Meine Nachbarschaft: Albusstraße
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Spielplätze zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse und zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße mit weiteren Spielgeräten versehen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5356 entstanden aus Vorlage: OF 1086/1 vom 11.10.2019 Betreff: Spielplätze zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse und zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße mit weiteren Spielgeräten versehen Der Magistrat wird aufgefordert, wo nötig in Absprache mit der ABG Frankfurt Holding, 1. auf dem Spielplatz zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse a) die Pfosten der Rutsche auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen, b) die Sitzbänke zu sanieren, c) die defekte kleine Wippe zu reparieren oder durch eine größere zu ersetzen sowie d) die Attraktivität des Spielplatzes durch ein Klettergerüst und eine Schaukel zu erhöhen; 2. auf dem Innenhof zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße, der im Wege der Nachverdichtung durch die Wohnhäuser Große Fischerstraße 12-16 zweigeteilt wurde, a) im östlichen Teil - die dort befindliche Bank zu sanieren, - die Geruchsbelästigung aus den Lüftungskästen zu beseitigen oder wenigstens zu reduzieren und - einen überdachten Fahrradabstellplatz aufzustellen sowie b) im westlichen Teil eine Schaukel und eine Wippe zu errichten; 3. den Spielplatz zwischen der Großen Fischerstraße, dem unter Ziffer 2. genannten Innenhof, dem Weckmarkt und dem Café Metropol mit einer Schaukel auszustatten. Begründung: Die drei Plätze in den Höfen zwischen den eng bewohnten Häusern von Fahrgasse und Kurt-Schumacher-Straße sowie zwischen Weckmarkt und Großer Fischerstraße sind kleine Oasen im Lärm des großstädtischen Verkehrs rundherum. Damit bieten sie den zahlreichen hier wohnenden Kindern optimale Möglichkeiten, in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung zu spielen und sich auszutoben. Bei der Vorstellung der Nachverdichtung im Ortsbeirat versprach Herr Junker von der Frankfurter Aufbau AG damals, dort eine wunderschöne Innenanlage zu sponsern. Leider sind die Plätze mit nur wenigen und teilweise defekten Spielgeräten versehen. Auf keinem Platz gibt es eine Schaukel. Auf keinem Platz gibt es ein Klettergerüst. Etliche Bänke sind so marode, dass sie zu Recht nicht genutzt werden. Da die unter den Ziffern 2. und 3. genannten Plätze durch einen begrünten Weg miteinander verbunden sind, scheint es ausreichend, den unter Ziffer 3. genannten Platz mit einer Schaukel attraktiver zu machen. Die Bewohner rund um den unter Ziffer 2. genannten Platz klagen über die Geruchsbelästigung aus den Lüftungskästen. Darüber hinaus sollte für die zahlreichen hier abgestellten Fahrräder ein überdachter Stellplatz geschaffen werden. Zur Orientierung wird auf die angehängte Karte verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 437 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 2
Keine Kinder auf die Fahrbahn der Karlstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5153 entstanden aus Vorlage: OF 1053/1 vom 26.08.2019 Betreff: Keine Kinder auf die Fahrbahn der Karlstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg im Bereich Karlstraße (Liegenschaft Niddastraße 57) statt der Poller Rohrbügel (ab Kreuzungsbereich bis Hotel Carlton) aufstellen und gegebenenfalls die Einzelheiten der Aufstellung zuvor mit dem Förderverein Roma e. V. abstimmen zu lassen. Begründung: Die Beratungseinrichtung des Fördervereins Roma e. V. wird von vielen kinderreichen Familien aufgesucht. Alle Kinder während der langen Beratungszeiten in der wenig kindgerechten Umgebung immer ausreichend zu beaufsichtigen, ist nicht möglich, und es kommt öfters vor, dass eines der Kinder auf die stark befahrene Straße gerät. Wegen der dort geparkten Fahrzeuge ist der Bereich unübersichtlich. In der Stoltzestraße vor der Kita Schaworalle hat sich ein ähnliches Gitter - aus ähnlichen Gründen aufgestellt - bereits bewährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 103 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Uhren an Konstablerwache und Willy-Brandt-Platz
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5132 entstanden aus Vorlage: OF 1008/1 vom 31.07.2019 Betreff: Uhren an Konstablerwache und Willy-Brandt-Platz Der Magistrat wird aufgefordert, sowohl an der Konstablerwache, vor dem Bienenkorbhaus, als auch am Willy-Brandt-Platz, am Opern- und Schauspielhaus, wieder je eine weithin sichtbare beleuchtete Uhr aufstellen zu lassen. Begründung: Für viele Menschen auf dem Weg zu den unterirdischen Bahnsteigen trägt das Wissen über die genaue Uhrzeit deutlich zur Entschleunigung und Entspannung bei, da über die verbleibende Zeit bis zur Abfahrt des Zuges Gewissheit erlangt wird. Das Hervorfriemeln des Handys ist mit Zeitverlusten verbunden. Der Wunsch nach der Möglichkeit des zeitverlustfreien schnellen Blicks auf die Uhr wird seit Jahren immer wieder aus der Bürgerschaft - und zwar aus allen Altersschichten - vorgetragen. In anderen Großstädten sind solche Uhren durchaus weit verbreitet. Nur in Frankfurt leider nicht mehr. Da solche Uhren aus Werbeeinnahmen finanziert werden, dürfte das Vorhaben nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Solche Uhren sind übrigens beliebte Treffpunkte und es wäre schöner, sich an der Konstablerwache "an der Uhr" zu verabreden als vor dem Schnellrestaurant XY. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 44 Aktenzeichen: 61 0
Fahrradreparaturstation instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5137 entstanden aus Vorlage: OF 1025/1 vom 01.08.2019 Betreff: Fahrradreparaturstation instand setzen Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrradreparaturstation an der Konstablerwache wieder instand zu setzen, da diese beschädigt wurde und die Luftpumpe nicht mehr nutzbar ist. Begründung: Die Fahrradreparaturstation an der Konstablerwache ist eine sehr hilfreiche Einrichtung für alle Radfahrer. Dort können schnell, unkompliziert und einfach in der Handhabung Reifen aufgepumpt oder auch Reparaturen am Fahrrad durchgeführt werden. Leider ist durch Vandalismus die Station so arg beschädigt, dass die Luftpumpe nicht mehr zu benutzen ist - unter anderem fehlt der Pumpschlauch. Viele Radfahrer nutzen diesen Service aber gerne, deswegen sollte die Station schnellstmöglich wieder funktionsfähig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2233 Aktenzeichen: 66 3
Fahrradreparaturstation im Gutleut
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5151 entstanden aus Vorlage: OF 1050/1 vom 01.09.2019 Betreff: Fahrradreparaturstation im Gutleut Der Magistrat wird gebeten, auf dem Rottweiler Platz im Gutleut an geeigneter Stelle eine Fahrradreparaturstation zu installieren. Bevorzugt wird das Modell "SCANDIC WITH DOOR" von IBOMBO mit Tür, so wie es bereits an der Konstablerwache zu finden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 57 Aktenzeichen: 66 2
Nachtmarkt im Ortsbezirk 1
Antrag vom 01.09.2019, OF 1060/1 Betreff: Nachtmarkt im Ortsbezirk 1 Vorgang: V 1181/19 OBR 1; ST 1085/19 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: Kleinmarkthalle Die Kleinmarkthalle hat montags bis freitags von 08:00-18:00 Uhr und samstags von 08:00-16:00 Uhr geöffnet. Sie hat fest installierte Stände und feste Beschicker. Sie hat ausreichend Stromversorgung. - Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zur Kleinmarkthalle leben? - Wie hoch sind die durchschnittlichen Lärmimissionswerte für die Anwohner rund um die Kleinmarkthalle während der Geschäftszeiten? - Wie hoch sind die durchschnittlichen Lärmimissionswerte für die Anwohner rund um die Kleinmarkthalle außerhalb der Geschäftszeiten? - Wie hoch sind die durchschnittlichen Lärmimissionswerte für die Anwohner rund um die Kleinmarkthalle zwischen 22:00 und 01:00 Uhr? - Übersteigen diese Imissionen bereits heute die erlaubten Lärmgrenzen? - Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern rund um die Kleinmarkthalle, welche nicht im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie z.B. dem Weihnachtsmarkt standen? - Gibt es Einschränkungen in den Rechtsverhältnissen mit den jetzigen Beschickern der Kleinmarkthalle, welche einer "zweiten Schicht" mit zum Teil anderen Beschickern während des Nachtmarktes im Wege stehen würden? Wenn ja, welche? - Welche rechtlichen Probleme außer des Lärmschutzes könnten der Stadt Frankfurt durch die Etablierung eines Nachtmarktes in der Kleinmarkthalle entstehen? Wie können