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Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1819 entstanden aus Vorlage: OF 306/2 vom 31.05.2017 Betreff: Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wurden in oder an der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI ) bauliche Veränderungen vorgenommen, ohne dass die dafür erforderlichen Genehmigungen vorlagen? 2. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie ist der Magistrat auf den Sachverhalt aufmerksam geworden? 3. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie bewertet der Magistrat das Vorgehen des Eigentümers aus rechtlicher Sicht? 4. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Welche Schritte wurden beziehungsweise werden seitens des Magistrats eingeleitet, um das Vorgehen des Eigentümers zu sanktionieren und das Gebäude vor möglicherweise weiteren widerrechtlichen Eingriffen zu schützen? 5. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Sind dem Magistrat weitere Objekte in Frankfurt bekannt, in dem ähnliche Verstöße durch den jeweiligen Eigentümer vorliegen könnten? Sieht es der Magistrat als erforderlich an, die entsprechenden Kontrolltätigkeiten zu verstärken? Begründung: Informationsbedarf aufgrund entsprechender Presseberichterstattung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1975 Antrag vom 02.01.2019, OF 728/2 Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Aktenzeichen: 63 0
Dieser Weg wird ein leichter Weg - Ortsbezirk 2 bei dem Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ berücksichtigen
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1693 entstanden aus Vorlage: OF 276/2 vom 05.05.2017 Betreff: Dieser Weg wird ein leichter Weg - Ortsbezirk 2 bei dem Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" berücksichtigen Der Ortsbeirat ist sehr daran interessiert, die Nahmobilität in Bockenheim, im Westend oder auch im Kuhwald zu verbessern. Der Magistrat wird daher gebeten, den Ortsbezirk 2 in das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufzunehmen. Entsprechend der von den Koalitionsfraktionen vorgesehenen Vorgehensweise (gemeinsame Pressemitteilung vom 22.03.2017 "Verweilen-Ausruhen-Kraft tanken") wird der Magistrat aufgefordert, "bei der Erarbeitung der Routen und Standorte, Seniorinnen und Senioren und ihre Interessenvertretungen, Seniorinnen- und Senioren(wohn)einrichtungen, Quartiersmanagement, Jugendeinrichtungen und Kinderbeauftragte sowie den Einzelhandel einzubeziehen. Der Magistrat wird zudem beauftragt, den Ortsbeirat zwecks endgültiger Entscheidung über die jeweiligen Standorte zu beteiligen. Begründung: "Für ältere Menschen und Gehbehinderte sind Sitzbänke eine notwendige Ergänzung, um Wege leichter zurücklegen zu können. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sind sie ein wunderbares Angebot, im Frühjahr und im Sommer Zeit an der frischen Luft zu verbringen. Wir wollen in Frankfurt deutlich mehr Sitzbänke im öffentlichen Raum" (Zitat aus der gemeinsamen Pressemitteilung der Koalitionsfraktionen vom 22.03.2017). Mit diesem Ziel bringt die Koalition der Stadtverordnetenversammlung aktuell ein Programm für mehr Fußgängerfreundlichkeit auf den Weg. Es sieht vorrangig streckenbezogen entlang von Hauptwegeverbindungen und Freizeitrouten Standorte für Bänke vor. Alle Bevölkerungsgruppen, aber vorrangig Seniorinnen und Senioren, sollen davon profitieren, dass künftig der örtliche Einzelhandel, die Haltestellen des ÖPNV, öffentliche Einrichtungen und Grünanlagen besser erreicht werden können. Auf den auch im Ortsbezirk 2 bestehenden Bedarf für mehr Sitzgelegenheiten, etwa entlang der Bockenheimer Landstraße, haben Bürgerinnen und Bürger bereits in der Vergangenheit hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1603 Aktenzeichen: 67 0
Austausch von Straßenlampen im Westend
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 291/2 vom 04.05.2017 Betreff: Austausch von Straßenlampen im Westend Der Magistrat wird gebeten, den Stand des Austausches der Straßenlampen insbesondere im Westend zu prüfen. Bei der Prüfung sollten insbesondere folgende Gefahrenstellen Beachtung finden: 1. Die Gasstraßenlampen (Nr. 9 und Nr. 10) am U-Bahn-Eingang der U 4 an der Dantestraße sind auszutauschen. 2. Die Gasstraßenlampen am Zebrastreifen Beethovenplatz/Beethovenstraße sind auszutauschen. 3. Die Gasstraßenlampen in der Lindenstraße sind komplett auszutauschen. Begründung: Die Umrüstung der Straßenlampen im Westend sollte, soweit möglich, vorangetrieben werden. Insbesondere an Gefahrenstellen, zum Beispiel die Gasstraßenlampen (Nr. 9 und Nr. 10) am U-Bahn-Eingang der U 4 in der Dantestraße, sind diese auszutauschen. Sie sind defekt und leuchten fast gar nicht mehr. Die Straßenlampen sollen den Schulweg vieler Kinder ausleuchten. Es sollte deshalb nicht gewartet werden, bis im Winter die Abende wieder länger werden. Völlig ausgefallen sind die Gasstraßenlampen am Zebrastreifen Beethovenplatz/Beethovenstraße und die Lindenstraße ist komplett dunkel. Die bestehenden Gasstraßenlampen reichen dort nicht aus, um die Straße unter den Linden auszuleuchten. Die Gasstraßenlampe Nr. 5 in der Lindenstraße leuchtet nur noch mit einer kleinen Birne. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1663 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 91 52
Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Frankfurter Vorgartensatzung
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 269/2 vom 20.03.2017 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung eingehalten und konsequent angewendet werden. Anlass dazu bieten die nachfolgend aufgeführten Adressen. In welcher Form hat die Bauaufsicht hier Kenntnis genommen beziehungsweise Genehmigung erteilt? - Eppsteiner Straße 27, - Eppsteiner Straße 29, - Eppsteiner Straße 31, - Bockenheimer Landstraße 109, - Bockenheimer Landstraße 73-77, - August-Siebert-Straße 15, - Grüneburgweg 102. Eppsteiner Straße 29 Eppsteiner Straße 31, der Vorgarten ist zu 100 Prozent ein Parkplatz Eppsteiner Straße 27, 2/3 Pflastersteine, Kompensation? Bockenheimer Landstraß e 109 Begründung: Gemäß der Vorgartensatzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche mit Rasengitter- und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt. Weiter erläutert die Bauaufsicht: Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, aber keine Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet. Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen einer vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Im Zuge einer flächendeckenden Begehung überprüft die Bauaufsicht Frankfurt die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung und wirkt auf rechtmäßige Zustände hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1366 Aktenzeichen: 63 0
Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges „IVI“) durch die Stadt zur Nutzung z. B. als Jugendzentrum für das Westend
