Meine Nachbarschaft: Throner Straße
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Vorlagen
Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2587 entstanden aus Vorlage: OF 211/4 vom 22.08.2022 Betreff: Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Fußwegs neben dem ALDI-Parkplatz und dem ALDI- Markt zwischen Seckbacher Landstraße (Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus) und Berger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer aufstellen. Begründung: Aktuell gibt es entlang dieses Fußwegs nur einen einzigen Mülleimer kurz vor dem Eingang in den Supermarkt. Dieser Mülleimer ist meist überfüllt, weshalb Müll neben und auf dem Fußweg entsorgt wird. Mindestens zwei weitere Mülleimer würden hier Abhilfe schaffen und für ein saubereres Stadtbild sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2682
Bessere Sichtbarkeit des Fußgängerüberwegs vor dem Kinderzentrum Rendeler Straße
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 191/4 vom 15.05.2022 Betreff: Bessere Sichtbarkeit des Fußgängerüberwegs vor dem Kinderzentrum Rendeler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, den Fußgängerüberweg vor dem Kinderzentrum in Höhe Rendeler Straße, Hausnummer 8, für den Autoverkehr besser sichtbar zu machen. Denkbar wäre hier eine Erhöhung des Überweges oder die Einrichtung einer kleinen Bodenwelle, welche die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger und somit auch für die der Kita-Kinder erhöht. Begründung: Der Zebrastreifen vor dem Kinderzentrum Rendeler Straße ist extrem abgefahren und daher für den motorisierten Verkehr schlecht sichtbar. An das Verbot, auf bzw. bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen nicht zu halten oder zu parken, hält sich zudem kaum jemand. Um die Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger rund um und auf besagtem Zebrastreifen zu gewährleisten, müssen dort Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer zum Abbremsen und langsameren Fahren gezwungen werden. Eine Erhöhung des Überweges oder eine kleine Bodenwelle könnten dies bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2096
Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 entstanden aus Vorlage: OF 194/4 vom 17.05.2022 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Straßenbahnlinie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratswegkreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Straßenbahnlinie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Straßenbahnlinie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junkers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht vom 28.05.2021, B 238, und Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823). Außerdem wird Fechenheim von der Straßenbahnlinie 11 bedient. Es böte sich für den oben genannten Zweck an, die Straßenbahnlinie 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim-Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es eventuell in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2023
Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 319/10 vom 17.05.2022 Betreff: Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Hinweisschilder an der Verschwenkung der Straßen Gießener Straße - Homburger Landstraße (Höhe Busbahnhof an der Endhaltestelle "Preungesheim", siehe Kartenausschnitt) mit einem Richtungshinweis auf die Autobahn 661/B 3 die Homburger Landstraße von Autofahrenden entlastet und die geeignetere Verkehrsführung über die Gießener Straße genutzt werden kann. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Immer noch fahren die meisten Autofahrenden bei der Fahrbahnverschwenkung Richtung Gießener Straße/Homburger Landstraße über die Homburger Landstraße anstatt über die Gießener Straße, wobei in Kauf genommen wird, mit viel Wartezeit an sieben Ampeln zu stehen und den Kreisverkehr an der Dortelweiler Straße nutzen zu müssen, im Gegenzug zu fünf Ampeln und der Möglichkeit, schon in die Richtung Bad Vilbel/Friedberg zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2011 Aktenzeichen: 66 7
Anwohnerparken in der Wöllstädter Straße weiterhin ermöglichen
Antrag vom 12.05.2022, OF 189/4 Betreff: Anwohnerparken in der Wöllstädter Straße weiterhin ermöglichen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit in der Wollstädter Straße in Fahrtrichtung vor der Einmündung in die Seckbacher Landstraße auf der rechten Seite Parkplätze für die auf der durch die Anbringung von Fahrradabstellbügeln auf der linken Seite wegfallenden Parkmöglichkeiten für PKW geschaffen werden können. Zudem ist das Umfeld im Hinblick auf Parkraum für Anwohner (beispielsweise in Form einer Quartiersgarage) zu prüfen. Begründung: In den in die Wöllstädter Straße einmündenden Straßen im Parkbereich Nr.41 sind bereits Parkplätze durch Fahrradabstellbügel ersetzt worden. Verschärfend für die Parkplatzsituation der Anwohner wird künftig noch sein, dass vor der Einmündung in die Seckbacher Landstraße in Fahrtrichtung auf der linken Seite der Wollstädter Straße weitere Fahrradabstellbügel angebracht werden, um die oft rechtswidrig zugeparkte Einsicht in die Seckbacher Straße zu gewährleisten. Um die Parkraumbewirtschaftung nicht am Mobilitätsbedürfnis der Anwohner vorbei umzusetzen, müssen auf den PKW angewiesene anwohnende Pendler weiterhin Parkmöglichkeiten im näheren Wohnumfeld finden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 189/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF (= Annahme)
Gehwegparken Rendeler Straße
