Halteverbot im verlängerten Ginsterweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM
4629 entstanden aus
Vorlage: OF 1030/10 vom
04.10.2010 Betreff: Halteverbot im verlängerten Ginsterweg Der Magistrat wird gebeten, im
verlängerten Ginsterweg zwischen der Sportanlage der TSG 1957 Frankfurter
Berg und der Kreuzung mit dem verlängerten Walnußweg auf der östlichen, dem
Kleingärtnerverein Nardholz e. V. zugewandten, Seite ein Halteverbot
(Eingeschränktes Halteverbot nach Zeichen 286 StVO) einzurichten und die
Einhaltung des Halteverbots angemessen zu überwachen. Begründung: An der
bezeichneten Stelle des verlängerten Ginsterwegs sind auf der westlichen, dem
Kleingärtnerverein Miquel e. V. zugewandten Seite Querparkplätze
eingerichtet, die insbesondere an Wochenenden und zu Zeiten von besonderen
Veranstaltungen in den Kleingartenanlagen voll belegt sind. In solchen
Situationen wird dann regelmäßig auch die östliche, dem Kleingärtnerverein
Nardholz e. V. zugewandte Seite von Längsparkern in Anspruch genommen. Die
verbleibende Straßenbreite wird dadurch sehr gering, das Aus- und Einfahren der
querparkenden Fahrzeuge wird zu einem Geduldsspiel und Einsatzfahrzeuge von
Feuerwehr und Polizei kommen kaum noch durch. So konnte die Feuerwehr unlängst
einen Brand in einer Gartenhütte des Kleingärtnervereins Nardholz e. V.
nur unter erschwerten Bedingungen bekämpfen, weil es für die Fahrzeuge kein
Durchkommen gab. Durch die Einrichtung eines Halteverbotes könnte hier Abhilfe
geschaffen werden, wenn es denn ausnahmsweise auch außerhalb des Anlagenringes
einmal möglich wäre, dem Halteverbot Geltung zu verschaffen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 08.02.2011, ST 271
Aktenzeichen: 32 1