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Vorlagen
Zebrastreifen an der Heidestraße zum Bornheimer Fünffingerplätzchen Sicherheit geht vor!
Anregung vom 05.07.2016, OA 42 entstanden aus Vorlage: OF 21/4 vom 20.06.2016 Betreff: Zebrastreifen an der Heidestraße zum Bornheimer Fünffingerplätzchen Sicherheit geht vor! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an dem Ende der Heidestraße - Übergang zum Bornheimer Fünffingerplätzchen - zusätzlich einen Zebrastreifen zu errichten. Begründung: Jahrelang gab es an dieser Stelle einen Zebrastreifen für das sichere Überqueren der Straße auf das Bornheimer Fünffingerplätzchen. Dann ist an dieser Stelle eine Baumaßnahme getroffen worden in Form einer Aufpflasterung, wobei der Zebrastreifen weggefallen ist, die aber damit auch die Sicherheit der Fußgänger erheblich einschränkt. Das heißt, es gibt immer wieder sehr gefährliche Situationen beim Überqueren der Heidestraße zu dem Bornheimer Fünffingerplätzchen. Die Autofahrer, die von oben aus der Rendeler Straße kommen und dann rechts in die Heidestraße einbiegen, stehen sehr oft vor einem sehr wütenden Fußgänger, der dann auf sein Recht besteht, als Erster loszulaufen, bevor das schnell heranfahrende Fahrzeug fahren darf. Dem Ortsbeirat ist die ablehnende Stellungnahme aus dem Jahr 2012 bekannt. Dennoch besteht er aufgrund der besseren Ortskenntnis auf der Errichtung des Zebrastreifens. Um diese gefährliche Situation zu beheben, ist es die einfachste und sicherste Lösung für alle Verkehrsteilnehmer, den Zebrastreifen und zwei Schilder an dieser Stelle wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1711 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 42 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 466, 3. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.09.2016
Brachgrundstück Berger Straße 224-228/Rendeler Straße 47-51
Antrag vom 20.06.2016, OF 30/4 Betreff: Brachgrundstück Berger Straße 224-228/Rendeler Straße 47-51 Der Ortsvorsteher wird gebeten in einer der nächsten Sitzungen die Vorstellung der Planungen des Planungsamtes und nach Möglichkeit auch des Investors bezüglich obigen Grundstückes zu organisieren. Begründung: Seit Jahrzehnten bewegt das Schicksal dieses Grundstücks die Öffentlichkeit im Ortsbezirk und darüber hinaus. Es scheint nun eine Lösung gefunden und der Ortsbeirat möchte sich und die Bevölkerung darüber informieren. Da die Planungen an diesem Grundstück sehr weitreichende Folgen haben können, möchte der Ortsbeirat dazu auch gehört werden Antragsteller: GRÜNE CDU FDP FRANKFURTER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 30/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen „Bergen Ost“ und U-Bahn-Station „Enkheim“
Anregung vom 12.01.2016, OA 703 entstanden aus Vorlage: OF 351/16 vom 07.01.2016 Betreff: Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" einzurichten. Diese Buslinie soll spätestens bis zu den nächsten geplanten Umbauarbeiten an der Wilhelmshöher Straße Mitte 2016 eingeführt werden. Die Verbindung wird durch eine gleichzeitige leichte Reduzierung der Taktung der Buslinie 43 von ein bis zwei Minuten kostenneutral eingerichtet. Durch diese Umlegung wird eine zeitintensive Neuausschreibung vermieden. Folgende Stationen sollen angefahren werden: 1. "Bergen Ost" 2. "Karl-Wessendorft-Straße" 3. "Am Michlersbrunnen" 4. "Marktstraße/Landgraben" 5. "Kirchgasse" 6. "Vilbeler Landstraße" 7. Sozialrathaus Enkheim (müsste neu eingerichtet werden) 8. U-Bahn-Station "Enkheim" Begründung: Alle folgenden Zahlen basieren auf den Angaben von traffiQ aus der Besprechung vom 09.07.2015 beziehungsweise den am 17.12.2015 übermittelten Ergebnissen der Fahrgastzählung und der Verspätungsaufzeichnungen: Ungefähr 25 Prozent der Fahrgäste der Buslinie 43 pendeln zwischen Bergen und der Seckbacher Landstraße, um von dort mit der U-Bahn-Linie U 4 in die Stadt zu fahren. Vor allem im Berufsverkehr ist der lange Fahrweg über Seckbach mit großen Verspätungen verbunden, die die Fahrzeit nach Seckbach sogar verdoppeln können. TraffiQ berichtet, dass die Verspätungen im Durchschnitt im Berufsverkehr sieben Minuten betragen. Dazu kommen längere Wartezeiten auf die U 4, weil kein planmäßiger Anschlusszug genutzt werden kann. Im April 2014 wurde die Buslinie 43 aufgrund von Bauarbeiten in Seckbach als Verbindung zwischen Bergen Ost und Enkheim umgeleitet. In dieser Zeit erreichten Pendlerinnen und Pendler die U-Bahn-Station "Enkheim" innerhalb von sieben Minuten bei nur einer Minute Verzögerung im Berufsverkehr. Die U-Bahn-Station "Enkheim" ist durch die U 4 und U 7 gut an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen, deshalb nutzen viele Einwohnerinnen und Einwohner, auch Mitglieder des Ortsbeirats, den Pkw, um morgens nach Enkheim zu fahren und dort in die U-Bahn zu steigen. Bei der Einführung einer schnellen Verbindung zwischen Bergen und Enkheim kann deshalb gleichzeitig die Taktung der Buslinie 43 reduziert werden. Die Buslinie 43 fährt im Berufsverkehr derzeit alle siebeneinhalb Minuten. Diese Taktung kann auf einen Abstand von neun Minuten verlängert werden, um die neue Pendelverbindung kostenneutral mit den freigewordenen Fahrzeugen einzurichten. Weitere Vorteile von der Einrichtung sind die Zeiteinsparung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Bergen, die abhängig von der Tageszeit im Schnitt bis zu sieben Minuten pro Strecke sparen könnten, die Entlastung der Straßen und der Bevölkerung in Seckbach und eine Reduzierung des Parkens von Pendlerinnen und Pendlern in Enkheim. Um die neue Verbindung schnell bekannt zu machen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, der Empfehlung von traffiQ zu folgen, die neue Verbindung gemeinsam mit den Umbauarbeiten dieses Jahr an der Wilhelmhöher Straße einzurichten, da dann die Buslinie 43 zu dieser Zeit eingestellt/umgeleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 703 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6810, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 11
A 661-Kompletteinhausung: Frisch- und Kaltluftschneise erweitern, großflächige Grünvernetzung Kleingärten und Abenteuerspielplatz erhalten Statt Innovationsviertel: Sozialwohnungsbau für die untere, mittlere Mittelschicht und die Unterschicht, um deren Mi
Antrag vom 11.01.2016, OF 915/3 Betreff: A 661-Kompletteinhausung: Frisch- und Kaltluftschneise erweitern, großflächige Grünvernetzung Kleingärten und Abenteuerspielplatz erhalten Statt Innovationsviertel: Sozialwohnungsbau für die untere, mittlere Mittelschicht und die Unterschicht, um deren Mieten zu senken Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat: 1. Es gibt eine Kompletteinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße bis zur Seckbacher Landstraße. 2. Alle Kleingärten und die sozialen Strukturen in dem Bereich Huthpark-Seckbach-Bornheim- Günthersburgpark-Friedberger Landstraße bleiben erhalten. Die mit dem Bau der A 661 beseitigten Kleingärten werden wiederhergestellt. Die Umlegung von Kleingärten im Randgebiet zur Bebauung werden nur im Einvernehmen mit den Kleingärtner*innen innerhalb dieses Gebietes umgelegt. 3. Der Abenteuerspielplatz erhält am heutigen Standort Bestandsschutz. 4. Die Wohnungsbauplanungen für Reiche und Vermögende werden beendet zugunsten von städtischem Sozialwohnungsbau (1. Förderweg), d.h. subventioniertem Wohnungsbau zugunsten der Unterschicht und der unteren sowie mittleren Mittelschicht. Auf die ABG Holding GmbH wird entsprechend Einfluss genommen. Die Flächen für den Wohnungsbau werden dementsprechend angepasst. 