Antrag vom 05.04.2017, OF 267/2 Betreff: Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") durch die Stadt zur Nutzung z. B. als Jugendzentrum für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob ein Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 durch die Stadt möglich ist. Das Objekt wurde seinerzeit von einer "Investorengruppe" rund um einen Frankfurter Arzt (die genauen Details können beim OBR 2 angefragt werden) erworben und steht angabegemäß, nach zwischenzeitlich erfolgten polizeilichen Maßnahmen gegen die "Investorengruppe", zusammen mit zahlreichen weiteren Objekten in Frankfurt zum Verkauf. Begründung: Das Westend hat sich zu einem der kinderreichsten Stadtviertel der Stadt entwickelt, zugleich gibt es nur wenig Angebote für Jugendliche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 423 2017 Die Vorlage OF 267/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradständer im südlichen Westend
Antrag vom 25.01.2017, OF 213/2 Betreff: Fahrradständer im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an den nachfolgenden Kreuzungsbereichen Fahrradbügel / Fahrradständer installiert werden können: 1. Feuerbachstraße / Guiolettstraße, 2. Feuerbachstraße / Kettenhofweg. Im Falle einer positiven Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 334 2017 Die Vorlage OF 213/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1075 entstanden aus Vorlage: OF 175/2 vom 10.11.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, noch vor dem 01.07.2017 die Neuplanung der Bockenheimer Landstraße in die Wege zu leiten. Zielstellung ist die Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des in den letzten Jahren massiv angestiegenen Fahrradverkehrs. Begründung: Der bestehende, baulich getrennte Radweg ist zu schmal, als dass dort Radfahrer überholen könnten. Durch das erhöhte Radverkehrsaufkommen entstehen dort stauähnliche Situationen. Durch eine Absenkung könnte das Überholen langsam fahrender Radfahrer erleichtert werden und der Radverkehr besser fließen. Die Alternativrouten, zum Beispiel über den Kettenhofweg, tragen nicht genug zur Entlastung der Bockenheimer Landstraße bei, weil sie durch die doppelseitige Beparkung und die vielen ungesicherten Einmündungen für Radfahrer zusätzliche Gefahren birgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 649 Antrag vom 27.07.2018, OF 607/2 Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 956 Aktenzeichen: 66 2
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Ampelanlage Mendelssohnstraße/Westendstraße
Antrag vom 29.12.2016, OF 191/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Ampelanlage Mendelssohnstraße/Westendstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Westendstraße zu entfernen und die Kreuzung mit Zebrastreifen zu versehen. Begründung: Das relativ geringe Verkehrsaufkommen rechtfertigt keine Ampelanlage, da zudem wegen der Einbahnstraßen gar nicht alle Straßen von jeder Richtung mit dem Auto befahren werden können. Das Problem der Ampelanlage ist, dass sie eine so lange Reaktionszeit hat, dass die meisten Fußgänger und Radfahrer (ohne Kinder) sie missachten und bei Rot die Kreuzung passieren. Dadurch erhöht sich natürlich die Unfallgefahr. Es handelt sich bei der Kreuzung zwar um einen Schulweg, aber es muss berücksichtigt werden, dass die meisten anderen Kreuzungen im südlichen Westend auch keine Ampelanlagen haben, obwohl sie Schulweg sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 191/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Annahme)
Frankfurter Immobilienmarkt
Anregung vom 28.11.2016, OA 95 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 10.11.2016 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es stimmt, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gemäß Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat; 2. ob ihm die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie eventuelle Handlungsbevollmächtigte der "E48" bekannt sind; 3. welche Angaben er zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen kann und ob ihm insbesondere bekannt ist, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die "E48" finanziert hat; 4. ob es stimmt, dass er bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der "E48" geführt hat (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher angefragt werden.) und welche Stellungnahmen dort seitens des Amtes abgegeben wurden; 5. ob er entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen kann, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e. V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde; 6. ob er bestätigen kann, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") von dem Zwischenerwerber Franconofurt AG an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde und ob es diesbezüglich Beratungsgespräche seitens des zuständigen Fachamtes gab; 7. ob ihm bekannt ist, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat; 8. ob er vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den oben genannten Fragen seinerseits Handlun gsbedarf sieht. Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 919 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1015, 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2017 Aktenzeichen: 61 0
Zebrastreifen für die Kreuzung Beethovenplatz/Beethovenstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 998 entstanden aus Vorlage: OF 166/2 vom 10.11.2016 Betreff: Zebrastreifen für die Kreuzung Beethovenplatz/Beethovenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, einen bzw. mehrere Zebrastreifen an der Kreuzung Beethovenplatz/Beethovenstraße/Schwindstraße einzurichten. Begründung: Mehrfache Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ergaben folgende Situation: Viele Fahrzeuge fahren mit erhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung. Für die ortskundigen Fahrer liegt diese Kreuzung mitten auf einem "Schleichweg". Kommend von der Bockenheimer Landstraße, nehmen sie die Abkürzung Schumannstraße und fahren den Beethovenplatz runter. Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Kreuzung zu überqueren. Die Autos fahren ungebremst in den Kreuzungsbereich ein. Sie achten nur auf den Verkehr der von links kommenden Straßen (Beethovenstraße/Schwindstraße; in der Folge Schubertstraße/Corneliusstraße), wobei die Fahrer häufig nur darauf achten, dass ihnen nicht die Vorfahrt (rechts vor links) genommen wird. Die Fußgänger, die von rechts die Straße überqueren wollen, werden, wenn überhaupt, als Letztes wahrgenommen. Ein Zebrastreifen würde dazu führen, dass die Autofahrer die Geschwindigkeit reduzieren und ein sicherer Überweg auch für langsame Fußgänger (Mutter mit Kind, alte Bürger mit Rollator, Behinderte) gefahrlos möglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 511 Aktenzeichen: 32 1
