Meine Nachbarschaft: Walnußweg
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Zum Haushaltssicherungskonzept 2013 hier: An der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg festhalten
Antrag vom 11.03.2013, OF 421/10 Betreff: Zum Haushaltssicherungskonzept 2013 hier: An der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg festhalten In der Anlage 4 (Festlegungen der Haushaltskommission) wird die Streichung der Ausgaben und Einnahmen des Projektes 5.001142 im Haushalt 2013 angeregt. Dieser Vorschlag erscheint weder aus Nachhaltigkeitsgründen, noch aus ökonomischer und ökologischer Sicht sinnvoll. Die auf den ersten Blick bereinigte Haushaltsentlastung i.H.v. 4,34 Mio. EUR berücksichtigt nicht - Eine mögliche Verkürzung beispielsweise der Buslinie 27 und deren Einsparungspotentiale hinsichtlich finanzieller Ausgaben an Veolia Verkehr Rhein-Main GmbH sowie Feinstaub- und/oder CO2-Emmissionen - Möglicherweise höhere Fahrpreiseinnahmen und eine Reduktion des Individualverkehrs durch das attraktivere ÖPNV-Angebot aufgrund Direktanbindung des Frankfurter Bergs und der S-Bahnlinie - Bereits geleistete Ausgaben aus Haushaltsmitteln für Planungen und Gutachten - Planungsanbindungen "Grunderneuerung Berkersheimer Weg" - Gefährdung von Fördermitteln aufgrund zeitlich befristeter Programme - Weitere Kostensteigerungen bei gegebenenfalls noch späteren Baubeginn - Planungssicherheit für potenzielle Investoren z.B. in den Bereichen Gewerbe und Wohnen Da nicht einmal eine Verschiebung ersichtlich ist, möge der Ortsbeirat deshalb beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: An dem Projekt "Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg" wird festgehalten. Im Haushalt 2013 oder Folgenden bleiben die erforderlichen Planungs- und weiteren Investitionsmittel sowie die Zuschusseinnahmen erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2013, M 44 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 421/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)
Geschwindigkeitsanzeigeanlage an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Niederbornstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1942 entstanden aus Vorlage: OF 404/10 vom 01.02.2013 Betreff: Geschwindigkeitsanzeigeanlage an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Niederbornstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Niederbornstraße (etwa in Höhe der Hausnummer 71) eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage zu installieren. Begründung: Der Ortsbeirat 10 folgt einem Vorschlag von Anwohnern. Diese erhoffen sich durch die Maßnahme, dass die vorgeschriebene 30 km/h-Geschwindigkeit künftig besser eingehalten wird. Viele Anwohner der Sigmund-Freud-Straße beklagen sich darüber, dass das Tempolimit in der Tempo-30-Zone nach wie vor häufig überschritten wird. Sie erwarten durch die mit der Anzeige verbundene Selbstkontrollmöglichkeit eine aktive Verkehrserziehung der Raser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 608 Aktenzeichen: 32 4
Unzureichende bzw. irreführende Informationen zu Baumfällungen
Antrag vom 05.02.2013, OF 396/10 Betreff: Unzureichende bzw. irreführende Informationen zu Baumfällungen Am 24.01.2013 begannen im Auftrag des Stadtentwässerungsamtes am Azaleenweg die Fällungen von insgesamt 12 Hybrid-Pappeln. Obwohl der zuständige Ortsbeirat 10 üblicherweise durch das ausführende Amt vorab über Grund und detaillierte Benennung der betroffenen Bäume in Kenntnis gesetzt wird, blieb dies in dem Fall aus. Ausschließlich eine Presseveröffentlichung in der FNP vom 20.11.2012 kündigte die Maßnahmen an. Dies hatte zufolge, dass beunruhigte Anfragen von Bürgern an Mitglieder des Ortsbeirats 10, durch diese nicht adäquat oder gar nicht beantwortet werden konnten. Die durch telefonische Bürgeranfragen bei der Unteren Naturschutzbehörde und beim Stadtentwässerungsamt erhaltenen und sehr unterschiedlichen Informationen sorgten in der Folge vollends für ein unklares Lagebild. Der Magistrat wird deshalb gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Aus welchen Gründen wurden die 12, 60-80 Jahre alten Hybrid-Pappeln am Azaleenweg gefällt bzw. warum war gegebenenfalls ein reiner Rückschnitt nicht ausreichend? 2. Wurden von einem amtlichen Sachverständigen Einzelgutachten für die Bäume erstellt? 3. Stimmt die Information, dass teils Bäumfällungen nur aufgrund von durch Aushubarbeiten verursachter Schäden erforderlich wurden? Wurden gegebenenfalls vorhandene Verursacher ermittelt und können diese kostenseitig herangezogen werden. 4. Wurden tatsächlich nur aufgrund von Schädigung genehmigte Bäume gefällt? Amtseitige telefonische Äußerungen lassen vermuten, dass teils nicht sicherheitsrelevante Gründe eine ausschließliche Rolle gespielt haben könnten. 5. Wurde aufgrund der Nähe zur A661, bei der Auswahl der Ersatzpflanzungen, der Fokus auf eine rasch vorhandene Lärmminderungsfähigkeit gelegt und wann werden die neuen Bäume vor Ort eingesetzt. Der Magistrat wird aus gegebenem Anlass ergänzend aufgefordert, alle in Frage kommenden Ämter anzuweisen sicherzustellen, dass zuständige Ortsbeiräte immer, angemessen und rechtzeitig über anstehende Fällarbeiten und die daraus resultierenden Neupflanzungen zu informieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 396/10 wurde zurückgezogen.
Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1884 entstanden aus Vorlage: OF 374/10 vom 08.01.2013 Betreff: Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg Vorgang: OM 2892/09 OBR 10; ST 541/09 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg zwischen der Straße Am Ulmenrück und der Homburger Landstraße besser vor unsachgemäßer Benutzung geschützt werden und so ihre Zerstörung aufgehalten wird. Hierzu sollten zumindest Schilder aufgestellt werden, die deutlich machen, dass der Parkstreifen nur für Pkw zugelassen ist, und eventuell eine zusätzliche Begrenzung des Parkstreifens durch niedrige Holzgatter vorgesehen werden. Begründung: Der Magistrat hatte auf die Ortsbeiratsanregung OM 2892 bereits mit der Stellungnahme ST 541 vom 16.04.2009 mitgeteilt, dass der betreffende Parkstreifen nur für die Nutzung durch Pkw zugelassen ist und die Einhaltung dieser Regelung durch stärkere Kontrollen in Aussicht gestellt. Leider hat dies nichts genutzt, weil weiterhin auch Lastwagen dort abgestellt wurden. Das Ergebnis ist, dass zwischenzeitlich die seitlich angeordnete Begrünung teilweise völlig heruntergefahren ist und sich der Parkstreifen auch ansonsten teilweise in einem solch desolaten Zustand befindet, dass auch Pkws dort regelrecht versinken. Das führt beim Herausfahren von Pkws auch zu einer noch weitergehenden Zerstörung des Parkstreifens. Da die Gestaltung des Berkersheimer Weges in diesem Bereich ursprünglich sehr gelungen war, muss dieser Zustand unbedingt durch wirksame Maßnahmen beseitigt werden, da ansonsten durch eine fortschreitende Verwahrlosung jeder Respekt vor den Anlagen verloren zu gehen droht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2009, OM 2892 Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 541 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 545 Aktenzeichen: 66 5
Auswirkungen des geplanten Jugendclubs am Heilsberg in Bad Vilbel auf den Ortsbezirk 10
Antrag vom 12.11.2012, OF 361/10 Betreff: Auswirkungen des geplanten Jugendclubs am Heilsberg in Bad Vilbel auf den Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit von dem in Bad Vilbel auf der Wiese zwischen Berkersheimer Weg und der Bebauung auf dem Heilsberg geplanten Jugendzentrum unmittelbar an der Grenze zu Frankfurt Belastungen für den Ortsbezirk 10, insbesondere durch zusätzlichen Schleichverkehr über den Berkersheimer Weg, ausgehen werden und wie eine unsachgemäße Nutzung der angrenzenden Streuobstwiesen des Grüngürtels vermieden werden kann. Begründung: Die Stadt Bad Vilbel ist offensichtlich dabei, auf dem Heilsberg in unmittelbarem Anschluss an den Frankfurter Grüngürtel ein Jugendzentrum am äußersten Stadtrand zu errichten. Da die Verkehrsführung auf dem Heilsberg ohnehin an der Belastungsgrenze operiert, stellt sich die Frage, wie die Erschließung für motorisierte Besucher auf diesem Gelände sichergestellt werden soll und ob dieser Jugendclub dann nicht dazu führen wird, dass der unerlaubte Schleichverkehr über den Berkersheimer Weg, der auch durch Überprüfung durch die Stadtpolizei insbesondere nachts nicht effektiv kontrolliert werden kann, weiter zunehmen wird. Ferner verbleiben je nach Größe des geplanten Zentrums auf Bad Vilbeler Territorium gerade für Jugendliche nicht mehr viel Freiflächen, auf Frankfurter Territorium grenzen dagegen die mittlerweile einigermaßen eingewachsenen Streuobstwiesen des Grüngürtels an, die besonders schutzwürdig sind. Insofern ist zu prüfen, ob von einer solchen Nutzung auf Vilbeler Seite nicht auch eine Gefahr für diese Gebiete ausgehen kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 361/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U5?
