Auswirkungen des geplanten Jugendclubs am Heilsberg in Bad Vilbel auf den Ortsbezirk 10
Begründung
Jugendclubs am Heilsberg in Bad Vilbel auf den Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit von dem in Bad Vilbel auf der Wiese zwischen Berkersheimer Weg und der Bebauung auf dem Heilsberg geplanten Jugendzentrum unmittelbar an der Grenze zu Frankfurt Belastungen für den Ortsbezirk 10, insbesondere durch zusätzlichen Schleichverkehr über den Berkersheimer Weg, ausgehen werden und wie eine unsachgemäße Nutzung der angrenzenden Streuobstwiesen des Grüngürtels vermieden werden kann. Begründung: Die Stadt Bad Vilbel ist offensichtlich dabei, auf dem Heilsberg in unmittelbarem Anschluss an den Frankfurter Grüngürtel ein Jugendzentrum am äußersten Stadtrand zu errichten. Da die Verkehrsführung auf dem Heilsberg ohnehin an der Belastungsgrenze operiert, stellt sich die Frage, wie die Erschließung für motorisierte Besucher auf diesem Gelände sichergestellt werden soll und ob dieser Jugendclub dann nicht dazu führen wird, dass der unerlaubte Schleichverkehr über den Berkersheimer Weg, der auch durch Überprüfung durch die Stadtpolizei insbesondere nachts nicht effektiv kontrolliert werden kann, weiter zunehmen wird. Ferner verbleiben je nach Größe des geplanten Zentrums auf Bad Vilbeler Territorium gerade für Jugendliche nicht mehr viel Freiflächen, auf Frankfurter Territorium grenzen dagegen die mittlerweile einigermaßen eingewachsenen Streuobstwiesen des Grüngürtels an, die besonders schutzwürdig sind. Insofern ist zu prüfen, ob von einer solchen Nutzung auf Vilbeler Seite nicht auch eine Gefahr für diese Gebiete ausgehen kann.