Mehr Sicherheit für Fußgänger durch Transparenz: Countdown-Ampel am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM
4180 entstanden aus Vorlage:
OF 827/1 vom
06.01.2019 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger durch
Transparenz: Countdown-Ampel am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache
Der Magistrat
wird aufgefordert, 1. an den Ampelanlagen vor dem Haupteingang des
Hauptbahnhofes sowie an der Konstablerwache Countdown-Anzeigen anbringen zu
lassen, welche die verbleibende Wartezeit für die Fußgänger bis zur nächsten
Grün-/Rotphase anzeigen und herunterzählen; 2. nach einer Erprobungsphase zu prüfen und
berichten, an welchen weiteren Stellen im Ortsbezirk 1 eine Countdown-Anzeige
für Fußgänger umsetzbar und sinnvoll wäre. Begründung: Beide Übergänge sind stark frequentiert. Aufgrund der
Verbindung mit einer Straßenbahnhaltestelle in der Mitte der beiden Übergänge
kommt es jeden Tag häufig dazu, dass Fußgänger trotz dichtem Autoverkehr die
Ampel bei Rot überqueren. An Ampeln mit Countdown-Anzeigen für die Fußgänger
soll die Anzahl der Personen, die in der Rotphase die Furt überqueren,
reduziert werden, was die Verkehrssicherheit insgesamt erhöht. In Hamburg
z. B. gibt es solche Ampeln bereits seit 2005. Dort wurden die
Auswirkungen der Restzeitanzeigen wissenschaftlich untersucht. Die Ergebnisse
für den Fußgänger-Countdown waren positiv: Die Zahl der sogenannten Rotläufer
nahm deutlich ab. Zusätzlich kann der Countdown der Grünphase Menschen mit
Mobilitätseinschränkung ein Gefühl von Sicherheit geben, da sie besser
einschätzen können, wie viel Zeit ihnen (noch) für die Überquerung der Straße
zusteht. Daher sollte die Stadt Frankfurt an den zwei genannten gefährlichen
Stellen Countdown-Anzeigen einführen und prüfen bzw. testen, ob sich die
Countdown-Anzeigen auch für weitere Ampelübergänge im Ortsbezirk 1 eignen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 833
Aktenzeichen: 32 1