgartenstraße aufstellen zu lassen. Die Aufstellung soll in Höhe der Hausnummern 33, 37 und 43 (auf der linken Straßenseite) und in Höhe der Hausnummern 33, 35 und 39 (auf der rechten Seite) erfolgen. Die Blumenkübel sollen zur Verschönerung und zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bereit erklärt, sich um die Bewässerung und Pflege der Pflanzen zu kümmern. Begründung: In dem oberen Bereich der Nußgartenstraße verführt die Abschüssigkeit viel Kraftfahrzeugfahrerinnen und Kraftfahrzeugfahrer dazu, schneller als die vorgeschriebenen 30 km/h zu fahren. Dadurch werden Anwohnerinnen und Anwohner, Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Tiere gefährdet. Durch die optische Verengung der Fahrbahn durch Blumenkübel soll die Situation entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1664 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 16.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 27.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Es werden keine Beschlüsse gefasst. Aktenzeichen: 66 0