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2071 entstanden aus Vorlage: OF 185/4 vom 10.04.2022 Betreff: Gehwegparken Rendeler Straße Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Rendeler Straße direkt gegenüber der Einmündung der Weidenbornstraße und an der Kreuzung mit der Gronauer Straße gegenüber Hausnummer 45 jeweils zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen oder die Gehwegverengungen (Kaugummiautomat, linkes Bild, bzw. Gehwegparkenschild, rechtes Bild) an diesen beiden Stellen zu beseitigen. Begründung: An beiden Stellen wird der eh schon enge Gehweg durch zusätzliche Hindernisse eingeschränkt (gegenüber der Weidenbornstraße durch einen Kaugummiautomaten, an der Kreuzung mit der Gronauer Straße durch die Beschilderung), was in Kombination mit breiten Autos dann zu Problemen bei der Benutzung des jeweiligen Gehwegs führt. Dieses Problem kann jeweils entweder durch eine Umsetzung der anderen Beschränkungen oder durch eine Aufhebung des Gehwegparkens in dem jeweiligen Bereich gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2313 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2347 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 136 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 704 Beratung im Ortsbeirat: 4
Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1748 entstanden aus Vorlage: OF 197/3 vom 03.10.2021 Betreff: Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen Für die geplante Schule auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei an der Dortelweiler Straße gibt es bereits ein beauftragtes Planungsbüro, dass an der Konzeptentwicklung gearbeitet hat. Es gab mehrere Planungsrunden, auch mit Beteiligung des Ortsbeirates 3, und Vor-Ort-Termine. Bei diesen Gelegenheiten wurde das Konzept einer Schule mit dem Profilschwerpunkt "Ökologie/Nachhaltigkeit" aufgegriffen, zum einen durch eine enge Verzahnung mit dem angrenzenden Wasserlehrpfad im Wasserpark und möglicher Kooperationen mit den benachbarten Imkern, aber auch mit Blick auf die Gestaltung der Schule. Ein z. B. als Sportfeld genutztes Dach und ein außerhalb der Schulzeiten nutzbares Schulgelände mit vorwiegender Grünflächengestaltung waren erste konkrete Ideen. Viele Beteiligte, gerade auch in den beteiligten Ämtern, sahen hier die Möglichkeit der Entwicklung eines für Frankfurt einzigartigen Schulstandorts. Der geplante zusätzliche Straßenbahnanschluss im Zuge der Umgestaltung der Dortelweiler Straße ist ein zusätzliches Argument für die Eignung des Standorts für eine Schule. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Gymnasium auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter zu planen und dabei zu prüfen, ob die Schule auch vier zügig entstehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2383 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 154/4 vom 28.01.2022 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . Falls nötig, sollte die Einmündung durch eine Leitblanke o. Ä. gesichert werden. Foto: Google Maps Begründung: An der Einmündung Weidenbornstraße in Höhe der Hausnummer 24 sind immer wieder falschparkende Fahrzeuge in der ausgewiesenen Parkverbotszone anzutreffen, die den abbiegenden Verkehr stark behindern und zu Aufstauungen im Verkehr führen. Sie sind auch eine Sichtbehinderung und somit Gefahrenzone für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die ohne Fußgängerüberweg die Straße kreuzen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Antrag vom 06.11.2023, OF 352/4 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048
Bürgersteigabsenkung Weidenbornstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 759 entstanden aus Vorlage: OF 67/4 vom 09.08.2021 Betreff: Bürgersteigabsenkung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig an der Ecke Weidenbornstraße 4 (Döneria Imbiss ) zu Weidenbornstraße 11 (Textilreinigung) abzusenken, sodass Rollstuhlfahrer die Straße von der Seckbacher Landstraße kommend Richtung Süden zur Rendeler Straße barrierefrei überqueren können. Begründung: Der Ortsbeirat wurde durch einen Bürger auf diesen Missstand aufmerksam gemacht, da er als Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit hat, die Weidenbornstraße an dieser Stelle zu überqueren. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 118 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bedarf an Fahrradbügeln auf der Seckbacher Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 760 entstanden aus Vorlage: OF 68/4 vom 09.08.2021 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln auf der Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Seckbacher Landstraße an mehreren Stellen Fahrradbügel anzubringen, um dem Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu entsprechen. Geeignete Aufstellplätze und erkennbarer Bedarf sind: 1. Ecke An den Röthen 49 bis 51; 2. Ecke Wöllstädter Straße 2; 3. Ecke Am Rötheneck auf beiden Seiten (vor Seckbacher Landstraße 26 und 28). Begründung: Im öffentlichen Raum fehlen an einigen Stellen deutlich feststellbar die Möglichkeiten, Fahrräder sicher anzuschließen. Die wenigen Bügel um Bäume reichen bei Weitem nicht aus. Dies betrifft insbesondere Bereiche in der Nähe von Geschäften oder U-Bahn-Haltestellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 119 Antrag vom 12.10.2022, OF 241/4 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3010 Beratung im Ortsbeirat: 4
Kinderzentrum 126 Rendeler Straße: Übergangsstandort wegen Sanierung
Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 764 entstanden aus Vorlage: OF 72/4 vom 14.09.2021 Betreff: Kinderzentrum 126 Rendeler Straße: Übergangsstandort wegen Sanierung Der Magistrat wird gebeten, bei der Auslagerung des Kinderzentrums aufgrund Sanierung folgende Aspekte zu beachten: 1. Die betroffenen Eltern (und Kinder) sollen frühzeitig über den Zeitraum und den Ort der Auslagerung informiert und wenn möglich einbezogen werden. 2. Der Interimsstandort muss für die Betreuung von Kindergarten- und Hortkindern geeignet sein. 3. Der Übergangsstandort soll vom eigentlichen Standort möglichst fußläufig erreichbar sein. Notfalls muss ein Shuttle-Service eingerichtet werden. Begründung: Die notwendige Verlagerung des Kinderzentrums 126 für mehrere Monate bedeutet für alle Beteiligten gravierende Veränderungen. Kinder müssen sich an die neue Umgebung gewöhnen, was umso besser gelingt, je geeigneter sie ist. Hortkinder müssen ihre Kita nach Schulende selbstständig und sicher erreichen können. Die Erzieherinnen und Erzieher müssen ihre pädagogische Arbeit sinnvoll fortsetzen können. Eltern, die in der Mehrheit berufstätig sind, sollten hinsichtlich der Bring- und Holzeiten in ihrem Zeitmanagement nicht über Gebühr belastet werden. Die lauten Proteste der Eltern gegen eine Auslagerung in die ehemalige Friedrich-Stoltze-Schule bekräftigen die o. g. Aspekte und haben bereits im zuständigen Dezernat dazu geführt, Alternativstandorte zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2345 Beratung im Ortsbeirat: 4
Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe!
Antrag vom 13.08.2021, OF 66/4 Betreff: Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor nicht durchzuführen und dem Wunsch der Elternschaft nach einem kindergerechten Ausweichstandort in unmittelbarer Nähe zum KiZ 126 nachzukommen. Begründung: Die Elternschaft des KiZ 126 hat in einer Petition "Auslagerung des KiZ 126 nur an einen kindergerechten Standort in Laufnähe" auf der Petitionsplattform Change.org (https://www.change.org/KiZ126-Auslagerung) umfangreich und nachvollziehbar begründet, warum die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor für sie nicht akzeptabel ist. Stattdessen wird ein kindergerechter Standort in unmittelbarer (fußläufiger) Nähe zum KiZ 126 gefordert, für den von der Elternschaft die Containeranlage auf dem ehemaligen Betriebshof des Grünflächenamtes am Günthersburgpark präferiert wird. Daneben werden weitere Alternativstandorte benannt, die ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden können, sollte sich die von der Elternschaft bevorzugte Variante aufgrund der geplanten Erweiterung des Günthersburgparks nicht darstellen lassen. Die von der Elternschaft angeführten Nachteile, die den Kindern und Familien im Fall der vom Magistrat geplanten Auslagerung auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor drohen, sind so schwerwiegend und weitreichend, dass diese Variante keinesfalls als praktikable Lösung betrachtet werden kann und im Interesse aller Betroffenen zu vermeiden ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2021, OF 72/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 66/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung); dFfm (= kein Votum)
Instandsetzung der Straße Am Galgenberg südlich der Seckbacher Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 520 entstanden aus Vorlage: OF 42/4 vom 21.06.2021 Betreff: Instandsetzung der Straße Am Galgenberg südlich der Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Galgenberg südlich der Seckbacher Landstraße zu erneuern und die Gefahrenstellen zu beseitigen. Begründung: Wie den beigefügten Bildern zu entnehmen ist, befindet sich die Straße in einem beklagenswerten Zustand. Besonders gefährlich wird es auf der abschüssigen Straße bei Regen. Der Galgenberg wird aber von zahlreichen Wanderern, Spaziergängern und Fahrradfahrern als Verbindung nach Seckbach und in den Riederwald genutzt. Zu deren Sicherheit soll die Straße instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2194 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1729 Antrag vom 18.10.2022, OF 240/4 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3009 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 522 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradbügel am Bethanien-Krankenhaus/Usinger Straße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 521 entstanden aus Vorlage: OF 43/4 vom 21.06.2021 Betreff: Fahrradbügel am Bethanien-Krankenhaus/Usinger Straße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich von der Usinger Straße zur Krankenhausv orfahrt auf den Bürgersteigen in den Eckbereichen, teils als Ersatz für die dortigen Steinkuben, eine niedrige zweistellige Zahl von Fahrradbügeln setzen zu lassen. Begründung: Mit Einführung der Parkraumbewirtschaftung für Kraftfahrzeuge rund um das Krankenhaus ist der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten stark gestiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2134 Beratung im Ortsbeirat: 4
Überweg Dortelweiler Straße/Wasserleitungsweg
Antrag vom 24.06.2021, OF 64/3 Betreff: Überweg Dortelweiler Straße/Wasserleitungsweg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einem Ortstermin in der Dortelweiler Straße einzuladen. Es soll geprüft werden, ob ein Überweg am Wasserleitungsweg möglich ist. Zum Ortstermin sollen auch Vertreterinnen und Vertreter des OBR 4 eingeladen werden. Begründung: Der Wasserleitungsweg ist eine wichtige Fußgängerverbindung aus dem Wasserpark nördlich am Bornheimer Friedhof vorbei. Die nächsten gesicherten Querungen der Dortelweiler Straße am Kreisel bzw. am Friedhofseingang sind für Fußgänger zu weit entfernt und unattraktiv. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 64/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 38/4 vom 25.05.2021 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von Pkws genutzt. Hinzu kommt die Linienführung der Buslinie 34 ab der Comeniusstraße/Ecke Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohnerinnen und Anwohner besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, sodass weitere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Radfahrende, zu Fuß Gehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1662
Wann wird der Eskisehir-Platz eingeweiht?
