Absperrung zwischen Kleingartenweg und Hundewiese
Begründung
und Hundewiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem von Norden kommenden und dann rechtwinklig nach rechts zur Wetteraustraße abbiegenden Kleingartenweg (= Verbindungsweg von der Dortelweiler Straße) und der südlich davon gelegenen Hundewiese eine Absperrung anzubringen, die verhindert, dass Radfahrer von Norden kommend direkt über die Hundewiese zum Günthersburgpark weiterfahren. Die Absperrung (Gitter o.ä.) soll so gestaltet sein, dass das direkte Durchfahren wirksam unterbunden wird und die Radfahrer um die Hundewiese herumfahren. Begründung: Um die Hundebesitzer und ihre Tiere auf dieser ohnehin sehr kleinen Wiese nicht zu stören und um eine Gefährdung durch direkt durchfahrende Radfahrer zu vermeiden, sollte eine solche Absperrung angebracht werden.