eungesheimTitel/Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A.661 im Ortsbezirk.10
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM
319 entstanden aus
Vorlage: OF 62/10 vom
20.08.2011 Betreff: Umfassende Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der
Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, a) durch Ergänzungspflanzungen vorhandene Lücken an
den Lärmschutzwällen im Frankfurter Bogen zu schließen: aa) Im Bereich des auslaufenden Lärmschutzdammes bis
zur Brücke über die Bundesautobahn A 661 (Hofhausstraße), erforderliche
Länge ca. 40 - 60 Meter, Breite ca. 4 - 8 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 1; ab) zwischen dem Wirtschaftsweg und der
Autobahnböschung, erforderliche Länge ca. 20 Meter, Breite ca. 4 - 8 Meter;
siehe Anlage, Maßnahme 2; b) die Brachflächen nördlich der Boskoopstraße im
Rahmen der Realisierung des geplanten Volksparkes mit einem weiteren Schutzwall
zu bepflanzen (erforderliche Länge ca. 350 Meter, Breite ca. 30 Meter,
Aufwachshöhe ca. 8 - 15 Meter; siehe Anlage, Maßnahme 3); c) zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie
die weiteren an beziehungsweise durch Brücken
entstehenden Lärmschutzlücken geschlossen werden können. Begründung: Die Bundesautobahn A 661 stellt eine der
maßgeblichen Ost-West-Verbindungen sowohl für den innerstädtischen als auch den
überregionalen Verkehr dar. Sie dient vielen Arbeitnehmern im Ortsbezirk 10 als
schneller Zubringer zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet und leistet
damit einen Beitrag zur Attraktivität der Stadtteile des
Ortsbezirkes 10. Diese grundlegende infrastrukturelle Bedeutung ist
mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner an der Bundesautobahn 661, insbesondere
im Frankfurter Bogen, in Einklang zu bringen. Die Maßnahmen zu a), b) und c) würden einer
spürbaren Verminderung der Lärmbelastung bei gleichbleibender Geschwindigkeit
beziehungsweise Mobilität der Verkehrsteilnehmer dienen. Die Ergänzung der Lärmschutzwälle ist zudem relativ
schnell und mit verhältnismäßig geringen Kosten umsetzbar, da sie im alleinigen
Aufgabenbereich der Stadt Frankfurt liegen. Anlage 1 (ca. 1,4 MB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2011, ST 1303
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.09.2012, ST 1445