Antrag vom 01.11.2012, OF 354/10 Betreff: Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U5? Vorgang: M 151/10 Der Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151, lässt die Interpretation zu, dass die Realisierung des Kreisverkehrsplatzes sowie die Anbindung der Julius-Brecht-Strasse noch nicht endgültig beschlossen wurde. Zwischenzeitlich vorgenommene Bodenmarkierungen, auch in der Julius-Brecht-Strasse, lassen jedoch vermuten, dass diese Anbindung nunmehr umgesetzt werden soll. Die bestehende Quartiersgarage ist aktuell mit rund 230 Fahrzeugen (Tendenz steigend) belegt und in (dem dann direkt betroffenen Bereich) der Julius-Brecht-Strasse existieren 21 legale sowie 7 Behindertenparkplätze. Es bestehen viele offene Fragen, auch insofern, ob das aus dem städtebaulichen Wettbewerb "Hochhäuser Frankfurter Berg" vorgestellte Projekt nunmehr vollumfänglich realisiert wird, die Verlängerung zusammenhängend mit der geplanten Grundsanierung Berkersheimer Weg, dem Ausbau der Main-Weser-Bahn sowie der voraussichtlichen Durchsetzung der Vorgartensatzung und den dann ebenfalls in den Straßenraum drängenden (zurzeit ca. 350) Fahrzeugen geschieht. Der Magistrat wird deshalb gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welcher Bauzeitraum wird für den Frankfurter Berg, aber insbesondere für den Abschnitt Kreuzung Homburger Landstr./Berkersheimer Weg und neuer Endhaltestelle der U5 erwartet? 2. Bleiben noch Kleingärten an der Endstation erhalten oder welcher Nutzung wird die Fläche zugeführt? 3. Wird ein Kreisverkehrsplatz errichtet und ist die Anbindung an diesen sowie die veränderte Linienführung der Julius-Brecht-Strasse vorgesehen? 4. Wenn ja, ist der Abriss der Quartiersgarage in der Julius-Brecht-Strasse geplant und wann ist mit dem Beginn des Abrisses zu rechnen? 5. Wenn ja, ist als Ersatz eine neue Quartiersgarage mit wenigstens gleicher Kapazität sowie Miethöhe für die Nutzer vorgesehen und wo/in welcher Form wird diese entstehen? 6. Wenn eine neue Quartiersgarage vorgesehen ist, welcher Zeitraum ist hierfür bis zur tatsächlichen Nutzbarkeit geplant? 7. Sind während der Bauphase bereits ausreichende Bereiche/Flächen vorgesehen, um die dann wegfallenden Garagen- und Stellplätze für die Bürger zumutbar zu ersetzen? Wo befinden sich diese? 8. Ist der Abriss und die nahtlose Fortführung des Jugendhauses Frankfurter Berg geplant und wenn ja, wo am Frankfurter Berg wäre der neue Standort vorgesehen? 9. Wurden die Rettungsdienste in die Planungen eingebunden und wie sind deren Zu-/Abfahrt an den Objekten der Julius-Brecht-Str., insbesondere Nummern 3 und 5 sichergestellt? 10. Ergeben sich Beschränkungen aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan NW 101b Nr. 1? 11. Ist gegebenenfalls eine Änderung des Bebauungsplans NW 101b Nr. 1 erforderlich, wie sehen diese konkret und der zeitliche Verfahrensablauf aus? 12. Wird die "Grundsanierung Berkersheimer Weg", insbesondere im Kreuzungsbereich Homburger Landstr./Berkersheimer Weg mit dieser Maßnahme sowie der Verlängerung der U5 verbunden und wie sieht das hierfür zugrunde liegende Bauablaufkonzept aus? 13. Wie werden der zu erwartend dauerhaft, umfangreiche Baustellenverkehr, der Baugeräteinsatz und die Materiallagerungen für die Anwohner sowie den Durchgangsverkehr weitestgehend erträglich geregelt? 14. Welche Lärmober- und Dauerlärmgrenzen bestehen für die Baumaßnahmen? 15. Wird von städtischer Seite, aufgrund dieses langwierigen umfangreichen Großprojektes und den mit Sicherheit unausweichlichen, starken Beeinträchtigungen (Lärm, Behinderungen, etc.) ein Ansprechpartner vor Ort, für die Dauer der Bauzeit eingerichtet? Wird dieser kontinuierlich die Einhaltung von Auflagen überwachen, präventiv und notfalls als Mittler zwischen Anwohner- und Bauinteressen tätig sein? 16. Finden die Baumaßnahmen gleichzeitig bzw. parallel und in Koordination mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn statt? 17. Ist damit zu rechnen, dass die Anwohner langwierig bzw. "rund um die Uhr" Baulärm ausgesetzt sind? Der Ausbau der Main-Weser-Bahn dürfte nach den gemachten Erfahrungen voraussichtlich ebenso nachts stattfinden! 18. Wird dem Ortsbeirat 10 und den BürgerInnen die Gesamtkonzeption (idealerweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Turnhalle der Albert-Schweitzer-Schule) vorgestellt und können dort möglicherweise vorgebrachte Hinweise noch Berücksichtigung finden? 19. Wenn ja, wann wird eine Informationsveranstaltung voraussichtlich stattfinden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 354/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 609 2013 Die Vorlage OF 354/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
eungesheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Bekanntheit und Finden der Kulturdenkmäler verbessern (die 2.)
Antrag vom 01.11.2012, OF 360/10 Betreff: Bekanntheit und Finden der Kulturdenkmäler verbessern (die 2.) Vorgang: ST 1455/12 In der ST 1455 vom 10.09.212 befasst sich der Magistrat (offensichtlich ausschließlich durch das Denkmalamt vertreten) vorwiegend mit der Kennzeichnung am entsprechenden Objekt. Dieses ist neben dem Schutz durch das Hager Abkommen sicherlich sehr dienlich, wenn man das Kulturdenkmal tatsächlich gefunden hat! Das eigentliche Finden, das Vorhandensein sowie die Bekanntheit steigert diese alleinige Maßnahme allerdings deutlich unzureichend. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten erneut zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können (beispielsweise durch wegweisende braune Hinweispfeilschilder an Kreuzungsbereichen wie Homburger Landstr./Berkersheimer Weg, Homburger Landstr./Weinstr., Gießener Str./Weinstr., usw.), um den Bekanntheitsgrad und das Finden der Denkmale, auch im Hinblick auf Besucher und Touristen im Ortsbezirk 10, vor Ort deutlich zu verbessern. § 16 und § 18 Hess. Denkmalschutzgesetz widerspricht dieser Möglichkeit nicht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1455 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 360/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Fußgängerüberweg in Höhe Berkersheimer Weg 6
Antrag vom 06.09.2012, OF 322/10 Betreff: Fußgängerüberweg in Höhe Berkersheimer Weg 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Maßnahmen zu ergreifen, die die Verkehrssicherheit an diesem Fußgängerüberweg erhöhen. Da auch eine Nachfrage von geeigneten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder besteht, könnte durch die Installation von Fahrradständerbügeln das bessere und frühzeitigere Erkennen von querenden Fußgängern ermöglicht werden. Begründung: Der großdimensionierte Behindertenparkplatz vor dem kleinen Einkaufszentrum wird überwiegend von bis zu 3 unberechtigt abgestellten Fahrzeugen belegt. Dieses führt insbesondere dazu, dass man aus Richtung Berkersheim kommend, durch diese Falschparker Fußgänger, insbesondere Kinder erst sehr spät erkennt. Da eine Sperrflächenkennzeichnung auf dem Boden wenig abschreckende Wirkung besitzt, könnte durch entsprechend angebrachte Fahrradständerbügel nicht nur diese Problematik entschärft, sondern den Bürgern eine gewünschte Abstellmöglichkeit angeboten werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 322/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 30.10.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 322/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 322/10 wurde zurückgezogen.
