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eungesheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Bekanntheit und Finden der Kulturdenkmäler verbessern (die 2.)

Vorlagentyp: OF

Begründung

verbessern (die 2.) Vorgang: ST 1455/12 In der ST 1455 vom 10.09.212 befasst sich der Magistrat (offensichtlich ausschließlich durch das Denkmalamt vertreten) vorwiegend mit der Kennzeichnung am entsprechenden Objekt. Dieses ist neben dem Schutz durch das Hager Abkommen sicherlich sehr dienlich, wenn man das Kulturdenkmal tatsächlich gefunden hat! Das eigentliche Finden, das Vorhandensein sowie die Bekanntheit steigert diese alleinige Maßnahme allerdings deutlich unzureichend. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten erneut zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können (beispielsweise durch wegweisende braune Hinweispfeilschilder an Kreuzungsbereichen wie Homburger Landstr./Berkersheimer Weg, Homburger Landstr./Weinstr., Gießener Str./Weinstr., usw.), um den Bekanntheitsgrad und das Finden der Denkmale, auch im Hinblick auf Besucher und Touristen im Ortsbezirk 10, vor Ort deutlich zu verbessern. § 16 und § 18 Hess. Denkmalschutzgesetz widerspricht dieser Möglichkeit nicht.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 360/10 Betreff: Bekanntheit und Finden der Kulturdenkmäler verbessern (die 2.) Vorgang: ST 1455/12 In der ST 1455 vom 10.09.212 befasst sich der Magistrat (offensichtlich ausschließlich durch das Denkmalamt vertreten) vorwiegend mit der Kennzeichnung am entsprechenden Objekt. Dieses ist neben dem Schutz durch das Hager Abkommen sicherlich sehr dienlich, wenn man das Kulturdenkmal tatsächlich gefunden hat! Das eigentliche Finden, das Vorhandensein sowie die Bekanntheit steigert diese alleinige Maßnahme allerdings deutlich unzureichend. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten erneut zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können (beispielsweise durch wegweisende braune Hinweispfeilschilder an Kreuzungsbereichen wie Homburger Landstr./Berkersheimer Weg, Homburger Landstr./Weinstr., Gießener Str./Weinstr., usw.), um den Bekanntheitsgrad und das Finden der Denkmale, auch im Hinblick auf Besucher und Touristen im Ortsbezirk 10, vor Ort deutlich zu verbessern. § 16 und § 18 Hess. Denkmalschutzgesetz widerspricht dieser Möglichkeit nicht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1455 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 360/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)

Verknüpfte Vorlagen