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eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A.661 im Ortsbezirk.10

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 62/10 vom 20.08.2011 Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, a) durch Ergänzungspflanzungen vorhandene Lücken an den Lärmschutzwällen im Frankfurter Bogen zu schließen: aa) Im Bereich des auslaufenden Lärmschutzdammes bis zur Brücke über die Bundesautobahn A 661 (Hofhausstraße), erforderliche Länge ca. 40 - 60 Meter, Breite ca. 4 - 8 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 1; ab) zwischen dem Wirtschaftsweg und der Autobahnböschung, erforderliche Länge ca. 20 Meter, Breite ca. 4 - 8 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 2; b) die Brachflächen nördlich der Boskoopstraße im Rahmen der Realisierung des geplanten Volksparkes mit einem weiteren Schutzwall zu bepflanzen (erforderliche Länge ca. 350 Meter, Breite ca. 30 Meter, Aufwachshöhe ca. 8 - 15 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 3); c) zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie die weiteren an beziehungsweise durch Brücken entstehenden Lärmschutzlücken geschlossen werden können. Begründung: Die Bundesautobahn A 661 stellt eine der maßgeblichen Ost-West-Verbindungen sowohl für den innerstädtischen als auch den überregionalen Verkehr dar. Sie dient vielen Arbeitnehmern im Ortsbezirk 10 als schneller Zubringer zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet und leistet damit einen Beitrag zur Attraktivität der Stadtteile des Ortsbezirkes 10. Diese grundlegende infrastrukturelle Bedeutung ist mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner an der Bundesautobahn 661, insbesondere im Frankfurter Bogen, in Einklang zu bringen. Die Maßnahmen zu a), b) und c) würden einer spürbaren Verminderung der Lärmbelastung bei gleichbleibender Geschwindigkeit beziehungsweise Mobilität der Verkehrsteilnehmer dienen. Die Ergänzung der Lärmschutzwälle ist zudem relativ schnell und mit verhältnismäßig geringen Kosten umsetzbar, da sie im alleinigen Aufgabenbereich der Stadt Frankfurt liegen. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1303 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1445