diese gelöst werden? Konstablerwache Der Erzeugermarkt Konstablerwache hat donnerstags von 10:00-20:00 Uhr und samstags 08:00-17:00 Uhr geöffnet. Es sind keine festen Stände installiert. Es ist ausreichend Stromversorgung vorhanden. - Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zur Konstablerwache leben? - Produziert der Erzeugermarkt überdurchschnittliche Lärmemissionen während der Geschäftszeiten, die über den normalen Trubel der Zeil hinaus gehen? - Werden auf der Konstablerwache generell ab 22:00 Uhr die Grenzwerte für Lärmemissionen eingehalten? - Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern rund um die Konstablerwache? - Ist der Magistrat der Meinung, dass ein täglicher Nachtmarkt auf der Konstablerwache diesen Platz aufwerten würden, der momentan einen eher schlechten Ruf genießt? Roßmarkt/Goetheplatz Der Roßmarkt wird punktuell für unterschiedliche Veranstaltungen und Feste genutzt. Es sind keine festen Stände installiert. - Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zum Roßmarkt/Goetheplatz leben? - Gibt es auf dem Roßmarkt/Goetheplatz genug Stromversorgung für einen Nachtmarkt? - Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern rund um den Roßmarkt/Goetheplatz, welche nicht auf den Verkehr zurückzuführen sind? Nördliches Mainufer zwischen Untermainbrücke und Alte Brücke Das nördliche Mainufer wird punktuell für unterschiedliche Veranstaltungen und Feste genutzt. Zurzeit ist es probeweise für die Dauer von einem Jahr für den Autoverkehr gesperrt. Es sind keine festen Stände installiert. Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zum nördlichen Mainufer zwischen Untermainbrücke und Alte Brücke leben? - Gibt es auf dem nördlichen Mainufer zwischen Untermainbrücke und Alte Brücke genug Stromversorgung für einen Nachtmarkt? - Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern des nördlichen Mainufers, welche nicht auf Großveranstaltungen wie z.B. dem Mainfest oder den Verkehr zurückzuführen sind? - Wie erfolgt heute der Ausgleich für Lärmbelästigung nach 22:00 Uhr zwischen Anwohnern des nördlichen Mainufers und den Betreibern von großen Festen wie z.B. dem Mainfest? - Welche Bedingungen müssen vorliegen, um für die Dauer von drei Monaten probeweise einen Nachtmarkt auf dem nördlichen Mainufer einzurichten, solange die Straße für den Autoverkehr gesperrt ist? Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1085 vom 3. Juni 2019 schreibt der Magistrat, dass die Einrichtung eines täglichen Nachtmarktes durch die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen sei. Auf die Einhaltung der Lärmgrenzen nach 22:00 Uhr ist zu achten. Hierzu sollen zunächst Messwerte und Daten erhoben werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2019, V 1181 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1085 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 69 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1435 2019 Die Vorlage OF 1060/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und U.B. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Die PARTEI
Verhaltenskodex zwischen der Stadt und den E-Scooter-Anbietern
Antrag vom 03.08.2019, OF 1016/1 Betreff: Verhaltenskodex zwischen der Stadt und den E-Scooter-Anbietern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll analog zur Stadt Paris einen Verhaltenskodex gemeinsam mit den E-Scooter-Anbietern in Frankfurt erstellen. Dieser soll zumindest folgende Punkte enthalten: - Wildes Parken soll möglichst unterbunden werden, dazu sollen die Anbieter auch auf Barrierefreiheit hinweisen. - Die Stadt Frankfurt soll an den zentralen Punkten wie der Hauptwache, Konstablerwache und dem Hauptbahnhof feste Stellflächen zur Verfügung stellen (vor allem überdachte Flächen). - Die Ökobilanz der E-Scooter soll verbessert werden, indem Ökostrom genutzt wird und der Akku bei Altgeräten sachgerecht recycelt wird. Darüber hinaus soll Rücksprache mit der Feuerwehr gehalten werden, ob diese zusätzliche Ausrüstung benötigen, um im Notfall Lithium-Akkus zu löschen. Begründung: E-Scooter können richtig eingesetzt zu einer umweltfreundlicheren Alternative für Autos in der Frankfurter Innenstadt werden. Dazu sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass E-Scooter eine noch bessere Ökobilanz aufweisen. Dazu zählt zum einen die Verwendung von Ökostrom und zum anderen die möglichst lange Nutzung der E-Scooter. Dazu sollten E-Scooter nicht regelmäßig starkem Regen ausgesetzt sein und sollten die Akkus letztlich ausgedient haben, so müssen diese unbedingt sachgerecht recycelt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen 1 GRÜNE und Die PARTEI (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung 1 GRÜNE 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 14 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1016/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor der zweite Spiegelstrich "Die Stadt Frankfurt soll an den zentralen Punkten wie an den an die Hauptwache angrenzenden Straßen, der Konstablerwache und dem Hauptbahnhof feste Stellflächen zur Verfügung stellen." lautet und ein vierter Spiegelstrich mit dem Wortlaut "Darüber hinaus soll über die Arbeitsbedingungen verhandelt werden, um diese für die Mitarbeiter zu verbessern." angefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1016/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und CDU (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle „Preungesheim“
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 758/10 vom 03.06.2019 Betreff: Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle "Preungesheim" Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann endlich die Stadtbahnlinie U 5 wieder ganztägig, pünktlich, ohne Ausfälle und zumindest zu den hoch frequentierten Zeiten öfter oder mit zusätzlichen Wagen verkehrt. Begründung: Übervolle U 5-Züge zwischen "Konstablerwache" und "Preungesheim" sind leider keine Ausnahme mehr. Abhilfe ist umgehend angesagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2040 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10
Im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten
Anregung vom 17.06.2019, OA 431 entstanden aus Vorlage: OF 567/11 vom 23.05.2019 Betreff: Im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, analog der Außenstelle der Stadtpolizei in Frankfurt- West, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einzurichten. Begründung: Bürger haben das Gefühl, im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will. Es gibt nur unzureichende Kontrollen. Bürger werden aufgefordert, selbst aktiv zu werden, als "Hilfs-Sheriff", um Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt anzuzeigen. Sogar eine eigene App wurde vom Ordnungsamt entwickelt, um den Bürger als Ersatz einzubinden. Oft bekommt man bei Anrufen beim Ordnungsamt zu hören: "Das ist zu weit weg", "Da ist der Wagen ja nur für diese eine Sache den halben Tag unterwegs" oder "Wir brauchen die Wagen in der Innenstadt", "Leider gehen andere Veranstaltungen/Gebiete vor" oder "Eines der Fahrzeuge ist kaputt" oder "Wir haben kein Personal dafür". Abgemeldete Altautos stehen oft Jahre auf Parkplätzen im öffentlichen Raum und keiner kümmert sich darum. Das Fahren und Parken auf Fußwegen, sogar vor Schulen und Kindergärten ist quasi legalisiert. Geschwindigkeitsübertretungen von 35 Prozent der Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich sind inzwischen kein Grund mehr, an diesen Stellen weiter aktiv zu werden. Ein mehrfach gemeldeter abgemeldeter Anhänger mit fehlendem Rad steht seit sechs Jahren an einer Stelle und ein Baum wächst bereits durch den Radkasten. Der Ortsbeirat hat regelmäßig Bürger in den Sitzungen, die sich über die Mängel und die fehlenden Kontrollen beschweren. Es passiert einfach nichts im Frankfurter Osten. Der Einsatz des Bürgers als "Hilfs-Sheriff" führt dann zu solchen wiederholten Auswüchsen, dass diese "Hilfs-Sheriffs" Hunderte von Anzeigen aufgeben, die zwar ausnahmslos unbegründet waren, für die betroffenen Bürger und dann auch für das Amt aber einen großen erheblichen Aufwand mit sich brachten und bringen. Bürger haben die Strafzettel dann bezahlt oder keinen Widerspruch innerhalb von sieben Tagen eingelegt. Sie meldeten sich erst, nachdem die Flut der Anzeigen nicht abreißen wollte. Das Ordnungsamt sagte dazu nur, dass sei "persönliches Pech". Das funktioniert so nicht. Es sollten Fachkräfte eingesetzt werden und keine Bürger als "Hilfs-Sheriffs". In der Eigenwahrnehmung scheinen der Wunsch und die Realität zurzeit weit auseinanderzudriften. Die