5. Das sogenannte Innovationsviertel wird nicht gebaut. Es werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen um die kleinen Gewerbefirmen im südlichen Teil der Frisch- und Kaltluftschneise an der Friedberger Landstraße an einen anderen Ort zu verlagern. 6. Die stadtplanerischen Möglichkeiten, die sich aus dem Deckel über der A 661 ergeben werden, mit wenigen Ausnahmen, neben den Kleingärten und dem Abenteuerspielplatz für eine Grünvernetzung vom Huthpark zum Günthersburgpark genutzt. Diese Chance, mit einer großzügigen Frisch- und Kaltluftschneise der zunehmenden Erhitzung Frankfurts durch den Klimawandel entgegen zu wirken, wird genutzt. So kann auch der Artenschwund von Tieren und Pflanzen gemildert werden. 7. Um der Spekulation von Grund und Boden entgegenzuwirken werden - so weit noch nicht geschehen -, alle Grundstücke in diesem Gebiet kommunalisiert, d. h. von der Stadt aufgekauft und nicht an private Wohnungsbauinvestoren verkauft. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.07.2015, OF 838/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 5 Die Vorlage OF 915/3 wird zum gemeinsamen Antrag von LINKE. und ÖkoLinX-ARL erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 838/3 wird durch die Vorlage OF 915/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 915/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2016, TO I, TOP 5 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 915/3 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 915/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Verbreiterung Fußweg/Neubau Fahrradweg entlang der Dortelweiler Straße zwischen Neubaugebiet „Waterpark“ und westlichem Parkplatz Bornheimer Friedhof
Anregung an den Magistrat vom 10.12.2015, OM 4845 entstanden aus Vorlage: OF 886/3 vom 26.10.2015 Betreff: Verbreiterung Fußweg/Neubau Fahrradweg entlang der Dortelweiler Straße zwischen Neubaugebiet "Waterpark" und westlichem Parkplatz Bornheimer Friedhof Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Dortelweiler Straße im Bereich des Wasserparks zwischen dem Neubaugebiet "Waterpark" und dem westlichen Parkplatz des Bornheimer Friedhofs der Fußweg verbreitert und gleichzeitig ein neuer Fahrradweg mit Anbindung an den Kleingartenweg geschaffen werden kann. Dabei wäre auch mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG zu klären, ob der Zaun des Wasserparks in geeigneter Weise versetzt werden kann, um ausreichend Raum für Fußweg und Fahrradweg zu schaffen. Begründung: Der sehr schmale Fußweg entlang des Wasserparks wird u. a. in zunehmendem Maß von den vielen Schulkindern der Neubaugebiete "Waterpark" und "Atterberry" als Schulweg benutzt. Gleichzeitig ist ein steigender Fahrradverkehr in diesem Abschnitt in Richtung Innenstadt über den Kleingartenweg zu beobachten. Die Unfallgefährdung in diesem Abschnitt ist offensichtlich, da auch die Dortelweiler Straße sehr schmal ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 520
Sind weitere Baumaßnahmen an der abgesenkten Gehwegkante Wehrheimer Straße/Ecker Usinger Straße geplant?
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4689 entstanden aus Vorlage: OF 520/4 vom 19.10.2015 Betreff: Sind weitere Baumaßnahmen an der abgesenkten Gehwegkante Wehrheimer Straße/Ecker Usinger Straße geplant? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob weitere Veränderungen zur Sicherstellung der Nutzbarkeit der nördlichen abgesenkten Gehwegkante an der Wehrheimer Straße/Ecke Usinger Straße in Planung sind und wann sie umgesetzt werden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Mitglieder des Ortsbeirates Bornheim/Ostend begrüßen ausdrücklich die baulichen Veränderungen an der o. g. Stelle. Sie ermöglichen beeinträchtigten Menschen, sich besser zu orientieren. Leider interessiert es die Parkplatzsuchenden in keinster Weise und die abgesenkte Gehwegkante wird weiter zugeparkt. Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Mitglieder des Ortsbeirates sind weiterhin nicht zufrieden mit der Situation vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 60 Aktenzeichen: 66 2
Platzbenennung: Das Bauwerk .Galerie Seckbacher Landstraße., über der Bundesautob-ahn A.661, ist in .Platz Auf der Suelze. zu benennen
Antrag vom 08.10.2015, OF 368/11 Betreff: Platzbenennung: Das Bauwerk "Galerie Seckbacher Landstraße", über der Bundesautob-ahn A 661, ist in "Platz Auf der Suelze" zu benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat, gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den bisher unbenannten, als Platz ausgebildeten Teil der Autobahnbrücke, zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Seckbacher Landstraße gelegen, in "Platz Auf der Suelze" zu benennen und entsprechend zu beschildern. Begründung: In unmittelbarer Nähe des zu benennenden Platzes befindet sich die Flur mit dem Namen "Auf der Suelze". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Initiative OI 67 2015 Die Vorlage OF 368/11 wird als Ortsbeiratsinitiative mit der Maßgabe beschlossen, dass die Platzbenennung "Auf der Suelze" lautet. Abstimmung: SPD, BFF und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 3 CDU, GRÜNE und LINKE.
Schutz von Kindern auf der Dortelweiler Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4616 entstanden aus Vorlage: OF 803/3 vom 11.05.2015 Betreff: Schutz von Kindern auf der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung einer festen Blitzanlage zur Kontrolle der Geschwindigkeit auf der Dortelweiler Straße (etwa in Höhe des Wasserparkes) sinnvoll ist, und gegebenenfalls einen konkreten Standort vorzuschlagen. Im ablehnenden Fall wird der Magistrat aufgefordert, eine Alternativlösung vorzuschlagen, die die Gefährdung von (Schul-) Kindern reduziert. Begründung: Aufgrund der zahlreichen Kinder, die täglich an der Dortelweiler Straße entlanggehen, um beispielsweise zum Günthersburgpark zu gelangen, ist die Einhaltung der Geschwindigkeit in diesem Bereich sehr wichtig. Auch der Bürgersteig zum Wasserpark hin ist nur sehr schmal. Diesbezüglich soll eine feste Blitzanlage geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 110 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung Kreuzungsbereich Comeniusstraße/Burgstraße/Saalburgallee/Im Prüfling prüfen
Antrag vom 01.10.2015, OF 894/3 Betreff: Umgestaltung Kreuzungsbereich Comeniusstraße/Burgstraße/Saalburgallee/Im Prüfling prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Kreuzungsbereich der Straßen Comeniusstraße/ im Prüfling/ Saalburgallee / Hartmann- Ibach-Str. so umgestaltet werden kann, dass die Sicherheit von Radfahrern erhöht wird und der Kreuzungsbereich für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher wird. Begründung: Durch die vielen Einmündungen in dem weiten Kreuzungsbereich ist der Verkehr hier zum Teil extrem unübersichtlich und es kam schon mehrfach zu (oft nicht angezeigten) Unfällen mit Fahrradfahrern. Es wäre schön hier nochmals verschiedene Möglichkeiten zu prüfen (z.B. einen kleinen Kreisel vor der Comeniusstraße - neben den Schienen, oder eine Verkehrsinsel), welche die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und insbesondere der vielen Radfahrer erhöhen würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt, um die Ergebnisse des Ortstermins abzuwarten. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wurde zurückgezogen.