„Wild West im Westend“ beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 entstanden aus Vorlage: OF 125/2 vom 14.10.2016 Betreff: "Wild West im Westend" beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen dazu geeignet sind, ein gleichberechtigtes und sicheres Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer im südlichen Teil der Siesmayerstraße sicherzustellen und gegebenenfalls darüber hinaus eigene Vorschläge zu erarbeiten: 1. Der Fußgänger-/Fahrradüberweg an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße wird niveaumäßig angehoben. 2. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Feldbergstraße wird an der südlichen Seite ebenfalls das Straßenniveau angehoben und ein Fußgängerüberweg geschaffen. 3. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnte, von Norden kommend, die Siesmayerstraße ab Kreuzung Feldbergstraße mittels Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit entsprechendem Zusatzzeichen nur noch für Busse, Taxis, Fahrräder und Anlieger passierbar gemacht werden. 4. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Friedrichstraße wird die Regelung "Rechts-vor-Links" eingeführt. 5. Der Parkstreifen für Busse, etwa in Höhe Siesmayerstraße 21-25, wird in den Bereich zwischen Friedrich- und Feldbergstraße verlegt. Der bisherige Parkstreifen für Busse steht sodann für den allgemeinen Verkehr als Parkfläche zur Verfügung. Daher kann die Breite des seitherigen Parkstreifens verschmälert werden. 6. Zwischen der Feldbergstraße und der Bockenheimer Landstraße werden auf der Siesmayerstraße beidseitig Fahrradstreifen markiert. 7. Die Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße entfällt und wird soweit möglich in Parkplätze umgewandelt. 8. An der Kreuzung wird ein vorgezogener Halteplatz für Fahrradfahrer markiert. Für Fahrradfahrer wird an dieser Kreuzung ein "Grüner Pfeil" angebracht. Um die derzeitige Situation real zu erfassen, sollte möglichst rasch eine Ortsbegehung der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat 2 und interessierten Bürgerinnen und Bürgern s tattfinden. Begründung: Im südlichen Bereich der Siesmayerstraße ist derzeit kein gleichberechtigtes Nebeneinander von Fußgängern, Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugverkehr möglich. Bildet sich wegen einer roten Ampel an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße ein Rückstau, so nutzen sehr viele Radfahrer ab der Siesmayerstraße 9 den Fußweg, teilweise auch mit ungebremster Geschwindigkeit, und gefährden damit Fußgänger. Eine Art Wettrennen ist zu beobachten, wenn die Ampel an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße Grün anzeigt und Rad- und Autofahrer versuchen, als Erster die Siesmayerstraße zu erreichen, da dort ein Nebeneinanderfahren nicht möglich ist. Oft weichen dann Radfahrer auf den Fußweg an der Siesmayerstraße aus und gefährden somit ebenfalls Fußgänger. Diesem soll mit dem erhöhten Niveau des Fußgängerüberwegs (Punkt 1. der Anregung) begegnet werden. Mit den Maßnahmen aus Punkt 2. und 3. soll der Verkehr zwischen Feldbergstraße und Bockenheimer Landstraße ausgedünnt werden, da dieser Bereich derzeit nicht geeignet ist, die große Anzahl an Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt aufzunehmen. Die Siesmayerstraße ist in Stoßzeiten zu einem Schleichweg für den Durchgangsverkehr von der Miquelallee in Richtung Bornheim geworden. Um das bestehende "Tempo 30" zu unterstützen, wird die "Rechts-vor-Links"-Regelung an der Feldbergstraße eingeführt (Punkt 4.). Der unter Punkt 5. erwähnte Parkstreifen für Busse wird überraschenderweise so gut wie nie von solchen genutzt, daher kann er in diesem Bereich durch einen Parkstreifen für Pkw ersetzt und die derzeitige Breite des Parkstreifens verringert werden. Es entsteht dadurch genügend Platz, um einen Fahrstreifen für den Fahrradverkehr zu markieren. Gleiches soll auf der gegenüberliegenden Seite der Siesmayerstraße erfolgen, um dem Radverkehr seinen Platz auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Durch die vorbezeichneten Maßnahmen wird der Verkehr im südlichen Abschnitt der Siesmayerstraße ausgedünnt. Eine eigene Rechtsabbiegerspur zur Bockenheimer Landstraße erübrigt sich somit und diese kann zu Parkplätzen umgewandelt werden (Punkt 7.). Dadurch soll auch das verbotswidrige Parken im Bereich Bockenheimer Landstraße 92 (Platz vor dem Steakhaus) unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Aktenzeichen: 32 1
Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 991 entstanden aus Vorlage: OF 95/2 vom 15.09.2016 Betreff: Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Poller, das Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine Freifläche, die regelmäßig beparkt wird. Oft sind es mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche gleichzeitig geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt sowohl über die Bockenheimer Landstraße als auch über die Siesmayerstraße. Bei beiden Zu- und Abfahrtswegen werden an den stark frequentierten Stellen besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Da es sich hierbei um eine städtische Fläche handelt, ist die Stadt in der Pflicht, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und Fußgänger und Radfahrer zu schützen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 508 Aktenzeichen: 32 1
Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290
Überprüfung der Fahrradwegbeziehungen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 entstanden aus Vorlage: OF 132/2 vom 14.10.2016 Betreff: Überprüfung der Fahrradwegbeziehungen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Fahrradfahrer an der Ampel Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz entschärft werden kann. Der Magistrat wird gebeten, dabei folgende Punkte genauer zu prüfen: 1. Vermeidung des Rückstaus von Autoverkehr von der Bockenheimer Landstraße kommend im Fußgänger-/Fahrradwegbereich der Ampelkreuzung. 2. Sicheres, vorgabegerechtes Linksabbiegen der Fahrradfahrer in die Taunusanlage vom Opernplatz kommend. 3. Klare und eindeutige Markierungen der Fahrradwege. Der Magistrat wird gebeten, mögliche Verbesserungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: An der bezeichneten Ampelkreuzung kommt es gerade in den Stoßzeiten immer wieder durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Rückstau des Autoverkehrs in die Bereiche für Fahrradfahrer und Fußgänger während deren Grünphasen, zu gefährlichen Situationen unter Radfahrern und zwischen Fußgängern, Auto- und Radfahrern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 15.09.2016 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen, sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand (Bild 1); 2. den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 3. das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 4. den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 3); 5. eine farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, vorzunehmen, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild "Fahrradweg" mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild "Fahrradweg/Fußgänger" und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinterliegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle, vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Umrüstung von Straßenlaternen im Westend
Antrag vom 12.10.2016, OF 140/2 Betreff: Umrüstung von Straßenlaternen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind der aktuelle Umsetzungsstand und das geplante weitere Vorgehen bezüglich der Umrüstung der Straßenlaternen (insbesondere "alter" Gaslaternen) im Westend? 2. Wie sind Beschwerden von Bewohnern zu bewerten, dass die Beleuchtung der neuen LED-Laternen als deutlich zu hell wahrgenommen wird? 3. Werden defekte "alte" Straßenlaternen in der Zeit bis zum Austausch gegen LED-Leuchten nicht mehr repariert, auch wenn dies bedeutet, dass in manchen Straßen wie z .B. Arndtstraße, Westendstraße oder Savignystraße jede zweite oder dritte Straßenlaterne nicht funktionsfähig ist? Begründung: Offenkundig verläuft die Umrüstung der Straßenlaternen nicht problemlos. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 231 2016 Die Vorlage OF 140/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils für das Wort "Westend" die Worte "Ortsbezirk 2" und in Punkt 2. die Funckstraße eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 GRÜNE und FDP
Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 393 entstanden aus Vorlage: OF 72/2 vom 09.08.2016 Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich an der Landgrafenstraße und Wildunger Straße sowie auf der Leipziger Straße an beiden Einmündungsbereichen Haltelinien wie beispielsweise an der Kreuzung Kettenhofweg/Schumannstraße aufzubringen. Begründung: Im Kreuzungsbereich Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße treffen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der motorisierte Verkehr aus allen Richtungen. Dies hat zur Folge, dass es sehr häufig zu missverständlichen Situationen kommt, wer wem die Vorfahrt zu gewähren hat. Insbesondere motorisierte Fahrzeuglenker, die die Kreuzung ansteuern, können oftmals nicht alle Einmündungen überblicken und treffen die falsche Entscheidung, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer übersehen werden. Auch Fahrradfahrer halten sich nicht immer an das Rechts-vor-Links-Gebot und übersehen andere Verkehrsteilnehmer. Die Haltelinien sollen allen rollenden Verkehrsteilnehmern die Gefährlichkeit dieser Kreuzung vor Augen führen und sie zu mehr Achtsamkeit auffordern. Insbesondere sollen sie auf die Grundregel in Tempo-30-Zonen, Fußgänger haben immer "Vorfahrt", hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1540 Aktenzeichen: 32 1
Aufzug U-Bahn-Station „Westend“
Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 78 entstanden aus Vorlage: OF 24/2 vom 10.05.2016 Betreff: Aufzug U-Bahn-Station "Westend" Der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat 2 im Rahmen der Sitzung am 18.01.2016 vorgestellten Überlegungen zum Einbau eines Aufzugs für die U-Bahn-Station "Westend" noch einmal dahin gehend zu überarbeiten, dass eine Lösung ohne "Verschiebung" der Fahrbahn der Bockenheimer Landstraße realisiert wird. Idealerweise ergibt sich ein Zugang zum Aufzug über den Odina-Bott-Platz. Die Planung ist dem Ortsbeirat auch unter dem Aspekt einer Kostenanalyse vorzustellen. Begründung: Die dem Ortsbeirat 2 vorgestellten Überlegungen zum Einbau eines Aufzugs für die U-Bahn-Station "Westend" erscheinen nicht zustimmungsfähig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1220 Antrag vom 12.10.2016, OF 135/2 Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 819 Aktenzeichen: 92 13
Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten
Antrag vom 12.05.2016, OF 9/2 Betreff: Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß die Fahrbahndecke der Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich nachgebessert wird. Begründung: Nachdem auf Antrag des Ortsbeirates die großen Schlaglöcher erfreulicherweise sehr schnell verfüllt wurden, ist die gesamte Fahrbahn eine Art asphaltierter Holperstrecke geworden. Die Situation ist nun nach der Aus-"Besserung" schlimmer als zuvor ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme)
Für das Grundstück des Hochhaus am Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. Das derzeitige Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich
Antrag vom 11.05.2016, OF 17/2 Betreff: Für das Grundstück des Hochhaus am Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. Das derzeitige Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich aus der Nutzungsänderung von Büros (Misch- und Kerngebiet) zum allgemeinen Wohngebiet ergibt, wird der Investor durch einen städtebauliche Vertrag verpflichtet, 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wirf aufgefordert. 1. Für das Gelände des Hochhaus am Park ( Fürstenberger Straße 235 ) wird ein Objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt 2.Für das Grundstück des Hochhauses am Park (Fürstenberger Straße 235) wird eine Nutzungsänderung von Misch und Kerngebiet (Büros) auf Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 3.Es werden das derzeitige Maß der baulichen Nutzung festgesetzt, und die in den 80er Jahren durch ein Objektblattverfahren genehmigten Änderungen des Maßes der baulichen Nutzungen im neuen Bebauungsplan festgeschrieben. 4.Als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks wird mit dem Investor ein Vertrag geschaffen, der regelt, das auf dem Grundstück 30 % öffentliche Wohnungen entstehen. Begründung: Bei der Bebauung des Geländes des Hochhaus am Park Fürstenberger Straße 235 gab es während des Baus mehrere Abweichungen von der Baugenehmigung und deshalb mehrere Baustopps. Um die höhere Ausnutzung des Gebäudes abzumindern, wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass das 1. und 2. Obergeschoss nur für Stellplätze genutzt werden kann. Da aufgrund dieser Festschreibung das Gebäude fast 10 Jahre als leer stehende Bauruine dort stand, wurde dem Investor in den 80er Jahren ein Verfahren und eine Befreiung vom Bebauungsplan genehmigt, so dass zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Grundstücks das 1. und 2. als Bürofläche genutzt werden kann und die Parkplätze in einer Tiefgarage geschaffen werden können. Diese Nutzungsänderung wurde leider nicht durch ein reguläres Bebauungsplan Verfahren genehmigt. Nun soll zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Gebäudes erneut eine Nutzungsänderung ohne Änderung des Bebauungsplans geschaffen werden. Es ist nicht zu erklären, warum hier ein neuer Hochhausstandort geschaffen werden soll. Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nicht mit einer vorherigen Befreiung vom Bebauungsplan begründet werden. Für eine weitere Nutzungsänderung des Gebäudes ist eine Änderung des Bebauungsplans, beziehungsweise ein objektbezogener Bebauungsplan wie bei dem Gelände des Opernturms oder dem Gelände des ehemaligen Hochtief-Hochhauses an der Bockenheimer Landstraße notwendig. Was fehlt sind in Frankfurt günstige Wohnungen. Um diese zu schaffen, soll der Investor wie bei anderen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks durch die Nutzungsänderung 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau ausweisen. Anlage Anlage Hochaus_Am_Park_B-Plan (ca. 6,9 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt zu diesem Thema einen Vertreter des Magistrats und den Investor einzuladen, die über geplante Maßnahmen berichten sollen. 2. Die Vorlage OF 17/2 wird bis auf bis zur Vorstellung der Pläne zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur Sitzung am 28.11.2016 beziehungsweise bis zu einer Vorstellung der Maßnahme im Ortsbeirat zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage OF 17/2 werden abgelehnt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 17/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, 1 SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 3 SPD und 1 GRÜNE Ziffer 4.: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung SPD
Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 866/2 vom 29.01.2016 Betreff: Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die zahlreichen Schlaglöcher in der Straße Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich ausgebessert werden. Begründung: Auf diesem Straßenstück finden sich kreuz und quer über die Straßenfläche verteilt 17, zum Teil große Schlaglöcher im Asphalt, durch die das Kopfsteinpflaster hervortritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 614
Bei der Umgestaltung des Karlsplatzes auch an die Radfahrenden denken!