Keine Fahrradschutzzone vor der Albert-Schweitzer-Schule im Berkersheimer Weg
Antrag vom 07.08.2012, OF 299/10 Betreff: Keine Fahrradschutzzone vor der Albert-Schweitzer-Schule im Berkersheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass bei der Neugestaltung des Berkersheimer Weges vor der Albert-Schweitzer-Schule keine Fahrradschutzzone eingerichtet wird, in der Kraftfahrzeuge halten dürfen. Begründung: Die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegte Neuplanung des Berkersheimer Weges sieht nach wie vor eine Fahrradschutzzone vor der Albert-Schweitzer-Schule vor, in der, wie die zuständigen Behörden ausdrücklich laut Zeitungsberichten betont haben, die Eltern weiterhin halten können sollen, um ihre Kinder in der Schule abzuliefern. Von einer solchen Gestaltung geht eine Gefährdung für die Kinder, aber besonders für die Radfahrer aus. Die Stadtverordnetenversammlung sollte dies auf jeden Fall verhindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 21.08.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 299/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 299/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle „Am Neuenberg“)
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1252 entstanden aus Vorlage: OF 249/10 vom 23.04.2012 Betreff: Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle "Am Neuenberg") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieso der Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle "Am Neuenberg") lediglich über ein Fußballtor verfügt und wird gebeten, sofern möglich, ein zweites Tor zu installieren. Begründung: Der Bolzplatz wird nach Auskunft von Anwohnern stark frequentiert. Demzufolge sollte er, wenn möglich, über zwei Tore verfügen, um besser zum Fußballspielen genutzt werden zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1471 Aktenzeichen: 67 2
Sportplatz Berkersheimer Weg 120
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1226 entstanden aus Vorlage: OF 369/9 vom 10.05.2012 Betreff: Sportplatz Berkersheimer Weg 120 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Parkplätze vor der Sportanlage Berkersheimer Weg 104-106 (Brunswick Bowling und FTC 1914 Palmengarten e. V.) von den Spielern und Gästen des FV 09 Eschersheim, Berkersheimer Weg 120, genutzt werden können. Falls dies möglich ist, wird der Magistrat gebeten zu berichten, zu welchen Bedingungen die Parkplätze genutzt werden können und ob es möglich ist, einen Eingang auf der anderen Seite (in Richtung Berkersheimer Weg 104-106) des Sportgeländes anzulegen. Begründung: Dem Ortsbeirat sind die Besitzverhältnisse nicht bekannt. Bekannt ist jedenfalls, dass in den nahegelegenen Straßen, insbesondere während Turnieren, verkehrswidrig geparkt wird, weil der Sportplatz über keine eigenen Parkmöglichkeiten verfügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1341 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1547 Aktenzeichen: 52 2
Vorgesehene Baumaßnahme: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg
Antrag vom 09.05.2012, OF 372/9 Betreff: Vorgesehene Baumaßnahme: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, als wie realistisch er den veranschlagten Betrag von 1.203.000,-- Euro, der Bestandteil im Entwurf zum Investitionsprogramm 2012 - 2015 ist, ansieht; und die wesentlichen Kostengruppen mit Betragsangaben zu nennen. Begründung: Mit der Beseitigung des Bahnübergangs ist der Bau eines Tunnels und sind umfangreiche Straßenbaumaßnahmen verbunden. Die bisherige Straße muss erheblich, und zwar sowohl im Niveau als auch im Profil, verändert werden. Für die Gesamtmaßnahme erscheint der erwähnte Betrag (erheblich) zu niedrig angesetzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 372/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Hundekotbeutelspender für den Frankfurter Berg
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1071 entstanden aus Vorlage: OF 219/10 vom 29.03.2012 Betreff: Hundekotbeutelspender für den Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Frankfurter Berg im Bereich der Sonnentaustraße, des Azaleenweges und der Grünanlage Wickenweg/Berkersheimer Weg Hundekotbeutelspender aufgestellt werden. Begründung: Seitens mehrerer Anwohner sowie Bürger, welche regelmäßig mit ihren Hunden am Frankfurter Berg unterwegs sind, wurde der Wunsch nach entsprechenden Spendern geäußert. Erfreulicherweise haben sich bereits drei dem Ortsbeirat bekannte Hundehalter zur Übernahme der erforderlichen Patenschaften bereit erklärt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1054 Aktenzeichen: 67 0
Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Grunderneuerung und Neuplanung des Berkersheimer Wegs
Antrag vom 06.03.2012, OF 208/10 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Grunderneuerung und Neuplanung des Berkersheimer Wegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgesetzt, dass die notwendigen Mittel für die Grunderneuerung und Neuplanung des Berkersheimer Wegs (zwischen BAB A661 und der Homburger Landstr.) nicht bereits in den Punkten "5.001066 Grunderneuerung von (Gemeinde-) Straßen 2012-2015, 5.001098 Barrierefreie Ausstattung von Bushaltestellen und 5.001070 Investive Maßnahmen im Fahrradverkehr enthalten sind, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die nach Einschätzung des Fachamtes erforderlichen Planungs- und weiteren Investitionsmittel werden in den Haushalt 2012 eingestellt, um die Grunderneuerung des Berkersheimer Wegs sicherstellen zu können. Begründung: In der Sitzung am 07. Februar 2012 wurde dem Ortsbeirat 10 eine umfangreiche Neuplanung des Berkersheimer Wegs vorgestellt. Ergänzend wurde ein voraussichtlicher Baubeginn spätestens 2014 in Aussicht gestellt. Die Projektvorstellung offenbarte weiteren Planungsbedarf. Weder die erforderlichen Planungs-, noch die voraussichtlichen Investitionsmittel sind im Haushalt 2012 ersichtlich, dieses lässt wiederum befürchten, dass die Grunderneuerung des Berkersheimer Wegs erneut nicht vollzogen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Etatanregung EA 14 2012 Die Vorlage OF 208/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Vorgesehene Baumaßnahme: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg
Antrag vom 05.03.2012, OF 317/9 Betreff: Vorgesehene Baumaßnahme: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, als wie realistisch er den veranschlagten Betrag von 1.203.000,-- Euro, der Bestandteil im Entwurf zum Investitionsprogramm 2012 - 2015 ist, ansieht; und die wesentlichen Kostengruppen mit Betragsangaben zu nennen. Begründung: Mit der Beseitigung des Bahnübergangs ist der Bau eines Tunnels und sind umfangreiche Straßenbaumaßnahmen verbunden. Die bisherige Straße muss erheblich, und zwar sowohl im Niveau als auch im Profil; verändert werden. Für die Gesamtmaßnahme erscheint der Betrag (erheblich) zu niedrig angesetzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 22.03.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 317/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen FDP (Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
Keine Neuplanung Berkersheimer Weg zwischen Bundesautobahn A 661 und Homburger Landstraße: Stattdessen durchgängig Tempo 30 und Erneuerung des Fahrbahnbelages
Antrag vom 27.02.2012, OF 186/10 Betreff: Keine Neuplanung Berkersheimer Weg zwischen Bundesautobahn A 661 und Homburger Landstraße: Stattdessen durchgängig Tempo 30 und Erneuerung des Fahrbahnbelages Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Neuplanungen für den Berkersheimer Weg zwischen A 661 und Homburger Landstraße einzustellen. Stattdessen sollten nunmehr kurzfristig der Fahrbahnbelag grundlegend erneuert und danach durchgängig Tempo 30 eingeführt werden. Begründung: Damit wären die Probleme deutlich besser gelöst als durch die in der Sitzung des Ortsbeirats am 07. Februar 2012 vorgestellten Neuplanungen. Die Vorstellung hat deutlich gemacht, dass durch die beengten räumlichen Verhältnisse keine grundsätzliche Verbesserung der Verhältnisse erreicht werden kann. Vielmehr würde der gewünschte Spielraum durch den Wegfall des bestehenden Radweges und Ersatz dessen durch eine sogenannte "Schutzzone" erkauft. Der Ortsbeirat hatte an der bestehenden Form des Berkersheimer Weges, außer der nicht zweckgerechten Abbiegeinsel an der Homburger Landstraße, keine Bedenken angemeldet. Er kämpft nur seit Jahren für eine grundlegende Sanierung des Fahrbahnbelages und eine durchgängige Tempo 30-Regelung, auch wenn der Fahrbahnbelag wieder eben ist. Es ist nicht einsichtig, warum nun mit großem Aufwand stattdessen ein vollständiger Umbau des Berkersheimer Weges erfolgen soll, der nicht einmal die Verkehrsberuhigungselemente, die von Seiten der Albert-Schweitzer-Schule vor Jahren in die Diskussion eingebracht worden waren, aufnehmen würde, und der teilweise eine deutliche Verschlechterung der Situation insbesondere für die Radfahrer begründen würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 186/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 186/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Drittes Spielfeld für den SV Viktoria Preußen 07 e. V. hier: Künftige Nutzung durch Kindergartenkinder der neuen Kita in der Niederbornstraße ermöglichen