Frischluftschneise Innovationsviertel
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4521 entstanden aus Vorlage: OF 842/3 vom 03.09.2015 Betreff: Frischluftschneise Innovationsviertel Der Magistrat wird gebeten, durch das Grünflächenamt und das Stadtplanungsamt zu bewerten, wie er Auswirkungen von Bebauungen in den Frischluftschneisen zwischen Friedberger Landstraße, Dortelweiler Straße, Comeniusstraße, Hartmann-Ibach-Straße, Wetteraustraße und Münzenberger Straße auf eine ausreichende Frischluftzufuhr in den Stadtteil Nordend sieht und welche Bedeutung Grünflächen wie die dort vorhandenen Klein- und Freizeitgärten und die wilden Grünflächen für die Frischlufterzeugung haben. Begründung: Der vergangene heiße Sommer hat gezeigt, wie wichtig Grüninseln und Frischluftschneisen für das Stadtklima sind. Der Naturschutzbeirat und Experten des Deutschen Wetterdienstes prognostizieren weitere Klimaerwärmungen und empfehlen dringend, für ein verträgliches Stadtklima Grünflächen vorzuhalten, über die kalte, frische Luft in Innenstadtbereiche einströmen oder wo frische Luft entstehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 79 0
Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel
Antrag vom 15.09.2015, OF 335/16 Betreff: Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Planungsstudie mit folgendem Ziel in Auftrag zu geben - Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 mit den Haltstellen BG-Unfallkrankenhaus, Lohrberg, Heiligenstock, sowie in Absprache mit der Stadt Bad Vilbel über BV-Heilsberg ggfs. weiter entlang der Frankfurter Straße bis Bad Vilbel Innenstadt - Planung eines gemeinsamen Parkhauses mit der Stadt Bad Vilbel auf Frankfurter oder Bad Vilbeler Grenzgemarkung entweder am Heiligenstock oder weiter zur T-Kreuzung der B521 gelegen. Begründung: Viel Verkehr fließt derzeit über die Nordumgehung Bergens (B521) und staut sich im Berufsverkehr von der Vilbeler Landstraße aus zurück. Ein beträchtlicher Teil des Verkehrs mit Ziel Frankfurt geht von dort aus auch über die Vilbeler Landstraße nach Enkheim zur U-Bahn-Endhaltestelle, oder über die Wilhelmshöher Straße (verzweigte halblegale Wege über den Lohrberg) zur Seckbacher Landstraße, um dort auf das Schienennetz umzusteigen. Weder in Enkheim noch an der Haltestelle der U4 in der Seckbacher Landstraße stehen Kapazitäten zur Verfügung, um diese erheblichen Verkehrsmengen mit Parkraum zu versorgen. Da die Stadt Bad Vilbel ebenfalls ein Interesse haben dürfte, mittels eines Parkhauses vor der Stadt und einer guten Nahverkehrsverbindung die Innenstadt vom Autoverkehr zu entlasten, bietet sich eine gute Gelegenheit für eine interkommunale Kooperation der beiden Städte. Vorteile auf der Frankfurter Seite: Mögliche Verkehrsentlastung der Friedberger Landstraße, bessere Erreichbarkeit der University of Applied Sciences (ehemals FH) für Pendler von außen, Eindämmung des Schleichverkehrs über den Lohrberg, Verkürzung des Arbeitsweges für viele Pendler, und schließlich für Bergen-Enkheim und den Frankfurter Osten Entlastung der Vilbeler Landstraße und der Wilhelmshöher Straße, sowie Entlastung der Parkräume um die U-Bahn Endhaltestelle in Enkheim und die U4-Haltestelle in der Seckbacher Landstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 335/16 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausbau der Orientierungsschilder für Fahrradfahrer und Stadtwanderwege
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4426 entstanden aus Vorlage: OF 863/10 vom 24.08.2015 Betreff: Ausbau der Orientierungsschilder für Fahrradfahrer und Stadtwanderwege Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Standorte an einschlägigen Fahrradwegen geprüft werden, die sich zur weiteren Anbringung von Orientierungsschildern eignen und diese gegebenenfalls anzubringen. Mit Orientierungsschildern sind Schilder mit Richtungsangaben zu Stadteilen im Sinne der Wegführung gemeint. Mögliche Standorte: - Friedberger Landstraße beidseitig, vor der Autobahnauffahrt zur Bundesautobahn 661; - Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße; - Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Begründung: Durch eine gute Strukturierung der Infrastruktur für Fahrradfahrer durch Leitwegesystem lassen sich der Kontakt zwischen Autos und Radfahrern reduzieren und damit potenzielle Zusammenstöße vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1628 Aktenzeichen: 66 7
Wiederherstellung der Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Fried-berger Landstraße in Richtung Bundesautobahn 661
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4420 entstanden aus Vorlage: OF 853/10 vom 24.08.2015 Betreff: Wiederherstellung der Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Fried-berger Landstraße in Richtung Bundesautobahn 661 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine Prüfung zur Wiederherstellung der Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Bundesautobahn 661 durchgeführt und bei positivem Ergebnis umgesetzt wird. Begründung: Im Zuge der Neueinrichtung der Straßenbahnlinie 18 wurde auf Beschluss des Ortsbeirates 4 seinerzeit die Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Bundesautobahn 661 negiert und stattdessen der Kreisel in der Dortelweiler Straße geschaffen. Die Praxis hat nun gezeigt, dass diese Verhinderung des Abbiegens zu einem erhöhten Andrang auf der Abbiegespur zur Dortelweiler Straße führt und zu abenteuerlichen Wendemanövern vonseiten der Autofahrer: Wendung trotz Verbotes auf Höhe der Homburger Landstraße sowie auf der Friedberger Landstraße auf der Abbiegespur zur Dortelweiler Straße und vor dem Kreisel zum Ärztezentrum. Zur Rushhour staut sich der Verkehr von der Abbiegespur zur Dortelweiler Straße so weit zurück, dass zum Teil beide Spuren der Friedberger Landstraße in Richtung Stadtmitte für den nachfließenden Verkehr von der Autobahn gesperrt sind und der Verkehr, inklusive Falschfahrer, vollkommen unübersichtlich und chaotisch verläuft, und somit zu einer Gefährdung der Fußgänger, Radfahrer und anderer Verkehrsteilnehmern führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 263 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 10 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf Friedberger Landstraße zum Kreisel in die Dortelweiler Straße anbringen
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4421 entstanden aus Vorlage: OF 855/10 vom 24.08.2015 Betreff: Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf Friedberger Landstraße zum Kreisel in die Dortelweiler Straße anbringen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie auf der Friedberger Landstraße am sinnvollsten Schilder mit dem Hinweis der Wendemöglichkeit in der Dortelweiler Straße angebracht werden können und bei positivem Ergebnis die entsprechenden Schilder anzubringen. Begründung: Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht um die Wendemöglichkeit in der Dortelweiler Straße und versuchen auf halsbrecherische Weise quer über die Schienen zu wenden, sowohl vor als auch nach der Haltestelle "Friedberger Warte". Entsprechende Schilder würden diesem Problem auf günstige Weise Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 264 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1090 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 10 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Wann kommt das Verkehrskonzept für den Bereich Comeniusstraße/Im Prüfling/Usinger Straße et cetera?