folgenden Aussagen des Ordnungsamtes mögen für den Innenstadtbereich zutreffen, für die östlichen Stadtteile würde man sich wünschen, dass diese Aussagen umgesetzt werden. Zitate: "Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung sind zentrale Standortfaktoren für Frankfurt am Main und eine Messlatte für das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Frankfurter Bürger/innen und seine Gäste." Quelle: Ordnungsamt "Die vielfältigen Aufgabenbereiche der Stadtpolizei erfordern einen sich auf der jeweiligen Höhe der Zeit befindlichen Wissensstand sowie schnelles und effizientes Eingreifen." Quelle: Ordnungsamt "Die damit einhergehende sichtbare Präsenz und letztlich auch die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen zu einem merklichen Anstieg des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei." Quelle: Ordnungsamt "Die Präsenz vor Ort durch die Innenstadtwache in der B-Ebene an der Hauptwache 30, die Wache in Höchst und das Sicherheitsmobil runden dieses Sicherheitskonzept ab." Quelle: Ordnungsamt "Neben dem Innenstadtbereich, wo ein besonderes Augenmerk den Bereichen Bahnhofsgebiet, Zeil, Konstablerwache und den angrenzenden Straßen gilt, bilden die Stadtteile einen besonderen Schwerpunkt durch deutlich erhöhte Streifen- und Kontrolltätigkeiten." Quelle: Ordnungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 490 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 92 Beschluss: Die Vorlage OA 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4510, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32
Fahrradreparaturstation am Gymnasium Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 444/12 vom 31.05.2019 Betreff: Fahrradreparaturstation am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, eine Fahrradreparaturstation mit Pfandsystem, wie z. B. an der Konstablerwache oder an der Musterschule, zwischen dem Jugendhaus Riedberg und dem Gymnasium Riedberg aufzustellen. Der genaue Standort soll in Absprache mit der Schule gefunden werden. Die Station soll für die Öffentlichkeit zugänglich sein und es Radfahrerinnen und Radfahrern ermöglichen, kleine Reparaturen schnell und einfach zu erledigen. Begründung: Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Riedberg machten den Ortsbeirat darauf aufmerksam, dass eine Fahrradreparaturstation an oben genannter Stelle den Alltag von Radfahrerinnen und Radfahrern erleichtern würde. Eventuell würden auch einige auf das Rad umsteigen, was zu begrüßen wäre. Da die Werkzeuge und Luftpumpen auch für Rollstühle und Kinderwagen geeignet wären, ist auch ein breiter Nutzen jenseits von Fahrrädern gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1856 Aktenzeichen: 66 0
Installation von Fahrradbügeln hier: Kurt-Schumacher-Straße 2
Antrag vom 26.05.2019, OF 965/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Kurt-Schumacher-Straße 2 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Liegenschaft Kurt- Schumacher-Straße 2 Fahrtrichtung Börneplatz (auf dem Gehweg) mehrere Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. (Siehe Anlage, Foto beide unten: Dr. Seyfeddin Pehlivan) Anregung zur Montage von Fahrradbügeln (FB) Frankfurt am Main (Innenstadt) Problemdarstellung: Erhöhter Bedarf an Fahrradbügeln Ungenutzte freie Flächen Lösungsvorschlag: Montage von Fahrradbügeln Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 965/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 965/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 2 SPD und BFF
Installation von Fahrradbügeln hier: Gelbehirschstraße/Konrad-Adenauer-Straße
Antrag vom 25.05.2019, OF 963/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Gelbehirschstraße/Konrad-Adenauer-Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich Gelbehirschstraße Fahrtrichtung links im Bereich der Einmündung in die Konrad- Adenauer-Straße mehrere Fahrradbügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich fehlen ausreichende Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Der Bereich wird zum illegalen (quer)parken von KfZ genutzt. Zu Fuß Gehende werden dadurch behindert. Die Abbildung wurde Google Maps entnommen und stammt aus dem Jahr 2008, vor der Umgestaltung der Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 2 SPD und BFF
Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4682 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.02.2019 Betreff: Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der inzwischen erfolgten Einrichtung eines Radwegs auf der Kurt-Schumacher-Straße stadtauswärts über die Kreuzung Battonnstraße hinweg und der geplanten Fortsetzung dieses Radwegs auf der Konrad-Adenauer-Straße als dritten Abschnitt anschließend diesen Radweg weiter von der Seilerstraße bis zur Bornheimer Landstraße zu verlängern. Dies kann unaufwendig und zeitnah geschehen, da dieser Abschnitt aufgrund des großzügigen Straßenzuschnitts auf dieser Strecke direkt ohne Bau- und Finanzierungsvorlage markiert werden kann. Als vierter und letzter Schritt folgt der schwierige Abschnitt zwischen Bornheimer Landstraße und Egenolffstraße, der mit höherem planerischen und baulichen Aufwand verbunden ist und entsprechend verabschiedet werden muss. Der Ortsbeirat ist in alle Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen in seinem Bezirk frühzeitig und umfassend einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 1191/5 vom 03.03.2019 Betreff: Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, an einem geeigneten Fußgängerübergang in oder in unmittelbarer Nähe zu Alt-Sachsenhausen eine Fußgängerampel mit einem Frau-Rauscher-Motiv aufzustellen. Hierfür infrage kommen vor allem die Dreieichstraße, der Affentorplatz, die Paradiesgasse, die Elisabethenstraße, die Wallstraße, die Schulstraße sowie die Walter-Kolb-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich ggf. nachdrücklich bei den zuständigen höheren Stellen auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen, falls die Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel nach Ansicht des Magistrats nicht unmittelbar mit den üblichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen in Überreinstimmung gesehen wird. Begründung: Eine Verkehrsampel mit einem Motiv der Frau Rauscher passt sehr gut zum Stadtteil Sachsenhausen und insbesondere zu Alt-Sachsenhausen und dürfte darüber hinaus einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für den Stadtteil haben. Fußgängerampeln mit einem eigenen thematischen, historischen oder regionalen Bezug sind in den letzten Jahren häufiger aufgestellt worden, so z. B. letztes Jahr an der Konstablerwache in Frankfurt anlässlich des Christopher Street Days. In Gladbeck, Duisburg und Freiberg (Sachsen) existieren Fußgängerampeln mit Bergmännern, in Bremen (zeitweilig) mit den Bremer Stadtmusikanten, in Mainz mit den "Mainzelmännchen", in Friedberg mit Elvis Presley. Am Weseler Bahnhof gibt es (im Zuge einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung) eine Fußgängerampel mit einem Esel. Bei dieser Anregung handelt es sich nicht um einen (verspäteten) Karnevalsscherz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2009 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Ausfahrt Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße: Weniger Fahrten durchs Wohngebiet sind möglich
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4405 entstanden aus Vorlage: OF 896/1 vom 26.02.2019 Betreff: Ausfahrt Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße: Weniger Fahrten durchs Wohngebiet sind möglich Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Betreiber der Navigationsdienste auf die bestehende Wendemöglichkeit in Richtung Konrad-Adenauer-Straße im Bereich der Ausfahrt des Parkhauses Konrad-Adenauer-Straße hinzuweisen. Einige der Navigationsdienste leiten den Verkehr bis zum Kreisel, andere durch die Alte Gasse. Keines der getesteten Systeme zeigt den Autofahrenden den direkten Weg durch die Wendemöglichkeit; 2. in der Vilbeler Straße einen Pfeilwegweiser (weißes Schild mit schwarzer Schrift gemäß Anlage 3 zu § 42 StVO Nr. 432) mit der Aufschrift "Frankfurt-Süd" oder "Sachsenhausen" versehen zu lassen. Begründung: Durch eine Optimierung der Navigationssysteme und Hinweis auf direkte Wege lassen sich umweltschädliche Umwegfahrten durch Wohngebiete vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1229 Aktenzeichen: 32 1
Vollsperrung der UBahnStrecke A in den Sommerferien 2019: Schienenersatzverkehr zwischen UBahnStation „NiederEschbach“ mit Direktexpressverbindung zu den SBahnhöfen „Frankfurter Berg“ und „Bad Homburg“