Antrag vom 24.05.2021, OF 34/4 Betreff: Wann wird der Eskisehir-Platz eingeweiht? Vorgang: B 335/20; K 159/19 Wann ist die Einweihung bzw. die Benennung des kleinen Platzes zwischen Neebstraße, Heidestraße und Saalburgstraße im Ortsbezirk 4 vorgesehen - Und gibt es bereits Vorstellungen für eine kleine Feierlichkeit? Begründung: Im Jahre 2013 wurde die Städtepartnerschaft mit der türkischen Stadt Eskişehir vertraglich vereinbart. Dem voraus gingen jahrelange Bemühungen bis endlich eine türkische Partnerstadt gefunden wurde, zumal der größte Anteil der in Frankfurt lebenden Migranten bzw. Deutschen mit Migrationshintergrund aus der Türkei stammt. Die Wahl fiel seinerzeit glücklicherweise auf die Stadt Eskişehir, da zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 4 aus Eskişehir stammten bzw. dorthin familiäre Beziehungen hatten. Dies war ausschlaggebend für damalige Wahl der anatolischen Stadt. Der Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend) begrüßte die Anregung K 159 vom 22.10.2019 der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) eine geeignete Straße oder einen geeigneten Platz nach der Frankfurter Partnerstadt Eskişehir in der Türkei benennen. Der Ortsbeirat 4 forderte daraufhin die Anregung zu übernehmen und im dem Ortsbezirk 4 einen geeigneten Ort zu benennen, da die Anregung für die Städtepartnerschaft mit Eskişehir ursprünglich aus dem Ortsbezirk 4 stammte. Dies geschah mit der OF 507/4 vom 12.10.2020. Die Wahl des Ortes im Ortsbezirk 4 fiel auf den kleinen Platz zwischen Neebstraße, Heidestraße und Saalburgstraße. Zwischenzeitlich wurde seitens des Magistrats grünes Licht für die Benennung des Platzes in Bornheim nach Eskişehir gegeben. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 22.10.2019, K 159 Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 335 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 43 2021 Die Vorlage OF 34/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE
Bewohnerparken im westlichen Teil Seckbachs
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2021, OM 7192 entstanden aus Vorlage: OF 805/11 vom 02.01.2021 Betreff: Bewohnerparken im westlichen Teil Seckbachs Der Magistrat wird gebeten, in den Seckbacher Straßen Melsunger Straße, Im Heimgarten, Eschweger Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße im Abschnitt zwischen Melsunger Straße und Eschweger Straße sowie in der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen Wendekreisel bis Einmündung Heinz-Herbert-Karry-Straße Bewohnerparken einzurichten. Die Reservierungszeiten für Personen mit einem Bewohnerparkausweis sollen montags bis freitags jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Aufgrund der kurzen Fußwege zur U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" wird in den im Tenor genannten ausgewiesenen Straßen seit jeher verstärkt durch Pendler geparkt. Bedingt durch das Parkraumbewirtschaftungskonzept kommt es in Bornheim zur Verdrängung der Pendler. Die so verdrängten Pendler weichen jetzt zunehmend in die angrenzenden Stadtteile und somit auch in das westliche Seckbach aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 851 Aktenzeichen: 32 1
Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 05.01.2021 Betreff: Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main Angesichts der Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (siehe Amtsblatt Nr. 47 vom 17. November 2020) wird der Magistrat gebeten, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einhausung der A 661 zwischen der Seckbacher Landstraße und der Friedberger Landstraße mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Begründung: Die in der Planfeststellung angedachte Bestückung der Autobahn mit Lärmschutzwänden ist keine Alternative zu einer echten Einhausung, die dann einen Grünzug vom Günthersburgpark zum Huthpark und darüber hinaus entstehen ließe. Erst mit dieser Einhausung würde die stadtplanerische Wunde, die die Autobahn Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts gerissen hat, geheilt werden. Darüber hinaus böte sich so die Möglichkeit, neue Wohnungen entstehen zu lassen, die nicht vor Lärmschutzwänden stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 901
Grün bei der Trambahn
