Parkverbot Hofhausstraße, Seckbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM
2880 entstanden aus Vorlage:
OF 233/11 vom
29.01.2014 Betreff: Parkverbot Hofhausstraße, Seckbach
Der Magistrat wird
aufgefordert, auf der rechten Seite der Hofhausstraße, zwischen der
Wilhelmshöher Straße und der Hintergasse
Parkverbotsschilder aufzustellen. Begründung: Seinerzeit sollte durch die Erlaubnis von Halte- und
Parkmöglichkeiten auf der rechten Seite das zu schnelle Fahren auf der
Hofhausstraße in Richtung Wilhelmshöher Straße erschwert und verhindert werden.
Zwischenzeitlich musste jedoch festgestellt werden, dass wegen der zu schmalen
Bürgersteige gefährliche Verkehrssituationen für Personen mit Kinderwagen oder
Rollstuhlfahrer entstehen. Die ohnehin sehr schmalen Bürgersteige in Seckbach
werden durch die Parkmöglichkeit noch stärker eingeschränkt, sodass auf der
rechten Seite nun niemand mehr die Bürgersteige nutzen kann. Eine Nutzung auf
der gegenüberliegenden linken Seite ist jedoch ebenso wenig hilfreich, da dann
die Hofhausstraße in Höhe der Hintergasse in einer gefährlichen Kurve, die
schwer einsehbar ist, überquert werden müsste. Die Parkplätze werden auch von
großen Campingbussen und überbreiten Wagen genutzt, sodass selbst für normale
Fußgängerinnen und Fußgänger kaum Platz auf dem Bürgersteig bleibt. Sollte dies
bezweifelt werden, wäre eine Ortsbegehung anzuraten. Schon jetzt liegen
zahlreiche Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner und Nutzer vor. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.05.2014, ST 720
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.11.2014, ST 1420
Aktenzeichen: 32 1