Absicherung einer abgesenkten Gehwegkante vor illegal geparkten Fahrzeugen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM
3785 entstanden aus
Vorlage: OF 443/4 vom
02.01.2015 Betreff: Absicherung einer abgesenkten Gehwegkante
vor illegal geparkten Fahrzeugen Vorgang: OM 1413/12 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, 1.
ob die Voraussetzungen gegeben sind, in der Wehrheimer Straße die abgesenkte
Gehwegkante in der Form, wie sie auf dem Foto zu sehen ist, abzusichern. Die
Gehwegkante befindet sich im nördlichen Bereich der Einmündung Wehrheimer
Straße/Usinger Straße. Hierbei ist die Bitte unzufriedener Anwohnerinnen und
Anwohner, bevorzugt die Lösung "B" der Anregung an den Magistrat vom
21.08.2012, OM 1413, umzusetzen, zu berücksichtigen; 2. welche Herstellungs- und Folgekosten für die
beiden Varianten in den nächsten 30 Jahren entstehen würden? Begründung: In unmittelbarer Nähe zum Günthersburgpark, der
Louise-von-Rothschild-Schule und dem Bethanien Krankenhaus wird der Gehweg
häufig von mobilitätseingeschränkten Mitmenschen, Vätern und Müttern mit
Kinderwagen, Tagespflegepersonen und Bezugspersonen mit Bollerwagen
genutzt. Freundlicherweise wurde die
Gehwegkante mit einer farbigen Markierung gesichert. Aber die
Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ignorieren oder sehen diese Markierung
häufig nicht, weil die abgestellten Fahrzeuge diese mit ihrem linken vorderen
Reifen beim Parken verdecken. Die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort sind mit
dem Ergebnis nicht zufrieden und beschweren sich noch immer über die
Missachtung der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer. Der folgende Textauszug aus einer E-Mail, die die
Anwohnerinnen und Anwohner übersandten, als seitens eines Ortsbeiratsmitgliedes
darum gebeten wurde, eine Rückmeldung zur vorliegenden Anregung zu geben, dient
zur Kenntnis: "[Wir sind] ... der Auffassung, dass
Straßenmalereien nichts bringen: Sie werden von Parkplatznotleidenden nicht
beachtet, sie verblassen und sind daher ständig erneuerungsbedürftig. Ein
Rollstuhlfahrer muss sich 100-prozentig auf Absenkungen, Durchfahrten, Aufzüge
und Rampen zu allen Tageszeiten verlassen können, meinen wir. Das sind wir als
Gesamtgesellschaft den Minderheiten - die es im Leben schlimm genug haben -
mindestens schuldig. Was sind schon 2 Poller dagegen." Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.05.2015, ST 688
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.12.2015, ST 1709
Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 66 2