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6803 entstanden aus Vorlage: OF 506/4 vom 13.10.2020 Betreff: Grün bei der Trambahn Der Magistrat wird gebeten, bei der seit Jahren gelegentlich angekündigten Planung für einen barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Bornheim Mitte" in der Saalburgstraße auch eine Begrünung einzuplanen. Begründung: In diesem Abschnitt der Saalburgstraße fehlt jegliches Grün. Seit der Wirt einer dortigen Pizzeria im letzten Jahr veranlasst wurde, auch noch die dort als Eingrenzung verwendeten Blumenkübel abzuräumen, ist die Bilanz wirklich Null. Die Fahrgäste, die auf Bus oder Bahn in Richtung Neebstraße oder Günthersburgpark warten, werden derzeit an Sommernachmittagen geröstet. Die heißen Nachmittage werden in der Tendenz mehr. Man sollte daher die Umplanung als Chance nutzen, um Kleinklima und Verschattung zu verbessern. Für begrünte Haltestellen gibt es Beispiele. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1072 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ringstraßenbahn von „Bornheim Mitte“ zur Friedberger Warte
Antrag vom 27.10.2020, OF 998/3 Betreff: Ringstraßenbahn von "Bornheim Mitte" zur Friedberger Warte Im neuen Nahverkehrsplan wird eine Ringstraßenbahnlinie von der Station Bornheim Mitte zur Friedberger Warte aufgeführt. Sie soll über die Dortelweiler Straße geführt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie die geplante Ringstraßenbahn auf der Dortelweiler Straße integriert werden kann? Welche Umsetzungsmöglichkeiten gibt es? Begründung: Der Ortsbeirat 3 geht davon aus, dass sich im Nahverkehrsplan nur Projekte wiederfinden, die auch umsetzbar sind. Deshalb sollte es für die Führung der Straßenbahn auf der Dortelweiler auch bereits Umsetzungsideen geben. Aufgrund der derzeitigen Situation und der Enge der Straße erscheint das auf den ersten Blick kein einfaches Unterfangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1879 2020 Die Vorlage OF 998/3 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6805 entstanden aus Vorlage: OF 516/4 vom 12.10.2020 Betreff: Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich für die Sanierung des Bodenwegs auf der ganzen Länge (oder zumindest zwischen An den Röthen und Wasserleitungsweg) zu sorgen und gleichzeitig die unerlaubte Nutzung durch Pkw wirksam zu unterbinden. Begründung: Die Qualität der Asphaltdecke lässt auf weiter Strecke des originär von Fahrradfahrern und Fußgängern zu nutzenden Bodenweges zu wünschen übrig. Schlaglöcher und holprige Randbereiche gehören leider zum Alltag, was besonders bei der Begegnung von Radfahrern und Fußgängern zu gefährlichen Situationen führt. Darüber hinaus ist seit geraumer Zeit leider zu beobachten, dass Pkw den Weg nutzen und an mancher Ecke illegal abgestellt werden, was scheinbar auch mit dem Bewohnerparken An den Röthen und auf der Dortelweiler Straße zu tun hat. Hier sollte durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 480 Beratung im Ortsbeirat: 4
Benennung einer Straße oder eines Platzes nach der türkischen Partnerstadt Eskisehir im Ortsbezirk 4
Antrag vom 12.10.2020, OF 507/4 Betreff: Benennung einer Straße oder eines Platzes nach der türkischen Partnerstadt Eskisehir im Ortsbezirk 4 Vorgang: K 159/19; B 335/20 Die Kommunale Ausländervertretung (KAV) regte mit der K 159 vom 22.10.2019 Benennung einer Straße oder eines Platzes nach der Frankfurter Partnerstadt Eskişehir in der Türkei an. Der Magistrat begrüßte diese Anregung in seinem Magistratsbericht B 335 vom 03.08.2020 und wird den Städtenamen Eskişehir in das beim Stadtvermessungsamt geführte Verzeichnis aufnehmen. Ferner führte der Magistrat an, dass die Zuständigkeit für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen entsprechend der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt bei den 16 Ortsbeiräten liegt. Der Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend) begrüßt die Anregung der KAV und möchte deshalb eine geeignete Straße oder einen geeigneten Platz nach der Frankfurter Partnerstadt Eskişehir in der Türkei benennen, da die Anregung aus dem Ortsbezirk 4 stammte. Der dafür geeignete Platz wäre, der Platz vor der Gaststätte Grauer Bock Waida ( Neebstraße / Platz ). Begründung: Im Jahre 2013 wurde die Städtepartnerschaft mit der türkischen Stadt Eskişehir vertraglich vereinbart. Dem voraus gingen jahrelange Bemühungen bis endlich eine türkische Partnerstadt gefunden wurde, zumal der größte Anteil der in Frankfurt lebenden Migranten bzw. Deutschen mit Migrationshintergrund aus der Türkei stammt. Die Wahl fiel seinerzeit glücklicherweise auf die Stadt Eskişehir, da zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 4 aus Eskişehir stammten bzw. dorthin familiäre Beziehungen hatten. Dies war ausschlaggebend für damalige Wahl der anatolischen Stadt. Antragsteller: FRANKFURTER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 22.10.2019, K 159 Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 335 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 30 2020 Die Vorlage OF 507/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen CDU (= Ablehnung)