Anregung vom 19.01.2016, OA 704 entstanden aus Vorlage: OF 722/1 vom 19.01.2016 Betreff: Bei der Umgestaltung des Karlsplatzes auch an die Radfahrenden denken! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Übergangsbereich des von Norden kommenden Radweges zum Karlsplatz, siehe Abbildung, mit dem Ziel einer direkten Führung des Radweges überarbeitet wird. Begründung: Es handelt sich um einen Zweirichtungsradweg, der auch Teil der Fahrradrouten Bockenheim - Museumsufer ist und daher stark befahren wird. Von Norden aus der Westendstraße kommend, werden Radfahrende zuerst nach rechts, direkt zum entgegenkommenden Autoverkehr in der Karlstraße geführt und müssen dann nach links auf den Platz abbiegen. Dies ist unsinnig und gefährlich, der Radweg sollte möglichst geradlinig über den Karlsplatz geführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2016, B 125 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 704 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (M 185 und OA 704 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (M 185 = Annahme, OA 704 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Krebs (M 185 und OA 704 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 704 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen LINKE. (= Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und Stv. Dr. Dr. Rahn (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und Stv. Ochs (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 185 und OA 704 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6755, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 66 2
Akustische Ampelanlagen in Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651
Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Lindenstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4874 entstanden aus Vorlage: OF 825/2 vom 14.12.2015 Betreff: Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Lindenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Rotphase der Ampelanlage stadteinwärts verkürzt bzw. eine gesonderte Fahrradampel angebracht werden kann , damit die Wartezeit für Radfahrer verkürzt wird. Begründung: Die oben genannte Rotphase der Ampelanlage stadteinwärts ist gegenüber der Rotphase stadtauswärts länger. Während die stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge längst Grün bekommen haben, warten stadteinwärts fahrende Fahrzeuge und Radfahrer noch sehr viel länger auf Grün. Vorausgesetzt, dies ist für den motorisierten Individualverkehr stadteinwärts gewollt, ist nicht einzusehen, warum auch die Fahrradfahrer genauso lange warten sollen. Abhilfe kann hier eine separate Ampel für Fahrradfahrer schaffen, damit diese nicht mangels Geduld in die Pedale treten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 518 Antrag vom 29.05.2019, OF 834/2 Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1385 Aktenzeichen: 32 1
Kulturcampus Frankfurt - wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen
Anregung vom 18.01.2016, OA 706 entstanden aus Vorlage: OF 827/2 vom 19.12.2015 Betreff: Kulturcampus Frankfurt - wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Verhandlungen mit dem Land darauf hingewirkt werden kann, wenn das Gelände Bockenheimer Landstraße 138a-142 nicht mehr für den Bau der Studiobühne der Musikhochschule benötigt wird, dass das Gelände dem Studentenwerk, wie beim früheren Polizeirevier in der Wiesenhüttenstraße geschehen, erbpachtfrei für den Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung gestellt wird. Die Bebauung soll wie zuvor, bis zum Abriss der Gebäude im Jahr 1988, als fünfgeschossige Blockrandbebauung erfolgen. Begründung: Es fehlen in Frankfurt Hunderte von günstigen Studentenapartments. Durch private Investoren werden wie beim Philosophicum nur teure Studentenwohnungen gebaut. Wie der Umbau des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße zu Studentenwohnungen gezeigt hat, können durch die Abgabe von Grundstücken, die erbpachtfrei zur Verfügung gestellt werden, günstige Studentenwohnungen geschaffen werden, da sich der Grundstückspreis auf die Wohnungsmiete auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 11.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 706 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 706 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Beratung der Vorlage) Aktenzeichen: 64 0
Schrifttafel im Grünstreifen vor der Bockenheimer Landstraße 68-70 zur mahnenden Erinnerung an das „Institut zur Erforschung der Judenfrage“ während der NS-Zeit
Antrag vom 29.12.2015, OF 831/2 Betreff: Schrifttafel im Grünstreifen vor der Bockenheimer Landstraße 68-70 zur mahnenden Erinnerung an das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" während der NS-Zeit Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten : 1. Im kleinen Grünstreifen vor dem Haus eine Schrifttafel zu installieren, die folgende Inschrift haben soll: An dieser Stelle, der Bockenheimer Landstr. 68-70, befand sich von 1941- 1944 das "Institut zur Erforschung der Judenfrage". Die antisemitische Ideologie der Nationalsozialisten wurde hier unter pseudo-wissenschaftlichen Bedingungen weiter ausgebaut und vertieft. Dabei wurden viele Publikationen veröffentlicht, die die Botschaft von Hass und Gewalt verbreiteten. Und unzählige wertvolle und seltene Bücher und Schriften jüdischer Autorinnen und Autoren wurden in ganz Europa beschlagnahmt und geraubt. 1944 wurde das ursprüngliche Gebäude bei einem Bombenangriff zerstört. 2. der Ortsbeirat 2 wird gebeten für dieses Vorhaben einen Zuschuss in Höhe von max. 5.000 Euro bereitzustellen. Begründung: Das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" gehört zu den unrühmlichsten Kapiteln der Geschichte der Stadt Frankfurt. Mit Unterstützung der damaligen Verwaltung wurde besagte Einrichtung extra nach Frankfurt geholt und mehrere städtische Beamte unterstützen die Arbeit der NS- "Forscher" tatkräftig. Im Rahmen der historischen Wahrnehmung ist eine Schrifttafel an der Stelle an der sich einst dieses "Institut" befand, notwendig und angebracht. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Frankfurt mit dem wir in dieser Angelegenheit im Kontakt stehen, hat den Textvorschlag gebilligt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 407 2016 Die Vorlage OF 831/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Landstr." durch das Wort "Landstraße" ersetzt wird und der vierte und fünfte Satz des Tenors wie folgt lauten: "Dabei wurden viele Publikationen veröffentlicht, welche die Botschaft von Hass und Gewalt verbreiteten. Unzählige wertvolle und seltene Bücher und Schriften jüdischer Autorinnen und Autoren wurden in ganz Europa beschlagnahmt und geraubt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verhandlungen mit den Eigentümer der größtenteils leer stehenden Gebäude Leipziger.Straße.32 und 36 sowie Kettenhofweg 130 mit dem Ziel der Unterbringung von Flüchtlingen führen
