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Halteverbot im verlängerten Ginsterweg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4629 entstanden aus Vorlage: OF 1030/10 vom 04.10.2010 Betreff: Halteverbot im verlängerten Ginsterweg Der Magistrat wird gebeten, im verlängerten Ginsterweg zwischen der Sportanlage der TSG 1957 Frankfurter Berg und der Kreuzung mit dem verlängerten Walnußweg auf der östlichen, dem Kleingärtnerverein Nardholz e. V. zugewandten, Seite ein Halteverbot (Eingeschränktes Halteverbot nach Zeichen 286 StVO) einzurichten und die Einhaltung des Halteverbots angemessen zu überwachen. Begründung: An der bezeichneten Stelle des verlängerten Ginsterwegs sind auf der westlichen, dem Kleingärtnerverein Miquel e. V. zugewandten Seite Querparkplätze eingerichtet, die insbesondere an Wochenenden und zu Zeiten von besonderen Veranstaltungen in den Kleingartenanlagen voll belegt sind. In solchen Situationen wird dann regelmäßig auch die östliche, dem Kleingärtnerverein Nardholz e. V. zugewandte Seite von Längsparkern in Anspruch genommen. Die verbleibende Straßenbreite wird dadurch sehr gering, das Aus- und Einfahren der querparkenden Fahrzeuge wird zu einem Geduldsspiel und Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei kommen kaum noch durch. So konnte die Feuerwehr unlängst einen Brand in einer Gartenhütte des Kleingärtnervereins Nardholz e. V. nur unter erschwerten Bedingungen bekämpfen, weil es für die Fahrzeuge kein Durchkommen gab. Durch die Einrichtung eines Halteverbotes könnte hier Abhilfe geschaffen werden, wenn es denn ausnahmsweise auch außerhalb des Anlagenringes einmal möglich wäre, dem Halteverbot Geltung zu verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 271 Aktenzeichen: 32 1