Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Verkehrserhebung „vor den hessischen Sommerferien“ Hier: Verkehrsberuhigung Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM
3483 entstanden aus Vorlage:
OF 499/16 vom
09.07.2009 Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel
Verkehrserhebung "vor den hessischen Sommerferien" Hier:
Verkehrsberuhigung Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der
Verkehrserhebung "vor den hessischen Sommerferien 2009", die auf Grund der OA
740 und der Vorlage NR 983 durchgeführt wurde, dem Ortsbeirat 16 unaufgefordert
vor Durchführung jedweder Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Seckbach bei einer
Ortsbeiratssitzung vorzustellen und dem Ortsbeirat 16 darzulegen, welche
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und eventuell Schallschutzmaßnahmen für die dicht
besiedelte Vilbeler Landstraße vorgesehen sind, wenn wie gefordert noch mehr
Durchgangsverkehr auf die Vilbeler Landstraße abgewälzt werden soll. Begründung: Mit der OA 740 und unter
Mithilfe der CDU-Fraktion im Römer (Vorlage NR 983) unternimmt der Ortsbeirat
11 zum wiederholten Mal den Versuch, sämtlichen in Seckbach störenden Verkehr -
auch Anliefer- und Anliegerverkehr - auf Bergen-Enkheim, insbesondere die
Vilbeler Landstraße abzuwälzen, während er gleichzeitig seit Jahrzehnten
trickreich eine Umgehungstraße - die Westumgehung Bergen/Ostumfahrung Seckbach
- verhindert hat, die Bergen und Seckbach vom Durchgangsverkehr entlasten
würde. Seit Jahren wird der Verkehr vom Autobahnknoten Friedberger Landstraße
mit einem Umweg von 8 km über Bergen per Schildern von hinten durch die kalte
Küche nach Seckbach geleitet, während die direkte Zufahrt per Einbahnstraße
gesperrt und eine Zufahrt für Eingeweihte gut versteckt und nicht
ausgeschildert wurde. Und auch diese Zufahrt über die Nußgartenstraße soll nun
zu Lasten von Bergen-Enkheim "verkehrsberuhigt" werden. Das ist in Anbetracht
des sich über die Wohnstraße Vilbeler Landstraße durch Bergen ergießenden
Verkehrs ein Hohn und wird vom Ortsbeirat 16 entschieden zurückgewiesen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.10.2009, ST 1450
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.03.2010, ST 396
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2011, ST 335
Aktenzeichen: 32 1