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Absicherung einer abgesenkten Gehwegkante vor illegal geparkten Fahrzeugen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3785 entstanden aus Vorlage: OF 443/4 vom 02.01.2015 Betreff: Absicherung einer abgesenkten Gehwegkante vor illegal geparkten Fahrzeugen Vorgang: OM 1413/12 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Voraussetzungen gegeben sind, in der Wehrheimer Straße die abgesenkte Gehwegkante in der Form, wie sie auf dem Foto zu sehen ist, abzusichern. Die Gehwegkante befindet sich im nördlichen Bereich der Einmündung Wehrheimer Straße/Usinger Straße. Hierbei ist die Bitte unzufriedener Anwohnerinnen und Anwohner, bevorzugt die Lösung "B" der Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1413, umzusetzen, zu berücksichtigen; 2. welche Herstellungs- und Folgekosten für die beiden Varianten in den nächsten 30 Jahren entstehen würden? Begründung: In unmittelbarer Nähe zum Günthersburgpark, der Louise-von-Rothschild-Schule und dem Bethanien Krankenhaus wird der Gehweg häufig von mobilitätseingeschränkten Mitmenschen, Vätern und Müttern mit Kinderwagen, Tagespflegepersonen und Bezugspersonen mit Bollerwagen genutzt. Freundlicherweise wurde die Gehwegkante mit einer farbigen Markierung gesichert. Aber die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ignorieren oder sehen diese Markierung häufig nicht, weil die abgestellten Fahrzeuge diese mit ihrem linken vorderen Reifen beim Parken verdecken. Die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden und beschweren sich noch immer über die Missachtung der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer. Der folgende Textauszug aus einer E-Mail, die die Anwohnerinnen und Anwohner übersandten, als seitens eines Ortsbeiratsmitgliedes darum gebeten wurde, eine Rückmeldung zur vorliegenden Anregung zu geben, dient zur Kenntnis: "[Wir sind] ... der Auffassung, dass Straßenmalereien nichts bringen: Sie werden von Parkplatznotleidenden nicht beachtet, sie verblassen und sind daher ständig erneuerungsbedürftig. Ein Rollstuhlfahrer muss sich 100-prozentig auf Absenkungen, Durchfahrten, Aufzüge und Rampen zu allen Tageszeiten verlassen können, meinen wir. Das sind wir als Gesamtgesellschaft den Minderheiten - die es im Leben schlimm genug haben - mindestens schuldig. Was sind schon 2 Poller dagegen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 688 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 66 2