Antrag vom 26.02.2012, OF 177/10 Betreff: Drittes Spielfeld für den SV Viktoria Preußen 07 e. V. hier: Künftige Nutzung durch Kindergartenkinder der neuen Kita in der Niederbornstraße ermöglichen Vorgang: ST 1192/10 In der Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1192, ist u. a. zu lesen: " (...) Im Nordosten der (Anmerkung des Antragstellers: an der Hügelstraße gelegenen und durch den SV Viktoria Preußen 07 e.V. betreuten) Sportanlage, zwischen Jean-Monnet-Straße und Niederbornstraße befinden sich landwirtschaftliche genutzte Flächen, die sich zum Teil in städtischen Besitz befinden. Diese Flächen sind im Bebauungsplan NW 81 d Nr. 1 als Sportplätze festgesetzt. Unter der Voraussetzung, dass der erforderliche Lärmschutz zum Wohngebiet Sigmund-Freud-Straße gewährleistet wird und entsprechende Mittel in einen der kommenden Haushalte eingestellt werden, kann an dieser Stelle die Sportanlage Hügelstraße erweitert werden." Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 der Lageplan und gegebenenfalls weitere Unterlagen bezüglich des künftigen dritten Spielfeldes für den Fußballverein SV Viktoria Preußen 07 e.V. in Eckenheim zur Verfügung gestellt werden können, ob bei den Planungen auch die zwischenzeitlich vorgestellten Pläne für die künftige Kindertagesstätte in der Niederbornstraße berücksichtigt werden können, die jeweiligen Planungen auf einander abgestimmt werden können, so dass in Zukunft das Sportgelände in Kooperation zwischen Sportverein und Kindertagesstätte von den Kindergartenkindern mit genutzt werden kann. Dies funktioniert in anderen Stadtteilen bereits mit Erfolg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 300 2012 Die Vorlage OF 177/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beseitigung der Verletzungsgefahren in der Grünanlage Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 864 entstanden aus Vorlage: OF 160/10 vom 19.01.2012 Betreff: Beseitigung der Verletzungsgefahren in der Grünanlage Berkersheimer Weg In der Grünanlage gegenüber des Berkersheimer Weges Nr. 96 wurde im Bereich des Bolzplatzes bis zum Sommer 2011 eine Fläche für die Lagerung von Baugeräten sowie Material genutzt. Diese Fläche ist seitdem geräumt und könnte ihrer ursprünglichen Nutzung wieder vollends zur Verfügung stehen. Mehrere, teils sehr tiefe Fahrrillen, auch auf dem Bolzplatz, machen allerdings eine nicht verletzungsgefährdende Nutzung unmöglich. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass (gegebenenfalls auch durch das Bauunternehmen) schnellstmöglich der Boden nivelliert und der geschädigte Rasen wiederhergestellt wird. Begründung: Bis zum Sommer 2011 erfolgten in diesem Bereich Kanalarbeiten. Die offensichtlich vom ausführenden Bauunternehmen spätestens im Rahmen der Material- und Gerätebeseitigung verursachten Schäden wurden durch den hierfür Verantwortlichen nicht vollständig beseitigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 718 Aktenzeichen: 67 0
Zusätzlichen Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 863 entstanden aus Vorlage: OF 157/10 vom 23.01.2012 Betreff: Zusätzlichen Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim vermeiden Der Magistrat wird gebeten, planerisch und baulich dafür Sorge zu tragen, dass kein zusätzlicher Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim ermöglicht wird. Insbesondere Wohnstraßen müssen vor Durchgangsverkehr geschützt werden, um keine neuen Wegebeziehungen zu schaffen oder zusätzlichen Schleichverkehr anzuziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 setzt sich seit Jahren dafür ein, dass unnötiger, zusätzlicher Durchgangsverkehr, der zu vermeidbaren Belastungen führt, vermieden wird. Etwaige Bestrebungen, beispielsweise die Straßen "Auf der Kuhr", "August-Schanz-Straße", "Berkersheimer Weg" oder Straßen im Bereich des Marbachweges und des Festeburgringes für den Individualverkehr zu verbinden oder für den Durchgangsverkehr zu öffnen, lehnt der Ortsbeirat 10 unverändert ab. Keine der angrenzenden oder benachbarten Straßen in den genannten Bereichen ist für den Durchgangsverkehr geeignet, zumal dieser unweigerlich weitere Straßen und Wohngebiete auch im Umfeld dieser Stadtteile belasten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 568 Aktenzeichen: 66 1
Fußweg Prämäckerweg
Antrag vom 29.12.2011, OF 136/10 Betreff: Fußweg Prämäckerweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Einmündung des Fußwegs entlang des Prämäckerweges an dessen Ende in Richtung Berkersheimer Weg in den Prämäckerweg so entschärft werden kann, dass diese Einmündung keine Gefahr mehr darstellt. Begründung: Im Zuge der Bebauung des schwarzen Platzes ist im Bereich der Bebauung entlang des Prämäckerweges ein baumbestandener Fußweg angelegt worden, der zum Spazieren einlädt. Dieser endet in Richtung Berkersheimer Weg allerdings abrupt an einer durch Baumbestand unübersichtlichen Stelle und wird auf die Fahrbahn des Prämäckerweges geführt. Bis zum Berkersheimer Weg hat der Prämäckerweg weiterführend keine Bürgersteige, so dass eine gefährliche Situation entsteht, weil die Fußgänger auf der Fahrbahn weiterlaufen müssen und die Autofahrer hier wohl nicht mit plötzlich von dem Weg kommenden Fußgängern rechnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 209 2012 Die Vorlage OF 136/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 633 entstanden aus Vorlage: OF 119/10 vom 13.11.2011 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße Der Magistrat wird in Abstimmung mit den dortigen Parkplatzeigentümern gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in den Malvenweg (zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße) verhindert oder zumindest beschränkt wird. Diese Sackgasse ohne Wendemöglichkeit ist unübersichtlich. Zudem können Kunden die Tiefgarage des REWE (Zufahrt am Berkersheimer Weg) derzeit kostenlos nutzen. Begründung: Der Malvenweg ist im Sackgassenbereich zwischen Sonnentaustraße und Homburger Landstraße denkbar ungeeignet für das Befahren mit Pkw und Kleinlastern. Es gibt keine Wendemöglichkeit. Außerdem ist das Rückwärtsfahren im Bereich des Kindergartens an dieser Stelle problematisch. Den Besuchern des Supermarktes steht eine kostenlos nutzbare Tiefgarage mit stets ausreichenden Plätzen zur Verfügung. Der Ortsbeirat 10 bittet daher, dass das Befahren des Malvenwegs in diesem Bereich unterbunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 219 Antrag vom 27.03.2017, OF 269/10 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1556 Antrag vom 01.08.2017, OF 333/10 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 542 Aktenzeichen: 32 1
Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 579 entstanden aus Vorlage: OF 184/9 vom 24.10.2011 Betreff: Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße Von Norden kommend, wird im Bereich Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße Tempo 30 hä ufig nicht eingehalten. Die Straße wird von vielen Kindern auf dem Weg zum Sportplatz und zur Bushaltestelle Lachweg gequert. Der Radweg liegt auf dem Berkersheimer Weg auf dem Gehweg, verläuft ab der Zehnmorgenstraße auf der Straße, um dann nach der Bushaltestelle mit Zeichen 241 wieder auf den Gehweg geführt zu werden. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. Geschwindigkeitskontrollen im Bereich Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße durchzuführen und dem Ortsbeirat 9 über die Ergebnisse zu berichten; 2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit das Tempolimit eingehalten wird und 3. zu prüfen, ob der Radweg durchgängig auf dem Gehweg verlaufen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 202 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 491 entstanden aus Vorlage: OF 103/10 vom 23.10.2011 Betreff: Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer Weg Vorgang: ST 1640/09 Leider erreichen den Ortsbeirat 10 bzw. seine Mitglieder immer häufiger beunruhigende Hinweise von Anwohnern rund um den Berkersheimer Weg (zwischen Homburger Landstraße und Bundesautobahn A 661). Aufgrund der Albert-Schweitzer-Grundschule und Straßenschäden wurden in diesem Abschnitt Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h eingerichtet. Anwohner berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Lärmauswirkungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in östlicher Richtung (Bereich nach dem Azaleenweg) sowie in westlicher Fahrtrichtung (Bereich nach dem Fliederweg) Geschwindigkeitsanzeigeanlagen einzurichten. Diese sollten möglichst stationär installiert werden. Gegebenenfalls ist im wechselseitigen Betrieb auch der Einsatz einer mobilen Variante vorstellbar. Begründung: Die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen in diesem Bereich bietet, wie andernorts immer wieder festzustellen ist, umfangreiche Vorteile. Von den hinlänglich bekannten sei hiermit herausgehoben: 1. Auf viele Verkehrsteilnehmer wirkt ein positiv "erzieherischer Effekt". Bei Fahrlässigkeit genügt oftmals ein optischer Zusatzhinweis. Dieser wird auch dadurch gefördert, da ein Vergehen nicht behördlich verfolgt wird. 2. Die "öffentliche" Geschwindigkeitsanzeige bietet insbesondere für die betroffenen Anwohner oder Passanten eine Vergleichsmöglichkeit mit der "gefühlten" Wahrnehmung. 3. Die gespeicherten Messdaten können mit geringstem Aufwand ausgelesen werden. Die Auswertungen können Schwerpunktzeiten ergeben, in denen zusätzlich zielgerichtet rechtlich relevante Geschwindigkeitsmessungen geboten sein könnten. Dies unterstützt eine effizientere Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung. 4. Die aus der Auswertung gewonnen Erkenntnisse könnten noch hilfreich in die Planungen oder Umsetzung für die Grunderneuerung der Fahrbahn des Berkersheimer Wegs einfließen (ST 1640/09). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 171 Aktenzeichen: 32 1
Grundsanierung der Spielgeräte auf dem Spielplatz Ligusterweg/Holunderweg
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 320 entstanden aus Vorlage: OF 64/10 vom 22.08.2011 Betreff: Grundsanierung der Spielgeräte auf dem Spielplatz Ligusterweg/Holunderweg Der Magistrat wird gebeten, die Spielgeräte im Rahmen einer Grundsanierung im Jahre 2012 zu erneuern und die hierfür notwendigen finanziellen Mittel in den Etatplanungen zu berücksichtigen. Begründung: Die Spielgeräte auf dem Spielplatz am Ligusterweg/Holunderweg wurden bereits vor circa 13 Jahren aufgestellt. Obwohl sie seitdem ordnungsgemäß instand gehalten wurden, lässt deren Zustand mittlerweile doch sehr zu wünschen übrig. Darüber hinaus scheinen die Spielgeräte aktuellen Anforderungen und Erkenntnissen nicht mehr gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1289 Aktenzeichen: 67 2