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4483 entstanden aus Vorlage: OF 505/4 vom 25.08.2015 Betreff: Wann kommt das Verkehrskonzept für den Bereich Comeniusstraße/Im Prüfling/Usinger Straße et cetera? Vorgang: OM 3537/14 OBR 4; ST 43/15 Der Magistrat wird gebeten, nunmehr zügig mit dem Ortsbeirat Gespräche über ein Verkehrskonzept für die oben genannten und die weiteren Straßen in diesem Bereich aufzunehmen. Begründung: In der Stellungnahme vom 12.01.2015, ST 43, hat der Magistrat angeboten, nach Abschluss der Arbeiten in der Comeniusstraße "die Verkehrssituation in diesem Bereich (zu) analysieren und gemeinsam mit dem Ortsbeirat in einem Planungsgespräch Handlungserfordernisse und -optionen (zu) erörtern." Die Arbeiten in der Comeniusstraße sind nun allem Anschein nach beendet. Dem Ortsbeirat ist sehr an der Analyse und dem angebotenen Planungsgespräch gelegen und er wünscht sich zur Vermeidung weiterer Verzögerungen deren zügige Aufnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3537 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 43 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1606 Aktenzeichen: 61 1
Berkersheim und Preungesheim jetzt vom Durchgangsverkehr entlasten hier: Linksabbiegen an der Friedberger Warte ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4410 entstanden aus Vorlage: OF 837/10 vom 23.08.2015 Betreff: Berkersheim und Preungesheim jetzt vom Durchgangsverkehr entlasten hier: Linksabbiegen an der Friedberger Warte ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen aus der Homburger Landstraße in die Friedberger Landstraße in Richtung der Bundesautobahn 661 beziehungsweise Bad Vilbel, beispielsweise mittels einer zeitlich reduzierten Ampelphase, zu ermöglichen, ohne dabei zusätzlichen Verkehr in der Homburger Landstraße zuzulassen. Über geeignete Maßnahmen ist dafür das Rechtsabbiegen aus dem Marbachweg in die auch weiterhin verkehrsberuhigte Homburger Landstraße zu unterbinden. Der Busverkehr soll dabei unverändert beschleunigt werden. Begründung: Vermeidbare Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, hier im äußerst stauanfälligen Bereich der Abbiegespur zur Dortelweiler Straße, führen aufgrund ausweichenden Verkehrs zu unnötigem und vermeidenswertem Durchgangsverkehr. Besonders Berkersheim und Preungesheim sind davon betroffen. Durch die angeregte Maßnahme soll die Bundesautobahn 661 aus Preungesheim (insbesondere aus dem Wohngebiet New Betts nebst dem IB-Hotel an der Friedberger Warte) staufrei erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1621 Aktenzeichen: 32 1
Reparatur Kanaldeckel
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4208 entstanden aus Vorlage: OF 811/3 vom 11.05.2015 Betreff: Reparatur Kanaldeckel Der Magistrat wird gebeten, den Kanaldeckel im Kreisel Dortelweiler Straße/Valentin-Senger-Straße zu reparieren und die Lärmbelästigung für die Anwohner zu beenden. Begründung: Der Kanaldeckel ist seit geraumer Zeit locker und verursacht insbesondere bei schweren Fahrzeugen unnötigen Lärm. Hier sollte schnell und unbürokratisch geholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1241 Aktenzeichen: 66 0
Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4185 entstanden aus Vorlage: OF 484/4 vom 29.04.2015 Betreff: Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern Vorgang: ST 483/15 Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der Anlage zu seiner Stellungnahme vom 20.03.2015, ST 483, eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in einem Geviert zu entwickeln, das von der Comeniusstraße, der Weidenbornstraße, der Eulengasse, eines Teils der Berger Straße, der Falltorstraße, der Stockheimer Straße, der Florstädter Straße, der Wittelsbacherallee, der Saalburgallee und der Saalburgstraße umschlossen wird. Begründung: 1. Die Stellungnahme hat sehr detailliert aufgezeigt, in welchen Straßen der Parkdruck des ruhenden Verkehrs so hoch ist, dass diese Straßen praktisch immer beparkt sind. Die Stellungnahme macht auch deutlich, wie stark der Parkdruck durch ortsfremde Fahrzeuge ist. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass die meisten der im genannten Geviert befindlichen Straßen eine permanente Auslastung von 90 Prozent des Parkraumes zeigen, die nachts zum Teil auf über 100 Prozent ansteigt (verkehrswidriges Parken). Im Ergebnis hat die Anwohnerschaft zu keiner Tages- und Nachtzeit eine realistische Chance, ohne längeren Suchverkehr einen Parkplatz zu finden. Alle Straßen, auf die diese Situation zutrifft, werden durch das oben genannte Geviert umschlossen. 2. Politisch ist es schwerlich vertretbar, den Anwohnenden südlich der Saalburgallee den Kauf einer Berechtigung zum Bewohnerparken anzubieten, den Anwohnenden nördlich der Saalburgstraße aber gar kein Angebot zu machen, obwohl dort in vielen Straßen nachgewiesen der gleiche Parkdruck herrscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1139 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 168 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 954 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 116
Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42: Neugestaltung der Buslinien in Bergen-Enkheim
Antrag vom 16.05.2015, OF 313/16 Betreff: Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42: Neugestaltung der Buslinien in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird beauftragt im Rahmen der Planungen der Anbindung des Neubaugebiets Leuchte an die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH heranzutreten. Diese soll Kosten und mögliche Vorteile der Einführung einer schnellen Busverbindung zwischen Bergen und der U-Bahn-Station Enkheim prüfen und dem Ortsbeirat 16 einen Vorschlag zur Einführung vorstellen. Hierbei sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden: 1. Wie hoch wäre der zusätzliche Kostenaufwand bei gleichzeitiger Reduzierung der Taktung der bestehenden Linien 43 und 42? 2. Wie viel Zeit könnten PendlerInnen aus Bergen durch die Umsetzung sparen, besonders im Berufsverkehr und insbesondere wenn sie zu Anschlussverbindungen der Linie U7 müssen. 3. Könnte nach Einführung dieser "42-Express"-Linie die reguläre Linie 42 durchgängig mit Kleinbussen betrieben werden? 4. Inwieweit könnte dies mit der in der Bachelorarbeit von Frau S. vorgestellten Variante 2 der Anbindung des Neubaugebiets Leuchte kombiniert werden? Begründung: Ein wichtiger Wunsch des Bergen-Enkheimer Ortsbeirats wurde bei den Lösungsvorschlägen der traffiQ zur Anbindung des Neubaugebiets Leuchte an die Linie 42 nicht berücksichtigt: Die Verbesserung der Anbindung Bergens an die U-Bahn-Station Enkheim durch eine weitere Buslinie. Im April 2015 wurde die Linie 43 aufgrund von Bauarbeiten in Seckbach als Verbindung zwischen Bergen Ost und Enkheim umgeleitet. In dieser Zeit erreichten PendlerInnen - auch im Berufsverkehr - die U-Bahn Station Enkheim in weniger als 10 Minuten (ausgehend von der Station Marktstraße/Landgraben). Zu Randzeiten innerhalb von 6 Minuten. Die U-Bahn-Station Enkheim ist durch die U4 und U7 gut an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen. Deshalb nutzen viele EinwohnerInnen von Bergen den PKW um morgens nach Enkheim zu fahren und dort in die U-Bahn zu steigen. Die Alternative, die Linie 43 durch Seckbach, benötigt im Berufsverkehr über 30 Minuten zur Haltestelle Seckbacher Landstraße und wird deshalb von diesen PendlerInnen gemieden. Bei der Einführung einer schnellen Verbindung zwischen Bergen und Enkheim (wie im April 2015 geschehen) könnte deshalb sowohl die Taktung der Linie 43 als auch die der Linie 42 reduziert werden. Folgende Vorteile sind vorstellbar und sollten deshalb geprüft werden: - Kosteneinsparung, da der neue Bus nur eine kurze Strecke fährt (weniger Busse und weniger Personal notwendig). - Zeiteinsparung für die Einwohnerinnen von Bergen (auch nur 5 Minuten pro Tag wären erheblich). - Entlastung der Straßen und Einwohner in Seckbach. - Die bestehende Linie 42 könnte mit Kleinbussen betrieben werden, da zu den zwei Stoßzeiten (wenn Schüler den Bus nutzen) die neue Expresslinie für eine Fahrt kurzfristig einspringen könnte. - Das von mehreren Anwohnerinnen kritisierte Parken von Pendlerinnen in Enkheim reduziert sich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2013, OF 215/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Schlaglöcher auf der Dortelweiler Straße
Antrag vom 14.05.2015, OF 804/3 Betreff: Schlaglöcher auf der Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Schlaglöcher auf der Dortelweiler Straße beseitigen zu lassen. Begründung: Trotz des sehr milden Winters haben sich gerade um Abwassergullies zahlreiche tiefe Schlaglöcher auf der Dortelweiler Straße gebildet. Um größere Schäden zu vermeiden, sollten diese kurzfristig beseitigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wurde zurückgezogen.
Rosengärtchen am Bethanien-Krankenhaus
Antrag vom 05.05.2015, OF 482/4 Betreff: Rosengärtchen am Bethanien-Krankenhaus Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Ortsbeirates und des Bethanien-Krankenhauses ein Konzept zur Belebung und Verschönerung des Rosengärtchens am Bethanien-Krankenhaus (Straße: Im Prüfling) zu erarbeiten und anschließend zeitnah umzusetzen. Begründung: Das Rosengärtchen befindet sich in einem trostlosen Zustand. Eine schönere Bepflanzung ist daher vordringlich. Ebenfalls sollte über die Aufstellung von Aschenbechern nachgedacht werden, da bislang die Zigarettenkippen vielfach achtlos auf den Boden geworfen werden. Denkbar wäre zudem, zur Belebung des Rosengärtchens einen kleinen Spielplatz einzurichten. Der Ortsbeirat steht für einen Ortstermin zur Besprechung des weiteren Vorgehens und Abstimmung erster Gestaltungsvorschläge zur Verfügung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 19.05.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 482/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 03.11.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 482/4 wurde zurückgezogen.
Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4
Absicherung einer abgesenkten Gehwegkante vor illegal geparkten Fahrzeugen an der Ecke Preungesheimer Straße/An den Röthen
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4057 entstanden aus Vorlage: OF 465/4 vom 06.04.2015 Betreff: Absicherung einer abgesenkten Gehwegkante vor illegal geparkten Fahrzeugen an der Ecke Preungesheimer Straße/An den Röthen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die oben genannte Gehwegkante so abgesichert wird, dass sie rund um die Uhr genutzt werden kann. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Personen auf dem Weg zu ihren Freundinnen und Freunden sowie Eltern auf dem Weg zur nahe gelegenen Kindertagesstätte, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind, müssen beim Überqueren der Straße auf die Fahrbahn ausweichen. Hier kommt es häufig zu gefährlichen Situationen, weil nicht sofort eine Lücke zwischen den nahe beieinander stehenden Fahrzeugen zu finden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 978 Aktenzeichen: 66 5
Taktung der Buslinien 38 und 43 besser auf die U 4 abstimmen
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3989 entstanden aus Vorlage: OF 312/11 vom 20.02.2015 Betreff: Taktung der Buslinien 38 und 43 besser auf die U 4 abstimmen Der Magistrat wird aufgefordert, bei traffiQ auf eine bessere Abstimmung der Fahrpläne der Buslinien 38 und 43 mit der U 4 hinzuwirken. Seit den Fahrplanänderungen zum Dezember 2014 hat sich die Abstimmung zwischen den einzelnen Linien gravierend verschlechtert. Folgende Fahrplanänderungen sollten vorgenommen werden: 1. Von Seckbach zur U 4 ab Seckbacher Landstraße: 1.1 Der Busfahrplan der Linien 43 und 38 muss wieder besser auf die U-Bahn abgestimmt werden. 1.2 Bei gleicher Taktung sollten drei bis vier Minuten zum Umsteigen eingeplant werden. Der Bus könnte entsprechend früher in Bergen abfahren. 1.3 Wenn die Taktung nicht zueinander passt (zehn Minuten zu sieben/acht Minuten), sollten die Busse auf die Abfahrten der U-Bahn abgestimmt werden. Das würde bedeuten, dass sie nicht immer im gleichen Rhythmus fahren, sondern zum Beispiel abwechselnd alle zehn und 20 Minuten. 1.4 In der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 22:00 Uhr sollte die Buslinie 38 in der 20-Minuten-Lücke der Linie 43 fahren. 2. Von der U 4 Seckbacher Landstraße nach Seckbach: 2.1 Zwischen 21:00 Uhr und 23:00 Uhr sollten die Busse der Linie 38 in der 20 Minuten-Lücke der Linie 43 fahren. So würde Seckbach in dieser Zeit wieder eine Anbindung im durchgängigen Zehn-Minuten-Takt erhalten. 2.2 Ab 23:00 Uhr sollten die Busse der Linien 43 und 38 abwechselnd fahren und sich mit der U-Bahn zu einer 15-minütigen Anbindu ng für Seckbach ergänzen (analog zu den frühen Samstag- und Sonntagmorgen). 2.3 Die Busse sollten zwei Minuten früher in Bornheim Mitte abfahren. Begründung: Zu 1.) Von Seckbach zur U 4 ab Seckbacher Landstraße: Problem: Die Taktung der Buslinie 43 und der U 4 sind nicht (mehr) aufeinander abgestimmt. Das betrifft die Fahrten werktags zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie samstags zwischen 12:00 Uhr und 18:00 Uhr. Gut, wenn auch knapp getaktet sind lediglich die Busse, die um X:04 Uhr und X:34 Uhr ankommen. Die U-Bahn fährt drei Minuten später. Bei den Bussen mit der Ankunftszeit um X:14 Uhr und X:44 Uhr überschneidet sich die Ankunftszeit mit der Abfahrtszeit der U-Bahn. Dann wartet man den vollen Takt von sieben bis acht Minuten. Bei den Bussen um X:24 Uhr und X:54 Uhr wartet man fünf Minuten. Werktags, in der Zeit von 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr, fahren zwar vier Busse der Linie 43 pro Stunde zur Seckbacher Landstraße, jedoch nicht im 15-Minuten-Takt, sondern um 21:14 Uhr, 21:24 Uhr, 21:44 Uhr und 21:54 Uhr (Ankunft Seckbacher Landstraße). Der Bus der Linie 38 fährt in dieser Zeit halbstündlich. Er füllt die Lücke jedoch nicht, sondern fährt im Minutenabstand dem Bus der Linie 43 voraus. Auch samstags von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr und praktisch den gesamten Sonntag gibt es diese merkwürdige Taktung. Der Bus der Linie 38 fährt in dieser Zeit ebenfalls alle 15 Minuten und ist auf die U 4 abgestimmt. Problem: U-Bahn und Busse der Linie 43 sind zwar gleich getaktet, aber die Zeiten sind nicht aufeinander abgestimmt. Das betrifft die Zeit werktags von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr. In diesem Zeitraum überschneiden sich die Ankunftszeiten des Busses mit den Abfahrtszeiten der U-Bahn. Man wartet also die volle Taktzeit von sieben bis acht Minuten. Früher waren sowohl die Taktung als auch die Ankunfts- und Abfahrtszeiten besser, wenn auch teilweise sehr knapp aufeinander abgestimmt. Zu 2.) Von der U 4 Seckbacher Landstraße nach Seckbach: Problem: Statt abwechselnd fahren die Buslinien 43 und 38 in den Randzeiten hintereinander her. Außerdem fahren die vier Busse der Linie 43 pro Stunde nicht im 15-Minuten-Takt, sondern abwechselnd alle zehn und 20 Minuten. Das hat zur Konsequenz, dass es mit manchen U-Bahnen keinen Anschluss nach Seckbach gibt und man an der Seckbacher Landstraße bis zu 20 Minuten warten muss. Das betrifft an allen Wochentagen die Zeiten ab 20:00 Uhr und verstärkt ab 23:00 Uhr. Von 21:00 Uhr bis 23:00 Uhr fahren vier Busse der Linie 43 pro Stunde im oben beschrieben Rhythmus. Der Bus der Linie 38 fährt nur halbstündlich, jedoch einem Bus der Linie 43 eine Minute voraus. Ab 23:00 Uhr fahren beide Busse ebenfalls im Ein-Minuten-Abstand im nur noch halbstündlichen Rhythmus. Generell ist die Wartezeit zwischen der Ankunft der U-Bahn und der Abfahrt der nächsten Busse mit sechs bis sieben Minuten zu lang. Obendrein kommen die Busse in den Randzeiten häufig verspätet. Der Ortsbeirat vermutet, dass die Fahrerinnen und Fahrer absichtlich später losfahren, weil sie sonst zu früh an den späteren Haltestellen sind. In der Vergangenheit war bis circa 23:00 Uhr ein Zehn-Minuten-Takt nach Seckbach gewährleistet. Danach fuhren beide Busse im 20-Minuten-Takt hintereinander her. Das entsprach dem U-Bahn-Takt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 849 Aktenzeichen: 92 14
Absicherung einer abgesenkten Gehwegkante vor illegal geparkten Fahrzeugen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3785 entstanden aus Vorlage: OF 443/4 vom 02.01.2015 Betreff: Absicherung einer abgesenkten Gehwegkante vor illegal geparkten Fahrzeugen Vorgang: OM 1413/12 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Voraussetzungen gegeben sind, in der Wehrheimer Straße die abgesenkte Gehwegkante in der Form, wie sie auf dem Foto zu sehen ist, abzusichern. Die Gehwegkante befindet sich im nördlichen Bereich der Einmündung Wehrheimer Straße/Usinger Straße. Hierbei ist die Bitte unzufriedener Anwohnerinnen und Anwohner, bevorzugt die Lösung "B" der Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1413, umzusetzen, zu berücksichtigen; 2. welche Herstellungs- und Folgekosten für die beiden Varianten in den nächsten 30 Jahren entstehen würden? Begründung: In unmittelbarer Nähe zum Günthersburgpark, der Louise-von-Rothschild-Schule und dem Bethanien Krankenhaus wird der Gehweg häufig von mobilitätseingeschränkten Mitmenschen, Vätern und Müttern mit Kinderwagen, Tagespflegepersonen und Bezugspersonen mit Bollerwagen genutzt. Freundlicherweise wurde die Gehwegkante mit einer farbigen Markierung gesichert. Aber die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ignorieren oder sehen diese Markierung häufig nicht, weil die abgestellten Fahrzeuge diese mit ihrem linken vorderen Reifen beim Parken verdecken. Die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden und beschweren sich noch immer über die Missachtung der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer. Der folgende Textauszug aus einer E-Mail, die die Anwohnerinnen und Anwohner übersandten, als seitens eines Ortsbeiratsmitgliedes darum gebeten wurde, eine Rückmeldung zur vorliegenden Anregung zu geben, dient zur Kenntnis: "[Wir sind] ... der Auffassung, dass Straßenmalereien nichts bringen: Sie werden von Parkplatznotleidenden nicht beachtet, sie verblassen und sind daher ständig erneuerungsbedürftig. Ein Rollstuhlfahrer muss sich 100-prozentig auf Absenkungen, Durchfahrten, Aufzüge und Rampen zu allen Tageszeiten verlassen können, meinen wir. Das sind wir als Gesamtgesellschaft den Minderheiten - die es im Leben schlimm genug haben - mindestens schuldig. Was sind schon 2 Poller dagegen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 688 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 66 2
Öffentliche Anhörung zum Thema .Staus auf der Friedberger Landstraße belasten Preungesheim und Berkersheim.
Antrag vom 05.01.2015, OF 730/10 Betreff: Öffentliche Anhörung zum Thema "Staus auf der Friedberger Landstraße belasten Preungesheim und Berkersheim" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Staus auf der Friedberger Landstraße belasten Preungesheim und Berkersheim" einzuladen. Begründung: Seit Jahren belastet teils unnötiger Durchgangsverkehr unsere Bürger in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10. Ortsbeirat und Stadtverordnete haben dazu Anregungen, Fragen und Beschlüsse auf den Weg gebracht. Verbesserungen oder Entlastungen konnten leider noch nicht erreicht werden. Die sich viel zu rasch aus der Innenstadt aufbauenden Rückstaus auf der Friedberger Landstraße zwischen Bad Vilbel und der BG-Unfallklinik, vor der Friedberger Warte, vor der stets überlasteten Linksabbiegerspur zur Dortelweiler Straße sowie vor dem Nibelungenplatz führen zu dauerhaften Ausweichbewegungen durch den Ortsbezirk 10. Dies hat deutlich steigenden Unmut zur Folge. Durch etwaige Maßnahmen innerhalb des Ortsbezirks 10 werden teilweise Belastungen an anderer Stelle befürchtet, die zumindest das maßgeblich auslösende Übel auf der Friedberger Landstraße nicht beseitigen würden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 730/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Absperrung zwischen Kleingartenweg und Hundewiese
Antrag vom 05.01.2015, OF 732/3 Betreff: Absperrung zwischen Kleingartenweg und Hundewiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem von Norden kommenden und dann rechtwinklig nach rechts zur Wetteraustraße abbiegenden Kleingartenweg (= Verbindungsweg von der Dortelweiler Straße) und der südlich davon gelegenen Hundewiese eine Absperrung anzubringen, die verhindert, dass Radfahrer von Norden kommend direkt über die Hundewiese zum Günthersburgpark weiterfahren. Die Absperrung (Gitter o.ä.) soll so gestaltet sein, dass das direkte Durchfahren wirksam unterbunden wird und die Radfahrer um die Hundewiese herumfahren. Begründung: Um die Hundebesitzer und ihre Tiere auf dieser ohnehin sehr kleinen Wiese nicht zu stören und um eine Gefährdung durch direkt durchfahrende Radfahrer zu vermeiden, sollte eine solche Absperrung angebracht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 732/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 12.02.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 732/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 12.03.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 732/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Sicher über die viel befahrene Straße: Umrüstung Ampel Seckbacher Landstraße Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus für seh- und geheingeschränkte Menschen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3694 entstanden aus Vorlage: OF 432/4 vom 18.11.2014 Betreff: Sicher über die viel befahrene Straße: Umrüstung Ampel Seckbacher Landstraße Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus für seh- und geheingeschränkte Menschen Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, dass die Lichtsignalanlage ("Ampel") auf der Seckbacher Landstraße in Höhe des Sankt Katharinen-Krankenhauses so umgerüstet wird, dass seh- und geheingeschränkte Personen gefahrlos während der Grünphase die Straße überqueren können. Zur notwendigen Umrüstung gehört mindestens die Einrichtung eines akustischen Signalgebers, der die Grünphase markiert. Begründung: Die angesprochene Ampel steht in direkter Nähe eines Krankenhauses und an einer viel befahrenen Straße. Die akustische Signalanlage an dieser Ampel und mögliche andere Verbesserungen werden Menschen, die körperlich eingeschränkt sind, in Zukunft helfen, gefahrlos das Krankenhaus oder die andere Straßenseite zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 485 Aktenzeichen: 32 1
Rückstaus auf der Friedberger Landstraße vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3706 entstanden aus Vorlage: OF 708/10 vom 17.11.2014 Betreff: Rückstaus auf der Friedberger Landstraße vermeiden Der Magistrat wird gebeten, zur Vermeidung von unnötigem Schleichverkehr in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 Rückstaus auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts mit allen verkehrstechnischen Mitteln zu ermitteln, auszuwerten und konzeptionell zu optimieren. Dabei sollen insbesondere die folgenden Bereiche überprüft werden: 1. Vor der Auf- und Abfahrt zur Bundesautobahn 661; 2. rund um die Friedberger Warte; 3. zur Dortelweiler Straße. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorgestellt werden. Begründung: Die Rückstaus sowie der Schleichverkehr stellen eine verkehrspolitische Belastung dar. Bürgerinnen und Bürger sowie Ortsbeiratsmitglieder freuen sich über entsprechende Verbesserungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 443 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1371 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrskonzept „Im Prüfling“ und umliegende Straßen