Bürgersteig Rendeler Straße, unterer Teil
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6149 entstanden aus Vorlage: OF 463/4 vom 02.06.2020 Betreff: Bürgersteig Rendeler Straße, unterer Teil Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Bürgersteig im untersten Teil der Rendeler Straße zum Bornheimer Fünffingerplätzchen hin mit geeigneten Mitteln, z. B. Absperrbügeln, gegen Beparken zu sichern. Begründung: Es gibt immer wieder Beschwerden, dass dort für Fußgänger mit Kinderwagen usw. kein Durchkommen ist. Vor einigen Jahren wurde bereits ein Teilstück des Bürgersteigs, vor dem Kinderzentrum/ehemalige Schweißerhalle, entsprechend abgesichert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1761
Haltezonen vor Kinderzentren
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5905 entstanden aus Vorlage: OF 445/4 vom 24.02.2020 Betreff: Haltezonen vor Kinderzentren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Kinderzentren in der Straße An den Röthen und in der Rendeler Straße eine Haltezone eingerichtet werden kann. Die Haltezone sollte zeitlich begrenzt sein von 07:00 Uhr bis 17: 00 Uhr und groß genug für einen Transporter des Behindertenfahrdienstes. Begründung: Die integrative Arbeit in den Kinderzentren ist sehr wichtig. Es werden vermehrt behinderte Kinder in den Kinderzentren betreut. Die Kinder werden entweder durch die Eltern oder durch einen Fahrdienst gefahren. Nicht selten müssen sie vor dem Kinderzentrum in zweiter Reihe halten, dies erschwert die kindgerechte Übergabe im Kinderzentrum, die bis zu einer halben Stunde dauern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1031
Können Werbeschilder auch gefährlich sein?
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 29.01.2020 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetteraustraße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300 Metern als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das o. g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße, Höhe Dortelweiler Straße. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammengestoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Neuer Bücherschrank
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5739 entstanden aus Vorlage: OF 431/4 vom 27.01.2020 Betreff: Neuer Bücherschrank Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. ein neuer Bücherschrank an der Ecke Neebstraße/Im Prüfling aufgestellt werden kann; 2. der Wunsch mehrerer Vereine, diesen Bücherschrank mit tschechischen Büchern zu füllen, im Rahmen des Bücherschrankkonzepts möglich und gewünscht ist; 3. eine Eröffnung im Rahmen des Jubiläums der 30-jährigen Städtepartnerschaft Frankfurt-Prag möglich ist; 4. in diesem Zusammenhang eine Bezuschussung des Bücherschranks über den Magistrat möglich ist. Begründung: Dieses Jahr feiert die Städtepartnerschaft zwischen Frankfurt und Prag ihr 30. Jubiläum. In diesem Zusammenhang haben sich verschiedene Vereine und eine Gastwirtschaft (Prager Botschaft, die Deutsch-Tschechische/Deutsch-Slowakische Wirtschaftsvereinigung e. V.) und der Deutsch-Slowakischer Kulturklub e. V. einen deutsch-tschechischen Bücherschrank vor der Gastwirtschaft "Prager Botschaft" gewünscht. Die Vereine und das Lokal würden für den Schrank die Patenschaft übernehmen und auch mit tschechischen Büchern füllen. Außerdem haben sie auch eine finanzielle Beteiligung zugesichert. Der Bücherschrank würde außerdem an der Stelle sicherlich von den Anwohnern genutzt werden und es könnte auch seitens des Bethanien-Krankenhauses darauf hingewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 834 Antrag vom 11.05.2020, OF 451/4 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.05.2020, OIB 413
Falsch ausgerichtete Parkbuchten
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5732 entstanden aus Vorlage: OF 422/4 vom 27.01.2020 Betreff: Falsch ausgerichtete Parkbuchten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Baumaßnahme mit Straßenerneuerung der Preungesheimer Straße die Parkbuchten immer noch falsch ausgerichtet sind und ob dies noch nachträglich geändert wird. Begründung: Im Zuge der Bauarbeiten gingen die Anwohner davon aus, dass auch die Parkbuchten gedreht werden. Diese sind aufgrund einer früheren Einbahnstraßenregelung so ausgerichtet worden. Nun stellt sich die Frage, warum im Zuge der Neumarkierung dies nicht korrigiert wurde. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 835
Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171
Anregung vom 23.01.2020, OA 522 entstanden aus Vorlage: OF 772/3 vom 09.01.2020 Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Die Vorlage M 171 (Bebauungsplan Nr. 858) wird abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 171 gleichfalls abzulehnen. Begründung: Die Vorlage wird vor allem wegen mangelnder sozialstruktureller Mischung des Quartiers abgelehnt. Auf der Parkseite sind Wohntürme mit gehobenem Wohnstandard geplant. Abgeschirmt wird dieser Bereich durch einen langen Riegel, der für geförderten Wohnungsbau entlang der stark befahrenen Dortelweiler Straße liegt. Nach der Auffassung des Ortsbeirates ist eine stärkere Mischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau in verschiedenen Häusern wünschenswert. Die Struktur der Bebauung passt nicht zu der aufgelockerten Bauweise in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bei einer Überarbeitung und Neuvorlage soll der Durchgang von der Dortelweiler Straße zum Park so breit sein, dass er für einen Fuß- und Radweg bequem ist. Die vorgeschlagenen Umweltaspekte des Bebauungsplans werden bis auf die Höhe der Bebauung und der vorgesehenen Dichte positiv bewertet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 171 = Ablehnung, OA 522 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5190, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 00
Illegale Lackiererei in der Dortelweiler Straße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5637 entstanden aus Vorlage: OF 420/4 vom 06.01.2020 Betreff: Illegale Lackiererei in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten die Stadt Frankfurt hat, um eine illegal betriebene Lackiererei in der Dortelweiler Straße 74 stillzulegen. Begründung: In der Dortelweiler Straße 74 wird eine Werkstatt mit Lackiererei direkt an Freizeitgärten betrieben. Die Lackiererei hat (laut Regierungspräsidium Darmstadt und Hessen Mobil) keine Betriebsgenehmigung und der Mietvertrag über das Grundstück mit Hessen Mobil ist wohl auch schon seit zwei Jahren abgelaufen. Die Lackiererei wird auch spätabends nach 22 Uhr betrieben, an Sonn- und Feiertagen und ohne eine funktionierende Filteranlage. Die Farbdämpfe werden über ein lautes Gebläse nach hinten auf die Freizeitgärten geblasen. Dieser Zustand ist den Ämtern in Frankfurt, dem Regierungspräsidium Darmstadt und Hessen Mobil seit Jahren bekannt, jedoch wurde bisher nichts unternommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2020, ST 903
Jede U 4 bis Bergen-Enkheim Endhaltestelle
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5528 entstanden aus Vorlage: OF 286/16 vom 04.11.2019 Betreff: Jede U 4 bis Bergen-Enkheim Endhaltestelle Der Magistrat wird gebeten, auf den RMV dahin gehend einzuwirken, dass ab dem Fahrplanwechsel 2020/2021 jede U 4 bis nach Bergen-Enkheim fährt und nicht nur jede z weite. Begründung: Die Verlängerung der U 4 (Bockenheimer Warte/Bergen-Enkheim) von "Bornheim Mitte" nach Bergen-Enkheim wird sehr begrüßt und der Anschluss wird gut genutzt. Bisher ist es aber so, dass nur jede zweite Bahn nach Bergen-Enkheim fährt. Die Pendler und die Anwohnerschaft haben das berechtigte Interesse, dass jede Bahn bis zur Endstation fährt und nicht nur bis zur Haltestelle "Seckbacher Landstraße". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 298 Aktenzeichen: 92 10
Wohnungsbau auf dem Gelände der FES Hauptverwaltung an der Weidenbornstraße
Antrag vom 02.11.2019, OF 403/4 Betreff: Wohnungsbau auf dem Gelände der FES Hauptverwaltung an der Weidenbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die in den Neunzigerjahren unter dem Planungsdezernenten Wentz diskutierte Verlagerung der FES-Hauptverwaltung aus dem gegenwärtigen reinen Wohngebiet an einen verkehrsgünstigeren Standort, wie z.B. dem Riederwald, möglich ist und ob die damals vorgeschlagene Blockrandbebauung am Standort Weidenbornstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Die FES-Hauptverwaltung liegt in einem reinen Wohngebiet direkt am Günthersburgpark. Der Schwerlastverkehr der FES und damit die Umweltbelastung ist erheblich. Gerade in Zeiten knappen Wohnraums wäre es daher sinnvoll, die Pläne der Neunzigerjahre nochmals zu diskutieren, um ggf. ein attraktives, städtisches Wohnquartier an diesem Standort zu entwickeln. Ein Wohngebiet dort würde auch langfristig die Gestaltung der Verkehrsberuhigung und des sicheren Zugangs zur KITA Drachenhöhle ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 403/4 wurde zurückgezogen.