Verkehrsberuhigter Bereich „Burgholzer Straße“
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 268 entstanden aus Vorlage: OF 130/9 vom 18.08.2011 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer Straße" Vorgang: V 1103/09 OBR 9; ST 15/10; OM 1156/07 OBR 9; ST 1220/07 Durch die inzwischen abgeschlossenen Bauvorhaben in der Burgholzer Straße sind die Markierungen zum Parken für die verkehrsberuhigte Straße nicht mehr gut sichtbar und müssen eventuell auch wegen der neuen Tiefgarage mit 16 Parkplätzen verändert werden. Der Pfosten im Feld neben der Kleingartenanlage wurde entfernt, diese Strecke wird besonders in den Abendstunden gerne als Schleichweg vom Berkersheimer Weg nach Eschersheim benutzt. Die Fahrer fahren über den Fußgänger-/Radweg und über Amöneburger Straße, Burgholzer Platz und Burgholzer Straße deutlich schneller als in einem verkehrsberuhigten Gebiet erlaubt ist (7-10 km/h). Viele Verkehrsteilnehmer halten sich zwar an die Tempo 30-Begrenzung, nicht aber an das geforderte Schritttempo. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine öffentliche Verkehrsfläche, auf der der Fußgängerverkehr bevorrechtigt ist. Sie dient als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer, soweit sie dort zugelassen sind. Dies ist leider vielen Auto-, Motorrad- und Radfahrern nicht bekannt. Die bauliche Ausgestaltung entspricht dem Ziel, den Verkehr wirksam zu beruhigen. Blumentröge, Bänke, Schwellen und sonstige Hindernisse erschweren die Durchfahrt und zwingen jeden zu gemächlicher Fahrt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die Markierung für das versetzte Parken nach Überprüfung eventueller Änderungen, bedingt durch die Ein-/Ausfahrten zur neuen Tiefgarage, zu erneuern; 2. nach Rückfrage bei der Feuerwehr, die unerlaubte Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch geeignete Maßnahmen zu verhindern; 3. den Abschnitt der Amöneburger Straße zwischen Landwehrgraben und Burgholzer Platz mit geeigneten Maßnahmen verkehrlich zu beruhigen - mittels versetztem Parken und/oder Markierungen mit Pflanzkübeln unter Berücksichtigung der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr und ähnliches; 4. zusätzlich zu den Schildern 325/326 - Verkehrsberuhigter Bereich Anfang und Ende - Schilder "Schritttempo!" an allen Anfangsschildern anzubringen oder Piktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen, die Fahrzeugführer sensibilisieren; 5. an der Ecke Amöneburger Straße 26 bis 28 zusätzlich zur schraffierten Fläche einen wegklappbaren Pfosten oder einen Pflanzkübel aufzustellen, damit die Fußgänger, die ab Rauschenberger Straße über die Amöneburger Straße zum Burgholzer Platz gehen, nicht plötzlich vor einem Auto stehen, welches die Kurve schneidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1434 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße
Antrag vom 08.08.2011, OF 79/9 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße Vorgang: ST 15/10 In dem o.g. Bereich hat der Autoverkehr durch Nachverdichtung und einen fehlenden Pfosten auf dem Fahrradweg in Richtung Berkersheimer Weg zugenommen. Viele AnwohnerInnen setzen sich dafür ein, Schleichverkehr zu unterbinden, sichere Wege zu schaffen und die gebotene Schrittgeschwindigkeit in dem Bereich der Spielstraße durch die Erneuerung der Parkplatz-Markierungen und einen kleinen Baum zu unterstützen. Besonders heikel ist außerdem die unübersichtliche Kurve der Amöneburger Straße, wo der Gehweg abrupt aufhört. Die nach der Kurve angrenzende Sperrfläche wird von den AutofahrerInnen häufig missachtet. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, - die Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch erneutes Setzen eines Pfostens in der Verlängerung der Amöneburger Straße zu verhindern, - den Gehweg an der Kurve der Amöneburger Straße um die Kurve herum bis vor den Eingang des Hauses Nr. 33 zu ziehen und die Sperrfläche dadurch zu ersetzen und - die Markierung für das versetzte Parken zu erneuern und am Beginn der Burgholzer Straße zur Verkehrsberuhigung vor das Haus Kirchhainer Straße 50 (Eckhaus) einen kleinkronigen Baum zu pflanzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 18.08.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 79/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Installation einer Fluglärmmessstation
Antrag vom 22.06.2011, OF 57/10 Betreff: Installation einer Fluglärmmessstation Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit der für den Frankfurter Berg zuständigen Abteilung von der GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hessen schnellstmöglich zu klären, auf welchem Objekt und wie schnell eine Fluglärmmessstation installiert werden kann. Begründung: Im Rahmen der Informationsveranstaltung "Fluglärm über dem Ortsbezirk 10" wurde von den Vertretern des Umweltamtes der Stadt Frankfurt/M. geäußert, dass bereits eine weiter reichende, erfolglose Standortsuche für eine Fluglärmmessstation durchgeführt wurde. Unter der bekundeten Kenntnisnahme des deutlichen Unmutes der Bürger im Ortsbezirk 10, wurden diesbezügliche Auswahlkriterien erläutert. Aufgrund dieser Schilderungen erscheinen die Dachflächen der Hochhäuser in der Julius-Brecht-Str. sowie dem Berkersheimer Weg als besonders geeignet. Die daraufhin erfolgte Kontaktaufnahme mit der Eigentümerverwaltung sowie der zuständigen GWH-Abteilung ergab, dass nur auf den GWH-Objekten eine sehr zeitnahe Eigentümerentscheidung realisierbar wäre. Vorbehaltlich der statischen sowie technischen Belange wurde von der für den Frankfurter Berg zuständigen Abteilungsleitung eine Dachflächenbereitstellung bereits zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 57/10 wurde zurückgezogen.
Verbreiterung der Rampe am Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 159 entstanden aus Vorlage: OF 37/9 vom 25.05.2011 Betreff: Verbreiterung der Rampe am Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg Im Bereich des Fußgängerüberwegs Berkersheimer Weg, vor CASA REHA, sind der Geh- und der Radweg gleich breit und nur durch eine Linie abgeteilt, sodass Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen und Rollstuhlfahrer genügend Wegbreite zum Überholen oder Begegnen haben. Die Absenkung zum Fußgängerüberweg ist über die Breite des Radweges und seitlich auch nicht in die Breite gezogen. Aus diesem Grund haben Rollstuhlfahrer das Problem, die Steigung zu meistern, um nach dem Überqueren des Berkersheimer Wegs wieder auf den Gehweg zu kommen. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, zu überprüfen, ob die Absenkung auf beiden Seiten des Berkersheimer Wegs verbreitert werden kann, sodass die Steigung in Prozent geringer und in der Länge größer wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 948 Aktenzeichen: 66 2
Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10
Antrag vom 23.05.2011, OF 17/10 Betreff: Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat weist den Bericht B 149 vom 18.03.2011 in dieser Form zurück und bittet den Magistrat um Prüfung und Bericht hinsichtlich folgender im Bericht enthaltenen Aussagen: Zur Auskunft 1: Aus Sicht des Ortsbeirats wird die Fläche in der Straße "In den Gräben" für eine schulische Nutzung nach wie vor benötigt. Das gilt umso mehr, als nach Auskunft 6 keine weiteren Flächen für eine Schulnutzung im Ortsbezirk 10 zur Verfügung stehen. Insofern erscheint es nicht sinnvoll, diese 2014 für eine Wohnbebauung umzunutzen. Was beabsichtigt der Magistrat zu veranlassen, um sicherzustellen, dass diese Fläche gegebenenfalls auch über 2014 hinaus für eine Schulnutzung zur Verfügung steht? Zu Auskunft 2 und 3: Gegeben, dass der Bau des Holzpelletkraftwerkes tatsächlich nur 1,5 % der Fläche des Schulgeländes in Anspruch nimmt: Wie kann der Magistrat sicherstellen, dass das Kraftwerk an der Stelle nicht störend ist, wenn die Baumassenstudie für die Schule noch gar nicht entwickelt ist, d. h. ja wohl noch nicht bekannt ist, wo die einzelnen Baukörper einer Grundschule tatsächlich sinnvollerweise stehen würden? Inwieweit sollte die Stadt Frankfurt als zukünftiger Eigentümer des Schulgrundstücks ein Interesse daran haben, dass auf ihrem Grundstück ein fremdes Kraftwerk steht, bzw. aus ihrem Grundstück herausgeschnitten wird? Da die Schule nach Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung in Passivbauweise zu errichten ist, wird sie auch keinen Bedarf für eine eigene Beheizung durch dieses Kraftwerk haben. Zu Auskunft 5: Wie kann es sein, dass bei einem bestehenden hocheffizienten Krafwärmekopplungskraftwerk ,wie dem "Oberen Ornberg", das zudem durch Anschluss- und Benutzungssatzungen eine Grundauslastung garantiert bekommt, die Nutzung dieses Kraftwerks zur Beheizung der Neubausiedlung auf dem "schwarzen Platzes" kostenintensiver ausfällt, als die Errichtung eines neuen "Holzpelletkraftwerkes"? Ist das Betreiben des "Oberen Ornberg" durch den Anschluss- und Benutzungszwang so attraktiv, dass die Mainova als Betreiber gar keine sinnvollen Angebote mehr an andere Interessenten macht? Die Auskünfte, die der Ortsbeirat von der Mainova erhalten hat, widersprechen dem. Zu Auskunft 6: Aus Sicht des Ortsbeirats besteht Bedarf für weitere Schulneubauten im Ortsbezirk 10, etwa auch für eine Oberstufenschule. Wenn keine weiteren Fläche als die "An den Gräben" hierfür zur Verfügung stehen, wie will der Magistrat diese Fläche dann über 2014 hinaus sichern, wenn der städtebauliche Vertrag eine weitere Sicherung nicht zulässt? Was ist mit den Flächen im Holunderweg und in der Karl-Kirchner-Siedlung, von denen der Ortsbeirat bis jetzt davon ausgegangen ist, dass sie im Eigentum der Stadt stehen und deshalb auch für die Nutzung durch eine öffentliche Schule zur Verfügung ständen? Zu Auskunft 7: Da das Schulgelände "An den Gräben" nach Auskunft 1 zumindest zu 18 % im Eigentum der Stadt Frankfurt steht, kann dieser Teil nicht ohne Weiteres mit Wohnbebauung bebaut werden. Beabsichtigt der Magistrat dieses Teileigentum einzusetzen, um die Schulnutzung zu sichern oder hat er sich bereits gebunden, auch das im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Grundstücksteil 2014 an einen Bauträger zu veräußern? Wie beabsichtigt die Stadt Frankfurt als Gesellschafter der KEG, dem Eigentümer des anderen Teilgrundstücks, ihre Stimmrechte im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Bebauung mit einem Schulgebäude in 2014 auszuüben? Begründung: Die durch die Neubaugebiete weiter wachsende Bevölkerung im Ortsbezirk 10, die gerade auch Bedarf an Schulplätzen mit sich bringt, erfordert es, dass die Planung den langfristigen Bedarf berücksichtigt. Insofern sind die noch für eine Bebauung mit Schulen zur Verfügung stehenden Gelände im Ortsbezirk für den Ortsbeirat von erheblicher Bedeutung. Sollte tatsächlich nur noch das Gelände "In den Gräben" zur Verfügung stehen, so besteht hinsichtlich der erteilten Auskünfte in B 149 besonderer Klärungsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 149 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 07.