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Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Bau der Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße, in den Haushalt einzustellen. Der bereits bestehende verkehrsberuhigte Bereich ist bis zur Hausnummer 26 / 28 der Zentgrafenstraße fort zu führen. Begründung: Im genannten Straßenabschnitt befindet sich der evangelische Kindergarten und teilweise ist die Straße hier bereits niveaugleich angelegt bzw. nur einseitig mit einem Gehweg versehen. Von daher bietet sich die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs an.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 102/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel für Planung und Bau der Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs in der Zentgrafenstraße, in den Haushalt einzustellen. Der bereits bestehende verkehrsberuhigte Bereich ist bis zur Hausnummer 26 / 28 der Zentgrafenstraße fort zu führen. Begründung: Im genannten Straßenabschnitt befindet sich der evangelische Kindergarten und teilweise ist die Straße hier bereits niveaugleich angelegt bzw. nur einseitig mit einem Gehweg versehen. Von daher bietet sich die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 48 2012 Die Vorlage OF 102/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen