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Supermarkt im Frankfurter Bogen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4291 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 28.05.2010 Betreff: Supermarkt im Frankfurter Bogen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei den sich leider noch immer hinziehenden Gesprächen und Verhandlungen mit Investoren des Supermarktes im Frankfurter Bogen darauf geachtet wird, daß neben einer baldigen Umsetzung des Vorhabens auch auf akzeptable Rahmenbedingungen geachtet wird. Diese sind insbesondere: 1. Ein mittelgroßer Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 2.000 qm; 2. Ein Discounter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.000 qm; 3. Weitere passende Flächen z.B. für nicht-störendes Gewerbe, Ladengeschäfte, Gastronomie, Ärzte, Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche usw.; 4. Eine insgesamt geeignete Verkehrserschließung des Anwesens, auch bereits in der Bauphase. Die entsprechenden Erkenntnisse der Schulwegsicherungskommission aus dem fast fertigen Bau des Supermarktes im benachbarten Frankfurter Berg an der Homburger Landstraße/Ecke Berkersheimer Weg sollen berücksichtigen werden. Auf die benachbarten Schulen (Liesl-Oestreicher-Schule sowie Carlo-Mierendorff-Schule) soll weitgehend Rücksicht genommen werden. Auch der ruhende Verkehr soll optimal gestaltet werden; 5. Umweltfreundliche, nicht-störende Haus- und Gebäudetechnik ist vorzusehen, und sofern Wohnungen gebaut werden, sollte zeitgemäßer, hochwertiger und gepflegter Wohnraum entstehen; 6. Barrierefreie Bauausführung. Begründung: Zu große Einzelhandelsflächen könnten sich nicht vorteilhaft für den Stadtteil, die Anwohner und die Verkehrsverhältnisse vor Ort auswirken, sodass dies möglichst zu vermeiden ist. Mittelgroße Flächen lassen dagegen Nachhaltigkeit erhoffen. Bereits der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen sparte leider von Anfang an Planungen für die Verkehrserschließung weitestgehend aus. Die Verkehrserschließungsmöglichkeiten des Neubaugebietes waren zudem von vornherein durch die Bundesautobahn A661, die Karl-Kirchner-Siedlung, das Wohngebiet an der Wolfsweide und die Justizvollzugsanstalt eng begrenzt. Zudem ist festzuhalten, dass die damals vorgetragenen Ängste der Bürger sowie die Bedenken des Ortsbeirates 10 gegen eine verdichtete Bebauung des Neubaugebietes nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2010, ST 1225 Aktenzeichen: 61 0

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