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Bauverkehr bei einem eventuellen Ausbau der Main-Weser-Bahn

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 11.03.2008, OA 618 entstanden aus Vorlage: OF 523/10 vom 11.02.2008

Betreff: Bauverkehr bei einem eventuellen Ausbau der Main-Weser-Bahn Vorgang: OM 1447/07; ST 1839/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen, um im Falle eines Ausbaus der Main-Weser-Bahn den Bauverkehr durch die Stadtteile Bonames, Frankfurter Berg und Berkersheim auf ein Mindestmaß zu beschränken. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, in diesem Zusammenhang zu prüfen und zu berichten, ob der Bauverkehr über provisorische Baustellenabfahrten von der B 3a und der A 661 abgewickelt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1839/07 zur OM 1447/07 das Konzept für den Bauverkehr im Falle eines Ausbaus der Main-Weser-Bahn vorgelegt. Danach ist eine Andienung der Baumaterialien über den Schienenweg weitgehend ausgeschlossen. Die Deutsche Bahn AG plant dabei sämtlichen Baustellenverkehr im Bereich des Ortsbezirks 10, wie sich aus der mitgelieferten Skizze ergibt, alleine über die Straßen Am Dachsberg/Berkersheimer Bahnstraße durch Berkersheim, was für den gesamten Baustellenbereich zwischen Berkersheim und Bad Vilbel anscheinend die einzige Zufahrt darstellt, und über den Berkersheimer Weg sowie die Homburger Landstraße durch die Stadtteile Frankfurter Berg und Bonames abzuwickeln. Dabei handelt es sich in allen Fällen um Wohngebiete mit teilweise sehr engen Straßen. In der Berkersheimer Bahnstraße steht teilweise nicht einmal ein Bürgersteig zur Verfügung. Gerade in diesem Bereich sind Kinder auf ihrem Weg zum Kindergarten unterwegs, was nach Auskunft des Magistrats nur aufgrund des engen Miteinanders von Kraftfahrzeugführern und Fußgängern möglich ist. In Anbetracht der Tatsache, dass für dieses Bauvorhaben nur für die erforderlichen Lärmschutzwände ungeheure Mengen an Baumaterial angeliefert werden müssen, und dass aus betriebstechnischen Gründen ein Bau meistens nachts erfolgen muss, ist eine solche Planung für die Anwohner unzumutbar, zumal die Bauzeit sich über einen erheblichen Zeitraum erstrecken wird. Eine derartige Belastung wäre für die Anwohner unzumutbar. Zudem würde sie erhebliche finanzielle Belastungen für den Vorhabenträger generieren, alleine um die sich daraus ergebenden Einschränkungen der Nutzbarkeit der Wohnungen auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10