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3537 entstanden aus Vorlage: OF 412/4 vom 22.09.2014 Betreff: Verkehrskonzept "Im Prüfling" und umliegende Straßen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und (sofern erforderlich) einem Planungsbüro ein Verkehrskonzept für den Bereich um die Straße Im Prüfling (Bornheim) mit dem Ziel zu erstellen, eine Gleichverteilung der Verkehrsbelastung anzustreben. Begründung: Die Straße Im Prüfling wurde entlang des Bethanien Krankenhauses für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dies hat dazu geführt, dass ein wesentlicher Teil des bisher über diese Straße abgewickelten Verkehrs nunmehr durch andere Straßen in diesem Bereich Bornheims fließt (zum Beispiel Usinger Straße, Neebstraße, Weidenbornstraße, Comeniusstraße, Rodheimer Straße, Saalburgstraße). Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit versucht, die zusätzlich auftretenden Verkehrsbelastungen in diesen anderen Straßen durch punktuelle Änderungen der Verkehrsführung und Maßnahmen der Verkehrsberuhigung abzumildern, was nach Aussagen diverser Anwohner jedoch nur zum Teil gelungen ist. Mit einem abgestimmten Verkehrskonzept sollte nun ein neuer Versuch unternommen werden, eine für sämtliche Anwohner möglichst erträgliche Verkehrsbelastung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 43 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4483 Aktenzeichen: 61 1
Junge Bäume in der Dortelweiler Straße schützen
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3383 entstanden aus Vorlage: OF 405/4 vom 26.08.2014 Betreff: Junge Bäume in der Dortelweiler Straße schützen Der Magistrat wird gebeten, den erst vor Kurzem neu gepflanzten Baum vor dem Haus Dortelweiler Straße 62 vor parkenden Fahrzeugen zu schützen, die bis auf die Baumscheibe fahren. Begründung: In den letzten beiden Jahren wurden einige marode Robinien in der Dortelweiler Straße durch neue Bäume ersetzt. Die Baumscheiben einiger Bäume sind durch Begrenzungen aus Holz oder Metall geschützt. Bei dem ungeschützten Baum vor Hausnummer 62 ist häufig zu beobachten, dass Fahrzeuge mit dem Vorderrad auf die Baumscheibe bis zum Stamm hin parken und den Baum schädigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1476 Aktenzeichen: 67 0
Planungen zur Gestaltung des Eingangs Weidenbornstraße des Günthersburgparks vorstellen
Antrag vom 19.05.2014, OF 607/3 Betreff: Planungen zur Gestaltung des Eingangs Weidenbornstraße des Günthersburgparks vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planungen zur Neugestaltung des Eingangs Weidenbornstraße des Günthersburgparks im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Im Zusammenhang mit der Sanierung der Comeniusstraße wird auch der Eingang Weidenbornstraße des Günthersburgparks neu gestaltet. Bisher war der Eingang de facto ungeordnet, was in den vergangenen Jahren häufig zu Beschwerden von Anwohnern/Anliegern führte, da u.a. der freie Zugang zu den Kindertagesstätten und zur Louise-von-Rothschildschule nicht gewährleistet war. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Öffnung der Verbindung zwischen Preungesheimer Straße und Vereinsstraße in beide Richtungen
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3022 entstanden aus Vorlage: OF 370/4 vom 11.03.2014 Betreff: Öffnung der Verbindung zwischen Preungesheimer Straße und Vereinsstraße in beide Richtungen Der Magistrat wird gebeten, die sogenannte "kleine Vereinsstraße" (die nördliche der beiden Verbindungstraßen zwischen Preungesheimer Straße und Vereinsstraße) für beide Fahrtrichtungen zu öffnen. Begründung: Während der Bauphase der ABG-Neubauten in der Vereinsstraße war diese Verbindung geöffnet und erleichterte die Ausfahrt aus dem Viertel, da eine Abfahrt über die Seckbacher Landstraße nicht mehr nötig war. Ein solche Route über die Seckbacher Landstraße ist mit großen Behinderungen und Zeitverlusten für die Anwohner verbunden, da die Seckbacher Landstraße in der Regel sehr stark vom Verkehr frequentiert wird und ein Einfädeln in den Verkehr daher nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Während der Zeit der Öffnung im Zuge der Neubaumaßnahmen kam es zu keinen nennenswerten Störungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 766 Aktenzeichen: 32 1
Benennung des .Interessentenweges.
Antrag vom 06.03.2014, OF 563/3 Betreff: Benennung des "Interessentenweges" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen dem oberen Ende der Wetteraustraße (Abenteuerspielplatz) und der Dortelweiler Straße (gegenüber dem Bornheimer Friedhof) mit "Kleingartenweg" zu benennen. Begründung: Nach der lange geforderten und kürzlich erfolgten Sanierung des genannten Verbindungsweges, der aus unbekannten Gründen häufig als "Interessentenweg" bezeichnet wird, sollte nun ein aussagekräftiger Name für diesen Weg gefunden werden. Dazu passt die von Vertretern eines Kleingartenvereins vorgeschlagene Bezeichnung "Kleingartenweg". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 563/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 08.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Initiative OI 48 2014 Die Vorlage OF 563/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt ergänzt wird: "die auch keine Verwechslungsgefahr mit anderen Straßen und Wegen in Frankfurt birgt. Ausdrücklich wird nochmals darauf verwiesen, dass der Weg nicht in "Kleingärtnerweg" benannt werden soll." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Standfestigkeit der Straßenbäume in der Dortelweiler Straße dringend überprüfen
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2922 entstanden aus Vorlage: OF 509/3 vom 19.11.2013 Betreff: Standfestigkeit der Straßenbäume in der Dortelweiler Straße dringend überprüfen Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig die Standfestigkeit der Straßenbäume in der Dortelweiler Straße zu überprüfen. Begründung: Im Straßenbaumbestand entlang der Dortelweiler Straße ist in zunehmendem Maße das Absterben von Baumkronen zu beobachten. Davon scheinen vor allem Robinien betroffen zu sein. Da in der Vergangenheit schon mehrmals Bäume umgestürzt sind, ist eine Überprüfung der Standfestigkeit dringend erforderlich, um weder Menschen noch Häuser, Autos etc. zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 757 Aktenzeichen: 67 0
Optimierung der Verkehrssituation an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2925 entstanden aus Vorlage: OF 529/3 vom 08.01.2014 Betreff: Optimierung der Verkehrssituation an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltungen für folgende Fahrspuren im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/ Dortelweiler Straße optimiert bzw. geändert werden können: - Linksabbiegerspur Friedberger Landstraße in die Dortelweiler Straße aus Richtung Bad Vilbel - Linksabbiegerspur Dortelweiler Straße in die Friedberger Landstraße Begründung: Bei beiden Linksabbiegerspuren ist seit einiger Zeit ein häufiger Rückstau zu beobachten. Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und vor allem auch der Anlieger wäre eine Stau reduzierende Optimierung der Ampelschaltung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 815 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1627 Aktenzeichen: 32 1
Privatweg zwischen Gronauer Straße und Heidestraße beruhigen
