Verkehrsberuhigter Bereich „Burgholzer Straße“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM
268 entstanden aus
Vorlage: OF 130/9 vom
18.08.2011 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer
Straße" Vorgang:
V 1103/09 OBR 9; ST 15/10; OM
1156/07 OBR 9; ST 1220/07 Durch die inzwischen
abgeschlossenen Bauvorhaben in der Burgholzer Straße sind die Markierungen zum
Parken für die verkehrsberuhigte Straße nicht mehr gut sichtbar und müssen
eventuell auch wegen der neuen Tiefgarage mit 16 Parkplätzen verändert werden.
Der Pfosten im Feld neben der Kleingartenanlage wurde entfernt, diese Strecke
wird besonders in den Abendstunden gerne als Schleichweg vom Berkersheimer Weg
nach Eschersheim benutzt. Die Fahrer fahren über den Fußgänger-/Radweg und über
Amöneburger Straße, Burgholzer Platz und Burgholzer Straße deutlich schneller
als in einem verkehrsberuhigten Gebiet erlaubt ist (7-10 km/h). Viele
Verkehrsteilnehmer halten sich zwar an die Tempo 30-Begrenzung, nicht aber an
das geforderte Schritttempo. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine öffentliche
Verkehrsfläche, auf der der Fußgängerverkehr bevorrechtigt ist. Sie dient als
Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer, soweit
sie dort zugelassen sind. Dies ist leider vielen Auto-, Motorrad- und
Radfahrern nicht bekannt. Die bauliche Ausgestaltung entspricht dem Ziel, den
Verkehr wirksam zu beruhigen. Blumentröge, Bänke, Schwellen und sonstige
Hindernisse erschweren die Durchfahrt und zwingen jeden zu gemächlicher
Fahrt. Der Magistrat wird daher
aufgefordert, 1. die Markierung für das versetzte
Parken nach Überprüfung eventueller Änderungen, bedingt durch die
Ein-/Ausfahrten zur neuen Tiefgarage, zu erneuern; 2. nach Rückfrage bei der Feuerwehr, die unerlaubte
Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch geeignete Maßnahmen zu
verhindern; 3. den Abschnitt der Amöneburger
Straße zwischen Landwehrgraben und Burgholzer Platz mit geeigneten Maßnahmen
verkehrlich zu beruhigen - mittels versetztem Parken und/oder Markierungen mit
Pflanzkübeln unter Berücksichtigung der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge,
Müllabfuhr und ähnliches; 4. zusätzlich zu den Schildern 325/326 -
Verkehrsberuhigter Bereich Anfang und Ende - Schilder "Schritttempo!" an allen
Anfangsschildern anzubringen oder Piktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen,
die Fahrzeugführer sensibilisieren; 5. an der Ecke Amöneburger Straße 26 bis 28
zusätzlich zur schraffierten Fläche einen wegklappbaren Pfosten oder einen
Pflanzkübel aufzustellen, damit die Fußgänger, die ab Rauschenberger Straße
über die Amöneburger Straße zum Burgholzer Platz gehen, nicht plötzlich vor
einem Auto stehen, welches die Kurve schneidet. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1434
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9
am 08.12.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 4.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 5.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz
10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
6.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz
10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
7.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 8.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat.
Abstimmung:
zu 5. Einstimmige
Annahme zu 6. Einstimmige
Annahme Aktenzeichen: 32 1