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2011 1. Die Vorlage B 149 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Planungs- und Baufortschritt Gravensteiner Platz
Antrag vom 16.04.2011, OF 7/10 Betreff: Planungs- und Baufortschritt Gravensteiner Platz Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu einer der nächsten Sitzungen Ansprechpartner sowohl aus der Verwaltung (Liegenschaftsamt, Planungsamt, Verkehrsamt, etc.) als auch von privaten Planungsbüros, Bauträgern und sonstigen Beteiligten für eine Vorstellung des Gesamtbauprojektes Gravensteiner Platz zur Bürgerfragestunde einzuladen und ihnen für die Vorstellung des Sachstands des Projektes entsprechend Zeit einzuräumen. Der Ortsvorsteher wird insbesondere gebeten, solche Gesprächspartner zu finden, die zu allen Aspekten des Vorhabens (z.B. Verkehrslenkung, mögliche und genehmigungsfähige Bauausführungen [inklusive Traufhöhen], geplante Geschäftsinfrastruktur, Baufortschritt im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Straßenbahnlinie 18, etc.) aussagefähig sind und auch zur Bauzeit und Baustelleneinrichtung Stellung nehmen können und dürfen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung der zurückliegenden Legislatur wurde Bericht davon erstattet, dass die Planung des Areals Gravensteiner Platz mit großen Schritten vorangeht, wenngleich die Planungen seinerzeit bei Weitem nicht abgeschlossen waren. Zwischenzeitlich war aus der Presse zu erfahren, dass das Verfahren weitere Fortschritte genommen hat, sodass man davon ausgehen kann, dass es hier "mit Siebenmeilenstiefeln" vorangeht. So begrüßenswert das ist, so sehr möchte doch der Ortsbeirat über den Fortschritt informiert werden, um in Bezug auf Planung und Ausführung auf der Höhe zu bleiben. Der Ortsbeirat hat z.B. bei dem Bauvorhaben Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg sehr gute Erfahrungen damit gemacht, die Bürger frühzeitig und umfassend zu informieren und die Gelegenheit zu geben, eigene Vorschläge zu unterbreiten. Bei einem Bauvorhaben von der Größe des Gravensteiner Platzes ist eine solche Vorgehensweise also ebenfalls sehr wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 7/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wege um den Spielplatz im Bereich Holunderweg, Berkersheimer Weg und Azaleenweg
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4794 entstanden aus Vorlage: OF 1045/10 vom 14.11.2010 Betreff: Wege um den Spielplatz im Bereich Holunderweg, Berkersheimer Weg und Azaleenweg Der Magistrat wird aufgefordert, die sehr holprigen Wege um den Spielplatz im Bereich Holunderweg, Berkersheimer Weg und Azaleenweg auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen, Stolperfallen zu beseitigen und die Wege mittelfristig grundhaft zu erneuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 230 Aktenzeichen: 67 2
Halteverbot im verlängerten Ginsterweg
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4629 entstanden aus Vorlage: OF 1030/10 vom 04.10.2010 Betreff: Halteverbot im verlängerten Ginsterweg Der Magistrat wird gebeten, im verlängerten Ginsterweg zwischen der Sportanlage der TSG 1957 Frankfurter Berg und der Kreuzung mit dem verlängerten Walnußweg auf der östlichen, dem Kleingärtnerverein Nardholz e. V. zugewandten, Seite ein Halteverbot (Eingeschränktes Halteverbot nach Zeichen 286 StVO) einzurichten und die Einhaltung des Halteverbots angemessen zu überwachen. Begründung: An der bezeichneten Stelle des verlängerten Ginsterwegs sind auf der westlichen, dem Kleingärtnerverein Miquel e. V. zugewandten Seite Querparkplätze eingerichtet, die insbesondere an Wochenenden und zu Zeiten von besonderen Veranstaltungen in den Kleingartenanlagen voll belegt sind. In solchen Situationen wird dann regelmäßig auch die östliche, dem Kleingärtnerverein Nardholz e. V. zugewandte Seite von Längsparkern in Anspruch genommen. Die verbleibende Straßenbreite wird dadurch sehr gering, das Aus- und Einfahren der querparkenden Fahrzeuge wird zu einem Geduldsspiel und Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei kommen kaum noch durch. So konnte die Feuerwehr unlängst einen Brand in einer Gartenhütte des Kleingärtnervereins Nardholz e. V. nur unter erschwerten Bedingungen bekämpfen, weil es für die Fahrzeuge kein Durchkommen gab. Durch die Einrichtung eines Halteverbotes könnte hier Abhilfe geschaffen werden, wenn es denn ausnahmsweise auch außerhalb des Anlagenringes einmal möglich wäre, dem Halteverbot Geltung zu verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 271 Aktenzeichen: 32 1
Fahrzeugaufkommen auf dem Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4623 entstanden aus Vorlage: OF 1022/10 vom 06.10.2010 Betreff: Fahrzeugaufkommen auf dem Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, eine Dauerzählung des Kraftfahrzeugaufkommens mittels einer elektronischen Messeinrichtung/Viacount auf dem Berkersheimer Weg vor der Albert-Schweitzer-Schule über mehrere Tage vorzunehmen und die Ergebnisse dem Ortsbeirat 10 mitzuteilen. Begründung: Bei der Ortsbegehung im Bereich der Albert-Schweitzer-Schule am 28.08.2010 war die Sicherheit der Schulkinder und des Schulweges ein wichtiger Punkt. Beschwerden über die Nichteinhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung und über das Verkehrsaufkommen wurden unterschiedlich bewertet. Um Klarheit zu bekommen, sollte über einen längeren Zeitraum der Verkehr im Bereich Albert-Schweitzer-Schule/Berkersheimer Weg mit einem elektronischen Messgerät/Viacount überwacht und gezählt werden. Ein Viacount zählt und registriert die Geschwindigkeit, Zahl der Fahrzeuge und Art der Fahrzeuge (Pkw oder Lkw) in beiden Richtungen. Eine solche Zählung sollte Klarheit über die tatsächliche Verkehrssituation vor Ort bringen. Falls nötig, kann der Ortsbeirat 10 mit diesen Erkenntnissen weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit des Schulweges vorschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 71 Aktenzeichen: 32 1
Zusätzliche Parkplätze im Bereich verlängerter Ginsterweg/verlängerter Walnußweg
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4630 entstanden aus Vorlage: OF 1031/10 vom 04.10.2010 Betreff: Zusätzliche Parkplätze im Bereich verlängerter Ginsterweg/verlängerter Walnußweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie im Bereich der Kreuzung des verlängerten Ginsterwegs mit dem verlängerten Walnußweg (gegenüber der Böschung des Autobahnzubringers auf der den Kleingärten zugewandten Seite) zusätzliche Parkplätze geschaffen werden können. Der Magistrat wird ebenfalls um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Einrichtung dieser Parkplätze ohne weitere Versiegelung des Bodens erreicht werden kann. Begründung: Die beiden Kleingärtnervereine Nardholz e. V. und Miquel e. V. werden ausschließlich über den verlängerten Ginsterweg angedient, und die Mitglieder und Besucher des Vereins finden auch nur dort eine Möglichkeit, ihre Fahrzeuge abzustellen. Eine Nahverkehrsanbindung besteht leider nicht. Insbesondere an Wochenenden und während besonderer Veranstaltungen in den Kleingartenanlagen wird der Parkraum deshalb eng. An der bezeichneten Stelle im Bereich der Kreuzung des verlängerten Ginsterwegs mit dem verlängerten Walnußweg gibt es andererseits noch Flächen, die im Moment lediglich von Gestrüpp zugewuchert werden, und die eine Einrichtung zusätzlicher Stellflächen ermöglichen würden. Eine Versiegelung des Bodens kann an der Stelle möglicherweise durch die Verwendung einer wassergebundenen Decke oder durch den Einsatz von Rasensteinen erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 339 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2011, ST 983 Aktenzeichen: 66 3
Lachweg und Anfang Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2010, OM 4343 entstanden aus Vorlage: OF 1217/9 vom 07.06.2010 Betreff: Lachweg und Anfang Berkersheimer Weg In Voraussicht des Umbaus des Bahnübergangs Lachweg wird seit Jahren nichts mehr an der Fahrbahn im Bereich Bahnübergang Lachweg getan. Insbesondere nach dem letzten harten Winter ist die Straße in einem katastrophalen Zustand. Neben der unerfreulichen Ansicht der Straße, ist sie in diesem Zustand eine dauernde für Anwohner unzumutbare Lärmquelle und eine Gefahr für Radfahrer. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, den Straßenbelag zumindest provisorisch in einen sichereren Zustand zu bringen und die vorhandenen Schlaglöcher zu beseitigen. Weiterhin befinden sich unter anderem im Fußgängerüberweg vor dem Sportplatz FV 09 Eschersheim zwei tiefe Schlaglöcher. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, auch diese Löcher unverzüglich zu beseitigen und mitzuteilen, warum diese und andere Löcher (z. B. Klauerstraße/An den Weiden) drei Monate nach Ende des Winters noch nicht selbsttätig durch das Amt beseitigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2010, ST 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 579 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Supermarkt im Frankfurter Bogen