Antrag vom 14.10.2013, OF 336/4 Betreff: Privatweg zwischen Gronauer Straße und Heidestraße beruhigen Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin am Privatweg zwischen Gronauer Straße und Heidestraße (Supermarkt) mit dem Straßenverkehrsamt und dem Besitzer des Privatwegs, der ABG Holding zu vereinbaren, um eine verträgliche Situation für die Anwohner*innen herbeizuführen. Der Weg ist für Kraftfahrzeuge und motorisierte Zweiräder gesperrt. Begründung: Der Privatweg zum/vom Supermarkt zwischen Gronauer Straße und Heidestraße wird, vor allem im Sommer, von Mofas, Mopeds und Motorrädern oft als Abkürzung verwendet. Durch die enge Bebauung wird der Motorenlärm vielfach verstärkt und stellt für die Anwoh-ner*innen Rendeler Straße/Gronauer Straße eine unzumutbare Belastung dar. Versuche der Anwohner*innen die ABG zum Handeln aufzufordern führten leider zu keinem Erfolg, deswegen haben sich Anwohner*innen an den Ortsbeirat um Hilfe gewandt. Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 336/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lärmaktionsplan
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2293 entstanden aus Vorlage: OF 303/4 vom 12.05.2013 Betreff: Lärmaktionsplan Vorgang: NR 103/11 CDU, GRÜNE; ST 1579/12 Der Magistrat wird gebeten, in die Stellungnahme zur Fortführung des Lärmaktionsplanes gegenüber dem Regierungspräsidium folgende Anmerkungen mit aufzunehmen: i) Der grobe Sachstand in Bezug auf die Autobahnen A 661 und A 66 ist im Lärmaktionsplan enthalten und bedarf einer ergänzenden Darstellung: Die Potenzialstudie für den Bereich Seckbacher Landstraße und der Straße Am Erlenbruch, umrissen im Antrag vom 22.09.2011, NR 103, arbeitet heraus, dass eine Einhausung möglich ist. Empfohlen wird, einen Antrag auf zusätzlichen Lärmschutz gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG für die Hallgartenschule zu stellen. Die Hallgartenschule ist wesentlich näher an der A 661 gelegen und damit höheren Pegeln als die Anwohnerinnen und Anwohner ausgesetzt. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten mit diesem Antrag bereits gute Erfolge erzielt und es wäre gut, die Stadt Frankfurt mit im Boot zu haben. Die Stadt Frankfurt darf mit den Kosten für die Einhausung nicht allein gelassen werden und es ist möglich, den Bund als Baulastträger in die Pflicht zu nehmen. Die Begründung in der Stellungnahme ST 1579 vom 28.09.2012 ist nicht ausreichend dargelegt und Bedarf einer genaueren Betrachtung, z. B. mit einem Rechtsgutachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1371 Aktenzeichen: 79 3
Beleuchtung am Kreisel Dortelweiler Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2198 entstanden aus Vorlage: OF 284/4 vom 29.04.2013 Betreff: Beleuchtung am Kreisel Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung am Kreisel Dortelweiler Straße/Valentin-Senger-Straße/Bernhard-Becker-Straße stärker auf die Bürgersteige und Übergänge zu fokussieren und die Blendwirkung auf die anliegenden Häuser, die für die Anwohnerinnen und Anwohner störend ist, zu reduzieren. Begründung: Nachdem die Baumaßnahmen in der Bernhard-Becker-Straße abgeschlossen wurden, konnte die restliche Kreiselbeleuchtung angebracht werden. Dies hat nun dazu geführt, dass der Kreisel nachts taghell beleuchtet wird. Durch die intensive Ausleuchtung des Kreiselbereiches und dem damit verbundenen Lichteinfall in die Wohnungen fühlen sich viele Anwohner gestört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1462 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 482 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 24.09.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52
Dortelweiler Straße: Haltelinie und Hinweisschild vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2013, OM 2142 entstanden aus Vorlage: OF 389/3 vom 16.04.2013 Betreff: Dortelweiler Straße: Haltelinie und Hinweisschild vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf der Dortelweiler Straße vor der Einfahrt zum Tegut-Gelände aus Richtung Bornheim kommend eine Haltelinie und ein Hinweisschild zu installieren, z. B. mit dem Text "Bei Rückstau vor der Ampel bitte hier halten, um die Einfahrt frei zu halten". Begründung: Wenn man von der Friedberger Landstraße in die Dortelweiler Straße einbiegt, hat man die Möglichkeit, gleich nach ein paar Metern links in die Einfahrt des Grundstücks, auf dem sich u. a. der Tegut befindet, abzubiegen. Da der aus der Dortelweiler Straße kommende Verkehr in Richtung Friedberger Landstraße an der Ampel häufig zum Stehen kommt und sich dadurch ein Rückstau bildet, welcher die Einfahrt verstellt, ist es für die Fahrzeuge, die von der Friedberger Landstraße kommen, nicht möglich, in die Einfahrt des Geländes abzubiegen. Sie bleiben mitten auf der Straße stehen, der Nachfolgeverkehr wird dadurch behindert und es bildet sich ein Rückstau bis auf die Friedberger Landstraße. Im Berufsverkehr wird diese Situation häufig beobachtet. Durch die Haltelinie und das Hinweisschild kann die Einfahrt frei gehalten und der Verkehrsfluss positiv beeinflusst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1086 Aktenzeichen: 66 7
Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen vom Portal des Riederwaldtunnels und des Dreiecks „Am Erlenbruch“ der geplanten A 66/Anschluss A 661
Anregung an den Magistrat vom 15.04.2013, OM 2121 entstanden aus Vorlage: OF 174/11 vom 24.03.2013 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen vom Portal des Riederwaldtunnels und des Dreiecks "Am Erlenbruch" der geplanten A 66/Anschluss A 661 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Hessischen Landesregierung darauf zu dringen, dass - die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung mit dem Prognosehintergrund "2025" beziehungsweise "2030" im Bereich der geplanten A 66/Anschluss A 661 sofort veröffentlicht und in einer Informationsveranstaltung im Riederwald vorgestellt werden; - eine Messung der Schadstoffbelastung in dem oben angegebenen Bereich sofort veranlasst und eine Berechnung der Schadstoffbelastung im Vergleich zu den Zahlen der im ersten Absatz erwähnten Studie in Auftrag gegeben wird. Dabei soll als Planungsbeispiel auch die komplette Einhausung (beginnend vom Riederwaldtunnelportal bis zur Seckbacher Landstraße) der Baumaßnahme mit einbezogen werden; - der Riederwaldtunnel sowie die Einhausung der A 661 (vom Riederwaldtunnelportal bis zur Seckbacher Landstraße) mit einer Filteranlage versehen wird; - ein ausreichendes Lärmschutzkonzept entwickelt wird. Auch hier soll als Planungsbeispiel die komplette Einhausung der Baumaßnahme mit einbezogen werden. Begründung: Da es bereits in der Vergangenheit Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid gab (Sportmessungen aus den Jahren 2009 und 2010 im Rahmen der Planung des Riederwaldtunnels), ist eine sofortige Messung der Schadstoffe über einen längeren Zeitraum im Bereich der geplanten Baumaßnahmen in Auftrag zu geben. Bei der Auswertung ist zu berücksichtigen, dass in diesem Bereich eine Schule und eine Kindertagesstätte liegen, auf zwei Sportstätten aktiv Leistungssport betrieben wird und sich in unmittelbarer Nähe eine Altenwohnanlage befindet. Durch die neuen Zahlen der oben erwähnten Studie werden sich wahrscheinlich auch neue Zahlen für Lärm und Schadstoffe ergeben: "Hier ist meines Erachtens eine Überschreitung von Immissionsgrenzwerten nicht auszuschließen..." (Schreiben des Hessischen Umweltministeriums an das Frankfurter Umweltdezernat vom 22.11.2012). Diese müssen entsprechend bewertet werden. Aus diesem Grund erwartet der Ortsbeirat, dass in den Prognosen für die Lärm- und Schadstoffbelastung auch die Einhausung der geplanten Maßnahmen mit einbezogen wird, da in der Bevölkerung diese Möglichkeit als Schutz vor Lärm und Schadstoffen seit Langem dringend gefordert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 758 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1026 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1414 Aktenzeichen: 61 12
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