Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM
1884 entstanden aus
Vorlage: OF 374/10 vom
08.01.2013 Betreff: Maßnahmen zur Sicherung der
wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer
Weg Vorgang: OM
2892/09 OBR 10; ST 541/09 Der Magistrat wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass die wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem
Parkstreifen am Berkersheimer Weg zwischen der Straße Am Ulmenrück und der
Homburger Landstraße besser vor unsachgemäßer Benutzung geschützt werden und so
ihre Zerstörung aufgehalten wird. Hierzu sollten zumindest Schilder aufgestellt
werden, die deutlich machen, dass der Parkstreifen nur für Pkw zugelassen ist,
und eventuell eine zusätzliche Begrenzung des Parkstreifens durch niedrige
Holzgatter vorgesehen werden. Begründung: Der Magistrat hatte auf die Ortsbeiratsanregung
OM 2892 bereits mit der Stellungnahme ST 541 vom 16.04.2009
mitgeteilt, dass der betreffende Parkstreifen nur für die Nutzung durch Pkw
zugelassen ist und die Einhaltung dieser Regelung durch stärkere Kontrollen in
Aussicht gestellt. Leider hat dies nichts genutzt, weil weiterhin auch
Lastwagen dort abgestellt wurden. Das Ergebnis ist, dass zwischenzeitlich die
seitlich angeordnete Begrünung teilweise völlig heruntergefahren ist und sich
der Parkstreifen auch ansonsten teilweise in einem solch desolaten Zustand
befindet, dass auch Pkws dort regelrecht versinken. Das führt beim Herausfahren
von Pkws auch zu einer noch weitergehenden Zerstörung des Parkstreifens. Da die
Gestaltung des Berkersheimer Weges in diesem Bereich ursprünglich sehr gelungen
war, muss dieser Zustand unbedingt durch wirksame Maßnahmen beseitigt werden,
da ansonsten durch eine fortschreitende Verwahrlosung jeder Respekt vor den
Anlagen verloren zu gehen droht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2009, OM 2892
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.04.2009, ST 541
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.04.2013, ST 545
Aktenzeichen: 66 5