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4291 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 28.05.2010 Betreff: Supermarkt im Frankfurter Bogen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei den sich leider noch immer hinziehenden Gesprächen und Verhandlungen mit Investoren des Supermarktes im Frankfurter Bogen darauf geachtet wird, daß neben einer baldigen Umsetzung des Vorhabens auch auf akzeptable Rahmenbedingungen geachtet wird. Diese sind insbesondere: 1. Ein mittelgroßer Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 2.000 qm; 2. Ein Discounter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.000 qm; 3. Weitere passende Flächen z.B. für nicht-störendes Gewerbe, Ladengeschäfte, Gastronomie, Ärzte, Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche usw.; 4. Eine insgesamt geeignete Verkehrserschließung des Anwesens, auch bereits in der Bauphase. Die entsprechenden Erkenntnisse der Schulwegsicherungskommission aus dem fast fertigen Bau des Supermarktes im benachbarten Frankfurter Berg an der Homburger Landstraße/Ecke Berkersheimer Weg sollen berücksichtigen werden. Auf die benachbarten Schulen (Liesl-Oestreicher-Schule sowie Carlo-Mierendorff-Schule) soll weitgehend Rücksicht genommen werden. Auch der ruhende Verkehr soll optimal gestaltet werden; 5. Umweltfreundliche, nicht-störende Haus- und Gebäudetechnik ist vorzusehen, und sofern Wohnungen gebaut werden, sollte zeitgemäßer, hochwertiger und gepflegter Wohnraum entstehen; 6. Barrierefreie Bauausführung. Begründung: Zu große Einzelhandelsflächen könnten sich nicht vorteilhaft für den Stadtteil, die Anwohner und die Verkehrsverhältnisse vor Ort auswirken, sodass dies möglichst zu vermeiden ist. Mittelgroße Flächen lassen dagegen Nachhaltigkeit erhoffen. Bereits der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen sparte leider von Anfang an Planungen für die Verkehrserschließung weitestgehend aus. Die Verkehrserschließungsmöglichkeiten des Neubaugebietes waren zudem von vornherein durch die Bundesautobahn A661, die Karl-Kirchner-Siedlung, das Wohngebiet an der Wolfsweide und die Justizvollzugsanstalt eng begrenzt. Zudem ist festzuhalten, dass die damals vorgetragenen Ängste der Bürger sowie die Bedenken des Ortsbeirates 10 gegen eine verdichtete Bebauung des Neubaugebietes nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2010, ST 1225 Aktenzeichen: 61 0
Verschärfte Kontrollen des Berkersheimer Weges zwischen Berkersheim und Bad Vilbel - Heilsberg zur Unterbindung von Durchgangsverkehr
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4076 entstanden aus Vorlage: OF 943/10 vom 29.03.2010 Betreff: Verschärfte Kontrollen des Berkersheimer Weges zwischen Berkersheim und Bad Vilbel - Heilsberg zur Unterbindung von Durchgangsverkehr Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad Vilbel - Heilsberg verschärft kontrolliert wird, um sicherzustellen, dass dort wirklich nur der zugelassene landwirtschaftliche Verkehr und Fahrradverkehr durchfährt und kein Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erfolgt. Begründung: Der Berkersheimer Weg ist in diesem Bereich ein rein landwirtschaftlicher Betriebsweg, der durch den Grüngürtel führt und insofern auch für den Fahrradverkehr vorgesehen ist. Da er in diesem Bereich eine sehr unübersichtliche Unterführung unter der Bundesstraße B 3 aufweist, ist ein Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen hier sehr gefährlich, weil auf dem Weg viele Fußgänger mit Kindern sowie Reiter und Radfahrer unterwegs sind, die im Grüngürtel Erholung suchen. Durch die Bauarbeiten auf der Friedberger Landstraße ist aber zu verzeichnen, dass sich mittlerweile ein regelmäßiger Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen etabliert hat, insbesondere im Berufsverkehr, der zu erheblichen Gefährdungen führt. Es ist deshalb geboten, dass durch Kontrollen dafür gesorgt wird, dass hier wirklich nur der zulässige landwirtschaftliche Verkehr durchfährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2010, ST 906 Aktenzeichen: 32 4
Sanierung der Straßen im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3985 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 22.02.2010 Betreff: Sanierung der Straßen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die durch Winterschäden stark beschädigten Straßen im Ortsbezirk 10 grundhaft erneuert werden. Von besonderem Interesse sind hierbei 1. die an diversen Stellen (Bonames, im Niddatal, Frankfurter Berg, Preungesheim) marode Homburger Landstraße; 2. der Berkersheimer Weg im Bereich zwischen Autobahn A 661 und der Homburger Landstraße; 3. die Hofhausstraße im Bereich östlich der Autobahn A 661; 4. Gießener Straße (zwischen Sterlepperstraße und Marbachweg); 5. der Marbachweg von der Eckenheimer Landstraße Richtung Dornbusch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2010, ST 723 Aktenzeichen: 66 5
Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Sonnentaustraße, Höhe Kindergarten „Eddys Burg“
Anregung an den Magistrat vom 02.02.2010, OM 3897 entstanden aus Vorlage: OF 897/10 vom 15.01.2010 Betreff: Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Sonnentaustraße, Höhe Kindergarten "Eddys Burg" Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es eine Möglichkeit gibt, an dieser Stelle weitere wirksamere verkehrsberuhigende Maßnahmen einzurichten. Besonders notwendig ist dies in der Sonnentaustraße vor dem Kindergarten "Eddys Burg" (etwa eine baugleiche, gut beleuchtete Bodenerhebung inklusive Zebrastreifen, wie auf dem Berkerksheimer Weg/Höhe Nettomarkt. Dieser hat sich sehr gut bewährt! Autofahrer nehmen mehr Rücksicht und auch Fußgänger halten sich an Regeln). Begründung: Momentan ist es so, dass sehr viele Autofahrer (die meisten unter ihnen sind nicht in der Siedlung wohnhaft) links in die Sonnentaustraße abbiegen und in den Kaiserkronenweg fahren, dort rechts abbiegen und dann wieder links in die Homburger Landstraße fahren. Auf dem Nachhauseweg geschieht dies wieder in umgekehrter Richtung. Sie nehmen sehr wenig bis keine Rücksicht auf die Anwohner und auf die Tempo-30-Regelung. Derzeit ist die Lage etwas ruhiger, da die Autofahrer durch eine Baustelle eingeschränkt sind. Es ist aber vorhersehbar, dass sich die Situation nach Bauende wieder verschärft und wegen des neuen Einkaufszentrums noch schlimmer wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 687 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Deutsch-Amerikanischer-Spielplatz am Frankfurter Berg
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3751 entstanden aus Vorlage: OF 856/10 vom 07.11.2009 Betreff: Deutsch-Amerikanischer-Spielplatz am Frankfurter Berg Der Magistrat wird aufgefordert, an dem neu hergerichteten Spielplatz am Berkersheimer Weg/Ecke Heinrich-Plett-Straße ein Schild aufstellen zu lassen, das Hinweise sowohl auf die vorgesehene Nutzung durch Jugendliche, als auch auf die insbesondere am Frankfurter Berg in der Vergangenheit gut funktionierende deutsch-amerikanische Freundschaft hinweist. Begründung: Der Spielplatz wurde im Jahr 2009 mit tollen Spiel- und Sportgeräten für größere Kinder und Jugendliche sehr schön hergerichtet. In diesem Zusammenhang sei hiermit allen beteiligten Ämtern sowie insbesondere den vielen ehrenamtlich tätigen Bürgern und Kindern für die erbrachte Leistung noch einmal ausdrücklich Dank gesagt. Der Frankfurter Berg hat einen sehr schönen Spielplatz erhalten. Der Spielplatz wurde im Übrigen ursprünglich in den Achtzigerjahren gemeinsam mit wirklich bemerkenswerter Unterstützung der am Frankfurter Berg stationierten Amerikaner liebevoll aufgebaut und in einem festlichen Akt eingeweiht. An dem Festakt nahm unter anderem der damalige Oberbürgermeister Walter Wallmann (CDU), der damals zuständige amerikanische Colonel Black, dessen Gattin Carol und vom Frankfurter Berg der damalige, leider viel zu früh verstorbene, Stadtbezirksvorsteher Arnold Becker (SPD) sowie der ehemalige Sozialbezirksvorsteher Karlo Frick (CDU), teil. Die Moderation des Festaktes übernahm der bundesweit bekannte Fernsehstar Elmar Gunsch. Auch hier sei allen Beteiligten, insbesondere dem Bürgerverein mit seinem damaligen Vorsitzenden Heinrich Hofmann ausdrücklich der Dank des Ortsbeirates ausgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 201 Aktenzeichen: 67 2
Tempo-30-Zonen in Eschersheim
