Supermarkt im Frankfurter Bogen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM
4291 entstanden aus Vorlage:
OF 964/10 vom
28.05.2010 Betreff: Supermarkt im Frankfurter Bogen
Der Magistrat wird
aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei den sich leider noch immer
hinziehenden Gesprächen und Verhandlungen mit Investoren des Supermarktes im
Frankfurter Bogen darauf geachtet wird, daß neben einer baldigen Umsetzung des
Vorhabens auch auf akzeptable Rahmenbedingungen geachtet wird. Diese sind insbesondere: 1. Ein mittelgroßer Vollsortimenter mit einer
Verkaufsfläche von bis zu 2.000 qm; 2. Ein Discounter mit einer Verkaufsfläche von bis zu
1.000 qm; 3. Weitere passende
Flächen z.B. für nicht-störendes Gewerbe, Ladengeschäfte, Gastronomie, Ärzte,
Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche usw.; 4. Eine insgesamt geeignete
Verkehrserschließung des Anwesens, auch bereits in der Bauphase. Die
entsprechenden Erkenntnisse der Schulwegsicherungskommission aus dem fast
fertigen Bau des Supermarktes im benachbarten Frankfurter Berg an der Homburger
Landstraße/Ecke Berkersheimer Weg sollen berücksichtigen werden. Auf die
benachbarten Schulen (Liesl-Oestreicher-Schule sowie Carlo-Mierendorff-Schule)
soll weitgehend Rücksicht genommen werden. Auch der ruhende Verkehr soll
optimal gestaltet werden; 5.
Umweltfreundliche, nicht-störende Haus- und Gebäudetechnik ist vorzusehen, und
sofern Wohnungen gebaut werden, sollte zeitgemäßer, hochwertiger und gepflegter
Wohnraum entstehen; 6.
Barrierefreie Bauausführung. Begründung: Zu große Einzelhandelsflächen
könnten sich nicht vorteilhaft für den Stadtteil, die Anwohner und die
Verkehrsverhältnisse vor Ort auswirken, sodass dies möglichst zu vermeiden ist.
Mittelgroße Flächen lassen dagegen Nachhaltigkeit erhoffen. Bereits der
Bebauungsplan für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen sparte leider von Anfang
an Planungen für die Verkehrserschließung weitestgehend aus. Die
Verkehrserschließungsmöglichkeiten des Neubaugebietes waren zudem von
vornherein durch die Bundesautobahn A661, die Karl-Kirchner-Siedlung, das
Wohngebiet an der Wolfsweide und die Justizvollzugsanstalt eng begrenzt.
Zudem ist festzuhalten, dass die damals vorgetragenen
Ängste der Bürger sowie die Bedenken des Ortsbeirates 10 gegen eine verdichtete
Bebauung des Neubaugebietes nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.08.2010, ST 1225
Aktenzeichen: 61 0