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2019, OM 4353 entstanden aus Vorlage: OF 198/15 vom 23.02.2019 Betreff: Vollsperrung der U-Bahn-Strecke A in den Sommerferien 2019: Schienenersatzverkehr zwischen U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" mit Direktexpressverbindung zu den S-Bahnhöfen "Frankfurter Berg" und "Bad Homburg" Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen VGF und traffiQ im Zeitraum der sanierungsbedingten Sperrung der U-Bahn-Strecke A vom 1. Juli 2019 bis 12. August 2019 unterstützende Maßnahmen des geplanten Schienenersatzverkehrs zwischen Riedwiese/Heddernheim und der Innenstadt einzurichten. Hierzu sollen großräumig Ausweichrouten über das S-Bahn-Netz zu Fahrten in die Frankfurter Innenstadt und zur Entlastung des geplanten Schienenersatzverkehrs mittels zusätzlicher Bereitstellung von zwei Expressbussen als zusätzliche alternative Linie gefördert werden. Folgende Änderungen sollen beachtet werden: 1. Eine direkte Busverbindung (Zubringerdienst) zwischen der U-Bahn-Station "Kalbach" und der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg"; 2. eine direkte Busverbindung (Zubringerdienst) zwischen der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" und dem S-Bahnhof "Bad Homburg v. d. Höhe"; 3. eine höhere Taktung der Buslinie 27. Die Einrichtung der zusätzlichen Expressbusse soll möglichst zu den Berufsverkehrszeiten montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr in einem halbstündigen Takt erfolgen. Die Taktzeiten sollen mit den S-Bahn-Fahrtzeiten synchronisiert werden. Begründung: Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden im Frankfurter Nahverkehr müssen sich im Sommer auf eine Großsperrung einstellen. Die sogenannte U-Bahn-Strecke A wird in weiten Teilen vom 1. Juli bis 12. August saniert. Die U 1 und U 8 stellen den Betrieb komplett ein. Die U 2 wird verkürzt und verkehrt nur noch zwischen Nieder-Eschbach und Riedwiese/Mertonviertel. Die U 3 fährt von Oberursel-Hohemark nach Ginnheim. Die U 9 wird verlängert und geht von Ginnheim aus bis Gonzenheim. Die VGF bietet Ersatzverkehre mit Bussen an, die tagsüber auf der Strecke zwischen Heddernheimer Landstraße und der Konstablerwache verkehren sowie zwischen Riedwiese/Mertonviertel und Heddernheim pendeln. Die U-Bahn-Strecke A ist mit bis zu 125.000 Fahrgästen am Tag die meistbefahrene U-Bahn-Verbindung in der Stadt. Um das Fahrgastaufkommen im Schienenersatzverkehr zwischen dem Frankfurter Norden und der Innenstadt auf der U-Bahn-Strecke A zu entlasten, wäre es sinnvoll, bereits vorab an den Knotenpunkten Kalbach sowie Nieder-Eschbach die Fahrgastströme bereits großräumig noch mehr zu verteilen und diesen Pendlern dabei leicht und schneller erreichbare alternative ÖPNV-Anbindungen (mit der S-Bahn) anzubieten. Die zwei Expressbus-Anbindungen sollen ohne Zwischenhalt zwischen der U-Bahn-Station "Kalbach" und der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (Nr. 1) sowie zwischen der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" ohne Zwischenhalt über den Südring hin zum S-Bahnhof Bad Homburg (Nr. 2) verkehren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 916 Aktenzeichen: 92 15
Vollsperrung der A-Strecke in den Sommerferien 2019: Schienenersatzverkehr zwischen UBahnStation „Kalbach“ und S-Bahnhof „Frankfurter Berg“
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4332 entstanden aus Vorlage: OF 395/12 vom 07.02.2019 Betreff: Vollsperrung der A-Strecke in den Sommerferien 2019: Schienenersatzverkehr zwischen U-Bahn-Station "Kalbach" und S-Bahnhof "Frankfurter Berg" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zeitraum der Sperrung der A-Strecke vom 1. Juli 2019 bis 12. August 2019 eine direkte Busverbindung zwischen der U-Bahn-Station "Kalbach" und der S-Bahn-Haltestelle "Frankfurter Berg", gegebenenfalls erweitert bis zur U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim" (U 5), als Schienenersatzverkehr und somit als zusätzliche, unterstützende Maßnahme des geplanten Schienenersatzverkehrs zwischen Riedwiese/Heddernheim und der Innenstadt eingerichtet werden kann. Begründung: Fahrgäste im Frankfurter Nahverkehr müssen sich im Sommer auf eine Großsperrung einstellen. Die sogenannte A-Strecke wird in weiten Teilen vom 1. Juli bis 12. August saniert. Die U 1 und U 8 stellen den Betrieb komplett ein. Die U 2 wird verkürzt und verkehrt nur noch zwischen Nieder-Eschbach und Riedwiese/Mertonviertel. Die U 3 fährt von Oberursel-Hohemark nach Ginnheim. Die U 9 wird verlängert und geht von Ginnheim aus bis Gonzenheim. Die VGF bietet Ersatzverkehre mit Bussen an, die tagsüber auf der Strecke zwischen Heddernheimer Landstraße und der Konstablerwache verkehren sowie zwischen Riedwiese/Mertonviertel und Heddernheim pendeln. Die A-Strecke ist mit bis zu 125.000 Fahrgästen am Tag die meistbefahrene U-Bahn-Strecke in der Stadt. Um das Fahrgastaufkommen im Schienenersatzverkehr zwischen dem Frankfurter Norden und der Innenstadt mehr zu verteilen und alternative ÖPNV-Anbindungen anzubieten, ist eine direkte Verbindung vom von Pendlern stark genutzten Park-and-ride-Parkplatz Kalbach an die S-Bahn hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1319 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Straßenbahn auf der Altstadtstrecke beschleunigen
Anregung vom 19.02.2019, OA 361 entstanden aus Vorlage: OF 845/1 vom 03.02.2019 Betreff: Straßenbahn auf der Altstadtstrecke beschleunigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen ergreifen zu lassen, die dazu führen, die Geschwindigkeit der Straßenbahnen auf der Strecke zwischen Konstablerwache bzw. Allerheiligentor und Münchener Straße durch eine Ertüchtigung und Verbesserung der Ampelschaltungen deutlich zu beschleunigen. Ziel sollte sein, die Straßenbahn - wie in anderen Städten längst üblich - nur noch an Haltestellen anhalten zu lassen und dass sie sich auf den Fahrtstrecken dazwischen die Ampelanlagen auf der Strecke selbstständig freischalten kann. Begründung: Mit der nunmehr dritten Linie in dem genannten Abschnitt lohnt es sich noch mehr als zuvor, die Straßenbahn zu beschleunigen. Dadurch wird die Straßenbahn schneller, pünktlicher und lässt sich wirtschaftlicher betreiben. Leider ist es heute noch so, dass die Bahnen zwischen den Haltestellen immer wieder unnötig anhalten müssen. Würde der Schienenweg immer dann und nur dann freigeschaltet werden, wenn eine Bahn gerade unterwegs ist, könnten unnötige Wartezeiten für den Autoverkehr und andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls reduziert werden. Der Schienenverkehr ist der wichtigste Hebel, um die Treibhausgas-Emissionen schnell und nachhaltig zu senken und um die Luftqualität in der Innenstadt auch angesichts der aktuellen Dieseldiskussion effektiv zu verbessern. Die Beschleunigungsmaßnahmen können zeitnah und ohne großen Planungsaufwand durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.07.2019, B 229 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 361 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3820, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 92 11
Barrierefreie Doppelhaltestelle am Börneplatz - Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Battonnstraße/Fahrgasse
Anregung vom 19.02.2019, OA 359 entstanden aus Vorlage: OF 844/1 vom 03.02.2019 Betreff: Barrierefreie Doppelhaltestelle am Börneplatz - Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Battonnstraße/Fahrgasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" zu einer barrierefreien Doppelhaltestelle nunmehr umgehend umzusetzen und im Zuge der Baumaßnahme auch eine Querungsmöglichkeit über die Battonnstraße auf der östlichen Seite der Fahrgasse errichten zu lassen. Begründung: Nunmehr verkehren drei Straßenbahnlinien auf dieser Strecke und es kommt immer wieder zu Verzögerungen, weil die Haltestellen nicht zwei Straßenbahnzüge auf einmal pro Fahrtrichtung aufnehmen können. Da für die Verlängerung der Haltestelle in Richtung Römer eine der fünf Fahrspuren der Battonnstraße entfallen kann, ist auch genügend Platz vorhanden, um eine ausreichend große Aufstellfläche für eine Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende entlang der östlichen Fahrgasse einrichten zu können. Viele der älteren Bewohnerinnen und Bewohner der östlichen Altstadt beklagen das Fehlen eines Überwegs angesichts der mangelhaften Einkaufsmöglichkeiten in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1350 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 359 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3818, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 92 13
Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1
Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1
Grundhafte Erneuerung der Friedberger Anlage für eine Ausweitung der Grünflächen nutzen
Antrag vom 03.02.2019, OF 860/1 Betreff: Grundhafte Erneuerung der Friedberger Anlage für eine Ausweitung der Grünflächen nutzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der beabsichtigten grundhaften Erneuerung der Friedberger Anlage, die angrenzenden mehrspurigen Straßenzüge im Regelfall auf eine und maximal zwei Fahrspuren zurückbauen und frei werdende Flächen der Grünanlage zuordnen, sowie dem Radverkehr zur Verfügung stellen zu lassen. Begründung: Insbesondere die innerstädtischen Grünflächen sind stark genutzt und deutlich zu klein. Der Ruf der Menschen nach mehr Grün in den innerstädtischen Quartieren wird immer lauter. Angesichts des Klimawandels und dem Wunsch nach mehr Lebensqualität in den großstädtischen Quartieren ist dies auch nachvollziehbar. Gleichzeitig werden wertvolle Flächen für Straßen mit bis zu 5 Fahrspuren entlang der Wallanlagen für den an Bedeutung abnehmenden Autoverkehr vorgehalten. Straßen mit solchen Dimensionen verleiten zum zu schnellen Fahren, sind unfallträchtig, verpesten und verlärmen bewohnte Quartiere. Eine Ausweitung der Friedberger Anlage eröffnet Chancen, in folgenden Straßen mehr Grünflächen und Radwege zu schaffen: a) Seilerstraße: Hier könnten die Gehwege vor der Friedrich-Stoltze-Schule bis Höhe Klapperfeldstraße verbreitert werden und ein zusätzlicher Grünstreifen entstehen. Im Bereich der Wohnbebauung Seilerstraße 25 bis 9 könnte der Verkehr verschwenkt werden um mehr Abstand zu den Wohnungen zu gewinnen und Platz für einen breiteren Gehweg und neues Grün zu schaffen. Auf ganzer Länge der Seilerstraße kann ein bisher nicht vorhandener Radweg angelegt werden, der - sofern dieser bis zum Main durchgeführt wird - dazu beitragen kann, dass innerhalb der Grünanlage weniger schneller Radverkehr stattfindet. b) Zeil (zwischen Seilerstraße und Friedberger Anlage): Dieser Abschnitt der Zeil kann auch mit 2 statt zur Zeit 4 Fahrspuren ausgestaltet sein. Dies insbesondere dann, wenn im Bereich des Uhrtürmchens ein Kreisverkehr eingerichtet wird, der die teure Ampelanlage ersetzen kann (siehe gesonderter Antrag). In der gewonnenem Fläche können die vorhandenen Grünstreifen verbreitert und Radwege eingerichtet werden. c) Friedberger Anlage: Mit ihren 3 bis 5 Fahrspuren verleitet diese Straße zum Rasen. Dies führt immer wieder zu Unfällen. Anstatt das Problem grundsätzlich an zugehen (Wegnahme von Fahrspuren) wurden zahllose andere bauliche Maßnahmen vorgenommen. Den Anwohnerinnen und Anwohnern hat das aber wenig gebracht, denn Lärm und Dreck sind geblieben. Wird die Anzahl der Fahrspuren auf max. 2 begrenzt, kann im gesamten Straßenzug ein Radweg eingerichtet werden, der zur Reduzierung des schnell fahrenden Radverkehrs in der Friedberger Anlage beitragen kann. Außerdem kann in vielen Abschnitten die Grünfläche ausgeweitet werden d) Allerheiligentor: Auch hier kann eine Fahrspur entfallen und die Grünfläche dort wo sie bis an die Straße heranreicht, ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 860/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Annahme)
Nachtmarkt im Ortsbezirk 1
Antrag vom 28.01.2019, OF 832/1 Betreff: Nachtmarkt im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 1 die Errichtung eines täglichen Nachtmarktes nach asiatischem Vorbild möglich wäre. Dabei sollen vor allem Aspekte des Lärmschutzes und einer guten ÖPNV-Anbindung berücksichtigt werden. Mögliche Standorte wären z.B. der Wiesenhüttenplatz, die Frankenallee, der Paulsplatz und das Mainufer. Begründung: Eine neue IHK-Studie besagt, dass die Bedeutung von Fußgängerzonen sich mehr von reinem Einkauf hin zum Erlebnis entwickelt. Die große Beliebtheit des Weihnachtsmarkts, und der zahlreichen Straßenfeste und Wochenmärkte belegt diese Entwicklung. In Asien gehören Nachtmärkte zur Tradition und sind täglich stark von Einheimischen und Touristen frequentiert. Wer so einen Nachtmarkt bereits besucht hat, weiß den Mix aus Trubel, Essen und Einkaufsmöglichkeiten zu schätzen. Ein Nachtmarkt in Frankfurt und insbesondere im Ortsbezirk 1 wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Er würde vor allem ein Angebot schaffen für die arbeitende Bevölkerung, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Ein Nachtmarkt würde so die regionalen Produzenten fördern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2019 Die Vorlage OF 832/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Mögliche Standorte wären z. B. der Wiesenhüttenplatz, der Paulsplatz und das Mainufer sowie die Zeil und die Konstablerwache." Abstimmung: 3 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und 1 U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 U.B.
Mehr Grün für Frankfurts Innenstadt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4172 entstanden aus Vorlage: OF 817/1 vom 01.01.2019 Betreff: Mehr Grün für Frankfurts Innenstadt Der Wert von Bäumen für die Verbesserung der Luftqualität in der Stadt und als Schattenspender im Sommer ist unbestritten. Deshalb sollten Nachpflanzungen bzw. Anpflanzungen an dafür vorgesehenen Standorten immer kurzfristig erfolgen. Auf der Zeil findet sich eine Reihe von unbepflanzten Baumscheiben. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die offensichtlich für Bäume vorgesehenen Baumscheiben zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Bäumen zu bepflanzen. An nachfolgenden Standorten finden sich die unbepflanzten Baumscheiben: 1. Zeil 17-25: 2 Stück. 2. Polizeirevier Zeil 33: 1 Stück. 3. Zeil 41: 2 Stück. 4. Gerichtsgebäude Zeil 42: 2 Stück. 5. Zeil 44/Ecke Klapperfeldstraße: 1 Stück. 6. Zeil 46: 2 Stück. Selbstverständlich sollen die Bäume zu einem für das Anwachsen geeigneten Zeitpunkt gesetzt werden. Begründung: Abgesehen von klimatischen Gesichtspunkten wird die Zeil an dieser Stelle auch aufgewertet, wenn man unter Bäumen flanieren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 782 Aktenzeichen: 67 0
Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4174 entstanden aus Vorlage: OF 819/1 vom 07.01.2019 Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt Der Magistrat wird aufgefordert, das Ende des Schutzstreifens, der in Richtung Süden auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, so umzugestalten, dass Radfahrerinnen und Radfahrer gefahrlos die Brücke befahren können. Möglich sind z. B. entweder eine Fortführung des Schutzstreifens über die gesamte Brückenlänge oder eine Verkehrsführung wie die an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße (bauliche Trennung). Begründung: Der Schutzstreifen, der aus der Lange Straße auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, endet kurz nach der Brückenauffahrt abrupt in einer Rechtskurve und mündet in eine Autospur. Radfahrerinnen und Radfahrer haben hier die Wahl, entweder auf der Straße weiterzufahren und sich von den Pkw in der Kurve schneiden zu lassen oder auf den Gehweg auszuweichen. Die Situation ist derjenigen an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße sehr ähnlich, die erst nach dem tragischen Tod eines Radfahrers 2018 verbessert wurde. Falls nicht entsprechende Maßnahmen getroffen werden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auf der Ignatz-Bubis-Brücke ebenfalls ein schwerer Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1067 Antrag vom 16.01.2020, OF 1196/1 Auskunftsersuchen vom 11.02.2020, V 1557 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für Fußgänger durch Transparenz: Countdown-Ampel am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4180 entstanden aus Vorlage: OF 827/1 vom 06.01.2019 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger durch Transparenz: Countdown-Ampel am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache Der Magistrat wird aufgefordert, 1. an den Ampelanlagen vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofes sowie an der Konstablerwache Countdown-Anzeigen anbringen zu lassen, welche die verbleibende Wartezeit für die Fußgänger bis zur nächsten Grün-/Rotphase anzeigen und herunterzählen; 2. nach einer Erprobungsphase zu prüfen und berichten, an welchen weiteren Stellen im Ortsbezirk 1 eine Countdown-Anzeige für Fußgänger umsetzbar und sinnvoll wäre. Begründung: Beide Übergänge sind stark frequentiert. Aufgrund der Verbindung mit einer Straßenbahnhaltestelle in der Mitte der beiden Übergänge kommt es jeden Tag häufig dazu, dass Fußgänger trotz dichtem Autoverkehr die Ampel bei Rot überqueren. An Ampeln mit Countdown-Anzeigen für die Fußgänger soll die Anzahl der Personen, die in der Rotphase die Furt überqueren, reduziert werden, was die Verkehrssicherheit insgesamt erhöht. In Hamburg z. B. gibt es solche Ampeln bereits seit 2005. Dort wurden die Auswirkungen der Restzeitanzeigen wissenschaftlich untersucht. Die Ergebnisse für den Fußgänger-Countdown waren positiv: Die Zahl der sogenannten Rotläufer nahm deutlich ab. Zusätzlich kann der Countdown der Grünphase Menschen mit Mobilitätseinschränkung ein Gefühl von Sicherheit geben, da sie besser einschätzen können, wie viel Zeit ihnen (noch) für die Überquerung der Straße zusteht. Daher sollte die Stadt Frankfurt an den zwei genannten gefährlichen Stellen Countdown-Anzeigen einführen und prüfen bzw. testen, ob sich die Countdown-Anzeigen auch für weitere Ampelübergänge im Ortsbezirk 1 eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 833 Aktenzeichen: 32 1
Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187
Anregung vom 22.01.2019, OA 350 entstanden aus Vorlage: OF 826/1 vom 06.01.2019 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187 Vorgang: M 231/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Für das Gebiet - Altstadt/Innenstadt - in Frankfurt am Main wird eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufgestellt (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. 2. Der Magistrat wird beauftragt, a) zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind, in den überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebieten der Altstadt und der Innenstadt die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten; b) nach der Aufstellung gemäß § 172 (2) BauGB von §15 (1) BauGB Gebrauch zu machen, d. h., die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten auszusetzen. Begründung: In der Magistratsvorlage vom 19.10.2018, M 187, teilt der Magistrat die Einstellung des Erhaltungssatzungsverfahrens für das Gebiet Altstadt/Innenstadt mit. Begründet wird die Verfahrenseinstellung damit, dass "städtebauliche Nachteile aus der zu befürchtenden Verdrängung von weniger als 1.000 Haushalten im Verhältnis zu dem Wohnungsbestand der Gesamtstadt nicht begründet werden" könnten. Außerdem stellt der Magistrat fest, dass gerade in der Innenstadt viele Personen im Leistungsbezug (nach SGB II) und viele Geringverdienerinnen und Geringverdiener leben. Die Vorlage stellt heraus, dass genau diese Personen gefährdet sind, verdrängt zu werden. Die erneute Einleitung des Erhaltungssatzungsverfahrens und der Erlass einer Erhaltungssatzung können die Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner aus diesem Gebiet verhindern. Der Magistrat zeigt mit der erneuten Aufstellung des Gebietes, dass jeder Haushalt in Frankfurt vor Verdrängung geschützt werden soll. Denn die Verdrängung durch steigende Mieten würde nicht nur eine Verdrängung von dem Wohnort, sondern sehr wahrscheinlich eine Verdrängung aus der Stadt Frankfurt bedeuten - denn an leistbaren Ausweichwohnungen für Geringverdienende mangelt es in der ganzen Stadt. Die Verdrängung jedes einzelnen Haushaltes, die mit dem Wechsel von Arbeitsplatz, Betreuungsplatz und Schule sowie mit zunehmender Pendelbelastung und dem Wegbrechen sozialer Strukturen einhergeht, wird damit als zusätzliches Armutsrisiko erkannt. Diesem Risiko wird mit der Aufstellung einer Erhaltungssatzung im Gebiet Altstadt/Innenstadt aktiv begegnet. Dass der Verdrängungsdruck seit dem letzten Versuch der Aufstellung einer Erhaltungssatzung zugenommen hat, zeigt ein Blick auf die Bodenrichtwerte. Mit dem Bau der neuen Altstadt sind die Bodenrichtwerte - und damit die Immobilienwerte - in dem Gebiet Altstadt/Innenstadt deutlich gestiegen: Im Mehrfamilienhausgebiet um die Allerheiligenstraße beispielsweise von 1.100 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2014 auf 2.500 Euro pro Quadratmeter 2018. Dieser Trend erzeugt einen Verwertungsdruck und macht den Verkauf der Wohnhäuser lukrativer, sogar ohne dass sich etwas an dem baulichen Standard ändert. Mit einer Erhaltungssatzung kann die Stadt dem profitorientierten Verkauf von Wohnhäusern, auf die oft Luxusmodernisierung und dadurch Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner folgen, entgegenwirken. Da im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses M 231 aus dem Jahr 2014 bereits eine Untersuchung durchgeführt wurde, müssen die Indikatorwerte lediglich aktualisiert werden. Die aktualisierte Untersuchung zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung ist daher in einer kurzen Zeitspanne zu erreichen. Das Gesetz sieht für die Übergangszeit zwischen Aufstellungsbeschluss und Satzungsbeschluss innerhalb von maximal zwölf Monaten die Möglichkeit der Zurückstellung von Baugesuchen vor (§ 15 BauGB). Diese nutzt der Magistrat, da von einer zunehmenden Aufwertung ausgegangen werden kann, sobald die Absicht bekannt ist, eine Erhaltungssatzung für das Gebiet zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 231 Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 178 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 350 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 350 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 187 = Ablehnung, OA 350 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 350 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3765, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 61 00
Abgasreduktion durch Elektrobusse auf den Buslinien 30 und 36
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4092 entstanden aus Vorlage: OF 1144/5 vom 04.01.2019 Betreff: Abgasreduktion durch Elektrobusse auf den Buslinien 30 und 36 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass 1. die Buslinien 30 und 36 auf jeden Fall mindestens in der jetzigen Frequenz und Passagierkapazität umstiegsfrei zwischen Hainer Weg und Konstablerwache weitergeführt werden; 2. die Buslinie 30 möglichst umstiegsfrei bis zur Fachhochschule weitergeführt wird; 3. bei der Ablösung der Dieselbusse durch Elektrobusse eine Induktionsladung am oberen Halte- und Wendepunkt am Hainer Weg ermöglicht wird; 4. falls erforderlich, die Anstiegsstrecke über die Darmstädter Landstraße zum Hainer Weg mit Oberleitungen elektrifiziert wird; 5. bei eventuellen Lieferengpässen und dadurch bedingter Verzögerung bei der Anschaffung von Gelenkbussen als Alternative normale Busse in höherer Taktung verkehren. Begründung: Die Buslinien 30 und 36 stellen die wichtigste Verbindung vom Sachsenhäuser Berg in die Frankfurter Innenstadt und zu den Umsteigemöglichkeiten an der Konstablerwache dar. Sie werden sowohl von Bewohnern als auch von Pendlern intensiv genutzt. Die medial kolportierte Idee, die Buslinien am Lokalbahnhof zu kappen, würde für die Bürger auf dem Sachsenhäuser Berg eine erhebliche Verlängerung der Fahrzeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Frankfurter Innenstadt bedeuten. Seriöse Schätzungen gehen von einer Fahrzeitverlängerung von jetzt 16 auf dann 25 Minuten aus. Zudem sind die Umsteigeverbindungen am Lokalbahnhof erheblich schlechter. Es steht zu erwarten, dass die so benachteiligten Bürger stattdessen vermehrt mit dem Auto in die Frankfurter Innenstadt fahren. Mit der Kappung der Buslinien würde keine Abgasreduktion, sondern das genaue Gegenteil erreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 643 Aktenzeichen: 92 11
Ampelregelung Friedberger Platz
