Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM
3673 entstanden aus Vorlage:
OF 404/11 vom
01.09.2018 Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im
Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen
und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation
Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße - hinsichtlich ihrer Sicherheit zu
überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als
Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl-Ulrich-Brücke, nördl. Rampe,
Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine
Einhaltung des Sicherheitsabstandes). Fechenheim: Alt-Fechenheim/Kleestraße,
Fahrtrichtung Süden (gefährliche Kurvensituation, in der Regel keine Einhaltung
des Sicherheitsabstandes der Kfz); - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem
Bordsteinaufsätze/Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu
überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen. Schilder jeder
Art, die in den Fahrbahnraum ragen, sind zu entfernen bzw. an anderer Stelle
sicherheitsunbedenklich zu installieren. Dies gilt insbesondere in
Gewerbegebieten, in denen das Zusammentreffen von Lkw- und Fahrrad-Verkehr eine
besondere Gefahr darstellt; -
das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten
Carl-Benz-Straße, Seckbach-Süd (u. a. Fries-, Kruppstraße). Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen
Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, ein probates Mittel, den Fahrradverkehr
sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen und das
unerlaubte Befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, sodass ein
permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch
Fahrbahnzusammenführungen mit dem Pkw-Verkehr an unübersichtlicher Stelle oder
bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den Pkw-Verkehr stattfindet,
werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in
schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt ist, deren
Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene
Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen
sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.01.2019, ST 15
Antrag vom
19.11.2022, OF
349/11
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1