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Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1884 entstanden aus Vorlage: OF 374/10 vom 08.01.2013 Betreff: Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg Vorgang: OM 2892/09 OBR 10; ST 541/09 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg zwischen der Straße Am Ulmenrück und der Homburger Landstraße besser vor unsachgemäßer Benutzung geschützt werden und so ihre Zerstörung aufgehalten wird. Hierzu sollten zumindest Schilder aufgestellt werden, die deutlich machen, dass der Parkstreifen nur für Pkw zugelassen ist, und eventuell eine zusätzliche Begrenzung des Parkstreifens durch niedrige Holzgatter vorgesehen werden. Begründung: Der Magistrat hatte auf die Ortsbeiratsanregung OM 2892 bereits mit der Stellungnahme ST 541 vom 16.04.2009 mitgeteilt, dass der betreffende Parkstreifen nur für die Nutzung durch Pkw zugelassen ist und die Einhaltung dieser Regelung durch stärkere Kontrollen in Aussicht gestellt. Leider hat dies nichts genutzt, weil weiterhin auch Lastwagen dort abgestellt wurden. Das Ergebnis ist, dass zwischenzeitlich die seitlich angeordnete Begrünung teilweise völlig heruntergefahren ist und sich der Parkstreifen auch ansonsten teilweise in einem solch desolaten Zustand befindet, dass auch Pkws dort regelrecht versinken. Das führt beim Herausfahren von Pkws auch zu einer noch weitergehenden Zerstörung des Parkstreifens. Da die Gestaltung des Berkersheimer Weges in diesem Bereich ursprünglich sehr gelungen war, muss dieser Zustand unbedingt durch wirksame Maßnahmen beseitigt werden, da ansonsten durch eine fortschreitende Verwahrlosung jeder Respekt vor den Anlagen verloren zu gehen droht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2009, OM 2892 Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 541 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 545 Aktenzeichen: 66 5