Installation einer Fluglärmmessstation
Begründung
Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit der für den Frankfurter Berg zuständigen Abteilung von der GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hessen schnellstmöglich zu klären, auf welchem Objekt und wie schnell eine Fluglärmmessstation installiert werden kann. Begründung: Im Rahmen der Informationsveranstaltung "Fluglärm über dem Ortsbezirk 10" wurde von den Vertretern des Umweltamtes der Stadt Frankfurt/M. geäußert, dass bereits eine weiter reichende, erfolglose Standortsuche für eine Fluglärmmessstation durchgeführt wurde. Unter der bekundeten Kenntnisnahme des deutlichen Unmutes der Bürger im Ortsbezirk 10, wurden diesbezügliche Auswahlkriterien erläutert. Aufgrund dieser Schilderungen erscheinen die Dachflächen der Hochhäuser in der Julius-Brecht-Str. sowie dem Berkersheimer Weg als besonders geeignet. Die daraufhin erfolgte Kontaktaufnahme mit der Eigentümerverwaltung sowie der zuständigen GWH-Abteilung ergab, dass nur auf den GWH-Objekten eine sehr zeitnahe Eigentümerentscheidung realisierbar wäre. Vorbehaltlich der statischen sowie technischen Belange wurde von der für den Frankfurter Berg zuständigen Abteilungsleitung eine Dachflächenbereitstellung bereits zugesagt.