Keine Fahrradschutzzone vor der Albert-Schweitzer-Schule im Berkersheimer Weg
Begründung
Albert-Schweitzer-Schule im Berkersheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass bei der Neugestaltung des Berkersheimer Weges vor der Albert-Schweitzer-Schule keine Fahrradschutzzone eingerichtet wird, in der Kraftfahrzeuge halten dürfen. Begründung: Die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegte Neuplanung des Berkersheimer Weges sieht nach wie vor eine Fahrradschutzzone vor der Albert-Schweitzer-Schule vor, in der, wie die zuständigen Behörden ausdrücklich laut Zeitungsberichten betont haben, die Eltern weiterhin halten können sollen, um ihre Kinder in der Schule abzuliefern. Von einer solchen Gestaltung geht eine Gefährdung für die Kinder, aber besonders für die Radfahrer aus. Die Stadtverordnetenversammlung sollte dies auf jeden Fall verhindern.