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Wiederherstellung der Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Fried-berger Landstraße in Richtung Bundesautobahn 661

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4420 entstanden aus Vorlage: OF 853/10 vom 24.08.2015 Betreff: Wiederherstellung der Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Fried-berger Landstraße in Richtung Bundesautobahn 661 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine Prüfung zur Wiederherstellung der Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Bundesautobahn 661 durchgeführt und bei positivem Ergebnis umgesetzt wird. Begründung: Im Zuge der Neueinrichtung der Straßenbahnlinie 18 wurde auf Beschluss des Ortsbeirates 4 seinerzeit die Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Bundesautobahn 661 negiert und stattdessen der Kreisel in der Dortelweiler Straße geschaffen. Die Praxis hat nun gezeigt, dass diese Verhinderung des Abbiegens zu einem erhöhten Andrang auf der Abbiegespur zur Dortelweiler Straße führt und zu abenteuerlichen Wendemanövern vonseiten der Autofahrer: Wendung trotz Verbotes auf Höhe der Homburger Landstraße sowie auf der Friedberger Landstraße auf der Abbiegespur zur Dortelweiler Straße und vor dem Kreisel zum Ärztezentrum. Zur Rushhour staut sich der Verkehr von der Abbiegespur zur Dortelweiler Straße so weit zurück, dass zum Teil beide Spuren der Friedberger Landstraße in Richtung Stadtmitte für den nachfließenden Verkehr von der Autobahn gesperrt sind und der Verkehr, inklusive Falschfahrer, vollkommen unübersichtlich und chaotisch verläuft, und somit zu einer Gefährdung der Fußgänger, Radfahrer und anderer Verkehrsteilnehmern führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 263 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 10 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1