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Mehr Sicherheit für Fußgänger durch Transparenz: Countdown-Ampel am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4180 entstanden aus Vorlage: OF 827/1 vom 06.01.2019 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger durch Transparenz: Countdown-Ampel am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache Der Magistrat wird aufgefordert, 1. an den Ampelanlagen vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofes sowie an der Konstablerwache Countdown-Anzeigen anbringen zu lassen, welche die verbleibende Wartezeit für die Fußgänger bis zur nächsten Grün-/Rotphase anzeigen und herunterzählen; 2. nach einer Erprobungsphase zu prüfen und berichten, an welchen weiteren Stellen im Ortsbezirk 1 eine Countdown-Anzeige für Fußgänger umsetzbar und sinnvoll wäre. Begründung: Beide Übergänge sind stark frequentiert. Aufgrund der Verbindung mit einer Straßenbahnhaltestelle in der Mitte der beiden Übergänge kommt es jeden Tag häufig dazu, dass Fußgänger trotz dichtem Autoverkehr die Ampel bei Rot überqueren. An Ampeln mit Countdown-Anzeigen für die Fußgänger soll die Anzahl der Personen, die in der Rotphase die Furt überqueren, reduziert werden, was die Verkehrssicherheit insgesamt erhöht. In Hamburg z. B. gibt es solche Ampeln bereits seit 2005. Dort wurden die Auswirkungen der Restzeitanzeigen wissenschaftlich untersucht. Die Ergebnisse für den Fußgänger-Countdown waren positiv: Die Zahl der sogenannten Rotläufer nahm deutlich ab. Zusätzlich kann der Countdown der Grünphase Menschen mit Mobilitätseinschränkung ein Gefühl von Sicherheit geben, da sie besser einschätzen können, wie viel Zeit ihnen (noch) für die Überquerung der Straße zusteht. Daher sollte die Stadt Frankfurt an den zwei genannten gefährlichen Stellen Countdown-Anzeigen einführen und prüfen bzw. testen, ob sich die Countdown-Anzeigen auch für weitere Ampelübergänge im Ortsbezirk 1 eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 833 Aktenzeichen: 32 1