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Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Verkehrserhebung „vor den hessischen Sommerferien“ Hier: Verkehrsberuhigung Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 499/16 vom 09.07.2009 Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Verkehrserhebung "vor den hessischen Sommerferien" Hier: Verkehrsberuhigung Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Verkehrserhebung "vor den hessischen Sommerferien 2009", die auf Grund der OA 740 und der Vorlage NR 983 durchgeführt wurde, dem Ortsbeirat 16 unaufgefordert vor Durchführung jedweder Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Seckbach bei einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen und dem Ortsbeirat 16 darzulegen, welche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und eventuell Schallschutzmaßnahmen für die dicht besiedelte Vilbeler Landstraße vorgesehen sind, wenn wie gefordert noch mehr Durchgangsverkehr auf die Vilbeler Landstraße abgewälzt werden soll. Begründung: Mit der OA 740 und unter Mithilfe der CDU-Fraktion im Römer (Vorlage NR 983) unternimmt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal den Versuch, sämtlichen in Seckbach störenden Verkehr - auch Anliefer- und Anliegerverkehr - auf Bergen-Enkheim, insbesondere die Vilbeler Landstraße abzuwälzen, während er gleichzeitig seit Jahrzehnten trickreich eine Umgehungstraße - die Westumgehung Bergen/Ostumfahrung Seckbach - verhindert hat, die Bergen und Seckbach vom Durchgangsverkehr entlasten würde. Seit Jahren wird der Verkehr vom Autobahnknoten Friedberger Landstraße mit einem Umweg von 8 km über Bergen per Schildern von hinten durch die kalte Küche nach Seckbach geleitet, während die direkte Zufahrt per Einbahnstraße gesperrt und eine Zufahrt für Eingeweihte gut versteckt und nicht ausgeschildert wurde. Und auch diese Zufahrt über die Nußgartenstraße soll nun zu Lasten von Bergen-Enkheim "verkehrsberuhigt" werden. Das ist in Anbetracht des sich über die Wohnstraße Vilbeler Landstraße durch Bergen ergießenden Verkehrs ein Hohn und wird vom Ortsbeirat 16 entschieden zurückgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2009, ST 1450 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2010, ST 396 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2011, ST 335 Aktenzeichen: 32 1

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