Jede U 4 bis Bergen-Enkheim
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5321 entstanden aus Vorlage: OF 625/11 vom 05.10.2019 Betreff: Jede U 4 bis Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, auf den RMV dahin gehend einzuwirken, dass ab Fahrplanwechsel 2020/2021 jede U 4 bis Bergen-Enkheim fährt und nicht nur jede Zweite. Begründung: Die Verlängerung der U 4 (Bockenheimer Warte/Bergen-Enkheim) von Bornheim Mitte nach Bergen-Enkheim wurde sehr begrüßt und der Anschluss wird gut genutzt. Bisher ist es jedoch so, dass nur jede zweite Bahn bis nach Bergen-Enkheim fährt. Die Pendler- und Anwohnerschaft hat das berechtigte Interesse, dass jede Bahn bis zur Endstation fährt und nicht nur bis zur Seckbacher Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 402 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 10
Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen
Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1
Anbringen von Verkehrsleitzeichen zum Leiten der Autofahrer in die Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5222 entstanden aus Vorlage: OF 837/10 vom 06.10.2019 Betreff: Anbringen von Verkehrsleitzeichen zum Leiten der Autofahrer in die Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anbringung von Verkehrsleitzeichen in Höhe Endstation "Preungesheim" dazu führen könnte, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus Richtung Norden kommend auf die B 521 bzw. A 661 wollen, nicht durch die Homburger Landstraße fahren, sondern über die Gießener Straße. Dadurch könnte die Linksabbiegerspur aus der Homburger Landstraße kommend auf die Friedberger Landstraße in Richtung Dortelweiler Straße entlastet werden, was dazu führen könnte, dass die Schülerinnen und Schüler, die die Valentin-Senger-Schule besuchen, sicherer in die Schule kommen. Begründung: Die Fahrt aus Richtung Norden könnte über die Gießener Straße erfolgen, sodass die Autofahrerinnen und Autofahrer gleich an der Kreuzung Gießener Straße/Ecke Friedberger Landstraße in Richtung Bad Vilbel fahren könnten, ohne langen Rückstau aus der Homburger Landstraße oder auch aus Richtung Bad Vilbel auf der Friedberger Landstraße erleiden zu müssen. Ein Nebenerfolg könnte sein, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer, soweit sie nicht in Preungesheim wohnen, die Homburger Landstraße weitgehend meiden, da sie gleich auf die Gießener Straße fahren würden. Dies könnte dazu führen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner der Homburger Landstraße wieder ruhiger schlafen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 380 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Standorte für Fahrradbügel im nördlichen Bornheim
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5062 entstanden aus Vorlage: OF 372/4 vom 27.08.2019 Betreff: Standorte für Fahrradbügel im nördlichen Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche der folgenden Standorte mit Fahrradbügeln ausgestattet werden können: 1. An den Röthen 12 und 14 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn); 2. An den Röthen 26 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn); 3. An den Röthen 63 (Bürgersteig); 4. Preungesheimer Straße 24 (anstelle von "Stellvertretern" aus Beton); 5. Seckbacher Landstraße 46 (Bürgersteig); 6. Vereinsstraße 25 und 28 (schraffierte Fläche auf der Fahrbahn). Dem Ortsbeirat liegen Lagepläne zu den einzelnen Standorten vor, die dem Magistrat gerne zugesandt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2294
Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 588/11 vom 01.08.2019 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die beim Ortstermin am 18.07.2019 mit dem Amt 79 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. 2. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenenden und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. 3. Die beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte). Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein. D. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. 4. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. 5. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative: z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). 6. Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. 7. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des Ortsbeirates 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festzulegen, um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/Lohrberg (seit Ostern 2019 mithilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2020, OF 707/11 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Aktenzeichen: 32 1
Befestigter Gehweg zwischen Berger Straße/Seckbacher Landstraße umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4840 entstanden aus Vorlage: OF 352/4 vom 29.05.2019 Betreff: Befestigter Gehweg zwischen Berger Straße/Seckbacher Landstraße umsetzen Vorgang: OM 1603/17 OBR 4; ST 629/18 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in seiner Stellungnahme vom 16.03.2018, ST 629, angekündigte Maßnahme umgesetzt wird. Begründung: Seniorinnen und Senioren der Kohlbrandstraße und einige Eltern beschweren sich immer wieder, dass der Weg durch Regenfälle nicht passierbar sei. Der Weg sei sehr matschig und aufgeweicht und dadurch komme man schlecht mit Rollatoren und Kinderwagen durch. Die Maßnahme war für Sommer 2018 angekündigt, leider wurde sie bis heute nicht umgesetzt und der Weg endet abrupt nach dem ALDI-Markt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1603 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 629 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2019, ST 1916
Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4550 entstanden aus Vorlage: OF 342/4 vom 23.04.2019 Betreff: Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Dortelweiler Straße ein Fußgängerüberweg möglich ist, um den Weg zur Kita Drachenhöhle der FES gefahrfreier zu ermöglichen. Begründung: Die Kita Drachenhöhle der FES befindet sich in der Dortelweiler Straße gegenüber der Hausnummer 10. Der nächste Fußgängerüberweg ist entweder Weidenbornstraße/Ecke Seckbacher Landstraße oder oben auf der Dortelweiler Straße/Ecke An den Röthen. Wenn man von der Weidenbornstraße zur Kita gehen möchte, muss man diese auch noch einmal ohne Überweg überqueren. Die Dortelweiler Straße ist zwar 30er-Zone, aber nicht nur in den Stoßzeiten stark frequentiert. Das Überqueren ist grundsätzlich schwierig aufgrund der hohen Fahrzeugzahl, aber für Kinder deutlich gefährlich. Wenn Eltern ihre Kinder in die Kita bringen müssen, ist ein großer Umweg erforderlich, wenn man einen sicheren Überweg nehmen möchte. Ansicht Richtung Seckbacher Landstraße - rechts das Kita-Tor Ansicht Richtung An den Röthen - links das Kita-Tor Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1427 Antrag vom 08.10.2019, OF 388/4
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