Vollsperrung der A-Strecke in den Sommerferien 2019: Schienenersatzverkehr zwischen UBahnStation „Kalbach“ und S-Bahnhof „Frankfurter Berg“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM
4332 entstanden aus Vorlage:
OF 395/12 vom
07.02.2019 Betreff: Vollsperrung der A-Strecke in den
Sommerferien 2019: Schienenersatzverkehr zwischen U-Bahn-Station
"Kalbach" und S-Bahnhof "Frankfurter Berg"
Der Magistrat wird
gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zeitraum der Sperrung der A-Strecke
vom 1. Juli 2019 bis 12. August 2019 eine direkte Busverbindung zwischen der
U-Bahn-Station "Kalbach" und der S-Bahn-Haltestelle "Frankfurter Berg",
gegebenenfalls erweitert bis zur U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim" (U 5),
als Schienenersatzverkehr und somit als zusätzliche, unterstützende Maßnahme
des geplanten Schienenersatzverkehrs zwischen Riedwiese/Heddernheim und der
Innenstadt eingerichtet werden kann. Begründung: Fahrgäste im Frankfurter Nahverkehr müssen sich im
Sommer auf eine Großsperrung einstellen. Die sogenannte A-Strecke wird in
weiten Teilen vom 1. Juli bis 12. August saniert. Die U 1 und U 8
stellen den Betrieb komplett ein. Die U 2 wird verkürzt und verkehrt nur
noch zwischen Nieder-Eschbach und Riedwiese/Mertonviertel. Die U 3 fährt
von Oberursel-Hohemark nach Ginnheim. Die U 9 wird verlängert und geht von
Ginnheim aus bis Gonzenheim. Die VGF bietet Ersatzverkehre mit Bussen an, die
tagsüber auf der Strecke zwischen Heddernheimer Landstraße und der
Konstablerwache verkehren sowie zwischen Riedwiese/Mertonviertel und
Heddernheim pendeln. Die A-Strecke ist mit bis zu 125.000 Fahrgästen am
Tag die meistbefahrene U-Bahn-Strecke in der Stadt. Um das Fahrgastaufkommen im
Schienenersatzverkehr zwischen dem Frankfurter Norden und der Innenstadt mehr
zu verteilen und alternative ÖPNV-Anbindungen anzubieten, ist eine direkte
Verbindung vom von Pendlern stark genutzten Park-and-ride-Parkplatz Kalbach an
die S-Bahn hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.07.2019, ST 1319
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
12 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14