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4036 entstanden aus Vorlage: OF 517/3 vom 28.08.2018 Betreff: Ampelregelung Friedberger Platz Nach eigenem Bekunden ist die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Frankfurter Magistrat eine Priorität. Die Vorrangschaltung für Straßenbahnen und Busse im Stadtgebiet stellt eine Maßnahme dar. Am Beispiel Friedberger Platz ist zu beobachten, dass die Umsetzung dieser Absicht zu wünschen lässt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachstehende Vorschläge zu prüfen und zu berichten: a) Stadteinwärts: Bei Einfahrt in die Haltestelle "Friedberger Platz" durch die Straßenbahn und den Bus erhält der Autoverkehr ein rotes Haltesignal. Dieses Signal sollte so lange bestehen bleiben, bis die Straßenbahn bzw. der Bus den Bereich der Haltestelle verlassen hat. Bislang ist das nicht der Fall. Durch eine zu installierende Kamera könnten Fahrzeuge, die bei Rot in den Haltestellenbereich einfahren, geblitzt werden. Private Fahrzeuge, die nach links in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, halten an dem schon vorhandenen dicken Streifen. Durch ein noch zu montierendes Schild sollten diese darauf hingewiesen werden, dabei die Straßenbahnschienen während des Halts frei zu halten. Die Möglichkeit des Abbiegens in die Bornheimer Landstraße soll durch ein Lichtsignal angezeigt werden. Durch das Montieren der entsprechenden Anlagen kann sichergestellt werden, dass Straßenbahn bzw. Bus ungehindert die Kreuzung Merianstraße/Eiserne Hand queren können. Im weiteren Verlauf müssen die Signale an der Seilerstraße und der Vilbeler Straße und die Einfahrt in die Haltestelle "Konstablerwache" auf Grün geschaltet sein; ebenso wie die Ampeln an den Fußgängerüberwegen, damit die Straßenbahn ohne weiteren Halt die Konstablerwache erreicht. b) Stadtauswärts: Hier muss vorausgeschickt werden, dass die Straßenbahn, von der Konstablerwache kommend, regelmäßig an den Kreuzungen Seilerstraße bzw. Friedberger Anlage anhalten muss, weil Sekunden vorher die entsprechenden Signale auf Rot wechseln. Lediglich an Sonn- und Feiertagen erreicht die Straßenbahn ohne Halt die Haltestelle "Hessendenkmal". Grundsätzlich muss diese Regelung auch an den Werktagen funktionieren. Bei Erreichen der Haltestelle "Friedberger Platz" muss für die Autos ein rotes Haltesignal aufleuchten. Dies wechselt erst auf Grün, wenn die Straßenbahn die Haltestelle verlassen hat. Auch hier sollten Fahrzeuge durch eine zu installierende Kamera geblitzt werden, wenn sie bei Rot in den Haltestellenbereich einfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 572 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2019 Förderung des Radverkehrs, Radspur-Lückenschluss Friedberger Landstraße
Antrag vom 14.11.2018, OF 575/3 Betreff: Haushalt 2019 Förderung des Radverkehrs, Radspur-Lückenschluss Friedberger Landstraße Nach der Einrichtung einer Radspur auf der Kurt-Schumacher-Straße soll diese möglichst bald über die Friedberger Landstraße fortgesetzt werden. In einem ersten Schritt könnten markierte Fahrradstreifen umgesetzt werden, als endgültige Lösung sind aber baulich getrennte Spuren erforderlich. Die Leistungsfähigkeit des Schienenverkehrs auf der Friedberger Landstraße darf durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, zusätzliche Mittel zur Planung und zur qualitativ guten Umsetzung des Radspur-Lückenschlusses Friedberger Landstraße bereitzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 318 2018 Die Vorlage OF 575/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Radweglücken schließen hier: Friedberger Tor - Konrad-Adenauer-Straße - Konstablerwache - Kurt-Schumacher-Straße
Anregung vom 18.09.2018, OA 309 entstanden aus Vorlage: OF 716/1 vom 02.09.2018 Betreff: Radweglücken schließen hier: Friedberger Tor - Konrad-Adenauer-Straße - Konstablerwache - Kurt-Schumacher-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für einen sicheren, Lücken schließenden Radweg in beiden Richtungen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße - Konstablerwache - Konrad-Adenauer-Straße - Friedberger Tor Sorge zu tragen und hierbei folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Es ist sicherzustellen, dass die Radwege in beiden Richtungen - durchgehend auch in den Kreuzungsbereichen - ständig benutzbar sind und nicht durch Parken oder Halten von Pkws oder Lieferfahrzeugen zugestellt werden können. 2. Im nördlichen Bereich muss ab dem Friedberger Tor im Einvernehmen mit dem zuständigen Ortsbeirat ein Anschluss an das weiterführende Radwegenetz hergestellt werden. 3. Es ist zu prüfen, ob die Wartebereiche der stark frequentierten Straßenbahnhaltestelle im Zuge der Neuaufteilung des Straßenraums verbreitert werden können. 4. Es ist zu prüfen, ob die signalgesteuerten Querungshilfen ("Fußgängerampeln") für zu Fuß Gehende entfallen und durch sog. Zebrastreifen ersetzt werden können. Begründung: 1. Das bloße Einrichten von Radwegen nutzt angesichts der Untätigkeit der Verkehrsüberwachung erfahrungsgemäß nur wenig. Daher sind die Radwege so anzulegen, dass das Zustellen bzw. Zuparken gar nicht möglich ist. 2. Plötzlich endende Radwege sind besonders gefährliche Bereiche, daher muss der Radweg auch außerhalb des Ortsbezirks 1 fortgeführt werden. 3. Die Wartebereiche der Haltestelle sind schon heute viel zu knapp bemessen. Der durch eine Neuaufteilung gewonnene Raum kann der Allgemeinheit auf diese Weise sinnvoller zur Verfügung gestellt werden. 4. Diese Ampeln stellen ein ständiges Hindernis für die zu Fuß Gehenden dar, waren aber wegen der Zweispurigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung als Querungshilfe notwendig. Wird die Straße nur noch mit einer Fahrspur befahrbar, ist die Errichtung eines kostensparenden sogenannten Zebrastreifens wieder möglich. Der Gewinn an Sicherheit wäre enorm. Dem ständig anwachsenden Radverkehr müssen vernünftige Routen angeboten werden. Daran fehlt es - gerade in der Innenstadt - noch viel zu oft. Mit Verbesserung der Radfahrbedingungen in diesem Bereich kann eine noch stärkere Entlastung der Zeil vom dort unerwünschten Radverkehr erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 428 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 309 wird zugestimmt. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 2.: Annahme bei Enthaltung FDP zu Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 115 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 65 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 73 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 309 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 84 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4502, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
In der Allerheiligenstraße ist es zu dunkel
Anregung vom 18.09.2018, OA 303 Betreff: In der Allerheiligenstraße ist es zu dunkel 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3549, durch die Vorlage OA 303 ersetzt wird. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im östlichen Abschnitt der Allerheiligenstraße die Beleuchtung zu verbessern. Begründung: Seitdem die Kamera im Bereich der Breite Gasse installiert wurde, betrachten die Anwohnerinnen und Anwohner diesen Bereich als Angstzone, da sich die Dealerszene (auch) dorthin verlagert hat. Die den Normen entsprechende Mindestluxzahl zur Ausleuchtung des Straßenraumes ist in diesem Bereich bei Weitem nicht ausreichend und muss dringend im Bereich der Gehwege erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3549 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3354, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 91 52
Zu schnelles Fahren im Bereich der Battonnstraße östlich der Kurt-Schumacher-Straße
Anregung vom 18.09.2018, OA 302 Betreff: Zu schnelles Fahren im Bereich der Battonnstraße östlich der Kurt-Schumacher-Straße 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3548, durch die Vorlage OA 302 ersetzt wird. 2. Die Sta dtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Straßenabschnitt Battonnstraße, östlich der Kurt-Schumacher-Straße, Tempo 30 einzurichten. Begründung: Es handelt sich um eine nahezu hundertprozentige Wohnstraße mit mehreren Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kindertagesstätte, Hausaufgabenhilfe). Der schnelle und damit zu laute Verkehr stört alle Anwohnerinnen und Anwohner und im Besonderen aber die Menschen, die kommen, um die Mauer des Jüdischen Friedhofes zu besuchen und der ermordeten Mitbürger zu gedenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3548 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1107 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 114 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 302 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 302 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OA 302 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3784, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 32 4
Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9