Antrag vom 10.11.2015, OF 815/2 Betreff: Verhandlungen mit den Eigentümer der größtenteils leer stehenden Gebäude Leipziger Straße 32 und 36 sowie Kettenhofweg 130 mit dem Ziel der Unterbringung von Flüchtlingen führen Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert mit den Eigentümern der zum größtenteils leerstehenden Liegenschaften Leipziger Straße 32 HH und 36 HH sowie Kettenhofweg 130 Verhandlungen aufzunehmen, damit diese als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden können. Begründung: Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 32 HH handelt sich um einen Mitte der 90er Jahre begonnenen Bau, geplant als Verkaufsgebäude, das nicht fertiggestellt wurde. Diese 20 Jahre lang ungenutzte Liegenschaft lässt sich ohne Weiteres zu Wohnungen umgestalten. Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 36 HH handelt sich um eine ehemalige Fabrik, die zur Zeit in den Erdgeschossen für Spielsalons und Bars Verwendung findet. Die mehrfach beantragte Räumung des Spielsalons und dazugehöriger Bar sowie die leerstehenden Obergeschosse bieten sich Unterbringung von Flüchtlingen nach erfolgten Renovierungs- und Umbauarbeiten an. Bei dem Gebäude Kettenhofweg 130 handelt es sich um das jahrelang besetzte Institut für Vergleichende Irrelavanz (IWI). Dies wurde für Veranstaltungen und offene politische Diskussionen genutzt. Vor ca. 2 Jahren wurde dieses Gebäude mit mehreren Huntertschaften Polizei gewaltsam geräumt und anschließend verkauft. Auch dieses Gebäude steht seit geraumer Zeit leer und würde sich zur Flüchtlingsunterbringung anbieten. Weiterhin stehen folgende Gebäude seit Jahren leer und über eine Umnutzung dieser Gebäude zur Unterbringung für Flüchtlinge wäre nachzudenken: Zeppelin Allee 13, ehemalige Dondorf Fabrik Fürstenberger Straße 235, Hochhaus am Park und weitere im Westend und in Bockenheim leerstehende Wohnungen. Aufgabe des Magistrats ist es durch die Überprüfung der ca 1,5 Millionen Quadratmeter leerstehenden Büroraumflächen dafür Sorge zu tragen, für Flüchtlinge adäquate Wohnungen zu erstellen, so dass sich die Verwendung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung erübrigt. Dies insbesondere, da immer wieder dagelegt wird, dass in der Stadt aufwachsende Kinder und Jugendliche mehr Sport treiben sollen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 815/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)
Modellvorhaben für einen ordnungsgemäßen Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4530 entstanden aus Vorlage: OF 759/2 vom 10.09.2015 Betreff: Modellvorhaben für einen ordnungsgemäßen Fahrradverkehr auf der Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem ADFC die Bockenheimer Landstraße als Modellvorhaben für einen ordnungsgemäßen Fahrradverkehr zu entwickeln und dabei insbesondere auch den Schutz der Fußgänger vor aggressiven Fahrradfahrern zu gewährleisten. Bestandteile eines solchen Modellvorhabens sollen u. a. sein: 1. Einrichtung regelmäßiger Streifen, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten, die auch ausdrücklich angewiesen sind, Radfahrer auf dem Gehweg zu stoppen und ggf. deren Personalien aufzunehmen; 2. Prüfung, ob eine deutliche und spürbare Erhöhung der Sanktionsmöglichkeiten (derzeit 10 Euro) bei wiederholten Verstößen möglich ist; 3. Erarbeiten und Vorstellen eines Konzepts, wie der Fahrradweg und der Straßenquerschnitt auf der Bockenheimer Landstraße effizienter gestaltet werden können, um den heutigen Standards gerecht zu werden; 4. Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der gesamten Länge der Bockenheimer Landstraße. Begründung: Anwohner der Bockenheimer Landstraße erleben, dass die Aggressivität im Straßenverkehr deutlich zugenommen hat. Einmalige Kontrollen im November 2014 auf der Bockenheimer Landstraße haben aber zu keiner nachhaltigen Verbesserung geführt. Im Vergleich mit anderen fahrradfreundlichen Städten, wie z. B. Münster, sind die Zustände in Frankfurt verbesserungsfähig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 107 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 993 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsführung Siesmayerstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4533 entstanden aus Vorlage: OF 761/2 vom 10.09.2015 Betreff: Verkehrsführung Siesmayerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. mit welchen Maßnahmen dem Autorückstau in der Siesmayerstraße an der Kreuzung zur Bockenheimer Landstraße entgegengewirkt werden kann, insbesondere hinsichtlich der Länge der Rechtsabbiegerspur und der Dauer der Grünphasen (für Rechtsabbieger); 2. inwieweit die von Norden kommende Einfädelung von der Siesmayerstraße in die Fahrradspur der Bockenheimer Landstraße weiter in die Siesmayerstraße verlegt werden kann, um Radfahrern ein Passieren der rückgestauten Autos (ohne auf den Gehweg auszuweichen) zu ermöglichen - ohne jedoch hierdurch die Hauptproblematik des Autorückstaus weiter zu verschärfen. Begründung: Aufgrund der derzeitigen kurzen Rechtsabbiegerspur und sehr kurzer Grünphasen kommt es insbesondere während der Stoßzeiten zu einem langen Autorückstau in die Siesmayerstraße, der sich stark beeinträchtigend auf Anwohner, Autofahrer und Radfahrer auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 108 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 734 Beratung im Ortsbeirat: 2
Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4534 entstanden aus Vorlage: OF 762/2 vom 10.09.2015 Betreff: Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die an der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 vorgenommenen Umbauten, die eventuell gegen die geltende Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt verstoßen, zurückgenommen und entsiegelt werden können und das Parken auf dem Vorgartengrundstück durch geeignete Maßnahmen wie Poller unterbunden werden kann. Auch ist zu prüfen und zu berichten, ob die Pflanzkübel am Rande der Siesmayerstraße für eine mögliche neue Einfädelspur für Fahrradfahrer entfernt werden können . Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist, sind die Flächen für einen Vorgarten, der der Vorgartensatzung entsprechen soll, stark versiegelt. Besonders die zum Parken genutzten Flächen entlang der Bockenheimer Landstraße und entlang der Siesmayerstraße entsprechen nicht der Satzung. Im Hinblick auf eine Verbesserung der Einfädelung für Fahrradfahrer, die auf der Siesmayerstraße von Norden kommend auf die Bockenheimer Landstraße fahren, sind die augenscheinlich nicht sehr ansprechenden Blumenkübel ein Hindernis. Anlage 1 (ca. 147 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 19 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Bockenheimer Landstraße fahrradfreundlich gestalten
Antrag vom 08.09.2015, OF 760/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße fahrradfreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Dem Ortsbeirat Planungen vorzulegen, wie der Fahrradweg auf der Bockenheimer Landstraße verbessert werden kann und den heutigen Mindeststandards gerecht wird. 2. Die Radwegbenutzungspflicht auf der gesamten Länge aufzuheben. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße ist eine viel benutzte Fahrradverbindung zwischen dem Bockenheimer Einzugsgebiet und der Innenstadt. Leider entspricht er nicht mehr den heutigen Anforderungen an Fahrbahnbreite und ist dem steigenden Radverkehr, auch in Puncto Sicherheit, nicht mehr gewachsen. Wir fordern deshalb den beidseitigen Radweg neu zu planen und entsprechend baulich zu verändern. Die Radwegbenutzungspflicht verhindert gerade zu Stoßzeiten das überholen langsamerer Fahrradfahrer und sollte als Zwischenlösung, aufgehoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 760/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 759/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Das seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4273 entstanden aus Vorlage: OF 700/2 vom 09.06.2015 Betreff: Das seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Verhandlungen mit dem Eigentümer darauf hingewirkt werden kann, dass das seit Jahren leer stehende und als Parkplatz genutzte Grundstück im Kettenhofweg zwischen Ulmenstraße und Bockenheimer Landstraße neben der ehemaligen Kindertagesstätte für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Das Grundstück im Kettenhofweg neben der ehemaligen Kita steht seit Jahren leer und wird als Parkplatz genutzt. Bei dem großen Bedarf an Wohnungen in Frankfurt, und insbesondere im Westend, wäre es sinnvoll, das Gelände für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, insbesondere aufgrund der fußläufigen Entfernung zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1425 Aktenzeichen: 63 0
Das „Parken“ auf der Grünanlage Westendstraße/Ecke Beethovenstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3768 entstanden aus Vorlage: OF 601/2 vom 15.12.2014 Betreff: Das "Parken" auf der Grünanlage Westendstraße/Ecke Beethovenstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise Poller, Fahrradständer oder der Neupflanzung von Bäumen, das Parken auf der Grünanlage zu verhindern. Begründung: Der obere Teil der Grünanlage wird regelmäßig von Fahrzeugen (siehe Bild) "beparkt". Hierdurch wird der Belag der Grünanlage in Mitleidenschaft gezogen. Anlage 1 (ca. 60 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 522 Aktenzeichen: 32 4
Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer
Antrag vom 29.12.2014, OF 604/2 Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße wird solange zurückgestellt, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipziger Straße/ Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist. Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipzigerstraße/ Adalbertstraße sowie der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang, das bedeutet, dass frühestens in ca. 20 Jahre eine andere Verkehrsführung ohne neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2015 Die Vorlage OF 604/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überprüfen der Verkehrsführung von Adalbertstraße und Gräfstraße
Antrag vom 14.11.2014, OF 593/2 Betreff: Überprüfen der Verkehrsführung von Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbereirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen der Magistrat wird aufgefordert den Kreuzungsbereich von Adalbert-und Gräfstraße an der Bockenheimer Warte mit dem Ziel zu überprüfen, Abbiegemöglichkeiten für den KFZ-Verkehr jeweils aus der Gräfstraße in die Adalbert-und Leibziger-straße sowie durchgehende Verkehrsbeziehungen auf der Gräfstraße zu ermöglichen. Hierzu soll auch die Einrichtung eines Kreisverkehrs oder einer Kreisverkehr-ähnlichen Lösung überprüft werden. Der Magistrat wird gebeten die ggf. altrnatien Ergebnisse vorzustellen. Begründung: Mit dem Beschluss des Bebauungsplanes B569 werden die Nutzungen, die Bebauungen und Beziehungen des Gebietes neu beschrieben. Die Fortschreibung des Bebauungsplanes in konkretes Handeln sollte die Verkehrsituationen in den angrenzenden Gebieten des Bebauungsplanes ebenso überprüfen. Derzeit ist die durchgängige Verkehrsbeziehung in der Gräfstraße sowie die Abbiegemöglichkeiten aus der Adelbertstraße in die Fortsetzung der Bockenheimer Landstraße nicht bzw. teilweise gegeben. Hieraus entstehen verkehrliche Nutzungen von anderen Straßen oder Straßenbereichen, die vermeidbar sein sollten - vernetzte Straßen vermindern den Verkehrsfluss, Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 593/2 wurde zurückgezogen.
Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim
Antrag vom 12.09.2014, OF 553/2 Betreff: Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Um- und Neubenennung von mehreren Straßen und Plätzen des Westend-Campus der Goethe-Universität den derzeitigen Theodor W. Adorno-Platz in Bockenheim in Franziska Speyer-Platz umzubenennen. Begründung: Franziska Gumbert wurde am 22. März 1844 in Berlin geboren; sie heiratete 1869 Georg Speyer. Sie starb am 6. November 1909 in Frankfurt am Main. Sie wohnte unter anderem in der Leerbachstraße 1, in der Westendstraße 1 und in der Westendstraße 55. Ihr Grab ist auf dem jüdischen Friedhof Rat-Beil-Straße. Franziska Speyer war eine hochherzige und zukunftsorientierte Mäzenin. Sie lebte im Westend und war finanziell maßgeblich beteiligt an der Gründung von Vorläufereinrichtungen, die später in der Universität Frankfurt aufgingen. Sie förderte viele soziale Einrichtungen und engagierte sich persönlich in ihren vielfältigen Stiftungen: - Georg und Franziska Speyer'sche Studienstiftung von 1901: Pflege der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts in Frankfurt; Förderung von technologischen Vorlesungen des Physikalischen Vereins und Einrichtung je eines Lehrstuhls für Geographie und für neuere Sprachen an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften. Die Stiftung wurde 1938 aufgelöst. Der Vermögensanteil, der laut Satzung der Israelitischen Gemeinde zufallen sollte, wurde der Universität zugesprochen; das übrige Vermögen erhielt wohl die Dr. Adolf Varrentrapp-Stiftung. 1952 wurde die Stiftung wiederbelebt, da der Auflösungsbeschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen war. Sie wurde unter dem Namen "Georg und Franziska Speyer'sche Hochschulstiftung" mit der Frankfurter Hochschul-Stiftung vereinigt, der ehemaligen Georg Speyer-Stiftung, der die Otto und Ida Braunfels-Stiftung und die Dr. Karl Sulzbach-Stiftung eingegliedert worden waren. - Georg Speyer-Stiftung von 1907: Förderung der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften bzw. der an deren Stelle tretenden wissenschaftlichen Anstalt in Frankfurt (der späteren Johann Wolfgang Goethe-Universität) - Georg und Franziska Speyer-Stiftung für mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums von 1909: Unterstützung an mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums und deren Witwen und Waisen; 1951 aufgelöst, Restvermögen auf den Allgemeinen Almosenkasten übertragen. - Georg und Franziska Speyer-Fonds für die Unterstützung bedürftiger Mitglieder der Frankfurter Berufsfeuerwehr und deren Familienangehörigen. - Georg und Franziska Speyer'scher Fonds zur Unterstützung unheilbar Kranker und deren Angehöriger von 1909: Gewährung völlig oder teilweise unentgeltlicher Verpflegung in geeigneten hiesigen oder auswärtigen Krankenhäusern und Pflegeanstalten, von Beihilfen zum Aufenthalt in Bädern oder zu anderen Aufwendungen für Krankenpflege sowie zur häuslichen Pflege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wurde zurückgezogen.
Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126
Anregung vom 09.09.2014, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 01.08.2014 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt: 1. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war? 2. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich? 3. Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma? 4. Hat der Magistrat geprüft, ob aufgrund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.09.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 126 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 995 und OA 541 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und NPD (M 126 = Ablehnung, NR 995 und OA 541 = Annahme) REP (NR 995 und OA 541 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5086, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 60 10
Keine Übernachtungen auf öffentlichen Plätzen/Grünanlagen in Wohngebieten
Antrag vom 05.05.2014, OF 510/2 Betreff: Keine Übernachtungen auf öffentlichen Plätzen/Grünanlagen in Wohngebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die dauerhafte bzw. wiederholte Nutzung von öffentlichen Plätzen und / oder Grünanlagen in Wohngebieten als Übernachtungsstätte zu unterbinden. Den betroffenen Menschen sind seitens der Stadt reguläre Unterkünfte bereitzustellen. Begründung: Seit einigen Tagen übernachten Menschen auf dem Kreisel am Bettinaplatz. Anwohner haben darauf hingewiesen, dass der Kreisel voll Müll ist und dort Matratzen etc. herumliegen. Weiterhin verrichten die Menschen dort auch Ihre Notdurft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 510/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Annahme); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Akustische Ampelanlagen in Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1
Ausgestaltung der Gabriel-Riesser-Allee
Antrag vom 17.04.2014, OF 499/2 Betreff: Ausgestaltung der Gabriel-Riesser-Allee Vorgang: OI 43/14 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird bezüglich der Ausgestaltung der kürzlich benannten Gabriel-Riesser-Allee beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welcher Pflanzplan bzw. Freiflächengestaltungsplan hierzu Realisierung finden wird (halbschattiger Standort, Wärmeverträglichkeit, Baumband vs. alternierende Bepflanzung, säulenförmige Wuchsform/Kugelkrone, Abschattung, Rasengittersteinanlage, Baumschutz, Sitzbänke, Ausweichbuchten/Feuerwehr-Aufstellungsplätze, Ver- & Entsorgung); wie die bestehenden Überlegungen zum Abbau des Depot-Containers - der z. Z. als Kassenhäuschen, Büro und Restauration genutzt wird - aus Gründen von Alter und Zustand (mittelfristig?) als Möglichkeit der Flächenerweiterung umzusetzen sind. Ein revitalisiertes Kassenhäuschen, welches dann noch mehr an einen Straßenbahnwaggon als bislang erinnert, könnte dabei zweckmäßig weiter vorgelagert die Gabriel-Riesser-Allee vom Carlo-Schmid-Platz abgrenzen. Die Vermittlung zum altehrwürdigen Depot zum Kulturcampus - hier insbesondere optisch zum anrainenden Neubau sowie der zukünftigen Studiobühne wird eine Ausgestaltung im Steampunk-Design vermitteln (passend zum schon vorhandenen, dann diametral positionierten 'einfahrenden' U-Bahn-Abteil an der Bockenheimer Landstraße). Begründung: Die angrenzende Neubauanlage wirkt trotz großzügiger Freifläche optisch massiv, so dass städtebaulich der Grüngestaltung hier eine besondere Bedeutung zukommen muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 17.03.2014, OI 43 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 499/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 47 2014 Die Vorlage OF 499/2 wird als Ortsbeiratsinitiative mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "1. Die Ortsbeiratsinitiative vom 17.03.2014, OI 43, bezüglich der Benennung der unbenannten Straße Nr. 8576 in "Gabriel-Riesser-Allee" wird aufgehoben und die Neubenennung in "Gabriel-Riesser-Weg" beschlossen. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, für diesen Weg gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding ein Begrünungs- und Gestaltungskonzept zu entwickeln und dieses dem Ortsbeirat 2 vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
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