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2009, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 17.06.2009 Betreff: Tempo-30-Zonen in Eschersheim Bei der Einrichtung der Tempo-30-Zonen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die Neben- und Wohnstraßen mit einbezogen. Größere Straßen vor allem mit Busverkehr wurden ausgenommen (z. B. Alt Eschersheim, Zehnmorgenstraße). In diesen Straßen wurde auch die Höchstgeschwindigkeit 30 eingeführt, jedoch mit einer unzähligen Anzahl von Schildern (Zeichen 274) unter Beibehaltung der Vorfahrtsregelung gegenüber den Nebenstraßen mit Tempo-30-Zonen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse gegenüber der Zonen-Einrichtung vielfach geändert. Busse fahren auch durch Tempo-30-Zonen (Im Uhrig, Kirchhainer Straße und so weiter). Vorfahrtstraßen sind auch in Tempo-30-Zonen möglich (z. B. Deuil-la-Barre-Straße in Nieder-Eschbach). Um dem ständig wachsenden Schilderwald im Ortsbezirk zu begegnen und eine einheitliche Tempo-30-Führung im Stadtteil zu gewährleisten, wird der Magistrat aufgefordert, 1. in Alt Eschersheim zwischen der Nidda-Brücke nach Heddernheim, Bahnhof Eschersheim, Bahnübergang Lachweg und Wohngemeinschaft Bonameser Straße eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Maybachstraße, Alt Eschersheim und Bonameser Straße; 2. im Gebiet zwischen Hügelstraße (nördlich), Eschersheimer Landstraße (östlich) und der Bahnlinie bis zum Berkersheimer Weg vor dem Sportplatz eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten, unter Einbeziehung von Ende Eschersheimer Landstraße, Im Wörth, Nußzeil und Zehnmorgenstraße; 3. alle Vorwarnschilder auf z. B. Fußgängerüberwege (Zeichen 134-10) zu entfernen, da diese bei Tempo 30 nicht mehr notwendig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1413 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 26.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsbegrenzung Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3152 entstanden aus Vorlage: OF 745/10 vom 26.03.2009 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h über die gesamte Länge des Berkersheimer Weges einzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2009, ST 860 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2009, ST 1640 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße; hier: langfristige Planung
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 697/10 vom 25.01.2009 Betreff: Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße; hier: langfristige Planung Der Magistrat wird gebeten, in Verbindung mit den zuständigen Stellen im Rahmen der ohnehin erforderlichen Verkehrsneuplanung/-regelung um den neuen Supermarkt Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße zu prüfen und zu berichten, wie der gesamte Bereich um den neuen Fußgängerüberweg sowie die Bushaltestelle so sicher wie möglich gestaltet werden kann. Begründung: Der Berkersheimer Weg wird bereits heute zwischen Julius-Brecht-Straße und Homburger Landstraße teilweise mit nicht angepasster, überhöhter Geschwindigkeit befahren. Es ist problematisch, dass die sehr beengten Straßenverhältnisse an der Bushaltestelle und dem Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich zu der Sonnentaustraße dabei häufig nicht beachtet werden. Künftig ist an dieser Stelle mit steigendem Verkehrsaufkommen zu rechnen, zumal der neue Supermarkt und das Neubaugebiet Prämäckerweg fertiggestellt werden. Zu prüfen ist, ob, und wenn ja wie in diesem Bereich die Situation für alle Verkehrsteilnehmer deutlich sicherer gestaltet werden kann. Nach der derzeitigen Einschätzung ist eine grundlegende Neuregelung bzw. Neuplanung angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 506 Aktenzeichen: 66 2
Wasserdurchlässige Parkplatzbeläge
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2009, OM 2892 entstanden aus Vorlage: OF 683/10 vom 06.01.2009 Betreff: Wasserdurchlässige Parkplatzbeläge Der Magistrat wird gebeten, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die wasserdurchlässigen Beläge des Parkplatz am Gasverteilerhäuschen am Nordpark in Bonames und der Parkstreifen am Berkersheimer Weg am Frankfurter Berg vor Zerstörungen zu sichern. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hatte bereits mehrfach die Herstellung eines ordnungsgemäßen Belages auf diesen Parkplätzen angemahnt. Der Belag des Parkplatzes am Gasverteilerhäuschen war zwar zwischenzeitlich hergestellt worden, ist aber bereits wieder so abgefahren, dass sich erneut große Pfützen bilden. Die Parkstreifen am Berkersheimer Weg werden durch unsachgemäße Benutzung durch Lastkraft- und Lieferwagen immer mehr in Mitleidenschaft gezogen und sind zwischenzeitlich auch ein Sanierungsfall. Da an diesen Stellen aus Umweltgesichtspunkten keine anderen Beläge möglich sind, sind wirksame Maßnahmen zu treffen, damit die Beläge nicht über Gebühr strapaziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1884 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung(en) beim Ausüben des Fußballsports für die Mannschaften des TuS Makkabi Frankfurt e. V. und der SpVgg. Kickers 1916
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2008, OM 2394 entstanden aus Vorlage: OF 710/9 vom 06.06.2008 Betreff: Verbesserung(en) beim Ausüben des Fußballsports für die Mannschaften des TuS Makkabi Frankfurt e. V. und der SpVgg. Kickers 1916 Der Magistrat wird gebeten, an der Bertramswiese einen Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage zu installieren. Begründung: Der TuS Makkabi Frankfurt e. V. ist inzwischen zu einem der größten Sportvereine Frankfurts herangewachsen. Mit über 1.000 Mitgliedern aller Religionszugehörigkeiten und Nationalitäten in 17 Sportarten ist Fußball mit 19 Jugend- und drei Seniorenmannschaften die stärkste Abteilung. Gemeinsam mit der SpVgg. Kickers 1916 (acht Jugend- und vier Seniorenteams) trainieren auf der Bertramswiese mehr als 27 (!) Jugend- und sieben Seniorenmannschaften, somit über 560 Jugendliche und 200 Erwachsene. Die Bertramswiese mit ihren drei für jedermann zugänglichen Rasenplätzen hält dieser extrem hohen Nutzung nicht mehr stand. Die Kapazitätsgrenze ist weit überschritten. Die Folgen sind sehr schlechte bis hin zu gesundheitsgefährdende Platzverhältnisse und demzufolge ein erhöhtes Mitgliederrückgangsrisiko, sowie ein Ende der Angebotserweiterung. Zusätzlich kann die Anlage während der Winterperiode gar nicht benutzt werden. Da teure Ausweichplätze hinzugemietet werden müssen, wird das Angebot während dieser Zeit schon jetzt stark reduziert. Folgende Ausweichplätze für eine Belegung bzw. zusätzliche Belegung wurden bereits mehrfach leider erfolglos angefragt: - Rosegger-Sportplatz (Concordia Eschersheim & BSC) - Sportanlage Berkersheimer Weg (FV 09 Eschersheim) - Brühlwiese (SV 07 Heddernheim) - Sportanlage Nord (SV Viktoria Preußen & SC Eckenheim/Bornheim) - Woogwiese (FC Germania 08 Ginnheim & KSV Tempo) - Wilhelm-Eppstein-Str. (TuS Makkabi Ffm, SpVgg. Kickers 1916, FC Maroc, Kosova & GSU) Der Bau eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage würde beiden Vereinen nicht nur ihr derzeitig bestehendes Angebot durch die ganzjährige und witterungsunabhängige Bespielbarkeit ermöglichen, sondern auch Freiräume bieten, weitere Mitglieder aufnehmen zu können und sein Angebot z. B. mit Feriencamps auszubauen. Diese Maßnahme würde zudem den städtischen Haushalt erheblich entlasten. Die hohe Anfangsinvestition würde sich binnen kürzester Zeit rechnen, da die momentan jährlich wiederkehrenden Sanierungsmaßnahmen eben wegen dieser hohen Nutzung der Rasenplätze durch das Sportamt wegfallen würden. Der TuS Makkabi ist grundsätzlich bereit, die notwendigen Umbauinvestitionskosten auf der Bertramswiese mithilfe einer Kreditaufnahme vorzufinanzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2008, ST 1328 Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 309 Aktenzeichen: 52 0
Bauverkehr bei einem eventuellen Ausbau der Main-Weser-Bahn
Anregung vom 11.03.2008, OA 618 entstanden aus Vorlage: OF 523/10 vom 11.02.2008 Betreff: Bauverkehr bei einem eventuellen Ausbau der Main-Weser-Bahn Vorgang: OM 1447/07; ST 1839/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen, um im Falle eines Ausbaus der Main-Weser-Bahn den Bauverkehr durch die Stadtteile Bonames, Frankfurter Berg und Berkersheim auf ein Mindestmaß zu beschränken. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, in diesem Zusammenhang zu prüfen und zu berichten, ob der Bauverkehr über provisorische Baustellenabfahrten von der B 3a und der A 661 abgewickelt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1839/07 zur OM 1447/07 das Konzept für den Bauverkehr im Falle eines Ausbaus der Main-Weser-Bahn vorgelegt. Danach ist eine Andienung der Baumaterialien über den Schienenweg weitgehend ausgeschlossen. Die Deutsche Bahn AG plant dabei sämtlichen Baustellenverkehr im Bereich des Ortsbezirks 10, wie sich aus der mitgelieferten Skizze ergibt, alleine über die Straßen Am Dachsberg/Berkersheimer Bahnstraße durch Berkersheim, was für den gesamten Baustellenbereich zwischen Berkersheim und Bad Vilbel anscheinend die einzige Zufahrt darstellt, und über den Berkersheimer Weg sowie die Homburger Landstraße durch die Stadtteile Frankfurter Berg und Bonames abzuwickeln. Dabei handelt es sich in allen Fällen um Wohngebiete mit teilweise sehr engen Straßen. In der Berkersheimer Bahnstraße steht teilweise nicht einmal ein Bürgersteig zur Verfügung. Gerade in diesem Bereich sind Kinder auf ihrem Weg zum Kindergarten unterwegs, was nach Auskunft des Magistrats nur aufgrund des engen Miteinanders von Kraftfahrzeugführern und Fußgängern möglich ist. In Anbetracht der Tatsache, dass für dieses Bauvorhaben nur für die erforderlichen Lärmschutzwände ungeheure Mengen an Baumaterial angeliefert werden müssen, und dass aus betriebstechnischen Gründen ein Bau meistens nachts erfolgen muss, ist eine solche Planung für die Anwohner unzumutbar, zumal die Bauzeit sich über einen erheblichen Zeitraum erstrecken wird. Eine derartige Belastung wäre für die Anwohner unzumutbar. Zudem würde sie erhebliche finanzielle Belastungen für den Vorhabenträger generieren, alleine um die sich daraus ergebenden Einschränkungen der Nutzbarkeit der Wohnungen auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.07.2008, B 432 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.04.2008, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 618 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 618 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und NPD Beschlussausfertigung(en): § 3888, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 Aktenzeichen: 69 1
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