Anregung vom 18.09.2018, OA 304 Betreff: Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9 Vorgang: OM 2617/13 OBR 1, ST 155/14 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3550, durch die Vorlage OA 304 ersetzt wird. 2. Mit der Stellungnahme vom 24.01.2014, ST 155, hat der Magistrat über die damals schon fünf Jahre zurückliegenden Anstrengungen zur Verbesserung der Außenansicht der Fassade berichtet und sogar bauliche Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung angedeutet. Es wurde angekündigt, "auch künftig" die Liegenschaft zu "reinigen". Immerhin - so der Magistrat im Jahr 2014 - könne die Mainova "keine Gewähr für neuerliche Verschmutzungen" geben. Letztere zaghafte Aussage stimmte die sich nicht an den Schandfleck gewöhnen wollende Anwohnerschaft hoffnungsvoll. Umso größer ist die Enttäuschung heute. Obwohl die Mainova "keine Gewähr für neuerliche Verschmutzungen" übernahm, sind diese eingetreten. Der Anblick ist also weiterhin trostlos. Eine erwogene Vermietung der kleinen Räumlichkeiten an einen Gewerbetreibenden oder eine anderweitige Nutzung ist ausgeblieben. Der Bereich verwahrlost und infiziert das Quartier durch seinen schmuddeligen Anblick. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: - Welche Bemühungen wurden im Einzelnen seit 2014 unternommen, um das Ladengeschäft einer Nutzung durch Gewerbetreibende zuzuführen? - Wenn es Vermietungsbemühungen gegeben hat, woran ist eine Vermietung gescheitert? - Wurden anderweitige Nutzungen (z. B. gemeinnützige Organisationen, künstlerische Aktivitäten) in Erwägung gezogen? - Welche Möglichkeiten gibt es, Drogenbunker an der Fassade und Einfahrt zu beseitigen und wird der Magistrat dafür Sorge tragen, diese umsetzen zu lassen? - Wie oft werden Reinigungsarbeiten durchgeführt und gibt es Möglichkeiten, den Turnus zu erhöhen? - Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um den Eintrag von Verschmutzung durch das (auch geschlossene) Tor zu vermindern und wird der Magistrat dafür Sorge tragen, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden? Begründung: Die Mainova wirft jährlich viel Geld für Sponsoring aus dem Fenster. Mit einem Bruchteil des für Sponsoring verwendeten Geldes könnte der Imageschaden Allerheiligenstraße 9 beseitigt und die Räumlichkeiten einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Diese lustige und verwahrloste Fassade lädt auf vielfältige Weise dazu ein, Drogen zu bunkern. Weitere Bunkermöglichkeiten im Detail. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2617 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 155 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3550 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 231 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 30.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3244, 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 65 0
Barrierefreier Zugang zur Haltestelle „Börneplatz/Stoltzestraße“ stadteinwärts
Anregung vom 18.09.2018, OA 305 Betreff: Barrierefreier Zugang zur Haltestelle "Börneplatz/Stoltzestraße" stadteinwärts 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3551, durch die Vorlage OA 305 ersetzt wird. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die im Betreff genannte Haltestelle der Linien 11 und 18 auch an der östlichen Seite barrierefrei erreichbar ist. Begründung: Es sind nur wenige Zentimeter Abschliff nötig, um ein großes Problem schnell zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3551 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3355, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 13
Hohes Tempo in der Stoltzestraße endlich mindern
Anregung vom 18.09.2018, OA 308 entstanden aus Vorlage: OF 699/1 vom 29.07.2018 Betreff: Hohes Tempo in der Stoltzestraße endlich mindern Trotz einiger Bemühungen des Magistrats konnten die gefahrenen Geschwindigkeiten in der Stoltzestraße noch immer nicht deutlich gemindert werden, obwohl sich dort eine Kindereinrichtung befindet und es sich bei der Straße - bis auf einige Geschäfte im Erdgeschoss - um eine reine Wohnstraße handelt. Hauptsächliche Gründe für das zu schnelle Fahren sind die viel zu breiten Fahrbahnen der Allerheiligenstraße und der Stoltzestraße sowie die beiden - dem Abbiegen dienenden - Fahrspuren am südlichen Ende der Stoltzestraße. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - deutlicher auf Tempo 30 in der Stoltzestraße hinzuweisen, insbesondere im Vorfeld des Bereichs der Kindereinrichtung "Schaworalle"; - das illegale Parken im Bereich vor dem Zebrastreifen durch das Aufstellen von Pollern und Fahrradbügeln wirksam zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 385 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 308 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3246, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1
Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1
Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 entstanden aus Vorlage: OF 404/11 vom 01.09.2018 Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße - hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl-Ulrich-Brücke, nördl. Rampe, Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes). Fechenheim: Alt-Fechenheim/Kleestraße, Fahrtrichtung Süden (gefährliche Kurvensituation, in der Regel keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Kfz); - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze/Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen. Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen, sind zu entfernen bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich zu installieren. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten, in denen das Zusammentreffen von Lkw- und Fahrrad-Verkehr eine besondere Gefahr darstellt; - das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Carl-Benz-Straße, Seckbach-Süd (u. a. Fries-, Kruppstraße). Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, ein probates Mittel, den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen und das unerlaubte Befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, sodass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem Pkw-Verkehr an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den Pkw-Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt ist, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Mehr Abstellplätze am Griesheimer Bahnhof
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3612 entstanden aus Vorlage: OF 782/6 vom 27.08.2018 Betreff: Griesheim: Mehr Abstellplätze am Griesheimer Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, am Bahnhof Griesheim sowohl auf der Nordseite als auch auf der Südseite der Gleise die Zahl der Fahrradabstellplätze zu erhöhen. Dabei ist auch zu prüfen, ob nicht sogar überdachte Anlagen wie an der Konstablerwache (hier sicher nur die kleine Version) angebracht werden können. Begründung: Offensichtlich nimmt die kombinierte Nutzung von Fahrrad und S-Bahn am Bahnhof Griesheim deutlich zu. Es wurden auch schon etliche neue Bügel zum Anschließen der Fahrräder angebracht. Diese reichen aber offensichtlich nicht aus, wie man immer wieder beobachten kann. Ideal wäre es, wenn man sogar Platz für eine überdachte, zweistöckige Anlage wie an der Konstablerwache finden könnte. Diese Anlagen sind platzsparend - man kann ungefähr doppelt so viele Räder unterbringen wie üblich - und in ihnen stehen die Räder auf jeden Fall geordnet und sicher, ohne dass dadurch Fußwege beeinträchtigt werden. Beigefügt zwei Bilder, die mögliche Plätze zeigen, wo Abstellmöglichkeiten geschaffen werden könnten. Auf der Südseite des Bahnhofs am Aufgang zur Omegabrücke: Alle legalen und weniger legalen Plätze sind belegt, es wäre aber eigentlich ausreichend Platz für mehr Bügel, vielleicht sogar für eine überdachte, zweistöckige Anlage. Auch auf der Nordseite ist noch reichlich Platz für mehr Fahrradabstellplätze. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 80 Beratung im Ortsbeirat: 6
Sperrung des Mainufers - Verkehrszählung
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3543 entstanden aus Vorlage: OF 677/1 vom 16.07.2018 Betreff: Sperrung des Mainufers - Verkehrszählung Der Magistrat wird aufgefordert, vor der geplanten Sperrung des Mainufers im Jahr 2019 umfangreiche Verkehrszählungen in den umliegenden Straßen vorzunehmen, sodass bei der Evaluation des Projektes belastbares Zahlenmaterial zur Hand genommen werden kann. Insbesondere sind die Berliner Straße, Battonnstraße, Kurt-Schumacher-Straße sowie der Schaumainkai hier zu berücksichtigen. Die entsprechenden Zahlen sollen dem Ortsbeirat dann zugänglich gemacht werden. Begründung: Die Sperrung des nördlichen Mainufers soll eine Testphase sein, die am Ende evaluiert werden soll. Dazu gehört auch, dass die umliegenden Straßen als Ausweichstraßen mit evaluiert werden. Hier gibt es etliche Anwohner, die eventuell vom ausweichenden Verkehr mehr belastet werden könnten. Damit man dies überprüfen kann, ist eine ausführliche Verkehrszählung vor der Sperrung durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2149 Aktenzeichen: 61 10
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